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Klimafreundlicher Verkehr: Neues AEE-Hintergrundpapier zu Status quo und Entwicklung

Klimafreundlicher Verkehr: Neues AEE-Hintergrundpapier
In Schleswig-Holstein / Nordfriesland können Brennstoffzellenbusse des ÖPNV regional produzierten grünen Wasserstoff tanken. Foto: GP Joule

Auf dem Weg zur klimaneutralen Mobilität hat Deutschland bereits wichtige Weichen gestellt und Schritte nach vorne unternommen. Der Beitrag von Strom am Energieverbrauch im Verkehr hat deutlich zugenommen. Dennoch ist der Weg immer noch lang. Der Treibhausgasausstoß in diesem Sektor sinkt nur langsam.

Die positiven Tendenzen der vergangenen Jahre, wie der steigende Anteil von Elektrofahrzeugen an den Neuzulassungen, haben an Dynamik verloren. Um die Verkehrswende weiter voranzubringen, unterstützen die Bundesländer klimafreundliche Mobilität mit eigenen Förderprogrammen.

Lastkraftwagen und Omibusse

Anfang des Jahres 2024 waren 3.738.475 Lastkraftwagen in Deutschland zugelassen. Davon haben erst 78.952 einen voll-elektrischen Antrieb (2,1 %). Mehr als die Hälfte (43.321) sind in Nordrhein-Westfalen gemeldet. Danach folgen mit großem Abstand Bayern (2.811), Hessen (1.768) und Baden-Württemberg (1.530).

Ein wenig weiter ist die Entwicklung bei Omnibussen: Von den 84.628 auf Deutschlands Straßen befindlichen Bussen waren Anfang 2024 2.651 voll elektrisch, was einem Anteil von 3,1 % entspricht. Die meisten davon finden sich in Hamburg (418), Nordrhein-Westfalen (401) und Bayern (371). Besonders hoch ist der Anteil natürlich in den Stadtstaaten, wo sich die kurzen Wege mit vielen Start und Stopps besonders gut für elektrische Busse eignen. In Berlin sind bereits 9,5 % der Busse elektrisch, in Bremen 4,0 % und in Hamburg sogar schon 16,6 %.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein VHH wollen ihren Fuhrpark bis 2030 komplett auf Elektroantrieb umstellen. Die Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft (BSAG) setzt seit 2016 bei Ersatz- oder Neubeschaffungen nur noch auf E-Busse. So soll der Fuhrpark nach und nach komplett umgerüstet werden.

Elektromobilität auf der Schiene

Eine seit Langem etablierte Form der Elektromobilität ist die Eisenbahn, ob U- oder S-Bahn, Straßen-, Regional- oder Fernbahn. Von den bundesweit 39.773 Kilometern Schienennetz waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2020 mehr als die Hälfte (53 %), d.h. 21.100 Kilometer elektrifiziert. Dabei gibt es enorme Unterschiede zwischen den Bundesländern. Den höchsten Elektrifizierungsgrad können Bremen (89 %), Berlin (84 %) und das Saarland (81 %) aufweisen.

Die Verkehrswende auf der Straße hat im Jahr 2024 eine Bremse eingelegt

So lag der Anteil der Erneuerbaren Energien im Verkehr in Deutschland bei nur 7,2 Prozent. Dies bedeutet einen Rückgang um 0,4 Prozentpunkte gegenüber 2023. Die Erneuerbaren trugen insgesamt 42 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) zum Endenergieverbrauch im Verkehr bei, sechs Prozent weniger als im Vorjahr. Zwar wurde mit 9,2 Mrd. kWh deutlich mehr Strom eingesetzt, der Absatz von Biodiesel ist dagegen um ein Fünftel gesunken.

Die Zahl der Neuzulassungen von Elektro-Autos war im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr ebenfalls rückläufig. Im vergangenen Jahr kamen nur noch 380.609 neue rein elektrische Fahrzeuge hinzu. 2023 waren es noch 534.219. Der Anteil batterieelektrischer Autos (BEV) an den Neuzulassungen ist von 18 Prozent auf 13,5 Prozent gefallen. Hier macht sich das Auslaufen des Umweltbonus Ende 2023 bemerkbar. Die meisten neuen BEV wurden im Jahr 2024 in Bayern (81.054) zugelassen. Dahinter folgen Nordrhein-Westfalen (81.010) und Baden-Württemberg (66.479).

Führend beim Anteil von E-Autos an den Neuzulassungen waren Hamburg (21,8 %), Baden-Württemberg (16,5 %) und Berlin (16,3 %). Auch Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen lagen über dem Bundesdurchschnitt. Ende 2024 waren deutschlandweit ca. 1,7 Millionen batteriebetriebene Elektroautos sowie 967.000 Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge angemeldet.

Der größte Teil der BEV entfällt auf Nordrhein-Westfalen (366.309), Bayern (317.954) und Baden-Württemberg (268.123). In Relation zur Gesamtzahl der Pkw fahren in Hamburg die meisten E-Autos, hier gibt es pro 100 Fahrzeuge 4,4 BEV. Überdurchschnittlich ist die Zahl außerdem in Hessen (3,7 %), Baden-Württemberg (3,8 %), Bayern (3,8 %), Niedersachsen (3,5 %) und Schleswig-Holstein (3,5 %).

Begleitend zur Umstellung auf E-Fahrzeuge ist auch ein Ausbau der Ladeinfrastruktur notwendig.

Ende 2024 gab es in Deutschland 160.809 Ladepunkte, 35.939 davon zum schnellen Laden. Bis zum Jahr 2030 sollen eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte bereitstehen. In Bayern stehen die meisten Lademöglichkeiten bereit (31.309). Danach folgen Nordrhein-Westfalen (30.853) und Baden-Württemberg (27.611). Gemessen an der Landesfläche gibt es in den Stadtstaaten die meisten Ladepunkte.

In Berlin stehen pro Quadratkilometer fast drei öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten zur Verfügung. Unter den Flächenländern ist das öffentliche Ladenetz in Nordrhein-Westfalen (0,5), Baden-Württemberg (0,5) und in Hessen (0,3) am dichtesten.

Biogas- und Wasserstofffahrzeuge als Alternative

Eine klimafreundliche Alternative zur reinen Elektromobilität sind Biogas- und Wasserstofffahrzeuge. Im Vergleich der Bundesländer hatten im Jahr 2024 Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mit 115 Biogastankstellen die Nase vorn. Die meisten der insgesamt 109 Wasserstoff-Tankstellen befinden sich ebenfalls in Nordrhein-Westfalen (24). Dahinter folgen Bayern (21) und Baden-Württemberg (18).

Das Hintergrundpapier zum Download.

Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien

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FORUM Wohnungswirtschaft – IT-Branchenevent in Bochum, Stuttgart, Hamburg und erstmals in Würzburg

FORUM Wohnungswirtschaft – IT-Branchenevent in Bochum...
Das FORUM Wohnungswirtschaft bietet eine ideale Plattform für den Austausch mit unterschiedlichen Akteuren der Branche. Foto: wowiconsult

Die Immobilienwirtschaft steckt weiterhin in der Krise. Herausforderungen wie Klimaneutralität, digitale Transformation und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums bestimmen die Agenda der Branche. Um Lösungsansätze für diese komplexen Aufgaben zu entwickeln, sind Austausch und Zusammenarbeit innerhalb der Branche essenziell. Eine zentrale Plattform hierfür bietet das FORUM Wohnungswirtschaft, das sich in den vergangenen Jahren zum Pflichttermin der Branche etabliert hat.

Nach einem erfolgreichen Abschluss im vergangenen Jahr, wird die Veranstaltungsreihe FORUM Wohnungswirtschaft 2025 um einen weiteren Austragungsort ergänzt. Das Branchenevent findet somit in diesem Jahr in Bochum, Stuttgart, Hamburg und erstmals in Würzburg statt.

Es werden mehr als 400 Gäste zu den Branchentreffs erwartet, die unter dem Motto „Zukunft Wohnen – Wohnungswirtschaft im Wandel“ zukunftsweisende Klimastrategien und die Frage nach bezahlbarem Wohnraum gemeinsam diskutieren. Dabei vereint die Veranstaltungsreihe Unternehmen, Verbände, Fachvereinigungen und führende Experten aus dem gesamten Land.

Fachkongresse in Bochum, Würzburg und Hamburg

Das diesjährige Branchenevent startet am 8. Mai im EBZ Bochum. Prof. Dr.-Ing. Viktor Grinewitschus von der EBZ Business School, Andreas Schlensog von Bosch Thermotechnik, Dr. Alexander Conreder von der EnBW und weitere Akteure der Immobilienwirtschaft begrüßen Branchenteilnehmer zu spannenden Vorträgen.

Darauf folgt die Premiere des Branchentreffs in Würzburg am 20. Mai im Gut Wöllried. Auch die Veranstaltung in Hamburg am 16. Juli bietet interessante Einblicke und Denkanstöße für aktuell relevante Themen der Branche.

Austausch zwischen Wirtschaft, Politik und Fachverbänden

Am 24. Juni lädt der Fachkongress „FORUM Wohnungswirtschaft“ die Branche in die FILharmonie Filderstadt/Stuttgart ein. Neben Dr. Iris Beuerle, Verbandsdirektorin des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., wird auch Ministerin Nicole Razavi aus dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg vor Ort sein und mit ihrem Vortrag „Mit Tempo, Mut & Zuversicht: Baden-Württembergs Zukunft bauen“ wichtige Impulse liefern.

Die Veranstaltung bietet damit eine wichtige Plattform für den Austausch zwischen Wirtschaft, Politik und Fachverbänden, um gemeinsame Lösungsansätze für eine klimaneutrale Zukunft zu diskutieren.

Digitale Transformation der Branche u.a. wichtiges Thema

Ein Schwerpunkt der Veranstaltungsreihe 2025 ist die digitale Transformation der Wohnungswirtschaft. Dabei stehen innovative Technologien wie künstliche Intelligenz, serielle Prozessketten in der Modernisierung und digitales Energiekostenmanagement im Vordergrund.

Gleichzeitig gewinnt das Thema Photovoltaik zunehmend an Bedeutung, insbesondere in Verbindung mit den regulatorischen Rahmenbedingungen für Mieterstrommodelle. Neue gesetzliche Vorgaben haben die Entwicklung solcher Konzepte in letzter Zeit zuletzt geprägt. Auch das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) und innovative Lösungsansätze für die Anlagentechnik sind Teil des Programms.

Mit Innovation wachsen auch die regulatorischen Anforderungen

Dr. Waldemar Müller und Oliver Häcker, die Geschäftsführer des Software- & Dienstleistungsunternehmens wowiconsult aus Mühlhausen im Täle und Gastgeber, freuen sich auf den Auftakt der Veranstaltungsreihe: „Die Wohnungswirtschaft steht vor einer gewaltigen Aufgabe: Bis 2045 müssen die Bestände klimaneutral werden. Gleichzeitig bietet die digitale Transformation enorme Chancen – von künstlicher Intelligenz über automatisierte Prozesse bis hin zu digitalen Lösungen.

Doch mit neuen Möglichkeiten und Innovation wachsen auch die regulatorischen Anforderungen. Unsere Veranstaltungsreihe bietet dieses Jahr in den vier Städten Bochum, Würzburg, Stuttgart und Hamburg eine Plattform, um praxisnahe Lösungen zu beleuchten und gemeinsam mit Experten neue Wege zu diskutieren. Wir freuen uns auf inspirierende Impulse und den Austausch mit unseren Gästen.“

Laura Braxmaier

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AG Langen: Legionellen beim Nachbarn – keine Mietminderung

Es muss eine konkrete Gefahr durch Legionellen im Trinkwasser vorliegen, um Anspruch auf eine Mietminderung zu haben. Das hat das AG Langen durch Urteil vom 27. März 2023, Az.: 55 C 72/23, entschieden.

Im vorliegenden Fall wurden in zwei Wohnungen eines Mietshauses Legionellen in einer Konzentration von rund 100 KbE (koloniebildende Einheiten) je 100 Milliliter festgestellt – vom amtlichen Grenzwert 1.000 KbE war das weit entfernt.

Trotzdem machten die Mieter einer nicht von den Untersuchungen betroffenen Nachbarwohnung eine 25-prozentige Mietminderung geltend. Die Vermieterin weigerte sich, dem zu entsprechen.

Hier sah das Gericht keine Veranlassung, den Mietern die Minderung zuzugestehen: Ein bloßer Legionellenbefall in anderen Wohnungen stellt keinen Mangel gemäß § 536 BGB dar.

Weder sei die Wohnung nachweislich betroffen, noch könne man bei einer so starken Unterschreitung des Grenzwerts daran denken, die Mietminderung zu gewähren.

Dr. Peter Hitpaß

VNW Beauftragter für Partnermitglieder

hitpass@vnw.de

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Eine besondere Verantwortung

Soziale Vermieter: Erreichen von Klimaneutralität bis 2045 möglich
VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner. Foto: VNW, Bertold Fabricius, Hamburg

Kommentar von VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner

Bundestag und Bundesrat haben das Finanzpaket von Union und SPD beschlossen und dazu die Verfassung geändert.

Es ist unstrittig, dass es in Deutschland einen hohen Investitionsstau bei Bundeswehr und öffentlicher Infrastruktur gibt. Insofern ist es richtig, dass Bundestag und Bundesrat den Weg für die hohe zusätzliche Neuverschuldung frei gemacht haben.

Mit dieser Entscheidung übernehmen die künftigen Regierungsparteien aber auch große Verantwortung, das Geld sinnvoll auszugeben. Vor allem gilt es, die „Nebenwirkungen“ der Schuldenaufnahme stets im Blick zu behalten.

Als direkte Folge der Ausweitung der Neuverschuldung sind in den vergangenen Tagen die Zinsen sprunghaft gestiegen, und zwar in einem Maße, wie seit Jahrzehnten nicht.

Das trifft die Neubauplanungen der sozialen Vermieter in besonderem Maße. Sie benötigen in der Regel 70-80 Prozent Fremdkapital, um ihr Eigenkapital zu ergänzen. Wenn dieses drastisch teurer wird, werden sie auf einige Neubauprojekte verzichten müssen. Auch sie können ihren Euro nur einmal ausgeben. 

Als Folge werden sich am Gemeinwohl orientierte Wohnungsunternehmen in den kommenden Monaten noch schwerer tun, mit dem Bau von bezahlbaren Wohnungen zu starten. Das ist kein gutes Signal für den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt.

Er versteht sich von selbst, dass die Bundesländer, die von der Ausweitung der Neuverschuldung direkt profitieren, diese Kostensteigerung im Wohnungsbau durch eine höhere öffentliche Förderung auffangen müssen.

Ansonsten drohen die Versuche, die Baukosten, beispielsweise durch den Hamburg-Standard senken zu wollen, als Rohrkrepierer zu enden. Ich fürchte, dass am Ende die Mieterinnen und Mieter, die über nicht so viel Geld verfügen, die Zeche bezahlen müssen.

Andreas Breitner
Vorstand und Verbandsdirektor Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)

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LG Konstanz: Unwirksamkeit einer AGB-Regelung zur Zahlung eines „Festbetrags“ für Nebenkosten

LG Konstanz: zur Zahlung eines "Festbetrags" für Nebenkosten
Sonstige Nebenkosten als monatlicher Festbetrag? Foto: Wohnungswirtschaft-heute / gw

Soll ein Wohnungsmieter nach den AGB neben den monatlichen Vorauszahlungen zusätzlich noch einen „Festbetrag“ für die Nebenkosten zahlen, so verstößt dies gegen das Transparenzgebot.

Die Regelung zur Zahlung des Festbetrags ist dann gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam. Dies hat das Landgericht Konstanz mit Urteil vom 11. Januar 2023, Az.: B 61 S 9/22 entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde.

Nach einem Mietvertrag für eine Wohnung in Baden-Württemberg sollte der Mieter einen Betrag in Höhe von 175,33 € als Vorauszahlungen für die Nebenkosten zahlen. Zusätzlich befand sich im Mietvertrag eine Regelung, wonach für sonstige Neben- und Betriebskosten ein „monatlicher Festbetrag“ in Höhe von 118,30 € zu zahlen sei.

Der Mieter hielt die Regelung für unwirksam und weigerte sich den Festbetrag zu zahlen. Dagegen erhob der Vermieter Klage. Nachdem das Amtsgericht Donaueschingen über den Fall entschieden hatte, musste das Landgericht Konstanz eine Entscheidung fällen.

Das Landgericht Konstanz entschied zu Gunsten des Mieters.

Die Regelung zur Zahlung des Festbetrags sei gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, so dass ein Anspruch auf Zahlung nicht bestehe. Die Regelung verstoße gegen das Transparenzgebot.

Die Intransparenz folge daraus, dass ein typischer Mieter mit Pauschalen für Betriebskosten nicht zu rechnen braucht. Er werde vielmehr davon ausgehen, dass nur abrechenbare Nebenkosten zu erwarten sind, über die noch eine endgültige Abrechnung zu erfolgen hat.

Dr. Peter Hitpaß

VNW Beauftragter für Partnermitglieder hitpass@vnw.de

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Zia-Frühjahrsgutachten – Beim Wohnungsbau braucht es in diesem Frühjahr einen Befreiungsschlag

Die Erholung der Wohnungsbauinvestitionen sind ab Mitte 2025 möglich, sehen die ZIA-Immobilienweisen. Foto: Wohnungswirtschaft heute gw

 „Ein Klima der Unsicherheit drückt auf die Investitionsbereitschaft. Deutschland braucht eine ökonomische Kehrtwende, und die Immobilienbranche hat die Kraft, hier eine Schlüsselrolle zu übernehmen“, kommentiert ZIA-Präsidentin Iris Schöberl bei der Übergabe des Frühjahrsgutachten des Rats der „Immobilienweisen“ an Bundesbauministerin Klara Geywitz.

Schöberl weiter: „Wenn in diesem Frühjahr politisch die Weichen klug gestellt werden, kann die Immobilienbranche, die fast 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ,liefert‘, schon 2025 wieder zur Wirtschafts-Lokomotive werden. Mit konkreten Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter, lebendigere Innenstädte, den Alltag im Büro und für den Alltag Pflegebedürftiger.“

Für 2024 ist laut Gutachten insgesamt nur mit etwa 210.000 neu genehmigten Wohnungen zu rechnen – gegenüber 2023 wäre das ein Rückgang um fast die Hälfte (45 Prozent). In den meisten der sieben größten Städte („A-Städte“) nimmt die Kluft zwischen Wohnungsbedarf und Bautätigkeit bedrohliche Ausmaße an.

Rezepte für eine Trendumkehr?

Schöberl: „Beim Wohnungsbau braucht es in diesem Frühjahr einen Befreiungsschlag: weg mit dem Wust an starren Regulierungen!“

Die neue Bundesregierung könne „schon in den ersten 100 Tagen Veränderungen mit Sofort-Effekt“ auf den Weg bringen, wenn „spürbare Entlastungen in Sicht“ sind. „Gerade ein Plus bei den Wohnungsangeboten kann unser Land wieder enger zusammenbringen“, sagt die ZIA-Präsidentin.

„Die Politik muss nicht mehr tun, sondern weniger: Sie muss sich auf allen Ebenen zurücknehmen.“ Dass der Staat bei etwa 37 Prozent entweder finanziell oder durch starre Auflagen die Branche beim Neubau fessle, sei „Deutschlands Dauerbremse für Investitionen“.

Da brauche es Abstinenz statt Aktionismus. Dies umso mehr, da die Branche weiter einen starken Beitrag für Klimaschutz leisten wolle.

Abstinenz statt Aktionismus. Dies umso mehr, da die Branche weiter einen starken Beitrag für Klimaschutz leisten wolle.

Die ZIA-Präsidentin betont: „Der Immobilienwirtschaft ist bewusst, dass in dieser Zeit auch kreative Lösungen notwendig sind, um Wohnungsbau und Sanierung zu pushen.“ Ein Vorschlag: Der Bund könnte über die KfW eigenkapitalersetzende Mittel und Bürgschaften bereitstellen, um stockende Neubauvorhaben und Sanierungsmaßnahmen zu aktivieren.

Dann könnten Banken wieder mehr Kredite an Projektentwickler vergeben – der Bauüberhang von fast 830.000 Wohnungen könnte so schneller abgebaut werden.

Der ZIA hat auch hohe Erwartungen an die Europäische Union, die zuletzt mit dem „Wettbewerbsfähigkeits-Kompass“ und mit dem heute vorgestellten Commission work programme vielversprechende Signale setzt.

Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld vom Rat der „Immobilienweisen“ analysiert: „Das Jahr 2024 hat gezeigt, dass sich wieder ein stabileres Preisgefüge auf dem Markt etabliert hat, was Investoren Vertrauen in langfristige Investitionen gibt.

Zugleich benennt er eine Reihe von Problemen: „Hohe Energiepreise, gesunkene Kapazitätsauslastung und Arbeitsproduktivität drücken auf die Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Sie dämpfen in Zeiten überdurchschnittlich hoher Unsicherheit die Investitionsbereitschaft.“

Unternehmen hierzulande sähen sich „einem toxischen Gemisch überhöhter Kosten gegenüber“. Die Bauwirtschaft ist, so Feld, am stärksten vom Rückgang der Bruttowertschöpfung betroffen.

Die Steuerbelastung der Unternehmensgewinne erreiche im internationalen Vergleich die Spitzengruppe. Und: „Die Regulierungsintensität schnürt den Unternehmen die Luft ab“.

Ein ernstes, grundlegendes Problem in diesem Frühjahr: Unsicherheit wird nicht nur durch das Regierungs-Interregnum in Deutschland verstärkt, sondern auch durch die internationale Lage. Feld: „Es ist damit zu rechnen, dass die neue US-Regierung eine protektionistische Wirtschaftspolitik betreiben wird und geopolitische Spannungen zunehmen.“ In Deutschland könnte sich die Unsicherheit negativ auf die wirtschaftspolitische Gesamtsituation auswirken.

Felds Bewertung zwölf Tage vor der Bundestagswahl: „Eine neue Bundesregierung mit einem klaren wirtschaftspolitischen Kurs könnte stabilisierend wirken und die Unsicherheit in den kommenden Jahren sinken lassen.“

Ab Mitte 2025 könnten sich die Wohnungsbauinvestitionen erholen

Das veränderte und in Teilen schwierige Umfeld wirft auch einen Schatten auf positive Trends, die sich abzeichnen: Im Jahr 2024 stabilisierte sich das Volumen der Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe etwas. Und: Ab Mitte 2025 könnten sich die Wohnungsbauinvestitionen erholen – sofern die Rahmenbedingungen stimmen.

Wichtige Hebel aus Sicht des ZIA:

  • Auf allen politischen Ebenen Ernst machen mit einem Kurs der Deregulierung
  • Über die KfW eigenkapitalersetzende Mittel und Bürgschaften bereitstellen, um stockende Neubauvorhaben und Sanierungsmaßnahmen zu aktivieren
  • Bauland aktivieren durch Flächenbereitstellung, Gestehungskosten senken
  • Standardisierte, vereinfachte Bauverfahren ermöglichen
  • Vereinfachte Bauvorschriften konsequent angehen, zum Beispiel über „Gebäudetyp E“
  • Sonderregeln im Baugesetzbuch, die für Flüchtlingsunterkünfte gelten, ohne Abstriche auf Wohnungsbau ausdehnen
  • Bei der EU-Taxonomie mit dem „Worst-first“-Ansatz das energetische Sanieren von Immobilien mit schlechten Energieeffizienzen vorantreiben
  • Zumindest temporär die Grunderwerbssteuer für alle Immobilienklassen senken oder auf null fahren, auf kommunale Abschöpfungsmodelle verzichten

  

Schlaglichter aus dem Frühjahrsgutachten:

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung: Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld (Professor für Volkswirtschaftslehre an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Direktor des Walter Eucken Instituts):

„Die Immobilienwirtschaft ist traditionell eine Branche, die für Investitionen im Inland wesentlich ist. Neben den höheren Zinsen und den inflationär erhöhten Baukosten haben die zunehmende Regulierung sowie höhere Steuerbelastungen bei Grunderwerbsteuer und Grundsteuer die Immobilienwirtschaft schwer getroffen.

Mit der weiteren Normalisierung der Geldpolitik wird sich eine gewisse Entlastung für die Immobilienwirtschaft einstellen“, prognostiziert Feld.  „Der Rückgang der Baugenehmigungen, bedingt durch geringe Nachfrage, und der daraus resultierende Auftragsmangel im Wohnungsbau ist problematisch, da weniger Aufträge heute zu einer geringeren Anzahl an zukünftigen Wohnungen führen.“

Felds Erwartung: „Die langfristigen Folgen dieser Entwicklung werden sich daher erst später auf dem Wohnungsmarkt zeigen.

Mit Blick auf die Grundsteuer hält Feld fest: „Es deutet viel darauf hin, dass die Städte und Gemeinden in ihrer Gesamtheit das Versprechen einer aufkommensneutralen Reform brechen werden. Sie nutzen vielmehr die Reformmöglichkeiten, um höhere Einnahmen zu erzielen. Die Auswirkungen sind nicht zuletzt für den Wohnungsmarkt noch nicht absehbar.

Insbesondere die Anreize, Bestandswohnungen zu sanieren, können durch die stark ausgeprägte Mietregulierung von Bestandsmieten gedämpft werden. Wenn die Kosten der energetischen Sanierung nicht ausreichend an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden können, fehlen Investitionsanreize für solche Maßnahmen.“

Im Wohnungsbau verzeichnete mehr als die Hälfte der Unternehmen einen Auftragsmangel. Im Jahresverlauf 2024 verfestigte sich der Anteil im Bereich zwischen 50 und 60 Prozent. Dies relativiert den erfreulichen Trend, dass Stornierungen über das Jahr mit 10,5 Prozent auf den niedrigsten Wert seit April 2022 sanken.

Neben den Zahlungen für den Bau einer Immobilie fällt ein Großteil der Kosten beim Kauf des Grundstücks an. Diese sind deutlich gestiegen. Bei den Kaufnebenkosten wirkte vor allem der Zuwachs bei der Grunderwerbsteuer kostentreibend.

Die Teuerung bei den Gestehungskosten für Immobilien ist neben dem Anstieg der Preise für Baustoffe auf gestiegene Qualitätsansprüche und rechtliche Vorgaben zurückzuführen.

Feld: „Um insbesondere den Wohnungsbau so anzuregen, dass die problematischen Engpässe auf den Wohnungsmärkten merklich abgemildert werden können, sind strukturelle Veränderungen erforderlich, die sowohl an der Regulierungsintensität als auch bei den Immobiliensteuern ansetzen müssen.“

Seine Befürchtung: „Insbesondere die Anreize, Bestandswohnungen zu sanieren, können durch die stark ausgeprägte Mietregulierung von Bestandsmieten gedämpft werden. Wenn die Kosten der energetischen Sanierung nicht ausreichend an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden können, fehlen Investitionsanreize für solche Maßnahmen.“

Prof. Feld sieht auf diesem Feld ohnehin einen Zielkonflikt: „Gesetzliche Vorgaben zur Verbesserung der Klimabilanz von Gebäuden stehen hier beispielsweise im Zielkonflikt mit möglichst niedrigen Baukosten für preiswerten Wohnraum.“

Wohnimmobilien: Dr. Ralph Henger (Institut der deutschen Wirtschaft, IW):

Dr. Ralph Henger richtet in seiner Analyse zu den Wohnimmobilien den Blick auch auf die sieben bevölkerungsreichsten Städte („A-Städte“). Hier zeigt sich für die Zeit von 2021 bis 2025 mit insgesamt 72.200 Wohnungen pro Jahr ein erhöhter Wohnungsbedarf. Bezogen auf 1.000 Einwohner und Jahr liegt der bundesweite Wohnungsbedarf bei 4,5.

In den A-Städten sind es 7,3. Henger nennt auch positive Beispiele: „In der Vergangenheit waren München oder auch Frankfurt am Main besonders erfolgreich im Wohnungsbau: Hier konnten pro 1.000 Einwohner und Jahr 5,6 beziehungsweise 4,7 Wohnungen fertiggestellt werden. Aufgrund der hohen Nachfrage ließ sich aber auch dort nicht der gesamte Bedarf decken.“ So liegt die Bedarfsdeckung in München bei 93 und in Frankfurt bei 61 Prozent.

Bei einer Bautätigkeit von 4,6 weist Berlin eine Bedarfsdeckung von 51 Prozent auf. „Deutlich größere Defizite zeigen sich hingegen in Köln (37 Prozent) und Stuttgart (43 Prozent), wo die Lücke zwischen Bedarf und Bautätigkeit am größten ist. Unter den B-Städten fällt Leipzig (42 Prozent) mit einem hohen Defizit auf.“

Der IW-Experte betont: „Zentraler Akteur im Wohnungsbau auf der Angebotsseite sind die Kommunen, die dazu angehalten und unterstützt werden müssen, Planungs- und Genehmigungsverfahren durch Digitalisierung, Bürokratieabbau und mehr Personal in Bauämtern zu beschleunigen.“

Hengers Empfehlung Richtung Politik und Wirtschaft: „Nach der Einführung oder Erhöhung von Abschreibungen auf Neubauten durch Sonderabschreibungen ist es von zentraler Bedeutung, die Kosten im Wohnungsbau zu senken.“ Und: „Ein erheblicher Teil der Kostensteigerungen der letzten Jahre ist auf striktere Vorgaben zurückzuführen. Es sollte daher in jedem Fall keine weitere Verschärfung der energetischen Neubaustandards auf Effizienzhaus 40 oder mehr vorgenommen werden.“

Der Handel von Wohnimmobilien stellt mit 69 Prozent aller Immobilientransaktionen den wichtigsten Markt dar. Der Einbruch war zuletzt, im Jahr 2023, im Wohnungsmarkt mit einem Minus von 18 Prozent deutlich stärker als in den anderen Segmenten (Minus von knapp acht Prozent). Die Zahl der verkauften Bauplätze für den Wohnungsbau sank von 67.000 im Vorjahr auf 46.000, was einem Rückgang von gut 31 Prozent entspricht. Im Vergleich zum Boomjahr 2021 reduzierten sich die neuen Flächen für den Wohnungsbau sogar um mehr als die Hälfte (Minus 53 Prozent).

Gleichzeitig zogen die Preise für baureifes Land allein von 2005 bis 2022 um 104 Prozent an. Die leichten Rückgänge in 2023 sind dabei der nachlassenden Nachfrage geschuldet und dürften sich wieder umkehren.

Investmentmarkt für Wirtschafts-, Büro- und Logistikimmobilien, Corporate Real Estate, Hotelimmobilien: Sven Carstensen (bulwiengesa)

„Das Investoreninteresse hat sich zunehmend auf Logistik- und Wohnimmobilien verlagert, die als krisenfestere und ertragsstabilere Anlageklassen wahrgenommen werden“, hält Carstensen fest. „Diese Verschiebung unterstreicht das nachlassende Vertrauen in das Bürosegment und reflektiert den strategischen Fokus auf Nutzungsklassen, die auch in wirtschaftlich volatilen Zeiten als widerstandsfähiger gelten.“

Er betont dabei: „Die Umsätze im Bürosegment verblieben auf einem stabilen, jedoch niedrigen Niveau.“ Das Jahr 2024 habe gezeigt, dass sich wieder ein „stabileres Preisgefüge auf dem Markt etabliert hat, was Investoren Vertrauen in langfristige Investitionen gibt“.

Rahmenbedingungen an die Anforderungen des heutigen Arbeits- und Wohnungsmarkts angepasst werden, „beispielsweise durch beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren, eine grundsätzliche Zulassung von Mitarbeiterwohnungen in Gewerbe- und Industriegebieten, einen Verzicht auf den üblicherweise geforderten Drittelmix für Wohnraum (Sozialwohnungen, Mietwohnungen, Eigentum) oder auch attraktivere lohn- und sozialversicherungsrechtliche Sachbezugsregelungen

Carstensens Prognose: „Ein stabilisiertes oder potenziell sinkendes Zinsumfeld dürfte die Finanzierungskosten senken und die Planbarkeit für Investoren verbessern.“ Er geht davon aus, dass Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien weiter an Bedeutung zulegen: „Investoren legen zunehmend Wert auf energieeffiziente und nachhaltige Immobilien, die regulatorischen Anforderungen entsprechen und langfristig wertstabil sind.“ Im Bürosegment wird auf der Nachfrageseite eine moderate Belebung erwartet, erhöhte Anforderungen der Nutzer an Lage, Nachhaltigkeit und Qualitätsmerkmale schaffen neue Perspektiven.

Die zunehmende Verschärfung der Wohnungsknappheit, insbesondere in Großstädten, stellt auch eine erhebliche Belastung für Unternehmen dar, die ihren Fachkräften kein adäquates Wohnungsangebot bieten können. Deshalb befassen sich immer mehr Unternehmen mit dem Bau von Mitarbeiterwohnungen („Werkswohnungen“).

Hier regt Sven Carstensen aus Sicht des Corporate Real Estate an, dass die Rahmenbedingungen an die Anforderungen des heutigen Arbeits- und Wohnungsmarkts angepasst werden, „beispielsweise durch beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren, eine grundsätzliche Zulassung von Mitarbeiterwohnungen in Gewerbe- und Industriegebieten, einen Verzicht auf den üblicherweise geforderten Drittelmix für Wohnraum (Sozialwohnungen, Mietwohnungen, Eigentum) oder auch attraktivere lohn- und sozialversicherungsrechtliche Sachbezugsregelungen“.

Der ZIA erhebt in einem aktuellen Positionspapier ähnliche Forderungen

Einzelhandelsimmobilien: Joachim Stumpf (BBE Handelsberatung):

Joachim Stumpf gibt für den Einzelhandel die Prognose eines „moderaten Wachstums auf 700 Milliarden Euro Gesamtumsatz bis 2028“ ab. Die Kundenbedürfnisse werden immer anspruchsvoller: Sie verlangen eine nahtlose Verschmelzung von Einkaufserlebnis und Technologie. Und die Entwicklung der Einzelhandelsimmobilien geht, so eine seiner Kernaussagen, auf vielen Feldern auseinander. Wolle man die Entwicklungen in einem Wort zusammenfassen, dann dränge sich der Begriff „Polarisierung“ auf, analysiert Stumpf. Und die gibt es auf verschiedenen Feldern.

Es zeigt sich zum Beispiel eine Polarisierung in den Preislagen: „Discount und Luxus wachsen, mittlere Preislagen schrumpfen.“ Oder hier: „Polarisierung zeigt sich auch an den Vermietungsmärkten immer deutlicher, messbar zum Beispiel in der steigenden Mietdifferenz zwischen, starken‘ und ,schwachen‘ Makrostandorten, Mikrolagen und Objekten.“

Ein weiterer Befund des Experten: Zunehmende Leerstände und sinkende Mieten gibt es in weniger attraktiven Lagen. „Food“ bleibt stationär stabil dank seines engmaschigen Filialnetzes. Die andere Seite: „Der Verkaufsflächenrückgang in den Nonfood-Branchen wird auf circa zehn Millionen Quadratmeter in den kommenden zehn Jahren geschätzt.“

Der Trend laut Stumpf geht verstärkt Richtung Mix. Wegfallende Handelsnutzungen wie zum Beispiel die der Kauf- und Warenhäuser werden zunehmend durch andere Nutzungen wie Wohnen, Gesundheitsangebote, Büro, Fitness und Freizeit, Eventlocations oder auch Gesundheitsangebote ersetzt. Bei den Shoppingcentern funktionierten diese Nutzungen bereits in Objekten „unterschiedlichster Baujahre gut“, so der Experte.

Damit hier Umnutzungen in größerem Stil angegangen werden können, brauche es bessere Rahmenbedingungen – darunter „planungsrechtlich Erleichterungen wie verkürzte Umplanungs- und Genehmigungszeiten“ sowie „eine reduzierte Regelungsdichte“.

Ein weiterer Trend, der sich klar abzeichnet: „In allen Lagen gilt, dass es deutlich weniger Nachfrage nach Großflächen (> 3.000 Quadratmeter) gibt und Ober- und Untergeschosse an Bedeutung verlieren. In den Top-Lagen lassen sich regelmäßig noch das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss mit Handel bespielen.“ Stumpf schreibt auch: Eine „verhaltene Konsumstimmung aufgrund von Inflation, geopolitischen Spannungen, wirtschaftlicher und politischer Unsicherheit plus veränderte Kundenerwartungen“ erschwerten die Situation.

Siehe auch: ZIA-EY-Shopping-Center-Studie

Gesundheits- und Sozialimmobilien: Jan Grabow (Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)

„Pflege- und Versorgungsangebot (Personal und Immobilie) halten nicht mit der wachsenden Zahl an Pflegebedürftigen Schritt“, so der Kernbefund von Jan Grabow. Es gibt weiter großen Handlungs- und Investitionsbedarf. „Über 50 Prozent der Pflegeimmobilien sind strukturell veraltet und energetisch ineffizient. Damit Gesundheits- und Sozialimmobilien ihre Funktion weiter erfüllen können, muss umfassend saniert und modernisiert werden“, drängt Grabow.

Gleichzeitig biete deren energetische Sanierung ein hohes CO2-Einsparpotential. Auch die digitale Transformation erfordere hohe Investitionen. Nach wie vor gibt es einen hohen Bedarf an barrierereduzierten Wohneinheiten. Personalmangel, Investitionshemmnisse und ausufernde Kostensteigerungen sind Grabow zufolge die größten limitierenden Faktoren.

Der Experte formuliert in seiner Analyse eine Reihe von Forderungen:

Anreize für Neubauprojekte und energetische Sanierung schaffen (insbesondere über bundesländerübergreifende einheitliche Kostenrichtwerte und Nutzungsdauern), nachhaltige Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme sicherstellen, Verschlankung des Ordnungsrechts und der Bürokratie, Baustandards vereinfachen („gut genug“ statt optimal).

Zukunft der Innenstadtentwicklung: Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher (RWTH Aachen)

Als „Patientin“ bezeichnet Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher die Innenstadt. „In Zukunft wird es in den Stadtzentren deutlich weniger Geschäfte geben“, prognostiziert die ‚Immobilienweise‘. Mit Bezug auf den Einzelhandel in den Citys schreibt sie: „Die zunehmende Erwartung der Kunden, dass stationäre Geschäfte ein Onlineangebot anbieten, erfordert ein neues Warenwirtschaftssystem, organisiert als ‚Multichannel‘.“

In „Nutzungsmix“ und der Stärkung „urbaner Resilienz“ sieht sie wichtige Hebel. Vor allem müssen passgenaue Antworten gesucht werden. In maßgeschneiderten, integrierten Konzepten sieht Reicher den Schlüssel, „damit die Innenstadt wieder für alle Beteiligten lebens- und besuchenswert wird“.

Die Attraktivität der Innenstadt hängt maßgeblich von der Qualität des öffentlichen Raums ab. Menschen besuchen die Innenstadt nicht mehr nur zum Einkaufen, sondern suchen Erlebnisorte und soziale Treffpunkte mit einer hohen Aufenthaltsqualität. Attraktive begrünte öffentliche Räume spielen dabei eine zentrale Rolle und sind ein entscheidender Faktor für die Zukunftsfähigkeit der Stadt.

Fazit der Expertin:

Die Patientin Innenstadt hat eine Diagnose erhalten, die den Krankheitszustand zwar bestätigt, aber auch vielversprechende Aussichten auf eine Genesung enthält. Durch mutiges, innovationsoffenes und permanentes Erneuern kann den Innenstädten wieder neues Leben eingehaucht werden.“

Sie setzt auf verstärkte und breitere Zusammenarbeit in den Citys: „Der chirurgische Eingriff erfordert einen engen und verbindlichen Schulterschluss der privaten und öffentlichen Akteure, den Einsatz und die Weiterentwicklung der vorhandenen Instrumente sowie der bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Förderprogramme.“

Quelle: ZIA // ZIA-Frühjahrsgutachten 2025

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Schmutz und Müll in Wohnanlagen führen immer wieder zu Prozessen

Schmutz und Müll in Wohnanlagen führen zu Prozessen

Wer hätte nicht gerne ein sauberes Wohnumfeld, in dem er sich wohlfühlen kann. Leider ist das manchmal nicht der Fall. Immer wieder bereiten Schmutz und Verwahrlosung in Wohnanlagen Probleme, manchmal sogar nachhaltig.

Der Infodienst Recht und Steuern der LBS beleuchtet einige Streitfälle aus der Gerichtsbarkeit, in denen es um diesen Themenkreis ging. Mal stand die Frage im Vordergrund, ob eine komplett verdreckte Terrasse eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, mal ging es um die unerwünschte Verlegung des Abstellortes für die Mülltonnen.

Tauben in Nachbars Garten – Unterlassungsklage möglich?

Wenn ein Grundstückseigentümer ständig verwilderte Tauben anlockt, dann kann der Nachbar nach Ansicht des Amtsgerichts Hannover (502 C 7456/22) mit gewissen Erfolgsaussichten auf Unterlassung klagen. Hier war der Kläger massiv in der Nutzung seines Anwesens beeinträchtigt, weil er es ständig mit Taubenkot, lautem Gurren und Flügelschlagen zu tun hatte.

Die Vogelschwärme hielten sich nämlich erwartungsgemäß nicht an die Grenzen zwischen beiden Grundstücken, sondern bewegten sich ständig zwischen ihnen.

Müll und Insektennester in der Wohnung – Fristlose Kündigung?

Die Vermüllung von Mietwohnungen nimmt gelegentlich beängstigende Ausmaße an. So befand sich im Flur einer Zwei-Zimmer-Wohnung knöchelhoch Unrat und an der Decke hingen Insektennester. Die Arbeitsplatte in der Küche war durchfeuchtet und teilweise bereits eingebrochen. In den Parkettboden waren Geldstücke eingetreten.

Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 416 C 5897/18) hielt angesichts dieser Tatsachen eine fristlose Kündigung für angemessen.

Gerichtsvollzieher „möchte“ in die Wohnung – Schuhe aus oder nicht?

Was ist, wenn ein Wohnungsbesitzer nicht möchte, dass ein Gerichtsvollzieher den Straßenschmutz in seine Räume trägt und diesen deswegen zum Ausziehen der Schuhe auffordert?

Das Landgericht Limburg (Aktenzeichen 7 T 18/12) betonte, es sei dem Betroffenen selbst überlassen, ob er dem Wunsch entspricht oder nicht. Es handle sich schließlich um keinen „Besuch“, sondern um die Durchsetzung eines staatlichen Auftrages. Der Amtsträger hatte eine Zwangsvollstreckung wegen einer Steuerschuld durchführen wollen.

Müllplatz 150 weit entfernt – Mietminderung?

Den Weg zu den Mülltonnen einer Wohnanlage muss man mehrmals die Woche auf sich nehmen. Deswegen ist es keine Kleinigkeit, wenn der Müllplatz um gut 150 Meter verlegt wird.

Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg (Aktenzeichen 6 C 350/21) stellte in dem Zusammenhang aber fest, dass eine derartige Verlegung nur einen unerheblichen Mietmangel darstellt und deswegen keine Minderung der monatlichen Zahlungen rechtfertigt.

Aus Gefälligkeit einige Papiertaschentücher entsorgt – und das „Gebiss“ gleich mit

Die Entsorgung von Abfall aus einem Privathaushalt durch fremde Personen stellt immer ein gewisses Risiko dar, denn es könnten sich ja auch wertvolle Gegenstände unter dem vermeintlichen Müll finden. Während eines Krankenbesuchs nahm eine Frau vom Nachttisch der Patientin mit zu den Abfalltonnen und warf sie weg. Was sie nicht wusste: Sie entsorgte damit versehentlich auch das Gebiss der Kranken.

Das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen 8 U 1596/20) ging allerdings nicht von einer Haftung aus. Die Frau sei nicht verpflichtet gewesen, den Müll vorab zu sortieren.

Oldtimer auf Grundstück „geparkt“ – geht das?

Wenn jemand Altfahrzeuge auf seinem Grundstück lagert, dann stellte das nicht automatisch eine umweltgefährdende Abfallbeseitigung dar. Im konkreten Fall wollte der Grundstückseigentümer die Autos zu einem späteren Zeitpunkt restaurieren. Das Oberlandesgericht Naumburg (Aktenzeichen 2 Rv 45/16) vertrat die Meinung, die durchaus noch restaurierbaren Fahrzeuge könnten nicht als Abfall bezeichnet werden. Bei Oldtimern dürfe auch der Aspekt der Wirtschaftlichkeit in den Hintergrund treten.

Zahlt der Vermieter die Müllgebühren, wenn der Mieter nicht will?

Zahlen Mieter die fälligen Abfallbeseitigungsgebühren nicht, so ist die Behörde berechtigt, den Betrag ersatzweise von den Eigentümern einzufordern.

Das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 4 K 843/15.NW) vertrat diese Meinung in einem Rechtsstreit. Auch Eigentümer eines Grundstücks kämen in diesem Sinne als Schuldner in Frage, wenn der eigentlich betroffene Mieter ausfalle.

Mülltonnen 50 Meter von der Straße entfernt – Muss der Müllwerker sie holen?

Müllfahrzeuge sind oft sehr groß und schwergängig. Aus diesem Grund können Grundstückseigentümer nicht ohne weiteres von den Müllwerkern verlangen, dass sie etwa 50 Meter rückwärts in ihr Anwesen fahren. Dort bestand keine ausreichende Wendemöglichkeit.

Das Verwaltungsgericht Neustadt (4 K 488/22.NW) verlangte von den Grundstückseigentümern, ihre Tonnen eigenständig die 50 Meter zur nächsten Straßeneinmündung zu fahren, damit sie geleert werden können.

Grünabfälle auf Nachbars Terrasse entsorgt – Kündigungsgrund?

Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, trotzdem musste es das Landgericht Köln (Aktenzeichen 10 S 139/15) in einem Urteil eigens feststellen: Verschmutzt ein Mieter trotz Abmahnung wiederholt die Terrasse seines Nachbarn, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Betreffender Mieter hatte auf die unter seiner Wohnung liegende Terrasse regelmäßig Knochen, Tonscherben, Erde, Salat und sonstige Grünabfälle „herabregnen“ lassen.

Dr. Ivonn Kappel

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Energiepreise – Jetzt wird alles viel besser! Oder? Strategien für Einsparungen ohne Investitionen

Energiepreise - Strategien für Einsparungen ohne Investitionen
Gaspreisverlauf am Terminmarkt seit Februar 2024 für die Lieferjahre 2026 bis 2029; Quelle: EEX

Auf der nördlichen Halbkugel ordnet sich die Welt gerade neu. Politische und wirtschaftliche Umbrüche beeinflussen zentrale Bereiche unseres Alltags, insbesondere in Deutschland, wo die neue Regierung jetzt kluge Entscheidungen treffen muss. Eine der drängendsten Fragen lautet: Steigen oder sinken die Energiepreise?

Die Entwicklungen auf dem Energiemarkt haben erhebliche Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft und stellen Eigentümer sowie Verwalter vor neue Herausforderungen. Wie lassen sich Einsparpotenziale nutzen, ohne große Investitionen tätigen zu müssen?

Energiepreise im Wandel: Herausforderungen und Chancen

Die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme zu einem bestimmenden Thema in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft geworden. Die drastischen Preissteigerungen durch den Ukraine-Krieg haben sich zwar wieder konsolidiert, sind jedoch insbesondere für die Frontjahre auf einem hohen Niveau (siehe Grafik).

Es ist essenziell, vorausschauend zu handeln und die bestmöglichen Energiepreise zu sichern, um den Immobilienbestand wirtschaftlich und bezahlbar zu halten.

Gas und Strom: Der richtige Einkaufszeitpunkt entscheidet

Ein zentraler Hebel zur Kostenoptimierung ist der clevere Einkauf von Energie. Die Preise am Terminmarkt schwanken stark. Wer die Marktbewegungen genau beobachtet und den richtigen Zeitpunkt für den Einkauf wählt, kann erhebliche Einsparungen erzielen. Daher sollten Immobilienverwalter auf Preisentwicklungen achten und günstige Kaufgelegenheiten nutzen.

Organisation von Wettbewerbsverfahren

Ein weiteres wirksames Instrument ist die Organisation von Wettbewerbsverfahren. Energieversorger versuchen, ihre Margen zu maximieren. Ein professionell durchgeführtes Ausschreibungsverfahren stellt sicher, dass keine überhöhten Preise durchgesetzt werden.

Dies gilt insbesondere für Strom und Gas, wo ein Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern besteht.

Fernwärme: Einsparungen trotz Monopolstellung

Anders verhält es sich bei der Fernwärme. Hier gibt es häufig Monopolsituationen, die keine klassischen Ausschreibungen ermöglichen. Dennoch bestehen Einsparmöglichkeiten, indem die vertraglich vereinbarte Leistung überprüft und gegebenenfalls reduziert wird.

Oft sind die Leistungen zu hoch angesetzt, sei es durch überdimensionierte Planung oder durch Modernisierungen, die den Wärmebedarf gesenkt haben.

Fazit

Die Energiepreisentwicklung bleibt ein zentrales Thema für die Immobilienwirtschaft. Die richtige Einkaufsstrategie für Gas und Strom sowie eine kritische Überprüfung von Fernwärmeverträgen können erhebliche Einsparungen ermöglichen. In einer Zeit wirtschaftlicher Unsicherheiten kommt es darauf an, flexibel und informiert zu agieren, um die Kosten für Eigentümer und Mieter im Griff zu behalten.

Stefan Strenge

Geschäftsführer Hansa Energie Service GmbH, www.hansaenergieservice.de

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Mieterbund legt Prozess-Statistik 2024 vor – Prozesse wg. Betriebskosten-Abrechnungen auf Platz 4

BGH: Heizungstausch und Umlagefähigkeit
Foto: Adobe Stock/photobyphotoboy

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht im Jahr 2023 leicht gestiegen. 182.826 Mal stritten sich die Mietvertragsparteien vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Mietrechtsprozesse damit um rund 0,12 Prozent. Insgesamt sinkt die Zahl der Mietrechtsprozesse seit 1996 (351.511 Verfahren) kontinuierlich.

Eine Differenzierung nach Streitgegenständen enthält die Statistik des Statistischen Bundesamtes nicht.

Streitgegenstand in Mietrechtsprozessen.

Grundlage für die Statistik über Streitgegenstände in Mietrechtsprozessen sind Zahlen der DMB Rechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes bietet neben allgemeinem Rechtsschutz vor allem Mietrechtsschutz an.

Wie in den Vorjahren sind „Vertragsverletzungen“ der häufigste Grund für mietrechtliche Auseinandersetzungen. Hier geht es allgemein um Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, angefangen bei Fragen der Tierhaltung, bis hin zu Problemen im Zusammenhang mit Wohnungsmängeln und Mietminderungen oder Verfahren zur Mietpreisbremse. 

Der „Rechtsberatungs-Klassiker“ Betriebskosten ist der vierthäufigste Prozessgegenstand und im Vergleich zu 2023 (15,6 Prozent) unverändert.

Quelle. DMB

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Schaden- und Unfallversicherung 2024 in Deutschland: Wohngebäudeversicherung bleibt unverändert ein Verlustbringer

Wohngebäudeversicherung bleibt weiterhin ein Verlustbringer
Mehr als 4,5 Milliarden Euro betrug der Schadenaufwand für Leitungswasserschäden 2023. Damit stellen die Schäden den größten Teil des Schadenaufkommens in der Wohngebäudeversicherung dar. Und sie sind nicht nur teuer, sie kosten auch viel Zeit und sind damit ärgerlich für alle Beteiligten – für Wohnungsunternehmen und für Mieter. Foto: GROHE Quelle plus PM Studien belegen: Zahl der Wasserschäden in Deutschland steigt

Im vergangenen Jahr konnten die dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) angehörenden Versicherer voraussichtlich 238,3 Milliarden Euro an Beitragseinnahmen erzielen, was einem Anstieg von knapp sechs Prozent im Vergleich zu 2023 entspricht. Der Bereich Schaden-/Unfallversicherung verzeichnete einen Zuwachs von fast acht Prozent auf 92,1 Milliarden Euro.

Diese vorläufigen Zahlen basieren auf Hochrechnungen aus dem dritten Quartal (Stand: Ende November 2024), weshalb Abweichungen nicht ausgeschlossen sind.

Das Segment bleibt für die Versicherer profitabel, die Combined Ratio (Kombinierte Schaden- / Kostenquote) ging leicht auf 98 Prozent zurück. Trotz eines Rückgangs der Quote bleiben die KFZ- und Wohngebäudeversicherung für die Versicherer jedoch in der Verlustzone.

Rekordwerte bei Versicherungsleistungen

Die Versicherungsleistungen, die die Aufwendungen für Schäden des Geschäftsjahres sowie Kosten für die Schadenregulierung und Rückstellungen umfassen, stiegen im vergangenen Jahr voraussichtlich um über sechs Prozent auf einen neuen Höchstwert von 70,3 Milliarden Euro. Im Vergleich dazu lag der vorherige Rekord bei über 66 Milliarden Euro.

Im Gegensatz zum Vorjahr stiegen die Schäden langsamer als die Beitragseinnahmen, was für die Versicherer zu einem verbesserten versicherungstechnischen Ergebnis mit einem Gewinn von etwa 1,9 Milliarden Euro führte. Die kombinierte Schaden-Kosten-Quote in der Schaden-/Unfallversicherung wird wie oben bereits erwähnt auf etwa 98 Prozent geschätzt, nach 98,8 Prozent im Vorjahr. 

Unterschiede in den Versicherungssparten

Ein Blick auf die einzelnen Versicherungssparten zeigt jedoch erhebliche Unterschiede in den Ergebnissen: In der Flottenversicherung verringerte sich die kombinierte Schaden-Kosten-Quote von 112,1 auf voraussichtlich 110 Prozent, was den fünfhöchsten Wert seit 2008 darstellt. Der Aufwand für Geschäftsjahresschäden stieg um 7 Prozent auf 4,7 Milliarden Euro, während die Einnahmen um 6,8 Prozent auf 4,8 Milliarden Euro zunahmen.

In der Vollkaskoversicherung sank die Combined Ratio um mehr als zehn Prozentpunkte auf voraussichtlich 116 Prozent. Die Einnahmen stiegen um 12,5 Prozent auf 12,4 Milliarden Euro, während die Leistungen moderat auf 12,6 Milliarden Euro anstiegen. Beide Werte sind Rekordzahlen, und die kombinierte Schaden-Kosten-Quote erreicht den zweithöchsten Stand seit 17 Jahren.

Die Teilkasko und Kfz-Haftpflicht weisen ebenfalls höhere Ausgaben als Einnahmen auf, mit einer Combined Ratio von voraussichtlich 101 Prozent und etwa 100 Prozent. Für den gesamten Bereich Kfz ergibt sich eine Combined Ratio von rund 106 Prozent. Die Sparte ist damit defizitär.

Weiterhin angespannte Lage in der Wohngebäudeversicherung

In der Wohngebäudeversicherung bleibt die prognostizierte Combined Ratio mit 102 Prozent, nach 103,3 Prozent im Jahr 2023, ebenfalls auf einem hohen Niveau.

Die Einnahmen stiegen um fast ein Achtel auf 13,3 Milliarden Euro, während die Ausgaben um etwa zwölf Prozent auf 9,7 Milliarden Euro zunahmen. Diese Sparte hat seit 2002 nur viermal die Gewinnzone erreicht und ist damit für die Versicherer unverändert ein Verlustbringer.

Prognosen für 2025

Für das Jahr 2025 prognostiziert der GDV eine Steigerung der Beitragseinnahmen in der Schaden-/Unfallversicherung um etwa 7,5 Prozent. Die Nachholeffekte der Inflationsentwicklung haben sich deutlich abgemildert. Dennoch wird in der Kfz-Versicherung erneut ein zweistelliges Wachstum der Beitragseinnahmen erwartet, was sich insgesamt auf das Wachstum auswirken dürfte.

Auch die erneuten Verluste in der Wohngebäudeversicherung dürften im Jahr 2025 zu einem anhaltenden harten Markt in diesem Segment führen, da die Versicherer weiterhin bestrebt sein dürften, auskömmliche Prämien und Vertragsbedingungen zu verhandeln.

Dirk Gehrmann

Prokurist und Bereichsleiter Bestandsmanagement der AVW Unternehmensgruppe

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