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WohnWissen – Alles, was Sie über Wohnen wissen müssen

WohnWissen - 100 Begriffe des Wohnens - Carolin Genz / Olaf Schnur / Jürgen Aring (Hg.)

Die > Wohnungsfrage – wenn die so einfach zu lösen wäre! Eine neue Publikation des vhw könnte zumindest helfen, sich einen Überblick über Probleme und Herausforderungen rund um das Thema Wohnen zu verschaffen.

100 Schlüsselbegriffe des Wohnens, von > Alltag über > Einsamkeit, > Energetische Sanierung und > Innenentwicklungsdilemma bis > Zwischenwohnen versammelt der Band WohnWissen. Das interdisziplinäre Glossar adressiert Fachdiskurse, politische Debatten und unterschiedliche Wohnbedürfnisse und blickt dabei auch auf bisher wenig behandelte Themenfelder.

WohnWissen eröffnet einen multiperspektivischen Blick auf das Thema Wohnen als Grundbedürfnis. Dem Herausgeberteam Carolin Genz, Olaf Schnur und Jürgen Aring gelingt es dabei, die Komplexität des Themas zeitgemäß abzubilden und Handlungsoptionen aufzuzeigen. So stellen die über 100 Autorinnen und Autoren in ihren Beiträgen nicht nur den Ist-Zustand dar, sondern lassen immer auch Ansätze für wohungswirtschaftliche und wohnungspolitische Lösungen aufscheinen.

Dass beim Grundbedürfnis Wohnen alles mit allem zusammenhängt, illustriert die Publikation in ihrem Layout so einfach wie praktisch: Die Themen der Glossareinträge sind in den einzelnen Beiträgen mit der entsprechenden Seitenzahl querreferenziert, so dass man gleich an der passenden Stelle weiterlesen kann. Und Kunst im Buch gibt es auch: Die Bildserien von sieben Künstlerinnen und Künstlern runden das WohnWissen ab. (red.)

Carolin Genz, Olaf Schnur, Jürgen Aring (Hrsg.):

WohnWissen. 100 Begriffe des Wohnens. Jovis, Berlin 2024.

ISBN 978-3-98612-038-2 (geb.), 38 Euro.

ISBN 978-3-98612-041-2 (E-Book), 38 Euro.

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Deutscher Bauherrenpreis 2024 in Berlin verliehen

Deutscher Bauherrenpreis 2024 in Berlin verliehen
Nachhaltig und bezahlbar. Dem Projekt Neubau Studierenden- und Auszubildendenwohnheim vom Collegium Academicum in Heidelberg ist es gelungen, in einem partizipativen Prozess mit den künftigen Bewohnern einen innovativen Holzbau für Azubis und Studierende zu schaffen: Foto: Thilo Ross urh.-nr.-4026999 quelle-dgj_

Bei einer festlichen Preisverleihung wurden am 26. Juni 2024 vor knapp 250 Gästen die Preise des Wettbewerbs zum Deutschen Bauherrenpreis 2024 vergeben. Der Deutsche Bauherrenpreis steht traditionell unter dem Motto „Hohe Qualität – tragbare Kosten“. Prämiert werden zukunftsweisende und innovative Beispiele, die den vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit gerecht werden und übertragbare Lösungen anbieten.

Insgesamt hatten sich in diesem Jahr 195 Projekte deutschlandweit für den Deutschen Bauherrenpreis beworben. Darunter befinden sich Neubauten, Modernisierungen und auch Umbauten. Aus der Vielzahl der Projekte wurden 30 Projekte für den begehrten Preis nominiert.

Die interdisziplinär zusammengesetzte Jury unter dem Vorsitz von Peter Stubbe, ehemaliger Vorstand der GEWOBA Bremen, zeichnete insgesamt fünf Projekte mit dem Deutschen Bauherrenpreis aus.

Drei weitere Beiträge erhielten von der Jury einen Sonderpreis. Diese wurden für die Themen „Freiraumgestaltung/Klimaanpassung“, „Denkmalschutz“ und „Bauen mit Holz“ vergeben.

„Die diesjährigen Preisträger zeigen, Bauen geht bezahlbar und mit hoher Qualität. Das sollte nicht nur in Zeiten schwieriger Rahmenbedingungen die Richtschnur für Projekte sein. Besonders begeistert hat mich, wie gut Gewerbe- und andere Funktionsgebäude zu Wohnraum umgenutzt werden können. Der Preis für den Umbau eines Verwaltungsgebäudes zum barrierefreien Seniorenheim ist hier beispielgebend.

Herausragend in vielerlei Hinsicht ist auch das Heidelberger Projekt und das nicht nur wegen der innovativen Holzbauweise. Das Wohnheim Collegium Academicum GmbH für 176 Auszubildende und Studierende wurde in einem partizipativen Prozess geschaffen. Es ist ressourcenschonend und flächensparend gebaut. Dieses ermöglicht sehr günstige Mieten für die begehrten Wohnheimplätze in einem angespannten Wohnungsmarkt. Als Bundesregierung fördern wir Junges Wohnen mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro“, sagt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

„Die Herausforderungen für Bauherren werden von Jahr zu Jahr immer komplexer. Fehlende Grundstücke, eine schwierige Finanzierungslage und die Herausforderungen des Klimawandels sind nur drei von vielen Problemfeldern, denen sich Bauwillige derzeit stellen müssen. Darüber hinaus spielt die Förderkulisse von Wohnraum eine entscheidende Rolle, um die Mieten für die Bewohner bezahlbar zu halten und Bauen in hoher Qualität zu tragbaren Kosten zu ermöglichen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW.

Hohe Qualität zu tragbaren Kosten ist auch unter schwierigen Rahmenbedingungen möglich, wenn alle Beteiligten ihre Fähigkeiten zusammenführen.

Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig

„Viele Städte in Deutschland werden in den kommenden Jahren weiter wachsen. Wir benötigen daher mehr bezahlbaren, klimaneutralen und qualitativ hochwertigen Wohnraum auf möglichst wenig Fläche. Was sich wie die Quadratur des Kreises anhört, ist machbar. Die beim Deutschen Bauherrenpreis ausgezeichneten Projekte zeigen: Hohe Qualität zu tragbaren Kosten ist auch unter schwierigen Rahmenbedingungen möglich, wenn alle Beteiligten ihre Fähigkeiten zusammenführen. Wir hoffen, dass die guten Beispiele aufgegriffen und vervielfältigt werden“, sagt Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig und Vizepräsident des Deutschen Städtetages.

„Wir stehen für gesellschaftliches Engagement beim Planen und Bauen. Dazu gehört vor allem auch der Einsatz für bezahlbares Wohnen. Dies steht beim Deutschen Bauherrenpreis – neben der architektonischen Qualität – im Vordergrund. In der Jury sind uns vor allem die vielen guten Beispiele für Umnutzung und Umbau des Bestandes aufgefallen, die ein Zeichen für verantwortliches Planen und Bauen angesichts des Klimawandels setzen“, sagt Jan O. Schulz, Mitglied im Präsidium des Bundes Deutscher Architektinnen und Architekten BDA.

Der Deutsche Bauherrenpreis ist der wichtigste Preis im deutschen Wohnungsbau und wird von den drei auslobenden Verbänden GdW, BDA und Deutscher Städtetag, die sich zur AG KOOP zusammengeschlossen haben, bereits seit 1986 vergeben. Neben dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird der Preis auch vom bdla Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen gefördert.

Die Preisträger

Umbau GESOBAU-Verwaltungssitz zu Seniorenwohnen, Berlin

Projekt Umbau GESOBAU-Verwaltungssitz zu Seniorenwohnungen. Foto: Stefan Müller

Bauherr: Gesobau AG, Berlin
Architektur: Anne Lampen Architekten BDA, Berlin
Freiraumplanung: MEWIS Landschaftsarchitekten, Biesenthal

Der GESOBAU ist es mit dem Umbau des ehemaligen Verwaltungssitzes gelungen, Büroflächen zu Wohnungen umzuwandeln und sich dabei an den Bedürfnissen der Mieter in der Nachbarschaft zu orientierten. Der Umbau zeigt vorbildlich, wie die Transformation von Bürogebäuden zur Schaffung von mehr Wohnraum gelingen kann.

Wohnquartier Sermer Weg / Volkardeyer Weg, Düsseldorf

Projekt Wohnquartier Sermer Weg / Volkardeyer Weg. Foto: Rheinwohnungsbau GmbH

Bauherr: Rheinwohnungsbau GmbH, Düsseldorf
Architektur: hector3architekten; Schmale Architekten GmbH, Grevenbroich
Freiraumplanung: GREEN Landschaftsarchitekten Clever + De Jonghe PartGmbB, Duisburg

Die Rheinwohnungsbau macht mit ihrem Projekt „Wohnquartier Sermer Weg / Volkardeyer Weg“ deutlich, dass eine vernünftige Kombination aus Abriss, Neubau und Bestandserhalt gute Antworten für die qualitätsvolle Weiterentwicklung von Wohnquartieren bieten kann.

Wohnen für Geflüchtete – Typenhäuser, Erftstadt-Liblar

Projekt Wohnen für Geflüchtete – Typenhäuser Foto: Stefan Schilling

Bauherr: Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Stadt Erftstadt, Erftstadt
Architektur: Lorber Paul Architektur und Städtebau, Köln
Freiraumplanung: club L94 Landschaftsarchitekt*innen, Köln

Mit dem Projekt „Wohnen für Geflüchtete“ zeigt Erftstadt nicht nur Verantwortung für die Unterbringung von Geflüchteten, sondern zugleich auch eindrucksvoll, dass Flüchtlingswohnungen mit einer hohen architektonischen Qualität künftig in den normalen Wohnungsmarkt überführt werden können.

Wohnanlage Raiffeisengelände, Feldkirchen

Projekt Wohnanlage Raiffeisengelände, Feldkirchen. Foto Marcus Buck

Bauherr: Gemeinde Feldkirchen, Feldkirchen
Architektur: Felix+Jonas Architekten mit m3 Bauprojektmanagement für LPH 6-9, München
Freiraumplanung: mahl gebhard konzepte, Landschaftsarchitekten BDLA Stadtplaner, München

Mit der Wohnanlage Raiffeisengelände ist es der Gemeinde Feldkirchen in besondere Weise gelungen, ein integriertes Wohnquartier und qualitätsvollen neuen Stadtbaustein zu schaffen, der positiv in die Nachbarschaft hineinwirkt.

Neubau Studierenden- und Auszubildendenwohnheim dgj 223, Heidelberg

Projekt Neubau Studierenden- und Auszubildendenwohnheim: Foto: Thilo Ross urh.-nr.-4026999 quelle-dgj_

Bauherr: Collegium Academicum GmbH, Heidelberg
Architektur: DGJ Architektur GmbH, Frankfurt am Main
Freiraumplanung: GDLA Gornik Denkel landschaftsarchitektur partg mbb, Heidelberg

Dem Collegium Academicum in Heidelberg ist es gelungen, in einem partizipativen Prozess mit den künftigen Bewohnern einen innovativen Holzbau für Azubis und Studierende zu schaffen, der durch die konsequente Orientierung auf nachhaltiges, gemeinschaftlich orientiertes und bezahlbares Bauen in besonderer Weise beeindruckt.

Die Sonderpreise

Wohnbauten in der Hauptstraße, Berlin

Projekt Wohnbauten in der Hauptstraße in Berlin. Foto: Stefan Müller

Bauherr: HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Berlin
Architektur: roedig.schop architekten bda, Berlin
Freiraumplanung: hochC Landschaftsarchitekten, Berlin

Der HOWOGE ist es mit der Ergänzung der Wohnanlage in Berlin-Rummelsburg vorbildlich gelungen, den Herausforderungen des Klimawandels durch eine bewusste Freiraumgestaltung und umfangreiche Maßnahmen zur Klimaanpassung zu begegnen und eine hohe Aufenthaltsqualität für die Bewohner zu schaffen.

Alte Schule – Wohnen am Pestalozzipark, Halle (Saale)

Projekt Alte Schule – Wohnen am Pestalozzipark. Foto: ENKE WULF architekten, Berlin

Bauherr: GWG „Eigene Scholle“ eG, Halle (Saale)
Architektur: ENKE WULF architekten, Berlin
Freiraumplanung: ENKE WULF architekten, Berlin

Mit dem Umbau der denkmalgeschützten „Alten Schule“ aus dem Jahr 1929 in Wohnungen und einer Geschäftsstelle der GWG „Eigene Scholle“ zeigt die Genossenschaft durch großen Ideenreichtum beispielhaft, welche Umnutzungspotenziale in leergefallenen Schulgebäuden bestehen.

Wohnen am Weiher, Kempten

Projekt Wohnen am Weiher, Kempten. Foto: Nikolas Felder

Bauherr: Sozialbau Kempten Wohnungs- und Städtebau GmbH, Kempten
Architektur: Die Sozialbau, Kempten
Freiraumplanung: Geiger & Waltner Landschaftsarchitekten, Kempten

Die Sozialbau Kempten zeigt, dass auch hochgeschossige Wohngebäude ausschließlich aus ein-heimischen Hölzern und ohne Beton auf der Grundlage innovativer Brandschutzkonzepte gebaut werden können. Ein wichtiges Zeichen für nachhaltiges Bauen in Deutschland.

Weitere Informationen zum Deutschen Bauherrenpreis sowie die ausführliche Dokumentation finden Sie hier: www.deutscherbauherrenpreis.de

Andreas Schichel

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

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Hochwasser im Keller schädigt auch wasserführende Leitungen

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

kaum eine Woche vergeht in der der Deutsche Wetter Dienst nicht vor Extremwetter-Ereignissen, wie Sturm mit Starkregen, Tornados oder schweren Gewittern warnt. Meist ist es sehr kurzfristig und in begrenzten Gebieten. Wasserläufe werden zu reißenden Flüssen, Menschen werden in ihren Häusern überrascht, Wasser dringt in Keller bis sie voll sind. Verunreinigtes Wasser von außen kriecht überall hin, auch bis zur Leitungswasserinstallation und zu den mit Dämmstoff ummantelten Heizungsrohren, in die Revisionsöffnungen und Hebelanlagen. Zu retten ist kaum etwas.

Die Versicherungswirtschaft schätzt die Schäden der letzten Monate auf mehrere Milliarden Euro. Aber was ist zu tun? Das müssen Experten entscheiden.

Denn Hochwasser hinterlässt oft übelriechenden giftigen Schlamm, eine Menge Unrat, nasse Wände und zahlreiche Gebäudeschäden. Wird hier nicht fachgerecht saniert, können besonders an dem wasserführenden Leitungssystem Folgeschäden entstehen. 

Lesen Sie hierzu den Beitrag „Nach Hochwasser ist der Keller vollgelaufen – Was ist zu tun?“, zusammengestellt von Experten der Verbraucherzentrale.

Ich möchte Sie auch auf die VdS-Fachtagung „Verhütung von Leitungswasserschäden“ am 17. September 2024 in Köln aufmerksam machen. Die Veranstaltung, vor Ort oder als Livestream, findet in enger Zusammenarbeit mit der AVW statt. Sie richtet sich auch diesmal speziell an die Wohnungswirtschaft und beleuchtet Strategien der Schadenverhütung.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie in dieser Ausgabe.

Ich wünsche Ihnen eine hilfreiche Lektüre!

Ihr

Hartmut Rösler

Geschäftsführer der AVW Unternehmensgruppe,

Mit-Initiator der Initiative Schadenprävention und des FORUM LEITUNGSWASSER

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Bauen & Wohnen nicht bezahlbar – Regierung muss handeln

Bauen & Wohnen nicht bezahlbar – Regierung muss handeln

Das bezahlbare Wohnen in Deutschland steht vor einer nie da gewesenen Krise. Das zeigen die neuesten Zahlen und Prognosen zur Jahresstatistik des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW deutlich wie nie. Die anhaltenden Preisanstiege infolge von Zinssteigerungen und Langzeit-Auswirkungen der Corona-Krise, aber auch kostentreibende politische Vorgaben und Förderchaos würgen die Investitionsfähigkeit der sozial orientierten Wohnungsunternehmen in ganz Deutschland insbesondere beim Wohnungsneubau ab. Gleichzeitig müssen aber auch Klimaschutzinvestitionen mit einem großen Fragezeichen versehen werden.

„Es bewahrheitet sich, wovor wir seit weit mehr als einem Jahr wieder und wieder warnen: Unter den aktuellen politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen können die sozial orientierten Wohnungsunternehmen nicht mehr in bezahlbaren Wohnungsbau investieren. Statt des Regierungsziels von 400.000 neuen Wohnungen muss mit immer weiter abnehmenden Wohnungsbauzahlen bis zu einer Fertigstellungszahl von nur 200.000 neuen Wohnungen jährlich gerechnet werden. Gleichzeitig schießen die Bau- und Modernisierungskosten weiter nach oben, während die Regierung den sozial orientierten Vermietern die Investitionsfähigkeit weiter kappt. Bezahlbares und klimaschonendes Wohnen für alle Menschen wird so immer mehr zu einem unerreichbaren Ziel“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW, bei der Vorstellung der Jahresbilanz seines Verbandes.      

Regierung muss alle Register für bezahlbaren und klimaschonenden Wohnbau ziehen 

„Die Politik muss ihre eigenen Ansprüche endlich mit den bestehenden Möglichkeiten in der Realität zusammenbringen und auf allen staatlichen Ebenen alle Register für bezahlbaren und klimaschonenden Wohnungsbau ziehen. In der aktuellen Krise brauchen die sozial orientierten Wohnungsunternehmen vor allem drei Dinge: Planungssicherheit, Vereinfachungen und Augenmaß“.

Axel Gedaschko
Präsident des GdW

Hohe Kosten infolge von Klima-Gesetzgebung stärker sozial abfedern  

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), ein wichtiges Gesetz für die Energiewende in Deutschland, sollte noch vor der politischen Sommerpause in eine extrem kurze finale Beschlussphase gehen. Das Bundesverfassungsgericht hat die geplante Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Deutschen Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. „Das Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts in das Gesetzgebungsverfahren zum GEG war leider notwendig.

Der bisherige Verlauf des Verfahrens war für eine parlamentarische Demokratie und alle Bürgerinnen und Bürger unzumutbar. Immer noch sind im überarbeiteten GEG-Entwurf viele Punkte unklar und strittig. Wir fordern den Gesetzgeber mit Nachdruck auf, das GEG für Vermieter, Mieter und alle Bürgerinnen und Bürger praktikabel, bezahlbar und sozial gerecht zu gestalten“, sagt Gedaschko. 

„Der bisherige Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens rund um das GEG ist gerade mit Blick auf seine enorme Bedeutung für alle Bürgerinnen und Bürger vollkommen inakzeptabel. Ein solches Verfahren, wie wir es beim GEG erleben, ist unserer Demokratie unwürdig. Wenn die Zeit für eine intensive Beratung eines dermaßen entscheidenden Gesetzes fehlt, dann schadet das der gesamten Energiewende massiv.

Nicht der Parteifriede sollte das zentrale Anliegen der Verantwortlichen sein, sondern gesellschaftlich funktionierender Klimaschutz. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum nicht die Sommerpause für ein geordnetes Verfahren genutzt wird“, sagt Gedaschko.

Einen gesetzlichen Förderanspruch für mindestens 10 Jahre verankern

Das GEG funktioniert nur mit einer sozial gerechten Förderung und muss zwingend gemeinsam mit einer funktionierenden Fördersystematik, dem Wärmeplanungsgesetz und der Wärmelieferverordnung verabschiedet werden. Andernfalls werden teure Fehlentscheidungen auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger gefördert.

Durch die Erfahrungen mit der KfW-Förderung im Jahr 2022 besteht massive Skepsis, dass die in Aussicht gestellten Förderinstrumente längerfristig zur Verfügung stehen werden. Die Mittel aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) sind dafür jedenfalls nicht längerfristig in ausreichender Größenordnung vorhanden. „Der Gesetzgeber muss für Planungssicherheit sorgen und deshalb einen gesetzlichen Förderanspruch für mindestens 10 Jahre verankern“, fordert Gedaschko.

Für Modernisierungen sind bei der Mietanpassung nun starre Kappungsgrenzen von 50 Cent pro Quadratmeter vorgesehen. Diese und die ebenfalls vorgesehene zusätzliche 10-Prozent-Modernisierungsumlage sind allein auf den Austausch des Heizungs-Gerätes beschränkt. Das führt dazu, dass Vermieter mit bezahlbaren Mieten nicht genügend Eigenkapital für die Finanzierung der aufwändigen Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung haben. Dies betrifft besonders sozial orientierte Vermieter mit geringen Mieten.

Die Kosten für den Einbau von Wärmepumpen und für die gleichzeitig notwendigen Zusatzmaßnahmen wie Dämmung sind für sie schlicht nicht finanzierbar, wenn gleichzeitig auch noch ihre Investitionsfähigkeit beschnitten wird. Die Förderquote muss mindestens 50 Prozent betragen, damit die Finanzierbarkeit des Heizungstauschs sichergestellt werden kann. Zudem muss sich die Förderung auf die Vollkosten der Investition beziehen. Dabei ist es unbedingt notwendig, dass der vorgesehene Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent auch für Wohnungsunternehmen vorgesehen wird. (Eine Pressemitteilung zum GEG finden Sie hier, die ausführliche Stellungnahme hier.)

Hinzu kommt dann auch noch die EU-Gebäuderichtlinie, die auf eine weitere Erhöhung der Sanierungsrate und -tiefe abzielt. Die Vorschläge der EU-Kommission sind dabei kaum machbar, die Vorschläge des Europaparlaments sind absurd. In gerade einmal neun Jahren müsste danach fast die Hälfte aller Gebäude in der gesamten EU saniert werden. Dabei herrscht schon jetzt ein massiver Material- und Fachkräftemangel, die Preise rund um das Bauen und Sanieren explodieren und auch die Zinsen steigen weiter. „Die ganz große und absolut unbeantwortete Frage ist, wer das finanzieren und wo dieses Geld herkommen soll“, so Gedaschko.

Allein für Deutschland müssten die Investitionen in energetische Sanierung von derzeit knapp 50 Mrd. Euro auf 187 bis 261 Mrd. Euro pro Jahr steigen, je nach verordneter Sanierungstiefe. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen, aber auch die vielen Einzeleigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern können das finanziell nicht stemmen. Vielen Wohnungsunternehmen würde das Geld ausgehen, weil sie nicht über ausreichend Eigenkapital verfügen und die Zinsen für Kredite gestiegen sind. Kurz gesagt: Es werden mit Phantasiezahlen Luftschlösser gebaut.

Denn es ist nicht ansatzweise klar, wie die EU und die Bundesregierung das angemessen unterstützen könnten, um zahllose Besitzer und Mieter nicht völlig zu überfordern. Die Ersparnisse bei den Energierechnungen kompensieren die Sanierungskosten nicht annähernd.

Die weiteren Themen der Jahresbilanz im Überblick:

+ Absturz beim Geschäftsklima und Investitionen in Neubau und Modernisierung

+ Weniger Wohnungen durch Verteuerung – Wohnungsmarktkrise verschärft sich

+ Kosten für Wohnungsbau klettern weiter deutlich nach oben

+ Zuwanderung lässt Wohnungsbedarf weiter steigen und Leerstand schrumpfen

+ Steigende Energiekosten verteuern das Wohnen

Lösungsstrategie: Regierung muss aufwachen und koordiniert auf allen staatlichen Ebenen handeln

1. Absturz beim Geschäftsklima – und bei Investitionen in Neubau und Modernisierung

Infolge der exorbitanten Baupreissteigerungen und einem abrupten Anstieg des Zinsniveaus lag das Geschäftsklima im Grundstück- und Wohnungswesen laut ifo-Konjunkturindex im Juni 2023 mit einem Wert von -4,1 immer noch auf einem sehr tiefen Stand und hat sich gegenüber dem Mai erneut etwas eingetrübt. Die Geschäftserwartungen sind bereits seit drei Monaten wieder rückläufig und liegen bei einem Indexstand -30,3. Über zwei Drittel der Unternehmen erwarten also eine Verschlechterung der Geschäftslage. 

Die im GdW und seinen Regionalverbänden organisierten Wohnungsunternehmen haben im Jahr 2022 rund 19,5 Mrd. Euro in die Bewirtschaftung und den Neubau von Wohnungeninvestiert.Das sind fast 900 Mio. Euro und damit 4,3 Prozent weniger als im Vorjahr.

Damit endet ein seit über ein Jahrzehnt anhaltender Trend wachsender Investitionen bei den GdW-Unternehmen. „Enorm gestiegene Baupreise, Verschlechterungen der Konditionen und Kürzungen in Förderprogrammen sowie die rapide gestiegenen Zinsen fordern ihren Tribut“, sagt Gedaschko. Die Investitionen in den Wohnungsneubau sind 2022 regelrecht eingebrochen und gingen um 8,5 Prozent auf 9 Mrd. Euro zurück. Mit rund 10,5 Mrd. Euroblieben die Bestandsinvestitionen im Jahr 2022 nahezu stabil und wiesen nur einen leichten Rückgang von 0,4 Prozent auf.

Im Wohnungsbau ist die Lage kritisch. Baugenehmigungen und Auftragseingänge sind seit Anfang 2022 auf Talfahrt und konnten sich nicht erholen. Unternehmen verschieben geplante Bauprojekte oder können diese angesichts des Marktumfeldes nicht mehr umsetzen und müssen diese stornieren – selbst, wenn sie bereits genehmigt sind. Insbesondere die Neubauinvestitionen sind im Abwärtssog und werden um 19,4 Prozent auf dann nur noch 7,3 Mrd. Euro sinken.

Gleichzeitig vollzieht sich seit 2021 unter dem enormen Preisdruck eine dramatische Verschiebung der Bestandsinvestitionen von der Modernisierung zur reinen Instandhaltung. „Die Modernisierung und Weiterentwicklung der Bestände und damit das gute, klimagerechte, energieeffiziente, barrierefreie und moderne Wohnen kommen zunehmend unter Druck“, sagt Gedaschko. Die Unternehmen verschieben Modernisierungsmaßnahmen – und diejenigen, die durchgeführt werden, sind in ihrer Maßnahmentiefe oft deutlich reduziert.

2. Weniger Wohnungen durch Verteuerung – Wohnungsmarktkrise verschärft sich

Im Jahr 2022haben die GdW-Unternehmen gut 32.000 Wohnungen fertig gestellt. Dieses Plus von 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ist jedoch gleichzeitig Ausdruck des herannahenden Absturzes. „Wegen der abrupten Stopps verschiedener Fördermaßnahmen und der stark verschlechterten neuen Rahmenbedingungen haben die Unternehmen bei den in Bau und Planung befindlichen Vorhaben einen Schlussspurt hingelegt, um die Vorhaben noch über die Ziellinie zubringen. Für das Jahr 2023 werden die Fertigstellungen um fast ein Viertel zurückgehen“, rechnet Gedaschko vor. 

Eine Modellrechnung auf Grundlage von Daten der ARGE Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen, die nun übrigens auch von Bundesbank als Datenquelle genutzt wird, zeigt: In angespannten Wohnungsmärkten werden sich die gesamten Herstellungskosten einer Wohnung von Mitte 2021 bis Ende 2023 um 38 Prozent verteuert haben.

In entspannteren Wohnungsmärkten liegt die Kostensteigerung mit 29 Prozent nur wenig darunter, vor allem aufgrund der niedrigeren Grundstückskosten. Mit den Investitionsmitteln des Jahres 2021 könnten also Ende 2023 statt 100 Wohnungen nur 73 Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten und 78 Wohnungen in entspannten Wohnungsmärkten errichtet werden.

Die Zahl der fertig gestellten Wohnungen entfernt sich damit immer deutlicher vom Ziel der Bundesregierung, rund 400.000 Wohnungen pro Jahr neu zu schaffen. Für ganz Deutschland rechnet die Wohnungswirtschaft mit einem Einbruch der Baufertigstellungszahlen auf nur noch 242.000 Wohnungen für 2023 und lediglich 214.000 Wohnungen im Jahr 2024. Bei den Mietwohnungen sind statt der insgesamt benötigten 160.000 Wohnungen 2022 nur rund 85.000 und damit lediglich 53 Prozent des eigentlichen Bedarfs fertig gestellt worden – im geförderten sozialen Wohnungsbau sogar nur 25 Prozent der benötigten 100.000 Sozialwohnungen.

„Die etwa 10.000 von GdW-Unternehmen jährlich errichteten Sozialwohnungen konnten das massive Abschmelzen des Sozialwohnungsbestandes 2022 zwar zum ersten Mal seit 20 Jahren stoppen. Aber mit nur etwas über 700.000 liegt die Zahl der Sozialwohnungen bei den GdW-Unternehmen dennoch deutlich unter den 1,8 Mio. aus dem Jahr 2002. Hier ist ein viel stärkeres Engagement der Länder und Kommunen beim Ankauf von Belegungsbindungen gefragt“, sagt Gedaschko. 

„Beim Wohnungsbau sind die Bauwilligen ihrerseits in Schwung gekommen, um Kosten zu begrenzen: Die Wohnungswirtschaft hat nach einer ersten erfolgreichen Rahmenvereinbarung den zweiten europäischen Wettbewerb für serielles und modulares Bauen gestartet, Vorschläge für einfacheres Bauen und zur Absenkung von Erwerbsnebenkosten vorgelegt und bessere Finanzierungsbedingungen über eigenkapitalersetzende Darlehen und Bürgschaften gefordert. Alles liegt auf dem Tisch. Es kann aber nur mit politischem Willen umgesetzt werden“, unterstreicht der Präsident des GdW.

3. Kosten für Wohnungsbau klettern weiter deutlich nach oben

Die Baupreise steigen seit 2016 deutlich stärker als die Inflation und der Abstand zur allgemeinen Preisentwicklung nimmt dramatisch zu. Beginnend mit der Corona-Krise und nochmals deutlich verstärkt seit dem Ausbruch des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine sind die Baupreise für den Neubau von Wohngebäuden durch exorbitante Preissteigerungen bei den Erzeugerpreisen steil nach oben gegangen. Aber auch der Fachkräftemangel schlägt sich zunehmend in der Preisentwicklung nieder.

Im ersten Quartal 2023 lag die Baupreissteigerung bei Wohngebäuden bei 15,3 Prozent im Vorjahresvergleich, während die allgemeine Preisentwicklung im selben Zeitraum nur bei 8,7 Prozent lag. Seit Anfang 2000 haben sich die gesamten Bauwerkskosten durch die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen um 140 Prozent sehr stark verteuert. Bis zum Jahresende 2023 wird ein Anstieg um insgesamt 162 Prozent im Vergleich zum Jahr 2000 erwartet. Zudem haben sich die Zinsen für Wohnungsbaukredite seit Anfang 2022 in wenigen Monaten nahezu verdreifacht.

Zins- und Baukostensteigerungen zusammen genommen führen bei neu gebauten Wohnungen zu einer Steigerung der notwendigen Nettokaltmiete von 10,95 Euro pro Quadratmeter – mit der Mitte 2021 noch unter wirtschaftlichen Bedingungen gebaut werden konnte – um 65 Prozent auf 18,10 Euro pro Quadratmeter. „Solche Neubaumieten kann sich in Deutschland kaum einer leisten. Mietwohnungsbau ist nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar, deswegen unterbleibt er“, warnt Gedaschko.

4. Zuwanderung lässt Wohnungsbedarf weiter steigen und Leerstand schrumpfen

Gleichzeitig steigt die Bevölkerungszahl Deutschlands durch Zuwanderung deutlich – und damit auch der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen. Das Zuwanderungssaldo lag im Jahr 2022 bei 1,46 Mio. Personen und damit noch über dem bisherigen Höchststand im Jahr 2015, vor allem aufgrund der Fluchtbewegungen aus der Ukraine. Dadurch ist auch die Leerstandsquote bei den GdW-Unternehmen in Ost wie West um einen halben Prozentpunkt auf 3,5 Prozent gesunken.

Insbesondere in den ostdeutschen Ländern ist die Leerstandsquote angesichts der steigenden Wohnungsnachfrage von 2021 auf 2022 deutlich von 6,6 auf 5,7 Prozent gesunken. Bei der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine hat die Wohnungswirtschaft hier ihre soziale Verantwortung und Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. In der Vergangenheit war der Leerstand in Ostdeutschland leicht angestiegen.

Das zeigt auch: Der Wohnungsknappheit in den Metropolräumen und Universitätsstädten stehen weiterhin die schrumpfenden Regionen mit ihren besonderen Herausforderungen gegenüber. Nach wie vor erlebt Deutschland eine demografische Spaltung. Während zahlreiche Großstädte rasant wachsen und Wohnungen dort immer rarer und teurer werden, verlieren viele ländliche Regionen – in Ost-, aber auch in Westdeutschland – tendenziell Einwohner.

„Wohnstandorte sind langfristig nur attraktiv, wenn die Versorgung mit Einkaufsmöglichkeiten, die medizinische Infrastruktur, kulturelle Einrichtungen und Bildungsangebote sowie eine gute Breitbandversorgung vorhanden sind“, sagt Gedaschko. Es sind nach wie vor Öffnungs- bzw. Experimentierklauseln für den ländlichen Raum sowie geeignete flexible Förderstrukturen notwendig, um die Attraktivität der Regionen jenseits der Metropolen zu stärken und dadurch den Zuwanderungsdruck auf die Ballungszentren abzuschwächen.

5. Steigende Energiekosten verteuern das Wohnen

Mit 6,25 Euro pro Quadratmeter und Monat lag die Durchschnittsmiete bei den GdW-Unternehmen 2022 deutlich unter dem bundesweiten Schnitt von 7,31 Euro pro Quadratmeter. Die Nettokaltmieten bei den GdW-Unternehmen sind von 2021 auf 2022 gerade im Vergleich zur Inflationsrate mit2,7 Prozent sehr moderat gestiegen. Ein Grund für den moderaten Anstieg ist, dass die GdW-Unternehmen ihr Engagement für die klimaschonende und altersgerechte Modernisierung zuletzt deutlich verstärkt haben.

Durch die teils enormen Energiepreissteigerungen infolge des Kriegs gegen die Ukraine mussten die GdW-Unternehmen ihre Vorauszahlungen für die warmen Betriebskosten im Schnitt um 41,6 Prozent anheben, nachdem sie in den Vorjahren nahezu konstant waren.

Größter Preistreiberbei den Wohnkosten sind auch langfristig eindeutig die Energiepreise. Die Verbraucherpreise für Gas, Heizöl und andere Haushaltsenergie sind seit dem Jahr 2000 um über 330 Prozent gestiegen. Sie haben sich also mehr als vervierfacht. Die Nettokaltmieten dämpfen mit einem vergleichsweise geringen Anstieg von 34 Prozent seit dem Jahr 2000 dagegen die Inflation – dies also nicht erst seit Beginn der Energiekrise, sondern bereits langfristig.

„Die Regierung muss alles dafür tun, dass Energiekosten und die Energiewende insgesamt für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleibt. Denn beim Wohnen wirken sich Preissteigerungen hier in sozialer Hinsicht am stärksten aus. Um gesellschaftliche Stabilität zu sichern und soziale Spaltung zu verhindern, muss die Energiewende dauerhaft für alle Menschen bezahlbar bleiben. In unserer sozialen Marktwirtschaft muss die Regierung das mit den geeigneten Instrumenten wie staatlicher Förderung und wirtschaftlichen Anreizen sicherstellen“, sagt Gedaschko.  

6. Regierung muss aufwachen und handeln – koordiniert auf allen staatlichen Ebenen

„Die Regierung darf nicht weiter nahezu tatenlos zusehen, wie bezahlbarer Wohnraum regelrecht verschwindet, und die massiven Probleme nicht weiter schönreden. Stattdessen müssen jetzt endlich alle staatlichen Ebenen gemeinsam und koordiniert agieren, um bezahlbares und klimaschonendes Wohnen für alle Menschen zu ermöglichen“, sagt Gedaschko.

Dazu müssen schwerpunktmäßig die folgenden fünf Punkte umgesetzt werden:

Förderung ist in der Krise das einzig wirksame Mittel für eine soziale Abfederung der massiven Herausforderungen – sie muss für den sozial sensiblen Bereich des Wohnens verlässlich und auskömmlich sein. Mieter und Vermieter müssen dringend den Eigentümern von privat genutztem Wohnraum gleichgestellt werden!

Finanzierung muss durch verlässliche Rahmenbedingungen gesichert werden. Dazu sollte der Systemrisiko- und Kapitalpuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen ausgesetzt und angepasst werden. Basel III sollte auf europäischer Ebene mit großzügigen Übergangsregelungen umgesetzt werden. 

Steueranreize müssen geschaffen werden. Die Grunderwerbsteuer sollte auf 3,5 Prozent und der Mehrwertsteuersatz für preisgebundenen Wohnraum auf 7 Prozent abgesenkt werden. Eine degressive Gebäudeabschreibung unter Berücksichtigung von Anwendungsgebiet und Marktgegebenheiten sollte eingeführt werden.

Deregulierung muss endlich Realität werden. Technische Regeln sollten lediglich ein nachhaltiges und wertiges Basisniveau statt ein Luxusniveau beschreiben. Eine Folgekostenabschätzung und Relevanzprüfung muss, wie von Bauministerin Geywitz gewollt, auch praktisch umgesetzt werden. Zudem sollte es Bauvertragsparteien freistehen, Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik zu vereinbaren.

Keine Mietrechts-Verschärfungen! Je niedriger die Mieten eines Wohnungsunternehmens, desto geringer ist die Investitionsfähigkeit für den Klimaschutz. Werden Mietsteigerungen im Bestand und nach energetischer Sanierung weiterhin politisch so stark begrenzt, wie bereits in den vergangenen Jahren geschehen, dann stagnieren Sanierung und Neubau. Klimaschutzziele werden verfehlt, der steigende Wohnungsbedarf wird nicht gedeckt und der Instandhaltungsstau im Bestand steigt.

Andreas Schichel

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WohnenPLUS Ausgabe 3-2018

WohnenPLUS AG 3-2018
WohnenPLUS AG 3-2018

Fachmagazin der gemeinnützigen Bauvereinigungen

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Gewobag Berlin – Preisgekrönte Abwärme-Lösung für das Pallasseum offiziell in Betrieb genommen

Gewobag Berlin - Preisgekrönte Abwärme-Lösung für Pallasseum
Das Pallasseum, ein denkmalgeschützter Wohnkomplex der 1970er Jahre mit 500 Wohnungen in Berlin-Schöneberg wird mit Abwärme von einem Rechenzentrum beheizt. Dieses Projekt beweist eindrucksvoll, dass Denkmalschutz, soziale Verantwortung und Klimaziele vereinbar sind. (c) Gunnar Klack

Am 2. Dezember 2025, feierten Gewobag, GASAG-Gruppe und die PASM Power and Solution GmbH, ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom, den Start der neuen, innovativen Heizversorgung des Pallasseums mittels Rechenzentrumsabwärme.

Das bereits 2024 mit dem RealGreen Award ausgezeichnete Konzept nutzt die Abwärme eines benachbarten Rechenzentrums der Deutschen Telekom. Es beweist, dass die klimafreundliche Modernisierung von denkmalgeschützten Bestandsbauten auch sozialverträglich – ohne Mehrkosten für die Mieter – möglich ist.

Klimaschutz im Bestand ist möglich ohne die Bewohnerinnen und Bewohner finanziell zu überlasten.

Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, insbesondere von Bauten unter Denkmalschutz, gilt als eine der größten Hürden der Wärmewende. Eine Dämmung der Fassade ist oft unmöglich. Das Pallasseum, ein denkmalgeschützter Wohnkomplex der 1970er Jahre, stand genau vor dieser Herausforderung.

Die Inbetriebnahme der Abwärmelösung war daher ein starkes Signal für ganz Berlin: Klimaschutz im Bestand ist möglich, ohne die Gebäudehülle anzufassen und ohne die Bewohnerinnen und Bewohner finanziell zu überlasten.

Paradebeispiel für urbane Synergien

Im Beisein von Dr. Jochen Lang von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Gewobag-Vorstand Markus Terboven und GASAG-Vorstand Matthias Trunk wurde die Anlage heute symbolisch gestartet. Das von GASAG Solution Plus entwickelte Konzept wurde in Zusammenarbeit mit der PASM erarbeitet und gilt als Paradebeispiel für urbane Synergien sowie die Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG).

Rechenzentrum und Wärmepumpe

Das technische Prinzip ist ebenso effizient wie intelligent: Die Niedertemperatur-Abwärme (unter 30°C) wird in dem Rechenzentrum mit einer leistungsstarken Wasser-Wasser-Wärmepumpe auf eine Temperatur von 70 bis 75°C angehoben und über eine 140 Meter lange Nahwärmetrasse in die Heizzentrale des Pallasseums geleitet.

Dort werden rund 500 Wohnungen zuverlässig mit der Abwärme versorgt. Ein moderner Gaskessel sichert lediglich die Spitzenlasten ab. Auf diese Weise sollen künftig rund 65 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs gedeckt werden. Das Konzept überzeugte die Fachwelt bereits vor seiner Fertigstellung und gewann 2024 den RealGreen Award in der Kategorie „Sozialverträgliche Dekarbonisierung“.

Win-Win-Situation für das Klima, die Mieter und den Digitalstandort Berlin. .V.l.n.r. Matthias Trunk, Markus Terboven, Dr. Jochen Lang (c) GASAG

Wärmewende im Bestand

„Berlin hat sich ambitionierte Klimaziele gesetzt, und die Wärmewende im Bestand ist dabei die größte Herausforderung. Das Projekt Pallasseum ist ein herausragendes Beispiel dafür, wie dieser Wandel gelingen kann“, erklärt Dr. Jochen Lang, Leiter der Abteilung Wohnen und Stadterneuerung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

„Es zeigt, dass Klimaschutz, Denkmalschutz und sozialverträgliches Wohnen vereinbar sind. Die Partnerschaft von Gewobag, GASAG und Telekom ist ein starkes Signal für die ganze Stadt.“

Denkmalschutz, soziale Verantwortung und Klimaziele sind vereinbar

„Heute ist ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter im Pallasseum und ein wichtiger Tag für den Klimaschutz in Berlin. Wir halten Wort: Wir modernisieren unseren Bestand, ohne die Menschen finanziell zu überfordern“, so Markus Terboven, Kaufmännischer Vorstand der Gewobag.

„Dieses Projekt beweist eindrucksvoll, dass Denkmalschutz, soziale Verantwortung und Klimaziele vereinbar sind, wenn innovative Partner wie die Gewobag. Deutsche Telekom und die GASAG Solution Plus zusammenarbeiten.“

Serverabwärme intelligent in bestehende Systeme einbinden

„Die Wärmewende wird nicht nur im Neubau entschieden, sondern vor allem im Bestand. Das Pallasseum zeigt eindrucksvoll, wie wir ungenutzte Energiequellen wie Serverabwärme intelligent in bestehende Systeme einbinden können.“, sagt Matthias Trunk, Vertriebsvorstand der GASAG.

„Wir in der GASAG-Gruppe sind stolz darauf, dieses preisgekrönte Konzept von der ersten Idee bis zur heutigen Inbetriebnahme erfolgreich umgesetzt zu haben und damit einen echten Beitrag zur Dekarbonisierung Berlins zu leisten.“

Win-Win-Situation für das Klima, die Mieter und den Digitalstandort Berlin.

„Für die Telekom und die PASM als hundertprozentiges Tochterunternehmen ist die Energieeffizienz unserer systemkritischen Infrastruktur ein zentrales Thema. Daher machen wir an immer mehr Standorten die Abwärme aus Rechenzentren nutzbar“, ergänzte Christopher Mathea, Head of Technology Development PASM Power and Air Condition Solution Management GmbH.

„Hier im Rechenzentrum der Telekom verwandeln wir ein Nebenprodukt unseres Betriebs in eine wertvolle Ressource für die Nachbarschaft. Das ist eine echte Win-Win-Situation für das Klima, die Mieter und den Digitalstandort Berlin.“

Das Projekt Pallasseum wird damit zu einem wichtigen und nun realisierten Vorbild für die Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und die Dekarbonisierung von Bestandsgebäuden in der gesamten Bundesrepublik.

Quelle: Gewobag


Die Gewobag gehört mit über 74.000 Wohnungen und mehr als 130.000 MieterInnen zu den größten Immobilienunternehmen der Hauptstadt und bundesweit. Bis 2030 will das landeseigene Wohnungsbauunternehmen seinen Bestand durch Neubau um rund 10.000 Wohnungen erweitern. www.gewobag.de

Die PASM Power and Air Condition Solution Management GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG. Wir fungieren als der Energieversorger für den Telekom Konzern in Deutschland und gewährleisten die Verfügbarkeit kritischer Infrastrukturen. Unser Fokus liegt auf einem nachhaltigen Engagement im Ausbau regenerativer Energien. Als Full-ServiceEnergielieferant übernehmen wir sämtliche Dienstleistungen rund um die Beschaffung, Bereitstellung und Lieferung von Energie sowie energiebasierten Produkten für die Deutsche Telekom AG in Deutschland. www.pasm.de/

Die GASAG Solution Plus, ein Unternehmen der GASAG-Gruppe, hat sich der grünen Wärme-, Kälte- und Energieversorgung verschrieben. Der Energiedienstleister entwickelt mit seinen Kunden maßgeschneiderte Pläne, um ihren individuellen Weg in eine fossilfreie Zukunft jetzt schon zu gehen. Die GASAG Solution Plus ist Profi in Sachen Energiekonzepte: sie plant und realisiert verlässlich und termingerecht und hält langfristig Versorgungsversprechen. www.gasag-solution.de.

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Wärmewende mit Verstand – drei Erfolgsrezepte und ein Appell an die Politik

Gerd Warda, Foto: krimiwa

Liebe Leserinnen, lieber Leser.

Die Wärmewende ist eine der zentralen Stellschrauben auf dem Weg zur Klimaneutralität. Sie erfordert innovative technische Lösungen, soziale Verantwortung und vor allem politische Verlässlichkeit. Drei Beispiele aus der Praxis zeigen, wie unterschiedlich die Wege sein können – und doch ein gemeinsames Ziel verfolgen: bezahlbaren, klimafreundlichen Wohnraum in der Fläche möglich zu machen.

1. Denkmal in Berlin trifft Datenzentrum: Das Pallasseum als Vorbild für klimafreundliche Sanierung im Bestand

Wenn ein denkmalgeschützter Betonriese aus den 1970er-Jahren zu einem Symbol für Klimaschutz wird, dann darf man zurecht von einem Meilenstein sprechen. Im Berliner Pallasseum gelingt genau das: Die Wohnanlage mit rund 500 Einheiten wird künftig zu 65 % mit der Abwärme eines benachbarten Rechenzentrums beheizt – ohne Eingriffe in die Gebäudehülle und ohne Mieterhöhungen.

Das technische Prinzip ist ebenso einfach wie bestechend: Eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe hebt die Abwärme des Rechenzentrums auf 70 bis 75 °C an – ausreichend für eine klassische Heizungsanlage. Über eine Nahwärmetrasse gelangt die Wärme direkt ins Quartier. Nur in Spitzenzeiten springt ein Gaskessel ein.

Was dieses Projekt so besonders macht:

Denkmalgerecht: Keine Fassadendämmung notwendig. // Sozialverträglich: Keine Belastung für die Mieterschaft. // Kooperativ: Öffentliche Wohnungswirtschaft, Telekom und Energieversorger ziehen an einem Strang.

Markus Terboven von der Gewobag bringt es auf den Punkt: „Dieses Projekt beweist eindrucksvoll, dass Denkmalschutz, soziale Verantwortung und Klimaziele vereinbar sind.“

2. Standardisierung ist der Schlüssel: Wärmepumpen im Mehrfamilienbestand

Während Wärmepumpen im Neubau bereits Standard sind, bleibt ihr Einsatz im Bestandsbau – insbesondere im verdichteten Mehrfamilienhaussegment – eine Herausforderung. Das Land Nordrhein-Westfalen geht hier proaktiv voran und hat mit der „WärmepumpenChallenge.MFH“ zukunftsweisende Konzepte ausgezeichnet.

Die Erkenntnis:

Standardisierbare, skalierbare Lösungen sind möglich – auch bei begrenztem Platz, hohen Vorlauftemperaturen oder dezentralen Bestandsanlagen. Die ausgezeichneten Konzepte aus Köln, Düsseldorf und Werdohl liefern praxisnahe Antworten auf diese Komplexität.

Dr. Katharina Schubert (NRW.Energy4Climate): „Wir wollen der Wärmewende in Mehrfamilienhäusern einen Schub geben. Mit den Gewinnerkonzepten zeigen wir, wie Wärmepumpen auch unter anspruchsvollen Bedingungen funktionieren können.“

Die vorgestellten Lösungen stehen für mehr als nur technische Machbarkeit. Sie zeigen, wie durch clevere Planung und Kooperation serielle Lösungen entstehen können, die das enorme Potenzial des Bestandsbaus endlich heben – und somit der Wärmewende in Deutschlands größten Wohnungsmärkten den nötigen Schwung geben.

Appell: Politische Planbarkeit statt Verschiebungen – Vertrauen in den rechtlichen Rahmen schaffen

Doch all die guten Ideen und technischen Lösungen benötigen einen verlässlichen politischen Rahmen. Der Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz, die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) um zwei Jahre zu verschieben, ist daher ein fatales Signal.

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) warnt zu Recht: „Verbraucher und Branche haben einen Anspruch auf einen rechtssicheren und stabilen Handlungsrahmen“, so BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel.

Zweifel an der EPBD zu säen, gefährdet Investitionen, verzögert dringend notwendige Transformationen und untergräbt die Glaubwürdigkeit der Politik in puncto Klimaschutz. Wer in Wärmepumpenlösungen oder innovative Energieinfrastruktur investiert, braucht Planungssicherheit. Ein Rückzieher auf europäischer Ebene wäre nicht nur symbolisch problematisch – er würde auch praktisch bremsen, was bereits heute funktioniert.

3 Themenwechsel: Architektur mit Weitblick – Kindgerechtes Wohnen als Entwurfsaufgabe

Im Rahmen des renommierten Alvar-Aalto-Preis Bremen stand in diesem Jahr das Thema „Kinderräume im urbanen Wohnumfeld“ im Fokus. Unter dem Titel „Wohnen statt Parken“ suchte die GEWOBA gemeinsam mit der Hochschule Bremen nach kreativen Ideen für die Umgestaltung eines ehemaligen Parkplatzes in Bremen Horn-Lehe – hin zu einem kindgerechten Wohnort.

Aus 40 Einreichungen überzeugte ein Entwurf besonders: Architekturstudentin Ekatarina Ponamorevan gewinnt mit ihrem Beitrag „Weitblick durch den Alltag“ die Jury.

Was ihren Entwurf auszeichnet:

Transformation eines Parkplatzes in lebendigen, kindgerechten Stadtraum. // Durchdachte Grundrisse, nachhaltige Materialien, intelligente Erschließung. // Fokus auf Rückzugsorte und Bewegungsräume für Kinder. // Integration in den städtebaulichen Kontext mit hoher Aufenthaltsqualität.

Senatsbaudirektorin Prof. Dr. Iris Reuther lobt: „Eine herausragende Arbeit […], die vor allem mit dem Erschließungssystem das Thema ‚Die Räume der Kinder‘ in den Fokus rückt.“

Mit diesem Entwurf zeigt sich: Stadtentwicklung mit dem Blick aufs Kind ist nicht nur sozialpolitisch geboten, sondern auch architektonisch und städtebaulich eine Bereicherung. Die Arbeit von Ekatarina Ponamorevan steht exemplarisch für eine neue Generation von Architektinnen und Architekten, die den Wandel der Städte mitgestalten – inklusiv, nachhaltig und zukunftsorientiert.

Die Wärmewende gelingt, wenn wir gute Ideen nicht ausbremsen, sondern skalieren. Wenn Politik Verlässlichkeit schafft. Und wenn der soziale wie der architektonische Blick auf den Menschen im Mittelpunkt bleibt – von der Großlösung im Bestand bis zum kindgerechten Wohnquartier. Die jeweilige Langfassung finden Sie in dieser Ausgabe.

Dezember 2025, Wohnungswirtschaft heute., Ausgabe Nummer 207, mit neuen Inhalten.

Klicken Sie mal rein.
Bleiben Sie zuversichtlich und nachhaltig.

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit und ein frohes Weihnachtsfest.
Ihr Gerd Warda und das Wohnungswirtschaft heute-Team

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„WärmepumpenChallenge.MFH” – Wärmepumpensysteme in Mehrfamilienhäusern ausgezeichnet

„WärmepumpenChallenge.MFH” - Systeme ausgezeichnet
Gruppenfoto der Repräsentant:innen der Gewinnerprojekte bei der Preisverleihung am 06.12.2025, Wärmepumpenchallenge Foto: Energie4Climate

Mit dem im August ausgerufenen Wettbewerb „WärmepumpenChallenge.MFH” zeichnet das Land Nordrhein-Westfalen übertragbare, praxistaugliche und effiziente Konzepte für Wärmepumpensysteme in Mehrfamilienhäusern aus. Drei Siegerprojekte hat die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz gemeinsam mit dem NRW-Wirtschafts- und Klimaschutzministerium die gekürt.

Die klimafreundliche Wärmeversorgung von Mehrfamilienhäusern ist ein wichtiger Beitrag zur Wärmewende – besonders in Nordrhein-Westfalen, wo Mehrfamilienhäuser mehr als die Hälfte des Wohnungsbestands ausmachen. Mit der Auszeichnung der Konzepte der Indicamus GmbH aus Köln, der Vaestro GmbH aus Düsseldorf und der Wohnungsgesellschaft Werdohl GmbH aus Werdohl im Märkischen Kreis will das Land standardisierbare Wärmepumpenlösungen sichtbar machen und so einen Impuls für die Wärmewende im Mehrfamilienbestand setzen.

Dr. Katharina Schubert, Geschäftsführerin von NRW.Energy4Climate: „Wir wollen der Wärmewende in Mehrfamilienhäusern einen Schub geben. Wärmepumpen sind eine äußerst effiziente und zukunftssichere Heizlösung, die in Nordrhein-Westfalen in mehr als jedem zweiten neugebauten Wohngebäude Einsatz findet. Im Mehrfamilienbestand sehen wir dagegen noch zu wenige innovative Wärmepumpenlösungen. Mit den Gewinnerkonzepten der ‘WärmepumpenChallenge.MFH’ wollen wir das ändern und zeigen, wie die Technologie trotz komplexerer Anforderungen auch hier standardisiert werden kann.”

Die Gewinnerkonzepte

Der Umstieg auf Wärmepumpen kann im Mehrfamilienhausbestand technisch anspruchsvoller sein als im Neubau oder in Einfamilienhäusern. Herausforderungen sind zum Beispiel begrenzte Aufstellflächen, enge Technikräume, erhöhte Installationsanforderungen durch dezentrale Bestandsanlagen, teils hohe Vorlauftemperaturen oder Hygieneanforderungen bei der Warmwasserbereitung. Oft sind Umrüstungen daher heute noch individuelle Einzellösungen, die mit erhöhtem Aufwand in Planung und Umsetzung verbunden sind.

Die drei Gewinner bieten nun unterschiedliche Lösungen an, die für Häuser ab sechs Wohneinheiten für die Nachkriegsbaujahre 1949 bis 1977 geeignet sind.

Eine der Auszeichnungen erhält das Bausachverständigenbüro Indicamus GmbH. Das Konzept für das Mehrfamilienhaus Nikolaus-Lenau-Straße in Bergisch Gladbach ersetzt Gasetagenheizungen durch ein zweistufiges Wärmpumpensystem mit zentraler Luft-Wasser-Split-Wärmepumpe und dezentralen Wasser-Wasser-Mikrowärmepumpen. Ein digitaler Gebäudezwilling ermöglicht eine effiziente Lösung mit minimalem baulichem Aufwand. Das System senkt den Energieverbrauch und ist auch auf ähnliche Bestandsgebäude übertragbar.

Eine weitere Auszeichnung geht an die Vaestro GmbH. Das Gebäude in Bochum aus dem Baujahr 1958 wird mit einer zentralen Wärmepumpe und dezentralen Wohnungsstationen modernisiert. Vaestro investiert mit, betreibt die Anlage und sorgt für flexible Strombeschaffung sowie eine stabile Wärmeversorgung. Zusammen mit staatlichen Fördermitteln soll für die Mieterinnen und Mieter Kostenparität im Vergleich zu einem neuen fossilen Heizsystem erreicht werden. Moderate Sanierungen wie ein Austausch aller Heizkörper ergänzen das Konzept.

Wärmepumpen sind eine äußerst effiziente und zukunftssichere Heizlösung, die in Nordrhein-Westfalen in mehr als jedem zweiten neugebauten Wohngebäude Einsatz findet. Bei der Preisverleihung: v.l. Michael Theben ( Abteilungsleiterim NRW-Wirtschaftministerium), Woge-Chef Ingo Wöste und Jan-Philipp Nicolin (Energy4Climate)

Der dritte Preisträger ist das teilkommunale Wohnungsunternehmen Wohnungsgesellschaft Werdohl GmbH mit dem Konzept zu ihrer Gebäudegruppe Breslauer Straße aus dem Baujahr 1952 in Werdohl-Ütterlingsen. Sie entwickelt standardisierte Lösungen mit Luft-Wärmepumpen, ergänzt um Bausteine wie ein einheitliches Heizungsmonitoring und ein Kommunikationskonzept für Bewohnerinnen und Bewohner. Alle Maßnahmen lassen sich auf die Mehrfamilienhäuser im Gebäudeportfolio übertragen.

Die drei Siegerprojekte erhalten vom Land jeweils ein Preisgeld in Höhe von 15.000 Euro. Die Umsetzung der Projekte erfolgt 2026.

Quelle: NRW.Energy4Climate

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Verschiebung der EPBD-Umsetzung: BWP fordert verlässliche Entwicklung der Gebäudepolitik

Verschiebung der EPBD-Umsetzung: BWP fordert Verlässlichkeit
Insgesamt liege der Absatz bis Oktober bereits bei rund 255.000 Geräten – ein Plus von 57 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für 2026 hebt der BWP seine Prognose deutlich an – allerdings unter der Bedingung, dass die Lage bei Förderung und Ordnungsrecht stabil bleibe. In seinem „Business as Usual“-Szenario rechnet der Verband nun mit 410.000 verkauften Geräten. Quelle: BWP

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. warnt vor einer wachsenden Rechts- und Planungsunsicherheit durch eine mögliche Verschiebung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD. Diese sei seit anderthalb Jahren geltendes europäisches Recht, auf das sich die Branche bereits eingestellt habe. Für den Fall einer Verschiebung der EPBD-Umsetzung plädiert der BWP dafür, bis auf weiteres am geltenden Gebäudeenergiegesetz festzuhalten.

Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat am 4. Dezember beschlossen, dem Bundeskanzler vorzuschlagen, sich bei der EU-Kommission für eine Verschiebung der Umsetzungsfrist der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) um zwei Jahre einzusetzen.

BWP: EPBD ist geltendes Recht

Der BWP weist die Bundesregierung und die Länderregierungen darauf hin, dass die EPBD bereits seit anderthalb Jahren beschlossenes Recht ist, so BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel: „Verbraucher und Branche haben einen Anspruch auf einen rechtssicheren und stabilen Handlungsrahmen. Daher sollten die europäischen Beschlüsse, an dem die Bundesregierung und deutsche Europaabgeordnete natürlich auch mitgewirkt haben konsequent umgesetzt werden.

Wer nach dem ‚Verbrenner-Aus‘ und dem EU-Emissionshandel für Gebäude jetzt auch noch die Gebäuderichtlinie in Zweifel zieht, der bringt nicht nur in der Sache erneut Unruhe in den Markt. Es wirft auch die Frage auf, wie ernst der europäische Rahmen insgesamt noch zu nehmen ist.“

Umsetzung der EPBD bedeutet Systemumstellung, aber keine Verschärfung

Zugleich betont der BWP, dass mit der Umsetzung der EPBD vor allem eine Umstellung der Systematik des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verbunden sei. Gerechnet werde künftig über die gesamte Primärenergie, nicht allein fossile Energieträger. Gegenüber dem aktuellen GEG führe dies aber nicht unbedingt zu einer Verschärfung des Anforderungsniveaus.

Ständige GEG-Änderungen schaden Markt und Investitionen

In jedem Fall aber sei unbedingt zu vermeiden, dass im Abstand weniger Jahre immer wieder neue Eingriffe in das GEG stattfinden, so Sabel: „Diese immer neuen Debatten sind schädlich für den deutschen Wärmemarkt. Insofern steht die Frage im Raum, ob bei einer Verschiebung der EPBD-Umsetzung überhaupt die Notwendigkeit einer GEG-Novelle im kommenden Jahr besteht.“

65-Prozent-Vorgabe beruht auf vielen Säulen

„Die aktuell geltenden Heizungsregeln fußen neben der EPBD vor allem auf der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED), auf dem Klimaschutzgesetz (KSG) und nicht zuletzt auf deutschem Verfassungsrecht. Dieser rechtliche Kanon steht insgesamt nicht zur Diskussion“, so BWP-Geschäftsführer Sabel. Laut eines im Auftrag des BWP erstellten Rechtsgutachtens dürfte die Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz, in neu installierten Heizungen zu 65 Prozent Erneuerbare Energien einzusetzen, deshalb ohnehin nicht ersatzlos gestrichen werden.

Daher hätte eine Verschiebung der EPBD auch keine Konsequenz für diesen Teil des GEG.

GEG wirksamstes Klimainstrument

Der BWP verweist darauf, dass der Expertenrat für Klimafragen das GEG in seiner jetzigen Form als wirksamstes Instrument zur Einhaltung der Klimaziele im Gebäudesektor erachtet. Industrie, Handwerk, und Energiewirtschaft hätten sich auf die geltenden Vorgaben im GEG eingestellt und einen entsprechenden Hochlauf der Produktions- und Schulungskapazitäten und neue Geschäftsmodelle organisiert. Dies lasse sich marktlich bereits in deutlichen Steigerungen beim Einbau von Wärmepumpen gegenüber dem Vorjahr beobachten.

Positiver Klimabeitrag trotz Marktschwäche bei fossilen Heizungen

Dies führt trotz der insgesamt angespannten Marktsituation durch den sinkenden Absatz von Öl- und Gasheizungen zu einer positiven Entwicklung in Sachen Klimaschutz. Zuletzt hatte auch das Umweltbundesamt (UBA) das geltende Gebäudeenergiegesetz als „das wirkmächtigste Instrument zur Reduktion von Treibhausgasen im Gebäudesektor“ bezeichnet und dabei besonders die Bedeutung der 65-Prozent-Vorgabe hervorgehoben.

Katja Weinhold / Peter Kuscher


Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. ist ein Branchenverband mit Sitz in Berlin, der die gesamte Wertschöpfungskette rund um Wärmepumpen umfasst. Im BWP sind über 1.300 Unternehmen der Heizungsindustrie, Handwerksunternehmen, Planungs- und Architekturbüros, Bohrfirmen sowie Energieversorger organisiert, die sich für den verstärkten Einsatz effizienter Wärmepumpen engagieren.

Die deutsche Wärmepumpen-Branche beschäftigt rund 70.000 Personen und erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 3,5 Milliarden Euro. Derzeit werden in Deutschland knapp zwei Millionen Wärmepumpen genutzt. Die hier verbauten Anlagen werden zu rund 95 Prozent von BWP-Mitgliedsunternehmen hergestellt. https://www.waermepumpe.de/

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Thema „Kinder-Räume“ – GEWOBA verleiht Alvar Aalto Preis Bremen an Ekaterina Ponamoreva

Thema „Kinder-Räume“ - GEWOBA verleiht Alvar Aalto Preis
GEWOBA, Verleihung des Alvar-Aalto-Preises in der Hochschule Bremen, WOHNEN STATT PARKEN - Konzepte für das Wohnen mit Kindern, Siegerin Ekaterina Ponamoreva, School of Architecture an der Hochschule Bremen, mit dem Modell ihrer Arbeit „Weitblick durch den Altag“ © Joerg Sarbach

Wie können (Wohn-)Räume kindgerecht gestaltet werden? Diese Frage steht im Mittelpunkt des diesjährigen Alvar Aalto Preises Bremen, den die GEWOBA in Zusammenarbeit mit der School of Architecture der Hochschule Bremen zum 12. Mal verleiht. Unter dem Titel „“ suchte das Wohnungsunternehmen kreative Konzeptideen aus den Federn von Architektur-Student*innen, die das Thema „Kinder-Räume“ neu denken.

Für eine Baulücke in einem Bestandsensemble der GEWOBA in Horn-Lehe sollte ein Gebäude entworfen und der Freiraum im Umfeld so gestaltet werden, dass Familien hier gut leben können. Die besten Arbeiten wurden im Rahmen einer Ausstellung am 19. November präsentiert und ausgezeichnet. Der Siegerentwurf stammt von der Architekturstudentin Ekaterina Ponamoreva von der Hochschule Bremen.

Die Räume der Kinder

Erstmals waren die zukünftigen Architektinnen und Architekten im Rahmen des studentischen Wettbewerbs dazu aufgefordert, sich intensiv mit den Wohnbedürfnissen von Kindern in der Stadt auseinanderzusetzen. Deren Lebensraum und -realität ist fortwährend Veränderungen unterworfen – unter anderem durch neue Familienkonstellationen, einem veränderten Freizeitverhalten oder den Wegfall von Frei- und Bewegungsflächen in verdichteten städtischen Räumen.

Wie kindgerechtes Wohnen beispielhaft auf einem Grundstück an der Spittaler Straße in Bremen Horn-Lehe aussehen kann, zeigt die Architekurstudentin Ekatarina Ponamorevan mit ihrem Wettbewerbsbeitrag „Weitblick durch den Alltag“, der die Jury überzeugte.

Ein kluges Konzept

„Mit ihrem Wettbewerbsbeitrag hat sie ein kluges Konzept ausgearbeitet, das den bisherigen Standort für parkende Autos zu einem Wohnort und einer neuen, vor allem für Kinder nutzbaren Adresse an einem öffentlichkeitswirksamen Ort weiterentwickelt. Damit gewinnt das gesamte Quartier an städtebaulicher Qualität.

Der Entwurf integriert die Aspekte der Nachhaltigkeit, zeigt gut strukturierte Wohnungsgrundrisse und rückt vor allem mit dem Erschließungssystem das Thema ‚Die Räume der Kinder‘ in den Fokus. Eine herausragende Arbeit aus einer insgesamt beeindruckenden Fülle an Wettbewerbsbeiträgen der Studierenden,“ sagt Senatsbaudirektorin Prof. Dr. Iris Reuther, die neben GEWOBA-Vorstand Manfred Corbach zu den Laudatoren gehörte.

Eine kinderfreundliche Stadt ist zugleich eine lebenswerte und zukunftsfähige Stadt

Manfred Corbach betont den Stellenwert der diesjährigen Aufgabe: „Eine kinderfreundliche Stadt ist zugleich eine lebenswerte und zukunftsfähige Stadt. Denn sie schafft die Grundlage für eine gute Lebensqualität – nicht nur für die Kinder von heute, sondern auch für die kommenden Generationen. Ich bedanke mich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die hohe fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema. Ihre Visionen und Ideen inspirieren uns.“

GEWOBA, Verleihung des Alvar-Aalto-Preises in der Hochschule Bremen, WOHNEN STATT PARKEN – Konzepte für das Wohnen mit Kindern – Geehrte und Jury: v.l.n.r. Valentin Karamustafa, Sarah Demarczyk, Sophie Pantenius, Pail Klemm, Siegerin Ekaterina Ponamoreva, Jury-Vorsitzender Architekt Michael Frenz, Malin Jora, Manfred Corbach, Vorstand GEWOBA, Nick Friedrich Meenen, Prof. Clemens Bonnen, Leiter der School of Architecture, Inga Köstner, Ortsamtsleiterin Horn-Lehe © Joerg Sarbach

40 Beiträge von Studierenden der Hochschulen aus Münster, Wismar und Bremen

Corinna Bühring, die als verantwortliche GEWOBA-Architektin den Wettbewerb durchführt, freut sich über einen neuen Rekord der eingereichten Arbeiten: „Insgesamt wurden 40 Beiträge von Studierenden der Hochschulen aus Münster, Wismar und Bremen eingereicht.“ Prof. Katja-Annika Pahl von der Hochschule Bremen ergänzt: „Der Alvar-Aalto-Preis Bremen ist für Architekturstudierende inzwischen ein etabliertes und überregional nachgefragtes Wettbewerbsformat – darüber freuen wir uns sehr.“

Weitere Anerkennungen erhielten die Beiträge von Sarah Demarczyk, Malin Jora und Nick Friedrich Meenen (alle Hochschule Bremen) sowie für den Gemeinschaftsbeitrag von Valentin Karamustafa und Paul Klemm (Hochschule Münster). Der Wettbewerbsbeitrag von Paula Geisemeyer und Sophie Pantenius (Hochschule Münster) wurde mit einer lobenden Erwähnung gewürdigt.

Der Alvar Aalto Preis Bremen

Alle zwei Jahre vergibt die GEWOBA gemeinsam mit der Hochschule Bremen den Alvar Aalto Preis an Studierende der Fachrichtung Architektur. Insgesamt stellt das Wohnungsunternehmen eine Preissumme von 4.050 Euro zur Verfügung. Die besten Entwurfsarbeiten werden von einer interdisziplinär besetzten Jury ausgewählt und prämiert. Dieses Jahr bestehend aus dem Juryvorsitzenden und freischaffenden Architekten, Michael Frenz, der Senatsbaudirektorin, Prof. Dr. Iris Reuther, dem GEWOBA-Vorstand, Manfred Corbach, dem Leiter der School of Architecture der Hochschule Bremen, Prof. Clemens Bonnen und der Ortsamtsleiterin von Horn-Lehe, Inga Köstner.

Weitere Informationen zur Ausstellung der prämierten Beiträge sowie zur Dokumentation des diesjährigen Alvar-Aalto-Wettbewerbs finden Sie hier per KLICK.

Emilia Naatz

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Wartung schafft stabiles Wachstum: Service Friends trotzen herausfordernder Marktlage

Wartung schafft Wachstum: Service Friends trotzean Marktlage
Die neue Vogelschutzfolie der Service Friends verbindet wirksamen Tierschutz mit hoher gestalterischer Qualität. Am Axel-Springer-Hochhaus in Berlin konnte dadurch die Zahl der Vogelkollisionen minimiert werden. Bild: Roto Frank Professional Service GmbH

Die Roto Frank Professional Service GmbH (RPS) verzeichnet auch im Geschäftsjahr 2025 ein stabiles Wachstum. Trotz einer insgesamt gedämpften Marktdynamik mit Investitionszurückhaltung in der freien Wirtschaft und Budgetkürzungen bei öffentlichen Auftraggebern steigert das Unternehmen seinen Umsatz zum vierten Mal in Folge. Für das Jahr 2025 wird RPS diesen um sechs bis acht Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr ausbauen. Zugleich wächst das Netzwerk der Service Friends auf insgesamt 37 Standorte in der DACH-Region an.

Wir sehen das Jahr 2025 als Bestätigung unserer strategischen Ausrichtung“, erklärte Dr. Christian Faden, Vorsitzender der Geschäftsführung der Roto Frank Professional Service GmbH, im Rahmen des 20. Internationalen Fachpressetags der Roto Gruppe in Warschau. „Dass wir in einem insgesamt verhaltenen Marktumfeld erneut wachsen konnten, zeigt die Stärke unseres Geschäftsmodells und das Vertrauen der Kunden in die Service Friends. Besonders stolz bin ich auf unser Team, das mit großem Engagement und Fachkompetenz zu diesem Ergebnis beigetragen hat.“

Energetische Sanierung bleibt Wachstumstreiber

Zentraler Erfolgsfaktor für die positive Geschäftsentwicklung bleibt der Bereich der energetischen Sanierung. Steigende Energiekosten und gesetzliche Vorgaben zur Energieeffizienz sorgen für eine anhaltend hohe Nachfrage nach Lösungen zur energetischen Ertüchtigung von Fenstern und Türen. „Mit unserer Arbeit leisten wir einen konkreten Beitrag zur CO₂-Reduktion und unterstützen Eigentümer und Betreiber dabei, ihre Gebäude wirtschaftlich, ressourcenschonend und zukunftssicher zu gestalten“, so Dr. Christian Faden.

Wachstum verzeichnet das Unternehmen auch bei der Anzahl der Standorte. Mit nun insgesamt 37 Niederlassungen verfügt RPS über eine flächendeckende Präsenz in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Nähe zu den Kunden ermöglicht nicht nur kurze Wege und schnelle Reaktionszeiten, sondern auch eine persönliche Betreuung mit hoher Beratungsqualität.

Dr. Christian Faden, Vorsitzender der Geschäftsführung der Roto Frank Professional Service GmbH, zieht für 2025 eine positive Bilanz in einem herausfordernden Markt: Erneut steigert die jüngste Division der Roto Frank Holding AG ihren Umsatz. Bild: Roto Frank Professional Service GmbH

Durch die direkte Präsenz vor Ort stellen die Service Friends eine verlässliche Kommunikation, termingerechte Umsetzung und erstklassige Montage sicher. Für den konstant erstklassigen Service sorgen hoch qualifizierte, zu 100 Prozent festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Unsere lokale Präsenz ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Sie schafft Vertrauen, Effizienz und spürbaren Mehrwert für unsere Kunden“, betont Dr. Christian Faden.

Fensterfolienlösungen erweitern Angebotsportfolio

Seit Mitte des Jahres bieten die Service Friends im Bereich der Gebäudesicherheit und Bestandsoptimierung ein erweitertes Produkt- und Dienstleistungsportfolio an. Mit der Aufnahme der Fischer Sicherheitssysteme GmbH konnte das Unternehmen einen der führenden Anbieter für Fensterfolienlösungen in der DACH-Region gewinnen. Neben bewährten Dienstleistungen rund um Wartung, Reparatur und Sanierung von Fenstern, Türen und Dachfenstern bieten die Service Friends fortan auch Nachrüstlösungen für Glasscheiben an – etwa zum Schutz vor Sonneneinstrahlung, Einbruch, Vogelschlag oder zum Sichtschutz.

Dr. Christian Faden: „Die Produktlösungen aus dem Hause Fischer und die Expertise der Service Friends ergänzen sich ideal. Gemeinsam können wir einer noch größeren Zahl von Kunden ein einzigartiges Produktportfolio bieten und dazu einen zukunftswichtigen Service für die Nachrüstung von Fenstern und Fassaden.“

Vogelschutz für das Axel Springer Hochhaus in Berlin

Eine besonders innovative Ergänzung des Produktportfolios ist eine neue Vogelschutzfolie für Fenster, die wirksamen Tierschutz mit hoher gestalterischer Qualität verbindet. Am Axel-Springer-Hochhaus in Berlin sorgen die Service Friends mit speziellen Rasterfolien, die sich nahtlos in das Design des Gebäudes einfügen, für zuverlässigen Schutz vor Vogelschlag. Die Nachrüstlösung verbessert nicht nur den Tierschutz, sondern ermöglicht dem Kunden auch die Einhaltung behördlicher Auflagen.

Die Rasterfolien sind wissenschaftlich geprüft und verhindern Kollisionen effektiv, ohne Lichtdurchlässigkeit oder Ästhetik der Fassade zu beeinträchtigen. Innerhalb von vier Wochen rüsteten die Service Friends die insgesamt 1.500 Quadratmeter große Glasfläche des Axel-Springer-Hochhauses nach, ohne den Geschäftsbetrieb einzuschränken. Unter Einsatz des betriebseigenen Steigers werden die Folien auch in großer Höhe fachgerecht angebracht. Die Sichteinschränkung ist minimal, da die markierten Glasflächen weniger als ein Prozent der Gesamtfläche ausmachen.

Garant für Sicherheit – auch auf weltpolitischer Bühne

Neu im Angebotsportfolio der RPS sind seit diesem Jahr auch ganzheitliche Sicherheitskonzepte für vulnerable Objekte und Personen. Die Service Friends setzen dafür bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen um, die auf die jeweilige Gefährdungslage abgestimmt sind. Die eingesetzten sicherheitsrelevanten Komponenten stammen aus dem Hause Fischer.

Hierzu zählen beschusshemmende Sicherheitsgläser und sprengwirkungshemmende Spezialfolien, wie sie beispielsweise beim G7-Gipfel 2022 auf Schloss Elmau zum Schutz der Regierungschefs um Joe Biden und Olaf Scholz eingesetzt wurden. Besonders politische Veranstaltungen erfordern heutzutage zunehmend höchste Sicherheitsstandards.

Innovativer Fensterservice für die Fertighausindustrie

Zukunftsweisend ist auch die Zusammenarbeit der Service Friends mit dem Fertighaushersteller Bien Zenker und dem Fensterhersteller Kneer-Südfenster. Die Partner sorgen gemeinsam dafür, dass Schäden an hochwertigen Fenster- und Türelementen von Fertighäusern schnell und fachgerecht behoben werden. Gerade in der Bauphase entstehen durch nachgelagerte Gewerke wie Elektrik, Maler- oder Bodenarbeiten häufig Beschädigungen, die Kunden kurzfristig und unkompliziert beseitigt haben möchten.

Direkt nach der Schadensmeldung durch den Kunden werden die Service Friends eingeschaltet. Sie übernehmen die direkte Kommunikation mit den Kunden, vereinbaren Termine, fahren vor Ort und beheben Schäden schnell und fachgerecht – auch in bereits bewohnten Häusern.

Achim Winckler

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Krank in der Immobilie – Wie sich das für Betroffene rechtlich auswirken kann

Krank in der Immobilie - Wie sich das rechtlich auswirken kann
Wie sich das für Betroffene rechtlich auswirken kann Wer ernsthaft krank ist, der hat in der Regel alleine dadurch schon genügend Probleme. Aber diese können sich noch verschärfen, wenn sich der Gesundheitszustand auf das Mietverhältnis oder auf gesteigerte Ausgaben für einen behindertengerechten Umbau auswirken. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Urteile deutscher Gerichte gesammelt, die sich mit diesem Themenkomplex befassen. Unter anderem geht es um die Frage, wie viele Ruhestörungen die Mitbewohner in einer Wohnanlage hinnehmen müssen und wann eine Kündigung des Mietvertrages angemessen ist.

Wer ernsthaft krank ist, der hat in der Regel alleine dadurch schon genügend Probleme. Aber diese können sich noch verschärfen, wenn sich der Gesundheitszustand auf das Mietverhältnis oder auf gesteigerte Ausgaben für einen behindertengerechten Umbau auswirken.

Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Urteile deutscher Gerichte gesammelt, die sich mit diesem Themenkomplex befassen. Unter anderem geht es um die Frage, wie viele Ruhestörungen die Mitbewohner in einer Wohnanlage hinnehmen müssen und wann eine Kündigung des Mietvertrages angemessen ist.

Pfefferspray gegen Nachbarin

Eine psychisch kranke Mieterin ging eine Nachbarin auf höchst ungewöhnliche Weise an. Sie drückte diese Frau an die Wand und setzte Pfefferspray ein, um an deren Wohnungsschlüssel zu gelangen. Das erschien dem Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 316 T 24/21) trotz der gesundheitlichen Probleme der Mieterin dann doch als ein unzumutbares Verhalten. Das Toleranzgebot ende dort, wo ein kranker Mieter die Gesundheit anderer Mieter im Haus ernsthaft gefährde. Die fristlose Kündigung sei deswegen gerechtfertigt gewesen.

Störung des Hausfriedens

Nicht jede Störung des Hausfriedens reicht allerdings bereits aus, um das Mietverhältnis beenden zu können. Vielmehr muss eine unzumutbare Geräuschentfachung eines Nachbarn nachgewiesen werden. In einem vom Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-13 S 88/20) entschiedenen Fall war dies dem Kläger nicht möglich. Das Gericht wies darauf hin, bereits durch das Schließen der Fenster sei das Problem zu beheben gewesen.

Mieter im Krankenhaus, Wohnung geräumt

Wenn ein Vermieter eigenmächtig die Räumung einer Wohnung veranlasst, während sich der Mieter im Krankenhaus befindet, dann kann ihn das teuer zu stehen kommen. Das Amtsgericht Berlin-Schönefeld (Aktenzeichen 6 C 276/18) sprach dem Geschädigten Schadenersatz und Schmerzensgeld für diese ungerechtfertigte Aktion und verbotene Selbsthilfe zu.

Grundstückkosten keine außergewöhnliche Belastung

Ein Bauherr wollte die Kosten für den Erwerb eines größeren Grundstücks zur Errichtung eines behindertengerechten eingeschossigen statt des bisherigen zweigeschossigen Bungalows steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI R 42/13) beschied dies letztinstanzlich abschlägig, denn es fehle im vorliegenden Fall an der erforderlichen Zwangsläufigkeit. Der Kauf eines größeren Grundstücks sei nicht zwingend erforderlich gewesen, um mit der Behinderung besser umgehen zu können. Vielmehr handle es um eine frei gewählte, großzügigere Wohnungsgröße der Betroffenen. Die Anschaffungskosten für ein Grundstück hätten im Gegensatz zu den konkreten behindertengerechten baulichen Maßnahmen keinen Bezug zur Krankheit.

Wegen Zahlungsverzug fristlos gekündigt

Psychische Erkrankungen führen manchmal dazu, dass Betroffene ihrer Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in gewohntem Umfang nachgehen können. So war es bei einem Freiberufler, den eine schwere Depression daran hinderte, ausreichend Geld zu verdienen, um seine Mietwohnung zu bezahlen. Leistungen des Jobcenters nahm er als Folgeerscheinung seiner Krankheit nicht in Anspruch.

In diesem Fall war nach Ansicht des Amtsgerichts Münster (Aktenzeichen 4 C 3363/19) trotz des Zahlungsverzuges eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nicht angemessen, da es an einer schuldhaften Pflichtverletzung fehle. Der fehlende Betrag sei inzwischen auch überwiesen worden.

Kündigung nicht akzeptiert

Die Abmahnung eines Mieters wegen Fehlverhaltens ist auch dann erforderlich, wenn der Eigentümer einer Immobilie der Meinung ist, der Mieter sei auf Grund psychischer Probleme ohnehin nicht in der Lage, an seinem Verhalten etwas zu ändern. So dachte es ein Vermieter bei seinem an einer endogenen Psychose leidenden Mieter und verzichtete deswegen auf die Abmahnung. Das Amtsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 205 C 5/16) akzeptierte diese Kündigung nicht.

Maschendraht gegen Holzlattenzaun

Die Eltern eines von Autismus betroffenen Kindes, das gewisse Weglauftendenzen zeigte, tauschten den Maschendrahtzaun ihres Grundstücks teilweise durch einen blickdichten Holzlattenzaun aus. Sie hofften nach eigener Aussage, auf diese Weise das Problem besser in den Griff zu bekommen. Im Anschluss machten sie die Ausgaben dafür als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 5 K 1934/11) wies dies zurück, da ein Gartenzaun zu den üblichen Kosten der Lebensführung zähle und ein teilweiser Austausch auch kaum dazu geeignet sei, die Weglauftendenz entscheidend zu verringern.

Eigenbedarfskündigung einen Härteeinwand

Menschen mit stärkeren gesundheitlichen Einschränkungen können gegen eine Eigenbedarfskündigung einen Härteeinwand geltend machen. So dachte es ein Mieter und legte seinen Behindertenausweis, ein allgemeinärztliches Attest und ein Pflegegutachten vor.

Dies schien dem Amtsgericht Flensburg (Aktenzeichen 61 C 55/24) aber zu pauschal. Um erfolgreich gegen eine Kündigung wegen Eigenbedarf vorzugehen, sei es nötig, genauer darzulegen, welche Erkrankung vorliegt und warum diese einen Umzug drastisch erschwert.

Dr. Ivonn Kappel

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Die Hälfte der Erbbaurechtsgeber gibt Rabatte auf den Erbbauzins

Die Hälfte der Erbbaurechtsgeber gibt Rabatte auf den Erbbauzins
Bildquelle: Deutscher Erbbaurechtsverband / Canva

Für den aktuellen „Erbbaurechtsmonitor“ hat der Deutsche Erbbaurechtsverband Erbbaurechtsgeber aus ganz Deutschland befragt. Überwiegend handelte es sich dabei um Kommunen, Kirchen und kirchliche Stiftungen. Die Online-Befragung fand im Frühjahr 2025 statt und beleuchtet verschiedene Aspekte der Vertragsgestaltung und Vergabepraxis im Erbbaurecht.

Im Ergebnis zeigt sich: 50 Prozent der Befragten gewähren gar keine Rabatte auf den Erbbauzins. 30 Prozent erlauben Preisnachlässe für gemeinnützige Organisationen, 19 Prozent für Familien und ebenso viele für andere Zielgruppen. Nur wenige Erbbaurechtsgeber nennen soziale Härtefälle (6 Prozent), langjährige Erbbaurechtsnehmer (5 Prozent) oder Senioren (2 Prozent) als begünstigte Gruppen. Dass Privatpersonen von Rabatten auf den Erbbauzins profitieren, ist demnach eher die Ausnahme als die Regel.

Erbbaurechte dienen nicht zwingend einem sozialen Zweck

„Viele Erbbaurechtsgeber verfolgen mit den Erbbaurechten einen bestimmten Zweck: Kommunen setzen sie beispielsweise ein, um einen Einfluss auf die Nutzung der Grundstücke zu behalten. Stiftungen brauchen die Einnahmen, um ihren Stiftungszweck zu erfüllen.

Das bedeutet: Erbbaurechte sind nicht automatisch ein Instrument des sozialen Wohnungsbaus“, sagt Ingo Strugalla, Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands. „Häufig sprechen auch satzungs- oder haushaltsrechtliche Vorgaben dagegen, bestimmte Gruppen – in diesem Fall Immobilieneigentümer – zu subventionieren.“


Über den Deutschen Erbbaurechtsverband:

Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. wurde 2013 gegründet. Er ist ein Zusammenschluss aus namhaften Erbbaurechtsausgebern, die bundesweit einen erheblichen Anteil der im Erbbaurecht ausgegebenen Flächen repräsentieren, sowie Dienstleistern der Branche. Der Deutsche Erbbaurechtsverband vertritt die Interessen der Erbbaurechtsgeber in Deutschland gegenüber Öffentlichkeit, Medien, Politik und Verwaltung und versteht sich als universeller Ansprechpartner zum Thema Erbbaurecht. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Der Präsident des Verbandes ist Ingo Strugalla. Geschäftsführer ist Dr. Matthias Nagel. www.erbbaurechtsverband.de

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Vorsicht Betrugsversuch: Energieverträge ohne Zustimmung

Vorsicht Betrugsversuch: Energieverträge ohne Zustimmung
In letzter Zeit häufen sich wieder Fälle untergeschobener Energieverträge. Handeln Sie sofort. Kontaktieren ihren aktuellen Energieversorger und stellen klar, dass kein Vertragswechsel gewünscht ist. Foto: Wohnungswirtschaft heute. de / Gerd Warda

Unerlaubte Anrufe, erfundene Kundendaten und Vertragsbestätigungen trotz klarer Ablehnung: In letzter Zeit häufen sich wieder Fälle untergeschobener Energieverträge. Die Verbraucherzentrale warnt daher vor aufdringlichen Anbietern und klärt, wie sich Betroffene schützen können.

„Uns liegen mehrere Fälle vor, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich erklärt haben, keinen Vertrag abschließen zu wollen – dennoch erhielten sie im Anschluss Vertragsunterlagen oder -bestätigungen“, erklärt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

„Besonders kurios sind Fälle, in denen die übermittelten Daten offensichtlich frei erfunden sind. Dazu gehören falsche Zählernummern, fiktive Geburtsdaten und unzutreffende Kontaktinformationen.“

Mehrere Betroffene melden zudem, dass sie wiederholt von Vertretern angerufen wurden. Erfolgen solche Anrufe unangekündigt, können sie der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Behörde geht gegen unerlaubte Telefonwerbung vor und kann Bußgelder verhängen.

Verträge bestreiten, Versorger informieren

Energieverträge können ausschließlich in Schriftform abgeschlossen werden. Das bedeutet, sowohl das Angebot als auch die Annahmeerklärung müssen schriftlich vorliegen. Mündliche Zusagen oder Aussagen am Telefon führen nicht zu einem wirksamen Vertragsabschluss.

„Trotzdem raten wir dringend dazu, untergeschobene Verträge umgehend zu bestreiten. Betroffene sollten unmittelbar ihren aktuellen Energieversorger kontaktieren und klarstellen, dass kein Vertragswechsel gewünscht ist. Insbesondere bei Stromverträgen ist ein Wechsel mittlerweile sehr schnell durchgeführt und kann in der Regel nicht rückgängig gemacht werden“, hält der Experte fest. Auch sollten eingehende E-Mails und Briefe genau geprüft werden. Denn wichtige Schreiben wie Vertragsbestätigungen werden schnell übersehen, weil sie häufig wie Werbung aussehen.

Verhaltenstipps an Haustür und Telefon

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ungebetenen Vertretern grundsätzlich keinen Zutritt zum eigenen Grundstück gewähren. Weigern sich die Personen trotz Aufforderung zu gehen, kann zur Unterstützung die Polizei gerufen werden. Auch am Telefon ist Vorsicht geboten: Wer unerwünscht angerufen wird, sollte das Gespräch sofort beenden und keinerlei persönliche Daten bestätigen oder preisgeben. Dieses konsequente Vorgehen hilft, sich vor untergeschobenen Verträgen und unseriösen Geschäftspraktiken zu schützen.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

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KI im Schadenmanagement – INCON treibt die Digitalisierung in Immobilienverwaltungen weiter voran

KI im Schadenmanagement – INCON treibt Digitalisierung voran
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INCON, als digitaler Versicherungspartner treibt die Digitalisierung in Immobilienverwaltungen weiter voran: ab sofort integriert das Unternehmen einen KI-basierten Schadenservice des Assekuradeurs DOMCURA. Damit sorgt für mehr Effizienz, Geschwindigkeit und Servicetiefe bei dem Management von Gebäudeschäden – sowohl intern als auch für das Kundenerlebnis.

KI-gestützte Entlastung im Schadenprozess

INCON managt auf seiner Versicherungsplattform mit persönlichen Experten jährlich über 15.000 Schadenfälle bundesweit. Mit der Integration von KIM werden wiederkehrende Arbeitsschritte vollständig automatisiert, formelle Deckungsprüfungen in Sekunden erstellt und die Schadenmanager nachhaltig entlastet.

„KIM übernimmt Aufgaben wie die Prüfung, Zuordnung und Bearbeitung der Schadenfälle – so können sich unsere Teams auf komplexe Fälle und die persönliche Kommunikation mit Betroffenen fokussieren” erklärt Martin Schellhorn, Geschäftsführer der INCON. „Die Geschwindigkeit und die Präzision sind beeindruckend.”

Mehr Tempo – mehr Service – mehr Vertrauen

Dank der KI-Unterstützung läuft das Schadenmanagement deutlich schneller:

Schadenmeldungen werden nun noch zügiger bewertet, Freigaben zur Reparatur in deutlich kürzerer Zeit erteilt, und die persönliche Erreichbarkeit der Schadenmanagerinnen und -manager verbessert. Immobilienverwaltungen profitieren dadurch von spürbar mehr Servicequalität und kürzeren Reaktionszeiten.

„Früher musste ein Schadenmanager nach Eingang der Meldung den Schadenfall individuell prüfen, anlegen, den Schriftverkehr mit der Verwaltung sowie den Betroffenen führen und fehlende Informationen nachfordern”, ergänzt Martin Schellhorn. „All das entfällt nun. Allein die automatische Prüfung mit Folgeschritten spart pro Fall über 60 Minuten. Zudem arbeitet die KI äußerst zuverlässig – sie berücksichtigt alle relevanten Informationen und reduziert Zwischenschritte auf ein Minimum. Es ist kein Zufall, dass Microsoft KIM als „die aktuell beste Schaden-KI“ bezeichnet.”

„Gerade im Schadenfall entscheidet Tempo über Zufriedenheit und Vertrauen“, so Schellhorn weiter. „Wer schnell und kompetent reagiert, wird als zuverlässiger Partner wahrgenommen – das ist für uns sowie unsere Kunden entscheidend.“

Mensch + Technologie = Zukunft des Schadenmanagements

Die Einführung von KIM ist ein weiterer Schritt von INCONs Strategie, menschliche Expertise mit modernster Technologie zu verbinden.

„Unsere Stärke liegt im hybriden Ansatz: Persönliche Expertise und technologische Power gehen bei uns Hand in Hand“, erklärt Martin Schellhorn. „Mit KIM schaffen wir zusätzliche Kapazitäten – und das bei noch höherer Qualität und Verlässlichkeit.“

Uwe Schumacher, Vorstandsvorsitzender der DOMCURA AG, betont: „KIM ist so konzipiert, dass sie in Unternehmen verschiedenster Größe eingesetzt werden kann – schnell, sicher und DSGVO-konform. Innerhalb weniger Wochen konnten wir KIM erfolgreich bei INCON zum Einsatz bringen – dies zeigt, wie universell unsere täglich lernende KI-Lösung nutzbar ist. Sie schafft einen echten Mehrwert – für Unternehmen und Kunden gleichermaßen.“

Elif Tuç

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