WohnWissen - 100 Begriffe des Wohnens - Carolin Genz / Olaf Schnur / Jürgen Aring (Hg.)
Die > Wohnungsfrage – wenn die so einfach zu lösen wäre! Eine neue Publikation des vhw könnte zumindest helfen, sich einen Überblick über Probleme und Herausforderungen rund um das Thema Wohnen zu verschaffen.
100 Schlüsselbegriffe des Wohnens, von > Alltag über > Einsamkeit, > Energetische Sanierung und > Innenentwicklungsdilemma bis > Zwischenwohnen versammelt der Band WohnWissen. Das interdisziplinäre Glossar adressiert Fachdiskurse, politische Debatten und unterschiedliche Wohnbedürfnisse und blickt dabei auch auf bisher wenig behandelte Themenfelder.
WohnWissen eröffnet einen multiperspektivischen Blick auf das Thema Wohnen als Grundbedürfnis. Dem Herausgeberteam Carolin Genz, Olaf Schnur und Jürgen Aring gelingt es dabei, die Komplexität des Themas zeitgemäß abzubilden und Handlungsoptionen aufzuzeigen. So stellen die über 100 Autorinnen und Autoren in ihren Beiträgen nicht nur den Ist-Zustand dar, sondern lassen immer auch Ansätze für wohungswirtschaftliche und wohnungspolitische Lösungen aufscheinen.
Dass beim Grundbedürfnis Wohnen alles mit allem zusammenhängt, illustriert die Publikation in ihrem Layout so einfach wie praktisch: Die Themen der Glossareinträge sind in den einzelnen Beiträgen mit der entsprechenden Seitenzahl querreferenziert, so dass man gleich an der passenden Stelle weiterlesen kann. Und Kunst im Buch gibt es auch: Die Bildserien von sieben Künstlerinnen und Künstlern runden das WohnWissen ab. (red.)
Nachhaltig und bezahlbar. Dem Projekt Neubau Studierenden- und Auszubildendenwohnheim vom Collegium Academicum in Heidelberg ist es gelungen, in einem partizipativen Prozess mit den künftigen Bewohnern einen innovativen Holzbau für Azubis und Studierende zu schaffen: Foto: Thilo Ross urh.-nr.-4026999 quelle-dgj_
Bei einer festlichen Preisverleihung wurden am 26. Juni 2024 vor knapp 250 Gästen die Preise des Wettbewerbs zum Deutschen Bauherrenpreis 2024 vergeben. Der Deutsche Bauherrenpreis steht traditionell unter dem Motto „Hohe Qualität – tragbare Kosten“. Prämiert werden zukunftsweisende und innovative Beispiele, die den vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit gerecht werden und übertragbare Lösungen anbieten.
Insgesamt hatten sich in diesem Jahr 195 Projekte deutschlandweit für den Deutschen Bauherrenpreis beworben. Darunter befinden sich Neubauten, Modernisierungen und auch Umbauten. Aus der Vielzahl der Projekte wurden 30 Projekte für den begehrten Preis nominiert.
Die interdisziplinär zusammengesetzte Jury unter dem Vorsitz von Peter Stubbe, ehemaliger Vorstand der GEWOBA Bremen, zeichnete insgesamt fünf Projekte mit dem Deutschen Bauherrenpreis aus.
Drei weitere Beiträge erhielten von der Jury einen Sonderpreis. Diese wurden für die Themen „Freiraumgestaltung/Klimaanpassung“, „Denkmalschutz“ und „Bauen mit Holz“ vergeben.
„Die diesjährigen Preisträger zeigen, Bauen geht bezahlbar und mit hoher Qualität. Das sollte nicht nur in Zeiten schwieriger Rahmenbedingungen die Richtschnur für Projekte sein. Besonders begeistert hat mich, wie gut Gewerbe- und andere Funktionsgebäude zu Wohnraum umgenutzt werden können. Der Preis für den Umbau eines Verwaltungsgebäudes zum barrierefreien Seniorenheim ist hier beispielgebend.
Herausragend in vielerlei Hinsicht ist auch das Heidelberger Projekt und das nicht nur wegen der innovativen Holzbauweise. Das Wohnheim Collegium Academicum GmbH für 176 Auszubildende und Studierende wurde in einem partizipativen Prozess geschaffen. Es ist ressourcenschonend und flächensparend gebaut. Dieses ermöglicht sehr günstige Mieten für die begehrten Wohnheimplätze in einem angespannten Wohnungsmarkt. Als Bundesregierung fördern wir Junges Wohnen mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro“, sagt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
„Die Herausforderungen für Bauherren werden von Jahr zu Jahr immer komplexer. Fehlende Grundstücke, eine schwierige Finanzierungslage und die Herausforderungen des Klimawandels sind nur drei von vielen Problemfeldern, denen sich Bauwillige derzeit stellen müssen. Darüber hinaus spielt die Förderkulisse von Wohnraum eine entscheidende Rolle, um die Mieten für die Bewohner bezahlbar zu halten und Bauen in hoher Qualität zu tragbaren Kosten zu ermöglichen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW.
Hohe Qualität zu tragbaren Kosten ist auch unter schwierigen Rahmenbedingungen möglich, wenn alle Beteiligten ihre Fähigkeiten zusammenführen.
Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig
„Viele Städte in Deutschland werden in den kommenden Jahren weiter wachsen. Wir benötigen daher mehr bezahlbaren, klimaneutralen und qualitativ hochwertigen Wohnraum auf möglichst wenig Fläche. Was sich wie die Quadratur des Kreises anhört, ist machbar. Die beim Deutschen Bauherrenpreis ausgezeichneten Projekte zeigen: Hohe Qualität zu tragbaren Kosten ist auch unter schwierigen Rahmenbedingungen möglich, wenn alle Beteiligten ihre Fähigkeiten zusammenführen. Wir hoffen, dass die guten Beispiele aufgegriffen und vervielfältigt werden“, sagt Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig und Vizepräsident des Deutschen Städtetages.
„Wir stehen für gesellschaftliches Engagement beim Planen und Bauen. Dazu gehört vor allem auch der Einsatz für bezahlbares Wohnen. Dies steht beim Deutschen Bauherrenpreis – neben der architektonischen Qualität – im Vordergrund. In der Jury sind uns vor allem die vielen guten Beispiele für Umnutzung und Umbau des Bestandes aufgefallen, die ein Zeichen für verantwortliches Planen und Bauen angesichts des Klimawandels setzen“, sagt Jan O. Schulz, Mitglied im Präsidium des Bundes Deutscher Architektinnen und Architekten BDA.
Der Deutsche Bauherrenpreis ist der wichtigste Preis im deutschen Wohnungsbau und wird von den drei auslobenden Verbänden GdW, BDA und Deutscher Städtetag, die sich zur AG KOOP zusammengeschlossen haben, bereits seit 1986 vergeben. Neben dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird der Preis auch vom bdla Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen gefördert.
Die Preisträger
Umbau GESOBAU-Verwaltungssitz zu Seniorenwohnen, Berlin
Projekt Umbau GESOBAU-Verwaltungssitz zu Seniorenwohnungen. Foto: Stefan Müller
Bauherr: Gesobau AG, Berlin Architektur: Anne Lampen Architekten BDA, Berlin Freiraumplanung: MEWIS Landschaftsarchitekten, Biesenthal
Der GESOBAU ist es mit dem Umbau des ehemaligen Verwaltungssitzes gelungen, Büroflächen zu Wohnungen umzuwandeln und sich dabei an den Bedürfnissen der Mieter in der Nachbarschaft zu orientierten. Der Umbau zeigt vorbildlich, wie die Transformation von Bürogebäuden zur Schaffung von mehr Wohnraum gelingen kann.
Wohnquartier Sermer Weg / Volkardeyer Weg, Düsseldorf
Projekt Wohnquartier Sermer Weg / Volkardeyer Weg. Foto: Rheinwohnungsbau GmbH
Bauherr: Rheinwohnungsbau GmbH, Düsseldorf Architektur: hector3architekten; Schmale Architekten GmbH, Grevenbroich Freiraumplanung: GREEN Landschaftsarchitekten Clever + De Jonghe PartGmbB, Duisburg
Die Rheinwohnungsbau macht mit ihrem Projekt „Wohnquartier Sermer Weg / Volkardeyer Weg“ deutlich, dass eine vernünftige Kombination aus Abriss, Neubau und Bestandserhalt gute Antworten für die qualitätsvolle Weiterentwicklung von Wohnquartieren bieten kann.
Wohnen für Geflüchtete – Typenhäuser, Erftstadt-Liblar
Projekt Wohnen für Geflüchtete – Typenhäuser Foto: Stefan Schilling
Bauherr: Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Stadt Erftstadt, Erftstadt Architektur: Lorber Paul Architektur und Städtebau, Köln Freiraumplanung: club L94 Landschaftsarchitekt*innen, Köln
Mit dem Projekt „Wohnen für Geflüchtete“ zeigt Erftstadt nicht nur Verantwortung für die Unterbringung von Geflüchteten, sondern zugleich auch eindrucksvoll, dass Flüchtlingswohnungen mit einer hohen architektonischen Qualität künftig in den normalen Wohnungsmarkt überführt werden können.
Wohnanlage Raiffeisengelände, Feldkirchen
Projekt Wohnanlage Raiffeisengelände, Feldkirchen. Foto Marcus Buck
Bauherr: Gemeinde Feldkirchen, Feldkirchen Architektur: Felix+Jonas Architekten mit m3 Bauprojektmanagement für LPH 6-9, München Freiraumplanung: mahl gebhard konzepte, Landschaftsarchitekten BDLA Stadtplaner, München
Mit der Wohnanlage Raiffeisengelände ist es der Gemeinde Feldkirchen in besondere Weise gelungen, ein integriertes Wohnquartier und qualitätsvollen neuen Stadtbaustein zu schaffen, der positiv in die Nachbarschaft hineinwirkt.
Neubau Studierenden- und Auszubildendenwohnheim dgj 223, Heidelberg
Projekt Neubau Studierenden- und Auszubildendenwohnheim: Foto: Thilo Ross urh.-nr.-4026999 quelle-dgj_
Bauherr: Collegium Academicum GmbH, Heidelberg Architektur: DGJ Architektur GmbH, Frankfurt am Main Freiraumplanung: GDLA Gornik Denkel landschaftsarchitektur partg mbb, Heidelberg
Dem Collegium Academicum in Heidelberg ist es gelungen, in einem partizipativen Prozess mit den künftigen Bewohnern einen innovativen Holzbau für Azubis und Studierende zu schaffen, der durch die konsequente Orientierung auf nachhaltiges, gemeinschaftlich orientiertes und bezahlbares Bauen in besonderer Weise beeindruckt.
Die Sonderpreise
Wohnbauten in der Hauptstraße, Berlin
Projekt Wohnbauten in der Hauptstraße in Berlin. Foto: Stefan Müller
Bauherr: HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Berlin Architektur: roedig.schop architekten bda, Berlin Freiraumplanung: hochC Landschaftsarchitekten, Berlin
Der HOWOGE ist es mit der Ergänzung der Wohnanlage in Berlin-Rummelsburg vorbildlich gelungen, den Herausforderungen des Klimawandels durch eine bewusste Freiraumgestaltung und umfangreiche Maßnahmen zur Klimaanpassung zu begegnen und eine hohe Aufenthaltsqualität für die Bewohner zu schaffen.
Alte Schule – Wohnen am Pestalozzipark, Halle (Saale)
Projekt Alte Schule – Wohnen am Pestalozzipark. Foto: ENKE WULF architekten, Berlin
Bauherr: GWG „Eigene Scholle“ eG, Halle (Saale) Architektur: ENKE WULF architekten, Berlin Freiraumplanung: ENKE WULF architekten, Berlin
Mit dem Umbau der denkmalgeschützten „Alten Schule“ aus dem Jahr 1929 in Wohnungen und einer Geschäftsstelle der GWG „Eigene Scholle“ zeigt die Genossenschaft durch großen Ideenreichtum beispielhaft, welche Umnutzungspotenziale in leergefallenen Schulgebäuden bestehen.
Wohnen am Weiher, Kempten
Projekt Wohnen am Weiher, Kempten. Foto: Nikolas Felder
Bauherr: Sozialbau Kempten Wohnungs- und Städtebau GmbH, Kempten Architektur: Die Sozialbau, Kempten Freiraumplanung: Geiger & Waltner Landschaftsarchitekten, Kempten
Die Sozialbau Kempten zeigt, dass auch hochgeschossige Wohngebäude ausschließlich aus ein-heimischen Hölzern und ohne Beton auf der Grundlage innovativer Brandschutzkonzepte gebaut werden können. Ein wichtiges Zeichen für nachhaltiges Bauen in Deutschland.
Weitere Informationen zum Deutschen Bauherrenpreis sowie die ausführliche Dokumentation finden Sie hier: www.deutscherbauherrenpreis.de
Andreas Schichel
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.
kaum eine Woche vergeht in der der Deutsche Wetter Dienst nicht vor Extremwetter-Ereignissen, wie Sturm mit Starkregen, Tornados oder schweren Gewittern warnt. Meist ist es sehr kurzfristig und in begrenzten Gebieten. Wasserläufe werden zu reißenden Flüssen, Menschen werden in ihren Häusern überrascht, Wasser dringt in Keller bis sie voll sind. Verunreinigtes Wasser von außen kriecht überall hin, auch bis zur Leitungswasserinstallation und zu den mit Dämmstoff ummantelten Heizungsrohren, in die Revisionsöffnungen und Hebelanlagen. Zu retten ist kaum etwas.
Die Versicherungswirtschaft schätzt die Schäden der letzten Monate auf mehrere Milliarden Euro. Aber was ist zu tun? Das müssen Experten entscheiden.
Denn Hochwasser hinterlässt oft übelriechenden giftigen Schlamm, eine Menge Unrat, nasse Wände und zahlreiche Gebäudeschäden. Wird hier nicht fachgerecht saniert, können besonders an dem wasserführenden Leitungssystem Folgeschäden entstehen.
Ich möchte Sie auch auf die VdS-Fachtagung „Verhütung von Leitungswasserschäden“ am 17. September 2024 in Köln aufmerksam machen. Die Veranstaltung, vor Ort oder als Livestream, findet in enger Zusammenarbeit mit der AVW statt. Sie richtet sich auch diesmal speziell an die Wohnungswirtschaft und beleuchtet Strategien der Schadenverhütung.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie in dieser Ausgabe.
Ich wünsche Ihnen eine hilfreiche Lektüre!
Ihr
Hartmut Rösler
Geschäftsführer der AVW Unternehmensgruppe,
Mit-Initiator der Initiative Schadenprävention und des FORUM LEITUNGSWASSER
Das bezahlbare Wohnen in Deutschland steht vor einer nie da gewesenen Krise. Das zeigen die neuesten Zahlen und Prognosen zur Jahresstatistik des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW deutlich wie nie. Die anhaltenden Preisanstiege infolge von Zinssteigerungen und Langzeit-Auswirkungen der Corona-Krise, aber auch kostentreibende politische Vorgaben und Förderchaos würgen die Investitionsfähigkeit der sozial orientierten Wohnungsunternehmen in ganz Deutschland insbesondere beim Wohnungsneubau ab. Gleichzeitig müssen aber auch Klimaschutzinvestitionen mit einem großen Fragezeichen versehen werden.
„Es bewahrheitet sich, wovor wir seit weit mehr als einem Jahr wieder und wieder warnen: Unter den aktuellen politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen können die sozial orientierten Wohnungsunternehmen nicht mehr in bezahlbaren Wohnungsbau investieren. Statt des Regierungsziels von 400.000 neuen Wohnungen muss mit immer weiter abnehmenden Wohnungsbauzahlen bis zu einer Fertigstellungszahl von nur 200.000 neuen Wohnungen jährlich gerechnet werden. Gleichzeitig schießen die Bau- und Modernisierungskosten weiter nach oben, während die Regierung den sozial orientierten Vermietern die Investitionsfähigkeit weiter kappt. Bezahlbares und klimaschonendes Wohnen für alle Menschen wird so immer mehr zu einem unerreichbaren Ziel“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW, bei der Vorstellung der Jahresbilanz seines Verbandes.
Regierung muss alle Register für bezahlbaren und klimaschonenden Wohnbau ziehen
„Die Politik muss ihre eigenen Ansprüche endlich mit den bestehenden Möglichkeiten in der Realität zusammenbringen und auf allen staatlichen Ebenen alle Register für bezahlbaren und klimaschonenden Wohnungsbau ziehen. In der aktuellen Krise brauchen die sozial orientierten Wohnungsunternehmen vor allem drei Dinge: Planungssicherheit, Vereinfachungen und Augenmaß“.
Axel Gedaschko Präsident des GdW
Hohe Kosten infolge von Klima-Gesetzgebung stärker sozial abfedern
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), ein wichtiges Gesetz für die Energiewende in Deutschland, sollte noch vor der politischen Sommerpause in eine extrem kurze finale Beschlussphase gehen. Das Bundesverfassungsgericht hat die geplante Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Deutschen Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. „Das Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts in das Gesetzgebungsverfahren zum GEG war leider notwendig.
Der bisherige Verlauf des Verfahrens war für eine parlamentarische Demokratie und alle Bürgerinnen und Bürger unzumutbar. Immer noch sind im überarbeiteten GEG-Entwurf viele Punkte unklar und strittig. Wir fordern den Gesetzgeber mit Nachdruck auf, das GEG für Vermieter, Mieter und alle Bürgerinnen und Bürger praktikabel, bezahlbar und sozial gerecht zu gestalten“, sagt Gedaschko.
„Der bisherige Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens rund um das GEG ist gerade mit Blick auf seine enorme Bedeutung für alle Bürgerinnen und Bürger vollkommen inakzeptabel. Ein solches Verfahren, wie wir es beim GEG erleben, ist unserer Demokratie unwürdig. Wenn die Zeit für eine intensive Beratung eines dermaßen entscheidenden Gesetzes fehlt, dann schadet das der gesamten Energiewende massiv.
Nicht der Parteifriede sollte das zentrale Anliegen der Verantwortlichen sein, sondern gesellschaftlich funktionierender Klimaschutz. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum nicht die Sommerpause für ein geordnetes Verfahren genutzt wird“, sagt Gedaschko.
Einen gesetzlichen Förderanspruch für mindestens 10 Jahre verankern
Das GEG funktioniert nur mit einer sozial gerechten Förderung und muss zwingend gemeinsam mit einer funktionierenden Fördersystematik, dem Wärmeplanungsgesetz und der Wärmelieferverordnung verabschiedet werden. Andernfalls werden teure Fehlentscheidungen auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger gefördert.
Durch die Erfahrungen mit der KfW-Förderung im Jahr 2022 besteht massive Skepsis, dass die in Aussicht gestellten Förderinstrumente längerfristig zur Verfügung stehen werden. Die Mittel aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) sind dafür jedenfalls nicht längerfristig in ausreichender Größenordnung vorhanden. „Der Gesetzgeber muss für Planungssicherheit sorgen und deshalb einen gesetzlichen Förderanspruch für mindestens 10 Jahre verankern“, fordert Gedaschko.
Für Modernisierungen sind bei der Mietanpassung nun starre Kappungsgrenzen von 50 Cent pro Quadratmeter vorgesehen. Diese und die ebenfalls vorgesehene zusätzliche 10-Prozent-Modernisierungsumlage sind allein auf den Austausch des Heizungs-Gerätes beschränkt. Das führt dazu, dass Vermieter mit bezahlbaren Mieten nicht genügend Eigenkapital für die Finanzierung der aufwändigen Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung haben. Dies betrifft besonders sozial orientierte Vermieter mit geringen Mieten.
Die Kosten für den Einbau von Wärmepumpen und für die gleichzeitig notwendigen Zusatzmaßnahmen wie Dämmung sind für sie schlicht nicht finanzierbar, wenn gleichzeitig auch noch ihre Investitionsfähigkeit beschnitten wird.Die Förderquote muss mindestens 50 Prozent betragen, damit die Finanzierbarkeit des Heizungstauschs sichergestellt werden kann. Zudem muss sich die Förderung auf die Vollkosten der Investition beziehen. Dabei ist es unbedingt notwendig, dass der vorgesehene Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent auch für Wohnungsunternehmen vorgesehen wird. (Eine Pressemitteilung zum GEG finden Sie hier, die ausführliche Stellungnahme hier.)
Hinzu kommt dann auch noch die EU-Gebäuderichtlinie, die auf eine weitere Erhöhung der Sanierungsrate und -tiefe abzielt. Die Vorschläge der EU-Kommission sind dabei kaum machbar, die Vorschläge des Europaparlaments sind absurd. In gerade einmal neun Jahren müsste danach fast die Hälfte aller Gebäude in der gesamten EU saniert werden. Dabei herrscht schon jetzt ein massiver Material- und Fachkräftemangel, die Preise rund um das Bauen und Sanieren explodieren und auch die Zinsen steigen weiter. „Die ganz große und absolut unbeantwortete Frage ist, wer das finanzieren und wo dieses Geld herkommen soll“, so Gedaschko.
Allein für Deutschland müssten die Investitionen in energetische Sanierung von derzeit knapp 50 Mrd. Euro auf 187 bis 261 Mrd. Euro pro Jahr steigen, je nach verordneter Sanierungstiefe. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen, aber auch die vielen Einzeleigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern können das finanziell nicht stemmen. Vielen Wohnungsunternehmen würde das Geld ausgehen, weil sie nicht über ausreichend Eigenkapital verfügen und die Zinsen für Kredite gestiegen sind. Kurz gesagt: Es werden mit Phantasiezahlen Luftschlösser gebaut.
Denn es ist nicht ansatzweise klar, wie die EU und die Bundesregierung das angemessen unterstützen könnten, um zahllose Besitzer und Mieter nicht völlig zu überfordern. Die Ersparnisse bei den Energierechnungen kompensieren die Sanierungskosten nicht annähernd.
Die weiteren Themen der Jahresbilanz im Überblick:
+ Absturz beim Geschäftsklima und Investitionen in Neubau und Modernisierung
+ Weniger Wohnungen durch Verteuerung – Wohnungsmarktkrise verschärft sich
+ Kosten für Wohnungsbau klettern weiter deutlich nach oben
+ Zuwanderung lässt Wohnungsbedarf weiter steigen und Leerstand schrumpfen
+ Steigende Energiekosten verteuern das Wohnen
Lösungsstrategie: Regierung muss aufwachen und koordiniert auf allen staatlichen Ebenen handeln
1. Absturz beim Geschäftsklima – und bei Investitionen in Neubau und Modernisierung
Infolge der exorbitanten Baupreissteigerungen und einem abrupten Anstieg des Zinsniveaus lag das Geschäftsklima im Grundstück- und Wohnungswesen laut ifo-Konjunkturindex im Juni 2023 mit einem Wert von -4,1 immer noch auf einem sehr tiefen Stand und hat sich gegenüber dem Mai erneut etwas eingetrübt. Die Geschäftserwartungen sind bereits seit drei Monaten wieder rückläufig und liegen bei einem Indexstand -30,3. Über zwei Drittel der Unternehmen erwarten also eine Verschlechterung der Geschäftslage.
Die im GdW und seinen Regionalverbänden organisierten Wohnungsunternehmen haben im Jahr 2022 rund 19,5 Mrd. Euro in die Bewirtschaftung und den Neubau von Wohnungeninvestiert.Das sind fast 900 Mio. Euro und damit 4,3 Prozent weniger als im Vorjahr.
Damit endet ein seit über ein Jahrzehnt anhaltender Trend wachsender Investitionen bei den GdW-Unternehmen. „Enorm gestiegene Baupreise, Verschlechterungen der Konditionen und Kürzungen in Förderprogrammen sowie die rapide gestiegenen Zinsen fordern ihren Tribut“, sagt Gedaschko. Die Investitionen in den Wohnungsneubau sind 2022 regelrecht eingebrochen und gingen um 8,5 Prozent auf 9 Mrd. Euro zurück. Mit rund 10,5 Mrd. Euroblieben die Bestandsinvestitionen im Jahr 2022 nahezu stabil und wiesen nur einen leichten Rückgang von 0,4 Prozent auf.
Im Wohnungsbau ist die Lage kritisch. Baugenehmigungen und Auftragseingänge sind seit Anfang 2022 auf Talfahrt und konnten sich nicht erholen. Unternehmen verschieben geplante Bauprojekte oder können diese angesichts des Marktumfeldes nicht mehr umsetzen und müssen diese stornieren – selbst, wenn sie bereits genehmigt sind. Insbesondere die Neubauinvestitionen sind im Abwärtssog und werden um 19,4 Prozent auf dann nur noch 7,3 Mrd. Euro sinken.
Gleichzeitig vollzieht sich seit 2021 unter dem enormen Preisdruck eine dramatische Verschiebung der Bestandsinvestitionen von der Modernisierung zur reinen Instandhaltung. „Die Modernisierung und Weiterentwicklung der Bestände und damit das gute, klimagerechte, energieeffiziente, barrierefreie und moderne Wohnen kommen zunehmend unter Druck“, sagt Gedaschko. Die Unternehmen verschieben Modernisierungsmaßnahmen – und diejenigen, die durchgeführt werden, sind in ihrer Maßnahmentiefe oft deutlich reduziert.
2. Weniger Wohnungen durch Verteuerung – Wohnungsmarktkrise verschärft sich
Im Jahr 2022haben die GdW-Unternehmen gut 32.000 Wohnungen fertig gestellt. Dieses Plus von 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ist jedoch gleichzeitig Ausdruck des herannahenden Absturzes. „Wegen der abrupten Stopps verschiedener Fördermaßnahmen und der stark verschlechterten neuen Rahmenbedingungen haben die Unternehmen bei den in Bau und Planung befindlichen Vorhaben einen Schlussspurt hingelegt, um die Vorhaben noch über die Ziellinie zubringen. Für das Jahr 2023 werden die Fertigstellungen um fast ein Viertel zurückgehen“, rechnet Gedaschko vor.
Eine Modellrechnung auf Grundlage von Daten der ARGE Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen, die nun übrigens auch von Bundesbank als Datenquelle genutzt wird, zeigt: In angespannten Wohnungsmärkten werden sich die gesamten Herstellungskosten einer Wohnung von Mitte 2021 bis Ende 2023 um 38 Prozent verteuert haben.
In entspannteren Wohnungsmärkten liegt die Kostensteigerung mit 29 Prozent nur wenig darunter, vor allem aufgrund der niedrigeren Grundstückskosten. Mit den Investitionsmitteln des Jahres 2021 könnten also Ende 2023 statt 100 Wohnungen nur 73 Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten und 78 Wohnungen in entspannten Wohnungsmärkten errichtet werden.
Die Zahl der fertig gestellten Wohnungen entfernt sich damit immer deutlicher vom Ziel der Bundesregierung, rund 400.000 Wohnungen pro Jahr neu zu schaffen. Für ganz Deutschland rechnet die Wohnungswirtschaft mit einem Einbruch der Baufertigstellungszahlen auf nur noch 242.000 Wohnungen für 2023 und lediglich 214.000 Wohnungen im Jahr 2024. Bei den Mietwohnungen sind statt der insgesamt benötigten 160.000 Wohnungen 2022 nur rund 85.000 und damit lediglich 53 Prozent des eigentlichen Bedarfs fertig gestellt worden – im geförderten sozialen Wohnungsbau sogar nur 25 Prozent der benötigten 100.000 Sozialwohnungen.
„Die etwa 10.000 von GdW-Unternehmen jährlich errichteten Sozialwohnungen konnten das massive Abschmelzen des Sozialwohnungsbestandes 2022 zwar zum ersten Mal seit 20 Jahren stoppen. Aber mit nur etwas über 700.000 liegt die Zahl der Sozialwohnungen bei den GdW-Unternehmen dennoch deutlich unter den 1,8 Mio. aus dem Jahr 2002. Hier ist ein viel stärkeres Engagement der Länder und Kommunen beim Ankauf von Belegungsbindungen gefragt“, sagt Gedaschko.
„Beim Wohnungsbau sind die Bauwilligen ihrerseits in Schwung gekommen, um Kosten zu begrenzen: Die Wohnungswirtschaft hat nach einer ersten erfolgreichen Rahmenvereinbarung den zweiten europäischen Wettbewerb für serielles und modulares Bauen gestartet, Vorschläge für einfacheres Bauen und zur Absenkung von Erwerbsnebenkosten vorgelegt und bessere Finanzierungsbedingungen über eigenkapitalersetzende Darlehen und Bürgschaften gefordert. Alles liegt auf dem Tisch. Es kann aber nur mit politischem Willen umgesetzt werden“, unterstreicht der Präsident des GdW.
3. Kosten für Wohnungsbau klettern weiter deutlich nach oben
Die Baupreise steigen seit 2016 deutlich stärker als die Inflation und der Abstand zur allgemeinen Preisentwicklung nimmt dramatisch zu. Beginnend mit der Corona-Krise und nochmals deutlich verstärkt seit dem Ausbruch des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine sind die Baupreise für den Neubau von Wohngebäuden durch exorbitante Preissteigerungen bei den Erzeugerpreisen steil nach oben gegangen. Aber auch der Fachkräftemangel schlägt sich zunehmend in der Preisentwicklung nieder.
Im ersten Quartal 2023 lag die Baupreissteigerung bei Wohngebäuden bei 15,3 Prozent im Vorjahresvergleich, während die allgemeine Preisentwicklung im selben Zeitraum nur bei 8,7 Prozent lag. Seit Anfang 2000 haben sich die gesamten Bauwerkskosten durch die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen um 140 Prozent sehr stark verteuert. Bis zum Jahresende 2023 wird ein Anstieg um insgesamt 162 Prozent im Vergleich zum Jahr 2000 erwartet. Zudem haben sich die Zinsen für Wohnungsbaukredite seit Anfang 2022 in wenigen Monaten nahezu verdreifacht.
Zins- und Baukostensteigerungen zusammen genommen führen bei neu gebauten Wohnungen zu einer Steigerung der notwendigen Nettokaltmiete von 10,95 Euro pro Quadratmeter – mit der Mitte 2021 noch unter wirtschaftlichen Bedingungen gebaut werden konnte – um 65 Prozent auf 18,10 Euro pro Quadratmeter. „Solche Neubaumieten kann sich in Deutschland kaum einer leisten. Mietwohnungsbau ist nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar, deswegen unterbleibt er“, warnt Gedaschko.
4. Zuwanderung lässt Wohnungsbedarf weiter steigen und Leerstand schrumpfen
Gleichzeitig steigt die Bevölkerungszahl Deutschlands durch Zuwanderung deutlich – und damit auch der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen. Das Zuwanderungssaldo lag im Jahr 2022 bei 1,46 Mio. Personen und damit noch über dem bisherigen Höchststand im Jahr 2015, vor allem aufgrund der Fluchtbewegungen aus der Ukraine. Dadurch ist auch die Leerstandsquote bei den GdW-Unternehmen in Ost wie West um einen halben Prozentpunkt auf 3,5 Prozent gesunken.
Insbesondere in den ostdeutschen Ländern ist die Leerstandsquote angesichts der steigenden Wohnungsnachfrage von 2021 auf 2022 deutlich von 6,6 auf 5,7 Prozent gesunken. Bei der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine hat die Wohnungswirtschaft hier ihre soziale Verantwortung und Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. In der Vergangenheit war der Leerstand in Ostdeutschland leicht angestiegen.
Das zeigt auch: Der Wohnungsknappheit in den Metropolräumen und Universitätsstädten stehen weiterhin die schrumpfenden Regionen mit ihren besonderen Herausforderungen gegenüber. Nach wie vor erlebt Deutschland eine demografische Spaltung. Während zahlreiche Großstädte rasant wachsen und Wohnungen dort immer rarer und teurer werden, verlieren viele ländliche Regionen – in Ost-, aber auch in Westdeutschland – tendenziell Einwohner.
„Wohnstandorte sind langfristig nur attraktiv, wenn die Versorgung mit Einkaufsmöglichkeiten, die medizinische Infrastruktur, kulturelle Einrichtungen und Bildungsangebote sowie eine gute Breitbandversorgung vorhanden sind“, sagt Gedaschko. Es sind nach wie vor Öffnungs- bzw. Experimentierklauseln für den ländlichen Raum sowie geeignete flexible Förderstrukturen notwendig, um die Attraktivität der Regionen jenseits der Metropolen zu stärken und dadurch den Zuwanderungsdruck auf die Ballungszentren abzuschwächen.
5. Steigende Energiekosten verteuern das Wohnen
Mit 6,25 Euro pro Quadratmeter und Monat lag die Durchschnittsmiete bei den GdW-Unternehmen 2022 deutlich unter dem bundesweiten Schnitt von 7,31 Euro pro Quadratmeter. Die Nettokaltmieten bei den GdW-Unternehmen sind von 2021 auf 2022 gerade im Vergleich zur Inflationsrate mit2,7 Prozent sehr moderat gestiegen. Ein Grund für den moderaten Anstieg ist, dass die GdW-Unternehmen ihr Engagement für die klimaschonende und altersgerechte Modernisierung zuletzt deutlich verstärkt haben.
Durch die teils enormen Energiepreissteigerungen infolge des Kriegs gegen die Ukraine mussten die GdW-Unternehmen ihre Vorauszahlungen für die warmen Betriebskosten im Schnitt um 41,6 Prozent anheben, nachdem sie in den Vorjahren nahezu konstant waren.
Größter Preistreiberbei den Wohnkosten sind auch langfristig eindeutig die Energiepreise. Die Verbraucherpreise für Gas, Heizöl und andere Haushaltsenergie sind seit dem Jahr 2000 um über 330 Prozent gestiegen. Sie haben sich also mehr als vervierfacht. Die Nettokaltmieten dämpfen mit einem vergleichsweise geringen Anstieg von 34 Prozent seit dem Jahr 2000 dagegen die Inflation – dies also nicht erst seit Beginn der Energiekrise, sondern bereits langfristig.
„Die Regierung muss alles dafür tun, dass Energiekosten und die Energiewende insgesamt für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleibt. Denn beim Wohnen wirken sich Preissteigerungen hier in sozialer Hinsicht am stärksten aus. Um gesellschaftliche Stabilität zu sichern und soziale Spaltung zu verhindern, muss die Energiewende dauerhaft für alle Menschen bezahlbar bleiben. In unserer sozialen Marktwirtschaft muss die Regierung das mit den geeigneten Instrumenten wie staatlicher Förderung und wirtschaftlichen Anreizen sicherstellen“, sagt Gedaschko.
6. Regierung muss aufwachen und handeln – koordiniert auf allen staatlichen Ebenen
„Die Regierung darf nicht weiter nahezu tatenlos zusehen, wie bezahlbarer Wohnraum regelrecht verschwindet, und die massiven Probleme nicht weiter schönreden. Stattdessen müssen jetzt endlich alle staatlichen Ebenen gemeinsam und koordiniert agieren, um bezahlbares und klimaschonendes Wohnen für alle Menschen zu ermöglichen“, sagt Gedaschko.
Dazu müssen schwerpunktmäßig die folgenden fünf Punkte umgesetzt werden:
Förderung ist in der Krise das einzig wirksame Mittel für eine soziale Abfederung der massiven Herausforderungen – sie muss für den sozial sensiblen Bereich des Wohnens verlässlich und auskömmlich sein. Mieter und Vermieter müssen dringend den Eigentümern von privat genutztem Wohnraum gleichgestellt werden!
Finanzierung muss durch verlässliche Rahmenbedingungen gesichert werden. Dazu sollte der Systemrisiko- und Kapitalpuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen ausgesetzt und angepasst werden. Basel III sollte auf europäischer Ebene mit großzügigen Übergangsregelungen umgesetzt werden.
Steueranreize müssen geschaffen werden. Die Grunderwerbsteuer sollte auf 3,5 Prozent und der Mehrwertsteuersatz für preisgebundenen Wohnraum auf 7 Prozent abgesenkt werden. Eine degressive Gebäudeabschreibung unter Berücksichtigung von Anwendungsgebiet und Marktgegebenheiten sollte eingeführt werden.
Deregulierung muss endlich Realität werden. Technische Regeln sollten lediglich ein nachhaltiges und wertiges Basisniveau statt ein Luxusniveau beschreiben. Eine Folgekostenabschätzung und Relevanzprüfung muss, wie von Bauministerin Geywitz gewollt, auch praktisch umgesetzt werden. Zudem sollte es Bauvertragsparteien freistehen, Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik zu vereinbaren.
Keine Mietrechts-Verschärfungen! Je niedriger die Mieten eines Wohnungsunternehmens, desto geringer ist die Investitionsfähigkeit für den Klimaschutz. Werden Mietsteigerungen im Bestand und nach energetischer Sanierung weiterhin politisch so stark begrenzt, wie bereits in den vergangenen Jahren geschehen, dann stagnieren Sanierung und Neubau. Klimaschutzziele werden verfehlt, der steigende Wohnungsbedarf wird nicht gedeckt und der Instandhaltungsstau im Bestand steigt.
Hier können Sie alle Artikel der Ausgabe 3-2018 WohnenPLUS in einem PDF speichern und lesen.
Die WohnenPlus AG2-2018.pdf ist 59,2 MB groß, daher könnte ihr Browser eine Weile brauchen um sie herunter zu laden.
Oberlandesgericht Karlsruhe, das Dienstgebäude in Karlsruhe. Foto: OLG-Karlsruhe
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Landesrecht BW – 6 W 15/26 | OLG Karlsruhe 6. Zivilsenat | 24. Juni 2026 | Urteil) hat auf Beschwerde eines Heidelberger Wohnungsunternehmens einen Beschluss des Landgerichts Heidelberg aufgehoben und einem bundesweit tätigen Telekommunikationsunternehmen (TKU) im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, ohne Zustimmung der Gebäudeeigentümerin Baumaßnahmen – insbesondere die Errichtung von Verteilerkästen und die Verlegung von Kabelkanälen – in deren Liegenschaften durchzuführen.
Zudem wurde das TKU zur Beseitigung bereits vorgenommener baulicher Veränderungen – insbesondere den eingebauten Verteilerkasten, den Kabelkanal sowie die dazugehörigen Kabel und verbauten Kleinteile – und zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands verpflichtet.
Laut Sachverhalt hatte sich das TKU unbefugt und ohne Ankündigung oder Abstimmung mit der Gebäudeeigentümerin Zutritt zu deren Gebäuden in Heidelberg verschafft und dort Verteilerkästen im Gebäude angebracht sowie Lehrrohre „auf Putz“ inklusive der dazugehörigen Glasfaserleitungen durch das Treppenhaus verlegt, um zu einzelnen Wohnungen Glasfasernetze zu verlegen.
Das Landgericht Heidelberg hatte den Verfügungsantrag der Gebäudeeigentümerin mit Blick auf die Rechte des Mieters und des TKU zunächst zurückgewiesen. Nach Auffassung des OLG-Senats hätte das TKU die bestehende Telefonleitung (Kupferleitung) nutzen können, um den Mieter über ihr G.Fast-Angebot ohne spürbare Qualitätseinbußen zu versorgen, statt neue Glasfaserleitungen im Gebäude zu verlegen (FTTH). Im Falle von Bauarbeiten hätte das TKU die Eigentümerzustimmung einzuholen.
Die Entscheidung stärkt den Gebäudeeigentümer und ist zu begrüßen. Der Sachverhalt ist leider kein Einzelfall. Mehrere Wohnungsunternehmen haben dem GdW berichtet, dass insbesondere die Deutsche Telekom Glasfaserkabel zu einzelnen Wohnungen verlegt, ohne vorher die Zustimmung des Eigentümers einzuholen und den Leitungsweg gemeinsam festzulegen.
Das Urteil stellt nun klar, was in solchen Fällen gilt:
Netzbetreiber, die auf Mieterwunsch Glasfaserkabel zu seiner Wohnung verlegen, sind auch gemäß Art. 11 Abs. 4 Gigabit Infrastrukturverordnung (GIA – Gigabit Infrastructure Act) an einer Zustimmung des Eigentümers gebunden.
Bauliche Maßnahmen innerhalb von Gebäuden dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Eigentümer erfolgen. Die Zustimmung des Mieters allein genügt nicht, um Eingriffe in die Gebäudesubstanz zu rechtfertigen.
Vor der Errichtung neuer Infrastruktur sollte geprüft werden, ob vorhandene Leitungswege oder bestehende gebäudeinterne Infrastruktur genutzt werden können.
Dr. Peter Hitpaß, VNW Beauftragter für Partnermitglieder
VNW-Direktor Andreas Breitner. Foto: Bertold Fabricius
Von Andreas Breitner
Spätestens seit den jüngsten Landtagswahlen steht die Frage von weiteren Eingriffen in den Wohnungsmarkt wieder auf der Tagesordnung. Die sozialen Vermieter haben in dieser Frage eine klare Haltung: Wir können nur davor warnen.
Eine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen und ein Mietendeckel schaffen keine einzige zusätzliche Wohnung. Statt ideologischer Luftschlösser brauchen wir eine pragmatische und an der realen Lage orientierte Wohnungspolitik. Dazu gehören eine verlässliche und ausreichende öffentliche Wohnungsbauförderung sowie der Erhalt des Wohngeldes in seiner heutigen Form.“
Die Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin habe populistischen Parteien Erfolge gebracht. Jetzt aber sind die Wahlkämpfe vorbei und es gilt, Lösungen zu finden, die das bezahlbare Wohnen sichern und zugleich den Bau von Wohnungen erleichtern. Daran müssen sich alle Parteien messen lassen.
DDR-Altschulden müssen weg
In Mecklenburg-Vorpommern gilt es beispielsweise, nach den kommunalen Wohnungsunternehmen auch die Wohnungsgenossenschaften von sogenannten DDR-Altschulden zu befreien. Genossenschaften garantieren bezahlbare Mieten und sind in vielen Regionen einer der wenigen stabilen wirtschaftlichen Anker. Sie können das aber nur bleiben, wenn ihre wirtschaftliche Basis gesichert wird.
Eine verlässliche Wohnraumförderung ist in allen drei norddeutschen Bundesländern eine unverzichtbare Voraussetzung für den Erhalt des bezahlbaren Wohnens. Die künftige Schweriner Landesregierung sollte sich dabei an den Regeln in Kiel und Hamburg orientieren und ein dreistufiges Fördermodell entwickeln.
Nebenkosten in den Griff bekommen
Dringend notwendig ist es, die Steigerung der Nebenkosten in den Griff zu bekommen. Wir brauchen keine Mietpreis-, sondern eine Nebenkostenbremse. Diese betrifft nicht nur Heizung und Energie, sondern auch kommunale Gebühren und die Grundsteuer. Wir erleben in einigen Regionen bereits, dass die „zweite Miete“ höher ist als die eigentliche Wohnungsmiete.
Ein weiteres Problem sind die sogenannten Schrottimmobilien. Die Bundesregierung will es Kommunen jetzt erleichtern, gegen deren Eigentümer vorzugehen. So sollen kommunale Beschäftigte durch eine Änderung des Baugesetzbuches leichter Zutritt zu den betroffenen Gebäuden erhalten.
Ferner sollen Eigentümer leichter enteignet werden können, wenn sie ihre Immobilie nicht instand halten. Zudem ist geplant, das Melderecht zu präzisieren. Damit soll vermieden werden, dass Vermieter und Mieter Wohnungen illegal zu vermieten und Zimmer überbelegen.
Endlich kommt Bewegung in die Problematik
Als soziale Vermieter, die Jahr für Jahr viele Millionen Euro in die Instandhaltung und Modernisierung ihrer Wohnungsbestände investieren, begrüßen wir, dass endlich Bewegung in die Problematik kommt. Viel zu lange hat die Politik zugeschaut, wie Mieterinnen und Mieter in unwürdigen Verhältnissen leben müssen, nur weil der Vermieter seine Immobilie als reines Renditeobjekt betrachtet.
Vermieter müssen Gewinne machen dürfen, um die Sanierung und die Modernisierung ihrer Bestände oder die Herausforderungen der Energiewende finanzieren zu können. Aber Wohneigentum verpflichtet auch, was bedeutet, dass Vermieter ihre Wohnungen in Schuss halten (müssen).
Rund 300 Schrottimmobilien im Norden
In Norddeutschland gibt es nach unserer Schätzung rund 300 verwahrloste Mehrfamilienhäuser. Wir kennen Fälle aus Rendsburg, Elmshorn, Bad Oldesloe, Harburg und Neubrandenburg. Dass die Kommunen jetzt zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten erhalten, bauliche Missstände zu beseitigen, ist richtig.
Allerdings gibt es in Schleswig-Holstein und Hamburg bereits Wohnraumschutzgesetze, die oftmals nicht durchgesetzt werden. Der Grund ist nicht nur der Mangel an Personal, sondern auch die Tatsache, dass im jeweiligen Rathaus dem Thema nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Kommunen müssen früher reagieren, wenn der Verdacht auf überbelegten Wohnungen aufkommt. Hier gilt es, Hinweisen aus der Nachbarschaft entschiedener als bisher nachzugehen. Dass Kommunen hier mehr Handhabe erhalten sollen, ist dringend nötig.
Zudem sollten die Länder über den Bundesrat bei der Verschärfung des Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes aktiver werden. Dieser soll Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mieten schützen. Vor wenigen Tagen hat der Deutscher Juristentag sich ebenfalls dafür ausgesprochen. Hier wünschen wir uns mehr Engagement der norddeutschen Landesregierungen.
Illegale Untervermietungen stoppen
Zudem ist es an der Zeit, illegale Untervermietungen zu stoppen. Dazu muss das bundesweite Meldegesetz angepasst werden. Bislang sieht das Gesetz vor, dass jeder Mieter bei sich weitere Personen anmelden darf. Laut § 540 Absatz 1 BGB muss ein Mieter aber die Einwilligung des Eigentümers einholen.
Wenn das nicht erfolgt, erfährt der Vermieter von der Untervermietung nichts, auch weil die Ämter bei der Anmeldung des Wohnsitzes eine derartige Erlaubnis nicht prüfen. Wenn Vermieter jedoch nichts von einer Untervermietung wissen, öffnet das dem Missbrauch Tür und Tor – abgesehen davon, dass Untermieter oft viel zu hohe Mieten zahlen müssen und vom Mietrecht nicht geschützt sind.
Handlungsbedarf herrscht vor allem in engen Mietmärkten. Hier nutzen einige wenige Vermieter die Not von Wohnungssuchenden schamlos aus und bringen dadurch eine ganze Branche in Verruf. Denn eines ist auch klar: Schrottimmobilien und illegale Untervermietungen sind in Norddeutschland nicht die Regel, sondern die Ausnahme.
Andreas Breitner
Vorstand und Verbandsdirektor Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)
Drohnenaufnahmen des Wohnquartiers Folsterhöhe in Saarbrücken. Foto: BeckerBredel
Seit Juli ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft und löst das bisherige Heizungsgesetz ab. Für Wohnungsunternehmen bedeutet das: mehr Technologieoffenheit bei der Wahl der Heiztechnik – und zugleich einen wachsenden Fokus auf Digitalisierung und Effizienz im Bestand. Genau hier setzt Immoconn an: Das Unternehmen aus München bietet mit seinem digitalen Heizungskeller eine Lösung, die auf moderne Sensorik und Echtzeitdaten setzt, um Heizungsanlagen im Bestand zu optimieren – ganz ohne aufwendige Sanierung.
Basis dafür ist digitales Heizungsmonitoring und eine intelligente Fernsteuerung, die den Energieverbrauch senkt, Störungen frühzeitig erkennt und CO₂-Emissionen reduziert. Von diesem Ansatz profitieren ganz unterschiedliche Akteure der Wohnungswirtschaft – von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen über private Bestandshalter bis hin zu professionellen Hausverwaltungen.
Maximale Transparenz – auch bei einem gemischten Anlagenbestand
Herzstück des Systems ist die lückenlose Erfassung aller relevanten Betriebsdaten im Heizungskeller: Temperaturen der einzelnen Heizstränge, Pumpenleistungen und Zählerstände laufen kontinuierlich zusammen und werden in Echtzeit ausgewertet. Über ein intuitiv bedienbares Dashboard erhalten Verantwortliche jederzeit den vollen Überblick über den laufenden Betrieb.
Dabei spielt es keine Rolle, welche Heiztechnik im Bestand verbaut ist: Es funktioniert mit klassischen Öl- und Gasheizungen ebenso wie mit Wärmepumpen, BHKWs, Fernwärme oder Solarthermie. Die Plattform passt sich flexibel an den vorhandenen Anlagenmix an – und bleibt auch nach künftigen Modernisierungen oder Erweiterungen uneingeschränkt einsetzbar.
Erfahrung trifft auf intelligente Auswertung
Was die Lösung von reiner Automatisierung unterscheidet: Die datenbasierte Analyse wird mit dem Praxiswissen erfahrener Heizungsbaumeister aus dem Immoconn-Team kombiniert. Unter Berücksichtigung von Gebäudenutzung, Wetterprognosen und Nutzerverhalten entstehen daraus konkrete, alltagstaugliche Handlungsempfehlungen und intelligente Optimierungen. So werden die Anlagen fortlaufend nachjustiert – für mehr Effizienz, ohne dass der Wohnkomfort der Bewohnerinnen und Bewohner leidet.
Automatisierte oder manuelle Optimierung – per Fernsteuerung und vor Ort
Je nach vorhandener Infrastruktur bindet Immoconn die Anlagen über bestehende Schnittstellen oder zusätzliche Kommunikationsmodule ein. Die Optimierung erfolgt dabei ganz nach Bedarf: automatisiert im laufenden Betrieb oder gezielt manuell angepasst – wahlweise per Fernsteuerung über das Dashboard oder direkt vor Ort durchs Immoconn Team.
Das ermöglicht zum Beispiel den unkomplizierten Wechsel zwischen Sommer- und Winterbetrieb, egal ob remote oder vor Ort veranlasst. Kommt es zu einer Störung, sorgen individuell konfigurierbare Alarme für kurze Reaktionszeiten; bei Bedarf werden auch externe SHK-Partner automatisiert eingebunden.
Fallbeispiel Saarbrücken
Die Immobiliengruppe Saarbrücken („Die Siedlung”) ist ein kommunales Wohnungsunternehmen mit Sitz in Saarbrücken und beschäftigt etwa 135 Mitarbeitende. Das Unternehmen bewirtschaftet etwa 6.800 Wohnungen in rund 600 Gebäuden und stellt damit bezahlbaren Wohnraum für Menschen in der Region bereit.
Zugleich modernisiert es seinen Bestand fortlaufend, entwickelt den Gebäudebetrieb mit nachhaltigen und zukunftsfähigen Lösungen weiter und treibt den Neubau von sozial gefördertem Wohnraum aktiv voran. Für die Wärmeversorgung setzt die Siedlung überwiegend auf Gasheizungen und Fernwärme. Ergänzend sind bereits drei Hybridanlagen mit Wärmepumpen im Einsatz, eine weitere befindet sich derzeit im Aufbau.
Einen wichtigen Baustein der Unternehmensentwicklung bildet dabei die Digitalisierung. Die Siedlung möchte ihre Prozesse effizienter gestalten, mehr Transparenz im Gebäudebetrieb schaffen und Entscheidungen verstärkt auf belastbare Daten stützen. Besonders im technischen Gebäudemanagement sieht das Unternehmen erhebliches Potenzial, um Ressourcen gezielter einzusetzen und den Anlagenbetrieb mithilfe digitaler Lösungen weiter zu verbessern.
„Für uns geht es darum, unsere Gebäude zunehmend datenbasiert zu betreiben. Je besser wir wissen, was in den Anlagen tatsächlich passiert, desto gezielter können wir reagieren und optimieren“, so Benjamin Schindler, Referent der Geschäftsführung der Immobiliengruppe Saarbrücken.
Wenn Mieteranrufe auf Störungen hinweisen müssen
Vor der Einführung des digitalen Heizungskellers war das Heizungsmanagement nur eingeschränkt digitalisiert. Mitarbeitende vor Ort prüften die Heizungsanlagen in festgelegten Abständen. Eine durchgehende, digitale Überwachung oder ein zentraler Überblick über den Zustand der Anlagen fehlte jedoch. Auch eine systematische Erfassung und Auswertung der Heizungsdaten gab es nicht. Erkenntnisse zum Anlagenbetrieb erhielten die Mitarbeitenden ausschließlich im Rahmen der turnusmäßigen Kontrollen. Zwischen den Kontrollterminen fehlten aktuelle Informationen zu Betriebszuständen, Temperaturverläufen oder auffälligen Entwicklungen.
Benjamin Schindler erklärt: „Eine der größten Herausforderungen bestand darin, dass Störungen oder Fehlfunktionen häufig erst durch einen Beschwerdeanruf auffielen und die Bewohner:innen über Einschränkungen klagen mussten.” Ohne kontinuierliche Überwachung konnten Probleme oft erst mit zeitlicher Verzögerung erkannt und behoben werden, wodurch proaktives Eingreifen nur eingeschränkt möglich war.
Besonders zeitaufwendig waren Situationen, in denen aufgrund von Mieterbeschwerden eine persönliche Kontrolle der Heizungsanlagen erforderlich war. Insbesondere bei kurzfristig auftretenden Störungen, etwa nachts, war eine nachträgliche Analyse ohne kontinuierliche Betriebsdaten schwierig. Dadurch entstand zusätzlicher Aufwand durch Vor-Ort-Einsätze und die Suche nach Fehlerursachen. Die Siedlung suchte deshalb nach einer Lösung, die Auffälligkeiten früher sichtbar macht, unnötige Einsätze reduziert und technische Teams bei der Ursachenanalyse unterstützt.
Strukturierte Einführung mit geringem Aufwand
Auf Immoconn wurde das Unternehmen im Rahmen einer Fachtagung aufmerksam. Dort erhielt es erste Einblicke in die Möglichkeiten eines digitalen Heizungsmanagements und erkannte das Potenzial einer kontinuierlichen Überwachung für den eigenen Gebäudebestand.
Eine zentrale Anforderung war, mögliche hohe Kosten durch Störungen, unnötige Einsätze und verzögerte Fehlererkennung zu vermeiden. Das Unternehmen suchte eine Lösung, die einen besseren Einblick in den Betrieb der Heizungsanlagen ermöglicht und so dazu beiträgt, Effizienzpotenziale gezielt zu erkennen und langfristig zu nutzen.
Die finale Entscheidung für Immoconn fiel aufgrund des überzeugenden Gesamtkonzepts. Die Kombination aus kontinuierlichem, digitalem Monitoring, übersichtlicher Darstellung der Liegenschaften und der Möglichkeit, frühzeitig auf Auffälligkeiten zu reagieren, überzeugte die Verantwortlichen. Auch Fragen zur Umlagefähigkeit und zur technischen Einbindung in den Bestand klärten die Projektpartner vor dem Start.
Die Einführung erforderte nur wenig internen Aufwand. Immoconn installierte Gateway und Sensorik in den bestehenden Anlagen reibungslos im laufenden Gebäudebetrieb. Rund vier Wochen nach der Installation konnte die Siedlung bereits erste Auswertungen nutzen. Die Mitarbeitenden fanden sich nach kurzer Einarbeitung in der Plattform zurecht.
„Die Einführung lief deutlich unkomplizierter, als wir anfangs erwartet hatten. Wir konnten schnell mit den Daten arbeiten und hatten damit erstmals eine zentrale Grundlage, um unsere Anlagen laufend zu beurteilen“, so Schindler.
Die Erfahrungen der ersten Projektphase überzeugten die Siedlung, die Zusammenarbeit auszubauen. Zuverlässiges Monitoring, eine übersichtliche Darstellung der Liegenschaften und die gute Abstimmung auf Augenhöhe mit Immoconn gaben den Ausschlag, weitere Anlagen auszustatten.
Heute gehört die Plattform zum Arbeitsalltag der technischen Mitarbeitenden. Besonders häufig nutzen sie den aktuellen Anlagenstatus, die Fehlererkennung sowie statistische Auswertungen der vergangenen Tage. Dadurch können sie Entwicklungen vergleichen, Auffälligkeiten gezielt prüfen und ihre Aufmerksamkeit auf die Anlagen richten, die tatsächlich Handlungsbedarf zeigen.
Der Effekt zeigt sich insbesondere bei Schwankungen im Anlagenbetrieb und bei Problemen mit der Warmwasserversorgung. Immoconns digitaler Heizungskeller macht solche Auffälligkeiten häufig sichtbar, bevor Bewohnerinnen und Bewohner sie bemerken. Das technische Team kann Ursachen früher prüfen und Maßnahmen schneller einleiten. Gleichzeitig sinkt der Aufwand für Kontrollfahrten und die Fehlersuche vor Ort.
„Dank Immoconn haben wir heute einebessere Übersicht über unseren Anlagenbestand. Für uns verändert vor allem die frühzeitige Information den Arbeitsablauf. Wir können jetzt schon in Aktion treten, bevor die Bewohner überhaupt eine Beeinträchtigung wahrnehmen“, erklärt Schindler.
Durch Wartung mehr Planungssicherheit.
“Immoconn unterstützt uns dabei, Wartungsbedarf frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen gezielter einzuleiten. Dadurch können unnötige Aufwände und Kosten reduziert werden, da weniger Einsätze vor Ort nötig sind.” Diese Vorteile tragen jedoch nicht nur im laufenden Betrieb. Auch bei neu in Betrieb genommenen Fernwärmeanlagen unterstützt das Monitoring dabei, den Betrieb von Anfang an gezielt zu begleiten.
Anhand der Betriebsdaten konnte die Siedlung mehrere Anlagen gezielter beurteilen und ihre Einstellungen optimieren. Damit hilft Immoconn bereits während der Inbetriebnahme, Abweichungen zu erkennen und die Anlagen auf einen möglichst effizienten Betrieb auszurichten.
Energieeinsparung und CO₂-Reduktion im Fokus
Erste Optimierungen hat die Siedlung bereits umgesetzt. Welchen Effekt diese Maßnahmen auf Energieverbrauch, Kosten und CO₂-Emissionen haben, wertet das Unternehmen derzeit über einen längeren Zeitraum aus. Für das kommunale Unternehmen steht aber bereits heute fest: „Durch den Einsatz von Immoconn konnten wir Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsbetriebs umsetzen und dadurch eine Senkung der Nebenkosten sowie eine Reduzierung des Energieverbrauchs bewirken,” so Schindler, “Die effizientere Steuerung und frühzeitige Erkennung von Auffälligkeiten tragen dazu bei, dauerhaft Energie einzusparen und damit auch CO₂-Emissionen deutlich zu reduzieren.”
Datenbasiertes Heizungsmanagement soll deshalb künftig eine noch größere Rolle spielen. „Die Plattform gibt uns die Möglichkeit, Optimierungspotenziale viel früher zu erkennen und Entscheidungen auf einer besseren Datengrundlage zu treffen. Für einen großen Wohnungsbestand ist das ein wichtiger Schritt hin zu einem effizienteren und klimafreundlicheren Gebäudebetrieb.“
Die Siedlung plant daher, weitere Objekte in das System aufzunehmen und die Erkenntnisse aus dem Monitoring stärker für betriebliche Entscheidungen zu nutzen. Damit verbindet das Unternehmen technische Effizienz mit seiner Nachhaltigkeitsstrategie und seinem sozialen Auftrag, bezahlbaren Wohnraum dauerhaft zuverlässig zu bewirtschaften.
Für Benjamin Schindler ist der Nutzen auch auf andere Bestände übertragbar. “Aus unserer Sicht ist Immoconn besonders für Unternehmen mit einem großen Bestand an Wärmeversorgungsanlagen relevant. Gerade bei größeren Immobilienbeständen bietet die Lösung einen deutlichen Mehrwert, da sie Transparenz schafft, die Kontrolle erleichtert und dabei unterstützt, Anlagen effizienter zu betreiben.”
Heizkosten weiterhin auf hohem Niveau. heizspiegel Stand 09 / 2026 Daten und Grafik: www.co2online.de
Die Heizkosten steigen wieder – und werden in den kommenden Jahren für viele Haushalte zur Dauerbelastung. Insbesondere das Heizen mit Erdgas und Holzpellets war im Abrechnungsjahr 2025 deutlich teurer als zuvor. Langfristig drohen vor allem bei fossilen Energieträgern weitere Kostensteigerungen.
Das zeigt der neue Heizspiegel für Deutschland 2026, den die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund und dem Bauherren-Schutzbund veröffentlicht hat. Mithilfe des Heizspiegels (www.co2online.de/heizspiegel) können Verbraucher prüfen, wie hoch ihre Heizkosten im Vergleich sind.
Heizkosten steigen wieder
Nach der Entspannung in den Jahren 2023 und 2024 mussten viele Haushalte 2025 wieder mehr fürs Heizen bezahlen. Hauptursachen waren die gestiegenen Preise einzelner Energieträger sowie der kältere Winter.
Am deutlichsten zeigte sich diese Entwicklung bei Erdgas und Holzpellets. Je nach Gebäudeart lagen die Kosten um bis zu 15 beziehungsweise 24 Prozent über dem Vorjahr. Wärmepumpen und Fernwärme wurden dagegen nur moderat teurer, während Heizöl nahezu auf dem Niveau des Vorjahres blieb.
Auch für 2026 rechnet co2online mit weiteren Kostensteigerungen.
Besonders Heizöl und Holzpellets dürften deutlich teurer werden. Beim Erdgas zeichnet sich dagegen zunächst eine Entlastung ab: Durch den Wegfall der Gasspeicherumlage könnten die Heizkosten im Jahresdurchschnitt leicht sinken. Allerdings könnten die zuletzt gestiegenen Großhandelspreise mit Verzögerung auf die Verbraucherpreise durchschlagen und die Gaskosten Ende 2026 oder 2027 wieder steigen lassen.
„Seit zwei Jahrzehnten verfolgen wir, wie sich die Heizkosten in Deutschland entwickeln und werten dafür zehntausende Abrechnungen aus. Der Trend ist inzwischen eindeutig: Das Zeitalter günstiger fossiler Heizenergie ist spätestens seit der Energiekrise vor vier Jahren vorbei.
Fossiles Heizen ist langfristig teurer und bleibt mit größeren Kostenrisiken verbunden als das Heizen mit erneuerbaren Energien. Wer heute eine neue Heizung plant, sollte diese Entwicklung kennen, auch wenn der Einbau von reinen Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt ist“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online.
Durchschnittliche Heizkosten
Erdgas 2025: 1.170 Euro (+14 %); 2026: 1.120 Euro (-4 %)
Heizöl 2025: 1.030 Euro (0 %); 2026: 1.275 Euro (+24 %)
Fernwärme 2025: 1.295 Euro (+6 %); 2026: 1.310 Euro (+1 %)
Wärmepumpe 2025: 715 Euro (+5 %); 2026: 735 Euro (+3 %)
Holzpellets 2025: 735 Euro (+20 %); 860 Euro (+17 %)
Tabelle: Heizkosten für eine durchschnittliche 70 m² große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (in Klammern: Veränderung ggü. Vorjahr; 2026: Prognose).
Erdgas 2025: 2.040 Euro (+15 %); 2026: 1.930 Euro (-5 %)
Heizöl 2025: 2.145 Euro (+1 %); 2026: 2.745 Euro (+28 %)
Fernwärme 2025: 2.040 Euro (+3 %); 2026: 2.055 Euro (+1 %)
Wärmepumpe 2025: 1.260 Euro (+5 %); 2026: 1.300 Euro (+3 %)
Holzpellets 2025: 1.415 Euro (+24 %); 2026: 1.740 Euro (+23 %)
Tabelle: Heizkosten für ein durchschnittliches 130 m² großes Einfamilienhaus. (in Klammern: Veränderung ggü. Vorjahr; 2026: Prognose).
Heizkosten für Gas- und Ölheizungen könnten sich verdoppeln
Während einzelne Energiepreise von Jahr zu Jahr schwanken, zeigt die langfristige Entwicklung eine klare Richtung: Heizen mit fossilen Energien wird voraussichtlich immer teurer.
Die neue co2online Heizkostenprognose zeigt, dass sich die Heizkosten für Gas- und Ölheizungen bis 2045 mehr als verdoppeln können. Ursachen hierfür sind unter anderem steigende CO₂-Kosten, höhere Netzentgelte sowie die sogenannte „Bio-Treppe“. Die Kosten für Wärmepumpen werden dagegen deutlich langsamer steigen und voraussichtlich dauerhaft am niedrigsten bleiben.
90 Prozent aller Haushalte können noch sparen
Der Heizspiegel zeigt, dass viele Haushalte ihre Heizkosten bereits heute deutlich senken können. Rund 90 Prozent aller Haushalte verfügen noch über Sparpotenzial. Im Durchschnitt lassen sich in einer Wohnung etwa 465 Euro pro Jahr einsparen, in einem Einfamilienhaus sind es sogar 1.000 Euro – deutschlandweit entspricht das einem Potenzial von bis zu 24 Milliarden Euro jährlich.
Schon einfache Verhaltensänderungen wie richtiges Heizen und Lüften oder ein geringerer Warmwasserverbrauch können den Energieverbrauch um bis zu zehn Prozent reduzieren. Noch größere Einsparungen ermöglichen Heizungsoptimierungen, Dämmmaßnahmen oder der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme.
Heizspiegel bietet unabhängige Orientierung
„Viele Menschen fragen sich derzeit, wie sich ihre Heizkosten künftig entwickeln werden. Der Heizspiegel liefert dafür eine unabhängige Orientierung auf Basis ihrer realer Verbrauchsdaten und zeigt gleichzeitig, welche Möglichkeiten Verbraucherinnen und Verbraucher haben, die eigenen Heizkosten dauerhaft zu senken“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online.
Auf www.co2online.de/heizspiegel finden Mieter und Hauseigentümer Informationen und Tipps zum Energiesparen sowie den HeizCheck. Das Online-Tool von co2online wertet die individuellen Verbrauchs- und Kostendaten aus und vergleicht sie mit denen ähnlicher Gebäude. Zudem erhalten Verbraucher eine Prognose, die zeigt, wie sich die Heizkosten in den kommenden Jahren voraussichtlich entwickeln werden.
„Der Heizspiegel zeigt: Gerade fossile Heizungen werden immer mehr zum Kostenrisiko – besonders in älteren und energetisch schlechten Gebäuden“, so Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes. „Gerade vor dem Hintergrund der angespannten geopolitischen Lage und unklaren Folgen für die fossilen Energiepreise müssen Mieterhaushalte besser vor zu hohen Preissteigerungen geschützt werden. Deshalb sind klare gesetzliche Regelungen zum Schutz vor zu hohen Heizkosten dringend notwendig.“
„Die Ergebnisse des Heizspiegels verdeutlichen, wie groß die Einsparpotenziale bei den jährlichen Heizkosten sind“, sagt Henrik Fork-Weigel, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes. „Beim Heizungstausch sollten Hauseigentümer deshalb nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die Betriebs- und Wartungskosten betrachten. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Gebäudehülle, Wärmebedarf und Heiztechnik. Ein Modernisierungskonzept hilft Hauseigentümern, Maßnahmen zu planen und abzustimmen, bevor sie von einer kaputten Heizung im Winter überrascht werden.“
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf Vorlage des Senats im Verfahren I ZR 34/25 entschieden, dass die Bewohner eines Seniorenwohnheims als Empfänger der betreffenden Weiterverbreitung von Sendungen als Besitzer von Empfangsgeräten kein „neues Publikum“ darstellen. Foto: Adobe Stock 1218445693
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 3. September 2026 ( Az.: I ZR 34/23 und I ZR 35/23) entschieden, dass die Betreiberin eines Seniorenwohnheims, die über eine Satellitenempfangsanlage empfangene Rundfunkprogramme durch ein Kabelnetz an die Heimbewohner weiterleitet, keine öffentliche Wiedergabe vornimmt und deshalb dafür weder an Urheber noch an Sendeunternehmen eine Vergütung zahlen muss.
Sachverhalt:
Die Klägerinnen sind Verwertungsgesellschaften, die die urheberrechtlichen Nutzungsrechte von Musikurhebern (I ZR 34/23) und Sendeunternehmen (I ZR 35/23) wahrnehmen. Die Beklagte betreibt ein Senioren- und Pflegezentrum. In dessen Pflegebereich wohnen in 88 Einzel- und 3 Doppelzimmern auf Dauer 89 pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren, die umfassend pflegerisch versorgt und betreut werden. Zusätzlich zum Pflegebereich verfügt die Einrichtung über verschiedene Gemeinschaftsbereiche wie Speisesäle und Aufenthaltsräume.
Die Beklagte empfängt über eine eigene Satellitenempfangsanlage Rundfunkprogramme (Fernsehen und Hörfunk) und leitet diese zeitgleich, unverändert und vollständig durch ihr Kabelnetz an die Anschlüsse für Fernsehen und Hörfunk in den Zimmern der Heimbewohner weiter.
Die Klägerinnen sehen in der Weiterleitung der Rundfunkprogramme einen Eingriff in die von ihnen wahrgenommenen urheberrechtlichen Nutzungsrechte und haben die Beklagte deshalb – erfolglos – zum Abschluss von Lizenzverträgen aufgefordert. Die Klägerinnen nehmen die Beklagte auf Unterlassung der Weitersendung in Anspruch.
Bisheriger Prozessverlauf:
In beiden Verfahren hat das Landgericht den Klagen stattgegeben. Auf die Berufungen der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klagen abgewiesen. Mit ihren vom Berufungsgericht zugelassenen Revisionen erstreben die Klägerinnen die Wiederherstellung der landgerichtlichen Entscheidungen.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs:
Die Revisionen der Klägerinnen hatten in beiden Verfahren keinen Erfolg.
Die Beklagte hat nicht rechtswidrig in das Recht der Urheber zur Weitersendung (§ 15 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3, §§ 20, 20b Abs. 1 Satz 1 UrhG) oder das Recht der Sendeunternehmen zur Weitersendung (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1, §§ 20, 20b Abs. 1 Satz 1 UrhG in Verbindung mit § 15 Abs. 3 UrhG) eingegriffen.
Nach den genannten Vorschriften handelt es sich bei der Kabelweitersendung um einen besonderen Fall des Senderechts und damit um einen besonderen Fall der öffentlichen Wiedergabe. Die Beklagte hat jedoch mit der im Streitfall angegriffenen Weiterleitung der Rundfunkprogramme keine öffentliche Wiedergabe vorgenommen.
Das Recht der Urheber zur öffentlichen Wiedergabe ist in Übereinstimmung mit Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auszulegen. Das Recht der Sendeunternehmen zur Kabelweitersendung ist zwar durch das Unionsrecht nicht geregelt. Wegen des Gebots der einheitlichen Auslegung des nationalen Rechts ist jedoch auch dieses Recht unionsrechtskonform, also in Übereinstimmung mit Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG, auszulegen. Es gibt keine Anhaltspunkte für die Annahme, der nationale Gesetzgeber habe beim Recht des Sendeunternehmens zur Kabelweitersendung einen anderen Begriff der öffentlichen Wiedergabe zugrunde legen wollen als im Zusammenhang mit den Rechten und Ansprüchen, die Urhebern wegen einer Kabelweitersendung zustehen.
Der Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ gemäß Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG hat nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zwei Tatbestandsmerkmale, nämlich eine Handlung der Wiedergabe und die Öffentlichkeit dieser Wiedergabe. Ferner erfordert dieser Begriff eine individuelle Beurteilung. Im Rahmen einer derartigen Beurteilung sind eine Reihe weiterer Kriterien zu berücksichtigen, die unselbständig und miteinander verflochten sind. Zu diesen weiteren Voraussetzungen zählt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass die Wiedergabe des geschützten Werks unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich von dem bisher verwendeten unterscheidet, oder ansonsten für ein „neues Publikum“ erfolgt, das heißt für ein Publikum, an das der Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe seines Werks erlaubte.
Vorliegend fehlt es in beiden Fällen an der Voraussetzung eines spezifischen technischen Verfahrens. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 30. April 2026 – C-127/24, GRUR 2026, 796 = WRP 2026, 858 – VHC 2 Seniorenresidenz) hat auf Vorlage des Senats im Verfahren I ZR 34/25 entschieden, dass, wenn der Betreiber eines Seniorenwohnheims über eine eigene Satellitenempfangsanlage empfangene Rundfunkprogramme zeitgleich, unverändert und vollständig durch sein Kabelnetz an die vorhandenen Anschlüsse für Fernsehen und Hörfunk in den Zimmern der Heimbewohner weiterleitet, es sich nicht um ein technisches Verfahren handelt, das sich von dem bisher verwendeten unterscheidet.
Es fehlt weiter in beiden Verfahren auch an der Voraussetzung eines „neuen Publikums“. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf Vorlage des Senats im Verfahren I ZR 34/25 entschieden, dass die Bewohner eines Seniorenwohnheims als Empfänger der betreffenden Weiterverbreitung von Sendungen als Besitzer von Empfangsgeräten, die diese Sendungen im privaten Kreis empfangen, zu dem Publikum gehören, das die Inhaber des Urheberrechts durch ihre Erlaubnis zur ursprünglichen öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke in Form einer Rundfunksendung adressieren.
Diese stellen also kein „neues Publikum“ dar. Dieser Annahme steht nicht entgegen, dass die Beklagte im Seniorenwohnheim nicht nur dauerhafte Wohnplätze, sondern auch einige Zimmer für Kurzzeit- und Verhinderungspflege bereitstellt. Bei der hier vorzunehmenden typisierenden Betrachtung liegt der Schwerpunkt der Einrichtung der Beklagten auf dem dauerhaften Wohnen der Bewohner.
Soweit die Weiterleitung auch in Speise- oder Gemeinschaftsräume erfolgt, begründet auch dies nicht die Annahme eines „neuen Publikums“, weil es sich bei diesen Räumen lediglich um eine Erweiterung der Privatsphäre der Bewohner handelt.
Dr. Peter Hitpaß / VNW Beauftragter für Partnermitglieder
Grafik 1: Entwicklung der Gasspeicherfüllstände in % in Deutschland – Orange Kurve = aktuelle Situation – Quelle: Bundesnetzagentur vom 21.08.2026
Die Gasversorgung in Deutschland rückt wieder stärker in den Fokus. Grund sind die aktuell niedrigen Füllstände der deutschen Gasspeicher. Mit knapp 50 Prozent liegen diese auf einem für die Jahreszeit historisch niedrigen Niveau. Die Bundesnetzagentur hat die Energieversorger dazu aufgerufen, ausreichend Gas für die kommende Heizperiode einzuspeichern.
Eine akute Gasmangellage bedeutet dies jedoch nicht. Deutschland verfügt inzwischen über eine deutlich breitere Versorgungsstruktur. Neben Pipelineimporten steht mit den LNG-Terminals unter anderem in Wilhelmshaven, Brunsbüttel und an der Ostseeküste zusätzliche Importinfrastruktur zur Verfügung.
Die entscheidende Frage ist daher weniger, ob ausreichend Gas verfügbar sein wird, sondern zu welchem Preis.
Weniger Speicher bedeutet weniger Risikopuffer
Gut gefüllte Gasspeicher reduzieren die Abhängigkeit von kurzfristigen Einkäufen am internationalen Markt. Bei niedrigen Speicherständen fällt dieser Puffer geringer aus. Treffen ein kalter Winter, geopolitische Spannungen oder eine steigende internationale LNG-Nachfrage zusammen, können die Gaspreise entsprechend stark reagieren.
Gleichzeitig haben sich die Abhängigkeiten verändert. Die frühere Abhängigkeit von russischem Pipelinegas wurde erheblich reduziert, dafür haben LNG-Importe – insbesondere aus den USA – an Bedeutung gewonnen. Die Versorgung ist damit breiter aufgestellt, geopolitische Risiken bleiben jedoch bestehen.
Versorgungssicherheit und Preisrisiko müssen getrennt betrachtet werden. Auch wenn physisch genügend Gas verfügbar ist, kann dessen Beschaffung in einer angespannten Marktsituation erheblich teurer werden.
Was können Unternehmen tun?
Für Immobilien- und Wohnungsunternehmen sowie Verwalter ist eine vorausschauende Beschaffungsstrategie entscheidend. Über den Terminmarkt können benötigte Mengen bereits mehrere Jahre vor dem eigentlichen Lieferzeitraum preislich abgesichert werden.
Gerade die Entwicklung des Lieferjahres 2027 zeigt, welchen Unterschied der Beschaffungszeitpunkt machen kann. Unternehmen, die frühzeitig eingekauft haben, befinden sich heute in einer deutlich günstigeren Risikoposition als Marktteilnehmer, die ihre Mengen noch beschaffen müssen.
[Grafik 2: Entwicklung der Terminmarktpreise Gas €/MWh für die Lieferjahre 2027 bis 2031 – Quelle: HES]
Preisrisiken und Beschaffungsstrategien gelten analog auch für Strom
Aufgrund der Merit Order gelten die o. g. Risiken und Strategien ebenfalls für den Stromeinkauf. Merit Order bedeutet, dass das teuerste Kraftwerk den Strompreis an der Börse bestimmt und die teuersten Kraftwerke sind i. d. R. Gaskraftwerke.
Eine professionelle Energiebeschaffung sollte daher nicht nur das nächste Lieferjahr betrachten. Je nach Preisniveau können auch die Jahre 2028 bis 2031 frühzeitig in die Strategie einbezogen werden.
Entscheidend ist die eigene Markteinschätzung: Langfristige Verträge sind besonders dann sinnvoll, wenn das aktuelle Preisniveau attraktiv erscheint. Bei als hoch eingeschätzten Preisen können kurzfristigere oder spotmarktnahe Beschaffungsmodelle eine Alternative darstellen.
Fazit
Die niedrigen Speicherstände bedeuten aktuell keine unmittelbare Gasmangellage. Sie reduzieren jedoch den Sicherheitspuffer und erhöhen damit insbesondere das Preis- und Beschaffungsrisiko.
Für Unternehmen gilt daher: Nicht nur die Verfügbarkeit von Gas ist entscheidend, sondern auch der Preis, zu dem zukünftige Mengen beschafft werden können. Wer mehrere Jahre vorausblickt und attraktive Terminmarktpreise gezielt zur Absicherung nutzt, kann die Auswirkungen zukünftiger Markt- und Versorgungskrisen deutlich reduzieren.
Stefan Strenge, Geschäftsführer Hansa Energie Service GmbH (HES)
Können Müllfahrzeuge nicht gefahrlos zu den einzelnen Grundstücken gelangen, darf die Entsorgung des Mülls an zentralen Stellen erfolgen, zum Beispiel an der Straßeneinfahrt. Foto: Adobe Stock 16967080
Können Müllfahrzeuge nicht gefahrlos zu den einzelnen Grundstücken gelangen, darf die Entsorgung des Mülls an zentralen Stellen erfolgen, zum Beispiel an der Straßeneinfahrt. Dorthin sind dann zu den Abholterminen die Mülltonnen zu bringen. Die Wüstenrot Immobilien GmbH, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen (8 L 807/26) hin.
Im entschiedenen Fall wehrte sich ein Grundstückseigentümer mit einem Eilantrag dagegen, dass er seine Mülltonne zu einer 60 Meter von seinem Grundstück entfernten Stelle bringen sollte. Die Gemeinde berief sich dabei auf eine Bestimmung in ihrer Satzung für die Abfallentsorgung. Hiernach durften zentrale Abholstellen eingerichtet werden, wenn die Müllfahrzeuge aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die einzelnen Grundstücke nicht anfahren können. Das Verwaltungsgericht sah die Gemeinde im Recht und wies den Eilantrag ab.
Das Gericht verwies in der Entscheidung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Hiernach kann eine Abfallsatzung unter bestimmten Voraussetzungen regeln, dass die Mülltonnen an grundstücksferne Stellen gebracht werden müssen. Im entschiedenen Fall ging es um eine Sackgasse, die nur einen engen Wendehammer hatte.
Die Müllfahrzeuge hätten nur rückwärts die einzelnen Grundstücke erreichen können oder im Wendehammer durch mehrmaliges Zurücksetzen wenden müssen. Dies wäre jedoch mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verbunden, die nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und der Straßenverkehrsordnung zu vermeiden war. Für die Grundstückseigentümer sei es demgegenüber laut der Entscheidung zumutbar, ihre Mülltonnen zu den zentralen Stellen zu bringen und sich dabei notfalls durch andere Personen unterstützen zu lassen.
Klimaanpassung bei der Wasserversorgung darf nicht erst dann beginnen, wenn die Folgen des Klimawandels unmittelbar spürbar werden. Foto: Thüga
Deutschlands Trinkwasserversorgung ist sicher – noch. Doch zunehmende Trockenperioden, sinkende Grundwasserstände und veränderte Niederschlagsmuster stellen Wasserversorger vor neue Herausforderungen.
Um die Versorgung auch unter den Bedingungen des Klimawandels zuverlässig gewährleisten zu können, müssen diese erhebliche Summen in Wassergewinnung, Speicher, Netze und weitere Infrastruktur investieren. Umfrage unter Wasserversorgern im Thüga-Netzwerk: 86 Prozent sehen hohen oder sehr hohen Investitionsbedarf. 76 Prozent halten die heutigen Wasserpreise dafür nicht für ausreichend.
Umfrage zeigt Finanzierungslücke
Eine aktuelle Umfrage unter den wasserversorgenden Stadtwerken in der Thüga-Gruppe, Deutschlands größtes Netzwerk kommunaler Energie- und Wasserversorger, zeigt dabei eine deutliche Lücke zwischen dem notwendigen Investitionsbedarf und den bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten: 86 Prozent der befragten Unternehmen schätzen ihren Investitionsbedarf für eine zukunftssichere Wasserversorgung als hoch oder sehr hoch ein.
Gleichzeitig sagen 76 Prozent, dass sich die erforderlichen Investitionen aus den heutigen Wasserpreisen nicht finanzieren lassen.
Die Klimaanpassung geht über technische Lösungen hinaus. Die Frage ist vielmehr: Wie lässt sich eine sichere Wasserversorgung dauerhaft finanzieren? „Versorgungssicherheit ist nicht zum Nulltarif zu haben“, fasst ein Teilnehmer der Umfrage die Herausforderung zusammen. Die Wasserversorger sehen dabei nicht nur steigende Anforderungen durch den Klimawandel, sondern auch wachsende Kosten für Erhalt, Modernisierung und Ausbau der Infrastruktur.
Wasser muss seinen Wert behalten
Aus Sicht der Stadtwerke braucht es deshalb eine stärkere gesellschaftliche Debatte über den Wert von Trinkwasser. Die Bevölkerung müsse nachvollziehen können, dass eine sichere Wasserversorgung erhebliche und langfristige Investitionen voraussetzt. Dabei gehe es ausdrücklich nicht um möglichst hohe Wasserpreise, sondern um einen Ausgleich zwischen Versorgungssicherheit, notwendigen Investitionen und Bezahlbarkeit. Ein weiterer Teilnehmer der Umfrage bringt es auf den Punkt: „Wir brauchen eine sichere und nachhaltige Wasserversorgung zu angemessenen und transparenten Preisen.“
Dazu sei auch ein Umdenken nötig: „Trinkwasser ist ein Lebensmittel. Es sollte primär auch nur für diesen Zweck verwendet werden!“ Gleichzeitig dürften Kosten für Verschmutzungen und zusätzliche Reinigung nicht durch die Allgemeinheit getragen werden: „Wasserversorgung müssen wir in größeren Strukturen denken und die Kosten für zusätzliche Reinigungsstufen dem Verursacher in Rechnung stellen.“
Auch eine stärkere Zusammenarbeit der Wasserversorger kann helfen, effizient zu arbeiten, Know-how zu bündeln und Investitionen gemeinsam zu stemmen. Sie allein wird die Finanzierungslücke jedoch nicht schließen.
Jetzt investieren, statt zu spät reagieren
Die Botschaft der Wasserversorger ist deshalb klar: Klimaanpassung bei der Wasserversorgung darf nicht erst dann beginnen, wenn die Folgen des Klimawandels unmittelbar spürbar werden. Wassergewinnungsanlagen, Speicher und Leitungsnetze werden über Jahrzehnte geplant und betrieben.
„Die deutsche Wasserversorgung ist eine der zuverlässigsten der Welt. Das bleibt sie nur, wenn wir jetzt investieren. In Anbetracht des Klimawandels wird nicht die Frage sein, ‚ob‘ wir investieren, sondern ob wir es rechtzeitig tun“, sagt Dr. Constantin H. Alsheimer, Vorstandsvorsitzender der Thüga.
Ein Versicherungsvertrag, der Kosten i.H.v. 0,36 – 0,45 Euro/m²/Monat verursacht, obwohl in Berlin durchschnittlich nur 0,23 Euro pro Quadratmeter anfallen, verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Das hat das AG Schöneberg mit Urteil vom 20. Januar 2026 ( Az.: 11 C 357/25) entschieden.
Die seit 2021 zum Vonovia-Konzern gehörende GSW Immobilien AG muss einer Mieterin insgesamt rund 500 Euro aus den Betriebskostenabrechnungen 2021, 2022 und 2023 zurückzahlen.
Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung wurden von der Mieterin erfolgreich angezweifelt.
Das Gericht sah in den drei Abrechnungen einen Verstoß gegen das mietrechtliche Gebot der Wirtschaftlichkeit. Vonovia hatte die Berliner Sammelversicherung über eine Versicherungsmaklerin abgerechnet. Das Versicherungspaket umfasste eine Absicherung gegen Elementarschäden von Asbest über Erdbeben, Lawinen und Vulkanausbrüchen; umgelegt wurden auch Kosten der Versicherungsmaklerin. Eine Kostenaufteilung gegenüber der Mieterschaft unterblieb. Auf die Mieterin umgelegt wurden für 2021 0,36 Euro, für 2022 bereits 0,39 Euro und für 2023 sogar 0,45 Euro je Quadratmeter.
Das Gericht verglich die Kosten mit den Berliner Betriebskostenspiegeln 2022 und 2023, die für Versicherungskosten nur durchschnittlich 0,23 Euro je Quadratmeter vorsehen. Die Differenz zwischen den verlangten und diesen Durchschnittskosten ist der Mieterin nun als Schadenersatz zugesprochen worden.
In der Urteilsbegründung heißt es dazu: „Im Hinblick auf ihren großen Wohnungsbestand, die Möglichkeit, Vergleichsangebote einzuholen und den Umfang der Leistungen, die teilweise nicht den Wohnraummietern zugutekommen, hat das Gericht keinen Zweifel, dass die Klägerin bei der Berücksichtigung eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses einen Vertrag zum Durchschnittswert hätte abschließen können.“
Das Urteil ist rechtskräftig.
Dr. Peter Hitpaß / VNW Beauftragter für Partnermitglieder
Die Energiewende im Gebäude hat ein Problem: Zwischen dem, was klimapolitisch erreicht werden muss, und dem, was im Bestand tatsächlich geschieht, klafft eine Lücke. Eine große Lücke.
Gleichzeitig steigen die wirtschaftlichen Belastungen. Energie bleibt ein erheblicher Kostenfaktor, Investitionsmittel sind begrenzt und die Wohnungswirtschaft muss Klimaschutz, Bezahlbarkeit und einen wirtschaftlichen Gebäudebetrieb zusammenbringen. Hinzu kommt ein politischer Rahmen, der sich verändert hat und stärker auf Technologieoffenheit setzt.
Was also tun?
Die Antwort kann nicht lauten, auf die nächste große Sanierungswelle zu warten. Gebäudehülle, erneuerbare Wärmeversorgung und umfassende Modernisierung bleiben notwendig. Doch wir müssen gleichzeitig das nutzen, was heute schon vorhanden ist – und es besser machen.
Genau darum geht es in dieser Sonderausgabe von GebäudeTransformation.
Dr. Dirk Then von der noventic group eröffnet die Diskussion mit der großen Ziellücke im Gebäudesektor. Sein Ansatz: Bevor ausschließlich über neue Technik und hohe Investitionen gesprochen wird, sollten die Effizienzpotenziale der bestehenden Gebäude und Anlagen konsequent erschlossen werden. Zum Artikel
Aber dafür muss man zunächst wissen, was im Gebäude tatsächlich passiert. Juliane Förster von imovis zeigt deshalb den nächsten logischen Schritt: Die Transformation beginnt mit Daten. Smart Meter, Photovoltaik, Wärmepumpe und Wallbox entfalten ihr Potenzial erst dann vollständig, wenn aus einzelnen technischen Komponenten ein intelligentes Energiesystem wird. Zum Artikel
Was das ganz praktisch für die Heizung bedeutet, beschreibt Thomas Ahlborn von KALO. Sein Grundsatz ist ebenso einfach wie wichtig: erst analysieren, dann investieren. Nicht jede Technologie passt zu jedem Gebäude. Monitoring und intelligente Steuerung ermöglichen es, den tatsächlichen Anlagenbetrieb zu verstehen und gezielt zu optimieren. Zum Artikel
Technische Möglichkeiten allein reichen allerdings nicht. Wer Daten erhebt, überwacht und optimiert, muss auch wissen, wie die Kosten dafür rechtlich einzuordnen sind. Die Rechtsanwältinnen Anna Elise Michalik und Theresa Vogt von MASLATON untersuchen deshalb, unter welchen Voraussetzungen Kosten des Heizungsmonitorings umlagefähig sein können. Zum Artikel
Und schließlich entscheidet sich Gebäudetransformation nicht allein im Heizungskeller. Nelly Bubenheim von noventic richtet den Blick auf die Mietparteien. Denn Vermieter und Mieter haben bei allen unterschiedlichen Interessen auch ein gemeinsames Ziel: Energie, die nicht benötigt wird, sollte gar nicht erst verbraucht werden. Davon profitieren Kosten, CO₂-Bilanz und letztlich das gesamte Gebäude. Zum Artikel
So schließen sich die fünf Beiträge zu einer Kette: Ziele verstehen, Daten schaffen, Technik analysieren und steuern, den rechtlichen Rahmen klären und die Menschen mitnehmen.
Die große Lücke wird nicht mit einer einzigen großen Maßnahme geschlossen. Vielleicht beginnt GebäudeTransformation deshalb viel pragmatischer: mit dem Wissen, was im Gebäude geschieht – und mit der intelligenten Entscheidung, daraus heute schon mehr zu machen.