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WohnWissen – Alles, was Sie über Wohnen wissen müssen

WohnWissen - 100 Begriffe des Wohnens - Carolin Genz / Olaf Schnur / Jürgen Aring (Hg.)

Die > Wohnungsfrage – wenn die so einfach zu lösen wäre! Eine neue Publikation des vhw könnte zumindest helfen, sich einen Überblick über Probleme und Herausforderungen rund um das Thema Wohnen zu verschaffen.

100 Schlüsselbegriffe des Wohnens, von > Alltag über > Einsamkeit, > Energetische Sanierung und > Innenentwicklungsdilemma bis > Zwischenwohnen versammelt der Band WohnWissen. Das interdisziplinäre Glossar adressiert Fachdiskurse, politische Debatten und unterschiedliche Wohnbedürfnisse und blickt dabei auch auf bisher wenig behandelte Themenfelder.

WohnWissen eröffnet einen multiperspektivischen Blick auf das Thema Wohnen als Grundbedürfnis. Dem Herausgeberteam Carolin Genz, Olaf Schnur und Jürgen Aring gelingt es dabei, die Komplexität des Themas zeitgemäß abzubilden und Handlungsoptionen aufzuzeigen. So stellen die über 100 Autorinnen und Autoren in ihren Beiträgen nicht nur den Ist-Zustand dar, sondern lassen immer auch Ansätze für wohungswirtschaftliche und wohnungspolitische Lösungen aufscheinen.

Dass beim Grundbedürfnis Wohnen alles mit allem zusammenhängt, illustriert die Publikation in ihrem Layout so einfach wie praktisch: Die Themen der Glossareinträge sind in den einzelnen Beiträgen mit der entsprechenden Seitenzahl querreferenziert, so dass man gleich an der passenden Stelle weiterlesen kann. Und Kunst im Buch gibt es auch: Die Bildserien von sieben Künstlerinnen und Künstlern runden das WohnWissen ab. (red.)

Carolin Genz, Olaf Schnur, Jürgen Aring (Hrsg.):

WohnWissen. 100 Begriffe des Wohnens. Jovis, Berlin 2024.

ISBN 978-3-98612-038-2 (geb.), 38 Euro.

ISBN 978-3-98612-041-2 (E-Book), 38 Euro.

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Deutscher Bauherrenpreis 2024 in Berlin verliehen

Deutscher Bauherrenpreis 2024 in Berlin verliehen
Nachhaltig und bezahlbar. Dem Projekt Neubau Studierenden- und Auszubildendenwohnheim vom Collegium Academicum in Heidelberg ist es gelungen, in einem partizipativen Prozess mit den künftigen Bewohnern einen innovativen Holzbau für Azubis und Studierende zu schaffen: Foto: Thilo Ross urh.-nr.-4026999 quelle-dgj_

Bei einer festlichen Preisverleihung wurden am 26. Juni 2024 vor knapp 250 Gästen die Preise des Wettbewerbs zum Deutschen Bauherrenpreis 2024 vergeben. Der Deutsche Bauherrenpreis steht traditionell unter dem Motto „Hohe Qualität – tragbare Kosten“. Prämiert werden zukunftsweisende und innovative Beispiele, die den vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit gerecht werden und übertragbare Lösungen anbieten.

Insgesamt hatten sich in diesem Jahr 195 Projekte deutschlandweit für den Deutschen Bauherrenpreis beworben. Darunter befinden sich Neubauten, Modernisierungen und auch Umbauten. Aus der Vielzahl der Projekte wurden 30 Projekte für den begehrten Preis nominiert.

Die interdisziplinär zusammengesetzte Jury unter dem Vorsitz von Peter Stubbe, ehemaliger Vorstand der GEWOBA Bremen, zeichnete insgesamt fünf Projekte mit dem Deutschen Bauherrenpreis aus.

Drei weitere Beiträge erhielten von der Jury einen Sonderpreis. Diese wurden für die Themen „Freiraumgestaltung/Klimaanpassung“, „Denkmalschutz“ und „Bauen mit Holz“ vergeben.

„Die diesjährigen Preisträger zeigen, Bauen geht bezahlbar und mit hoher Qualität. Das sollte nicht nur in Zeiten schwieriger Rahmenbedingungen die Richtschnur für Projekte sein. Besonders begeistert hat mich, wie gut Gewerbe- und andere Funktionsgebäude zu Wohnraum umgenutzt werden können. Der Preis für den Umbau eines Verwaltungsgebäudes zum barrierefreien Seniorenheim ist hier beispielgebend.

Herausragend in vielerlei Hinsicht ist auch das Heidelberger Projekt und das nicht nur wegen der innovativen Holzbauweise. Das Wohnheim Collegium Academicum GmbH für 176 Auszubildende und Studierende wurde in einem partizipativen Prozess geschaffen. Es ist ressourcenschonend und flächensparend gebaut. Dieses ermöglicht sehr günstige Mieten für die begehrten Wohnheimplätze in einem angespannten Wohnungsmarkt. Als Bundesregierung fördern wir Junges Wohnen mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro“, sagt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

„Die Herausforderungen für Bauherren werden von Jahr zu Jahr immer komplexer. Fehlende Grundstücke, eine schwierige Finanzierungslage und die Herausforderungen des Klimawandels sind nur drei von vielen Problemfeldern, denen sich Bauwillige derzeit stellen müssen. Darüber hinaus spielt die Förderkulisse von Wohnraum eine entscheidende Rolle, um die Mieten für die Bewohner bezahlbar zu halten und Bauen in hoher Qualität zu tragbaren Kosten zu ermöglichen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW.

Hohe Qualität zu tragbaren Kosten ist auch unter schwierigen Rahmenbedingungen möglich, wenn alle Beteiligten ihre Fähigkeiten zusammenführen.

Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig

„Viele Städte in Deutschland werden in den kommenden Jahren weiter wachsen. Wir benötigen daher mehr bezahlbaren, klimaneutralen und qualitativ hochwertigen Wohnraum auf möglichst wenig Fläche. Was sich wie die Quadratur des Kreises anhört, ist machbar. Die beim Deutschen Bauherrenpreis ausgezeichneten Projekte zeigen: Hohe Qualität zu tragbaren Kosten ist auch unter schwierigen Rahmenbedingungen möglich, wenn alle Beteiligten ihre Fähigkeiten zusammenführen. Wir hoffen, dass die guten Beispiele aufgegriffen und vervielfältigt werden“, sagt Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig und Vizepräsident des Deutschen Städtetages.

„Wir stehen für gesellschaftliches Engagement beim Planen und Bauen. Dazu gehört vor allem auch der Einsatz für bezahlbares Wohnen. Dies steht beim Deutschen Bauherrenpreis – neben der architektonischen Qualität – im Vordergrund. In der Jury sind uns vor allem die vielen guten Beispiele für Umnutzung und Umbau des Bestandes aufgefallen, die ein Zeichen für verantwortliches Planen und Bauen angesichts des Klimawandels setzen“, sagt Jan O. Schulz, Mitglied im Präsidium des Bundes Deutscher Architektinnen und Architekten BDA.

Der Deutsche Bauherrenpreis ist der wichtigste Preis im deutschen Wohnungsbau und wird von den drei auslobenden Verbänden GdW, BDA und Deutscher Städtetag, die sich zur AG KOOP zusammengeschlossen haben, bereits seit 1986 vergeben. Neben dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird der Preis auch vom bdla Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen gefördert.

Die Preisträger

Umbau GESOBAU-Verwaltungssitz zu Seniorenwohnen, Berlin

Projekt Umbau GESOBAU-Verwaltungssitz zu Seniorenwohnungen. Foto: Stefan Müller

Bauherr: Gesobau AG, Berlin
Architektur: Anne Lampen Architekten BDA, Berlin
Freiraumplanung: MEWIS Landschaftsarchitekten, Biesenthal

Der GESOBAU ist es mit dem Umbau des ehemaligen Verwaltungssitzes gelungen, Büroflächen zu Wohnungen umzuwandeln und sich dabei an den Bedürfnissen der Mieter in der Nachbarschaft zu orientierten. Der Umbau zeigt vorbildlich, wie die Transformation von Bürogebäuden zur Schaffung von mehr Wohnraum gelingen kann.

Wohnquartier Sermer Weg / Volkardeyer Weg, Düsseldorf

Projekt Wohnquartier Sermer Weg / Volkardeyer Weg. Foto: Rheinwohnungsbau GmbH

Bauherr: Rheinwohnungsbau GmbH, Düsseldorf
Architektur: hector3architekten; Schmale Architekten GmbH, Grevenbroich
Freiraumplanung: GREEN Landschaftsarchitekten Clever + De Jonghe PartGmbB, Duisburg

Die Rheinwohnungsbau macht mit ihrem Projekt „Wohnquartier Sermer Weg / Volkardeyer Weg“ deutlich, dass eine vernünftige Kombination aus Abriss, Neubau und Bestandserhalt gute Antworten für die qualitätsvolle Weiterentwicklung von Wohnquartieren bieten kann.

Wohnen für Geflüchtete – Typenhäuser, Erftstadt-Liblar

Projekt Wohnen für Geflüchtete – Typenhäuser Foto: Stefan Schilling

Bauherr: Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Stadt Erftstadt, Erftstadt
Architektur: Lorber Paul Architektur und Städtebau, Köln
Freiraumplanung: club L94 Landschaftsarchitekt*innen, Köln

Mit dem Projekt „Wohnen für Geflüchtete“ zeigt Erftstadt nicht nur Verantwortung für die Unterbringung von Geflüchteten, sondern zugleich auch eindrucksvoll, dass Flüchtlingswohnungen mit einer hohen architektonischen Qualität künftig in den normalen Wohnungsmarkt überführt werden können.

Wohnanlage Raiffeisengelände, Feldkirchen

Projekt Wohnanlage Raiffeisengelände, Feldkirchen. Foto Marcus Buck

Bauherr: Gemeinde Feldkirchen, Feldkirchen
Architektur: Felix+Jonas Architekten mit m3 Bauprojektmanagement für LPH 6-9, München
Freiraumplanung: mahl gebhard konzepte, Landschaftsarchitekten BDLA Stadtplaner, München

Mit der Wohnanlage Raiffeisengelände ist es der Gemeinde Feldkirchen in besondere Weise gelungen, ein integriertes Wohnquartier und qualitätsvollen neuen Stadtbaustein zu schaffen, der positiv in die Nachbarschaft hineinwirkt.

Neubau Studierenden- und Auszubildendenwohnheim dgj 223, Heidelberg

Projekt Neubau Studierenden- und Auszubildendenwohnheim: Foto: Thilo Ross urh.-nr.-4026999 quelle-dgj_

Bauherr: Collegium Academicum GmbH, Heidelberg
Architektur: DGJ Architektur GmbH, Frankfurt am Main
Freiraumplanung: GDLA Gornik Denkel landschaftsarchitektur partg mbb, Heidelberg

Dem Collegium Academicum in Heidelberg ist es gelungen, in einem partizipativen Prozess mit den künftigen Bewohnern einen innovativen Holzbau für Azubis und Studierende zu schaffen, der durch die konsequente Orientierung auf nachhaltiges, gemeinschaftlich orientiertes und bezahlbares Bauen in besonderer Weise beeindruckt.

Die Sonderpreise

Wohnbauten in der Hauptstraße, Berlin

Projekt Wohnbauten in der Hauptstraße in Berlin. Foto: Stefan Müller

Bauherr: HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Berlin
Architektur: roedig.schop architekten bda, Berlin
Freiraumplanung: hochC Landschaftsarchitekten, Berlin

Der HOWOGE ist es mit der Ergänzung der Wohnanlage in Berlin-Rummelsburg vorbildlich gelungen, den Herausforderungen des Klimawandels durch eine bewusste Freiraumgestaltung und umfangreiche Maßnahmen zur Klimaanpassung zu begegnen und eine hohe Aufenthaltsqualität für die Bewohner zu schaffen.

Alte Schule – Wohnen am Pestalozzipark, Halle (Saale)

Projekt Alte Schule – Wohnen am Pestalozzipark. Foto: ENKE WULF architekten, Berlin

Bauherr: GWG „Eigene Scholle“ eG, Halle (Saale)
Architektur: ENKE WULF architekten, Berlin
Freiraumplanung: ENKE WULF architekten, Berlin

Mit dem Umbau der denkmalgeschützten „Alten Schule“ aus dem Jahr 1929 in Wohnungen und einer Geschäftsstelle der GWG „Eigene Scholle“ zeigt die Genossenschaft durch großen Ideenreichtum beispielhaft, welche Umnutzungspotenziale in leergefallenen Schulgebäuden bestehen.

Wohnen am Weiher, Kempten

Projekt Wohnen am Weiher, Kempten. Foto: Nikolas Felder

Bauherr: Sozialbau Kempten Wohnungs- und Städtebau GmbH, Kempten
Architektur: Die Sozialbau, Kempten
Freiraumplanung: Geiger & Waltner Landschaftsarchitekten, Kempten

Die Sozialbau Kempten zeigt, dass auch hochgeschossige Wohngebäude ausschließlich aus ein-heimischen Hölzern und ohne Beton auf der Grundlage innovativer Brandschutzkonzepte gebaut werden können. Ein wichtiges Zeichen für nachhaltiges Bauen in Deutschland.

Weitere Informationen zum Deutschen Bauherrenpreis sowie die ausführliche Dokumentation finden Sie hier: www.deutscherbauherrenpreis.de

Andreas Schichel

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

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Hochwasser im Keller schädigt auch wasserführende Leitungen

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

kaum eine Woche vergeht in der der Deutsche Wetter Dienst nicht vor Extremwetter-Ereignissen, wie Sturm mit Starkregen, Tornados oder schweren Gewittern warnt. Meist ist es sehr kurzfristig und in begrenzten Gebieten. Wasserläufe werden zu reißenden Flüssen, Menschen werden in ihren Häusern überrascht, Wasser dringt in Keller bis sie voll sind. Verunreinigtes Wasser von außen kriecht überall hin, auch bis zur Leitungswasserinstallation und zu den mit Dämmstoff ummantelten Heizungsrohren, in die Revisionsöffnungen und Hebelanlagen. Zu retten ist kaum etwas.

Die Versicherungswirtschaft schätzt die Schäden der letzten Monate auf mehrere Milliarden Euro. Aber was ist zu tun? Das müssen Experten entscheiden.

Denn Hochwasser hinterlässt oft übelriechenden giftigen Schlamm, eine Menge Unrat, nasse Wände und zahlreiche Gebäudeschäden. Wird hier nicht fachgerecht saniert, können besonders an dem wasserführenden Leitungssystem Folgeschäden entstehen. 

Lesen Sie hierzu den Beitrag „Nach Hochwasser ist der Keller vollgelaufen – Was ist zu tun?“, zusammengestellt von Experten der Verbraucherzentrale.

Ich möchte Sie auch auf die VdS-Fachtagung „Verhütung von Leitungswasserschäden“ am 17. September 2024 in Köln aufmerksam machen. Die Veranstaltung, vor Ort oder als Livestream, findet in enger Zusammenarbeit mit der AVW statt. Sie richtet sich auch diesmal speziell an die Wohnungswirtschaft und beleuchtet Strategien der Schadenverhütung.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie in dieser Ausgabe.

Ich wünsche Ihnen eine hilfreiche Lektüre!

Ihr

Hartmut Rösler

Geschäftsführer der AVW Unternehmensgruppe,

Mit-Initiator der Initiative Schadenprävention und des FORUM LEITUNGSWASSER

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Bauen & Wohnen nicht bezahlbar – Regierung muss handeln

Bauen & Wohnen nicht bezahlbar – Regierung muss handeln

Das bezahlbare Wohnen in Deutschland steht vor einer nie da gewesenen Krise. Das zeigen die neuesten Zahlen und Prognosen zur Jahresstatistik des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW deutlich wie nie. Die anhaltenden Preisanstiege infolge von Zinssteigerungen und Langzeit-Auswirkungen der Corona-Krise, aber auch kostentreibende politische Vorgaben und Förderchaos würgen die Investitionsfähigkeit der sozial orientierten Wohnungsunternehmen in ganz Deutschland insbesondere beim Wohnungsneubau ab. Gleichzeitig müssen aber auch Klimaschutzinvestitionen mit einem großen Fragezeichen versehen werden.

„Es bewahrheitet sich, wovor wir seit weit mehr als einem Jahr wieder und wieder warnen: Unter den aktuellen politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen können die sozial orientierten Wohnungsunternehmen nicht mehr in bezahlbaren Wohnungsbau investieren. Statt des Regierungsziels von 400.000 neuen Wohnungen muss mit immer weiter abnehmenden Wohnungsbauzahlen bis zu einer Fertigstellungszahl von nur 200.000 neuen Wohnungen jährlich gerechnet werden. Gleichzeitig schießen die Bau- und Modernisierungskosten weiter nach oben, während die Regierung den sozial orientierten Vermietern die Investitionsfähigkeit weiter kappt. Bezahlbares und klimaschonendes Wohnen für alle Menschen wird so immer mehr zu einem unerreichbaren Ziel“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW, bei der Vorstellung der Jahresbilanz seines Verbandes.      

Regierung muss alle Register für bezahlbaren und klimaschonenden Wohnbau ziehen 

„Die Politik muss ihre eigenen Ansprüche endlich mit den bestehenden Möglichkeiten in der Realität zusammenbringen und auf allen staatlichen Ebenen alle Register für bezahlbaren und klimaschonenden Wohnungsbau ziehen. In der aktuellen Krise brauchen die sozial orientierten Wohnungsunternehmen vor allem drei Dinge: Planungssicherheit, Vereinfachungen und Augenmaß“.

Axel Gedaschko
Präsident des GdW

Hohe Kosten infolge von Klima-Gesetzgebung stärker sozial abfedern  

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), ein wichtiges Gesetz für die Energiewende in Deutschland, sollte noch vor der politischen Sommerpause in eine extrem kurze finale Beschlussphase gehen. Das Bundesverfassungsgericht hat die geplante Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Deutschen Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. „Das Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts in das Gesetzgebungsverfahren zum GEG war leider notwendig.

Der bisherige Verlauf des Verfahrens war für eine parlamentarische Demokratie und alle Bürgerinnen und Bürger unzumutbar. Immer noch sind im überarbeiteten GEG-Entwurf viele Punkte unklar und strittig. Wir fordern den Gesetzgeber mit Nachdruck auf, das GEG für Vermieter, Mieter und alle Bürgerinnen und Bürger praktikabel, bezahlbar und sozial gerecht zu gestalten“, sagt Gedaschko. 

„Der bisherige Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens rund um das GEG ist gerade mit Blick auf seine enorme Bedeutung für alle Bürgerinnen und Bürger vollkommen inakzeptabel. Ein solches Verfahren, wie wir es beim GEG erleben, ist unserer Demokratie unwürdig. Wenn die Zeit für eine intensive Beratung eines dermaßen entscheidenden Gesetzes fehlt, dann schadet das der gesamten Energiewende massiv.

Nicht der Parteifriede sollte das zentrale Anliegen der Verantwortlichen sein, sondern gesellschaftlich funktionierender Klimaschutz. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum nicht die Sommerpause für ein geordnetes Verfahren genutzt wird“, sagt Gedaschko.

Einen gesetzlichen Förderanspruch für mindestens 10 Jahre verankern

Das GEG funktioniert nur mit einer sozial gerechten Förderung und muss zwingend gemeinsam mit einer funktionierenden Fördersystematik, dem Wärmeplanungsgesetz und der Wärmelieferverordnung verabschiedet werden. Andernfalls werden teure Fehlentscheidungen auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger gefördert.

Durch die Erfahrungen mit der KfW-Förderung im Jahr 2022 besteht massive Skepsis, dass die in Aussicht gestellten Förderinstrumente längerfristig zur Verfügung stehen werden. Die Mittel aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) sind dafür jedenfalls nicht längerfristig in ausreichender Größenordnung vorhanden. „Der Gesetzgeber muss für Planungssicherheit sorgen und deshalb einen gesetzlichen Förderanspruch für mindestens 10 Jahre verankern“, fordert Gedaschko.

Für Modernisierungen sind bei der Mietanpassung nun starre Kappungsgrenzen von 50 Cent pro Quadratmeter vorgesehen. Diese und die ebenfalls vorgesehene zusätzliche 10-Prozent-Modernisierungsumlage sind allein auf den Austausch des Heizungs-Gerätes beschränkt. Das führt dazu, dass Vermieter mit bezahlbaren Mieten nicht genügend Eigenkapital für die Finanzierung der aufwändigen Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung haben. Dies betrifft besonders sozial orientierte Vermieter mit geringen Mieten.

Die Kosten für den Einbau von Wärmepumpen und für die gleichzeitig notwendigen Zusatzmaßnahmen wie Dämmung sind für sie schlicht nicht finanzierbar, wenn gleichzeitig auch noch ihre Investitionsfähigkeit beschnitten wird. Die Förderquote muss mindestens 50 Prozent betragen, damit die Finanzierbarkeit des Heizungstauschs sichergestellt werden kann. Zudem muss sich die Förderung auf die Vollkosten der Investition beziehen. Dabei ist es unbedingt notwendig, dass der vorgesehene Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent auch für Wohnungsunternehmen vorgesehen wird. (Eine Pressemitteilung zum GEG finden Sie hier, die ausführliche Stellungnahme hier.)

Hinzu kommt dann auch noch die EU-Gebäuderichtlinie, die auf eine weitere Erhöhung der Sanierungsrate und -tiefe abzielt. Die Vorschläge der EU-Kommission sind dabei kaum machbar, die Vorschläge des Europaparlaments sind absurd. In gerade einmal neun Jahren müsste danach fast die Hälfte aller Gebäude in der gesamten EU saniert werden. Dabei herrscht schon jetzt ein massiver Material- und Fachkräftemangel, die Preise rund um das Bauen und Sanieren explodieren und auch die Zinsen steigen weiter. „Die ganz große und absolut unbeantwortete Frage ist, wer das finanzieren und wo dieses Geld herkommen soll“, so Gedaschko.

Allein für Deutschland müssten die Investitionen in energetische Sanierung von derzeit knapp 50 Mrd. Euro auf 187 bis 261 Mrd. Euro pro Jahr steigen, je nach verordneter Sanierungstiefe. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen, aber auch die vielen Einzeleigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern können das finanziell nicht stemmen. Vielen Wohnungsunternehmen würde das Geld ausgehen, weil sie nicht über ausreichend Eigenkapital verfügen und die Zinsen für Kredite gestiegen sind. Kurz gesagt: Es werden mit Phantasiezahlen Luftschlösser gebaut.

Denn es ist nicht ansatzweise klar, wie die EU und die Bundesregierung das angemessen unterstützen könnten, um zahllose Besitzer und Mieter nicht völlig zu überfordern. Die Ersparnisse bei den Energierechnungen kompensieren die Sanierungskosten nicht annähernd.

Die weiteren Themen der Jahresbilanz im Überblick:

+ Absturz beim Geschäftsklima und Investitionen in Neubau und Modernisierung

+ Weniger Wohnungen durch Verteuerung – Wohnungsmarktkrise verschärft sich

+ Kosten für Wohnungsbau klettern weiter deutlich nach oben

+ Zuwanderung lässt Wohnungsbedarf weiter steigen und Leerstand schrumpfen

+ Steigende Energiekosten verteuern das Wohnen

Lösungsstrategie: Regierung muss aufwachen und koordiniert auf allen staatlichen Ebenen handeln

1. Absturz beim Geschäftsklima – und bei Investitionen in Neubau und Modernisierung

Infolge der exorbitanten Baupreissteigerungen und einem abrupten Anstieg des Zinsniveaus lag das Geschäftsklima im Grundstück- und Wohnungswesen laut ifo-Konjunkturindex im Juni 2023 mit einem Wert von -4,1 immer noch auf einem sehr tiefen Stand und hat sich gegenüber dem Mai erneut etwas eingetrübt. Die Geschäftserwartungen sind bereits seit drei Monaten wieder rückläufig und liegen bei einem Indexstand -30,3. Über zwei Drittel der Unternehmen erwarten also eine Verschlechterung der Geschäftslage. 

Die im GdW und seinen Regionalverbänden organisierten Wohnungsunternehmen haben im Jahr 2022 rund 19,5 Mrd. Euro in die Bewirtschaftung und den Neubau von Wohnungeninvestiert.Das sind fast 900 Mio. Euro und damit 4,3 Prozent weniger als im Vorjahr.

Damit endet ein seit über ein Jahrzehnt anhaltender Trend wachsender Investitionen bei den GdW-Unternehmen. „Enorm gestiegene Baupreise, Verschlechterungen der Konditionen und Kürzungen in Förderprogrammen sowie die rapide gestiegenen Zinsen fordern ihren Tribut“, sagt Gedaschko. Die Investitionen in den Wohnungsneubau sind 2022 regelrecht eingebrochen und gingen um 8,5 Prozent auf 9 Mrd. Euro zurück. Mit rund 10,5 Mrd. Euroblieben die Bestandsinvestitionen im Jahr 2022 nahezu stabil und wiesen nur einen leichten Rückgang von 0,4 Prozent auf.

Im Wohnungsbau ist die Lage kritisch. Baugenehmigungen und Auftragseingänge sind seit Anfang 2022 auf Talfahrt und konnten sich nicht erholen. Unternehmen verschieben geplante Bauprojekte oder können diese angesichts des Marktumfeldes nicht mehr umsetzen und müssen diese stornieren – selbst, wenn sie bereits genehmigt sind. Insbesondere die Neubauinvestitionen sind im Abwärtssog und werden um 19,4 Prozent auf dann nur noch 7,3 Mrd. Euro sinken.

Gleichzeitig vollzieht sich seit 2021 unter dem enormen Preisdruck eine dramatische Verschiebung der Bestandsinvestitionen von der Modernisierung zur reinen Instandhaltung. „Die Modernisierung und Weiterentwicklung der Bestände und damit das gute, klimagerechte, energieeffiziente, barrierefreie und moderne Wohnen kommen zunehmend unter Druck“, sagt Gedaschko. Die Unternehmen verschieben Modernisierungsmaßnahmen – und diejenigen, die durchgeführt werden, sind in ihrer Maßnahmentiefe oft deutlich reduziert.

2. Weniger Wohnungen durch Verteuerung – Wohnungsmarktkrise verschärft sich

Im Jahr 2022haben die GdW-Unternehmen gut 32.000 Wohnungen fertig gestellt. Dieses Plus von 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ist jedoch gleichzeitig Ausdruck des herannahenden Absturzes. „Wegen der abrupten Stopps verschiedener Fördermaßnahmen und der stark verschlechterten neuen Rahmenbedingungen haben die Unternehmen bei den in Bau und Planung befindlichen Vorhaben einen Schlussspurt hingelegt, um die Vorhaben noch über die Ziellinie zubringen. Für das Jahr 2023 werden die Fertigstellungen um fast ein Viertel zurückgehen“, rechnet Gedaschko vor. 

Eine Modellrechnung auf Grundlage von Daten der ARGE Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen, die nun übrigens auch von Bundesbank als Datenquelle genutzt wird, zeigt: In angespannten Wohnungsmärkten werden sich die gesamten Herstellungskosten einer Wohnung von Mitte 2021 bis Ende 2023 um 38 Prozent verteuert haben.

In entspannteren Wohnungsmärkten liegt die Kostensteigerung mit 29 Prozent nur wenig darunter, vor allem aufgrund der niedrigeren Grundstückskosten. Mit den Investitionsmitteln des Jahres 2021 könnten also Ende 2023 statt 100 Wohnungen nur 73 Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten und 78 Wohnungen in entspannten Wohnungsmärkten errichtet werden.

Die Zahl der fertig gestellten Wohnungen entfernt sich damit immer deutlicher vom Ziel der Bundesregierung, rund 400.000 Wohnungen pro Jahr neu zu schaffen. Für ganz Deutschland rechnet die Wohnungswirtschaft mit einem Einbruch der Baufertigstellungszahlen auf nur noch 242.000 Wohnungen für 2023 und lediglich 214.000 Wohnungen im Jahr 2024. Bei den Mietwohnungen sind statt der insgesamt benötigten 160.000 Wohnungen 2022 nur rund 85.000 und damit lediglich 53 Prozent des eigentlichen Bedarfs fertig gestellt worden – im geförderten sozialen Wohnungsbau sogar nur 25 Prozent der benötigten 100.000 Sozialwohnungen.

„Die etwa 10.000 von GdW-Unternehmen jährlich errichteten Sozialwohnungen konnten das massive Abschmelzen des Sozialwohnungsbestandes 2022 zwar zum ersten Mal seit 20 Jahren stoppen. Aber mit nur etwas über 700.000 liegt die Zahl der Sozialwohnungen bei den GdW-Unternehmen dennoch deutlich unter den 1,8 Mio. aus dem Jahr 2002. Hier ist ein viel stärkeres Engagement der Länder und Kommunen beim Ankauf von Belegungsbindungen gefragt“, sagt Gedaschko. 

„Beim Wohnungsbau sind die Bauwilligen ihrerseits in Schwung gekommen, um Kosten zu begrenzen: Die Wohnungswirtschaft hat nach einer ersten erfolgreichen Rahmenvereinbarung den zweiten europäischen Wettbewerb für serielles und modulares Bauen gestartet, Vorschläge für einfacheres Bauen und zur Absenkung von Erwerbsnebenkosten vorgelegt und bessere Finanzierungsbedingungen über eigenkapitalersetzende Darlehen und Bürgschaften gefordert. Alles liegt auf dem Tisch. Es kann aber nur mit politischem Willen umgesetzt werden“, unterstreicht der Präsident des GdW.

3. Kosten für Wohnungsbau klettern weiter deutlich nach oben

Die Baupreise steigen seit 2016 deutlich stärker als die Inflation und der Abstand zur allgemeinen Preisentwicklung nimmt dramatisch zu. Beginnend mit der Corona-Krise und nochmals deutlich verstärkt seit dem Ausbruch des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine sind die Baupreise für den Neubau von Wohngebäuden durch exorbitante Preissteigerungen bei den Erzeugerpreisen steil nach oben gegangen. Aber auch der Fachkräftemangel schlägt sich zunehmend in der Preisentwicklung nieder.

Im ersten Quartal 2023 lag die Baupreissteigerung bei Wohngebäuden bei 15,3 Prozent im Vorjahresvergleich, während die allgemeine Preisentwicklung im selben Zeitraum nur bei 8,7 Prozent lag. Seit Anfang 2000 haben sich die gesamten Bauwerkskosten durch die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen um 140 Prozent sehr stark verteuert. Bis zum Jahresende 2023 wird ein Anstieg um insgesamt 162 Prozent im Vergleich zum Jahr 2000 erwartet. Zudem haben sich die Zinsen für Wohnungsbaukredite seit Anfang 2022 in wenigen Monaten nahezu verdreifacht.

Zins- und Baukostensteigerungen zusammen genommen führen bei neu gebauten Wohnungen zu einer Steigerung der notwendigen Nettokaltmiete von 10,95 Euro pro Quadratmeter – mit der Mitte 2021 noch unter wirtschaftlichen Bedingungen gebaut werden konnte – um 65 Prozent auf 18,10 Euro pro Quadratmeter. „Solche Neubaumieten kann sich in Deutschland kaum einer leisten. Mietwohnungsbau ist nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar, deswegen unterbleibt er“, warnt Gedaschko.

4. Zuwanderung lässt Wohnungsbedarf weiter steigen und Leerstand schrumpfen

Gleichzeitig steigt die Bevölkerungszahl Deutschlands durch Zuwanderung deutlich – und damit auch der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen. Das Zuwanderungssaldo lag im Jahr 2022 bei 1,46 Mio. Personen und damit noch über dem bisherigen Höchststand im Jahr 2015, vor allem aufgrund der Fluchtbewegungen aus der Ukraine. Dadurch ist auch die Leerstandsquote bei den GdW-Unternehmen in Ost wie West um einen halben Prozentpunkt auf 3,5 Prozent gesunken.

Insbesondere in den ostdeutschen Ländern ist die Leerstandsquote angesichts der steigenden Wohnungsnachfrage von 2021 auf 2022 deutlich von 6,6 auf 5,7 Prozent gesunken. Bei der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine hat die Wohnungswirtschaft hier ihre soziale Verantwortung und Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. In der Vergangenheit war der Leerstand in Ostdeutschland leicht angestiegen.

Das zeigt auch: Der Wohnungsknappheit in den Metropolräumen und Universitätsstädten stehen weiterhin die schrumpfenden Regionen mit ihren besonderen Herausforderungen gegenüber. Nach wie vor erlebt Deutschland eine demografische Spaltung. Während zahlreiche Großstädte rasant wachsen und Wohnungen dort immer rarer und teurer werden, verlieren viele ländliche Regionen – in Ost-, aber auch in Westdeutschland – tendenziell Einwohner.

„Wohnstandorte sind langfristig nur attraktiv, wenn die Versorgung mit Einkaufsmöglichkeiten, die medizinische Infrastruktur, kulturelle Einrichtungen und Bildungsangebote sowie eine gute Breitbandversorgung vorhanden sind“, sagt Gedaschko. Es sind nach wie vor Öffnungs- bzw. Experimentierklauseln für den ländlichen Raum sowie geeignete flexible Förderstrukturen notwendig, um die Attraktivität der Regionen jenseits der Metropolen zu stärken und dadurch den Zuwanderungsdruck auf die Ballungszentren abzuschwächen.

5. Steigende Energiekosten verteuern das Wohnen

Mit 6,25 Euro pro Quadratmeter und Monat lag die Durchschnittsmiete bei den GdW-Unternehmen 2022 deutlich unter dem bundesweiten Schnitt von 7,31 Euro pro Quadratmeter. Die Nettokaltmieten bei den GdW-Unternehmen sind von 2021 auf 2022 gerade im Vergleich zur Inflationsrate mit2,7 Prozent sehr moderat gestiegen. Ein Grund für den moderaten Anstieg ist, dass die GdW-Unternehmen ihr Engagement für die klimaschonende und altersgerechte Modernisierung zuletzt deutlich verstärkt haben.

Durch die teils enormen Energiepreissteigerungen infolge des Kriegs gegen die Ukraine mussten die GdW-Unternehmen ihre Vorauszahlungen für die warmen Betriebskosten im Schnitt um 41,6 Prozent anheben, nachdem sie in den Vorjahren nahezu konstant waren.

Größter Preistreiberbei den Wohnkosten sind auch langfristig eindeutig die Energiepreise. Die Verbraucherpreise für Gas, Heizöl und andere Haushaltsenergie sind seit dem Jahr 2000 um über 330 Prozent gestiegen. Sie haben sich also mehr als vervierfacht. Die Nettokaltmieten dämpfen mit einem vergleichsweise geringen Anstieg von 34 Prozent seit dem Jahr 2000 dagegen die Inflation – dies also nicht erst seit Beginn der Energiekrise, sondern bereits langfristig.

„Die Regierung muss alles dafür tun, dass Energiekosten und die Energiewende insgesamt für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleibt. Denn beim Wohnen wirken sich Preissteigerungen hier in sozialer Hinsicht am stärksten aus. Um gesellschaftliche Stabilität zu sichern und soziale Spaltung zu verhindern, muss die Energiewende dauerhaft für alle Menschen bezahlbar bleiben. In unserer sozialen Marktwirtschaft muss die Regierung das mit den geeigneten Instrumenten wie staatlicher Förderung und wirtschaftlichen Anreizen sicherstellen“, sagt Gedaschko.  

6. Regierung muss aufwachen und handeln – koordiniert auf allen staatlichen Ebenen

„Die Regierung darf nicht weiter nahezu tatenlos zusehen, wie bezahlbarer Wohnraum regelrecht verschwindet, und die massiven Probleme nicht weiter schönreden. Stattdessen müssen jetzt endlich alle staatlichen Ebenen gemeinsam und koordiniert agieren, um bezahlbares und klimaschonendes Wohnen für alle Menschen zu ermöglichen“, sagt Gedaschko.

Dazu müssen schwerpunktmäßig die folgenden fünf Punkte umgesetzt werden:

Förderung ist in der Krise das einzig wirksame Mittel für eine soziale Abfederung der massiven Herausforderungen – sie muss für den sozial sensiblen Bereich des Wohnens verlässlich und auskömmlich sein. Mieter und Vermieter müssen dringend den Eigentümern von privat genutztem Wohnraum gleichgestellt werden!

Finanzierung muss durch verlässliche Rahmenbedingungen gesichert werden. Dazu sollte der Systemrisiko- und Kapitalpuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen ausgesetzt und angepasst werden. Basel III sollte auf europäischer Ebene mit großzügigen Übergangsregelungen umgesetzt werden. 

Steueranreize müssen geschaffen werden. Die Grunderwerbsteuer sollte auf 3,5 Prozent und der Mehrwertsteuersatz für preisgebundenen Wohnraum auf 7 Prozent abgesenkt werden. Eine degressive Gebäudeabschreibung unter Berücksichtigung von Anwendungsgebiet und Marktgegebenheiten sollte eingeführt werden.

Deregulierung muss endlich Realität werden. Technische Regeln sollten lediglich ein nachhaltiges und wertiges Basisniveau statt ein Luxusniveau beschreiben. Eine Folgekostenabschätzung und Relevanzprüfung muss, wie von Bauministerin Geywitz gewollt, auch praktisch umgesetzt werden. Zudem sollte es Bauvertragsparteien freistehen, Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik zu vereinbaren.

Keine Mietrechts-Verschärfungen! Je niedriger die Mieten eines Wohnungsunternehmens, desto geringer ist die Investitionsfähigkeit für den Klimaschutz. Werden Mietsteigerungen im Bestand und nach energetischer Sanierung weiterhin politisch so stark begrenzt, wie bereits in den vergangenen Jahren geschehen, dann stagnieren Sanierung und Neubau. Klimaschutzziele werden verfehlt, der steigende Wohnungsbedarf wird nicht gedeckt und der Instandhaltungsstau im Bestand steigt.

Andreas Schichel

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WohnenPLUS Ausgabe 3-2018

WohnenPLUS AG 3-2018
WohnenPLUS AG 3-2018

Fachmagazin der gemeinnützigen Bauvereinigungen

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LG München I: Vermieter kann Guthaben auch nach Abrechnungsfristablauf korrigieren

LG München I: Betriebskostenguthaben korrigierbar
Bereits seit seiner Fertigstellung 1897 ist das Gebäude der Sitz des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. Zudem tagen hier die meisten Zivilkammern des Landgerichts München I. Foto: Kathy Spichal / muenchen.de

Das Mietrecht (hier: § 556 Abs. 3 S. 3 BGB) schließt eine nachträgliche Abrechnung zulasten des Mieters nicht aus, durch die ein Guthaben verringert wird. Das entschied das LG München I durch Beschluss vom 30.November 2023.

Der Vermieter hatte über die Betriebskosten abgerechnet und dabei die Grundsteuer vergessen. Bevor er das ursprünglich berechnete Guthaben an den Mieter auszahlte, verstrich die Abrechnungsfrist.

Nun korrigierte der Vermieter die Betriebskostenabrechnung und berücksichtigte die Grundsteuer. Dabei ergab sich ein geringeres Guthaben, das er an den Mieter zahlte. Der Mieter klagte auf Rückzahlung des ursprünglich berechneten höheren Guthabens.

Das Amtsgericht sprach jedoch nur das korrigierte geringere Guthaben zu. Es bestünde kein Anspruch des Mieters, weil eine nachträgliche Verringerung des Guthabens vom Gesetz nicht ausgeschlossen sei.

Die Berufung des Mieters blieb erfolglos.

Das LG teilte die Rechtsauffassung des AG. § 556 Abs. 3 S. 3 BGB solle den Mieter nur davor schützen, nach Ablauf der Abrechnungsfrist Zahlungen leisten zu müssen, die die Vorauszahlungen übersteigen. Darüber hinaus gewähre das Gesetz keinen Vertrauensschutz für eine zugunsten des Mieters unrichtige Abrechnung.

Der Mieter darf also nicht darauf vertrauen, dass ein Guthaben unveränderlich bleibt. Dies gilt auch, wenn die Korrektur erst nach Ablauf der Abrechnungsfrist erfolgt. Eine weitergehende Schutzwirkung zugunsten des Mieters sieht das Gesetz schon nach dem Wortlaut der Vorschrift („Geltendmachung einer Nachzahlung“) nicht vor.

Die Entscheidung des LG München I entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 31.10.07, VIII ZR 261/06).

Dr. Peter Hitpaß, VNW Beauftragter für Partnermitglieder

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Ernüchterung und Warnung

Norddeutsche Bundesländer brauchen "Masterplan Konversion“
VNW-Direktor Andreas Breitner. Foto: vnw, Bertold Fabricius

Von VNW-Direktor Andreas Breitner.

In Schleswig-Holstein und Hamburg sind im vergangenen Jahr deutlich weniger Wohnungen fertiggestellt worden als im Jahr 2024. In Schleswig-Holstein wurden 8.942 Wohnungen übergeben. Das ist ein Rückgang um 2.091 Wohnungen bzw. 19,0 Prozent. In Hamburg lag die Zahl der fertiggestellten Wohnungen bei 5.976. Das sind 2.343 Wohnungen bzw. 28 Prozent weniger als 2024. Das teilte das Statistikamt Nord am Freitag mit.

Die Ergebnisse sind ernüchternd und eine Warnung zugleich. Damit diese Krise die Baukonjunktur nicht völlig abwürgt, brauchen wir schnellere Baugenehmigungsverfahren, mehr geeignete Grundstücke, tatsächlich verfügbare Baumaterialien, weniger Standards, effiziente öffentliche Förderung, mehr Grundstücksverkäufe und weniger Verpachtung.

Der ‚Hamburg-Standard‘ und das Prinzip des ‚einfachen Bauens‘ in Schleswig-Holstein führen den Wohnungsbau in die richtige Richtung. Aber das allein wird es nicht richten.

Nach wie vor unverständlich bleibt, dass die gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft mit ihren Bauprojekten oftmals denselben Schwierigkeiten, Hürden und Hindernissen ausgesetzt wird wie renditeorientierte Privatinvestoren.

Würde man mehr auf Vermieter mit Werten setzen und diese im Behördenalltag stärker unterstützen, wäre auf dem norddeutschen Wohnungsmarkt vieles besser. Hier werden regelmäßig und andauernd Chancen verpasst.

Die Zahlen sind vor allem bitter für alle diejenigen, die eine Wohnung suchen. Einmal mehr zeigt sich, dass es am Ende darauf ankommt, bezahlbare Wohnungen zu bauen, anstatt nur darüber zu diskutieren. Die aktuellen Zahlen sollten alle eines Besseren belehren, die immer noch glauben, durch mehr ‚Druck‘ auf soziale Vermieter die Lage zu verbessern.

Enteignungsfantasien sind genauso schädlich wie weitere bürokratische Auflagen, die den Unternehmen wertvolle Investitionsmittel entziehen. Überlegungen, die Kappungsgrenze oder die Modernisierungsumlage zu senken, sollten sofort wieder in den Schubladen verschwinden.

Sowohl Hamburg als auch Schleswig-Holstein haben in den vergangenen Jahren die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus deutlich erhöht. Das ist richtig und alternativlos. Mit den Bemühungen, die Baukosten zu senken, und dem von der Bundesregierung beschlossenen ‚Bau-Turbo‘ gibt es Instrumente, um aus der Baukrise herauszukommen.

Die schleswig-holsteinischen Kommunen und in Hamburg die Bezirksverwaltungen sind jetzt gefordert, diese Möglichkeiten zu nutzen, und sollten in Zusammenarbeit mit den Wohnungsunternehmen schauen, ob das eine oder andere Wohnungsbauprojekt vorgezogen werden kann. Wir müssen ins Machen kommen.

Entscheidend wird sein, bürokratische Hürden aus dem Weg zu räumen und auf weitere Belastungen der sozialen Vermieter zu verzichten. Dazu gehört, die Energiewende pragmatisch voranzutreiben.

Mehr ‚Rückgrat‘ der Lokalpolitik

Zu guter Letzt wünschen sich soziale Vermieter mehr ‚Rückgrat‘ der Lokalpolitik, wenn Anwohner Protest gegen Pläne einer Nachverdichtung organisieren. Oftmals ist Nachverdichtung der effizientere Weg, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Andreas Breitner

Vorstand und Verbandsdirektor Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)

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Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Kostenregeln für Vermieter und Mieter – was ist zu tun?

Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Kostenregeln
Oliver T. Letzner ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Partner bei MÜLLER RADACK SCHULTZ Rechtsanwälte Notare. Foto: MÜLLER RADACK SCHULTZ

Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz wird erstmals seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2023 grundlegend erweitert. Bereits seit 2023 können Vermieter den in den Heizkosten enthaltenen staatlichen CO₂-Preis nicht mehr vollständig auf ihre Mieter umlegen, sondern müssen, abhängig von der energetischen Qualität des Gebäudes, einen Teil dieser Kosten selbst tragen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz geht nun einen Schritt weiter: Künftig wird es auch für weitere Bestandteile der Heizkosten nicht mehr möglich sein, diese vollständig auf die Mieter umzulegen. Der Deutsche Bundestag hat hierzu am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist zum 1. November 2026 geplant.

„Die öffentliche Diskussion konzentriert sich bislang fast ausschließlich auf die künftig wieder zulässigen Gas- und Ölheizungen. Weitgehend unbeachtet geblieben sind dagegen die erheblichen Änderungen des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes, die für Vermieter und Mieter erhebliche finanzielle Auswirkungen haben werden“, so Rechtsanwalt Oliver Letzner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Partner der Kanzlei Müller Radack Schultz in Berlin.

Heizungswahl wird wieder freier, aber neue Folgen für Vermieter

Künftig dürfen Eigentümer wieder freier entscheiden, welche Heizungsanlage sie einbauen. Neben Wärmepumpen bleiben auch neue Gas- und Ölheizungen zulässig. Allerdings müssen diese Heizungen künftig schrittweise mit einem steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan oder Bioöl betrieben werden.

Für vermietende Eigentümer endet diese größere Freiheit jedoch nicht mit der Investitionsentscheidung. Entscheiden sie sich für eine neue Gas- oder Ölheizung, müssen sie künftig zusätzlich die mietrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen berücksichtigen. Bestimmte Bestandteile der Heizkosten können künftig nicht mehr vollständig auf die Mieter umgelegt werden.

CO₂-Kostenaufteilungsgesetz wird deutlich erweitert

Besonders weitreichend sind die Änderungen des erst zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes, dass damit bereits seine erste grundlegende Reform erfährt. Bislang regelt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz ausschließlich, in welchem Umfang Vermieter und Mieter den staatlichen CO₂-Preis tragen müssen, der als Bestandteil der Heizkosten anfällt. Vermieter können diesen Kostenbestandteil seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr vollständig auf ihre Mieter umlegen. Je schlechter die energetische Qualität eines Wohngebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragender Anteil der CO₂-Kosten.

Künftig beschränkt sich das Gesetz nicht mehr auf die Verteilung dieses CO₂-Preisbestandteils. Erstmals werden auch bestimmte Betriebskosten erfasst, die durch den gesetzlich vorgeschriebenen Einsatz klimaneutraler Brennstoffe sowie durch künftig anfallende Netzentgelte entstehen können. Auch diese Kosten können künftig nicht mehr vollständig auf die Mieter umgelegt werden.

„Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz entwickelt sich damit von einem Gesetz zur Verteilung der CO₂-Kosten zu einem Gesetz, das zusätzlich die Verteilung bestimmter Betriebskosten bei neu eingebauten Gas- und Ölheizungen regelt“, so Letzner.

Wirtschaftlichkeit fossiler Heizungen muss neu bewertet werden

Eine neue Gas- oder Ölheizung kann in der Anschaffung günstiger sein als eine Wärmepumpe. Langfristig müssen Vermieter jedoch berücksichtigen, dass der gesetzlich vorgeschriebene steigende Anteil klimaneutraler Brennstoffe zu höheren Brennstoffkosten führen kann. Dadurch verschiebt sich ein Teil des wirtschaftlichen Risikos vom Mieter auf den Vermieter.

Auch Mieter profitieren von der Neuregelung nicht uneingeschränkt. Höhere Brennstoffkosten infolge des gesetzlich vorgeschriebenen Einsatzes klimaneutraler Brennstoffe werden sie weiterhin teilweise selbst tragen müssen.

„Viele Eigentümer werden künftig nicht mehr allein die Frage beantworten müssen, welche Heizungsanlage technisch zulässig ist. Entscheidend wird vielmehr sein, welche wirtschaftlichen Folgen die jeweilige Heizungsentscheidung langfristig für Vermieter und Mieter hat“, so Letzner.

Quelle: Müller Radack Schultz Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, www.mueller-radack.com

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LG Berlin II: Kopplung des Gaspreises an den Index zulässig

LG Berlin II: Gaspreis-Kopplung an Index zulässig
Berliner Landgericht in den Littenstrasse in Berlin-Mitte“ Foto: Adobe Stock Nr. 381604921 Tobias Seeliger

Das hat das Landgericht Berlin II (Az. 63 S 121/25) mit Urteil vom 18. November 2025 entschieden. Das Gericht bestätigte: Wird ein Haus über Contracting mit Wärme beliefert, darf der Gaspreis in der Preisanpassungsklausel an einen Börsenpreisindex gekoppelt werden.Das Auf und Ab bei den Beschaffungspreisen von Gas ist auch in den Heizkostenabrechnungen ablesbar – einen Zwist über die Berechnung durch einen Contractor hat jetzt ein Landgericht entschieden

Im konkreten Fall ging es um eine Heizkostenabrechnung für 2022 mit drastisch gestiegenen Brennstoffkosten. Die Mieter verlangten, die Wärmemengen zu den günstigeren Preisen von 2021 abzurechnen und forderten rund 1850 Euro zurück. Hintergrund war ein Energieliefervertrag der Vermieterin mit einem Contractor, der die Wärme für die Zentralheizung im Gebäude mit Gas erzeugt.

Der Gaspreis wurde in der Abrechnung über eine Formel an einen Gasbörsenindex gekoppelt. Die Mieter hielten diese Preisanpassungsklausel für unwirksam, unter anderem, weil ein im Vertrag genannter Internetlink zur Auffindbarkeit des maßgeblichen Index inzwischen ins Leere führte, die Formel schwer verständlich war und sie einen Börsenindex wegen möglicher Spekulationen für ungeeignet hielten, um den Gaspreis realistisch abzubilden. Das Landgericht wies das jedoch zurück.

Die Gründe:

Die Preisanpassungsklausel sei wirksam. Die Anforderungen an Transparenz nach § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV seien erfüllt. Die Berechnungsformel sei nachvollziehbar aufgebaut: Ein Ausgangspreis werde über das Verhältnis zwischen einem Basisindex und dem aktuellen Index fortgeschrieben.

Dass der alte Link nicht mehr funktioniere, mache die Klausel nicht unwirksam. Es genüge, dass der Index durch die Eingabe naheliegender Suchbegriffe in einer Suchmaschine auffindbar sei. Auch bestehe für die Mieter ein Anspruch auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen, sodass sie sich die nötigen Informationen genau auf diesem Weg beschaffen könnten.

Das Gericht beanstandete auch nicht die Kopplung an einen Börsenindex. Ein solcher Index sei nicht weniger geeignet als ein vom Statistischen Bundesamt gebildeter Index. Dass Börsenpreise auch spekulativen Einflüssen unterliegen können, sei systemimmanent. Zudem gebe es keinen Grund anzunehmen, dass spekulationsbedingte Schwankungen sich nicht ebenfalls in amtlichen Wärme- oder Gaspreisindizes niederschlagen. Schließlich half den Mietern auch der Einwand eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage nicht.

Starke Preissteigerungen, selbst infolge außergewöhnlicher Ereignisse, gehören grundsätzlich zum allgemeinen Lebensrisiko der Nutzer von Energie. Solange die Wohnung beheizbar ist und die vertraglichen Preisregeln wirksam sind, tragen Mieter das Risiko steigender Verbrauchskosten.

Dr. Peter Hitpaß, VNW Beauftragter für Partnermitglieder

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Klimaanlagen: VNW-Direktor Andreas Breitner warnt vor Hektik und Hysterie

Klimaanlagen: VNW warnt vor Hektik und Hysterie
Vorsicht beim Stromverbrauch. Viele sind viele örtliche Stromnetze für den massenhaften Betrieb von Klimaanlagen nicht ausgelegt. Im schlimmsten Fall ist eine Überlastung die Folge. Foto: Wohnungswirtschaft heute Gerd Warda

„Wer Mieterinnen und Mietern vorschlägt, sich privat mobile Klimageräte zuzulegen, handelt kurzsichtig“, sagt der Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Abgesehen davon, dass die Geräte angesichts der hohen Strompreise erhebliche Kosten verursachen, sind viele örtliche Stromnetze für den massenhaften Betrieb von Klimaanlagen nicht ausgelegt. Im schlimmsten Fall ist eine Überlastung die Folge.“

Der VNW-Direktor warnt davor, in Hektik zu verfallen. „Soziale Vermieter sind Bestandshalter und haben von ihrer DNA her ein großes Interesse an nachhaltigen und modernen Wohngebäuden. Sie investieren seit vielen Jahren in die energetische Ertüchtigung ihrer Bestände. Dazu gehört der sommerliche Wärmeschutz, der durch die Verwendung geeigneter Dämmstoffe verbessert wird.“

Wärmepumpen können heizen und kühlen

Andreas Breitner plädiert dafür, beim Einbau von Wärmepumpen nicht nur an das Heizen zu denken. „Moderne Wärmepumpen können im Winter Wärme erzeugen und im Sommer für Kühlung sorgen. Wenn eine derartige Anlage mit regenerativ erzeugtem Strom betrieben wird, spricht nichts gegen einen Einsatz als Klimaanlage, zumal Deutschland im Sommer ohnehin über ein Übermaß an Ökostrom verfügt.“

Es gehe darum, möglichst effizient auf die Herausforderungen des Klimawandels zu reagieren, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „In den vergangenen zehn Jahren haben die sozialen Vermieter Norddeutschlands mehr als sechs Milliarden Euro in die energetische Sanierung ihrer Wohngebäude investiert und damit die Voraussetzungen für einen Erfolg der Energiewende geschaffen.“

Modernes Stromnetz ist unverzichtbare Voraussetzung

Es gehe darum, den Fokus auf die regenerative Erzeugung von Wärme und Strom zu richten, so der VNW-Direktor. „Zudem benötigen wir eine moderne Infrastruktur, die dem steigenden Strombedarf gerecht wird. Derzeit erleben VNW-Unternehmen, dass sie Wärmepumpen gar nicht oder nur mit erheblichem Zeitverzug anschließen können, weil die Kapazität des vorhandenen Stromnetzes nicht ausreicht.“

Die sozialen Vermieter hätten ferner stets die finanzielle Situation ihrer Mieter im Blick. „Manchmal hilft es, Klimaschutzmaßnahmen zeitlich zu strecken“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Unseren Experten zufolge wird ein Vorziehen von Klimaneutralität von 2045 auf 2040 die Mieten zusätzlich zu den ohnehin nötigen Mietsteigerungen um mindestens einen Euro pro Quadratmeter erhöhen. So eine Steigerung brächte viele Haushalte in finanzielle Schwierigkeiten.“

Bei Neubauten ist der sommerliche Wärmeschutz inzwischen Voraussetzung für ihre Genehmigung. „Das Anlegen von Gründächern und Grünfassaden oder das Anbringen von Jalousien wird regelmäßig geprüft. Allerdings sind dabei die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Vor allem gilt es, auf den zu erwartenden Pflegeaufwand zu achten. Die Kosten dafür müssen nämlich die Mieter tragen.“

Oliver Schirg

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In mehr als jeder zweiten Großstadt liegen die Mieten unter 10 Euro pro Quadratmeter

Mieten unter 10 Euro in jeder zweiten Großstadt

Eine aktuelle Auswertung von ImmoScout24 zeigt, welche Städte unter den 71 kreisfreien deutschen Großstädte vergleichsweise moderate Mieten aufweisen: 

In 37 von 71 kreisfreien Großstädten liegen die Angebotsmieten für Bestandswohnungen unter 10 Euro pro Quadratmeter. Während die Angebotsmieten für Bestandswohnungen bundesweit im Schnitt bei 9,00 Euro pro Quadratmeter liegen, erreichen sie in den acht Metropolen durchschnittlich 13,95 Euro pro Quadratmeter. In 15 Städten bleiben die Angebotsmieten sogar unter der Marke von 8,50 Euro pro Quadratmeter. Die Mehrheit dieser Städte liegt in Nordrhein-Westfalen. Chemnitz ist mit 6,27 Euro pro Quadratmeter die günstigste kreisfreie Großstadt für Mietwohnungen im Bestand.

Abseits der teuren Metropolen gibt es weiterhin viele kreisfreie Großstädte mit deutlich niedrigeren Angebotsmieten. Eine aktuelle ImmoScout24-Auswertung der 71 kreisfreien Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern zeigt: In mehr als jeder zweiten betrachteten Großstadt liegen die durchschnittlichen Angebotsmieten für Bestandswohnungen im ersten Quartal 2026 unter 10 Euro pro Quadratmeter. Damit liegen diese Städte spürbar unter dem Durchschnitt der acht Metropolen von 13,95 Euro pro Quadratmeter.

„Während die Mietmärkte in den Metropolen angespannt bleiben, gibt es in Deutschland weiterhin zahlreiche kreisfreie Großstädte mit vergleichsweise moderaten Angebotsmieten. Gerade diese Städte stehen oft weniger im öffentlichen Fokus, bieten aber eine gute Infrastruktur zu deutlich niedrigeren Preisen“, sagt Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24.

In 15 Großstädten liegen die Mieten unter 8,50 Euro pro Quadratmeter

Besonders günstig sind die Angebotsmieten in 15 kreisfreien Großstädten. Dort werden Bestandswohnungen für weniger als 8,50 Euro pro Quadratmeter angeboten. Chemnitz führt das Ranking mit 6,27 Euro pro Quadratmeter an. Eine 70-Quadratmeter-Wohnung kostet dort rechnerisch rund 439 Euro Kaltmiete.

Auf dem zweiten Platz folgt Salzgitter mit 7,15 Euro pro Quadratmeter. Neun der 15 Städte mit Angebotsmieten unter 8,50 Euro pro Quadratmeter liegen in Nordrhein-Westfalen, darunter Gelsenkirchen (7,25 Euro pro Quadratmeter), Hagen (7,56 Euro pro Quadratmeter), Herne (7,61 Euro pro Quadratmeter) und Oberhausen (8,37 Euro pro Quadratmeter) auf Platz 15. Aus Ostdeutschland gehören neben Chemnitz auch Magdeburg (7,39 Euro pro Quadratmeter) und Halle (Saale) (7,71 Euro pro Quadratmeter) zu den günstigsten kreisfreien Großstädten.

Die 37 kreisfreien Großstädte mit Angebotsmieten unter 10 Euro pro Quadratmeter
Rang Stadt Bundesland Miete pro m² Kaltmiete für 70 m²
Unter 8,50 Euro
1ChemnitzSachsen6,27 €439 €
2SalzgitterNiedersachsen7,15 €501 €
3GelsenkirchenNordrhein-Westfalen7,25 €508 €
4BremerhavenBremen7,34 €514 €
5MagdeburgSachsen-Anhalt7,39 €517 €
6HagenNordrhein-Westfalen7,56 €529 €
7HerneNordrhein-Westfalen7,61 €533 €
8Halle (Saale)Sachsen-Anhalt7,71 €540 €
9HammNordrhein-Westfalen7,88 €552 €
10RemscheidNordrhein-Westfalen7,90 €553 €
11SaarbrückenSaarland8,12 €568 €
12PaderbornNordrhein-Westfalen8,14 €570 €
13DuisburgNordrhein-Westfalen8,17 €572 €
14BottropNordrhein-Westfalen8,32 €582 €
15OberhausenNordrhein-Westfalen8,37 €586 €
Unter 10 Euro
16GöttingenNiedersachsen8,52 €596 €
17WuppertalNordrhein-Westfalen8,57 €600 €
18BochumNordrhein-Westfalen8,69 €608 €
19DortmundNordrhein-Westfalen8,76 €613 €
20BielefeldNordrhein-Westfalen8,88 €622 €
21LeipzigSachsen8,90 €623 €
22MönchengladbachNordrhein-Westfalen8,95 €626 €
23KasselHessen9,08 €636 €
24WolfsburgNiedersachsen9,10 €637 €
25EssenNordrhein-Westfalen9,14 €640 €
26ErfurtThüringen9,20 €644 €
27Mülheim an der RuhrNordrhein-Westfalen9,27 €649 €
28BraunschweigNiedersachsen9,28 €650 €
29SolingenNordrhein-Westfalen9,30 €651 €
30KrefeldNordrhein-Westfalen9,36 €655 €
31DresdenSachsen9,54 €668 €
32KoblenzRheinland-Pfalz9,58 €671 €
33KaiserslauternRheinland-Pfalz9,69 €678 €
34OldenburgNiedersachsen9,85 €690 €
35OsnabrückNiedersachsen9,85 €690 €
36BremenBremen9,93 €695 €
37RostockMecklenburg-Vorpommern9,97 €698 €

In 22 weiteren Großstädten bleiben die Bestandsmieten unter 10 Euro pro Quadratmeter

Insgesamt liegen die Angebotsmieten für Bestandswohnungen in 37 der 71 betrachteten kreisfreien Großstädte unter 10 Euro pro Quadratmeter. Damit bleibt das Mietniveau in mehr als der Hälfte der untersuchten Großstädte einstellig. Zum Vergleich: Bundesweit liegt der Durchschnitt bei 9,00 Euro pro Quadratmeter, über die acht Metropolen hinweg bei 13,95 Euro pro Quadratmeter. Mit einem Quadratmeterpreis von 8,90 Euro landet sogar Leipzig als Metropole in diesem Ranking – und das auf Platz 21. Auf den hinteren Plätzen dieser Gruppe liegen Rostock mit 9,97 Euro pro Quadratmeter, Bremen mit 9,93 Euro sowie Oldenburg und Osnabrück mit jeweils 9,85 Euro pro Quadratmeter.

Methodik

Für die Analyse wurden die Angebotsmieten für Bestandswohnungen in den 71 kreisfreien deutschen Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern ausgewertet. Die angegebenen Quadratmeterpreise beziehen sich auf das erste Quartal 2026. Die rechnerische Kaltmiete basiert auf einer 70-Quadratmeter-Wohnung. Die Kategorie Bestand umfasst Wohnungen mit einem Baualter von mindestens drei Jahren.

Quelle: Immobilienscout24 / ph

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Prüfbericht des Expertenrates für Klimafragen (ERK) – Klimaschutzprogramm 2026 schließt Ziellücken nicht

Prüfbericht ERK: Klimaschutzprogramm 2026 schließt Lücken nicht

Über die Rolle und die Berichte des des Expertenrates für Klimafragen (ERK) haben VNW und GdW wiederholt informiert. Der ERK arbeitet auf Grundlage von Daten des Umweltbundesamtes (UBA) und bewertet vom Bund gemäß § 9 KSG > vorzulegende Klimaschutzprogramme hinsichtlich ihres Beitrags zur Erreichung der deutschen Klimaziele gemäß § 3 Abs. 1 KSG.

Der ERK hatte schon das Ende März 2026 beschlossene Klimaschutzprogramm 2026 als unzureichend für die Erreichung der nationalen Klimaziele kritisiert (LINK >). Im jetzt vorliegenden Prüfbericht zu den THG-Emissionen 2025 und den Projektionsdaten 2026 des UBA > bekräftig der ERK seine Kritik.

Fazit

Der ERK-Bericht verschiebt die Klimadebatte im Grunde von Erreichen wir die Ziele gerade noch? zu Wie schließen wir die Lücke im Gebäude- und Verkehrssektor schnell genug, damit 2030 und insbesondere 2045 überhaupt noch erreichbar werden?

Gleichwohl verweist der ERK darauf, dass die THG-Emissionen weiter sinken werden. Die vermutete Überschreitung für 2021-2030 wird lediglich in der Größenordnung von 1-1,6 % des einzuhaltenden Budgets angenommen. Allerdings sinken die Emissionen den Projektionsdaten 2026 folgend zuletzt deutlich langsamer, sodass sich nach 2030 eine zunehmend ausgeprägte Zielverfehlung ergibt.

Auch für den Sektor Gebäude ermitteln die Projektionsdaten 2026 einen Rückgang der THG-Emissionen (-23 % zwischen 2025 und 2030), der aber nicht stark genug ausfällt, um das sektorale Budgetziel gemäß KSG zu erfüllen.

Der ERK geht davon aus, dass selbst bei vollständiger Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2026 keines der gesetzlichen Klimaziele bis 2040 erreicht wird. Eine erneute Feststellung einer Überschreitung des Emissionsbudgets durch den ERK 2027 würde gemäß § 8 KSG-Bund zusätzliche Maßnahmen durch die Bundesregierung erforderlich machen. Ein im Gesetz vorhandener Vorbehalt käme aus Sicht des ERK nicht zum Tragen, gerade weil das Klimaschutzprogramm 2026 in seiner derzeitigen Fassung nicht geeignet sei, die gesetzliche Nachsteuerungspflicht abzuwenden.

Darüber hinaus vermutet der ERK, dass der Bundesregierung weitere Klagen gegen ihre Klimapolitik drohen könnten (vgl. Deutsche Umwelthilfe).

Hintergrund

Die gesamtdeutschen THG-Emissionen haben im Zeitraum 2021-2025 das in Anlage 2 KSG vorgegebene Budget um 107 Mt CO2-Äq. unterschritten (3,0 %). Mit Blick auf das Budgetziel 2021 bis 2030 resultiert damit ein Puffer für mögliche Zielüberschreitungen in den Folgejahren. Gegenüber 2024 ist dieser Puffer um 6 Mt CO2-Äq. geringer geworden. Zwischen 2024-2025 blieben die THG-Emissionen laut ERK mit einem Rückgang von lediglich 0,1% nahezu konstant. Der deutlichere Emissionsrückgang in der Industrie/Energiewirtschaft (u.a. konjunkturellen Effekten geschuldet) wurde durch einen Anstieg in den Sektoren Gebäude und Verkehr weitgehend nivelliert.

Mit Blick auf die Projektionsdaten 2026 kommt der ERK zu der vom UBA abweichenden Einschätzung, dass das 65%-Minderungsziel für 2030, das 88%-Ziel für 2040 sowie das Ziel der THG-Neutralität bis 2045 als für Deutschland abgeleitete Zielvorgabe aus der Europäischen Lastenteilungsverordnung (ESR > u.a. der Gebäudesektor zählt dazu) sowie auch die Ziele für den Sektor Landnutzung (LULUCF bzw. Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft > wichtig, da im Gegensatz zum ESR ohne Emissionsbudget, da theoretisch Nettosenke für unvermeidbare Restemissionen der Sektoren im ESR) im Zeitverlauf im Saldo zunehmend deutlich verfehlt werden. Der ERK geht davon aus, dass ein mit heutigem Wissen gerechneter mittlerer Emissionspfad um etwa 60 bis 100 Mt CO₂-Äq. über dem zulässigen Emissionsbudget bis 2030 läge.

Besonders hohe Anteile der unter die ESR fallenden THG-Emissionen lasten auf den Sektoren Gebäude und Verkehr. Die übrigen Sektoren sind weniger relevant, da ein Großteil der Emissionen aus Industrie/Energiewirtschaft dem EU-ETS 1 zugeordnet ist. Die Zielverfehlung im Sektor Gebäude ist also wichtig für die Bewertung einer möglichen Verfehlung der Vorgaben aus der ESR.

Insbesondere in den Sektoren Energiewirtschaft und Gebäude müssten die UBA-Annahmen aber aktualisiert werden. Der ERK geht davon aus, dass die tatsächlichen Emissionen höher ausfallen als prognostiziert. Der ERK weist zudem darauf hin, dass regulatorische Anpassungen wie die Überführung des GEG in ein neues GModG >, in die Projektionsdaten nicht „eingepreist“ sind, woraus sich zusätzliche Risiken für den projizierten Emissionspfad ergeben.

Der ERK stuft seine festgestellte Budgetüberschreitung bis 2030 als geringfügig ein, warnt aber vor einer wachsende Diskrepanz zwischen Projektionsdaten und Zielen ab 2030.

Auch LULUCF-Ziel verfehlt

Statt wie gesetzlich vorgesehen eine zunehmende Emissionssenke zu werden, bleibt der Sektor Landnutzung (LULUCF) laut ERK bis 2050 durchgängig eine THG-Quelle, womit ein wichtiger Puffer mit Blick auf die Klimaziele gemäß § 3 KSG fehlen würde.

Dr. Peter Hitpaß / VNW Beauftragter für Partnermitglieder

Quelle: VNW wowiconnect

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Müllgebührenranking 2026: Flensburg ist günstigste Großstadt – Bergisch Gladbach am teuersten

Müllgebührenranking 2026: Flensburg günstig, B. Gladbach teuer
Müllgebühren im Vergleich Die 100 größten deutschen Städte. Bericht von IW Consult GmbH Im Auftrag von Haus & Grund Deutschland. Quelle: Titel der IW-Studie

Die Müllgebühren in Deutschlands Großstädten unterscheiden sich weiterhin erheblich. Das zeigt das heute vorgestellte Müllgebührenranking, das das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland erstellt hat. Untersucht wurden die Abfallgebühren der nach Einwohnerzahl 100 größten Städte Deutschlands.

Günstigste Stadt im Ranking ist Flensburg. Dort zahlt eine vierköpfige Musterfamilie für einen 14-tägigen Vollservice 162,60 Euro im Jahr. Es folgen Nürnberg und Frankfurt am Main. Am teuersten ist Bergisch Gladbach: Dort fallen für denselben Musterhaushalt im Teilservice 477,84 Euro an – fast dreimal so viel wie in Flensburg. Zu den teuersten Städten zählen außerdem Lünen und Leverkusen.

Das Ranking zeigt: Niedrige Gebühren sind möglich

Müllgebühren sind Wohnkosten. Wenn kommunale Abgaben steigen, trifft das Eigentümer ebenso wie Mieter. Die Kommunen müssen erklären, warum die Gebühren vor Ort so hoch sind – und wo sie besser, effizienter und bürgerfreundlicher werden können“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Das Ranking zeigt: Niedrige Gebühren sind möglich. Andere Städte sollten sich daran messen lassen.“

Im Durchschnitt der 100 untersuchten Städte sind die Abfallgebühren im Müllgebührenindex in den vergangenen vier Jahren um rund 13 Prozent auf 351 Euro gestiegen. Nur in 11 Städten fallen für den Musterhaushalt geringere reale Jahresgebühren an als vor vier Jahren. In zwei Städten blieben die Preise konstant, in 87 Städten sind sie gestiegen. In 20 Städten zahlt der Musterhaushalt heute mindestens 50 Euro mehr pro Jahr.

Haus & Grund kritisiert neben der Höhe der Gebühren vor allem die mangelnde Transparenz vieler kommunaler Gebührensysteme. Abfuhrrhythmen, Servicegrade, Hol- und Bringsysteme sowie Mindestvolumina unterscheiden sich stark. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist daher oft kaum nachvollziehbar, ob die Gebühren vor Ort angemessen sind.

„Seit zehn Jahren erstellen wir das Müllgebührenranking, um für Transparenz zu werben. Ein Abfallgebührenrechner wäre ein großer Schritt hin zu mehr Transparenz. Wir können leider nicht feststellen, dass immer mehr Städte solche Rechner anbieten“, sagte Hanno Kempermann vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln.

Haus & Grund fordert die Städte und Gemeinden auf, Gebührenordnungen verständlicher zu gestalten, digitale Gebührenrechner einzuführen und die Ursachen hoher Gebühren transparent offenzulegen. „Nur wer vergleichen kann, kann Missstände erkennen und Veränderungen einfordern“, so Warnecke.

Hintergrund: Für das Ranking wurde ein vierköpfiger Musterhaushalt betrachtet, bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern. Berücksichtigt wurden Restmüll, Biomüll, Sperrmüll und Altpapier. Da sich die kommunalen Systeme im Abfuhrrhythmus und im Servicegrad stark unterscheiden, wurden die Ergebnisse in einem Müllgebührenindex zusammengeführt.

Haus & Grund ist mit über 957.000 Mitgliedern der Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Zentralverband mit Sitz in Berlin tragen 21 Landesverbände und 840 Ortsvereine. 2024 wurde Haus & Grund für sein Engagement im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) von der DGVM zum „Verband des Jahres“ ernannt. Die privaten Immobilieneigentümer verfügen über 80,6 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 63,5 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern.

Quelle: Haus & Grund

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Billigbauen reicht nicht, denn über bezahlbares Wohnen entscheidet die 2. oder gar 3. Miete 

Gerd Warda, Foto: krimiwa

Liebe Leserinnen, liebe Leser.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Im Jahr 2026 werden in Deutschland voraussichtlich nur noch rund 200.000 Wohnungen fertiggestellt – benötigt werden jährlich etwa 320.000. Selbst die sozial orientierten Wohnungsunternehmen des GdW fahren ihre Neubauaktivitäten deutlich zurück. Aus mehr als 24.000 Wohnungen im vergangenen Jahr werden, voraussichtlich nur noch rund 16.000. Hohe Baupreise, gestiegene Finanzierungskosten und immer neue Anforderungen machen aus genehmigten Bauvorhaben Schubladenprojekte.

Der politische Reflex ist nachvollziehbar: schneller, einfacher und günstiger bauen. Genau das fordert auch die Wohnungswirtschaft. Doch so richtig dieser Ansatz ist, so unvollständig bleibt er.

Denn bezahlbares Wohnen entscheidet sich heute längst nicht mehr allein an der Kaltmiete.

Die eigentliche Herausforderung liegt bei den Nebenkosten. Sie sind eigentlichen Kostentreiber. Energiepreise, Fernwärme, Strom, Wasser, Abwasser, Grundsteuer und kommunale Gebühren steigen deutlich schneller als die Nettokaltmiete.

Selbst die Müllgebühren zeigen diese Entwicklung eindrucksvoll: Während ein Musterhaushalt in Flensburg jährlich rund 163 Euro zahlt, sind es in Bergisch Gladbach fast 478 Euro – beinahe das Dreifache. Wohnen wird also nicht allein durch die Miete teurer, sondern zunehmend durch die Kosten, die Monat für Monat auf der Betriebskostenabrechnung erscheinen.

Deshalb greift die Diskussion über möglichst billiges Bauen zu kurz. Billig gebaut ist nicht automatisch dauerhaft bezahlbar.

Wer heute aus Kostengründen auf eine gute Gebäudehülle, Verschattung, effiziente Heiztechnik oder Photovoltaik verzichtet, spart zwar zunächst Investitionskosten. Bezahlen müssen diese Entscheidung später jedoch die Mieter – über Jahrzehnte hinweg durch höhere Energie- und Betriebskosten. Klimaschutz ist deshalb nicht der Gegner des bezahlbaren Wohnens. Richtig umgesetzt wird er zu dessen Voraussetzung.

Dabei muss der Blick nicht ausschließlich auf den Neubau gerichtet werden. Mindestens ebenso großes Potenzial liegt im Bestand. Experten gehen davon aus, dass durch Aufstockungen auf bestehenden Gebäuden mehr als 1,2 Millionen zusätzliche Wohnungen entstehen könnten. Der große Vorteil: Straßen, Leitungen, ÖPNV, Schulen und soziale Infrastruktur sind bereits vorhanden. Viele Genehmigungsprozesse lassen sich deutlich beschleunigen, weil keine neuen Baugebiete erschlossen werden müssen. Wer schneller bezahlbaren Wohnraum schaffen will, sollte deshalb die Aufstockung endlich zu einem zentralen Baustein der Wohnungspolitik machen. Sie verbindet Flächensparen, Klimaschutz und Tempo auf überzeugende Weise.

Dass wirtschaftliches Handeln und soziale Verantwortung zusammenpassen, zeigen viele Wohnungsgenossenschaften seit Jahren. Ein überzeugendes Beispiel ist die Familienheim Freiburg. Die Genossenschaft investierte allein 2025 rund 12 Millionen Euro in Instandhaltung und Modernisierung ihres Bestands. Das entspricht rund 65 Prozent der eingenommenen Mieten.

Gleichzeitig liegt die durchschnittliche Nettokaltmiete mit 7,61 Euro je Quadratmeter weiterhin erheblich unter dem Freiburger Mietspiegel von 10,81 Euro. Hinzu kommen Investitionen in energetische Modernisierung, Wärmewende und eine langfristige Klimastrategie. Gerade solche Investitionen sorgen dafür, dass die Nebenkosten für die Bewohner künftig möglichst niedrig bleiben.

Dieses Beispiel zeigt, worauf es künftig ankommt: Nicht kurzfristig möglichst billig bauen, sondern langfristig wirtschaftlich wohnen ermöglichen.

Natürlich braucht Deutschland weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungen, serielles und modulares Bauen sowie verlässliche Förderbedingungen. Auch die von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen weisen zum Teil in diese Richtung. Entscheidend wird jedoch sein, dass sich alle Instrumente an einem gemeinsamen Ziel orientieren: einer dauerhaft bezahlbaren warmen Wohnung im Sinne der Daseinsfürsorge für breite Schichten der Bevölkerung.

Da geht der Gesetzentwurf von Bauministerin Hubertz mit geplanten Streichungen beim Wohngeld in eine total falsche Richtung. Wer soll dieses fehlende Geld im Geldbeutel der Wohngeldberechtigten ausgleichen? Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen? NEIN!

Denn diese Wohnungsunternehmen leisten bereits heute Enormes. Mit durchschnittlich 6,93 Euro Nettokaltmiete liegen sie deutlich unter dem Bundesdurchschnitt und wirken vielerorts als Mietpreisdämpfer. Gleichzeitig stemmen sie Investitionen in Klimaschutz, altersgerechten Umbau und Bestandserhalt. Diese Balance lässt sich jedoch nur halten, wenn auch die Politik ihren Beitrag leistet – durch praktikable Vorgaben, zielgerichtete Förderung und den Mut, Bürokratie tatsächlich abzubauen.

Vielleicht braucht die wohnungspolitische Debatte deshalb einen Perspektivwechsel. Die entscheidende Frage lautet künftig nicht mehr: Wie günstig ist die Kaltmiete? Sondern: Wie niedrig bleiben die Nebenkosten in den nächsten dreißig Jahren?

Wer diese Frage beantwortet, erkennt schnell, dass Neubau und Bestandsmodernisierung keine Gegensätze sind. Genauso wenig wie Klimaschutz und Bezahlbarkeit. Im Gegenteil: Schnell realisierte Aufstockungen, intelligente Modernisierung, erneuerbare Energieversorgung, Mieterstrom und effiziente Gebäude sind keine Kostentreiber, sondern der wirksamste Schutz vor den steigenden Nebenkosten von morgen.

Nicht die billigste Wohnung ist die sozialste. Die sozialste Wohnung ist die, die sich ihre Bewohner auch in zwanzig oder dreißig Jahren noch leisten können.

Juli 2026 Wohnungswirtschaft heute., Ausgabe 216, mit Fakten und Einschätzungen zum zielführenden Handeln.
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Bleiben Sie zuversichtlich und nachhaltig.
Ihr Gerd Warda und das Wohnungswirtschaft heute-Team

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Leitungswasserschäden: Vom Versicherungsthema zur Managementaufgabe

Managementaufgabe: Leitungswasserschäden vermeiden
Wann treten Wasserschäden an Gebäude auf. Die Grafik zeigt deutlich: neuere Gebäude haben die meisten Schäden. Das Foto mit Dr. Georg Scholzen entstand bei Mainzer Immobilien Tag. Foto: Wohnungswirtschaft heute Gerd Warda

Dr. Georg Scholzen im Gespräch mit Wohnungswirtschaft heute. Chefredakteur Gerd Warda

Leitungswasserschäden gehören zu den teuersten und zugleich hartnäckigsten Schadenfeldern in der Wohnungswirtschaft. Doch angesichts von Fachkräftemangel, steigenden Sanierungskosten und knappen Reparaturkapazitäten geht es längst nicht mehr nur um Versicherung und Schadenregulierung. Es geht um aktives Risikomanagement im Gebäudebestand.

Im Vorfeld der VdS-Fachtagung „Verhütung von Leitungswasserschäden“ am 10. September 2026 in Köln hat Wohnungswirtschaft heute. Chefredakteur Gerd Warda mit Dr. Georg Scholzen, der Experte im FORUM LEITUNGSWASSER der AVW-Unternehmensgruppe, Moderator und fachlicher Impulsgeber der Veranstaltung gesprochen. Er erklärt, warum Prävention heute wichtiger ist denn je – und weshalb Leitungswasserschäden für die Wohnungswirtschaft zunehmend zur Managementaufgabe werden.

Herr Dr. Scholzen, ist Leitungswasserschaden heute eigentlich noch ein Versicherungsthema – oder längst eine Managementaufgabe für die Wohnungswirtschaft?

Dr. Georg Scholzen: Ja, es ist weiterhin ein Versicherungsthema, aber das ist viel zu kurz gegriffen, wenn man die LW-schäden nur auf die Versicherungsthematik beschränkt. Ein Leitungswasserschaden bedeutet in der Regel, dass auch die Eigentümer einen Anteil begleichen müssen. Hier hängt es sehr vom Versicherungsvertrag, Schadenart, Schadenhöhe, Zustand des Gebäudes, Anzahl der LW-Schäden in einem definierten Zeitraum, Quotierung etc. ab, wie hoch der Schaden bezahlt wird bzw. wie der Versicherer mit dem Versicherungsvertrag umgehen wird. Also wird immer stärker ein Eigenanteil beim Wohnungsunternehmen verbleiben.

Außerdem müssen die Kosten für den Wasserverlust und das Abwasser hinzugerechnet werden. Für WU können Kosten bei Unbewohnbarkeit bzw. Sanierung hinzukommen. Alles Unwägbarkeiten, die auftreten und zusätzliche Kosten für Wohneigentümer bedeuten können. Daher ist es richtig, LW-Schäden als Managementaufgabe des Unternehmens zu sehen. Dazu helfen die nächsten Fragen, uns dem Thema zu nähern.

Jährlich entstehen rund 1,1 Millionen Leitungswasserschäden mit Kosten von mehr als vier Milliarden Euro. Warum gelingt es trotz jahrzehntelanger Erfahrung bislang nicht, diese Zahlen nachhaltig zu senken?

Dr. Georg Scholzen: Weil LW-Schäden sehr vielfältig sind und das gesamte LW-System in einem Gebäude komplex ist. Außerdem gibt es nicht den einen Fehler, sondern es gibt eine Reihe von Fehler, je nachdem in welche Phase wir uns bei einem Gebäude befinden. Also von der Planung über die Ausschreibung zu der Installation bis hin zur Übergabe/Abnahme mit Inbetriebnahme und anschließend des Betriebes ergeben sich immer wieder neue Anforderungen an die Ver- und Entsorgung von Leitungswasser. Schäden können oft erst Jahr später auftreten, obwohl die Fehler schon in der Planung entstanden sind oder bei der Installation. Ich hatte vor zehn Jahren einen Fall als durch einen Blindstopfen auf ein Kupferrohr im Keller nach über 30 Jahren durch Korrosion ein Schäden von über 20.000 Euro in einem EFH entstand ist.

Und genau dafür ist ein Leitungswassermanagement nötig. Das kann die Versicherungswirtschaft nicht erfüllen, allerdings gibt es gute Versicherer, die die Wohnungswirtschaft dahingehend unterstützen. Oder zum Beispiel das Forum Leitungswasser von AVW initiiert und mit der Wohnungswirtschaft zusammen in mehreren Workshops aufgestellt.

Viele Wohnungsunternehmen kalkulieren Leitungswasserschäden als unvermeidbares Betriebsrisiko ein. Ist diese Sichtweise angesichts steigender Kosten und knapper Ressourcen noch zeitgemäß?

Dr. Georg Scholzen: Das war es aus meiner Sicht noch nie. Ich habe bereits im Jahr 2000 Wohnungsunternehmen dahingehend beraten, ein Management für LW-Schäden aufzubauen, um präventiv die Schadenbelastungen von auffälligen Gebäuden bei Wohnungsunternehmen zu erfassen, die Schäden zu analysieren, um dann gezielte Maßnahmen in Abhängigkeit des Zustandes des Leitungsnetzes zu ergreifen. Nur wenige Unternehmen haben diesen Weg eingeschlagen. Die Zeit war noch nicht bei allen Wohnungsunternehmen reif. Hinzu kommt, dass neue Ideen und Systeme einzuführen in festen Strukturen eine Mammutaufgabe war und ist. Es bleibt weiter schwierig, Menschen so zu überzeugen, dass sie auch den neuen Weg einschlagen wollen und bereit sind Veränderungen auf sich zu nehmen. Da wird uns auch keine KI helfen.

Was macht einen Leitungswasserschaden heute gravierender als noch vor zehn oder fünfzehn Jahren?

Dr. Georg Scholzen: Da sind gleich mehrere Faktoren zu nennen: Die Komplexität des Schadens, hier eine unvollständige Auflistung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.

Die Vielfalt der Schäden, unterschiedlichste Materialien mit unterschiedlichsten Verbindungstechniken, neue Installationsmaterialien und -techniken, Fachkräftemangel, fehlende Qualifikation in den Handwerksbetrieben, fehlerhafte Betriebsbedingungen, bauliche Mängel, Anspruchsdenken von Vermietern, Sabotage auf Baustellen, Schimmelproblematik,…

Und was man nicht vergessen darf, viele Versicherer prüfen die Verträge sehr genau nach Rentabilität. Das kann dann zu einer Kündigung des Versicherungsvertrages führen.

Der eigentliche Schaden ist häufig nicht das austretende Wasser, sondern die Folgen: fehlende Handwerker, lange Sanierungszeiten, Nutzungsausfälle und unzufriedene Mieter. Wird Prävention dadurch wichtiger als die spätere Schadenregulierung?

Dr. Georg Scholzen: Auf jeden Fall. Wichtig ist bei dem Schadenausmaß der Zeitfaktor. Je schneller eine Leckage erkannt wird, umso geringer ist der Schaden und umso geringer die Folgen, die Sie in der Frage aufgeworfen haben. Im Durchschnitt dauert es in Wohngebäuden 7 Tage, bis ein LW-Schaden erkannt wird. Da kann schon eine Menge Wasser aus dem Rohrsystem austreten. Wenn diese Schäden auf einer Baustelle über das Wochenende eintreten, kann gleich von einem Großschaden ausgegangen werden. Zahlreiche Beispiele dafür habe ich in meiner langjährigen Berufserfahrung erlebt.

Wir erleben einen anhaltenden Fachkräftemangel. Kann sich die Wohnungswirtschaft künftig überhaupt noch leisten, vermeidbare Leitungswasserschäden entstehen zu lassen?

Dr. Georg Scholzen: Aus meiner Sicht nein. Die Frage ist, was sind vermeidbare Leitungswasserschäden? Dazu benötigt man eine detaillierte Schadenanalyse, um so etwas auszuwerten und dann auch Maßnahmen zu ergreifen.

Ihr Vortrag trägt den Titel „Was kann man aus Schäden für die Zukunft lernen?“. Welche Fehler begegnen Ihnen in Planung, Bau und Betrieb immer wieder, obwohl sie längst vermeidbar wären?

Dr. Georg Scholzen: Als erstes fällt mir sofort der Frostschaden ein. Das ist für uns Fachleute absolut nicht nachvollziehbar. Die Korrelation mit den Temperaturdaten und den Frostschäden im Winter ist immer wieder erstaunlich. Das hat ganz klar mit der Betriebsweise zu tun und ist sofort vermeidbar.

Bei Neubauten ist es für die Eigentümer immer wieder verwunderlich, dass schnell ein Großschaden entstehen kann bzw. die Ausbesserungen entsprechend aufwendig sind. In der Regel sind das dann Planungsfehler, die richtig ins Geld gehen können. Und damit sind nicht unbedingt die Kosten gemeint, die der Versicherer zahlt, sondern die der Eigentümer selbst tragen muss.

Wo liegen heute die größten Hebel zur Schadenverhütung – in der Planung, in der Bauausführung oder im laufenden Gebäudemanagement?

Dr. Georg Scholzen: Hier würde ich gar keine Priorisierung nennen wollen. Wenn ich ein gutes Gebäudemanagement habe, dann sind die bei der Planung schon dabei. Alle Phasen bei einer Gebäudeerstellung haben ihre neuralgischen Punkte. Wenn man diese kennt, kann man als Auftraggeber da genau hinschauen und eingreifen. Das Grundproblem tritt überall bei der Gebäudeerstellung und im Betrieb auf: Es herrscht überall ein Zeitdruck, der in den letzten Jahren noch zugenommen hat. Dazu kommt der Fachkräftemangel, die steigenden Kosten gegenüber der Planung und zu wenig Personal dann im Betrieb. Letztlich lassen sich die Ursachen bei den allermeisten LW-Schäden, die genauer analysiert werden, finden. D.h. hätte man das Wissen angewandt, dass zur Verfügung gestanden hat, würden über 80 % der Leitungswasser-Schäden gar nicht entstehen.

Das ist jetzt eine Zahl, die sicherlich diskutabel ist und ich nachgefragt werde, wo ich diese gefunden habe. Ich habe keine Statistik. Das ist meine Erfahrung, mein Gefühl. Es gibt nur wenige Schäden, die nicht eindeutig erklärbar sind. Hierbei spielt aber auch ein Leitungswasser-Management im Unternehmen eine wichtige Rolle. Dies bedeutet, dass bei der Entstehung eines Gebäudes Gedanken gemacht werden müssen, wieviel Rücklagen beispielsweise jährlich für das Leitungswassersystem zurückgelegt werden, um dann nach Beendigung der Nutzungszeit das Leitungssystem zu erneuern. Dazu gibt es im Buch „Leitungswasserschäden“ Vergleiche mit den volkswirtschaftlichen Schäden durch Korrosion anderer Branchen.

Die VdS-Fachtagung beschäftigt sich intensiv mit Schadensursachen. Reicht es eigentlich aus, Schäden zu analysieren, oder müssen wir grundsätzlich anders über Prävention nachdenken?

Dr. Georg Scholzen: Die Schadenanalyse ist weiterhin wichtig. Auch für die jungen Kolleginnen und Kollegen, weil letztlich das Wissen weitergegeben werden muss, um Schäden zu vermeiden. Hinzu kommt, dass immer neue Schäden hinzukommen auch durch neue Technologien, die dann doch nicht so ausgereift sind oder wo der Faktor Mensch auf der Baustelle vernachlässigt wird. Daher ist es in der Tat richtig, dass wir seit Jahren über neue Ansätze in der Prävention nicht nur nachdenken, sondern auch in Projekten mit Partner aus der Wohnungswirtschaft oder mit Kommunen umsetzen. Letztlich müssen wir viel früher die Schäden und die Schwachstellen in einem System automatisch erkennen können. Und dies bereits bei der Planung, der Installation, der Inbetriebnahme und nachher im Betrieb über den gesamten Nutzungszeitraum.

Dafür benötigen wir Schulungen, gute Qualität beim Material, gut ausgebildete Fachkräfte aber auch Eigentümer, die nach vorne denken und ihr Unternehmen für die Zukunft aufstellen.

Digitalisierung und intelligente Überwachungssysteme gelten als Hoffnungsträger. Können Sensorik und digitales Wassermanagement künftig eine ähnliche Bedeutung bekommen wie Rauchwarnmelder im Brandschutz?

Dr. Georg Scholzen: Meiner Meinung nach ja. Aber das ist ein Wunschtraum. Warum: Beim Rauchwarnmelder sind Menschenleben in Gefahr. Beim Leitungswasser-Schaden in der Regel nur Sachwerte. Das diese aber mittlerweile das Geschäft in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung bestimmen, ist eher unbekannt. Hinzu kommt der Nachhaltigkeitsgedanke, der für zukünftige Generationen immer bedeutsamer wird.

Welche konkreten Chancen sehen Sie durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz bei der Vermeidung von Leitungswasserschäden?

Dr. Georg Scholzen: Also bei der Digitalisierung sehe ich einen Riesenvorteil, dass ich eine permanente Überwachung der Wasserleitungen habe. Gekoppelt mit Wassersensoren kann ich somit ein sehr gutes Überwachungssystem aufbauen, dass z.B. auch automatisch nachgefüllte Heizungssystem mit integriert. Wenn diese von Anfang an in der Planung berücksichtigt werden, kann auch die Bauphase überwacht werden. Dadurch kann von Beginn der Entstehung bis zum Ende der Nutzungsdauer eine systematische Überwachung der Trinkwassersysteme und mit Wassersensoren überwachte Bereiche erfolgen. In Deutschland tun sich Unternehmen immer schwer mit neuen Techniken, weil zu der Technik natürlich auch Menschen gehören, die diese bedienen müssen und wo die Überwachung der Leitungen dann in den organisatorischen Ablauf integriert werden müssen. Andere Länder sind da schon viel weiter, weil sie erhebliche Probleme haben zu jeder Jahreszeit ausreichend Trinkwasser zur Verfügung zu stellen und/oder weil sie komplett veraltete Leitungen haben. Dazu zählen z.B. Südafrika, Großbritannien, oder weil die Länder sehr technikaffin sind, wie z.B. Finnland und Indien.

Wo liegen die Grenzen dieser Technologien? Entstehen möglicherweise sogar neue Risiken oder Abhängigkeiten?

Dr. Georg Scholzen: Natürlich müssen die Grenzen der Technik und auch der Datenschutz beachtet werden. Bei Anwendung von digitalen Systemen ist das ein nicht zu vernachlässigendes Thema.

Grundsätzlich muss sich auch jemand, also ein Mensch, um die Technik kümmern. Das ist m.E. das größere Problem heutzutage. In der Regel funktioniert die Technik sehr gut, aber das alles muss durch Menschen im Blick gehalten halten, es muss auf Meldungen reagiert werden und der organisatorische Ablauf muss festgelegt werden. Wichtig ist dabei, dass man Techniken benutzt, die offen sind und nicht, dass sich für ein System festlegt, dass nicht mit anderen Systemen kompatibel ist. Und der Mensch darf nicht überfordert werden. Also leichte verständliche Bedienbarkeit der Systeme und je nach Nutzer die entsprechende Tiefe. Keine Überforderungen durch alle Möglichkeiten, die gerne durch die IT programmiert wird.

Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einem strategischen Thema in der Wohnungswirtschaft. Welchen Beitrag kann die Verhütung von Leitungswasserschäden zu ESG-Zielen und Ressourcenschonung leisten?

Dr. Georg Scholzen: Ich hatte dies bereits angerissen. Ich möchte einmal darauf etwas allgemeiner antworten, damit man die Bedeutung von Korrosionsschäden und Nachhaltigkeit sieht. Beim Korrosionsschutz geht es nicht mehr nur darum, Schäden zu verhindern, sondern langfristige Werte zu schaffen.

Letztlich muss die Produktlebensdauer bzw. Nutzungsdauer erhöht werden, um eine Reduktion von Abfall und Energie beim Herstellungsprozess, beim unnötigen Wasserverlust und der Reparatur zu erreichen, damit die Nachhaltigkeitsziele für die Ressource Wasser erreicht werden – und das alles bei gleichzeitiger Verbesserung der Leistung und Rentabilität.

Intelligenterer Schutz stärkt also die Leistung und die Beziehungen, die die Wohnungswirtschaft ihren Mietern bietet. Das ist eine Veränderung, die seit längerem in anderen Bereichen erlebt wird. Z.B: bei dem Ausbau von Glasfaser bzw. der Zugang zu schnellem Internet.  

Wenn dann noch die Kunden also der Mieter in seiner App seinen persönlichen Wasserverbrauch und die Kosten dazu jederzeit abfragen kann, ist das ein Mehrwert, der nicht zu unterschätzen ist. Wir sind heute mittlerweile eine Gesellschaft von ständigem Vergleichen von irgendwelchen Werten.

Dann ist es umso wichtiger, persönliche Verbrauchsdaten transparent zu erhalten und selbst darauf schauen zu können, wann immer ich möchte. Irgendwann wird das der Standard sein, den es gilt anzupassen und durch intelligenteren Schutz in Fortschritt umzuwandeln.

Smart Metering für ein Gebäude und Submetering pro Nutzungseinheit werden fester Bestandteil der europäischen Gebäudepolitik. Damit wird die Ressourceneffizienz sich nicht nur auf Energie beschränken. Im Zuge des Klimawandels und der Verknappung von Trinkwasser benötigen wir eine aktualisierte Kosten-Nutzen-Bewertung von Trinkwasser. Der tatsächliche Wert von sauberem Trinkwasser wird oft unterschätzt. Das bedeutet nicht nur für die Industrie, sondern auch für die Wohnungswirtschaft zusätzliche Anforderungen für die Zukunft.

Bitte noch ein Wort zu den Kosten.

Dr. Georg Scholzen: Hierbei sind auch Kostenabschätzung bedeutsam, wenn diese Systeme in der Planungsphase mitgeplant werden oder erst hinterher, z.B. auf Anforderung des Versicherers nachinstalliert werden muss. Dadurch lassen sich mindestens 1/3 der Kosten sparen und außerdem kann in der Planungsphase ein wesentlich besseres Konzept erstellt werden, als hinterher, wenn das Gebäude steht.

Das sind zwei nicht unerhebliche Gründe, dass auch Geschäftsführer von wohnungsunternehmen überlegen sollte, dies bereits in der Planungsphase zu integrieren.

Die Tagung bringt Versicherer, Wohnungsunternehmen, Planer, Sachverständige und Ausführende zusammen. Warum ist dieser Austausch heute wichtiger denn je?

Dr. Georg Scholzen: Die Menschen mit ihren Tätigkeiten sind noch mehr unter Zeitdruck und immer mehr Anforderungen strömen auf sie ein. Viele Tätigkeiten sind so komplex, dass sie gar nicht mehr ohne Tablett erfasst und kontrolliert werden können. Der Austausch im Alltag kommt dann oft zu kurz, weil niemand mehr Zeit hat oder sich die Zeit nehmen kann.

Umso wichtiger, ist das Gespräch mit anderen Akteuren, die alle mit dem Thema Leitungswasser zu tun haben. Daher bietet die Fachtagung neben interessanten aktuellen Themen den Austausch nicht nur untereinander sondern auch mit den Referentinnen und Referenten. Dafür sind mehrere Pausen eingeplant, die Zeit für den Austausch und Networking bieten.

Dabei ist es wichtig Kontakte zu pflegen, aufzubauen, damit man dann bei Fragestellungen in der Praxis jemand kennengelernt hat, den man fragen kann. Alles kann man sowieso nicht wissen und auch der Spruch von früher, Hauptsache man weiß wo was steht, gilt heute auch nicht mehr. Die Kontakte zu anderen Akteuren sind daher umso bedeutsamer auch für den Alltag.

Wenn Sie einem Vorstand oder Geschäftsführer eines Wohnungsunternehmens drei Sofortmaßnahmen empfehlen müssten, um Schäden und Folgekosten nachhaltig zu reduzieren – welche wären das?

Dr. Georg Scholzen: Ja, gern:

Systematische Erfassung der Schadendaten und regelmäßige wiederkehrende Auswertung. Dazu gehört ein verpflichtender Report mit Maßnahmen, die getroffen wurden und der Erfolgskontrolle.

Aufbau eines Leitungswasser-Managementsystem mit Verantwortlichkeiten, die der Geschäftsführung einmal im Jahr berichten.

Sukzessive Implementierung von intelligenten Systemen zur Überwachung von Trinkwassersystemen und Feuchtesensoren durch Smart Metering für die Gebäude und Submetering für die Nutzungseinheiten.

Wenn Sie fünf Jahre in die Zukunft blicken: Wie werden Wohnungsunternehmen Leitungswasserschäden im Jahr 2031 vermeiden – und warum sollten Entscheider aus der Wohnungswirtschaft schon heute damit beginnen, sich auf diese Entwicklung vorzubereiten?

Dr. Georg Scholzen: Das Interview mit Frau Sophia Lettenbichler, Geschäftsführerin von WE Data Europe, zeigt, wohin die Reise in Europa geht. Die Wasserresilienz-Richtlinie zum Wassersparen wird in der EU kommen. Allein schon wegen der Veränderung der natürlichen Wasserhaushalte durch den Klimawandel. Ohne digitale Wasserzähler, hier sind uns andere EU-Länder weit voraus, und Leckage Erkennung wird das nicht funktionieren. Je früher sich Wohnungsunternehmen damit beschäftigen, umso so einfacher ist dann die Umsetzung der Richtlinie.

Zusätzliche Aufgaben, zumal wenn eine Verordnung dahintersteht, werden am Anfang meist negativ gesehen. Aber mit der Installation von Smart Metering und Submetering hat die Wohnungswirtschaft ein Instrument in der Hand, das vielfältige Vorteile bietet. Spätestens, wenn die Versicherer erkannt haben, dass diese Systeme auch die Schadenhöhe reduzieren können, werden Wohnungsunternehmen mit hohen Leitungswasserschäden nicht mehr umhin kommen diese zu nutzen. Umso wichtiger ist es daher sich frühzeitig damit zu beschäftigen. Entscheidend werden hierbei natürlich neben den Kosten auch die Offenheit des Systems sein.

Daher sind die Wohnungsunternehmen gut beraten, die einen Versicherer haben, der die Technik und deren Einsatzgrenzen kennt und die Wohnungswirtschaft beraten kann. Außerdem kann man sich vorstellen, dass bei der Implementierung dieser Systeme auch Anreize bei der Vertragsgestaltung eine Rolle spielen können.

Danke für diesen tiefen Einblick in die Hintergründe der Leckagen in Gebäuden

Hier der Link zur VdS-Buchungsseite: https://bildung.vds.de/de/veranstaltungen/35

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