Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht im Jahr 2023 leicht gestiegen. 182.826 Mal stritten sich die Mietvertragsparteien vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Mietrechtsprozesse damit um rund 0,12 Prozent. Insgesamt sinkt die Zahl der Mietrechtsprozesse seit 1996 (351.511 Verfahren) kontinuierlich.


Eine Differenzierung nach Streitgegenständen enthält die Statistik des Statistischen Bundesamtes nicht.
Streitgegenstand in Mietrechtsprozessen.
Grundlage für die Statistik über Streitgegenstände in Mietrechtsprozessen sind Zahlen der DMB Rechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes bietet neben allgemeinem Rechtsschutz vor allem Mietrechtsschutz an.


Wie in den Vorjahren sind „Vertragsverletzungen“ der häufigste Grund für mietrechtliche Auseinandersetzungen. Hier geht es allgemein um Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, angefangen bei Fragen der Tierhaltung, bis hin zu Problemen im Zusammenhang mit Wohnungsmängeln und Mietminderungen oder Verfahren zur Mietpreisbremse.
Der „Rechtsberatungs-Klassiker“ Betriebskosten ist der vierthäufigste Prozessgegenstand und im Vergleich zu 2023 (15,6 Prozent) unverändert.
Quelle. DMB