Mit dem Start des Energy Sharing in Deutschland kommt die Energiewende bei der gemeinschaftlichen Nutzung von Solarstrom einen wichtigen Schritt voran. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt die neue Möglichkeit, lokal erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen. Gleichzeitig steht aber fest: Ohne eine schnelle europäische Lösung für Kundenanlagen, Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung droht die Energiewende im Mehrfamilienhaus ausgebremst zu werden.
Europa muss den Weg für Mieterstrom und Solarstrom im Mehrfamilienhaus freimachen
„Energy Sharing ist ein wichtiges Signal. Aber es löst nicht das zentrale Problem der Wohnungswirtschaft. Millionen Mieterinnen und Mieter können nur dann dauerhaft von günstigem Solarstrom profitieren, wenn Europa endlich einen rechtssicheren Rahmen für die dezentrale Energieversorgung in Mehrfamilienhäusern schafft“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.
Der GdW hat hierzu einen konkreten Vorschlag für eine Anpassung der europäischen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie erarbeitet und bereits auf nationaler sowie europäischer Ebene eingebracht. Ziel ist es, kleinere und wettbewerbsneutrale Energieanlagen von den umfangreichen regulatorischen Anforderungen für Verteilnetzbetreiber auszunehmen und damit eine rechtssichere Grundlage für Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und andere dezentrale Versorgungsmodelle zu schaffen.
„Die Politik fordert zu Recht mehr Photovoltaik auf den Dächern. Die Europäische Gebäuderichtlinie wird den Ausbau weiter beschleunigen. Gleichzeitig darf der Betrieb dieser Anlagen nicht durch eine Regulierung erschwert werden, die ursprünglich für große Verteilnetze geschaffen wurde. Das ist weder verhältnismäßig noch energiewendepolitisch sinnvoll“, sagt Gedaschko.
Keine dauerhafte Perspektive für den weiteren Ausbau
Hintergrund sind Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs, die die bisherigen deutschen Regelungen zu Kundenanlagen grundlegend infrage gestellt haben. Zwar wurde für bestehende Anlagen eine Übergangsregelung geschaffen. Diese schafft jedoch keine dauerhafte Perspektive für den weiteren Ausbau dezentraler Energieversorgung.
Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf auf europäischer Ebene. Der GdW hat deshalb einen konkreten Vorschlag vorgelegt, wie die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie angepasst werden kann, um Rechtssicherheit zu schaffen und gleichzeitig den Wettbewerb zu schützen. Kern des Vorschlags ist eine europäische Bagatellgrenze für kleinere, wettbewerbsneutrale Energieanlagen. Diese würden weiterhin unbürokratisch betrieben werden können, ohne den regulatorischen Anforderungen eines Verteilnetzbetreibers zu unterliegen.
„Die Energiewende entscheidet sich nicht nur auf Freiflächen oder bei Großprojekten, sondern auch in Millionen Wohnungen. Wer mehr Solarstrom auf den Dächern will, muss auch ermöglichen, dass dieser Strom einfach, rechtssicher und bürokratiearm vor Ort genutzt werden kann. Mit unserem Vorschlag liegt dafür jetzt eine konkrete europäische Lösung auf dem Tisch“, sagt Gedaschko.
Der GdW fordert Bundesregierung, Europäische Kommission und Europäisches Parlament auf, die notwendige Anpassung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie zügig auf den Weg zu bringen. Energy Sharing darf nicht der letzte Schritt für die dezentrale Energiewende sein, sondern muss der Auftakt für eine umfassende Stärkung von Mieterstrom und gemeinschaftlicher Energieversorgung werden.
Andreas Schichel, GdW
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.



