Prüfbericht des Expertenrates für Klimafragen (ERK) – Klimaschutzprogramm 2026 schließt Ziellücken nicht

Über die Rolle und die Berichte des des Expertenrates für Klimafragen (ERK) haben VNW und GdW wiederholt informiert. Der ERK arbeitet auf Grundlage von Daten des Umweltbundesamtes (UBA) und bewertet vom Bund gemäß § 9 KSG > vorzulegende Klimaschutzprogramme hinsichtlich ihres Beitrags zur Erreichung der deutschen Klimaziele gemäß § 3 Abs. 1 KSG.

Der ERK hatte schon das Ende März 2026 beschlossene Klimaschutzprogramm 2026 als unzureichend für die Erreichung der nationalen Klimaziele kritisiert (LINK >). Im jetzt vorliegenden Prüfbericht zu den THG-Emissionen 2025 und den Projektionsdaten 2026 des UBA > bekräftig der ERK seine Kritik.

Fazit

Der ERK-Bericht verschiebt die Klimadebatte im Grunde von Erreichen wir die Ziele gerade noch? zu Wie schließen wir die Lücke im Gebäude- und Verkehrssektor schnell genug, damit 2030 und insbesondere 2045 überhaupt noch erreichbar werden?

Gleichwohl verweist der ERK darauf, dass die THG-Emissionen weiter sinken werden. Die vermutete Überschreitung für 2021-2030 wird lediglich in der Größenordnung von 1-1,6 % des einzuhaltenden Budgets angenommen. Allerdings sinken die Emissionen den Projektionsdaten 2026 folgend zuletzt deutlich langsamer, sodass sich nach 2030 eine zunehmend ausgeprägte Zielverfehlung ergibt.

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Auch für den Sektor Gebäude ermitteln die Projektionsdaten 2026 einen Rückgang der THG-Emissionen (-23 % zwischen 2025 und 2030), der aber nicht stark genug ausfällt, um das sektorale Budgetziel gemäß KSG zu erfüllen.

Der ERK geht davon aus, dass selbst bei vollständiger Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2026 keines der gesetzlichen Klimaziele bis 2040 erreicht wird. Eine erneute Feststellung einer Überschreitung des Emissionsbudgets durch den ERK 2027 würde gemäß § 8 KSG-Bund zusätzliche Maßnahmen durch die Bundesregierung erforderlich machen. Ein im Gesetz vorhandener Vorbehalt käme aus Sicht des ERK nicht zum Tragen, gerade weil das Klimaschutzprogramm 2026 in seiner derzeitigen Fassung nicht geeignet sei, die gesetzliche Nachsteuerungspflicht abzuwenden.

Darüber hinaus vermutet der ERK, dass der Bundesregierung weitere Klagen gegen ihre Klimapolitik drohen könnten (vgl. Deutsche Umwelthilfe).

Hintergrund

Die gesamtdeutschen THG-Emissionen haben im Zeitraum 2021-2025 das in Anlage 2 KSG vorgegebene Budget um 107 Mt CO2-Äq. unterschritten (3,0 %). Mit Blick auf das Budgetziel 2021 bis 2030 resultiert damit ein Puffer für mögliche Zielüberschreitungen in den Folgejahren. Gegenüber 2024 ist dieser Puffer um 6 Mt CO2-Äq. geringer geworden. Zwischen 2024-2025 blieben die THG-Emissionen laut ERK mit einem Rückgang von lediglich 0,1% nahezu konstant. Der deutlichere Emissionsrückgang in der Industrie/Energiewirtschaft (u.a. konjunkturellen Effekten geschuldet) wurde durch einen Anstieg in den Sektoren Gebäude und Verkehr weitgehend nivelliert.

Mit Blick auf die Projektionsdaten 2026 kommt der ERK zu der vom UBA abweichenden Einschätzung, dass das 65%-Minderungsziel für 2030, das 88%-Ziel für 2040 sowie das Ziel der THG-Neutralität bis 2045 als für Deutschland abgeleitete Zielvorgabe aus der Europäischen Lastenteilungsverordnung (ESR > u.a. der Gebäudesektor zählt dazu) sowie auch die Ziele für den Sektor Landnutzung (LULUCF bzw. Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft > wichtig, da im Gegensatz zum ESR ohne Emissionsbudget, da theoretisch Nettosenke für unvermeidbare Restemissionen der Sektoren im ESR) im Zeitverlauf im Saldo zunehmend deutlich verfehlt werden. Der ERK geht davon aus, dass ein mit heutigem Wissen gerechneter mittlerer Emissionspfad um etwa 60 bis 100 Mt CO₂-Äq. über dem zulässigen Emissionsbudget bis 2030 läge.

Besonders hohe Anteile der unter die ESR fallenden THG-Emissionen lasten auf den Sektoren Gebäude und Verkehr. Die übrigen Sektoren sind weniger relevant, da ein Großteil der Emissionen aus Industrie/Energiewirtschaft dem EU-ETS 1 zugeordnet ist. Die Zielverfehlung im Sektor Gebäude ist also wichtig für die Bewertung einer möglichen Verfehlung der Vorgaben aus der ESR.

Insbesondere in den Sektoren Energiewirtschaft und Gebäude müssten die UBA-Annahmen aber aktualisiert werden. Der ERK geht davon aus, dass die tatsächlichen Emissionen höher ausfallen als prognostiziert. Der ERK weist zudem darauf hin, dass regulatorische Anpassungen wie die Überführung des GEG in ein neues GModG >, in die Projektionsdaten nicht „eingepreist“ sind, woraus sich zusätzliche Risiken für den projizierten Emissionspfad ergeben.

Der ERK stuft seine festgestellte Budgetüberschreitung bis 2030 als geringfügig ein, warnt aber vor einer wachsende Diskrepanz zwischen Projektionsdaten und Zielen ab 2030.

Auch LULUCF-Ziel verfehlt

Statt wie gesetzlich vorgesehen eine zunehmende Emissionssenke zu werden, bleibt der Sektor Landnutzung (LULUCF) laut ERK bis 2050 durchgängig eine THG-Quelle, womit ein wichtiger Puffer mit Blick auf die Klimaziele gemäß § 3 KSG fehlen würde.

Dr. Peter Hitpaß / VNW Beauftragter für Partnermitglieder

Quelle: VNW wowiconnect

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