Nachdem sie im April zuletzt in ihrem Ferienhaus gewesen waren, erhofften sich die Eigentümer dort im heißen August etwas Entspannung. Daraus wurde allerdings nichts. Denn beim Betreten des Gebäudes stellten sie einen massiven Leitungswasserschaden fest.
In einer Dusche war an der Armatur Wasser bestimmungswidrig ausgetreten. Neben den Kosten für den entstandenen Gebäudeschaden forderten die Eigentümer von der Versicherung die Übernahme der Wasserkosten, die allein etwa 20.000€ betrugen. Immerhin waren gut 4300m³ Wasser ausgetreten.
Bei der Untersuchung der Armatur im Labor des IFS zeigte sich an dem Bauteil ein weit aufklaffender Riss (Titelbild), aus dem bei normalen Bedingungen etwa 18 Liter pro Minute austraten. Der Gutachter rechnete nach: Das sind knapp 26 m³ am Tag. Demnach muss das Wasser fast 170 Tage lang, also etwa seit Ende Februar, ausgeflossen sein.

Ein Blick in die Wetterdaten des Schadenorts zeigte, dass um diesen Zeitraum herum am Schadenort mehrere Frostperioden aufgezeichnet worden waren. Das passte exakt mit dem Schadenbild zusammen: Im Rasterelektronenmikroskop zeigten sich typische Gewaltbruchstrukturen. Die Armatur aus Messing muss bei extremen Drücken geborsten sein, und solche Drücke treten in diesem Umfeld ausschließlich bei Frosteinwirkung auf.

Um den berechneten Schadentag herum wurden mehrere Frostperioden aufgezeichnet. Zum Zeitpunkt des letzten Besuchs muss der Schaden schon bestanden haben.
Das Gebäude war also zum Schadenzeitpunkt nicht ausreichend beheizt worden, und die Angaben zum letzten Besuch vor der Schadenentdeckung waren entweder komplett falsch oder zumindest um einen entscheidenden Punkt unvollständig. Denn im April war in dem Ferienhaus ganz sicher nicht mehr alles in Ordnung gewesen. (SBO)

Ein Gastbeitrag des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, IFS e.V. Weitere Informationen unter www.ifs-ev.org/


