Trinkwasserinstallationen – Anforderungen der Trinkwasserverordnung bei Planung, Errichtung und Betrieb

In den vergangenen Jahren haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die von Herstellern, SHK  Fachplanern, Sanitär-Installateuren und Gebäudebetreibern berücksichtigt werden müssen, in erheblichem Maße erweitert. Parallel dazu hat sich auch das technische Regelwerk für die Planung, die Errichtung und den Betrieb von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene weiterentwickelt.

Als Folge der fortschreitenden europäischen Harmonisierung und der damit einhergehenden Verlagerung von nationalen Normen in Richtung europäischer Normen wurde die Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) und dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfachs e.V. (DVGW) verstärkt und der DIN-DVGW-Gemeinschaftsfachbereich Trinkwasser etabliert, in dem die Fortschreibung des nationalen technischen Regelwerks zum Wasserfach in enger Abstimmung erfolgt. 

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Die Trinkwasserverordnung weist an mehreren Stellen auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hin. Insbesondere der § 13 Absatz 1 definiert, dass Wasserversorgungsanlagen so zu planen und zu errichten sind, dass sie mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen. Sie sind auch mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben. Trinkwasserinstallationen als Teil der o.g. Wasserversorgungsanlagen unterliegen somit diesen gesetzlichen Anforderungen.

Mit der vorliegenden Information geben die Verbände eine Erläuterung zur Umsetzung der gesetzlichen Mindestanforderungen im Hinblick auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik und konkretisieren dies auf die Anwendung von Normen, Regeln und sonstigen Informationen für die Trinkwasserinstallation in Gebäuden.

Werkstoffe und Materialien müssen die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen

Die in Trinkwasserinstallationen eingesetzten Werkstoffe und Materialien müssen die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen und darüber hinaus die hieraus gefertigten Produkte die in den Technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen (Kategorie B) angegeben Produktnormen.

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Es wird vermutet, dass die für ein Produkt verwendeten Werkstoffe und Materialien den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den allgemeinen Anforderungen an die Werkstoffe und Materialien nach § 14 und den durch das Umweltbundesamt festgelegten Bewertungsgrundlagen nach § 15 entsprechen, wenn dies durch ein Zertifikat eines für die Zertifizierung von Produkten in der Trinkwasserversorgung akkreditierten Zertifizierers bestätigt wird.

Allgemein anerkannte Regeln der Technik – Was verbirgt sich dahinter?

Eine Legaldefinition der allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt es nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Begriff wie folgt beschrieben: „Anerkannte technische Regeln sind diejenigen Prinzipien und Lösungen, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben“.

In Bezug auf die Erarbeitung der technischen Regeln gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik als technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird. Sie sind geeignet, bei Einhaltung dieser Regeln die gesetzlichen Schutzziele und Mindestanforderungen in der Trinkwasserverordnung zu erfüllen.

Die Erarbeitung erfolgt in einem geordneten Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durch Umfrage- und Konsensverfahren. In vertraglichen Vereinbarungen gelten die anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard, den der Auftraggeber bei der Ausführung der Bauleistung erwarten darf.

Es gibt Unklarheit, welche rechtlichen Vorgaben und welche technischen Regeln von welchen Akteuren einzuhalten sind

Dies bedeutet, dass die technischen Festlegungen, die zur Erreichung des in der Trinkwasserverordnung definierten Schutzziels geeignet und bewährt sind, die allgemein anerkannten Regeln der Technik darstellen.

Die an dieser Verbändeinformation beteiligten Verbände haben in der Vergangenheit jedoch festgestellt, dass in den durch die Trinkwasserverordnung adressierten Kreisen mitunter Unklarheit darüber besteht, welche rechtlichen Vorgaben und welche technischen Regeln von welchen Akteuren einzuhalten sind, um die in der Trinkwasserverordnung formulierten Mindestanforderungen einzuhalten. 

Diese Verbändeinformation beinhaltet eine tabellarische Auflistung

• der verbindlich zu berücksichtigenden gesetzlichen Vorgaben (Kategorie A1) und Empfehlungen (Kategorie A2),

• der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu den technischen und hygienischen Grundanforderungen (Kategorie B)

• ergänzender Informationen und sonstiger Empfehlungen (Kategorie C)

Die Auflistung wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und auf den Internetseiten der Verbände veröffentlicht. Bei allen Dokumenten gilt die jeweils aktuelle Fassung. Die Liste basiert auf einer gewissenhaften Zusammenstellung. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit wird jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

Unterstützer: Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), figawa e.V., Deutscher Verband für Facility Management e.V. (gefma), Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Stand: 17. Juli 2024

Forum Leitungswasser erscheint in Kooperation mit der Initiative Schadenprävention und  der AVW Gruppe

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