Wenn im November die Temperaturen erstmals unter den Gefrierpunkt fallen, beginnt für Hausbesitzer, Mieter und Wohnungsunternehmen eine kritische Zeit. Denn während Heizkörper in bewohnten Räumen bereits für angenehme Wärme sorgen, bleiben Wasserleitungen in Kellern, Garagen, Dachgeschossen und Außenbereichen häufig ungeschützt.
Gefriert das Wasser in den Rohren, kann der entstehende Druck Leitungen, Armaturen und Verbindungen beschädigen. Wie teuer solche Schäden werden können, zeigen Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Durchschnittlich rund 25.000 versicherte Frostschäden an Wasserleitungen verursachen jährlich Kosten von etwa 140 Millionen Euro.
Besonders tückisch: Ein Rohrbruch bleibt bei Frost manchmal zunächst unbemerkt. Erst wenn das Eis wieder taut, tritt Wasser aus. Dann können innerhalb kurzer Zeit Wände, Fußböden und ganze Wohnungen durchfeuchtet werden.
Wo die Frostgefahr besonders groß ist
Nicht jede Wasserleitung ist gleichermaßen gefährdet. Kritisch sind vor allem Leitungen, die in unbeheizten oder schlecht gedämmten Gebäudeteilen verlaufen. Dazu gehören Außenwasserhähne, Gartenleitungen, Garagen, unbeheizte Keller, Dachböden und selten genutzte Nebenräume.
Auch Rohrleitungen in Außenwänden können problematisch sein. Selbst wenn die Raumtemperatur noch deutlich über null Grad liegt, kann es innerhalb einer schlecht gedämmten Wand bereits so kalt werden, dass Wasser gefriert.
Eine einfache Rohrdämmung verzögert das Auskühlen. Sie bietet jedoch keinen dauerhaften Frostschutz, wenn die Umgebungstemperatur längere Zeit unter dem Gefrierpunkt bleibt. In besonders gefährdeten Bereichen können fachgerecht installierte elektrische Rohrbegleitheizungen helfen. Allerdings funktionieren sie nur bei gesicherter Stromversorgung. Darauf weist auch der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hin.
Außenwasserhähne rechtzeitig winterfest machen
Eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen betrifft den Außenwasserhahn. Herkömmliche Außenarmaturen sollten vor dem ersten Frost von der Wasserversorgung getrennt und die zugehörigen Leitungsabschnitte vollständig entleert werden. Dazu wird das innenliegende Absperrventil geschlossen und anschließend der Außenhahn geöffnet. Soweit vorhanden, wird auch das Entleerungsventil betätigt. Gartenschläuche, Bewässerungscomputer und andere angeschlossene Geräte sollten entfernt und frostfrei gelagert werden.
Frostsichere Außenarmaturen bieten zusätzlichen Schutz, sofern sie korrekt eingebaut sind und ihre Entleerungsfunktion nicht durch angeschlossene Schläuche beeinträchtigt wird.
Winterurlaub: Die Heizung darf nicht einfach ausgeschaltet werden
Wer im November für einige Wochen verreist oder den gesamten Winter im Ausland verbringt, sollte die Gebäudetechnik besonders sorgfältig vorbereiten. Ein häufiger Fehler besteht darin, die Heizung vollständig abzuschalten, um Energiekosten zu sparen. Dadurch kann das Gebäude jedoch so stark auskühlen, dass wasserführende Leitungen einfrieren. Die Frostschutzstellung am Heizkörperthermostat, meist durch ein Schneeflockensymbol gekennzeichnet, schützt in erster Linie den unmittelbaren Heizkörperbereich. Sie garantiert nicht, dass sämtliche Wasser- und Heizungsleitungen im Gebäude frostfrei bleiben.
Die Verbraucherzentrale Bremen empfiehlt deshalb bei Frostgefahr eine höhere Thermostateinstellung, beispielsweise Stufe 1, und regelmäßige Kontrollen während der Abwesenheit Bei längerer Abwesenheit sollte die Heizungsanlage im geeigneten Absenkbetrieb weiterlaufen. Welche Mindesttemperatur erforderlich ist, hängt unter anderem von der Dämmung, der Leitungsführung und der Gebäudetechnik ab. Eine pauschale Thermostateinstellung bietet keinen sicheren Schutz für jedes Gebäude. Wichtig ist außerdem, dass Stromversorgung, Heizungsregelung und gegebenenfalls die Umwälzpumpen zuverlässig funktionieren.
Wasser abstellen oder Leitungen entleeren?
Bei längerer Abwesenheit ist es sinnvoll, die Trinkwasserzufuhr zur Wohnung beziehungsweise zum Haus abzusperren, soweit dies technisch möglich und zulässig ist. Damit lässt sich die Wassermenge begrenzen, die bei einem unbemerkten Rohrbruch austreten könnte. Allerdings gilt: Das Schließen des Hauptwasserhahns schützt eine gefüllte Leitung nicht vor dem Einfrieren. Das Wasser bleibt zunächst im Rohr. In frostgefährdeten, länger ungenutzten Gebäuden kann deshalb eine fachgerechte Entleerung der Trinkwasserinstallation notwendig werden. Dabei sind auch verdeckte Leitungsabschnitte, Armaturen und angeschlossene Geräte zu berücksichtigen.
Besondere Vorsicht ist bei der Heizungsanlage geboten. Der Heizkreislauf darf nicht einfach über einen Wasserhahn entleert werden. Eine vollständige Stilllegung oder Entleerung muss durch einen Fachbetrieb geplant werden, weil unter anderem Korrosionsschutz, Anlagenfunktion und spätere Wiederinbetriebnahme betroffen sind.
Trinkwasserhygiene nicht vergessen
Ein längerer Leerstand bringt neben der Frostgefahr ein weiteres Problem mit sich: stagnierendes Trinkwasser. Wird eine Wohnung über Wochen oder Monate nicht genutzt, findet in den Leitungen kein regelmäßiger Wasseraustausch statt. Dadurch können sich die mikrobiologischen und chemischen Eigenschaften des Trinkwassers verschlechtern. Das Umweltbundesamt empfiehlt bereits bei Wasser, das länger als vier Stunden in der Installation gestanden hat, dieses nicht unmittelbar zum Trinken oder zur Speisenzubereitung zu verwenden.
Für längere Nutzungspausen sind weitergehende Maßnahmen erforderlich. Dazu gehören ein hygienisch geeigneter Spülbetrieb oder eine fachgerecht organisierte Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme. Die zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein empfehlen bei weiterbetriebenen, zeitweise ungenutzten Installationen beispielsweise einen regelmäßigen Wasseraustausch spätestens alle 72 Stunden.
Das bloße Absperren der Wasserversorgung ersetzt deshalb kein Hygienekonzept. Insbesondere bei mehrmonatigem Leerstand sollten Eigentümer und Hausverwaltungen gemeinsam mit einem Sanitärfachbetrieb klären, wie die Trinkwasserinstallation sicher betrieben oder vorübergehend stillgelegt wird.
Was tun, wenn eine Leitung bereits eingefroren ist?
Kommt aus einem Wasserhahn plötzlich kein Wasser mehr, obwohl die Versorgung grundsätzlich funktioniert, kann eine eingefrorene Leitung die Ursache sein. In diesem Fall sollte die betroffene Wasserversorgung abgesperrt und ein Fachinstallateur verständigt werden. Keinesfalls dürfen eingefrorene Rohre mit offener Flamme oder ungeeigneten Heißluftgeräten aufgetaut werden.
Neben Brandgefahr drohen zusätzliche Schäden durch starke Temperaturunterschiede. Ist bereits Wasser ausgetreten, müssen die Versorgung abgesperrt, gegebenenfalls gefährdete elektrische Anlagen fachgerecht gesichert und der Schaden umgehend dokumentiert werden. Vermieter, Hausverwaltung und Versicherer sollten schnellstmöglich informiert werden.
Auch Wohnungsunternehmen sind gefordert
Für Wohnungsunternehmen und professionelle Immobilienverwalter beginnt die Frostvorsorge nicht erst mit der ersten Kältewarnung. Sinnvoll sind regelmäßige Herbstkontrollen, bei denen gefährdete Leitungen, Außenarmaturen, Kellerfenster, Heizungsregelungen und leerstehende Wohnungen überprüft werden. Gerade bei Wohnungsleerständen sollten klare Zuständigkeiten bestehen: Wer kontrolliert die Raumtemperaturen? Wer bemerkt einen Heizungsausfall? Und wer kann im Schadenfall kurzfristig die Wasserversorgung absperren?
Digitale Temperaturüberwachung und Leckagesensoren können die Vorsorge ergänzen. Sie ersetzen jedoch weder eine funktionierende Heizungsanlage noch die fachgerechte Absicherung besonders frostgefährdeter Leitungsabschnitte.
Praxis-Check: Sieben Maßnahmen vor dem ersten Frost – Checkliste für Eigentümer, Mieter und Wohnungsunternehmen
- Außenwasserhähne absperren und Leitungen entleeren
- Gartenschläuche und Bewässerungsanlagen entfernen
- Wasserleitungen in unbeheizten Räumen kontrollieren
- Kellerfenster und Öffnungen gegen Kaltluft sichern
- Heizung und Frostschutzregelung überprüfen
- Bei längerer Abwesenheit Wasserabsperrung und Trinkwasserhygiene klären
- Eine zuverlässige Person für regelmäßige Gebäudekontrollen bestimmen
Fazit: Vorsorge im Herbst verhindert Schäden im Winter
Der erste Frost kommt häufig unspektakulär. Gerade deshalb wird die Gefahr für Wasserleitungen unterschätzt. Wer Außenarmaturen entleert, gefährdete Leitungen kontrolliert und die Heizung auch während längerer Abwesenheit zuverlässig betreibt, reduziert das Schadenrisiko erheblich.
Für längere Winterreisen gilt: Wasser absperren, Frostschutz sicherstellen und die Trinkwasserhygiene berücksichtigen. Bei mehrmonatigem Leerstand empfiehlt sich ein abgestimmtes Konzept mit dem Fachhandwerk. Denn der wirksamste Schutz vor einem Leitungswasserschaden beginnt, bevor die Temperaturen unter null Grad fallen.
Gerd Warda
Quellen und fachliche Grundlagen: Der Beitrag basiert auf Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), des Umweltbundesamtes und der Verbraucherzentralen.


