Zwei Gasumlagen sinken – machen Entlastung möglich

Gute Nachrichten für Mieterinnen und Mieter. Die geplante Senkung von zwei Umlagen bei Erdgas kann nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox zu deutlichen Einsparungen in der Haushaltskasse führen. Allerdings müssen die Versorger die Entlastungen auch an die Kundinnen und Kunden weitergeben.

Das Vergleichsportal hat einige Berechnungen angestellt. Die Senkung der Regelenergie-Umlage zum 1. Oktober 2023 bedeute bei 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch eine Entlastung von 122 Euro. Hinzu komme eine Senkung zum selben Datum, die für eine Entlastung von acht Euro sorgen könne.

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Preisänderung kann sich verzögern

„Wir gehen davon aus, dass die Mehrheit der Anbieter diese Preissenkung weitergibt”, sagte ein Verivox-Sprecher. In bestehenden Verträgen oder in der Grundversorgung könne es jedoch sein, dass diese Preisveränderung erst mit einer Verzögerung ankomme.

Verivox zufolge müssen Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas derzeit im Schnitt 2.500 Euro im Jahr bezahlen. Die Senkung der Umlagen um 130 Euro entspricht bei diesen Kosten einer Entlastung um gut fünf Prozent.

Energieversorger müssen Umlagesenkung weitergeben

Der Gas-Branchenverband “Zukunft Gas“ wies darauf hin, dass die Energieversorger verpflichtet seien, die Umlagen an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Bei der Einführung der Speicherumlage und der Regelenergie-Umlage zum 1. Oktober vergangenen Jahre hätten einzelne Gasanbieter diese aber erst zum 1. November weitergegeben.

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„Es ist auch jetzt davon auszugehen, dass die Anbieter die gesunkenen Umlagen bei der Preisgestaltung berücksichtigen und entsprechend an ihre Kunden weitergeben“, erklärte ein Sprecher.

Für die Festlegung der Umlagen und Entgelte im deutschen Gasmarktgebiet ist das Unternehmen Trading Hub Europe (THE) zuständig. THE ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Fernleitungsbetreiber. Es spielt eine zentrale Rolle, indem es etwa Abrechnungen der Gasunternehmen untereinander ermöglicht.

THE hatte vor einigen Tagen eine Senkung der Regelenergie-Umlage von derzeit 0,57 Cent je Kilowattstunde (netto) und der sogenannten Konvertierungsumlage von derzeit 0,038 Cent je Kilowattstunde (netto) auf jeweils null Cent bekanntgegeben. Beide Regelungen gelten mit dem 1. Oktober 2023.

Quelle: Verivox, Oliver Schirg

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