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IW zu Mietendeckel: Bundesweit würden 60 Prozent weniger Wohnungen vermietet

IW Mietendeckel: Bundesweit 60% weniger Wohnungen vermietet
Abbildung 2-2: Prognostizierte Entwicklung der Bevölkerung zwischen 2022 und 2040, in Prozent. Quelle: Deschermeier, 2024

Der Wohnungsmarkt bleibt angespannt. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit zeigt, dass die Einführung eines bundesweiten Mietendeckels die Probleme am Wohnungsmarkt nicht lösen würde. Im Gegenteil: Wohnraum wäre noch knapper.

Gerade in Großstädten ist es kaum noch möglich, eine Mietwohnung zu finden. Das Angebot an Wohnungen schrumpft, die Nachfrage bleibt weiter hoch, die Mieten steigen rasant. Eine einfache Lösung verspricht sich die Politik von Mietpreisregulierungen: Aktuell gilt eine Mietpreisbremse bundesweit in 477 Gemeinden. Dort dürfen Vermieter von neuen Mietern höchstens eine Miete verlangen, die zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Der Berliner Mietendeckel hat besonders stark in den Markt eingegriffen, indem er Obergrenzen festgelegt hat, die teils deutlich unter den marktüblichen Mieten lagen. Das IW hat im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung untersucht, welche Folgen der Berliner Mietendeckel auf den dortigen Wohnungsmarkt hatte und wie sich eine bundesweite Einführung auswirken würde.  

In Berlin führte der Deckel dazu, dass die Mieten während seiner Gültigkeit schnell sanken – in der Spitze um elf Prozent. Gleichzeitig halbierte sich aber auch die Zahl der inserierten Wohnungen. Kein Wunder, denn für Vermieter war es oft lukrativer, Wohnungen zu verkaufen oder in Ferienwohnungen umzuwandeln. Letztlich haben in erster Linie ältere und einkommensstarke Mieter, die selten umziehen, vom Mietendeckel profitiert. Für wohnungssuchende Familien wurde es dagegen deutlich schwieriger, eine passende Wohnung zu finden. Ein weiteres Problem war absehbar: Vermieter investierten weniger in die Wohnungen, wodurch sich die Qualität vieler Wohnungen deutlich verschlechterte.

Würde eine Mietpreisregulierung nach Berliner Vorbild überall dort eingeführt, wo heute schon eine Mietpreisbremse gilt, hätte dies gravierende Folgen: Die Anzahl der inserierten Wohnungen würde um über 60 Prozent von 280.000 neu inserierten Wohnungen auf rund 108.000 Wohnungen innerhalb eines Jahres sinken. Dies würde die ohnehin vielerorts schon schwierige Suche nach einer Mietwohnung erheblich erschweren.  

„Statt auf Mietpreisregulierungen zu setzen, sollte die Politik den Wohnungsbau in den Städten vorantreiben, das Umland attraktiver gestalten und gezielte sozialpolitische Maßnahmen ergreifen, wie etwa die Treffsicherheit von Sozialwohnungen zu erhöhen“, fordert IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer.

Methodik: Um die Auswirkungen des Berliner Mietendeckels auf die betreffenden Wohnungen zu bewerten, haben die IW-Wissenschaftler die Mietentwicklung in regulierten Märkten mit der Entwicklung in unregulierten Märkten verglichen. Die Grundidee dabei ist, dass sich die Mieten in beiden Märkten ohne Eingriff identisch entwickelt hätten. In der Modellrechnung wurde beispielhaft geprüft, wie sich die Einführung einer bundesweiten Mietpreisbegrenzung nach dem Vorbild des Berliner Mietendeckels auswirken würde. Angenommen wurde dabei, dass der Mietendeckel überall dort greift, wo heute die Mietpreisbremse gilt. Die Mietpreisbremse gilt im Jahr 2024 in 477 Gemeinden, welche sich auf 14 Bundesländer verteilen. 

Quelle: PM IW/ PH

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Das bezahlbare Wohnen muss überragendes öffentliches Interesse werden

VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner. Foto: VNW, Bertold Fabricius, Hamburg

Von VNW-Direktor Andreas Breitner

Die Situation ist dramatisch. Sowohl die Zahlen der Baugenehmigungen als auch die der Fertigstellungen befinden sich im Sinkflug. Die Politik auf Bundes- und auf Länderebene hat inzwischen verstanden, dass diese Entwicklung kein Ausrutscher, sondern kraftvolles Gegensteuern notwendig ist, wenn in den kommenden Jahren das Angebot (bezahlbarer) Wohnungen nicht weiter sinken soll.

In Schleswig-Holstein und Hamburg geht man beherzt mit dem Ziel der Entschlackung an die jeweilige Landesbauordnung. Der Standard E (für einfaches Bauen) oder ein spezieller „Hamburg-Standard“ sollen am Ende herauskommen. Am 1. Oktober startete ein mit zwei Milliarden Euro ausgestattetes Förderprogramm der Bundesregierung, das Bauherren zinsgünstige Kredite anbietet, die kleine, preisgünstige und klimafreundliche Wohnungen errichten wollen.

Vorrang für den Bau bezahlbarer Wohnungen

Das alles ist löblich, doch fürchte ich: es wird nicht reichen. Deshalb fordern die sozialen Vermieter Norddeutschlands, den Bau bezahlbarer Wohnungen zum „überragenden öffentlichen Interesse“ zu erklären. Wir brauchen im Baurecht eine Generalklausel, die der Errichtung von bezahlbaren Wohnungen – zumindest in den Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt – Vorrang einräumen.

Vorbild sollte das Erneuerbare-Energien-Gesetz sein. Dort bestimmt eine Generalklausel beispielsweise, dass die Errichtung von Windrädern bei der Abwägung mit anderen Interessen bevorzugt wird. Genau das brauchen wir jetzt für den Bau von bezahlbaren Wohnungen. Der soziale Wohnungsbau muss Vorfahrt haben.

Unterstützung für Kiels Regierungschef Daniel Günther

Zugleich werden wir Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günther bei seinem Werben auf Bundesebene in Berlin unterstützen, im Streben nach Klimaneutralität die Kosten nicht zu vergessen. Der CDU-Politiker hatte auf der diesjährigen VNW-Arbeitstagung in Lübeck angeregt, bei der Energieeffizienz eines Gebäudes „etwas abzurüsten“ und stattdessen mehr auf die Reduzierung klimaschädlicher Emissionen zu achten.

Damit übernahm der Ministerpräsident unsere Forderung, bei den Wohngebäuden nicht allein auf überbordende Effizienzstandards zu setzen, sondern das Augenmerk verstärkt auf eine Versorgung mit regenerativ erzeugter Energie zu richten. Wenn „grüne“ Fernwärme oder Wärmepumpen genutzt werden, spielt am Ende der Energieverbrauch eine untergeordnete Rolle. Im Kern geht es darum, klimaschädliche Emissionen zu reduzieren.

Den Menschen die Angst vor der Energiewende nehmen

In den kommenden Monaten und Jahren wird es zudem unumgänglich sein, den Menschen die Angst vor den (zu hohen) Kosten beim Ringen um Klimaneutralität zu nehmen. Wir brauchen deshalb pragmatische und bezahlbare Lösungen beim Umgang mit den Herausforderungen des Klimawandels.

Das bezahlbare Wohnen ist eine zentrale Säule für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ohne soziale Gerechtigkeit wird die Klimawende scheitern. Das haben nicht zuletzt die Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und in Brandenburg bewiesen. Um zu verhindern, dass Populisten von links und rechts die Politik in unserem Land nachhaltig bestimmen, müssen die Parteien der Mitte daher schleunigst ihren Kurs ändern.

Andreas Breitner

Vorstand und Verbandsdirektor Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)

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AG Rheine: Kosten der Dichtigkeitsprüfung für Gasleitungen als Betriebskosten

AG Rheine: Dichtigkeitsprüfung für Gasleitungen als Betriebskosten
Amtsgericht Rheine. Foto-Quelle: Die Direktorin des Amtsgerichts Rheine

Die Kosten der Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Die Kosten dienen der Prüfung der Betriebssicherheit der Heizung im Sinne von § 2 Nr. 4a BetrKV. Dies hat das Amtsgericht Rheine mit Urteil vom 9. Mai 2023 (-14 C 44/23 -) entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung im Jahr 2023 vor dem Amtsgericht Rheine auf Rückzahlung angeblich zu viel gezahlter Betriebskosten. Es ging dabei um die Kosten der Dichtigkeitsprüfung für die Gasleitungen in Höhe von 142,80 €. Die Wohnung verfügte über eine Gasetagenheizung.

Kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten für Dichtigkeitsprüfung

Das Amtsgericht Rheine entschied gegen die Kläger. Ihnen stehe kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten für die Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen zu. Denn diese Kosten seien als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar.

Ein solche Dichtigkeitsprüfung könne in Abständen von fünf bis sieben Jahren durchgeführt werden. Lediglich eine jährliche Dichtigkeitsprüfung würde gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen.

Dichtigkeitsprüfung dient der Prüfung der Betriebssicherheit der Heizung

Es handele sich nach Ansicht des Amtsgerichts um Kosten der Prüfung der Betriebssicherheit der Heizung im Sinne von § 2 Nr. 4a BetrKV. Denn ausströmendes Gas stelle eine erhebliche Gefahr für Vermieter und Mieter dar.

Dr. Peter Hitpaß

VNW Beauftragter für Fördermitglieder

hitpass@vnw.de

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Rauchwarnmelder im digitalen Zeitalter – Gespräch mit Philip Kennedy, Geschäftsführer der Ei Electronics KG in Düsseldorf

Rauchwarnmelder im digitalen Zeitalter – Gespräch mit Kennedy
Ei Electronics ermöglicht die Integration von Rauchwarnmeldern in die digitale Gebäudeinfrastruktur. Bildnachweis: Ei Electronics/shapecharge-istock.com/ah_fotobox-stock.adobe.com

Rauchwarnmelder sind heute aus Wohngebäuden nicht mehr wegzudenken, nicht zuletzt sind sie gesetzlich vorgeschrieben. Was viele nicht wissen: Ein Großteil der Rauchwarnmelder in deutschen Wohngebäuden kommt aus Irland. Wir haben den Geschäftsführer des irischen Warnmelder-Herstellers Ei Electronics, Philip Kennedy, zum Gespräch getroffen.

Er verrät uns die neuesten Entwicklungen im Bereich der Rauchwarnmelder und wie diese in die digitale Infrastruktur von Wohngebäuden integriert werden können.

Sie sind seit 2003 bei Ei Electronics in Deutschland. Was sind rückblickend die bedeutendsten Veränderungen, die sich in dieser Zeit bei Rauchwarnmeldern ergeben haben?

Philip Kennedy: An der Grundtechnologie hat sich in dieser Zeit wenig verändert. Allerdings ist die Sensortechnik durch Software-Entwicklungen verbessert worden und kann besser zwischen echten Gefahren und unerwünschten Störereignissen unterscheiden. Zusätzlich gibt es Neuerungen im Bereich der Funkvernetzung und der software-gestützten Dateninterpretation.

Gut umgesetzt können diese dazu beitragen, die Zuverlässigkeit der Geräte und zugehörigen Prozesse zu optimieren. Was wir derzeit erleben, ist, dass Rauchwarnmelder zunehmend zum integralen Bestandteil des digitalisierten Wohnquartiers werden. Für uns ist wichtig, dass bei dieser Entwicklung die Sicherheit immer im Fokus bleibt.

Da die Abgrenzung oft nicht klar ist – was ist der Unterschied zwischen Funkvernetzung und Ferninspektion?

Philip Kennedy: Löst ein funkvernetzter Rauchwarnmelder Alarm aus, aktiviert er zugleich alle anderen in der Wohnung bzw. im Haus. Sie bieten ein Plus an Sicherheit und sind beispielsweise in barrierefreien Wohnungen erforderlich, da dort auch eine Vernetzung der Melder mit adäquatem Zubehör notwendig ist.

Im Gegensatz dazu steht die Ferninspektion für die Möglichkeit, die Inspektion ohne Betreten der Wohneinheiten zu realisieren. Dafür prüfen fernauslesbare Melder die relevanten Kriterien selbsttätig und speichern die Ergebnisse im Gerät ab. Diese Daten lassen sich dann im Walk-by-Verfahren per Funkmodem oder über ein zentrales Gateway einsammeln.

Rauchwarnmelder sollten eben kein anspruchsvolles Extra-Produkt, sondern in möglichst jedes System einzubinden sein, meint Geschäftsführer Philip Kennedy. Foto: Ei Electronics KG.

Fernauslesbare Melder mit Datenübermittlung werden von Wohnungsunternehmen zunehmend genutzt. Liegt das auch am Fachkräftemangel?

Philip Kennedy: Das ist sicher ein Grund, aber die Vorteile liegen woanders begründet. Es ist eine große Erleichterung, dass die jährliche Inspektion der Geräte ohne ein Betreten der Wohnungen erfolgen kann. Das ermöglicht einen effizienten Betrieb. Zudem schont es auch die Umwelt durch den Verzicht auf überflüssige Inspektionsfahrten im Wohnquartier – ein Aspekt, der Wohnungsunternehmen hilft, Anforderungen an Klimaneutralität zu erreichen.

Darüber hinaus werden Wohnquartiere der Zukunft von zahlreichen vernetzten Systemen der Energieversorgung und Gebäudeautomation geprägt. In diese gilt es, auch Rauchwarnmelder zu integrieren und die zugehörigen Prozesse zu optimieren.

Digitalisierung und Interoperabilität gewinnen weiter an Bedeutung, u.a. durch Verordnungen wie die europäische Energie-Effizienz-Richtlinie (EED). Welche Auswirkungen hat das auf das Thema Rauchwarnmelder und was gilt es hier zu beachten?

Philip Kennedy: Die EED betrifft die Rauchwarnmelder an sich nur indirekt, da diese der Sicherheit dienen und nicht der Verbrauchsmessung. Für die Wohnungswirtschaft und ihre Servicepartner kommt es aber darauf an, die immer zahlreicheren digitalen Systeme möglichst effizient unter einen Hut zu bekommen. Dabei möchte niemand nur für die Rauchwarnmelder analoge Extra-Prozesse fortführen müssen.

Deshalb sollten auch Rauchwarnmelder ins digitale Gebäudemanagement integrierbar sein. Der Schlüssel dazu heißt: „Interoperabilität“. Nur miteinander kompatible Geräte und Systeme sichern einen einheitlichen und benutzerfreundlichen Workflow.

Wie kann man sicherstellen, dass die Interoperabilität gewährleistet ist?

Philip Kennedy: Ich empfehle, auf Warnmelder mit dem herstellerübergreifenden Kommunikationsstandard Open Metering System (OMS) zu setzen. So können unsere Geräte über die cloudbasierte Software-Lösung „Rauchwarnmelder-Manager“ in digitale Ökosysteme eingebunden werden und die rechtssichere Zuordnung der Inspektionsprotokolle zu den einzelnen Liegenschaften bzw. Wohnungen in zahlreichen ERP-System erfolgen.

Das ist aktuell beispielsweise mit Aareon, einem der meistgenutzten Systeme für die Bewirtschaftung von Wohneinheiten, schon Realität, aber auch mit jedem anderen System möglich.

Das heißt auch, dass sich Unternehmen wie Ei Electronics vom reinen Hersteller zum Anbieter von Produkt- und digitalen Lösungen wandeln müssen?

Philip Kennedy: Unser Fokus liegt immer noch darauf, Menschen im privaten Wohnbereich bestmöglich zu schützen. Aber es ist schon richtig – Ei Electronics hat in den letzten fünf Jahren einen Wandel vom reinen Hersteller für klassische Rauchwarnmelder zum Komplettanbieter inklusive digitaler Lösungen vollzogen.

Dabei leitet uns stets der Gedanke der Offenheit und Flexibilität. Der Markt ist stark von Anbietern geprägt, die auf proprietäre Lösungen setzen, für uns geht es dagegen um maximale Kompatibilität. Rauchwarnmelder sollten eben kein anspruchsvolles Extra-Produkt, sondern in möglichst jedes System einzubinden sein. Entsprechend haben wir eine Whitelist mit über 30 namhaften Software-Lösungen zusammengestellt, an die unsere Geräte nahtlos angedockt werden können.

Auch unsere eigene Software-Lösung, der „Rauchwarnmelder-Manager“ ist letztlich ein Tool, das als Mittler dazu dient, maximale Kompatibilität zu anderen Systemen zu ermöglichen. In diesem Sinne die Botschaft: Ei Electronics ist open!

Was wäre ihr Rat zum Abschluss, den Sie unseren Lesern mit auf den Weg geben möchten?

Philip Kennedy: Lassen Sie sich beim Thema Rauchwarnmelder unbedingt professionell beraten! So kommen Sie zu einer auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Lösung. Bei der Auswahl der Geräte empfehle ich, nicht nur die reinen Anschaffungskosten zu betrachten, sondern auch Folgeaufwände und die nachgelagerten Prozesse zu berücksichtigen. Schließlich handelt es sich um ein Investment für die nächsten zehn Jahre, das ganzheitlich betrachtet werden sollte.

Philip Kennedy, vielen Dank für den Einblick!

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Balkonkraftwerk rechnet sich in drei bis vier Jahren

Balkonkraftwerk rechnet sich in drei bis vier Jahren
Läuft die Anlage 20 Jahre lang, werden rund 3.174 Euro an Stromkosten eingespart. Foto: AdobeStock Kara 617423170

In Deutschland stehen immer mehr Mini-Solaranlagen. Über eine halbe Million der Balkonkraftwerke sind mittlerweile in Betrieb. Am beliebtesten sind die steckerfertigen Solarmodule in Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Dank niedriger Preise rentiert sich ein Balkonkraftwerk innerhalb von wenigen Jahren. Das hat eine Auswertung des Vergleichsportals Verivox ergeben.

Balkonkraftwerke vor allem in Norddeutschland beliebt

Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wurden bis Mitte Juli 2024 rund 566.000 Mini-Solaranlagen angemeldet, allein im Jahr 2024 wurden über 200.000 neue Anlagen registriert. Hinzu kommt noch eine unbekannte Zahl nicht registrierter Geräte.

Die meisten Balkonkraftwerke stehen in den bevölkerungsreichsten Bundesländern Nordrhein-Westfalen (rund 114.000) und Bayern (rund 86.000). Die meisten Registrierungen pro Haushalt gab es jedoch in Norddeutschland: In Niedersachsen haben 1,9 Prozent aller Haushalte eine Mini-Solaranlage, in Schleswig-Holstein sind es 1,8 Prozent. Auch in Sachsen (1,7 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (1,6 Prozent) sind die Solarmodule weit verbreitet. In den Stadtstaaten Berlin (0,5 Prozent) und Hamburg (0,4 Prozent) ist der Anteil der registrierter Balkonkraftwerke pro Haushalt am niedrigsten.

Balkonkraftwerk kann rund 160 Euro Stromkosten pro Jahr einsparen

Unter guten Bedingungen kann ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 800 Watt jährlich etwa 552 Kilowattstunden (kWh) Strom liefern. Werden 80 Prozent dieses Ertrags (442 kWh) selbst verbraucht, entspricht das bei einem durchschnittlichen Kilowattstundenpreis von 35,91 Cent/kWh einer Einsparung von 159 Euro pro Jahr.

Die Anschaffungskosten einer Solaranlage dieser Größe für Balkon, Garten, Terrasse oder Flachdach liegen zwischen 500 und 700 Euro. In dieser Beispielrechnung rentiert sich das Balkonkraftwerk bereits nach drei bis vier Jahren. Läuft die Anlage 20 Jahre lang, werden rund 3.174 Euro an Stromkosten eingespart.

Die gesetzlichen Regelungen für den Betrieb von Mini-Solaranlagen sind zuletzt deutlich vereinfacht worden. Sie dürfen eine Leistung von bis zu 800 Watt haben und können direkt an eine normale Steckdose angeschlossen werden. Die Anlagen müssen immer noch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden, die Anmeldung ist jedoch deutlich vereinfacht worden.

Methodik

Die Anzahl und Verbreitung von Mini-Solaranlagen wurde anhand des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur erhoben. Für die Beispielrechnung wurde ein Drei-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh angenommen, der ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 800 W hat, das senkrecht in Südausrichtung ohne Verschattung angebracht wurde. Der durchschnittliche Strompreis entspricht dem Verivox-Verbraucherpreisindex Strom im Juli 2024.

Quelle: PM Verivox

Anm. Dr Peter Hitpaß:

Der Mieter benötigt vor der Installation eines Balkonkraftwerkes die Zustimmung des Vermieters und muss eine Kaution und Haftpflichtversicherung beibringen, ähnlich wie den Parabolantennen.

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Heizkosten 2023 gesunken – deutlicher Anstieg bei Fernwärme erwartet

Die Heizkosten in Deutschland sind im Jahr 2023 nach dem starken Anstieg während der Energiekrise teilweise wieder gesunken. Das zeigt der aktuelle Heizspiegel für Deutschland (www.heizspiegel.de), herausgegeben von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Für die deutschlandweiten Vergleichswerte zum Heizen wurden über 140.000 Gebäudedaten ausgewertet.

Ein durchschnittlicher Haushalt im Mehrfamilienhaus (70-m²-Wohnung) musste im Jahr 2023 für das Heizen mit Gas 1.330 Euro zahlen. Das entspricht einem Rückgang von 10 Prozent (145 Euro) gegenüber dem Vorjahr. Auch die Heizkosten für Wärmepumpen (–28 Prozent), Holzpellets (–20 Prozent) und Heizöl (–19 Prozent) sind deutlich gesunken. Lediglich bei Fernwärme gab es eine Steigerung von 8 Prozent.

Nach wie vor sind die Heizkosten teils erheblich höher als vor der Energiekrise 2022. Heizen mit Wärmepumpen hingegen ist bereits heute deutlich günstiger als mit fossilen Alternativen.

Sinkende Energiepreise und Preisbremsen entlasten Haushalte

Die gesunkenen Heizkosten sind vor allem auf die rückläufigen Energiepreise sowie die staatlichen Preisbremsen zurückzuführen. Die Preisbremsen waren 2023 in Kraft getreten und begrenzten den Arbeitspreis für Gas, Fernwärme und Strom. Das bedeutete für viele Haushalte eine deutliche Entlastung. Auch die Entspannung auf den Energiemärkten nach der Krise im Jahr 2022 hat zur Kostensenkung beigetragen. Dagegen hatte der um 1 Prozent gesunkene Energieverbrauch nur wenig Einfluss auf die Heizkosten im Jahr 2023.

Anstieg der Fernwärmekosten in 2024 zu erwarten

Für das Jahr 2024 prognostiziert der Heizspiegel eine weitere Entlastung bei den Heizkosten für Gas (–25 Prozent), Wärmepumpen (–18 Prozent), Holzpellets (–6 Prozent) und Heizöl (–4 Prozent). Eine Ausnahme bildet die Fernwärme: Hier werden die Kosten voraussichtlich um 21 Prozent steigen. Durch den Wegfall der Preisbremsen und höhere Energiepreise steigen die Fernwärmekosten deutlich. Unzureichende Regulierung und intransparente Preisgestaltung sind mögliche weitere Gründe für den deutlichen Anstieg.

90 Prozent der Haushalte können Kosten senken

Trotz der gesunkenen Energiepreise bleibt das Sparpotenzial beim Heizen hoch. 90 Prozent aller Haushalte können durch Verhaltensänderung und Modernisierungen Heizkosten sparen: in einem durchschnittlichen Haushalt bis zu 1.095 Euro im Jahr. Deutschlandweit sind Einsparungen von bis zu 21 Milliarden Euro und 46 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr möglich. Das entspricht über einem Drittel der deutschlandweiten Emissionen im Gebäudesektor.

„Die Heizkosten sind zwar leicht gesunken, aber das Sparpotenzial ist weiterhin enorm“, sagt co2online-Geschäftsführerin Tanja Loitz. „Viele Haushalte unterschätzen nach wie vor ihren Energieverbrauch und das Sparpotenzial. Der Heizspiegel bietet hier wertvolle Orientierung, wie sich durch gezielte Maßnahmen der eigenen Verbrauch und damit die Kosten dauerhaft senken lassen.“

„Der jährlich erscheinende Heizspiegel bietet schnelle und einfache Hilfestellung beim Einsparen von Energiekosten. Angesichts der gestiegenen Preise für Fernwärme lohnt sich das Sparen vor allem für Bezieher von Fernwärme“, so Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes. „Für Mieterinnen und Mieter gilt, dass diese weder über die Art der Heizung noch über den Vertrag mit dem Versorger mitentscheiden können. Umso wichtiger ist deshalb, die Preisentwicklung im Blick zu behalten.“

Verbrauch und Kosten auf heizspiegel.de prüfen

Auf www.heizspiegel.de können Verbraucher ihren Heizenergieverbrauch und ihre Heizkosten prüfen und individuelle Spartipps erhalten. Dabei haben sie die Möglichkeit, sich Schritt für Schritt durch das interaktive Online-Tool leiten zu lassen. Im vergangenen Jahr nutzten 170.000 Verbraucher den Heizspiegel, um sich beraten zu lassen.

Alexander Steinfeldt

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Energiepreise: Einsparungen ohne Investitionen

Bei Wohn- und Gewerbeimmobilien sind die Kosten für Energie auf einem hohen Niveau. Unabhängig vom Handlungsdruck durch die Gesetzgebung, lohnt es sich für diese Thematik einen permanenten Verbesserungsprozess in der Immobilienverwaltung zu etablieren.

Fernwärme

Anders als beim Gas und Strom ist aufgrund der Monopolsituation keine Energieausschreibung möglich. Eine Optimierung des Fernwärmeliefervertrages funktioniert dennoch, indem die vereinbarte Leistung überprüft und reduziert wird. Untersuchungen der Firma Hansa Energie Service GmbH haben gezeigt, dass in den allermeisten Fällen Reduktionen der Leistung möglich sind (siehe Grafik).

Die Ursachen für zu hoch angesetzte Leistungen in Fernwärmelieferverträgen sind vielfältig: Zum Beispiel durch Überdimensionierung bei der Planung, zwischenzeitlich durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen mit besserer Dämmung und Klimaveränderungen.  

Abbildung: In nur zwei Fällen war die Leistung richtig dimensioniert. Bei allen weiteren Gebäuden wurden die Leistungen in den Fernwärmelieferverträgen angepasst. Die erzielten Einsparungen liegen zwischen 340,- Euro und 11.100,- Euro pro Jahr bzw. zwischen 4% und 36%.

Wichtig bei der o. g. Vorgehensweise ist eine genaue Analyse der Ist-Situation, um die richtige Leistung für das jeweilige Gebäude neu festzulegen.

Zu beachten: Der Gesetzgeber plant die Änderung der Fernwärmeverordnung (AVB). Es ist angedacht die oben beschriebene Anpassungsmöglichkeit für den Fernwärmekunden zu erschweren. Weitere Details dazu sind im Referentenentwurf nachzulesen, der auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu finden ist. Die Empfehlung ist deshalb, die Optimierungsprojekte für Fernwärmeverträge hoch zu priorisieren.

Gas und Strom

Die Organisation und Durchführung von Wettbewerbsverfahren sorgt für günstige Preisstellungen und gute Serviceleistungen. Die Vertriebsbereiche der Energieversorger möchten ihre Margen maximieren. Eine professionell durchgeführte Ausschreibung verhindert das. Ein weiterer Faktor für niedrige Energiepreise ist der richtige Einkaufszeitpunkt. Die Energiepreise am Terminmarkt unterliegen starken Schwankungen. Immobilienverwalter sollten deshalb die Preisentwicklung beobachten und rechtzeitig vor dem Vertragsende eine Beschaffungsstrategie entwickeln. Wer sich nicht selber darum kümmern möchte kann einen Berater damit beauftragen. Wichtig ist, dass der Berater energiewirtschaftliche Expertise und Referenzen nachweisen kann.

Leistungs-Anpassung bei den Fernwärmeverträgen an den tatsächlichen Bedarf

Eine kluge Energie-Einkaufsstrategie mit einer professionellen Ausschreibung beim Gas und Strom sowie Leistungs-Anpassung bei den Fernwärmeverträgen an den tatsächlichen Bedarf, reduzieren Nebenkosten, ohne dass teure Investitionen notwendig sind.

Stefan Strenge

Geschäftsführer Hansa Energie Service GmbH, www.hansaenergieservice.de

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Das neue GEG: Wegfall des Wärmepumpen-Privilegs zum 1. Oktober 2024

Wegfall des Wärmepumpen-Privilegs in der Heizkostenverordnung
„Wärmepumpen sind eine zentrale Technologie für die nachhaltige Wärme- und Warmwassererzeugung in Gebäuden. Darum ist es wichtig, dass auch der dafür benötigte Strom sparsam und effizient genutzt wird. Die verbrauchsabhängige Abrechnung schafft dafür den notwendigen Anreiz und Transparenz“, erklärt Hartmut Michels, Vorstand des DEUMESS e.V. Foto: DEUMESS // Andreas Friese

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die aktuelle Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das GEG stellt bereits seit 1. November 2020 eine Weiterentwicklung und Zusammenführung früherer Regelungen dar, die allesamt die Energieversorgung von Gebäuden bestimmten. Dazu zählen die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Ziel der Zusammenlegung war es, einen besseren Überblick über die Anforderungen an die Energieeffizienz und an den Einsatz erneuerbarer Energien im Neubau und bei Sanierung zu erhalten. Mit der letzten Novelle des GEG ändern sich auch einige Regelungen von Betriebskostenverordnung (BKVO) und Heizkostenverordnung (HKVO). Diese Änderungen haben auch Auswirkung auf die Zusammenarbeit von Immobilienverantwortlichen, wie Verwaltern oder Eigentümern, und ihren Dienstleistern für die Heiz- und Betriebskostenabrechnung.

Die entsprechenden Änderungen der Betriebskostenverordnung gelten bereits ab dem 1. Januar 2024. Die Änderungen der Heizkostenverordnung treten jetzt zum 1. Oktober 2024 in Kraft.

Einzug von Wärmepumpen in die Heizkostenabrechnung

Die maßgebliche Rolle nimmt dabei die neue Behandlung von Wärmepumpen im Rahmen der Betriebs- und Heizkostenverordnung ein. Der Gesetzgeber trägt damit dem Umstand Rechnung, dass Wärmepumpen in zunehmendem Maß Teil der Wärmeversorgung auch in Mehrfamilienhäusern sein werden.

Auch dort gilt es entsprechend zu gewährleisten, dass die Bewohner durch eine Verbrauchsabhängige Abrechnung der Wärme- und Warmwasserkosten Informationen zu ihrem Verhalten und einen Anreiz zum Sparen erhalten.

In der Folge wurden verschiedene Abschnitte von Betriebs- und Heizkostenverordnung verändert, um diesem Ansatz zu entsprechen und zukünftig auch strombetriebene Wärmeerzeugung zu umfassen:

  • •            § 2 S. 1 Nr. 4a der Betriebskostenverordnung, der die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage beschreibt. Dieser wurde um die Wörter „die Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms und…“ ergänzt. Damit wird klargestellt, dass auch der Stromverbrauch von Wärmepumpen zu den umlagefähigen Kosten gehört.
  • •            § 7 Abs. 2 der Heizkostenverordnung, der vor diesem Hintergrund ebenfalls um die Worte „die Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms und…“ ergänzt wurde.
  • •            § 9  der Heizkostenverordnung, bei dem Ergänzungen in Abs. 1 S. 2 und 5 sowie Abs. 2 S. 6 gemacht wurden, um die Verteilung der Kosten für Wärmepumpen bei der Versorgung mit Wärme und Warmwasser durch verbundenen Anlagen regeln. Hier wurden entsprechend jeweils die Worte „bei Wärmepumpen oder“ beziehungsweise „durch Wärmepumpen“ ergänzt.
  • § 9 Abs. 2 S.6 HKVO, der sich auf die Zahlenwertgleichung für solche Anlagen bezieht, die aufgrund des unzumutbar hohen Aufwands von einer Wärmeerfassung durch Zähler ausgenommen sind, wird für die Wärmemenge von Wärmepumpen der Satz ergänzt „…bei dem Betrieb einer monovalenten Wärmepumpe mit 0,30 zu multiplizieren.“
  • •            § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a) der Heizkostenverordnung, in dem die Worte „Wärmepumpen- oder“ gestrichen werden. Damit entfällt das sogenannte Wärmepumpen-Privileg als Ausnahmeregelung. Mit Wärmepumpen versorgte Gebäude unterfallen damit zukünftig explizit der Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung nach den Paragraphen 3-7 HKVO.
  • •            § 12 Abs. 3 neu S. 1. und 2 der Heizkostenverordnung regelt zudem zukünftig die Verpflichtung zur Ausstattung von mit Wärmepumpen versorgten Gebäuden mit Verbrauchserfassungsgeräten sowie den Zeitpunkt der notwendigen verbrauchsabhängigen Abrechnung. Sofern der Verbrauch am 1. Oktober 2024 noch nicht erfasst wird, gilt eine Nachrüstpflicht mit entsprechenden Zählern bis Ende September 2025.

Mit dieser letzten Änderung setzt der Gesetzgeber die Wärme- und Warmwassererzeugung mittels Wärmepumpen abschließend mit der durch Kessel oder Fernwärme gleich, indem er damit auch Art. 9b) Abs. 1 der EU Energieeffizienz-Richtlinie entspricht. Diese fordert bei einer zentralen Anlage zur Wärme- (oder Kälte) Erzeugung die Installation individueller Verbrauchszähler, sofern dies angesichts der potentiellen Energieeinsparungen verhältnismäßig kosteneffizient und technisch durchführbar ist.

Auch für die verbrauchsabhängige Abrechnung von Wärmepumpen gibt es Ausnahmen, die nach wie vor in § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a) HKVO geregelt sind. Diese haben sich jedoch nicht geändert und gelten weiterhin lediglich für Fälle, bei denen die Zählerausstattung, Verbrauchserfassung und Abrechnung binnen zehn Jahren erwartbar nicht wirtschaftlich sind.

Zusammengefasst

Wärmepumpen werden durch den Gesetzgeber künftig auch in Mehrfamilienhäusern als eine maßgebliche Quelle für Wärme und Warmwasser angesehen. Da auch der Strom zum Betrieb von Wärmepumpen eine wertvolle Energieressource darstellt, sollte dieser möglichst sparsam genutzt werden. Darum kommen die Verbrauchsabhängige Abrechnung der Wärme- und Warmwasserkosten sowie die damit einhergehenden Informationen zum individuellen Verbrauch und der kosteninduzierte Sparanreiz ab dem 1. Oktober 2024 für Wärmepumpen ebenso zum Einsatz, wie bisher für Heizöl- und Erdgaskessel oder die Versorgung mit Fernwärme.

Hartmut Michels


Der DEUMESS e.V. ist Interessenvertretung und Netzwerk für über 200 zumeist eigentümergeführte mittelständische und regionale Unternehmen der Energie- und Immobilienbranche. Gemeinsam gestalten sie durch das Erheben und Nutzbarmachen von Verbrauchsdaten für Wärme, Strom und Wasser die Energiewende in mehr als 4,4 Millionen Wohnungen aktiv mit. Sie installieren dazu Sensorik-Infrastruktur und ermöglichen dadurch Verbrauchstransparenz, die Steuerung von Gebäudetechnik und Energieströmen und die beschleunigte Digitalisierung der Immobilien in ihrer Region. DEUMESS ist der mitgliederstärkste Verein für die digitale Erfassung und Verarbeitung energetischer Daten in Deutschland. Rund jede fünfte Wohnung in Deutschland erhält Energiedienstleistungen eines Mitgliedes von DEUMESS. Gemeinsam leisten die Mitglieder einen wichtigen Beitrag, Deutschland bis 2045 weitestgehend klimaneutral zu machen.

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Starke Wärmenetze für eine sichere Versorgung: Wie Klima, Haushalte und Versorger profitieren

Herausforderungen des Fernwärmeausbaus aus Sicht der Fernwärmeversorger und der Endkunden und -kundinnen. Agora Energiewende, Prognos, GEF (2024). *Wärmelieferverordnung ** Zahlen basierend auf typisierten Fallbeispielen

Fernwärme gilt als Hoffnungsträger für die Wärmewende: Der Anschluss an das Wärmenetz ermöglicht es, viele Haushalte auf einen Schlag auf klimaneutrales Heizen umzustellen. Bis 2045 kann Berechnungen von Agora Energiewende zufolge ein Drittel der Wohnungen mit Fernwärme versorgt werden.

Hierfür sind jedoch ein zügiger Aus- und Umbau des Wärmenetzes und eine Umstellung der Erzeugung nötig – von zentralen, fossil befeuerten Großkraftwerken hin zu flexiblen Wärmeerzeugern, die erneuerbaren Strom oder klimaschonende Quellen wie Geothermie und Abwärme nutzen. Berechnungen von Agora Energiewende zufolge liegt der Investitionsbedarf für diese Transformation bei rund 5 Milliarden Euro pro Jahr – doppelt so viel wie das aktuelle Investitionsvolumen der Fernwärmeunternehmen.

Die Analyse zeigt zudem, dass diese Investitionen für Fernwärmeversorger aktuell betriebswirtschaftlich häufig nicht leistbar sind. Die Gründe: hohe Strompreise im Vergleich zu fossilen Energien, Unsicherheit über Fördermittel, erschwerter Zugang zu Finanzmitteln und teils hohe Finanzierungskosten. Das hat auch Auswirkungen auf Fernwärmekundinnen und -kunden: Ohne weitere Anpassungen des Ordnungsrahmens drohen Fernwärmekosten mancherorts bis 2045 um rund ein Drittel zu steigen, was günstigen Fernwärmepreisen im Weg stehen würde. Die Agora-Analyse zeigt auf, mit welchen Rahmenbedingungen der Übergang zur klimaneutralen Fernwärme zügig gelingen kann und dabei gleichzeitig Versorger und Haushalte abgesichert werden.

„Fernwärme bietet die Chance, in dicht besiedelten Gebieten viele Gebäude auf einmal mit erneuerbarer Wärme zu versorgen und so den Klimaschutz im Gebäudesektor schnell voranzubringen“, sagt Simon Müller, Direktor von Agora Energiewende Deutschland. „Doch mit dem aktuellen Ordnungsrahmen ist der Hochlauf der Fernwärme gefährdet. Die Politik muss nun zügig dafür sorgen, dass Investitionen der Versorger abgesichert werden, und zugleich Verbraucherinnen und Verbraucher ein attraktives Angebot bekommen.“

Ein Business Case für Fernwärmeversorger

Um Fernwärmeversorgern einen wirtschaftlichen Rahmen zu bieten und attraktive Preise für Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, empfiehlt die Studie eine Reihe von Maßnahmen. Insbesondere niedrigere Stromkosten und ein gesicherter Förderrahmen sind entscheidende Hebel, um die klimaneutrale Transformation der Fernwärme zu beschleunigen. Die Bundesförderung für Effiziente Wärmenetze (BEW) als wichtigstes Förderinstrument für Wärmenetzbetreiber läuft nur bis 2028 und stellt lediglich rund 0,8 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Sie sollte verstetigt und mit ausreichend Mitteln ausgestattet werden. Zugleich braucht es eine langfristige finanzielle Absicherung der Förderprogramme – etwa über ein Gesetz, aus dem sich für Versorger ein Rechtsanspruch auf Förderung für Fernwärme aus Erneuerbaren Energien ergibt. Darüber hinaus ist es zentral, mehr privates Kapital und neue Investorengruppen für die Wärmewende zu gewinnen. Dies könnte auch dadurch erleichtert werden, dass der Staat bestimmte Risiken abfedert – beispielsweise mit Blick auf Anschlusszahlen für neue Wärmenetze.

Mehr Verbraucherschutz schafft Vertrauen in die Fernwärme

Debatten um hohe Nachzahlungen für Fernwärme-Haushalte aufgrund der fossilen Energiekrise und die jüngsten Ermittlungen des Bundeskartellamtes unterstreichen die wichtige Rolle des Verbraucherschutzes. Rund 80 Prozent der Fernwärmebezieherinnen und -bezieher sind Miethaushalte, die ohnehin kaum Einflussmöglichkeiten auf ihre Heizungsform haben und zudem im Schnitt über ein geringeres Einkommen verfügen als Eigenheimbesitzer.

Die in der Agora-Studie vorgeschlagenen Maßnahmen wie eine Absenkung der Stromsteuer, eine Reform der Netzentgelte und eine Verstetigung und Aufstockung der Förderung für erneuerbare Wärmeerzeuger wirken sich mindernd auf die Wärmekosten aus, sodass insgesamt die Umstellung auf klimaneutrale Erzeugung in allen in der Agora-Studie betrachteten Netzen die Wärmepreise langfristig auf vergleichbarem Niveau mit dezentralen, klimaneutralen Heizungen bleiben können. Weil niedrigere Wärmeerzeugungskosten in der Praxis jedoch aufgrund der aktuellen Preisbildung im Fernwärmemarkt nicht automatisch zu niedrigeren Preisen für Endkundinnen und -kunden führen, schlägt die Studie zusätzlich die Einführung einer staatlich verankerten Preistransparenzplattform sowie einer Preisaufsicht vor, um Preisverzerrungen zu vermeiden.

„Klimaneutrale Fernwärme muss an geeigneten Standorten zur attraktiven Alternative werden“, sagt Simon Müller. Die in der Studie vorgeschlagenen Maßnahmen zur Absenkung des Strompreises und der Verstetigung von Fördermaßnahmen ermöglichten, dass die Preise bezahlbar bleiben. „Faire, transparente Preise für Haushalte sind zentral für die Akzeptanz und Sozialverträglichkeit der Fernwärme.“

Zügiges Handeln lohnt sich

Ein schneller Ausbau der Wärmenetze kann höhere Anschlussraten auf Kundenseite sichern und somit zusätzlich die Wirtschaftlichkeit steigern. Um die angestrebte Verdreifachung der versorgten Gebäude bis 2045 zu erreichen, sind rund 100.000 Anschlüsse pro Jahr nötig. „Der Ausbau der Wärmenetze muss dringend beschleunigt und das Vertrauen in die Fernwärme gestärkt werden. Sonst entscheiden sich Verbraucherinnen und Verbraucher womöglich für andere Heizungsarten, was die Kosten für die verbleibenden Haushalte – vor allem für einkommensschwache Mietshaushalte – ansteigen ließe“, so Simon Müller. „Wir müssen die Wirtschaftlichkeit für Wärmeversorger einerseits und die Bedürfnisse von Fernwärmekundinnen und -kunden andererseits zusammenzudenken. So kann eine nachhaltige Wärmewende gelingen.“

Die Studie „Wärmenetze: klimaneutral, wirtschaftlich und bezahlbar. Wie kann ein zukunftssicherer Business Case aussehen?“ wurde von Agora Energiewende auf Basis des neuen Szenario Klimaneutrales Deutschland 2045 (Prognos, Öko-Institut, Wuppertal Institut, Universität Kassel, 2024) erstellt. Die 82-seitige Studie untersucht, welche wirtschaftlichen Herausforderungen dem ambitionierten Fernwärmeausbau aktuell noch entgegenstehen. Dazu werden Transformationspfade für drei Fallbeispiele entwickelt und analysiert. Aus den Untersuchungen ihrer Wirtschaftlichkeit werden Empfehlungen für Politikinstrumente abgeleitet und in ihrer Wirkung bewertet.

Frank Jordans


Agora Energiewende erarbeitet unter dem Dach der Agora Think Tanks wissenschaftlich fundierte und politisch umsetzbare Konzepte für einen erfolgreichen Weg zur Klimaneutralität – in Deutschland, Europa und international. Die Denkfabrik agiert unabhängig von wirtschaftlichen und parteipolitischen Interessen und ist ausschließlich dem Klimaschutz verpflichtet.

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BdSt: Müll – und Abwassergebühren in NRW besonders teuer

BdSt: Müll - und Abwassergebühren in NRW besonders teuer
Zwischen 170 und 685 Euro liegt die Spanne der Müllgebühren bei 14-täglicher Leerung in NRW 2024. © BdSt NRW/AdobeStock Animaflora PicsStock

Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass immer noch zu viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen (NRW) die Finanzhaushalte mit überhöhten Abfall- und Abwassergebühren sanieren – die sehen das natürlich anders. Dabei zeigt der jährliche Vergleich große regionale Unterschiede.

Der Vergleich von Müll- und Abwassergebühren des Bundes der Steuerzahler (BdSt) offenbarte in den vergangenen Jahren große Preisspannen in Nordrhein-Westfalen (NRW). Auch 2024 ist es für Bürger teurer geworden. Die Spanne bei den Abgaben in den einzelnen Städten und Kommunen geht dabei teils weit auseinander. Kritik kommt von den Kommunen.

Abfallgebühren: Vorschlag des Steuerzahlerbundes

Die Abfallgebühren stiegen laut Analyse 2024 für Privathaushalte im Durchschnitt um drei bis sieben Prozent je nach Abfuhrrhythmus. Für einen Vier-Personen-Musterhaushalt ist die Jahresgebühr mit rund 170 Euro am günstigsten in Dormagen, Jülich sowie Kaarst und mit etwa 685 Euro am teuersten in Münster – berechnet auf jeweils 120 Liter Rest- und Biomüll, der alle 14 Tage abgeholt wird, inklusive Papierabfall in haushaltsüblichen Mengen. Im Schnitt kostet der 14-tägige Abfuhrrhythmus 299 Euro, rund dreieinhalb Prozent mehr als 2023.

Mit Blick auf die hohen Kosten forderte der Steuerzahlerbund mehr Wahlmöglichkeiten der Bürger bei der kommunalen Müllabfuhr. Die verpflichtende wöchentliche Leerung der Restmüll- und der Biotonnen als Standard sei nicht mehr zeitgemäß und sollte abgeschafft werden, hieß es. Verbraucher sollten die Größe ihrer Tonnen und den Abfuhrrhythmus selbst auswählen dürfen, sagte der Vizepräsident Bund der Steuerzahler (BdSt) Deutschland und Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes NRW, Rik Steinheuer.

Eine Gebührenspanne gebe es auch beim Schmutz- und Regenwasser: Der Satz beim Schmutzwasser reicht laut Analyse von 1,45 Euro pro Quadratmeter in Reken bis zu 6,82 Euro pro Quadratmeter in Monschau. Beim Regenwasser liege der Gebührensatz pro Quadratmeter versiegelter Fläche zwischen 0,15 Euro in Schloß Holte-Stukenbrock und 2,20 Euro in Monheim am Rhein.

Abwassergebühren: Spielräume im Gesetz zu groß?

Am günstigsten sind die Abwassergebühren laut Steuerzahlerbund für einen Vier-Personen-Haushalt, der 200 Kubikmeter Frischwasser verbraucht und 130 Quadratmeter versiegelte Fläche aufweist, mit rund 330 Euro in Reken im Kreis Borken. Spitzenreiter ist Monschau mit 1.572 Euro. Im Durchschnitt seien die Abwassergebühren für den Musterhaushalt im Vergleich zu 2023 um mehr als sechs Prozent auf knapp 800 Euro gestiegen.

„Einen solchen Anstieg von über sechs Prozent hat es zuletzt 1995 gegeben“, sagte Steinheuer. Der Anstieg liege deutlich über der Inflationsrate von zuletzt 2,3 Prozent im Juli 2024 in NRW. Die Zahl der Kommunen mit einer Abwassergebühr von rund 1.100 Euro pro Jahr habe sich gegenüber 2023 von zwölf auf 25 mehr als verdoppelt. In acht Kommunen sei die Gebühr um mehr als 30 Prozent gestiegen, darunter in Erftstadt (plus 58 Prozent), Bedburg-Hau (plus 50 Prozent) und Heinsberg (plus 40 Prozent).

„Der Trend zu immer höheren Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen kann und muss von der Politik gestoppt werden, um die Kosten rund ums Wohnen auf Dauer erschwinglich zu halten“, sagte Steinheuer. Landesweit sei zu beobachten, dass die Kommunen beginnen würden, die Spielräume des geänderten Kommunalabgabengesetzes auszureizen. Das wirke sich teils stark gebührensteigernd aus.

Das Land hatte das Gesetz nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom Mai 2022, das die alte Regelung als zu unkonkret bewertet hatte, geändert. Laut Steuerzahlerbund ermöglicht das neue Landesgesetz jedoch wieder höhere Gebühren.

OVG-Urteil: Abwassergebühren in NRW zu hoch

Das OVG hatte in dem Musterverfahren gegen die Stadt Oer-Erkenschwick festgestellt, dass die Abwassergebühren dort über Jahre auf Basis einer falschen Grundlage berechnet worden sind. Einige Städte senkten nach dem Urteil die Sätze.

Das Gericht bemängelte mehrere Punkte der Berechnungspraxis: Die Stadt habe bei den Gebührenbescheiden die Abschreibungen und Zinsen so berechnet, dass diese die tatsächlichen Kosten für die Anlage wie die Abwasserrohre am Ende überschreiten. „Die Gebühren dürfen nur erhoben werden, soweit sie zur stetigen Erfüllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung erforderlich sind“, erklärte das OVG und bezog sich dabei auf die NRW-Gemeindeordnung.

Beim kalkulatorischen Zinssatz ging die Stadt vom Durchschnitt der vergangenen 50 Jahre aus und setzte noch einen Aufschlag drauf. Das OVG dagegen sieht nur einen Zeitraum von zehn Jahren als begründbar an. So kamen die Richter nicht auf einen Zinssatz von 6,52 Prozent wie die Stadt, sondern nur auf 2,42 Prozent. Mit dem Urteil änderte das Gericht die eigene langjährige Rechtsprechung.

(OVG Münster, Urteil v. 17.5.2022, Az. 9 A 1019/20)

Kritik am Gebührenvergleich von Kommunen und VKU

Es gebe es auch Kommunen, in denen die Abwassergebühren gesunken sind, meist durch den Ausgleich von Kostenüberdeckungen aus Vorjahren, heißt es in einer Mitteilung vom Steuerzahlerbund vom 16.August 2024. Rückgänge zeigen sich in der Analyse 2024 beim Musterhaushalt etwa in Burscheid (minus zehn Prozent), in Langerwehe (minus elf Prozent) und in Anröchte (minus zehn Prozent).

Kritik für den Gebührenvergleich kommt vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Die Höhe von Abwasser- oder Müllgebühren müsse von Region zu Region und von Stadt zu Stadt verschieden sein, weil sie unterschiedliche Leistungen, Standorte und Rahmenbedingungen vor Ort berücksichtigten, sagte ein VKU-Sprecher.

Die Stadt Münster erklärte, dass der Abfallgebührenvergleich die Realität nicht aussagekräftig abbilde. Die zugrunde liegenden Behältergrößen und Gebühren würden nicht hinreichend berücksichtigt. Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt in Münster sehe nach Berechnung des kommunalen Entsorgungsunternehmens AWM für die Verwertung und Entsorgung von Bio- und Restabfällen Kosten von rund 277 Euro pro Jahr vor. Das sei unter dem Landesdurchschnitt.

Quellen: Haufe.de // ph // BdSt: https://steuerzahler.de/aktuelles/detail/gebuehrenvergleich-2024-fuer-abfall-in-nrw/ 

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