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DIN 94681: Neue Herausforderungen und Chancen in der Wohnungswirtschaft

DIN 94681: Herausforderung & Chance in der Wohnungswirtschaft

Die Verwaltung von Immobilien wird immer komplexer, da sich die Rahmenbedingungen und Anforderungen stetig weiterentwickeln. Eine der bevorstehenden Entwicklungen ist die Einführung der DIN 94681 „Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtprüfungen und Zustandsbewertungen, Grundlagen, Prüf- und Checklisten“.

Diese Norm wird neue Maßstäbe für die Verkehrssicherheitsüberprüfung von Wohngebäuden setzen. Sie bietet umfassende Richtlinien für regelmäßige Prüfroutinen, Sichtprüfungen und Zustandsbewertungen, um Sicherheitsmängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Die Notwendigkeit für eine solche Norm wurde durch die steigende Anzahl von Unfällen in Wohngebäuden und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen deutlich. Eine Statistik des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass die Anzahl tödlicher häuslicher Unfälle gestiegen ist: Von 6.455 Todesfällen im Jahr 2006 auf 15.551 im Jahr 2022. Im Vergleich dazu starben 2023 insgesamt 2.839 Menschen bei Verkehrsunfällen.

Diese Zahlen verdeutlichen die dringende Notwendigkeit für verbesserte Sicherheitsstandards in Wohngebäuden.

Rechtliche Bedeutung

Ein besonders wichtiger Aspekt der DIN 94681 ist die rechtliche Absicherung der Betreiber von Wohngebäuden. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten kann es im Schadensfall zu einer Umkehr der Beweislast gemäß § 823 BGB kommen. Das bedeutet, dass Betreiber nachweisen müssen, dass sie alle notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung ihrer Verkehrssicherheitspflichten getroffen haben.

Die konsequente Umsetzung und Dokumentation der in der DIN 94681 empfohlenen Maßnahmen minimieren das Haftungsrisiko erheblich.

Standardisierte Prüfverfahren

Durch die einheitlichen Vorgaben wird sichergestellt, dass alle Prüfungen nach den gleichen hohen Standards durchgeführt werden. Das verbessert die Qualität und Vergleichbarkeit der Ergebnisse. Die Vereinheitlichung trägt dazu bei, dass Eigentümer und Verwalter effizienter arbeiten können.

Sie können sich auf klare und konsistente Prozesse verlassen, die sowohl Zeit als auch Ressourcen sparen.

Flexible Anwendungsmöglichkeiten

Die Norm ist so konzipiert, dass sie auf unterschiedliche Gebäudetypen und -größen angewendet werden kann, unabhängig davon, ob es sich um kleine Wohnanlagen oder große Wohngebäude wie Hochhäuser handelt. Diese Anpassungsfähigkeit stellt sicher, dass alle Betreiber von den strukturierten Prüfverfahren profitieren können.

Ressourcenschonende Instandhaltung

Die DIN 94681 legt auch großen Wert auf Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung. Durch regelmäßige Überprüfungen können (potenzielle) Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden. Dies verhindert größere Schäden, die andernfalls umfangreiche und kostenintensive Reparaturen erfordern würden.

Zudem reduziert sich der Verbrauch von Energie und Materialien, da frühzeitige Maßnahmen meist weniger ressourcenintensiv sind als umfassende Sanierungen. Auf lange Sicht führt dies zu Kosteneinsparungen und vermeidet einen unnötigen Ressourcenverbrauch.

So bereiten Sie sich optimal vor

Um die Einführung der DIN 94681 erfolgreich zu meistern, sollten Betreiber von Wohngebäuden jetzt aktiv werden:

  • 1. Machen Sie sich nach Veröffentlichung umfassend mit den Inhalten der DIN 94681 vertraut.
  • 2. Schulen Sie Ihr Personal entsprechend den neuen Empfehlungen.
  • 3. Überprüfen Sie Ihre aktuellen Prozesse und passen Sie diese gegebenenfalls an die Norm an.
  • 4. Stellen Sie sicher, dass alle Prüfungen lückenlos und digital dokumentiert werden, um im Schadensfall rechtlich abgesichert zu sein.

Fazit

Die DIN 94681 stellt einen erstmals vereinheitlichten Standard, der allen in der Wohnungswirtschaft Orientierung bietet und verhindert, dass jeder nach eigenem Ermessen handeln muss. Dadurch wird nicht nur die Verkehrssicherheit in Wohngebäuden verbessert, sondern auch die Rechtssicherheit für Betreiber gestärkt. Die Norm schafft eine solide Grundlage für eine professionelle und zukunftssichere Immobilienbewirtschaftung, bei der Sicherheit und Werterhalt im Fokus stehen.

Pascal Reichert

Prokurist bei QVS GmbH

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Anders bauen: Paradigmenwechsel für das klimaverträgliche Bauen

4. Baukulturtage in Bad Aibling. Das Thema „Anders bauen: Wärmewende und Gebäudetyp-e“ stand im Mittelpunkt. Foto: Sabine Ginter

Am 19. und 20.09.2024 trafen sich 135 Vertreterinnen und Vertreter aus Architektur und Ingenieurwesen, Immobilien- und Wohnungswirtschaft, Verwaltung, der Forschung und der Baupraxis im Rahmen der 4. Baukulturtage in Bad Aibling.

Elisabeth Kaiser, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und Stiftungsratsvorsitzende der Bundesstiftung Baukultur, machte die Dringlichkeit neuer klima- und kosteneffizienter Bauweisen deutlich. In Vorträgen und Diskussionen ging es danach um die Frage, wie die Wärmewende und der Gebäudetyp-e umgesetzt werden können.

„Die Wärmewende erfordert eine ganzheitliche Herangehensweise: Nur wenn wir über sektorale Ziele hinausblicken und das Gesamtbild im Auge behalten, können wir eine klimafreundliche und zugleich gestalterisch anspruchsvolle Baukultur fördern“, sagte Elisabeth Kaiser.

Gebäudetyp-e: Reduktion als neuer Standard beim (Um)Bauen

„Für eine erfolgreiche Bauoffensive braucht es einen Paradigmenwechsel“, betonte Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur. „Errichtung und Betrieb von Gebäuden und Infrastrukturbauwerken müssen künftig an einem CO2-Reduktionspfad und nicht mehr an Energieeffizienzanforderungen orientiert werden.“

Prof. Lydia Haack, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, skizzierte den Weg des Gebäudetyp-e von der Idee zur bevorstehenden Gesetzesänderung. Sie unterstrich, dass das aktuelle Korsett aus Regeln und Normen das Bauen heute „systemisch kompliziert“ mache und fachliche Expertise von Architekten, Ingenieurinnen und Fachplanern nicht in dem Maße zum Tragen komme, wie es möglich und wünschenswert wäre. Sie plädierte für eine Reduktion auf die primären Schutzziele mit Handlungsspielräumen für alternative Konstruktionen.

Ralph Büchele, Geschäftsführer der BayernHeim GmbH, beleuchtete die Perspektive der Wohnungswirtschaft, insbesondere das geförderte Wohnen. Er wies darauf hin, dass die Steigerung der Baukosten vor allem die Kosten für den technischen Ausbau betreffe, und stellte die aktuellen Standards in Frage. Eine Reduktion sei in vielen Bereichen möglich, von Schall- über Wärmeschutz bis hin zur Barrierefreiheit. Nur so könnten die Baukosten gesenkt und künftig noch bezahlbare Wohnungen gebaut werden, die sich auch wirtschaftlich rechneten.

Inwieweit Reduktion auch im Bereich der energetischen Sanierung möglich und sinnvoll ist, erforscht Prof. Florian Nagler, TU München / Florian Nagler Architekten GmbH, derzeit in Heidelberg: Er erläuterte das Vorhaben, das Erkenntnisse darüber bringen soll, ob einfachere Sanierungsstrategien effektiver und günstiger sind und zu einer Beschleunigung der energetischen Bestandssanierung führen könnten.

Dazu werden laut Nagler unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen an 13 baugleichen Zeilenhäuser der GGH in der Pfaffengrund Siedlung umgesetzt und miteinander verglichen, auch unter Berücksichtigung des Nutzerverhaltens vor und nach der Sanierung. Als Referenzvariante dient eine Vollsanierung nach EH 55 Standard. Der Energieeffizienzstandard sei gegenüber der unterschiedlichen Emissionsergebnisse aufgrund des Nutzerverhaltens fast unbedeutend.

Wir müssen mit weniger Material und weniger Geld die CO2-Emmissionen stärker und schneller reduzieren, sagte Dr. Ernst Böhm, Gründungsgesellschafter der B&O Gruppe. Foto: Andre Kirsch

Das exzessive Dämmen sollte ein Ende finden

„Clean (CO2-reduziert) nicht green (endenergiereduziert) ist das neue Ziel“, sagte Dr. Ernst Böhm, Gründungsgesellschafter der B&O Gruppe. „Wir müssen mit weniger Material und weniger Geld die CO2-Emmissionen stärker und schneller reduzieren. Das exzessive Dämmen sollte ein Ende finden, der Schwerpunkt liegt auf einer CO2-freien Erzeugung von Wärmeenergie. Das verstehen wir unter Wärmewende.“

Paradigmenwechsel: Dekarbonisierung vor Energieeffizienz

Das Ziel, bis 2045 CO2-neutral zu werden, gelinge nur mit einer entschiedenen Dekarbonisierung der Energieerzeugung, stellte Prof. Thomas Auer, TU München/ Transsolar Energietechnik GmbH, in seinem Vortrag klar. Eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudebestandes nach EH 55 Standard sei schlicht nicht finanzierbar und eine Umstellung der Wärmeversorgung auf Strom aus regenerativen Energien viel besser möglich. Gleichzeitig gab er zu bedenken, dass damit auch ein Aus- und Umbau der Elektroinfrastruktur einhergehe.

Wie eine ganzheitliche Sanierung statt maximaler Effizienz aussehen kann, verdeutlichte Prof. Elisabeth Endres, Ingenieurbüro Hausladen GmbH, anhand des Kollegiengebäudes der Katholischen Universität Eichstätt, das mit behutsamen Eingriffen energetisch ertüchtigt wurde. Sie monierte, dass im Umgang mit dem Bestand viel zu oft (energetische) Mängel in den Vordergrund gerückt würden, anstatt die Qualitäten eines Gebäudes herauszukehren und weiterzuentwickeln.

Als Auftakt zu den anschließenden Führungen übers B&O Bau ForschungsQuartier stellte Amandus Samsøe Sattler, ensømble studio architektur, das neue Heizhaus vor, das aktuell auf dem Gelände gebaut und Wärme aus Holzhackschnitzeln erzeugen wird. Der markante Entwurf aus nachwachsenden und vorgefundenen Baustoffen verdeutlicht, wie ein technisches Gebäude mit baukulturellem Anspruch zu einem Botschafter der Wärmewende werden kann.

135 Vertreterinnen und Vertreter aus der Branche kamen nach Bad Aibling. Foto: Kristin Baumert

Bei einem internen Fachgespräch diskutierten Expertinnen und Experten am zweiten Tag in Bad Aibling rechtliche Fragestellungen und Praxiserfahrungen zur Wärmewende und zum Gebäudetyp-e. Dabei verwies Prof. Hausladen auf die Erkenntnis, dass entgegen häufig kommunizierter Meinungen 95 Prozent der Bestandsgebäude mit Wärmepumpen ausgestattet werden könnten und einem Umbau deshalb in der Regel nichts entgegen stehe.

Außerdem ging es um die Notwendigkeit guter Prozesse, angefangen bei kooperativen Wettbewerbs- und Dialogverfahren, die offen für Kommunikation sind, hin zu einer Phase Null, die der Vertrauensbildung aller Beteiligten dient. Vertrauen, Mut zu Entscheidungen, transparente Kommunikation und Experimentierfreude waren zentrale Eigenschaften, die die Teilnehmenden als essenziell einstuften, um beim Thema „Anders bauen: Wärmewende und Gebäudetyp-e“ weiterzukommen.

Dr. Claudia Rudisch, Sabrina Ginter


Gemeinsam mit der B&O Gruppe richtet die Bundesstiftung Baukultur seit 2021 jährlich die Bad Aiblinger Baukulturtage aus. Das B&O Bau ForschungsQuartier genießt den Ruf als baukulturelle Adresse ersten Ranges: Auf dem bundesweit einmaligen Experimentiergelände befinden sich die Forschungshäuser, die im Zuge des Projekts Einfach Bauen der TU München errichtet wurden, sowie weitere Modellvorhaben zur Zukunft des Bauens. Die Baukulturtage widmen sich anhand von jährlich wechselnden Schwerpunkten der Frage, wie ein klimagerechtes, zukunftsweisendes und qualitätvolles Bauen und Umbauen gelingen kann. www.bundesstiftung-baukultur.de

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Öffentliche Hand soll bei Klimaschutz und Gebäudesanierung vorangehen

Klimaschutz & Sanierung: Öffentliche Hand soll vorangehen
SH-Landeshauptstadt Kiel: Wir blicken auf das Theater, im Hintergrund mit Turm das Rathaus. Gebäude in öffentlicher Hand. Bis 2040 soll Schleswig-Holstein erstes klimaneutrales Industrieland werden. Die Dena hat schon mal die Kosten errechnet. Foto: Wohnungswirtschaft heute. GW

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat jetzt die Studie „Fit für 2045 (Teil 2): Investitionsbedarf für die Transformation öffentlicher Nichtwohngebäude – Notwendige Investitionen für einen klimaneutralen öffentlichen Gebäudebestand und mögliche Finanzierungsansätze“ veröffentlicht.

Die Studie benennt erstmalig den konkreten Finanzierungsbedarf für die energetische Sanierung aller öffentlichen Gebäude in Deutschland auf ein klimaneutrales Niveau bis 2045. Die Kosten allein für eine entsprechende Energieverbrauchssenkung belaufen sich auf 120 Milliarden Euro, das entspricht 6 Milliarden Euro pro Jahr. Mit 4 Milliarden Euro entfällt die größte finanzielle Belastung auf Deutschlands Kommunen, da die meisten öffentlichen Gebäude in kommunalem Eigentum sind.

Corinna Enders, Vorsitzende der dena-Geschäftsführung, betont: „Die Umsetzung der Energiewende benötigt in den nächsten Jahrzehnten hohe Investitionen, insbesondere im Gebäudesektor. Die öffentliche Hand sollte hier Vorreiter sein.  Aufgabe der Politik ist es dabei, die nötigen Rahmenbedingungen für skalierbare Geschäftsmodelle zur Sanierung öffentlicher Gebäude zu schaffen. Ziel muss es sein, privates Kapital zu aktivieren und die Aufgaben rund um energetisches Sanieren zu bündeln und zu beschleunigen.“

Kosten und Wirtschaftlichkeit in zwei Szenarien ermittelt

Die Studie stellt für elf Gebäudetypen in zwei Szenarien jeweils die energiebedingten Mehrkosten den erzielbaren Energiekosteneinsparungen gegenüber. Basis für diese Wirtschaftlichkeitsberechnung ist ein Vergleich zwischen dem aktuellen Sanierungsgeschehen und dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045. Untersucht wurden auch mögliche Finanzierungsansätze.

Das „Business as Usual“-Szenario (BaU-Szenario) bildet das aktuelle Sanierungsgeschehen mit einer Sanierungsrate von rund einem Prozent und einer Sanierungstiefe gemäß Gebäudeenergiegesetz-Mindeststandard ab: Im Ergebnis zeigt sich, dass Deutschland seine Klimaziele im Gebäudebereich in diesem Szenario deutlich verfehlen würde.

Das zweite Szenario ist das „Ziel“-Szenario: Es nimmt für das Erreichen der Gebäudesektorziele gemäß Klimaschutzgesetz eine deutlich höhere Sanierungsrate von 4 Prozent und eine Sanierungstiefe gemäß Effizienzgebäude-Standard (EG 40) an. Mit den dafür anfallenden energiebedingten Mehrinvestitionen von 120 Milliarden Euro könnten bis 2045 45 Milliarden Euro Energiekosten eingespart werden. Rund 20 Jahre später würde sich die Investitionssumme durch die Einsparungen amortisiert haben.

Wirtschaftlichkeit verschiedener Wärmeerzeugungsarten

Für elf repräsentative Typgebäude wie Verwaltungsgebäude oder Schulen wurde jeweils differenziert für unterschiedliche Wärmeerzeugungsarten die Wirtschaftlichkeit der Sanierung auf GEG-Mindeststandard und EG-40-Standard betrachtet. Im Ergebnis zeigt sich, dass über die rechnerische Lebensdauer der Maßnahmen die Sanierung auf EG 40 selbst ohne Förderung wirtschaftlich sein kann.

Bestehende Finanzierungsinstrumente weiterentwickeln

Der Investitionsbedarf und die lange Amortisationszeit werfen jedoch die Frage auf, woher die erforderlichen Anreize und finanziellen Mittel kommen. Die Studie nennt dazu 20 Finanzierungsinstrumente und evaluiert sechs davon detailliert: Eigenkapital, Fremdkapital, Energieliefer-Contracting, Intracting, Energiespar-Contracting und Klimaschutz-Contracting.

Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass bereits heute Umsetzungsgeschwindigkeit und -tiefe von energetischen Sanierungen erheblich gesteigert sowie Skalierung, Bünde­lung und Standardisierung erreicht werden können, indem externe Dienstleister privates Know-how einbringen, Umsetzungs- und Betriebsrisiken übernehmen sowie Ergebnis- und Einspargarantien geben, wie z. B. beim Energiespar-Contracting (ESC). Um Stückwerk zu vermeiden, sollten solche Instrumente laut Studie gezielt weiterentwickelt und dabei eng mit Finanzierungsmodellen verzahnt werden.

Auch neue Finanzierungsmodelle sollten erprobt werden, so dass sich am Markt ein Spektrum an Lösungen entwickeln kann. Zudem lohnt sich ein Neudenken der Schuldenbremse, die Verbesserung von Rahmenbedingungen für Kapitalgeber und das Bewusstsein, dass öffentliche Gebäude ein attraktives Anlageport­folio darstellen.

Informationen zur Studie

Die Studie „Fit für 2045 (Teil 2): Investitionsbedarf für die Transformation öffentlicher Nichtwohngebäude“ wurde von der Prognos AG und dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE im Auftrag der dena für das Kompetenzzentrum Contracting erarbeitet.   Das Kompetenzzentrum Contracting agiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Sebastian Boie

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Warum Grundstückseigentümer Erbbaurechte vergeben

Warum Grundstückseigentümer Erbbaurechte vergeben
Quelle: Deutscher Erbbaurechtsverband

Wohneigentum ermöglichen, langfristig Einnahmen sichern und Bodenspekulationen verhindern: Dies sind aus Sicht der Erbbaurechtsgeber die größten Vorteile des Erbbaurechts, wie eine Studie des Deutschen Erbbaurechtsverbands zeigt.

Erbbaurechte können mehr Menschen Wohneigentum ermöglichen

Knapp 80 Erbbaurechtsgeber aus ganz Deutschland hat der Deutsche Erbbaurechtsverband zu ihrer Motivation befragt. Mehr als die Hälfte davon waren Kommunen, gefolgt von Kirchen und kirchlichen Stiftungen. Knapp zwei Drittel der Befragten stimmten der Aussage zu, dass Erbbaurechte ein gutes Instrument seien, um eine langfristige Rendite zu sichern. 54 Prozent sagten, dass Erbbaurechte mehr Menschen Wohneigentum ermöglichen können.

Vor allem in den Großstädten seien Erbbaurechtsgrundstücke attraktiv. Die Hälfte der befragten Organisationen hält das Erbbaurecht für geeignet, um Bodenspekulationen zu verhindern. 42 Prozent bezeichnen es als effektives Portfolioinstrument.

Banken sind ein Hemmnis

Als Nachteil empfinden es die Befragten, dass Erbbaurechte schwieriger zu vermarkten seien als Volleigentum. Knapp die Hälfte sagt, dass die Banken ein Hemmnis für entsprechende Investitionen darstellen.

Bewertung von Erbbaurechten durch die Banken anzupassen

„Die Finanzierungspraxis der Banken und die Nachteile bei der Vermarktung hängen eng zusammen“, erklärt Ingo Strugalla, der Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands. „Deshalb ist es dringend nötig, die Bewertung von Erbbaurechten durch die Banken anzupassen.“

Weiterbildungen für Erbbaurechtsgeber

Um Erbbaurechtsgebern die Verwaltung ihrer Liegenschaften zu erleichtern, bietet der Deutsche Erbbaurechtsverband 2025 zum zweiten Mal einen Lehrgang zum/zur zertifizierten Erbbaurechtsverwalter/in an. Registrierungen für die Warteliste sind ab sofort möglich: info@erbbaurechtsverband.de.

Mit der Bewertung und Finanzierung von Erbbaurechten beschäftigt sich der kommende Erbbaurechtskongress, der am 24. und 25.03.2025 in Frankfurt am Main stattfindet.

Vorteile des Erbbaurechts aus Sicht der Erbbaurechtsgeber. Quelle: Deutscher Erbbaurechtsverband

Quelle: www.erbbaurechtsverband.de


Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. wurde 2013 gegründet. Er ist ein Zusammenschluss aus namhaften Erbbaurechtsausgebern, die bundesweit einen erheblichen Anteil der im Erbbaurecht ausgegebenen Flächen repräsentieren, sowie Dienstleistern der Branche. Der Deutsche Erbbaurechtsverband vertritt die Interessen der Erbbaurechtsgeber in Deutschland gegenüber Öffentlichkeit, Medien, Politik und Verwaltung und versteht sich als universeller Ansprechpartner zum Thema Erbbaurecht. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Der Präsident des Verbandes ist Ingo Strugalla. Geschäftsführer ist Dr. Matthias Nagel. www.erbbaurechtsverband.de

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köln ag: Rouven Meister ist neuer Vorsitzender

köln ag: Rouven Meister ist neuer Vorsitzender
Mit den personellen Änderungen hat sich der Vorstand der köln ag deutlich verjüngt. Foto: Köln ag

Eine ganze Reihe von personellen Änderungen im Vorstand ergab die jüngste Mitgliederversammlung der köln ag. Kathrin Möller, seit 2012 Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen, gab den ersten Platz im Vorstand ab, da sie im Sommer 2025 ihre Arbeit im Vorstand des größten Mitgliedsunternehmens, der GAG Immobilien AG, beendet.

Zum Nachfolger wählte der Vorstand nach der Versammlung Rouven Meister, Vorstandsmitglied der Wohnungs- und Baugenossenschaft „Mieterschutz“ eG. Kathrin Möller bleibt aber im Vorstand der köln ag.

Mitgliederversammlung mit personellen Änderungen im Vorstand

Wiedergewählt wurde der langjährige stellvertretende Vorsitzende Martin Frysch, Vorstandsmitglied der Wohnungsgenossenschaft Köln-Sülz eG. Auch Marion Sett, Geschäftsführerin der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH, wurde im Amt bestätigt. Neu im Vorstand sind Klaus Pelzer von der GWG Wohnungsgesellschaft mbH Rhein-Erft als Nachfolger von Martina Runge und Laura Henke von der GEWOG Porzer Wohnungsbaugenossenschaft eG als Nachfolgerin von Uwe Seibel.

Auch Guido Stephan von der Antoniter Siedlungsgesellschaft mbH und Martin Bündgens von der gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft eG Die Ehrenfelder wurden in den Vorstand gewählt. Bündgens ist bereits seit Anfang 2023 Geschäftsführer der köln ag. Nicht mehr im Vorstand der köln ag sind Bernd Bücheler und Werner Nußbaum.

Arbeitsgemeinschaft blickt auf 77-jähriges Bestehen zurück

„Seit 77 Jahren ist die Arbeitsgemeinschaft eine starke Kraft für bezahlbares Wohnen in Köln und dem Umland“, betont die scheidende Vorsitzende Kathrin Möller. „Mit dem neuen Vorstand werden wir auch weiterhin kraftvolle Impulse für die aktuellen und kommenden Herausforderungen beim Thema Wohnen geben“, ergänzt der neue Vorsitzende Rouven Meister.

Zur köln ag – Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen – zählen 57 Wohnungsunternehmen sowie 13 fördernde Unternehmen aus dem wohnungswirtschaftlichen Dienstleistungsumfeld. Die Wohnungsunternehmen verfügen über einen Bestand von rund 180.000 Wohnungen in der Region Köln. Allein im Kölner Stadtgebiet halten sie mit 114.000 Wohnungen einen Anteil von 25 Prozent am gesamten Mietwohnungsbestand. Die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen fand im Jahre 1947 noch unter dem Dach des damaligen Gemeinnützigkeitsgesetzes statt. Mitglieder sind Wohnungsbaugenossenschaften, Wohnungsgesellschaften aus dem kommunalen, kirchlichen und industrieverbundenen Bereich sowie andere Wohnungsunternehmen

Martin Bündgens

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Jan-Christoph Maiwaldt jetzt CEO der Reos GmbH

Jan-Christoph Maiwaldt jetzt CEO der Reos GmbH
Jan-Christoph Maiwaldt (rechts) mit Reos Gründer Tom Leppin. ©Reos 2023, Claudia Höhne

Reos, einer der führenden Anbieter digitaler Property Management Dienstleistungen Deutschlands, erweitert das Top-Management: Seit 1. Juli ist Jan-Christoph Maiwaldt neuer CEO der Reos GmbH. Bereits vorab arbeitete der Hamburger Immobilienexperte eng mit dem Geschäftsleitungsteam zusammen, bestehend aus den Gründern Tom Leppin (CDO) und Kjell Beckmann (CSO), sowie Ole Jürs (COO) und Max Büchler (CFO). Gemeinsam setzen sie auf effiziente und digitalisierte Bewirtschaftungskonzepte, um Wohnraum schneller und besser zu verwalten.

„Wir sind überzeugt, dass Jan-Christoph Maiwaldt mit seiner umfangreichen Erfahrung und seinem strategischen Weitblick die Herausforderungen eines schnell wachsenden Unternehmens meistern wird,“ sagt Tom Leppin, Gründer von Reos.

Branche fordert effiziente und stärker digitalisierte Bewirtschaftungskonzepte

Der Schwerpunkt des angestrebten Wachstums liegt im Ausbau der marktführenden Position von Reos – sowohl für die Bewirtschaftung und den Betrieb von Micro Living Apartments als auch bei der Verwaltung großer Wohnimmobilien und Quartiere, einschließlich geförderter Wohnungen. Diese Segmente erfordern effiziente und stärker digitalisierte Bewirtschaftungskonzepte, um den Marktherausforderungen für Immobilieneigentümer und Investoren gerecht zu werden.

Reos setzt schon heute mit mehr als 10.000 digital verwalteten Wohneinheiten neue Maßstäbe in der Branche. „Ich bin begeistert von der professionellen Zusammenarbeit und den kurzen Entscheidungswegen bei Reos,“ sagt Jan-Christoph Maiwaldt. „Mit seiner Anwendungserfahrung überträgt das Unternehmen die hohen Effizienzbegehren des Marktes erfolgreich auf große Verwaltungsmandate im Bereich Wohnen und Quartiere.“

Maiwaldt bringt fundierte Erfahrung u.a. als ehemaliger CEO der noventic Gruppe mit. Er wird entscheidend dazu beitragen, den Wachstumspfad von Reos qualitativ abzusichern und die nächsten Entwicklungsschritte strukturell erfolgreich zu gestalten.

„Reos verfügt über ein unschätzbares, digitalisiertes Prozesswissen und wird durch weitere größere Investitionen eigene KI-Anwendungen implementieren, die die Immobilienverwaltungsprozesse nicht nur verbessern, sondern auch stärker automatisieren,” so Maiwaldt.

Unter der Leitung von Jan-Christoph Maiwaldt will Reos die bisherigen Erfolge in der Digitalisierung und Verwaltung großer Wohnimmobilien für die Akquisition weiterer Full-Service Property Management Mandate nutzen und proaktiv neue Marktanforderungen ins Dienstleistungsangebot aufnehmen.


Die Reos GmbH ist ein führendes Unternehmen digitaler Immobilienverwaltungen in der DACH-Region. Mit innovativen Softwarelösungen und Smart Building Expertise bietet Reos effizientes und nachhaltiges Property Management für Wohnimmobilien und moderne Assetklassen wie Micro Living und Quartiere. Die erfolgreiche Umsetzung zahlreicher Mandate etablierte Reos als vertrauenswürdigen Partner von Asset Managern großer Wohnportfolien. Seit 2017 setzt das Hamburger Unternehmen mit einem engagierten Team von mittlerweile 90 Mitarbeitenden auf intelligente Gebäudesteuerung, cloudbasierte Prozesse sowie Echtzeitdaten und bildet den gesamten Bewirtschaftungszyklus digital ab. https://reos.digital

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Familienheim Rhein-Neckar – Karin Heil übernimmt Leitung strategischer Projekte, um Bestände zukunftsfähig zu machen

Familienheim Rhein-Neckar Karin Heil übernimmt Leitung Strategie
Karin Heil, Immobilien-Ökonomin, freut sich auf die Aufgabe. Sie möchte mit ihren Erfahrungen und Ideen die soziale Wohnungswirtschaft in der Region nachhaltig zu prägen. Bild: privat

Karin Heil startete am 1. Oktober als Senior Projekt Managerin in der Gruppe der Familienheim Rhein-Neckar eG (FHM) mit gleich zwei strategisch wichtigen Projekten. Ziel des so genannten Projekts „Smaragd“ ist die strategische, technische sowie nachhaltige Bewertung eigener Wohnungsbestände der Familienheim Rhein-Neckar sowie der Wohnbau Lützen. Am Ende soll ein Komplettüberblick des ESG-konformen Sanierungsbedarfs entstehen, auf dessen Basis die Priorisierung und Zeitplanung der Sanierungsprojekte erfolgt.

Außerdem übernimmt Karin Heil die Projektleitung für die Entwicklung einer Photovoltaik (PV)-Strategie, die ebenfalls die Bestände der Familienheim und der Wohnbau Lützen GmbH einschließt. Beide Unternehmen gemeinsam bewirtschaften bundesweit rund 3.100 Wohnungen.

In ihrer Funktion wird Heil direkt an Prof. Dr. Thomas Glatte, FHM-Vorstandsvorsitzender, berichten. Glatte führt aus: „Das Projekt ´Smaragd´, benannt nach dem grünen Edelstein, wurde ins Leben gerufen, um den Immobilienbestand der Familienheim Rhein-Neckar und der Wohnbau Lützen zu bewerten und zukunftsfähig zu machen. Wir freuen uns sehr, dass wir Karin Heil für unser Team gewinnen konnten, da sie eine ausgewiesene Expertin im Bereich der Unternehmensplanung ist.“

Die Immobilien-Ökonomin Karin Heil ist geprüfte Bauleiterin sowie Bilanzbuchhalterin, zudem hat sie als Immobilientechnikerin an der Akademie der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Stuttgart, abgeschlossen. Heil war seit 1988 bei der Baugenossenschaft Familienheim Heidelberg eG tätig, seit 2014 als Vorstandsmitglied.

Heil: „Ich freue mich sehr auf diese anspruchsvollen Aufgaben! Schließlich bringe ich langjährige operative Erfahrung aus der sozialen Wohnungswirtschaft mit, da ich von der Pike auf bei einer Schwestergesellschaft der Familienheim Rhein-Neckar tätig war. Ich sehe den Wechsel zu einer großen Immobiliengruppe als Chance, mit meinen Erfahrungen und Ideen die soziale Wohnungswirtschaft in der Region nachhaltig zu prägen.“

Anja Paulmann

Weitere Informationen zur Familienheim Rhein-Neckar eG und zur Immobiliengruppe Rhein-Neckar (IGRN):

Mit mehr als 75 Jahren Erfahrung und rund 2.700 Wohnungen im eigenen Bestand ist die Familienheim Rhein-Neckar eG ein etabliertes Unternehmen im Immobilienmarkt der Region mit rund 6.000 Mitgliedern. Das Leistungsangebot umfasst das Planen, Entwickeln und Bauen von Immobilien, das Bewirtschaften von Bestandsimmobilien sowie den umfassenden und ganzheitlichen Service für Mieter und Kunden. Die Familienheim Rhein-Neckar ist die Muttergesellschaft der Immobiliengruppe Rhein-Neckar (IGRN). Die IGRN bewirtschaftet deutschlandweit mit 1.200 Mitarbeitern an 27 Standorten über 100.000 Wohnungen und mehr als 2 Millionen Quadratmeter Gewerbefläche. Viele der Leistungen sind nach der DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Angefangen bei der kaufmännischen Steuerung, der technischen Betreuung, über die Optimierung von Bewirtschaftung bis hin zur Digitalisierung bündelt die IGRN Kompetenzen und bietet nachhaltige Immobiliendienstleistungen. www.fh-rn.de , www.igrn.de


Weitere Informationen zur Wohnbau Lützen GmbH:

Die Wohnbau Lützen GmbH wurde 1992 gegründet und fungiert seitdem als regionales Wohnungsunternehmen. Zu dem Bestand gehören Wohnungen, die sowohl von der Stadt Lützen bereits in den 1920-er Jahren als auch von der DDR errichtet wurden. Heute umfasst der Immobilienbestand rund 580 Wohnungen an verschiedenen Standorten der Stadt. Dabei modernisiert die Wohnbau Lützen regelmäßig ihren Wohnraum, hält diesen auf dem Stand der modernen energetischen Anforderungen und trägt mit neuen Grün- und Außenanlagen, Wegen und Plätzen, die die Aufenthaltsqualität erhöhen, zum Stadtbild Lützens bei. Seit 2015 gehört die Wohnbau Lützen zur Immobiliengruppe Rhein-Neckar (IGRN), die deutschlandweit rund 100.000 Wohnungen und mehr als 2 Millionen Quadratmeter Gewerbefläche bewirtschaftet. www.wohnbau-luetzen.de

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Sebastian Schmidt – neuer Pressesprecher der Gewobag Berlin

Sebastian Schmidt. Foto: Privat

Sebastian Schmidt (44) wird ab 15. Oktober 2024 neuer Pressesprecher der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin. Er folgt in dieser Position auf Anne Noske, die das Unternehmen auf eigenen Wunsch im Mai 2024 verlassen hatte.

Der Diplom-Ökonom wechselt nach sechs Jahren als Senior-PR-Manager bei SIGNA Real Estate mit Sitz in Berlin in das landeseigene Wohnungsunternehmen. Begonnen hatte Schmidt seine Laufbahn 2009 bis 2015 als Senior-PR-Berater mit Fokus auf die Immobilienwirtschaft bei der Dr. ZitelmannPB. GmbH (heute PB3C), bevor er 2015 bis 2018 für die Dresdner PR-Agentur Frische Fische tätig war.

„Ich freue mich sehr auf die neuen Aufgaben bei der Gewobag und werde meine Expertise nutzen, das Unternehmen erfolgreich in der Stadtgesellschaft zu positionieren,“ sagt Sebastian Schmidt. „Die Herausforderungen und Chancen des Berliner Wohnungsmarktes sind mir bestens bekannt. Ich sehe großes Potenzial, die Gewobag in ihrem Engagement kommunikativ zu unterstützen.“

Malte Bädelt und Markus Terboven, Vorstandsmitglieder der Gewobag: „Wir freuen uns, dass wir mit Sebastian Schmidt einen erfahrenen Kollegen für unser Unternehmen gewinnen konnten. Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Immobilienwirtschaft und seinem fachlichen Know-how kann er an die bisherige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Gewobag anknüpfen und wird dennoch neue Akzente setzen. Wir freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit und heißen Sebastian Schmidt herzlich willkommen.“

Die Gewobag gehört mit über 74.000 Wohnungen und mehr als 130.000 MieterInnen zu den größten Immobilienunternehmen der Hauptstadt und bundesweit. Bis 2026 will das landeseigene Wohnungsbauunternehmen seinen Bestand durch Neubau um rund 10.000 Wohnungen erweitern. www.gewobag.de www.sowohntberlin.de

Monique Leistner

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Absolventinnen und Absolventen der EBZ Business School auf der EXPO REAL 2024 geehrt

AbsolventInnen der EBZ Business School auf EXPO REAL geehrt
Zum ersten Mal wurde der Young Talents Award vergeben: Alexander Rychter (VdW RW), Jennifer Pfeiffer (Mei-er-Haus- und Grundverwaltung GmbH), Erik Schulze (Covivio), Sun Jensch (DAPB), Nicola Müller (BMWSB), Leona Tauwel (GWH Wohnungsgesellschaft Hessen), Prof. Daniel Kaltofen (EBZ Business School) (v.l.n.r.) Bild-quelle: EBZ Business School/Torben Rehder. 

Auf der EXPO REAL wurden erneut herausragende Absolventinnen und Absolventen der EBZ Business School (FH) aus Bochum geehrt. Insgesamt sechs Nachwuchstalente erhielten Auszeichnungen.

Beim Young Talents Award wurden die drei besten Bachelorarbeiten des letzten Jahres auf der Bühne des NRW-Standes gewürdigt. Alle Preisträger erhielten die Bestnote 1,0 für ihre Abschlussarbeiten und freuten sich über die Anerkennung.

Nicola Müller, Vertreterin des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie EBZ-Alumna, ehrte Leona Tauwel. Die kaufmännische Immobilienmanagerin der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen überzeugte mit ihrer Arbeit zum Thema „Soziale Gentrification in Düsseldorf“.

Sun Jensch, geschäftsführende Gesellschafterin der Deutschen Agentur für Politikberatung, überreichte Erik Schulze seine Auszeichnung. Der Mitarbeiter bei Covivio untersuchte in seiner Bachelorarbeit die Umsetzung von ESG-Regulatorik durch Wohnungsgenossenschaften und entwickelte praxisnahe Handlungsempfehlungen.

Jennifer Pfeiffer, Mitarbeiterin der Meier-Haus- und Grundverwaltung GmbH, wurde von Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen, für ihre Arbeit zur Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen mittels PV-Anlagen geehrt.

Auch die besten Masterabsolventen des Studiengangs Real Estate Management wurden auf der EXPO REAL am BID-Stand ausgezeichnet:

Insa Kübler, Immobilienberaterin bei Engel & Völkers, erhielt von Dirk Salewski, BFW-Präsident, den dritten Preis. In ihrer Abschlussarbeit befasste sie sich mit den Auswirkungen der Einkommens- und Vermögensverteilung auf die Wohneigentumsquote in Deutschland.

Michael Roweda, Vorstandsvorsitzender der Kleefeld-Buchholz eG, wurde von Alexander Rychter für seine Analyse genossenschaftlicher Philosophien im Kontext wirtschafts- und unternehmensethischer Ansätze prämiert.

Maximilian Klaus, Mitarbeiter der Volksbank Ruhr Mitte eG und bester Masterabsolvent des Jahrgangs 2023/2024, wurde von Axel Gedaschko, GdW-Verbandspräsident, für seine Arbeit zum Thema Flächenrecycling von Industriebrachen als Instrument der Stadtentwicklung ausgezeichnet.

Große Freude auch bei der Ehrung der besten Masterabsolventen: Dirk Salewski (BFW), Alexander Rychter (VdW RW), Michael Roweda (Kleefeld-Buchholz eG), Insa Kübler (Engel & Völkers), Maximilian Klaus (Volksbank Ruhr Mitte eG), Axel Gedaschko (GdW), Prof. Daniel Kaltofen (EBZ Business School) (v.l.n.r). Bildquelle: EBZ Business School/Torben Rehder.

Erneut unterstützte Vivawest die Masterehrung der EBZ Business School und übernahm die Preisgelder für die Nachwuchstalente. Die EBZ Business School freut sich über den erneuten Erfolg ihrer Absolventinnen und Absolventen und gratuliert allen Preisträgern herzlich. Margarethe Danisch

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Das neue GEG: Wegfall des Wärmepumpen-Privilegs zum 1. Oktober 2024

Wegfall des Wärmepumpen-Privilegs in der Heizkostenverordnung
„Wärmepumpen sind eine zentrale Technologie für die nachhaltige Wärme- und Warmwassererzeugung in Gebäuden. Darum ist es wichtig, dass auch der dafür benötigte Strom sparsam und effizient genutzt wird. Die verbrauchsabhängige Abrechnung schafft dafür den notwendigen Anreiz und Transparenz“, erklärt Hartmut Michels, Vorstand des DEUMESS e.V. Foto: DEUMESS // Andreas Friese

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die aktuelle Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das GEG stellt bereits seit 1. November 2020 eine Weiterentwicklung und Zusammenführung früherer Regelungen dar, die allesamt die Energieversorgung von Gebäuden bestimmten. Dazu zählen die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Ziel der Zusammenlegung war es, einen besseren Überblick über die Anforderungen an die Energieeffizienz und an den Einsatz erneuerbarer Energien im Neubau und bei Sanierung zu erhalten. Mit der letzten Novelle des GEG ändern sich auch einige Regelungen von Betriebskostenverordnung (BKVO) und Heizkostenverordnung (HKVO). Diese Änderungen haben auch Auswirkung auf die Zusammenarbeit von Immobilienverantwortlichen, wie Verwaltern oder Eigentümern, und ihren Dienstleistern für die Heiz- und Betriebskostenabrechnung.

Die entsprechenden Änderungen der Betriebskostenverordnung gelten bereits ab dem 1. Januar 2024. Die Änderungen der Heizkostenverordnung treten jetzt zum 1. Oktober 2024 in Kraft.

Einzug von Wärmepumpen in die Heizkostenabrechnung

Die maßgebliche Rolle nimmt dabei die neue Behandlung von Wärmepumpen im Rahmen der Betriebs- und Heizkostenverordnung ein. Der Gesetzgeber trägt damit dem Umstand Rechnung, dass Wärmepumpen in zunehmendem Maß Teil der Wärmeversorgung auch in Mehrfamilienhäusern sein werden.

Auch dort gilt es entsprechend zu gewährleisten, dass die Bewohner durch eine Verbrauchsabhängige Abrechnung der Wärme- und Warmwasserkosten Informationen zu ihrem Verhalten und einen Anreiz zum Sparen erhalten.

In der Folge wurden verschiedene Abschnitte von Betriebs- und Heizkostenverordnung verändert, um diesem Ansatz zu entsprechen und zukünftig auch strombetriebene Wärmeerzeugung zu umfassen:

  • •            § 2 S. 1 Nr. 4a der Betriebskostenverordnung, der die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage beschreibt. Dieser wurde um die Wörter „die Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms und…“ ergänzt. Damit wird klargestellt, dass auch der Stromverbrauch von Wärmepumpen zu den umlagefähigen Kosten gehört.
  • •            § 7 Abs. 2 der Heizkostenverordnung, der vor diesem Hintergrund ebenfalls um die Worte „die Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms und…“ ergänzt wurde.
  • •            § 9  der Heizkostenverordnung, bei dem Ergänzungen in Abs. 1 S. 2 und 5 sowie Abs. 2 S. 6 gemacht wurden, um die Verteilung der Kosten für Wärmepumpen bei der Versorgung mit Wärme und Warmwasser durch verbundenen Anlagen regeln. Hier wurden entsprechend jeweils die Worte „bei Wärmepumpen oder“ beziehungsweise „durch Wärmepumpen“ ergänzt.
  • § 9 Abs. 2 S.6 HKVO, der sich auf die Zahlenwertgleichung für solche Anlagen bezieht, die aufgrund des unzumutbar hohen Aufwands von einer Wärmeerfassung durch Zähler ausgenommen sind, wird für die Wärmemenge von Wärmepumpen der Satz ergänzt „…bei dem Betrieb einer monovalenten Wärmepumpe mit 0,30 zu multiplizieren.“
  • •            § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a) der Heizkostenverordnung, in dem die Worte „Wärmepumpen- oder“ gestrichen werden. Damit entfällt das sogenannte Wärmepumpen-Privileg als Ausnahmeregelung. Mit Wärmepumpen versorgte Gebäude unterfallen damit zukünftig explizit der Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung nach den Paragraphen 3-7 HKVO.
  • •            § 12 Abs. 3 neu S. 1. und 2 der Heizkostenverordnung regelt zudem zukünftig die Verpflichtung zur Ausstattung von mit Wärmepumpen versorgten Gebäuden mit Verbrauchserfassungsgeräten sowie den Zeitpunkt der notwendigen verbrauchsabhängigen Abrechnung. Sofern der Verbrauch am 1. Oktober 2024 noch nicht erfasst wird, gilt eine Nachrüstpflicht mit entsprechenden Zählern bis Ende September 2025.

Mit dieser letzten Änderung setzt der Gesetzgeber die Wärme- und Warmwassererzeugung mittels Wärmepumpen abschließend mit der durch Kessel oder Fernwärme gleich, indem er damit auch Art. 9b) Abs. 1 der EU Energieeffizienz-Richtlinie entspricht. Diese fordert bei einer zentralen Anlage zur Wärme- (oder Kälte) Erzeugung die Installation individueller Verbrauchszähler, sofern dies angesichts der potentiellen Energieeinsparungen verhältnismäßig kosteneffizient und technisch durchführbar ist.

Auch für die verbrauchsabhängige Abrechnung von Wärmepumpen gibt es Ausnahmen, die nach wie vor in § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a) HKVO geregelt sind. Diese haben sich jedoch nicht geändert und gelten weiterhin lediglich für Fälle, bei denen die Zählerausstattung, Verbrauchserfassung und Abrechnung binnen zehn Jahren erwartbar nicht wirtschaftlich sind.

Zusammengefasst

Wärmepumpen werden durch den Gesetzgeber künftig auch in Mehrfamilienhäusern als eine maßgebliche Quelle für Wärme und Warmwasser angesehen. Da auch der Strom zum Betrieb von Wärmepumpen eine wertvolle Energieressource darstellt, sollte dieser möglichst sparsam genutzt werden. Darum kommen die Verbrauchsabhängige Abrechnung der Wärme- und Warmwasserkosten sowie die damit einhergehenden Informationen zum individuellen Verbrauch und der kosteninduzierte Sparanreiz ab dem 1. Oktober 2024 für Wärmepumpen ebenso zum Einsatz, wie bisher für Heizöl- und Erdgaskessel oder die Versorgung mit Fernwärme.

Hartmut Michels

Der DEUMESS e.V. ist Interessenvertretung und Netzwerk für über 200 zumeist eigentümergeführte mittelständische und regionale Unternehmen der Energie- und Immobilienbranche. Gemeinsam gestalten sie durch das Erheben und Nutzbarmachen von Verbrauchsdaten für Wärme, Strom und Wasser die Energiewende in mehr als 4,4 Millionen Wohnungen aktiv mit. Sie installieren dazu Sensorik-Infrastruktur und ermöglichen dadurch Verbrauchstransparenz, die Steuerung von Gebäudetechnik und Energieströmen und die beschleunigte Digitalisierung der Immobilien in ihrer Region. DEUMESS ist der mitgliederstärkste Verein für die digitale Erfassung und Verarbeitung energetischer Daten in Deutschland. Rund jede fünfte Wohnung in Deutschland erhält Energiedienstleistungen eines Mitgliedes von DEUMESS. Gemeinsam leisten die Mitglieder einen wichtigen Beitrag, Deutschland bis 2045 weitestgehend klimaneutral zu machen.

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