Die sieben sogenannten Nur-Strom-Häuser beherbergen insgesamt 155 Wohnungen und kommen komplett ohne fossile Energieträger wie Gas oder Fernwärme aus. Die ersten Mieter:innen werden ihr neues Zuhause Ende 2025 beziehen. Foto: HOWOGE // Bachmann
Im Berliner Bezirk Lichtenberg errichtet die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH einen Wohnungsneubau der ausschließlich mit grüner Energie versorgt wird. Die sieben sogenannten Nur-Strom-Häuser beherbergen insgesamt 155 Wohnungen und kommen komplett ohne fossile Energieträger wie Gas oder Fernwärme aus.
Gleichzeitig entsteht sozialer Wohnraum: Alle Wohnungen werden entsprechend der Kooperationsvereinbarung mit dem Land Berlin vermietet, die Hälfte der Wohnungen geht an Empfänger eines Wohnberechtigungsscheins. Neben den Mietwohnungen entstehen drei Einheiten für Wohngemeinschaften und Gemeinschaftsräume zur Nutzung durch soziale Träger.
Photovoltaik in Kombination mit Wärmepumpen
„Insbesondere in Großstädten haben wir eine hohe Flächenkonkurrenz und damit wenig Raum für die zentrale Erzeugung von grüner Energie. Deswegen versuchen wir so viel Energie wie möglich am Gebäude direkt zu erzeugen“, sagt HOWOGE Geschäftsführer Ulrich Schiller.
„Hier in der Lückstraße setzen wir auf Photovoltaik in Kombination mit Wärmepumpen – in anderen Projekten ist es die Abwärme aus Abwasser oder das Windrad auf dem Dach. Mit der Lückstraße befinden sich derzeit fünf Nur-Strom-Quartiere der Howoge mit mehr als 800 Wohnungen im Bau.“ Anlässlich der Rohbaufertigstellung wurde der Richtkranz für das Wohnquartier an der Lückstraße gehisst. Die ersten Mieter:innen werden ihr neues Zuhause Ende 2025 beziehen.
Auch Mieterstrom, wer möchte…
Das Quartier entsteht auf dem 11.400 Quadratmeter großen Areal südlich der Lückstraße 35-37. An der belebten Lückstraße wird der historische Blockrand in einem Gebäude aufgenommen. Auf dem schmalen, langgezogenen Grundstück dahinter entstehen sechs weitere Stadthäuser.
Ein Großteil der Energie, die im Gebäudeensemble verbraucht wird, entsteht vor Ort. Auf jedem Dach produzieren Photovoltaikanlagen CO2-freien Strom. Dieser fließt nicht nur in die allgemeinen Hausanlagen, sondern auch – wenn von den Mieter:innen gewünscht – als HOWOGE Grünstrom direkt in die privaten Steckdosen. Die restliche Strommenge bezieht die HOWOGE als Ökostrom aus dem öffentlichen Netz.
Geplant wurde das Quartier nach dem Standard eines Effizienzhauses 55. Alle Wohnungen sind mit moderner und energiesparender Haustechnik ausgestattet. Die Wärmeversorgung stellen Luft-Wasser-Wärmepumpen auf jedem Haus sicher.
Entsiegelung und klimaangepasste Bepflanzung
Für die Gestaltung der Freianlagen waren ökologische und soziale Gesichtspunkte ausschlaggebend. Die Gartenanlagen entlang der Gebäude gliedern sich in Spiel, Sport- und Ruhebereiche, die üppige Begrünung fokussiert heimische und klimaangepasste Arten. Das Regenwasser versickert auf dem Grundstück und wird dem Grundwasser zugeführt. Zuvor war das Gelände mit einem Garagenhof bebaut und fast vollständig versiegelt.
Um nachhaltige Mobilität zu fördern, sind mehr als 300 Stellplätze für Fahr- und Lastenräder geplant. Jedes Dach wird außerdem extensiv begrünt. Die Fertigstellung erfolgt nach jetzigem Planungsstand Ende 2025. Das Gebäudeensemble entsteht in Typenbauweise. Der Entwurf stammt vom Kreuzberger Büro Bollinger + Fehlig, Generalübernehmerin ist die IWP Hohental Plan- und Generalbau GmbH.
Bei der Auswahl des entsprechenden Dienstleisters sollte man auf jeden Fall darauf achten, dass er über entsprechende Qualifikationen verfügt. Foto: Wohnungswirtschaft-heute.de / Gerd Warda
In Deutschland gibt es zwischen 19 und 19,5 Millionen Wohngebäude – rund 75 Prozent von ihnen werden von Heizungen warmgehalten, die mit fossilen Brennstoffen wie Öl, Erdgas, Kohle oder Holzpellets betrieben werden. Und das ist ein Problem. Denn rund ein Sechstel (15 %) des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 entsteht im Gebäudesektor (alle Angaben: DENA-Gebäudereport 2024). Wärmepumpen sind eine Alternative, doch sie haben mit Vorurteilen zu kämpfen.
Mit dem Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das seit 2024 gilt, wird hier entgegengesteuert: Bis 2045 soll der Gebäudesektor in Deutschland klimaneutral sein. Darum müssen seit Januar Heizungen in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung wird ab 2026 auch für bestehende Gebäude in Kraft treten. Gleichzeitig müssen Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden.
Das sorgt für Verunsicherung bei vielen Hausbesitzern. Eine umweltfreundliche, rentable und nachhaltige Alternative sind Wärmepumpen, doch sie haben den Ruf, zu kompliziert und zu teuer zu sein – Zeit, mit den größten Mythen zum Thema Wärmepumpen aufzuräumen:
Mythos 1: Wärmepumpen sind nur in gut gedämmten Neubauten effizient
Eine Wärmepumpe kann zwar in gut gedämmten Neubauten ihre Vorteile voll ausspielen. Sie kann aber auch in Bestandsgebäuden eingesetzt werden, insbesondere wenn diese zumindest teilweise modernisiert und optimalerweise gedämmt werden, um so die Heizleistung zu optimieren.
Mythos 2: Wärmepumpen sind im Betrieb teurer als eine herkömmliche Heizung
Tatsächlich können Wärmepumpen, besonders bei Nutzung von Ökostrom, sehr kosteneffizient sein, vor allem, wenn der Strompreis niedrig ist oder die Anlage sinnvoll dimensioniert wurde. In gut gedämmten Gebäuden und bei einer Kombination mit einer Photovoltaikanlage sind die Betriebskosten in der Regel niedriger als bei fossilen Heizsystemen.
In schlecht gedämmten Häusern oder bei sehr kalten Außentemperaturen müssen Wärmepumpen mehr Energie aufwenden – aber das müssen fossile Heizsysteme ebenfalls.
Mythos 3: Wärmepumpen sind nur für Fußbodenheizungen geeignet
Moderne Wärmepumpen können in vielen Fällen auch mit herkömmlichen Radiatoren kombiniert werden, insbesondere wenn diese für niedrigere Vorlauftemperaturen ausgelegt sind.
Mythos 4: Wärmepumpen funktionieren nicht bei sehr niedrigen Temperaturen
Moderne Wärmepumpen können selbst bei Minusgraden effizient arbeiten. Luft-Wasser-Wärmepumpen verlieren bei extrem niedrigen Temperaturen (unter -20 °C) etwas an Effizienz und benötigen dann mehr Strom, um ausreichend Wärme zu liefern. Erd- und Wasserwärmepumpen sind weniger anfällig für Temperaturveränderungen, da sie die Wärme aus dem Boden oder Wasser beziehen, wo die Temperaturen konstanter sind. Solch niedrige Temperaturen kommen in Deutschland allerdings extrem selten vor.
Mythos 5: Die Installation von Wärmepumpen ist komplex und aufwändig
In vielen Fällen ist die Installation einfacher als gedacht, insbesondere wenn der richtige Standort gewählt wird und erfahrene Fachkräfte beteiligt sind.
Mythos 6: Die Sanierung des Hauses ist zwingend erforderlich
Tatsächlich kann eine Wärmepumpe auch in unsanierten Bestandsgebäuden sinnvoll eingesetzt werden, besonders in Kombination mit Maßnahmen wie dem Austausch alter Heizkörper.
Mythos 7: Wärmepumpen benötigen viel Platz
Inzwischen gibt es kompakte Systeme, die sich auch in kleinen Häusern und Grundstücken problemlos unterbringen lassen.
Mythos 8: Die Anschaffung und Installation einer Wärmepumpe ist teuer
Die Kosten für die Anschaffung und Installation einer Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus können abhängig von Faktoren wie der Größe des Hauses und seinem energetischen Zustand zwischen 15.000 und 30.000 Euro betragen und sind damit höher als die für ein herkömmliches Heizsystem (Gas oder Öl). Wer allerdings auf eine Wärmepumpe umsteigt, kann staatliche Förderungen beantragen und so die Kosten deutlich senken.
Die Grundförderung beträgt bis zu 35 Prozent der Kosten. Mit zusätzlichen Boni, abhängig von der Effizienz der Wärmepumpe oder dem Haushaltseinkommen, sind insgesamt Förderungen von bis zu 70 Prozent möglich.
Mythos 9: Wärmepumpen sind laut
Luft-Wasser-Wärmepumpen können tatsächlich Geräusche verursachen, insbesondere die Außenluftgeräte, die im Betrieb bis zu 50 dB laut sein können. Das entspricht etwa dem Geräuschpegel eines Kühlschranks oder leiser Hintergrundmusik. Moderne Geräte sind jedoch deutlich leiser geworden, und es gibt spezielle Schalldämmungen, die den Lärm reduzieren. Die Wahrnehmung des Lärmpegels hängt also stark von der Qualität der Installation, den örtlichen Gegebenheiten und der individuellen Geräuschempfindlichkeit ab.
Wenn die Anlage richtig dimensioniert und installiert wird, sind Wärmepumpen sowohl wirtschaftlich als auch effizient im Betrieb. Bei der Auswahl des entsprechenden Dienstleisters sollte man auf jeden Fall darauf achten, dass er über entsprechende Qualifikationen verfügt. Der VDI hat dazu entsprechende Richtlinie zum sachgerechten Einbau im Bestand und für die qualifizierte Durchführung eines hydraulischen Abgleichs erarbeitet.
Bereits mehr als 10.000 Planer und Errichter haben die Schulung zu Einbau und Planung von Wärmepumpensystemen in Ein- und Mehrfamilienhäusern absolviert. Etwa 4.000 davon sind nach bestandener Prüfung als Sachkundige im öffentlich zugänglichen Register VDI-Sachkundiger Wärmepumpe eingetragen (vdi-sachkundiger-waermepumpe.de) – und stellen so sicher, dass alles nach Plan läuft.
Dürre im Land. Das Foto von shutterstock | Pavlo Baliukh ist entnommen aus dem Naturgefahrenreport 2024 des GDV.
Viel, viel Regen, Hochwasser und Überschwemmung. Zuvor fünf Jahre nahezu ungeahnte Dürre und Trockenheit. Das Land wankt zwischen zu viel und zu wenig Wasser. Im Interview spricht Dr. Andreas Marx, Leiter des Deutschen Dürremonitors am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, über Veränderungen im Wasserkreislauf.
Herr Marx, wie steht es um den Wasserhaushalt in Deutschland?
Andreas Marx: In diesem Jahr ist die schwere und lange Dürre seit 2018 zu Ende gegangen. Wir haben nachgeforscht, eine ähnlich schwere Dürre gab es zuletzt 1857 bis 1866. Die Regenmengen von 2023 und dem ersten Halbjahr 2024 haben dann in manchen Orten Deutschlands Werte erreicht, die statistisch gesehen nur einmal in 50 bis 100 Jahren oder seltener auftreten.
Für den Wasserhaushalt bedeutet dies insgesamt: Auch die Grundwasserspiegel haben sich normalisiert. Der Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2024 war der niederschlagsreichste Zwölfmonatszeitraum seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1881.
Im ganzen Land?
Marx: Im Osten mit Schwerpunkt in Sachsen ist die Erholung nicht so stark wie in den westlichen Landesteilen. Im Nordwesten, Westen und Süden hingegen sind zuerst die Grundwasserspiegel deutlich über die Normalstände gestiegen, durch die zeitweisen extremen Niederschläge auf sehr nasse Böden sind große Hochwasserereignisse entstanden.
Das Wasser drückte auch von unten auf Deiche, Infrastruktur und Gebäude. Auch das ist eine Extremsituation: viel Oberflächenwasser, viel Grundwasser.
Wie verändert sich unser Wasserkreislauf durch den globalen Temperaturanstieg?
Marx: Wärmere Luft nimmt mehr Wasser auf. Daher führt der Klimawandel global auch zu höheren Niederschlägen. Auch die Wahrscheinlichkeit extremen Niederschlags nimmt zu, wie sie Deutschland im Winter 2023 und im Frühjahr 2024 erlebte. Global ist das Mehr an Niederschlägen ungleich verteilt. Trockene Regionen wie der Mittelmeerraum werden trockener, nasse wie Skandinavien noch nasser.
Mit welchen Folgen ist für Deutschland künftig zu rechnen?
Marx: Deutschland liegt in einem Übergangsbereich – die mittleren Veränderungen sind vergleichsweise klein. Die Klima-Projektionen für Deutschland sind jedoch unterschiedlich. Der Niederschlag liegt in der Jahressumme auch in Zukunft auf dem Niveau der Vergangenheit, einige Simulationen zeigen aber auch eine langfristige Abnahme. Die Sommer werden heißer, der Wasserbedarf steigt.
Die Böden werden im Spätsommer trockener. Im Winter wird es mehr als bisher regnen. Wir brauchen daher ein tragfähiges Wassermanagement, um den Überschuss an Wasser im Winter noch stärker als bisher in den Sommer zu bringen – und damit genügend Wasser verfügbar zu haben.
Zu wenig, zu viel Wasser: 590 Liter pro Quadratmeter regnet es im Dürrejahr 2018 in Deutschland – nur drei Viertel des Durchschnitts von 789 Litern. Im feuchten Jahr 2023 hingegen sind es 958 Liter.
Wie kann dieses Wassermanagement aussehen?
Marx: Es gibt gute Ansätze, wir haben Talsperren für den Wasserrückhalt. In sehr trockenen Gegenden Deutschlands, wie etwa im Raum Magdeburg, wird das Grundwasser durch Flusswasser angereichert. Auch die Landwirtschaft braucht angepasste Bewässerung.
Sie verfügt weitgehend über ein System aus Gräben und Drainagen, das darauf angelegt ist, Felder zu entwässern – weil es in der Vergangenheit eher zu viel Wasser gab. Das sollte so umgebaut werden, dass Wasser auch für Trockenheit verfügbar ist. Gleichzeitig muss auch der Verbrauch im Sommer reduziert werden, zum Beispiel durch effektivere Kühltechniken.
Ein ausgleichendes System ähnlich der blau-grünen Infrastruktur von Städten, das zu viel Regenwasser für Hitzetage zurückhält?
Marx: Das gilt für alle Anpassungsmaßnahmen. Sie müssen in der Lage sein, trockene und nasse Situationen nutzbar zu machen. Das geht mit einfachen Veränderungen. Die Parkplätze von Supermärkten etwa könnten teilweise entsiegelt und mit Hohlblocksteinen versehen werden. Das Regenwasser versickert in den Boden und wirkt gleichzeitig gegen Dürre und Überflutung.
Lässt sich auch ein zu hoher Grundwasserstand regulieren?
Marx: Ein aktives, flächiges Management für zu hohes Grundwasser sehe ich nicht. Das kennen wir aus dem Braunkohleabbau, wo jahrzehntelang Grundwasser abgepumpt wurde. Das ist ein sehr aufwendiges und riskantes Verfahren. Dauerhaft zu hohes Grundwasser ist auch nicht das Problem, es ist eher eine zeitlich begrenzte Extremsituation. Da müssen wir eher unsere Risikowahrnehmung ändern und uns stärker anpassen.
Wie?
Marx: Wir haben mit Hochwasserschutz sehr viel Erfahrung in Deutschland, er muss aber konsequenter praktiziert werden. Anlagen wie Polder, Schutzmauern und vor allem Überflutungsflächen müssen schneller und einfacher geschaffen werden.
Klar muss aber auch sein: Es gibt keinen hundertprozentigen Schutz vor diesen Extremen. Und ein hundertjährliches Hochwasser tritt nicht alle 100 Jahre auf, sondern mit einer einprozentigen Wahrscheinlichkeit in jedem Jahr.
Welche Strategien hat Deutschland für das andere Extrem, für Dürre?
Marx: Bei Dürre haben wir immer noch großen Forschungsbedarf. Dürre entwickelt sich langsam, schleichend. Es fehlen Indikatoren: Wann beginnt sie? Welche Warnungen brauchen wir? Welche Maßnahmen ergreifen wir? Daran müssen wir in den kommenden Jahren arbeiten.
Sind Sie zuversichtlich, dass dies gelingt?
Marx: Mit der Nationalen Wasserstrategie hat die Bundesregierung 2023 einen Rahmen dafür gesetzt. Doch eine Strategie ist schnell verfasst, jetzt sollten Aktionen folgen, Investitionen in die Infrastruktur. Das braucht einen langen Atem. Das ist manchmal schwierig, weil Extremsituationen schnell vergessen sind.
Herr Marx, danke für den Hintergrund zum Thema Wasser.
Das Interview stammt aus dem aktuellen Naturgefahrenreport des GDV. Die vollständige Broschüre können Sie sich hier herunterladen.
Zum Hintergrund: Nationale Wasserstrategie
Mit der Nationalen Wasserstrategie will die Bundesregierung die Versorgung mit Trinkwasser gewährleisten, Grundwasser und Ökosysteme schützen, Landwirtschaft und Wirtschaft mit ausreichend Wasser versorgen. Bis 2030 soll ein vorausschauendes Wassermanagement geschaffen werden.
Die Koordinaten: ein bezahlbares, sicheres Trinkwassersystem; natürliche Rückhalteflächen für das Wasser in der Stadt und auf dem Land; Renaturierung von Mooren und Flussauen als Schutz vor Hochwasser.
Der TÜV-Verband sieht angesichts hoher Mängelquoten bei sicherheitsrelevanter Haustechnik weiterhin Defizite beim Brandschutz öffentlicher Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser, Hotels, Veranstaltungsstätten oder Hochhäuser. Laut den Ergebnissen des aktuellen „TÜV Baurechtsreports“ ist im Jahr 2023 gut jede vierte (27,1 Prozent) Brandschutzanlage im laufenden Betrieb von den TÜV-Sachverständigen mit „wesentlichen Mängeln“ beanstandet worden – ein Plus von 0,6 Punkten im Vergleich zum Vorjahr.
Im Jahr 2018 lag die Mängelquote noch bei 21,1 Prozent. Weitere 43,9 Prozent der Anlagen hatten im Jahr 2023 „geringfügige Mängel“ und nur 29 Prozent blieben mängelfrei.
„Der technische Brandschutz in öffentlichen Gebäuden, Beherbergungsstätten und Hochhäusern ist nach wie vor unzureichend und wird seit einigen Jahren beanstandet“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, bei der Vorstellung des „TÜV Baurechtsreports 2024“. „Eigentümer und Verwalter sind gefordert, die Funktionsfähigkeit der Brandschutzanlagen vollständig zu gewährleisten.“
Die von den Sachverständigen geprüften Brandschutzsysteme umfassen neun Anlagentypen, bei sechs Anlagentypen ist die Mängelquote gestiegen. So hatte fast jede dritte Feuerlöschanlage im Betrieb (31 Prozent) wesentliche Mängel, 27,6 Prozent der Rauchabzugsanlagen und 21,3 Prozent der Brandmeldeanlagen. Auch 35,4 Prozent der Lüftungsanlagen und 25,1 Prozent der Notstromaggregate (Sicherheitsstromversorgung) wurden mit erheblichen Mängeln beanstandet. Die Anlagen erhalten in dem Fall keine Prüfbescheinigung. Die Mängel müssen je nach Gefährdung unverzüglich oder innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.
Im TÜV-Baurechtsreport sind die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von sicherheitsrelevanten Anlagen in sogenannten Sonderbauten erfasst. Dazu gehören unter anderem Hochhäuser ab 22 Metern Höhe, Beherbergungsstätten, Bildungseinrichtungen, Versammlungsstätten, Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie große Verkaufsstätten ab 2000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche. Im Jahr 2023 haben die Sachverständigen der TÜV-Organisationen 69.570 sicherheitstechnische Anlagen in Sonderbauten geprüft.
Ungünstige Gemengelage führt zu steigenden Mängelquoten
Der wachsende Zeit- und Kostendruck auf den Baustellen, der Fachkräftemangel und die Komplexität der Gebäudetechnik aber auch Versäumnisse bei Wartung und Instandhaltung führen laut TÜV-Verband zu steigenden Mängelquoten bei den sicherheitsrelevanten Anlagen in Sonderbauten.
„Im Brandfall müssen alle Schutzkomponenten eines Gebäudes reibungslos ineinandergreifen. Wo qualifiziertes Fachpersonal fehlt, das die komplexe Gebäudetechnik beherrscht, verschärfen sich die Probleme wechselseitig“, sagt Dr. Bühler. Bereits zu Beginn der Planungsphase sollten Auftragnehmer daher in den Austausch mit Sachverständigen treten. Auf diesem Weg lasse sich die Mängelzahl vor Inbetriebnahme verringern.
Eine weitere Hürde stellen die zahlreichen Bauvorgaben aus unterschiedlichen Rechtsgebieten dar, die bei Bauvorhaben berücksichtigt werden müssen. Dr. Bühler: „Wir brauchen Bürokratieabbau auch auf den Baustellen. Vorgaben aus verschiedenen Rechtsgebieten müssen zusammengeführt oder vereinfacht werden.“ Die Sicherheit müsse dabei weiterhin oberste Priorität haben.
Energiewende: Neue Herausforderungen für den Brandschutz
Auch die dringend nötige Umsetzung der Energiewende stellt neue Herausforderungen für den Brandschutz an Gebäuden dar. „Mit dem Solarpaket I der Bundesregierung werden Betrieb und Bau von Solaranlagen entbürokratisiert und die Energiewende durch die vereinfachte Nutzung von Steckersolaranlagen demokratisiert. Ein dringend nötiger Schritt zum Erreichen der Pariser Klimaziele“, sagt Dr. Bühler. Doch müsse die wachsende Anzahl an Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeichern und Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch bei den Brandschutzmaßnahmen von Gebäuden bedacht werden.
Statistisch gesehen geht von PV-Anlagen aktuell kein höheres Brandrisiko aus als von anderen elektrischen Anlagen. Ihre Mängelquote ist aber vergleichsweise hoch, was ihr Brandrisiko auf lange Sicht vergrößert. Ein erhebliches Brandrisiko bergen hingegen die Batteriespeicher, die für die PV-Anlagen in Innenräumen verbaut werden. Im schlimmsten Fall können sie bei extrem hohen Temperaturen von bis zu 1.000 Grad Celsius verbrennen und damit nicht mehr auf herkömmlichem Wege mit Wasser gekühlt und gelöscht werden. Auf diese Gefahren hat der Gesetzgeber mit der Musterverordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen bereits reagiert.
Eine Prüfverpflichtung besteht bei PV-Anlagen allerdings noch nicht
Weder aus den Prüfverordnungen der Länder noch aus sonstigen baurechtlichen Vorgaben geht sie hervor. Nur aus dem Versicherungsrecht kann eine Verpflichtung zu einer vollständigen Prüfung entstehen, wenn Feuerversicherer eine unabhängige Prüfung der Starkstromanlage elektrischer Anlagen, also beispielsweise einer PV-Anlage, verlangen.
Neu im Baurechtsreport: Prüfungen gemäß VdS-Prüfrichtlinie
Feuerversicherer verlangen im Rahmen ihrer Versicherungstätigkeit häufig eine unabhängige Prüfung von elektrischen Anlagen an ihren Versicherungsobjekten, die ansonsten keiner Prüfpflicht unterliegen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen wurden bislang vom Verband der Sachversicherer (VdS) zusammengetragen. Der VdS führt nun keine Auswertung der Prüfergebnisse mehr durch. Mit dem Baurechtsreport 2024 veröffentlicht der TÜV-Verband erstmals in komprimierter Form die Zahlen aus den Prüfungen der Sachverständigen der TÜV-Unternehmen gemäß VdS-Prüfrichtlinie.
Im Jahr 2023 war nur ein Zehntel der geprüften Anlagen (10,1 Prozent) mängelfrei. Geringfügige Mängel hatten 57,9 Prozent der Anlagen. Wesentliche Mängel, also solche, bei denen aufgrund der Prüfregel eine besondere Brand- oder Unfallgefahr an den Anlagen festgestellt wird, wiesen im Jahr 2023 ein knappes Drittel der geprüften Anlagen (32,0 Prozent) auf.
Im vergangenen Jahr haben die Versicherungsleistungen für Blitz- und Überspannungsschäden ein Rekordhoch erreicht. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lag der durchschnittliche Schadenwert mit 1.460 Euro so hoch wie nie zuvor.
Die Entschädigungsleistungen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen für Blitzschäden haben den höchsten Stand seit 20 Jahrenerreicht. Insgesamt wurden rund 330 Millionen Euro für etwa 220.000 Blitz- und Überspannungsschäden geleistet. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Schadensumme um 80 Millionen Euro, während die Anzahl der Schäden um 50.000 zunahm. Der Schadendurchschnitt von 1.460 Euro stellt den höchsten Wert seit Beginn der Erhebungen im Jahr 1988 dar; 2022 lag dieser Wert noch bei 1.420 Euro.
Die gestiegene technische Ausstattung von Gebäuden und Häusern trägt zu diesem hohen Schadendurchschnitt bei. Häufige Blitzschäden sind unter anderem zerstörte Dachflächen sowie Überspannungsschäden, die defekte Steckdosen, Computer oder Telefonanlagen betreffen. Auch Schäden an der Haustechnik, wie beispielsweise an Heizungssteuerungen oder -anlagen, sind häufig.
Größte Blitzgefahr besteht in den Monaten von Juni bis August
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland insgesamt rund 195.000 Blitze registriert, wobei im August mit etwa 64.000 Blitzen die meisten gezählt wurden. Hingegen wurden im Oktober nur 235 Blitze registriert, was den geringsten Wert darstellt.
Wie Blitzschäden versichert sind
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt nach einem Blitzeinschlag Schäden am Dach, Mauerwerk sowie Überspannungsschäden an fest installierten elektrischen Anlagen, einschließlich Heizungssteuerungen. Auch Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks sind abgedeckt. Schäden an beweglichem Eigentum, wie Computern, Fernsehern oder anderen technischen Geräten, werden durch die Hausratversicherung ersetzt. Um Schäden weitgehend zu verhindern, empfiehlt sich der Einsatz von äußeren und inneren technischen Blitz- und Überspannungsschutzsystemen.
Dieses Schild zeigt die gekennzeichneten Fluchtwege an. Nutzen Sie sie und ziehen die Türen von verrauchten Räumen hinter sich zu. Foto: Dekra
Wenn es brennt, kommt es auf jede Sekunde an. „Bereiten Sie sich auf den ‚worst case‘ vor, damit im Ernstfall keine wertvolle Zeit verloren geht“, empfiehlt Lars Inderthal, Brandschutzexperte bei Dekra. „Nehmen Sie sich die Zeit und machen sich vorher schon klar, was zu tun ist.“ Die richtige Vorbereitung auf einen Brandfall kann über Leben und Tod entscheiden.
Erst einmal Ruhe bewahren!
Eine wichtige Verhaltensregel für den Brandfall klingt einfach, ist aber oft nicht leicht umzusetzen: Erst einmal Ruhe bewahren! Wer Hektik und Panik vermeidet, tut sich leichter, die Gefahrenzone zügig, aber kontrolliert zu verlassen. Außerdem sind andere gefährdete Personen zu warnen.
Man tut gut daran, die gekennzeichneten Fluchtwege zu benutzen und die Türen von verrauchten Räumen hinter sich zuzuziehen. Schnellstmöglich sollte auch ein Notruf an die Feuerwehr (Telefon 112) abgesetzt werden. Hier gilt der Tipp des Dekra Experten: Lieber einmal zu viel als einmal zu spät.
Fluchtwege nicht zustellen
Ein wichtiger Aspekt bei Bränden ist der Fluchtweg. Der Rettungsweg muss bekannt und frei von Hindernissen sein. In Mehrfamilienhäusern darf er nicht mit Möbeln, Schuhschränken oder Fahrrädern zugestellt sein. Sie können die Flucht behindern und selbst Feuer fangen.
Brennbare Gegenstände sind dort auf ein Minimum zu verringern. In jedem Fall muss die Haustüre von innen immer ohne Schlüssel zu öffnen sein, sonst kann das Treppenhaus zur tödlichen Falle werden. Aufzüge dürfen im Brandfall nie benutzt werden, erinnert Dekra Experte Inderthal.
Verrauchtes Treppenhaus bedeutet Lebensgefahr
Verlässt man eine Wohnung, in der ein Brand ausgebrochen ist, sollten Personen möglichst die Türe hinter sich schließen, damit sich die gefährlichen Brandgase nicht auf dem Rettungsweg ausbreiten und die Flüchtenden gefährden können. Auch geringe Mengen von Brandrauch enthalten giftige Gase, die bereits nach wenigen Lungenzügen zur Bewusstlosigkeit führen können. Ist das Treppenhaus bereits verraucht, sollte man in der Wohnung bleiben und sich am Fenster bemerkbar machen.
Niemals sich selbst in Gefahr bringen
In den ersten Sekunden, nachdem ein Brand entstanden ist, kann man noch versuchen, das Feuer mit einem Feuerlöscher zu löschen. „Man sollte sich vorher schon mal mit der Handhabung beschäftigt haben und genau wissen, wann ein Einsatz sinnvoll ist und wie man sich beim Löschversuch nicht selbst gefährdet“, rät Brandschutzexperte Lars Inderthal.
Auch hier gilt unbedingt: Niemals Rauch einatmen. Im Zweifel bringt man sich in Sicherheit und überlässt die Brandbekämpfung der Feuerwehr.
Rauchmelder: Monatlich die Prüftaste drücken
Wenn es in der eigenen Wohnung brennt, kann man den Rauch schnell riechen. Das funktioniert allerdings nicht, wenn der Brand in einem entfernten Raum der Wohnung entsteht oder die Bewohner schlafen. Die meisten Brandopfer bei Wohnungsbränden sind deshalb in den Nachtstunden zu beklagen. Genau hier helfen Rauchwarnmelder, die bereits bei geringen Mengen an Rauch einen lauten Alarmton abgeben und damit auch die schlafenden Bewohner so frühzeitig wecken, dass sie auf die Gefahr reagieren können. „Man hat festgestellt, dass oft nur 120 Sekunden Zeit bleiben, um sich nach der Entstehung eines Brandes in Sicherheit zu bringen“, so der Dekra Experte.
Rauchmelder sind in Deutschland seit Beginn des Jahres 2024 bundesweit in allen Bundesländern vorgeschrieben. Damit sie dauerhaft schützen, sollte ihre Funktion mit der Prüftaste jeden Monat gecheckt werden. Ist die Batterie weitgehend entladen, gibt das Gerät im Abstand von einigen Sekunden einen Signalton ab.
Lithium-Ionen Batterie mit 182 Zellen werden bei einem Übungs-Workshop mit einem F-500 Handfeuerlöscher gelöscht. Foto: www.vulkan-feuerschutz.ch
In Zeiten, in denen sich Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus in praktisch jedem Haushalt wiederfinden, stellt sich immer mehr die Frage nach dem Umgang der Versicherer mit den Schäden, die aus einem unsachgemäßen Umgang oder unkontrollierten Ladevorgängen dieser Akkus resultieren. Welche Anforderungen sind in diesem Zusammenhang zu stellen? Sollen sich diese für private und gewerbliche Anwender unterscheiden?
Mit diesen Fragen hatte sich zuletzt das Kammergericht Berlin auseinanderzusetzen. Es hatte in einem Berufungsverfahren über die Frage zu entscheiden, ob ein Versicherer seine Leistung für einen Brandschaden aus einer Sach-Inhaltsversicherung in Höhe von fast 75.000 Euro von dem gewerblichen Mieter der Versicherungsnehmerin regressieren kann. Dieser hatte sechs 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus fortlaufend auf einem Holzregal mittels herstellerfremder Ladegeräte durch seine Beschäftigten aufladen lassen. Dabei kam es zu einer Explosion eines Akkus und infolgedessen zu einem Gebäudebrand.
Das Kammergericht (Hinweisbeschluss vom 11.01.2024, Aktenzeichen: 8 U 24/22, NJW-RR 2024, 764 und RuS 2024, 522) hat die vollumfängliche Verurteilung des Mieters in erster Instanz durch das LG Berlin bestätigt.
Hintergrund
In der Gebäudeversicherung gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein konkludenter Regressverzicht des Versicherers im Fall leicht fahrlässiger Schädigung durch den Mieter. Das Kammergericht stellt klar, dass dieser Aspekt nicht auf die vorliegende Geschäftsinhaltsversicherung des Vermieters zutreffe; die Rechtsprechung zur Wohngebäudeversicherung sei nicht auf andere Versicherungsarten übertragbar.
Bereits 2006 hatte der Bundesgerichtshof dies explizit für die Hausratversicherung eines Versicherungsnehmers entschieden, der mit dem Mieter in einem Objekt wohnte.
Verantwortung und Zumutbarkeit bei der Gefahrenvermeidung
Auch bei gewerblichen Verwendern seien zunächst die allgemein geltenden Grundsätze zur Gefahrenschaffung und den entsprechenden notwendigen Sicherheitsvorkehrungen heranzuziehen. Derjenige, der eine Gefahrenlage – gleich welcher Art – schaffe, sei grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern.
Es seien diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind. Die Zumutbarkeit von Sicherungsvorkehrungen bestimme sich dabei unter Abwägung der Wahrscheinlichkeit der Gefahrverwirklichung, der Gewichtigkeit möglicher Schadenfolgen und der Höhe des Kostenaufwands, der mit Sicherheitsvorkehrungen einhergeht.
Pflicht zur Gefahrenvermeidung beim Laden von Lithium-Ionen-Akkus
Nach Ansicht des Gerichts könne der Argumentation des Mieters nicht darin gefolgt werden, dass Vorsichtsmaßnahmen nicht geboten seien, weil eine Brandentstehung beim Ladevorgang sehr selten sei. Letzteres möge zutreffen, ändere aber nichts daran, dass von Lithium-Ionen-Akkus ein bekanntes erhöhtes Brandrisiko insbesondere beim Laden ausgehe, dass dies zu erheblichen Schäden für Menschen, Gebäude und sonstige Sachen führen könne und dem (zumal gewerblich handelnden) Betreiber der akkubetriebenen Geräte daher zumutbare Schadenabwendungsmaßnahmen abzuverlangen seien.
Das Gericht erkennt eine Pflichtverletzung des Mieters bereits in der Missachtung der Herstellerangaben des Ladegeräts, wonach nur bestimmte Akkus verwendet werden dürfen, da andere Akkutypen platzen und Verletzungen oder Sachschäden verursachen können. Allerdings war die Schadenkausalität dieser Pflichtverletzung nicht aufklärbar.
Stattdessen hebt der Senat maßgeblich auf das Laden der Akkus in brennbarer Umgebung ab, was Ursache für die Brandentstehung gewesen sei. Bei diesen gewerblichen Ladevorgängen hätte auf einen nicht brennbaren Untergrund und genügend Abstand zu brennbaren Gegenständen geachtet, zudem Löschmittel bereitgestellt und die Mitarbeiter instruiert werden müssen. Auch der Hinweis des Mieters auf die Sozialüblichkeit des Ladens von Tablets und Mobiltelefonen ohne besondere Vorkehrungen verfing nicht, da die verwendeten 18-Volt-Akkus nicht mit solchen von Tablets und Mobiltelefonen vergleichbar seien, und zudem ein gewerbliches Laden an sechs Ladeplätzen deutlich über private Ladevorgänge mit kleinen Akkus hinausgehe.
Einordnung
Das Urteil wird in ersten Reaktionen in der Fachpresse kontrovers diskutiert. Attestieren manche Autoren dem Gericht eine überzeugende Argumentation, könne der Entscheidung nach anderen Stimmen weder von der Begründung noch vom Ergebnis gefolgt werden.
Die beiden zuvor in diesem Kontext veröffentlichten Oberlandesgerichtsurteile (OLG Naumburg 4 U 51/14 und OLG Bamberg 1 U 34/19) betrafen Brandereignisse aus dem Aufladen von Akkus bei ferngesteuerten Modell-Helikoptern (zum Teil gebraucht gekauft mit unklarer Historie), bei denen Abstürze und die Gefahr von Vorschäden in der Natur der Sache lagen – und damit Sonderkonstellationen. Trotz Abstellens des Kammergerichts im vorliegenden Fall auf die Gewerbsmäßigkeit der Aufladung und die Größe der Akkus wirft das Urteil Abgrenzungsfragen zum täglich millionenfach durchgeführten Aufladen von Lithium-Ionen-Akkus privater oder geschäftlicher Mobiltelefone und Tablets auf.
Soweit ersichtlich, hat die Rechtsprechung hierzu noch keine Schadenersatzpflichten von Nutzern wegen Verletzung von Sicherheitsvorkehrungen ausgeurteilt. Die alltäglichen privaten Ladevorgänge der genannten Geräte auch auf brennbarer Unterlage dürften in der Regel nur ein leicht fahrlässiges Handeln begründen.
Lithium-Ionen Batterie mit 182 Zellen werden bei einem Übungs-Workshop der Firma Vulkan-Feuerschutz mit einem F-500 Handfeuerlöscher gelöscht. Foto: www.vulkan-feuerschutz.ch Schauen Sie sich bei YouTube den Versuch an, hier der Link: https://youtu.be/7wItRzKXxZA?t=34
Im gewerblichen Bereich mit wiederkehrenden Ladevorgängen an einer Mehrzahl von Ladeplätzen größerer Akkus kann die Wertung anders ausfallen, wie der vorliegende Fall zeigt. Vermieter von Gewerbemietraum, bei dem eine solche Nutzung vorgesehen ist, könnten erwägen, dem Mieter – letztlich auch in dessen Interesse – die Gefahren der Ladevorgänge vor Augen zu führen und die Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen mietvertraglich zu verankern.
Lutz Rellstab
Prokurist, Bereichsleiter Recht und Compliance bei der AVW Gruppe
Den einfachen Wasserzähler kennt jeder. Meist ist er im Keller, dort wo die Trinkwasserleitung ins Haus kommt. Die Wasserversorger bauen ihn ein. Den Wasserzähler kann auch jeder einsehen, denn er muss jährlich abgelesen werden. Dies machen die Hausmeister oder Mieter selbst. Aber wer möchte, könnte auch kontrollieren, ob Wasser aus dem Leitungssystem austritt. Dreht sich das Rädchen am Zähler, obwohl alle „Zapfstellen“ verschlossen sind, läuft Wasser aus. Die Frage ist nur wohin? Foto: Wohnungswirtschaft heute.de / GW
Als 2010 die Schadenverhütungsabteilung in der damaligen Westfälischen Provinzial Versicherung ein Konzept zur Reduzierung von Großschäden in kommunalen Gebäuden startete, war die Lage auf dem Markt von Leckageschutzgeräten noch übersichtlich.
Tabelle 1: Ausgewählte Übersicht von Leckageschutzsystemen (Stand 2012)
Mittlerweile ist die Zahl der heute verfügbaren Geräte deutlich größer und das Angebot ändert sich ständig. Ein weites Angebot bilden mittlerweile Produkte, die in „Smart Home“ Systeme eingebunden werden können. Über Sensoren und Aktoren können die Geräte nunmehr auch über das Internet kommunizieren und von dort über Laptop, Smartphone etc. kontrolliert und bedient werden. Hier zeigt sich die Entwicklung der Steuerungsmöglichkeiten von „Smart Home“, wie sie auch mit anderen technischen Geräten, ob Heizungsanlage, Photovoltaikanlagen oder auch Haushaltsgeräten möglich sind. Ebenso sind die Nennweiten der Absperrsysteme wesentlich ausgeweitet worden.
Weiterhin gibt es eine Vielzahl technischer Möglichkeiten über Zeitschaltuhren, Anschluss an eine Gefahrenmeldeanlage, Druck- und/oder Durchflussmessungen, Sensoren an bevorzugten Stellen außerhalb der Rohrleitungen, Kopplung des Durchflusses mit Bewegungsmeldern etc. Die Palette ließe sich noch erweitern.
Das bedeutet allerdings auch, dass man ein Konzept für seine individuellen Bedürfnisse erstellen muss. Ein Übersichtsartikel im schadenprisma 3/21:“ Leckageschutz in Trinkwasserinstallationen“ von Dr. Thorsten Pfullmann beschreibt die Erstellung eines Konzeptes für einen Leckageschutz.
Des Weiteren hat mit Grohe Sense ein Anbieter aus der Sanitärbranche ein System mit Leckagesensoren vor einigen Jahren auf den Markt gebracht, dass von einigen Versicherungsunternehmen in der Probephase getestet wurde. Hansgrohe bietet ein ähnliches System an. Leider haben auch diese Systeme bisher nicht die Erwartungen der Versicherungsbranche zur dauerhaften Reduzierung der Leitungswasserschäden erfüllen können.
Es lässt sich festhalten, dass eine Vielzahl von brauchbaren Leckagewarnsystemen für den Einsatz in der Trinkwasserinstallation in bestimmten Gebäuden auf dem Markt verfügbar ist. Aber sie sind vornehmlich für kleine übersichtliche Trinkwasserinstallationen interessant. Also für Einfamilienhäusern, Ferienhäuser, kleine Kindergärten, kleinere Museen usw. Für größere komplexere Installationen sind diese Systeme, wie sie in Mehrfamilienhäuser, Schulkomplexe, Altenheime anzutreffen sind, weniger geeignet.
Allerdings können für spezielle Konstellationen Sensoren, z.B. in Gewerbe- oder Industrieobjekte, eingesetzt werden. Hier sind die Sensoren unabhängig von der Trinkwasserleitung und können Feuchtigkeit an Stellen messen, wo man diese nicht haben möchte. Dies sind in der Regel genau untersuchte und abgestimmte Einzelfälle, bei denen dann ein angepasstes Schutzkonzept erstellt wurde. Hinzu kommt, dass es in der Regel Ablauf-/Alarmpläne und technische Ansprechpartner für die Systeme gibt, die dafür verantwortlich sind.
Warum wurden die Erwartungen nicht erfüllt?
Gerade die öffentlichen Gebäudeversicherer haben in den letzten zwei Jahrzehnten zum Teil mit großen Erwartungen versucht, die Vorteile dieser Systeme ihren Kunden nahe zu bringen.
Es wurden auch falsche Erwartungen von einigen Akteuren vermittelt, dass man mit diesen Systemen die Probleme in der Leitungswassersparte lösen könnte. Mittlerweilen ist in der Branche Ernüchterung eingetreten, da sich diese Erwartungen so nicht erfüllt haben.
Bild 5: Drei Absperrventile der Firma Kemper an separaten Leitungen. Hieran sieht man die aufwändige Installation, wenn man alle Strangleitungen überwachen möchte.
Warum wurde es bisher nicht geschafft eine marktbreite Anwendung dieser Systeme umzusetzen? Und woran liegt das?
Ein wesentlicher Punkt ist nach Meinung des Autors dabei, dass man mit diesen Systemen keinen Wasserschaden verhindern kann. Wenn also das System anschlägt, dann ist der Schaden bereits eingetreten. Bei einem nach der GDV Statistik ermittelten Durchschnittsschaden von ca. 4000 Euro in der verbundenen Wohngebäudeversicherung (Stand 2024) sind alle Kosten von Leckagesuche, Aufstemmen der Wand, Installation reparieren, Wand verschließen, Maler- und Tapezierarbeiten, ev. Trocknungsarbeiten etc. enthalten. Somit lassen sich also im Durchschnittsschaden bei einem Einfamilienhaus kaum Einsparungen für die Behebung von Leitungswasserschäden für den Versicherer einsparen.
Ein weiterer Punkt sind der Aufwand und die Kosten der Leckageschutzgeräte. In der Regel muss in die Installation eingegriffen werden, um das Absperrventil zu installieren (siehe Bild 5). D.h. ein Handwerker muss beauftragt werden und sich mit den Systemen auskennen, um den Kunden ein passendes Produkt zu empfehlen.
Dritter Punkt ist dann die Frage nach der Leitungswasserversicherung. Wenn der Kunde eine Leitungswasserversicherung hat, warum soll er zusätzlich noch eine Investition tätigen, die 1. in der Regel nur das Trinkwasser überwacht und abschaltet und 2. ein Mehrfaches von einem Jahresbeitrag für die Leitungswassersparte kostet.
Das bedeutet ein immenser Aufwand an Überzeugungsarbeit, der bisher noch nicht Früchte getragen hat.
Ansätze bei Kommunen
Interessanter ist da der Einsatz in Gebäuden, die ein Großschadenpotential haben. Dies betreffen, z.B. kommunale Objekte. Ziel solcher Projekte war von vorneherein die Minimierung des Kostenaufwands bei LW-Großschäden. Großschäden sind Schäden, die schnell Zehntausend und mehr Euro verursachen. Beispielsweise betrug der Durchschnittsschaden in einem Zeitraum von drei Jahren bei 88 LW-Großschäden in Kommunen eines öffentlichen Versicherers mehr als 35.000 Euro. Hier sind also andere Einsparpotentiale mit den Leckageschutzsystemen möglich, wenn man dann das „richtige“ Objekt findet.
Eine erhebliche Kostenreduzierung durch Austritt von weniger Leitungswasser ist für folgende Gewerke möglich:
Renovierungsarbeiten
Bodenbeläge
Trocknungskosten
Die anderen, oben aufgeführten, Kosten fallen bei jedem Leitungswasserschaden immer an und bilden kein Einsparpotenzial. Außerdem besteht ein Kostenvorteil für die Kommune, wenn Trinkwasser eingespart und Vandalismus vorgebeugt wird.
In verschiedenen Auswertungen von der Westfälischen Provinzial Versicherung (2008-2012) und der Versicherungskammer Bayern (2013) konnte gezeigt werden, dass es sich lohnt, diese Systeme in kommunalen Objekten zu installieren, um Großschäden zu verhindern.
In Pilotprojekten wurden im Einzelfall gute Erfolge erzielt. Aber die Probleme in den verschiedenen Projekten sind ähnlich gelagert wie oben bereits aufgeführt: die Ansprache und Erstellung eines Konzeptes, die Fachfirma einbinden und der Installationsaufwand, die Kosten und in der Regel ist dies auch nur für übersichtliche, einfachere Installationen sinnvoll. Auch in den Kommunen haben sich diese Systeme nicht flächendeckend durchgesetzt.
Organisation
Ein weiterer wichtiger Punkt, der oftmals unterschätzt wird, ist die Organisation.
Die Technik selbst funktioniert. Aber es muss jemand für die Technik verantwortlich sein. D.h. Ansprechpartner sein, wenn etwas Außergewöhnliches passiert. Das fängt damit an, wenn z.B. in einer Kita nach Dienstschluss noch eine Gruppe tagt, aber die Wasserzufuhr gesperrt wurde. Oder wenn ein Schulfest am Wochenende nicht angemeldet wurde. Oder wenn dann tatsächlich durch einen Leitungswasserschaden das Wasser abgestellt wird. Dies liest sich trivial, ist aber wie auch bei anderen Techniken oftmals die größte Hürde.
Bild 6: Regelkreis für den organisatorischen Aufwand z.B. in einer Kommune bei der Installation von Leckageabsperrvorrichtungen
Fazit
Die Systeme zum Leckageschutz sind für bestimmte Gebäudetypen, bzw. Nutzen sinnvoll. Allerdings gibt es keine Universallösungen. Das bedeutet erst einmal vom Nutzer Überlegungen, wie und was geschützt werden soll, um ein Schutzkonzept zu erstellen oder erstellen zu lassen. Damit dürfte aber der normale Eigenheimbesitzer überfordert sein. Bisher haben weder die Hersteller noch die Versicherer es geschafft, die Eigenheimbesitzer von den Systemen zu überzeugen.
Für komplexere Trinkwasserinstallationssysteme sind diese Leckageschutzgeräte aber weniger geeignet. In einem Mehrfamilienhaus mit sechs und mehr Wohneinheiten sind sie kein geeignetes Mittel, um die Trinkwasserinstallation mit überschaubaren Kosten zu überwachen. Hier bedarf es anderer intelligentere und vor allem kostengünstigere Lösungen. In der nächsten Ausgabe wird dazu ein Artikel erscheinen.
Dr. Georg Scholzen
Dr. Georg Scholzen ist Diplom-Chemiker mit über 20 Jahren Erfahrung in der Verhütung von Leitungswasserschäden. Er war u.a. Sprecher der Projektgruppe „Leitungswasser“ des GDV, Mitglied im Projektkreis „Betrieb und Wartung“ beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.), Autor des Fachbuches „Leitungswasserschäden: Vermeidung – Sanierung – Haftung“ und der Experte im FORUM LEITUNGSWASSER der AVW Unternehmensgruppe.
Sie lesen heute die 25. Ausgabe von „Forum Leitungswasser“. Im September 2020 haben wir von der AVW-Gruppe mit der „Initiative Schadenprävention“ in Kooperation mit dem Team der Fachzeitschrift Wohnungswirtschaft heute. den Titel gestartet. In dieser Zeit sind mehr als 200 Artikel mit Wissen „rund um die Leckage-Prävention“ erschienen.
Die Autoren sind Experten zum Thema, wie Dr. Georg Scholzen (u.a. Autor des Fachbuches „Leitungswasserschäden: Vermeidung – Sanierung – Haftung“). Seine Beiträge zu den verbauten Materialien geben den Verantwortlichen in den technischen Abteilungen der Unternehmen wichtige Hinweise. Mal stand die Silikonfuge im Vordergrund, mal „alles rund um die Verbundrohre“, die als Ersatz fürs teurere Kupferrohr gern eingesetzt werden.
Hilfreich sind auch die regelmäßig erscheinenden Schadensanalysen des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (IfS). Diese Beiträge lesen sich fast wie Krimis. Warum leckt das Rohr? Was ist beim Einsatz von flexiblen Schläuchen zu beachten? Warum sollte auch ein Fachmann die Einbaurichtlinien der Hersteller beachten? Viele Fragen, viele Antworten, um nur einige zu nennen.
„Forum Leitungswasser“ erscheint online. Aus gutem Grund, denn so können immer mehr Leser auf die Inhalte zugreifen. Das zeigen uns auch die Klickzahlen: Das Thema „Leckage-Prävention“ rückt ins Blickfeld. Heute mehr als vor vier Jahren.
Was ist passiert? In den Unternehmen hat man erkannt, dass schadenpräventiver Umgang mit Leitungswasserschäden auch etwas mit Nachhaltigkeit zu tun hat. Aber auch die jährlich anfallende Schadensumme zwingt zum Handeln. So schätzt der Gesamtverband der Versicherer (GDV), dass im Jahr 2024 die Schadensumme um ca. 300 Millionen, auf knapp über 4 Milliarden Euro steigen wird. Dies ist die Summe, die die Versicherer für entdeckte Schäden wohl auszahlen müssen. Nun gibt es aber auch Schäden, die erst nach vielen Jahren entdeckt werden.
Was ist zu tun? Schadenpräventiv handeln! Möglichst keinen Leitungswasserschaden entstehen lassen! In seinem Beitrag für diese Ausgabe betrachtet Dr. Georg Scholzen den Markt der Leckageschutzsysteme. Digital ist heute schon vieles möglich, aber passt es auch für die Wohnungswirtschaft?
Dies und mehr erwartet Sie in dieser Ausgabe von FORUM LEITUNSGWASSER.
Ich wünsche Ihnen eine hilfreiche Lektüre!
Ihr
Hartmut Rösler
Geschäftsführer der AVW Unternehmensgruppe,
Mit-Initiator der Initiative Schadenprävention und des FORUM LEITUNGSWASSER
Die Bäder der insgesamt 260 Einheiten in mehrgeschossigen Häusern wurden in bewohntem Zustand saniert. Foto: Matthias Ibeler
Ein Blick nach Neustadt an der Weinstraße, im Südwesten von Mannheim gelegen. Die dort ansässige WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH sanierte in überwiegend viergeschossigen Gebäuden flächendeckend 260 Bäder mit TECEsystem – und das in bewohntem Zustand.
Die Vorgabe für den ausführenden Handwerksbetrieb war es, für die technisch bedingte Badsanierung vorgefertigte Sanitärregister zu nutzen, wie Volker Weiß, Technischer Prokurist der WBG, erläutert. Die Wahl fiel auf TECEsystem. Die Erfahrungen haben schnell überzeugt.
Präventiv tätig geworden
Volker Weiß erklärt: „Ausschlaggebend für die Sanierung der Bäder und Schächte waren brandschutztechnische Gründe. Beim Bau der Gebäude von den 1980er- bis Mitte der 1990er-Jahre war bereits mit vorgefertigten Registern gearbeitet worden. Damals waren die Brandschutzvorschriften aber noch nicht so streng.
Wir sind präventiv tätig geworden, um aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Die ausführende Firma hat sich für diese Systemlösung entschieden. Von uns als Auftraggeber gab es keine Vorgabe, die Firma war frei in ihrer Wahl.“
Montags Abriss – donnerstags Fertigstellung
Hinzu kam der Faktor Schnelligkeit. Denn der Bauherr erläutert: „Wir können vier übereinanderliegende Wohnungen an nur vier Tagen sanieren: Abriss am Montag, Fertigstellung am Donnerstag“, erklärt Volker Weiß.
Sein Fazit: „Die Sanierung läuft zügig und problemlos, wir werden auch bei künftigen Sanierungsmaßnahmen auf das System bauen.“
Dank vorgefertigter Register konnten die Bäder strangweise brandschutzkonform saniert werden. Foto: Matthias Ibeler
Brand- und Schallschutz erneuert
Alexander Hartnack, Projektmanager bei TECE, betreut die Maßnahme seit der ersten Stunde, auch über eine coronabedingte Zwangspause hinweg. Er betont ebenfalls: „Schneller kann man es wirklich nicht machen. Abschnitt für Abschnitt wurden dabei auch die Schächte erneuert, da die vorhandenen Schächte den Brand- und Schallschutzanforderungen nicht gerecht wurden.“
Die Verkleidung der Register hat die ausführende Handwerksfirma direkt vor Ort mit den vorkonfektionierten HPL-Kastungen übernommen. Foto:Matthias Ibeler
Bewohner profitieren von Schnelligkeit
Der Faktor Zeit war auch für die Bewohner entscheidend. Denn die Sanierung wurde in bewohntem Zustand durchgeführt, das heißt, dass die Mieter während der Arbeiten in den eigenen vier Wänden bleiben konnten und nur vier Tage auf ihr eigenes Badezimmer verzichten mussten.
Zur Überbrückung stellte die WBG pro Wohnung ein Camping-WC zur Verfügung und bot zudem an, den Eintrittspreis für ein Hallen- oder Freibad zu übernehmen, um die dortigen Duschen nutzen zu können. Andere Mieter konnten das Gäste-WC der eigenen Wohnung nutzen, das nicht am sanierten Strang angeschlossen war, oder erhielten Hilfe bei den Nachbarn.
Dank der neuen Register wurde ein Bad in nur vier Tagen auf den neuesten Stand in Sachen Brand- und Schallschutz sowie Trinkwasserhygiene gebracht. Foto: Matthias Ibeler
Bei dieser Sanierung kam auch die besonders zeitsparende Verkleidung der Register mit vorkonfektionierten HPL-Kastungen zum Tragen, die die ausführende Handwerksfirma direkt vor Ort übernehmen konnte. Auch das trug dazu bei, dass die Sanierung so zügig vonstatten gehen konnte.
Denn zeitaufwändige Arbeitsschritte wie beispielsweise Gipskartonplatten anpassen, Grundieren, Trocknen, Fliesen kleben entfielen damit. Dank der neuen Register ist die Ausstattung auf dem neuesten Stand in Sachen Brand- und Schallschutz sowie Trinkwasserhygiene.