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Baukonflikte – Bauherren-Umfrage zeigt: Verzögerungen und Qualitätsmängel sind Hauptursachen

Prof. Dr. Andreas Koenen. Quelle: Koenen Bauanwälte

An der Umfrage nahmen vom 16. bis 22. September 2024 insgesamt 310 Privatpersonen teil, die in den letzten fünf Jahren ein Haus gebaut hatten.

Die Ergebnisse verdeutlichen: Bauprojekte sind häufig von Verzögerungen und Qualitätsmängeln geprägt – zwei Hauptursachen für Streitigkeiten. Zudem zeigt die Erhebung, dass viele Bauherren unrealistische Erwartungen an die rechtliche Beratung durch Architekten haben.

38 Prozent der Bauherren hatten Streitigkeiten

Beim ersten „Baurechtsmonitor“ von Prof. Dr. Koenen gaben 38 Prozent der befragten Bauherren an, während ihres Projekts Streitigkeiten erlebt zu haben. Nur 57 Prozent blieben von Konflikten verschont. Koenen erläutert:

„Auch wenn die Mehrheit keine Auseinandersetzungen hatte, verdeutlicht die Umfrage, dass Konflikte im Bauwesen keine Seltenheit sind. Dies könnte auf unzureichende Aufklärung der Bauherren über ihre Rechte und Pflichten hinweisen oder darauf, dass präventive Maßnahmen zur Konfliktvermeidung nicht ausreichend getroffen wurden.“

Verzögerungen und Qualitätsmängel dominieren als Konfliktursachen

Auf die Frage nach den häufigsten Streitpunkten nannten 37 Prozent der Befragten, die Streitigkeiten während ihres Bauprojektes hatten, Verzögerungen im Bauablauf als größte Konfliktquelle. Koenen hierzu: „Verzögerungen entstehen häufig durch mangelhafte Planung und unzureichende Kommunikation. Eine detaillierte Vertragsgestaltung, die klare Verantwortlichkeiten und Fristen festlegt, kann solchen Problemen vorbeugen.“

35 Prozent der Bauherren, die von Streitigkeiten während ihres Bauprojektes berichten, beklagten Qualitätsmängel als Hauptstreitpunkt. „Qualitätsprobleme sind oft die Folge einer unzureichenden Überwachung der Bauarbeiten oder mangelhafter Planung. Bauherren sollten sicherstellen, dass sie qualifizierte Fachleute engagieren und regelmäßig Kontrollen durchführen“, empfiehlt Koenen.

Weitere zentrale Konfliktursachen von Bauherren, die von Streitigkeiten während ihres Bauprojektes berichten, waren ungewollte Vertragsänderungen (32 Prozent), gewollte Änderungen (29 Prozent) sowie Kostenüberschreitungen (25 Prozent) und Zahlungsstreitigkeiten (24 Prozent). Schlechte Projektkoordination (23 Prozent), Schwierigkeiten bei der Einhaltung von Normen (21 Prozent) und unklare Vertragsinterpretationen (19 Prozent) wurden ebenfalls als relevante Probleme benannt.

Besorgniserregend: 60 Prozent erwarten Rechtsberatung von Architekten

Ein weiteres Ergebnis der Umfrage wirft ein Licht auf die oft unrealistischen Erwartungen von Bauherren: 60 Prozent der Befragten erwarten von ihrem Architekten, dass er sie auch rechtlich berät, etwa bei der Vertragsgestaltung. Lediglich 32 Prozent lehnen diese Erwartung ab, während 8 Prozent unsicher sind oder keine Angabe machten.

„Auslöser von Baukonflikten“ Quelle: Koenen Bauanwälte

Mit der rechtlichen Unterstützung durch Architekten waren fast zwei Drittel der Befragten (61 Prozent) (sehr) zufrieden, wohingegen immerhin noch jeder siebte Bauherr (15 Prozent) (sehr) unzufrieden war. 17 Prozent gaben an, weder zufrieden noch unzufrieden gewesen zu sein. Nur 5 Prozent der Befragten bauten ohne Architekten.

Prof. Dr. Koenen sieht hierin ein erhebliches Risiko: „Die Annahme, dass Architekten umfassende Rechtsberatung leisten können, ist rechtlich problematisch. Architekten sind in ihrer Ausbildung nur begrenzt mit baurechtlichen Fragestellungen vertraut. Fehler in der Rechtsberatung können für Bauherren gravierende Folgen haben, und Architekten sind in solchen Fällen nicht versichert. Bauherren sollten sich deshalb von Beginn an rechtlich von auf Baurecht spezialisierten Anwälten beraten lassen.“

Die Daten dieser Befragung basieren auf Online-Interviews mit Mitgliedern des YouGov Panels, die der Teilnahme vorab zugestimmt haben. Für diese Befragung wurden im Zeitraum 16. und 22.09.2024 insgesamt 310 Personen befragt, die in den letzten 5 Jahren privat ein Haus gebaut haben.

Christian Fischer

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Unionsfraktion bekennt sich zur Klimaneutralität 2045 – BEE begrüßt es, aber das Kapitel Atomkraft ist abgeschlossen

Unionsfraktion bekennt sich zur Klimaneutralität 2045
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat sich zur Klimaneutralität bis 2045 bekannt. Dann sollen die Zeiten der „dicken Luft“ auch vorbei sein. Foto: Gerd Warda

Die CDU/CSU-Fraktion hat im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Bundestag ein Positionspapier zur Energiepolitik vorgestellt. Zahlreiche Vertreter*innen der Erneuerbaren Branche waren vor Ort und haben sich an der Diskussion beteiligt. Der BEE begrüßt das klare Bekenntnis zu den Klimazielen und die Berücksichtigung des gesamten Spektrums erneuerbarer Technologien.

In anderen Bereichen passen die Forderungen nicht zur eingeforderten Planungssicherheit, u.a. bei Atomkraft und Kernfusion, aber auch beim Heizungsgesetz und beim Einsatz von blauem Wasserstoff. Hier sieht der BEE noch erheblichen Gesprächsbedarf.

„Es ist gut, dass die CDU/CSU-Fraktion ein klares Bekenntnis zur Klimaneutralität bis 2045 abgibt und den Ausbau der Erneuerbaren Energien als Grundvoraussetzung für den Industriestandort anerkennt“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter. „Das Klimaziel schafft einen Planungshorizont für die Akteure der Energiewende, sichert das Gelingen der ökologischen Transformation in allen Sektoren und damit die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Der neue Schwung, den die Zugpferde Wind- und Solarenergie derzeit wieder verspüren, muss erhalten und abgesichert werden.

Auch die Wasserkraft braucht neue Perspektiven

Positiv bewertet der BEE, dass die Union die Potenziale steuerbarer Energieträger wie Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft ausdrücklich anspricht. „Hier hat die Union der Erneuerbaren-Branche zugehört. Die Stärkung flexibler Erzeuger ist ein zentraler Baustein für den nächsten Schritt der Energiewende, in dem das Energiesystem den systemsetzenden Erneuerbaren angepasst und Flexibilität ins Zentrum gerückt werden muss, um Windenergie und Photovoltaik optimal zu flankieren“, so Peter.

„Die Erhöhung des Ausschreibungsvolumens für Biomasseanlagen und die Integration von Biomethan in die Planung der künftigen Gasinfrastruktur sind überfällig. Auch die Wasserkraft braucht neue Perspektiven.“

Nicht nachvollziehbar ist für den BEE die geforderte Rücknahme des Heizungsgesetzes: „Schon die Debatte darüber schadet der Heizungsbranche massiv, da sie die gerade erst erreichte Planungssicherheit durch Gebäudeenergie- und Wärmeplanungsgesetz sowie entsprechende Förderprogramme zunichtemacht. Im Wärmebereich darf es keine Zweifel geben, dass die Grundzüge der Gesetzgebung und Förderung dieser Legislaturperiode bestehen bleiben werden. Alles andere führt zwangsläufig zu weiteren Investitionszurückhaltungen und damit zu erheblichen Verwerfungen in der erneuerbaren Wärmebranche.“

Begrüßt wird die Absicht, die Stromsteuer und Netzentgelte weiter abzusenken, was die Sektorenkopplung insgesamt erleichtert.

Atomkraft – Das Kapitel ist abgeschlossen

Der BEE warnt vor einer neuen Diskussion um die Atomkraft. „Das Kapitel ist abgeschlossen. Es gibt weder eine wirtschaftliche Basis, noch eine ausreichende Akzeptanz. Zwar spricht die Union lediglich von einer Bestandsaufnahme, um eine mögliche Wiederaufnahme des Betriebs zu prüfen. Allerdings verschwendet man so Kraft, die an vielen anderen Stellen gebraucht wird; vom neuen Strommarktdesign über die Wärme- und Mobilitätswende bis hin zum Infrastrukturauf- und umbau und der Sektorenkopplung“, so Peter.

Beim Thema Wasserstoff plädiert der BEE für einen klaren erneuerbaren Kurs und eine stärkere heimische Produktion. „Die Produktion vor Ort in Deutschland ist für das Energiesystem sinnvoll, stärkt den Industriestandort und schafft zukunftssichere Arbeitsplätze. Heimische Elektrolyseure entlasten die Netze und steigern gleichzeitig die Kosteneffizienz bei der Marktintegration der Erneuerbaren. Blauer Wasserstoff kann uns diese Vorteile nicht bieten und hält uns abhängig von fossiler Infrastruktur. Erste Projekte wurden bereits aus wirtschaftlichen Gründen abgesagt“, betont Peter. Importe seien zwar ebenfalls erforderlich, aber zunächst sollten die vorhandenen Potenziale vor Ort ausgeschöpft werden.

Adrian Röhrig

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.

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Wo gekocht wird – Da gibt es gelegentlich auch Streit um Gerüche und Geräte – 9 Urteile

Wo gekocht wird - Streit um Gerüche und Geräte - 9 Urteile
Da gibt es gelegentlich auch Streit um Gerüche und Geräte. Für viele, wenn auch längst nicht für alle Wohnungsbesitzer ist die Küche der wichtigste Raum. Dort kochen, backen und bruzzeln sie jeden Tag und wollen natürlich auch ein geeignetes Arbeitsumfeld mit guter Entlüftung, tauglichen Geräten und vielen Entfaltungsmöglichkeiten.

Für viele, wenn auch längst nicht für alle Wohnungsbesitzer ist die Küche der wichtigste Raum. Dort kochen, backen und bruzzeln sie jeden Tag und wollen natürlich auch ein geeignetes Arbeitsumfeld mit guter Entlüftung, tauglichen Geräten und vielen Entfaltungsmöglichkeiten.

Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extraausgabe diverse Urteile aus der Zivil-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit gesammelt, in denen es um diese Fragestellungen geht – bis hin zur rechtlichen Gültigkeit einer kompletten Vorauszahlungsklausel für einen Kücheneinbau.

Küchendunst im Schlafzimmer der Nachbarn – Mietminderung?

Manchmal bekommen es unfreiwillig auch die Nachbarn mit, was in der Nebenwohnung gekocht wird. So fühlten sich Mieter erheblich in ihrer Nachtruhe gestört, weil in ihr Schlafzimmer die Kochgerüche der unter ihnen liegenden Wohnungen eindrangen.

Das Amtsgericht Berlin-Mitte (Aktenzeichen 122 C 156/21) forderte den Vermieter auf, etwas gegen das Eindringen der Gerüche zu unternehmen und sprach den Betroffenen bis dahin eine Minderung der Miete in Höhe von zehn Prozent zu.

Rauchwarnmelder-Alarm: Wer zahl die Feuerwehr?

Gerade in der Küche kann ein Rauchmelder an der Decke schnell Alarm auslösen, weil sich regelmäßig viel Rauch, Dunst oder Hitze entwickelt. Wer haftet eigentlich, wenn in solchen Fällen die Feuerwehr unnötig anrücken muss und Einsatzgebühren fordert?

Das Landgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 2-11 S 153/14) stellte klar: Wenn der vom Vermieter angebrachte Rauchwarnmelder ordnungsgemäß funktioniert, dann muss der Mieter für die Kosten aufkommen.

Platte oder Ceranfeld?

Nicht mit jeder Verbesserungsmaßnahme des Eigentümers sind die Mieter einverstanden. So wehrte sich ein Betroffener dagegen, dass ein Plattenherd durch einen Herd mit Cerankochfeld ausgetauscht werden sollte.

Das Amtsgericht Berlin-Neukölln (Aktenzeichen 10 C 391/16) verpflichtete ihn dazu, das zu dulden, denn der Gebrauchswert der Wohnung werde dadurch erhöht.

Küche im Freien

Manchmal wird die „Küche“ auch ins Freie verlagert – dann nämlich, wenn gegrillt wird. Einen Nachbarn störte es sehr, dass dies gelegentlich vorkam. Er forderte, es müsse mindestens ein Abstand von zehn Metern zu seiner Grundstücksgrenze eingehalten werden.

Das Amtsgericht Idstein (Aktenzeichen 3 C 281/19) sah jedoch keine Veranlassung, eine solche Regelung anzuordnen.

Kochreste: Biomüll oder was?

Nach dem Kochen ist häufig eines übrig – eine mehr oder weniger große Menge an Biomüll. Und die landet entweder auf dem heimischen Komposthaufen oder in der Biomülltonne. Wer selbst kompostiert, der kann vom Anschlusszwang an die öffentliche Entsorgung entbunden werden.

Doch alleine die Behauptung, über einen Komposthaufen zu verfügen, reicht nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße (Aktenzeichen 4 K 12/16.NW) nicht aus. Gegebenenfalls kann die zuständige Behörde detailliertere Auskünfte anfordern und sogar einen Ortstermin zur Kontrolle ansetzen.

Teure Einbauküche – steuerlich Erhaltungsaufwand oder Werbungskosten?

Die Anschaffung einer neuen Einbauküche kann ganz schön ins Geld gehen. Wenn ein Eigentümer in seiner vermieteten Wohnung die Einbauküche vollständig erneuert (Möbel und Geräte), dann zählt das steuerlich nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen IX R 14/15) als Erhaltungsaufwand für das Objekt und ist nicht auf dem Wege der Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

Das hat Konsequenzen, denn Werbungskosten können im laufenden Jahr vollständig geltend gemacht werden, beim Erhaltungsaufwand zieht sich das über mehrere Jahre hin.

Arbeitsunfall im Homeoffice?

Bei vielen Menschen liegt der Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung, der Trend zum Homeoffice während der Corona-Zeit hat das deutlich vorangetrieben. Doch damit stellt sich auch die Frage nach der Definition eines Arbeitsunfalls neu. Eine Beschäftigte hatte sich von ihrem Telearbeitsplatz ein Stockwerk tiefer in die Küche begeben, um ein Glas Wasser zu holen. Dabei rutschte sie auf der Treppe aus und verletzte sich.

Das Bundessozialgericht (Aktenzeichen B 2 U 5/15 R) erkannte dies nicht als Arbeitsunfall an, weil die Betroffene nicht auf einem „Betriebsweg“ gewesen sei.

Wie darf eine Anzahlung sein?

Wer eine Einbauküche kauft, der muss in aller Regel eine Vorauszahlung leisten, die dem Händler eine gewisse Sicherheit bietet. Doch darf man auch die komplette Summe vorab kassieren?

Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VII ZR 162/12) verneinte das. Bei einer solchen Lösung habe der Kunde im Falle eines mangelhaften Einbaus der Küche keinerlei Druckmittel gegen die Firma in der Hand.

Einbauküche ist Bestandteil der Wohnung

Eine Einbauküche ist, wenn vorhanden, Bestandteil einer Mietwohnung. Aus diesem Grund muss der Eigentümer auch die Verantwortung für die Instandhaltung tragen. Eventuelle anderslautende Vertragsklauseln seien unwirk­sam und eine unangemessene Benachteiligung der Mieter, urteilte das Amtsgericht Besigheim (Aktenzeichen 7 C 442/22).

Hier hatte der Eigentümer dem Mieter die Küche „kostenlos zum Gebrauch überlassen“ und diesem im Gegenzug Instandhaltung und Reparaturen aufbürden wollen.

Dr. Ivonn Kappel

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Carolin Hegenbarth, IVD-Bundesgeschäftsführerin, jetzt im Vorstand des EU-Dachverbandes CEPI

Carolin Hegenbarth jetzt im Vorstand des EU-Dachverbandes CEPI
Bundesgeschäftsführerin Carolin Hegenbarth. Bild: IVD

Die Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbandes Deutschland IVD, Carolin Hegenbarth, wird am 1. Januar 2025 neues Mitglied im Vorstand der CEPI (European Association of Real Estate Professions). Der Verband vereint europaweit Makler und Verwalter, die in den nationalen Immobilienverbänden Mitglied sind.

Außerdem hat der IVD-Bundesvorstand zum 1. November den bisherigen stellvertretenden Geschäftsführer, Dr. Christian Osthus, zum Geschäftsführer des Verbands ernannt. Seine Funktionen als Syndikusanwalt und Geschäftsführer der IVD Service GmbH behält er bei.

Die CEPI ist Ansprechpartner für die EU-Kommission und das Parlament in allen wohnungspolitischen Fragen

„Gebäudeeffizienzrichtlinie, Finanzmarktregulierung oder neuer Wohnkommissar – politische Entscheidungen der Europäischen Union haben einen wachsenden Einfluss auf die nationale Gesetzgebung und damit auch auf die deutsche Immobilienwirtschaft“, sagt Dirk Wohltorf, Präsident des IVD. „Mit unserer Bundesgeschäftsführerin Carolin Hegenbarth entsenden wir eine kompetente und engagierte Verbandsvertreterin in den Vorstand des europäischen Dachverbandes.

Sie folgt auf den Hamburger Immobilienunternehmer Axel Wittlinger, der in den vergangenen Jahren als CEPI-Vorstandmitglied und -Generalsekretär die Neuaufstellung des europäischen Immobilienverbandes maßgeblich mitgestaltet hat. Für sein großes Engagement danken wir Axel Wittlinger sehr, der aus persönlichen Gründen zum Jahresende seine europäischen Ämter aufgibt.“ Die CEPI ist Ansprechpartner für die EU-Kommission und das Parlament in allen wohnungspolitischen Fragen.

„Wir sehen, dass in Brüssel immer stärker der Rahmen bestimmt wird, in dem sich deutsche Immobilienunternehmer beruflich bewegen. Ich freue mich daher sehr, im Sinne unserer Mitgliedsunternehmen in der CEPI aktiv zu werden“, so die IVD-Bundesgeschäftsführerin Hegenbarth nach ihrer einstimmigen Wahl auf der CEPI-Mitgliederversammlung.

Osthus ergänzt: „Unsere Branche befindet sich mitten in einem Transformationsprozess, bei dem wir für unsere Mitglieder Orientierung, Austausch und Fachberatung bieten. Zudem erfordert die Bundestagswahl im nächsten Jahr eine besonders intensive Politikberatung. Für beide Aufgaben sind wir im IVD sehr gut aufgestellt.“

Stephen Paul


Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e. V. (IVD) ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der immobilienwirtschaftlichen Beratungs- und Dienstleistungsberufe. Der Verband vereint rund 6.200 mittelständische Mitgliedsunternehmen. Die Immobilienverwalter im IVD betreuen rund 3,5 Millionen Einheiten. Von Immobilienmaklern werden jährlich rund 40 Prozent aller Immobilientransaktionen mit einem Volumen von 95 Milliarden Euro beraten. Damit setzen Makler jährlich über 405.000 Vermittlungen von Kauf- und Vermietungsobjekten um.

Immobilienbewerter stellen die Königsklasse dar, wenn es um den Marktwert einer Immobilie geht. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen auch Bauträger, Finanzdienstleister und weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. Die Aufnahme in den IVD Bundesverband erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der Verband ist im Jahr 2004 aus einer Verschmelzung des ehemaligen RDM und VDM hervorgegangen. www.ivd.net

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Prof. Dr. Florian Ebrecht neuer Geschäftsführer (COO / CFO) bei meravis

Prof. Dr. Florian Ebrecht neuer Geschäftsführer bei meravis
Prof. Dr. Florian Ebrecht. Foto: Privat

Die meravis Immobiliengruppe freut sich, bekannt zu geben, dass Prof. Dr. Florian Ebrecht zum 1. Januar 2025 die Position des Geschäftsführers übernehmen wird. Er wird in dieser Rolle das operative Geschäft sowie die Finanzen des Unternehmens verantworten (COO / CFO).

Prof. Dr. Ebrecht bringt umfassende Erfahrung und Expertise in der Immobilienwirtschaft mit, die er in den letzten Jahren in führenden Positionen erworben hat. Seine strategische Denkweise und sein Engagement für nachhaltige Entwicklung werden entscheidend dazu beitragen, die Zukunft der meravis Immobiliengruppe aktiv zu gestalten und ihre Position als innovativer Akteur in der

Branche weiter zu stärken.

Matthias Herter wird weiterhin als Vorsitzender der Geschäftsführung (CEO) tätig sein und sich auf die strategische Ausrichtung des Unternehmens konzentrieren. Gemeinsam mit Prof. Dr. Ebrecht wird er die erfolgreichen Initiativen fortsetzen und neue Impulse setzen, um die meravis Immobiliengruppe perspektivisch noch weiterzuentwickeln und als relevanten Player in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zu etablieren.

Die meravis Immobiliengruppe freut sich auf die zukünftige Zusammenarbeit und die neuen Möglichkeiten, die sich durch diese Veränderung ergeben.

Die meravis Immobiliengruppe ist ein überregional tätiger Immobilien-Dienstleister in den Geschäftsfeldern Vermietung, Verwaltung, Neubau, Projektierung und Verkauf. Seit über 75 Jahren ist sie in der Immobilienwirtschaft zu Hause. Der Hauptsitz befindet sich in Hannover, die zweite Geschäftsstelle in Hamburg. Derzeit betreut die meravis Immobiliengruppe ca. 12.350 eigene Wohn- und Gewerbeeinheiten. Als Projektentwickler hat meravis in den letzten Jahrzehnten im Siedlungsbau und als Partner für Stadtentwicklung über 23.500 Wohneinheiten realisiert. Neben dem klassischen Wohnungsbau gehören auch Studentenwohnungen, Hotels, Seniorenheime, betreutes Wohnen und weitere Gewerbeimmobilien dazu. meravis bedeutet vielfältiges, nachhaltiges und modernes Bauen.

Das Team der meravis besteht aus ca. 220 Mitarbeitern. Geführt wird das Unternehmen von Matthias Herter (Geschäftsführer und CEO meravis und Spiri.Bo) und demnächst von und mit Prof. Dr. Florian Ebrecht. Der nächste Schritt sind zukunftsorientierte, nachhaltige Wohnquartiere mit digitalen Lösungen und Services. Hierfür hat meravis unter anderem ein eigenes PropTech/WoWiTech mit dem Namen SPIRI.BO gegründet. Die Serviceplattform für den digitalen Mieterservice. Um für die Herausforderungen der Zukunft gut aufgestellt zu sein, wurde ein New Work – und Nachhaltigkeitsmanagement implementiert.

Quelle: meravis // gw

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Erkner: Umbau der Fernwärme kommt voran – 600-Kilowatt-Großwärmepumpe kommt in 2025

Erkner: Umbau der Fernwärme - 600-Kilowatt-Großwärmepumpe
Baustein Nr. 1für die klimafreundliche Wärmeversorgung in Erkner: Der Motor eines Blockheizkraftwerkes, das Strom und Wärme aus Biomethan erzeugen wird. Geliefert wurde er im September. Foto: Nadine Auras

Der Aus- und Umbau der Fernwärme ist für das Erreichen der Klimaschutzziele von großer Bedeutung. Effiziente und perspektivisch treibhausgasneutrale Wärmenetze und Wärmeerzeugungsanlagen sind dabei ein zentraler Baustein. Die EWE-Tochtergesellschaft TEWE geht die Transformation der Wärmeversorgung in Erkner bereits an und baut das Heizhaus in Erkner Mitte um.

Über den aktuellen Stand der Pläne und des fortschreitenden Umbaus hat TEWE-Geschäftsführer Andreas Saadhoff vor Ort im Heizhaus informiert.

Als Vertreter der größten Wärmekunden waren Erkners Bürgermeister Henryk Pilz, Susanne Branding, Geschäftsführerin der Wohnungsgesellschaft Erkner, und Susann Widhalm, Geschäftsführerin des Bildungszentrums Erkner bei der Besichtigung des Heizhauses dabei.

Anteil erneuerbarer Energien – von null auf mehr als 50 Prozent  

Derzeit betreibt TEWE in Erkner drei mit Erdgas betriebene Heizkraftwerke und ein dreigeteiltes modernes Fernwärmenetz. Über dieses werden die Wohnungen, öffentlichen Gebäude und das Bildungszentrum zuverlässig mit Raumwärme und warmem Wasser versorgt.

Im Heizhaus Mitte sorgt ab dem kommenden Jahr eine Kombination aus einem Biomethan-Blockheizkraftwerk (BHKW) und einem industriellen, dreiteiligen Großwärmepumpensystem für mehr Klimaschutz bei der Wärmeversorgung. Durch den Umbau des ersten Heizhauses wird der Anteil erneuerbarer Energien im angeschlossenen Wärmenetz von null auf mehr als 50 Prozent steigen.

Der Umbau der anderen beiden Energiezentralen und Netzteile erfolgt Stück für Stück. Detaillierte Pläne und Projektskizzen erarbeitet TEWE im kommenden Jahr.

Kosten für kommende Generationen minimieren

Erkners Bürgermeister Henryk Pilz zu den TEWE-Plänen: „Die Weiterentwicklung der Fernwärmenetze ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung.

Nur durch die Integration erneuerbarer Energien und modernste Technik können wir eine effiziente und CO2-neutrale Wärmeversorgung schaffen, die den Bedürfnissen der kommenden Generationen gerecht wird und in Zukunft Kosten minimiert.“

Biomethan-Blockheizkraftwerk für Grundlast und Wärmepumpenoptimierung

Das Herzstück des BHKWs wurde vor wenigen Tagen geliefert. Nach dem Einbau wird die Anlage voraussichtlich ab Januar 2025 mit einer elektrischen Leistung von 360 Kilowatt und einer Wärmeleistung von 400 Kilowatt gleichzeitig Strom und Wärme aus Biomethan, also grünem Gas aus natürlichen Rohstoffen, produzieren.

„Kraft-Wärme-Kopplung gehört zu den effizientesten Formen der Energieerzeugung, die Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz sinnvoll miteinander verbindet. Kommt dabei auch noch Biomethan zum Einsatz, wie hier in Erkner, ist die Ökobilanz kaum zu toppen“, sagt Andreas Saadhoff. Biomethan wird aus natürlichen Rohstoffen hergestellt, Deutschlandweit angebaut auf nur einem kleinen Teil der Ackerflächen.

„Bei der Verbrennung wird nur so viel CO2 freigesetzt, wie während des Wachstums der Pflanzen aus der Umgebung gebunden wurde. Damit leistet der grüne Energieträger einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele“, erläutert der TEWE-Geschäftsführer.

Energiewunder Wärmepumpe

In einem nächsten Schritt setzt die EWE-Tochter auf die Wärmepumpentechnologie. Sie macht Umweltwärme zum Heizen nutzbar. Voraussichtlich im März 2025 soll die 600-Kilowatt-Großwärmepumpe geliefert und in das Fernwärmesystem integriert werden.

Eine Wärmepumpe ist ein kleines Energiewunder. Die Anlage schafft es, aus einer Kilowattstunde Strom drei bis vier Kilowattstunden Wärme zu produzieren. Das gelingt, indem sie Wärmeenergie aus der Umwelt oder auch aus industrieller Abwärme aufnimmt und diese auf einem erhöhten Temperaturniveau an einen Heizkreis abgibt. Nutzt man wie TEWE für den Betrieb der Wärmepumpe Ökostrom, ist die Wärme komplett erneuerbar, also grün.

Für den Betrieb unseres Wärmepumpensystems nutzen wir den im Biomethan-BHKW erzeugten Grünstrom. Das sorgt auch dafür, dass wir das Stromnetz nicht zusätzlich belasten“, erläutert Andreas Saadhoff.

In Erkner kommt EWE mit der Wärmewende voran: Schaubild der künftigen Wärmeerzeugung aus dem Heizhaus in Erkner Mitte der EWE-Tochter TEWE. Grafik EWE

Kombiniertes System für optimale Wärmeversorgung

Das Wärmepumpensystem besteht aus einer Kombination mit einer Luft-Wärmepumpe und zunächst einer von zwei Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Die Luft-Wärmepumpe entnimmt der Außenluft Energie und erwärmt damit das Wasser im Heizkreislauf auf 30 °C.

Die Wasser-Wasser-Wärmepumpe erwärmt das bereits durch die Luftwärmepumpe vorgewärmte Wasser auf 70 °C. Ein angebundener Wärmespeicher sorgt mit Unterstützung des Blockheizkraftwerkes für eine weitere Wassererwärmung auf 80 °C, so dass es im nächsten Schritt in das Fernwärmenetz abgegeben und zu den Verbrauchern transportiert werden kann, ebenso wie die Abwärme aus dem BHKW.

Fernwärme-Umbau staatlich gefördert

TEWE-Geschäftsführer Andreas Saadhoff: „Ohne staatliche Förderung ist eine ressourcenschonende Fernwärmeversorgung heute noch nicht wirtschaftlich zu bauen und zu betreiben. Dank staatlicher Unterstützung aus der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze können wir unsere Pläne nun realisieren. Mit den verschiedenen Bausteinen stellen wir die Wärmeversorgung in Erkner auch zukünftig sicher, können unserer Kundschaft bezahlbare Preise anbieten und leisten gleichzeitig unseren Beitrag für eine klimafreundliche Zukunft.“

Die Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze sind Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP), der aus Mitteln der Aufbau und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union, NextGenerationEU, finanziert wird.

Beim Umbau der Wärmeversorgung in Erkner arbeitet TEWE überwiegend mit ortsansässigen Dienstleistern zusammengearbeitet, wie dem Planungsbüro Integral aus Cottbus und ausführenden Firmen aus Rüdersdorf und Berlin. Die Projekt- und Bauplanung sowie die Baubegleitung übernimmt EWE als Gesellschafter der TEWE. Insgesamt investiert die EWE-Tochter TEWE für das Projekt rund 2,4 Millionen Euro, 600.000 Euro davon aus Fördermitteln.

Nadine Auras


 

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Bezahlbares Wohnen für den sozialen Zusammenhalt

Gerd Warda. Foto: krimiwa

Liebe Leserinnen, liebe Leser.

Wir alle wissen: Geld ist knapp. Aber trotzdem wollen die sozialorientierten, bestandshaltenden Wohnungsunternehmen ihren Teil zur Klimawende beitragen. Dies ist den Unternehmen hoch anzurechnen. Denn viele Menschen, auch gerade die Politiker, vergessen oft, dass dieses Handeln kein Selbstzweck ist, sondern für breite Schichten der Bevölkerung bezahlbares Wohnen ermöglichen soll.

So schrieb Andreas Breitner, Vorstand und Verbandsdirektor Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) in einem Kommentar auf Wohnungswirtschaft-heute. de: Das bezahlbare Wohnen ist eine zentrale Säule für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ohne soziale Gerechtigkeit wird die Klimawende scheitern.

Richtig. Also sind neue Ideen gefordert. Mit Dämmen um jeden Preis kommen wir nicht weiter. Wir müssen nur hinschauen, was sozialorientierte Wohnungsunternehmen in ihren Beständen machen.

Beispiel 1:

Die Münchner Wohnen gehen ganzheitlich ans Werk. Sie haben sich die Frage gestellt: Wie lässt sich der Verbrauch an Treibhausgasen von Gebäuden in der Bauphase senken? Um umsetzbare Antworten zu finden, holten sie Wissenschaftler der Technischen Universität München ins Boot. „Die Studie zeigt, dass es Möglichkeiten gibt, den Verbrauch an Treibhausgasen beim Transport und direkt auf der Baustelle selbst zu senken. Auf ihrer Grundlage können nun Handlungsempfehlungen für Projektplanerinnen und -planer sowie ausführende Firmen erstellt werden“, sagt Dr. Doris Zoller, Vorsitzende der Geschäftsführung der Münchner Wohnen.

Beispiel 2:

Nassauische Heimstätte | Wohnstadt bietet ihren Mietern ein Rundum-Sorglos-Paket für eigene Balkonkraftwerke. Das Paket beinhaltet Beratung, Möglichkeiten der Förderung und Montage. Dies ist natürlich auch eine Win-Win-Situation. Die Mieter können günstigen Solarstrom „ernten“. Für die Nassauische ist sichergestellt, dass es keinen Anlagen „Wildwuchs“ gibt, wie seinerzeit bei den TV-Schüsseln. Natürlich werden die Anlagen auch vorschriftsmäßig montiert.

Beispiel 3:  

Die Wohnungsgesellschaft Erkner ist Teil des Umbaues der Fernwärmeleitungen. Während bisher das Heizwasser mit Gas erzeugt wurde, kommt ab 2025 ein Biomethan-Blockheizkraftwerk und eine 600-Kilowatt-Großwärmepumpe zum Einsatz. Biomethan wird mit auf den Äckern angebauten Pflanzen erzeugt. Das BHKW verbrennt Biomethan und erhält so Grünstrom für die Wärmepumpe.

Beispiel 4:

Die Howoge baut in Berlin Lichtenberg sieben Häuser mit 155 Wohnungen komplett ohne fossile Energieträger wie Gas oder Fernwärme. Auf den Dächern PV-Anlagen sorgen für günstigen Mieterstrom und speisen auch die Wärmepumpen. „Insbesondere in Großstädten haben wir eine hohe Flächenkonkurrenz und damit wenig Raum für die zentrale Erzeugung von grüner Energie. Deswegen versuchen wir so viel Energie wie möglich am Gebäude direkt zu erzeugen“, sagt Howoge Geschäftsführer Ulrich Schiller.

Die Artikel zu den Beispielen finden Sie in dieser Ausgabe.

Alle Beispiele haben eines gemeinsam: Sie nehmen die Nebenkosten, Strom und Wärme, in den Blick und sichern so bezahlbares Wohnen. Hut ab!

November 2024 – Wohnungswirtschaft technik. . Eine neue Ausgabe mit vielen neuen Blickwinkeln.

Klicken Sie mal rein.

Bleiben Sie zuversichtlich und nachhaltig

Ihr Gerd Warda

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Ab 2025 gilt die EU-Taxonomie – Neuer Leitfaden gibt hilfreiche Tipps für Planungsbüros

Ab 2025 gilt die EU-Taxonomie - Leitfaden für Planungsbüros
Die EU-Taxonomie spielt eine Schlüsselrolle für das nachhaltige Bauen. Architektinnen und Architekten sind die Experten, um alle Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen, die für Bauprojekte von Bedeutung sind. Das Wissen über nachhaltige Konzepte und Lösungen wird immer mehr zum Wettbewerbsvorteil, sagt Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. Grafik in Teilen aus dem Leitfaden entnommen.

Die EU-Taxonomie bringt ab 2025 weitreichende Veränderungen für die Planungsbranche. Um Architektinnen und Ingenieurinnen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen, haben die Bundesarchitektenkammer und der Verband Beratender Ingenieure VBI einen praxisorientierten Leitfaden erstellt.

Dieser bietet eine klare Übersicht über die neuen Vorgaben, gibt hilfreiche Tipps für die Praxis und zeigt auf, wie nachhaltige Projekte erfolgreich umgesetzt werden können und wie Planungsbüros ihre Bauherren, die der Berichterstattungspflicht unterliegen, kompetent beraten können.

Die EU-Taxonomie hat großen Einfluss auf die architektonische Praxis

Ab dem 1.1.2025 tritt die EU-Taxonomie in Kraft, die weite Teile der deutschen Wirtschaft betreffen wird. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem der EU, das wirtschaftliche Aktivitäten darauf bewertet, ob sie ökologisch nachhaltig sind. Sie hat großen Einfluss auf die architektonische Praxis, da sie Standards für nachhaltiges Bauen setzt und den Finanzierungszugang für nachhaltige Projekte fördert.

Planerinnen und Planer müssen diese Kriterien beachten, um den Anforderungen des Marktes und der Investoren gerecht zu werden und zur Erreichung der Klimaziele beizutragen.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer:

 „Die EU-Taxonomie spielt eine Schlüsselrolle für das nachhaltige Bauen. Durch die gezielte Lenkung von Kapital in nachhaltige Projekte wird es Architektinnen und Ingenieurinnen erleichtert, in der Beratung mit Bauherren resiliente und nachhaltige Konzepte umzusetzen. Die Taxonomie berücksichtigt außerdem den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes – von der Planung über die Konstruktion bis zur Nutzung und späteren Entsorgung.

Architektinnen und Architekten sind die Experten, um alle Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen, die für Bauprojekte von Bedeutung sind. Das Wissen über nachhaltige Konzepte und Lösungen wird immer mehr zum Wettbewerbsvorteil.“

Cathrin Urbanek

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Nassauische Heimstätte | Wohnstadt: Mit Rundum-Sorglos-Paket zum eigenen Balkonkraftwerk

Damit auch Mieter an der Energiewende mit eigenen Balkonkraftwerk teilnehmen können kooperiert die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt und meinSolardach.de. Foto: meinSolardach.de

Mit dem Solarpaket I will die Bundesregierung den Betrieb von Balkonkraftwerken erleichtern. Auch die Mieterinnen und Mieter der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt (NHW) profitieren ab sofort von dieser Entwicklung. Jeder der rund 60.000 Mieterhaushalte kann jetzt grundsätzlich ein Balkonkraftwerk installieren – anders als zuvor muss dies nicht mehr beim Vermieter beantragt, sondern nur noch mitgeteilt werden.

Bei Hessens größtem Wohnungsunternehmen begrüßt man diese Entwicklung – und geht noch einen Schritt weiter. Selbstverständlich können NHW-Mieter ihr Balkonkraftwerk selbst installieren oder dies mit dem Partner ihrer Wahl tun. Wer aber professionelle Unterstützung möchte und nicht lange nach einem geeigneten Unternehmen suchen möchte, dem stellt die NHW mit dem Frankfurter Unternehmen meinSolardach.de einen Partner zur Seite, der Interessierten ein Rundum-Sorglos-Paket anbietet und sie individuell betreut. Der entsprechende Kooperationsvertrag wurde vor kurzem unterzeichnet.

„Auch wer in einer Mietwohnung lebt, soll an der Energiewende teilnehmen können“, sagte Holger Füßer, Leiter Stabsbereich Business Management IMM bei der NHW, bei der Vertragsunterzeichnung. „Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit einem starken Partner. Mit dieser Kooperation wollen wir ein Signal aussenden, einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltige Energieversorgung machen und es unseren Mieterinnen und Mietern ermöglichen, nachhaltig zu agieren und dabei auch noch Geld zu sparen.“

„Die NHW ist das erste Unternehmen, mit dem wir solch eine strategische Partnerschaft eingehen“, ergänzt Christian Schnürle, geschäftsführender Gesellschafter von meinSolardach.de. „Wir übernehmen eine Vorreiterrolle, die hoffentlich viele Nachahmer findet und die Energiewende weiter vorantreibt.“ Ein Balkonkraftwerk könne man überall kaufen. Was aber ist mit der Montage, dem Speicher, einer eventuellen Förderung? „Wir nehmen die Mieterinnen und Mieter von Anfang an an die Hand und stehen bei jedem Schritt persönlich oder online zur Seite – von der Beratung bis zum Setzen der Steckdose und der Übernahme von Haftung oder Versicherung.“

meinSolardach.de ist bundesweit tätig, setzt aber auf regionale Präsenz. Interessierte können sich die Produkte in einem der Shops vor Ort anschauen bzw. sich dort beraten lassen. Einer davon ist in Frankfurt, noch in diesem Jahr wird ein weiterer in Kassel eröffnet. Bei Bedarf können aber auch Vor-Ort-Termine in der eigenen Wohnung vereinbart werden. Der Einstiegspreis für ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 880 Watt inklusive Zubehör liegt bei 399 Euro, wenn man die Anlage direkt im Store mitnimmt und sich um alles andere selbst kümmert. Weitere Leistungen wie Lieferung, Installation und Inbetriebnahme kosten extra.

Solarpaket I

Mit dem Solarpaket I wurde die zulässige Einspeisemenge von 600 auf 800 Watt erhöht. Wird mehr Strom vom Balkonkraftwerk eingespeist als in der Wohnung verbraucht, sind rückwärts laufende Zähler zugelassen – bis zur Installation eines Zweirichtungszählers. Auch das Streitthema des Anschlusses über eine übliche Schuko-Steckdose wurde (fast) aus dem Weg geräumt – bis Ende des Jahres soll die entsprechende Norm geändert werden.

Darüber hinaus entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen Balkonsolargeräte registriert werden. Auch im Mietrecht gab es Änderungen. Die Nutzung eines Balkonkraftwerks gilt jetzt als „privilegierte Maßnahme“ und räumt Mietern ein Recht auf eigenen Solarstrom ein. Vermieter können Balkonsolargeräte nur verweigern, wenn diese „unzumutbar“ sind.

Quelle: NHW

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Münchner Wohnen baut auf Nachhaltigkeit – Die TU München begleitet es wissenschaftlich

Münchner Wohnen baut auf Nachhaltigkeit – TU München begleitet
Die Aufnahme der Wärmebildkamera zeigt, an welchen Stellen auf der Baustelle viele Aktivitäten z.B. mit Personen und Geräten stattgefunden haben. (© Münchner Wohnen)

Wie können Treibhausgase auf einer Baustelle gesenkt werden? In Freiham wurde dies für die nun veröffentlichte Studie „DecarbBaustelle“ untersucht. Wie lässt sich der Verbrauch an Treibhausgasen von Gebäuden in der Bauphase senken?

Das hat die Münchner Wohnen zusammen mit der Technischen Universität München (TUM) auf der Baustelle WA 1 Mitte in Freiham untersucht. Die Forschungsergebnisse liefern die Grundlage für Handlungsempfehlungen für Bauherr*innen.

Weniger Treibhausgase auf der Baustelle

Gemeinsam mit Wissenschaftler*innen der TUM analysierte die Münchner Wohnen die Abläufe auf dieser ausgewählten Baustelle in Freiham. „Die Studie zur Reduktion von Treibhausgasen ist ein Teil eines ganzen Konzepts für nachhaltiges Bauen – angefangen vom Recycling von Beton und Bauelementen bis hin zum Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen“, erklärt Verena Dietl, Aufsichtsratsvorsitzende der Münchner Wohnen und Bürgermeisterin der Landeshauptstadt München.

„Die Studie zeigt, dass es Möglichkeiten gibt, den Verbrauch an Treibhausgasen beim Transport und direkt auf der Baustelle selbst zu senken. Auf ihrer Grundlage können nun Handlungsempfehlungen für Projektplanerinnen und -planer sowie ausführende Firmen erstellt werden“, sagt Dr. Doris Zoller, Vorsitzende der Geschäftsführung der Münchner Wohnen.

Vorgehensweise

Auf dem Baufeld WA 1 Mitte an der Christel-Sembach-Krone-Straße in Freiham untersuchte die Münchner Wohnen zusammen mit der TUM die Treibhausgasemissionen von der Anlieferung der Materialien und Maschinen bis zum Betrieb der Geräte auf der Baustelle. Diese Daten wurden unter anderem mit Hilfe von Kameras zur Verfolgung von Baustellenaktivitäten erfasst und zugeordnet. Im Anschluss sortierte das Team diese nach Gewerken und Bauteilen. So konnten die Forscher*innen die Treibhausgasemissionen der Baustelle erfassen und möglichst exakt den Errichtungsprozessen zuordnen.

In einer Potenzialanalyse untersuchte das Team Ansätze zur möglichen Prozessoptimierung, um für zukünftige Projekte Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen in der Bauphase geben zu können. Dabei handelt es sich sowohl um Empfehlungen für die planenden als auch für die ausführenden Unternehmen.

Bezahlbares Wohnen in Freiham

© Frank Schroth

An der Christel-Sembach-Krone-Straße in Freiham (Baufeld WA 1 Mitte) errichtet die Münchner Wohnen vier energieeffiziente, mehrgeschossige Gebäude mit insgesamt 63 München-Modell-Mietwohnungen. Zwei vierstöckige Häuser entstehen in Massivbauweise und zwei dreistöckige in Holzbauweise.

In der Tiefgarage gibt es 32 Stellplätze, wobei die zukünftigen Bewohner*innen auf ein Privatauto verzichten können: In der Mobilitätsstation können die Bewohner*innen kostenlos E-Lastenfahrräder, Fahrradanhänger, Einkaufstrolleys und mehr in Kombination mit günstigen Car- Sharing-Angeboten nutzen. Mobilitätsstation mit E-Bikes und E-Lastenfahrrädern zum kostenlosen Ausleihen für die Bewohner*innen.

Nadine Kölmel

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