Start Blog Seite 12

Wasserhärte-Ranking in Deutschland: Diese Städte kämpfen mit dem meisten Kalk

Wasserhärte-Ranking in Deutschland: Städte kämpfen mit Kalk
Kalkablagerungen in einer Trinkwasserleitung. Bildrechte: AQON PURE Fotograf: AQON Water Solutions GmbH

Ca. 40% der Gebäude in Deutschland werden mit hartem Leitungswasser versorgt. Das bedeutet, dass Wasser besonders viel Kalk enthält. Aufgrund seiner natürlichen Mineralien, Calcium und Magnesium, gibt es für Kalk keinen Grenzwert – langfristig führt Kalk jedoch zu Schäden und Mehrkosten im Haushalt.

Der Wasseraufbereitungsspezialist „Aqon Pure“ hat aus den Daten tausender deutscher Wasserversorger ausgewertet, wo die Kalkbelastung in Deutschland am höchsten ist und was Haushalte beachten sollten.

Deutsches Leitungswasser zählt grundsätzlich zu den besten der Welt. Seine Qualität wird regelmäßig überprüft und muss die hohen Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Es gibt jedoch einen Parameter, der Millionen von Haushalten regelmäßig vor Herausforderungen stellt: Kalk.

Der Kalkgehalt des Wassers wird dabei in „Grad Deutscher Härte“ (°dH) gemessen. Der Wasseraufbereitungsspezialist Aqon Pure hat die Daten tausender deutscher Wasserversorger ausgewertet und ein Ranking erstellt, das zeigt, wo die Kalkbelastung besonders hoch ist – und was Haushalte dagegen tun können.

Bildrechte: AQON PURE

Die Top 10: Bis zu 46,53 °dH (Grad Deutscher Härte) in Thüringen

Der Ort mit dem härtesten Wasser Deutschlands ist Schloßkulm in Thüringen mit 46,53 °dH. Ab einer Wasserhärte von 14 °dH wird Wasser als „hart“ bezeichnet. Schloßkulm übertrifft diesen Wert um mehr als das 3-fache. Platz 2 belegt Ochsenfurt und Umgebung (Bayern) mit bis zu 46,4 °dH.

Auf Rang 3 folgt Mühlhausen und Umgebung (Thüringen) mit bis zu 41 °dH. Das vollständige Ranking kann der beigefügten Tabelle entnommen werden.

Die Wasserhärten der 10 größten Städte Deutschlands: Große Unterschiede je nach Stadtteil

Etwas besser sieht es in deutschen Großstädten mit den meisten Einwohnern aus. Doch auch hier ist die Kalkbelastung in vielen Fällen deutlich über der Schwelle für hartes Wasser von 14 °dH.

Platz 1 belegt Berlin mit einer Wasserhärte von bis zu 23,9 °dH. Es folgt auf Platz 2 Frankfurt am Main mit bis zu 19,7 °dH. Platz 3 belegt München, wo der Härtegrad bis zu 19 °dH erreicht. Weiches Wasser hingegen findet man in Essen (Platz 10) mit nur 6,7 °dH.

In vielen Großstädten variiert zudem die Wasserhärte. Je nach Stadtteil kann die Wasserhärte sehr unterschiedlich ausfallen. So gibt es Städte, die weiches und hartes Wasser zugleich liefern, wie z.B. Frankfurt am Main oder Hamburg.

Keine Angst vor Kalk: Oft mehr Mineralstoffe und günstiger als Wasser aus dem Supermarkt

Die positive Nachricht: Kalk besteht aus den Mineralien Calcium und Magnesium. Daher gibt es für Kalk auch keinen gesetzlichen Grenzwert. „Dass Kalk ungesund sein soll, ist ein Irrglaube. Hartes Leitungswasser enthält oft mehr Calcium oder Magnesium als Flaschenwasser aus dem Supermarkt. Und während der Liter Wasser aus dem Supermarkt durchschnittlich zwischen 18 Cent – 100 Cent kostet, so kostet ein Liter Leitungswasser nur ca. 0,3 – 0,5 Cent. Leitungswasser ist somit bis zu rund 300-fach günstiger“, erklärt Maximilian Wilk, Geschäftsführer bei Aqon Pure.

Kalkablagerungen in einem Boiler. Bildrechte: AQON PURE Fotograf: AQON Water Solutions GmbH

Kalk führt langfristig zu Schäden und Mehrkosten in Haushalten

Auch wenn Kalk aus Sicht der Trinkwasserqualität wünschenswert ist, so hat eine hohe Wasserhärte gravierende Auswirkungen auf Haushaltsgeräte und die Trinkwasserinstallation in Häusern. Langfristig führen Kalkablagerungen zu Schäden und daher zu Mehrkosten für Reparatur oder Geräteaustausch. Außerdem erhöht sich durch Kalk der Energieverbrauch.

Eine bereits 2mm dicke Kalkschicht führt bei der Erzeugung von warmem Wasser zu einem Mehrverbrauch an Energie von ca. 12%. Schätzungsweise betragen die Kosten durch Kalkschäden, also z.B. für Reinigung, Entkalkung, Reparatur und Austausch sowie Energie, für ein Einfamilienhaus pro Jahr bis zu mehrere Hundert Euro.

3 Tipps vom Fachmann gegen Kalk im Leitungswasser

Um langfristig Mehrkosten durch kalkhaltiges Leitungswasser zu vermeiden, empfiehlt Maximilian Wilk drei wichtige Maßnahmen für Haushalte:

Maßnahme 1: Regelmäßiges Entkalken von Haushaltsgeräten

Dadurch wird Kalkschäden innerhalb der Geräte vorgebeugt und die Nutzungsdauer von Kaffeemaschine, Wasserkocher und Co. wird erhöht. Viele Geräte zeigen an, wann eine Entkalkung notwendig ist. Entkalkungsmittel gibt es bereits für wenige Euro im Supermarkt.

Maßnahme 2: Regelmäßige Wartung der Heizungsanlage inkl. der Warmwassererzeugung

Kalk lagert sich besonders schnell im Warmwassersystem ab. Bei der Wartung durch ein Fachunternehmen kann frühzeitig festgestellt werden, ob die Heizung bzw. das Warmwassersystem entkalkt werden muss, bevor Schäden entstehen. Fachunternehmen der SHK-Branche bieten solchen Heizungswartungen für wenige hundert Euro an. Die Wartung sollte 1-mal pro Jahr erfolgen, idealerweise vor Beginn der Heizperiode.

Maßnahme 3: Enthärtungsanlagen ab einer Wasserhärte von 14 °dH

In Regionen mit hartem Wasser ist der Einbau einer Wasserenthärtungsanlage sinnvoll. Diese Anlagen werden bereits am Hauswasseranschluss eingebaut und reduzieren dadurch Kalkprobleme im gesamten Haus. Solche Anlagen gibt es mit Einbau häufig schon für unter 2.000 EUR. Insbesondere Anlagen nach dem Verfahren der Impfkristallbildung, wie z.B. von Aqon Pure, sind besonders umweltfreundlich und wartungsarm. Sie rechnen sich für Haushalte deshalb besonders schnell.

Maximilian Wilk

Anzeige

Wenn der Druck zu hoch wird

Leitungswasserschäden - Wenn der Druck zu hoch wird
Das Mehrschichtverbundrohr ist stark aufgedehnt und weit aufgerissen. Dieses Schadenbild zeugt von einem massiven Überdruck in der Leitung. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Viele Leitungswasserschäden stehen auf unterschiedliche Weise in Verbindung mit Sicherheitsventilen. Wir erläutern die verschiedenen Ursachen, und für SHK-Handwerker haben wir außerdem ein Merkblatt zum Thema zusammengestellt.

Nach einem Wasserschaden in einem Mehrfamilienhaus erhielt das IFS zur Ermittlung der Schadenursache einen Rohrleitungsabschnitt. Eines der Mehrschichtverbundrohre war massiv aufgedehnt und der Länge nach aufgerissen. Dem Gutachter war klar, dass er die Schadenursache in diesem Fall nicht anhand dieses Asservates feststellen konnte. Ein stark überhöhter Innendruck hatte die Leitung so zugerichtet. Das aufgerissene Rohr war lediglich ein Symptom; es galt, die Ursache für den Überdruck zu finden.

Schwankende Wasserdrücke

Die Wohnung war mit Warmwasserbereitung per Frischwasserstation ausgestattet. Der betroffene Abschnitt gehörte zu einer zusätzlich eingebauten Zirkulationsleitung. In einer solchen Leitung kommt es zu Temperaturschwankungen. Wenn das Wasser abkühlt, nimmt das Volumen ab, und neues Wasser fließt nach, um es wieder aufzufüllen. Wird das Wasser wieder erwärmt, steigt der Druck in der gefüllten Leitung. Um diesen Überdruck abzubauen, wird ein Sicherheitsventil benötigt.

Sicherheitsventile gehören zu einer wichtigen Gruppe von Bauteilen innerhalb von Trinkwasser- und auch Heizungsinstallationen. Sie schützen geschlossene, wasserführende Anlagen vor Beschädigungen durch überhöhte Druckeinwirkungen, die durch die Volumenzunahme bei der Wassererwärmung entstehen können, indem sie bei Druckanstieg Wasser aus der Anlage ablassen.

Sicherheitsventil vergessen

Im geschilderten Fall gab es allerdings kein Sicherheitsventil; es war bei der Installation vergessen worden. Da sich Wasser kaum komprimieren lässt, steigt der Druck in einem geschlossenen Leitungssystem rapide an, wenn die Wassertemperatur steigt.

Selbst wenn es nicht sofort zum Platzen eines Bauteils kommt, werden die Leitungen durch den Druckanstieg geschädigt. Auch in diesem Fall genügte es nicht, den Leitungsabschnitt auszutauschen und ein Sicherheitsventil nachzurüsten. Das gesamte Leitungssystem musste ausgetauscht werden, um Folgeschäden zu verhindern.

Oft Grund für Leitungswasserschäden

Im Zusammenhang mit Sicherheitsventilen kommt es häufig zu Leitungswasserschäden. Dabei tauchen die Bauteile relativ selten in der Statistik auf, weil sie selbst oft nicht schadenursächlich sind. Sicherheitsventile werden manchmal vergessen oder sie werden so eingebaut, dass sie ihre Funktion nicht erfüllen können.

Auch diesen Fehler sieht das IFS häufig. Hinzu kommen Fehler beim Anschluss der Abblaseleitung und nicht zuletzt treten selbstverständlich hin und wieder auch Defekte an korrekt eingebauten Sicherheitsventilen auf.

Wegen der hohen Zahl und der Vielfalt der Schäden hat das IFS ein Merkblatt zu diesem Thema veröffentlicht. Darin beschreiben wir die Funktion und erläutern anhand von Praxisbeispielen die typischen Schadenentstehungen. Vor allem greift das Dokument die häufigsten Installationsfehler auf und erklärt, wie sie vermieden werden können.

Mit dem Merkblatt zu Sicherheitsventilen setzen wir unsere Reihe von Servicedokumenten zu Leitungswasserschäden fort. Die Blätter richten sich vor allem an das SHK-Handwerk. Das IFS unterstützt damit die Ausbildung junger Handwerker, lädt aber auch „alte Hasen“ ein, sich die typischen Fallstricke anzusehen, die sich in jede Routine einschleichen können. (is)

Ein Gastbeitrag des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, IFS e.V. Weitere Informationen unter www.ifs-ev.org/

Anzeige

Trinkwasser verteilen in Bestand – Auf die letzten Meter kommt es an

Trinkwasser verteilen in Bestand - Auf letzte Meter kommt es an
Trinkwasser darf seit 1. Dezember 2013 nur noch 10 µg/l Blei enthalten. Quelle: mitev / Fotolia.com

In einem Wasserwerk aufbereitetes oder direkt einem Hausbrunnen entnommenes Trinkwasser muss bis zum Wasserhahn den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Bei seiner Verteilung im Leitungsnetz des Wasserversorgers und in der Trinkwasserinstallation in Gebäuden kommt es mit vielen Materialien in Kontakt. Hierbei darf die Qualität des Trinkwassers nicht beeinträchtigt werden.

Auf dem Weg vom Wasserzähler zum Wasserhahn kann das Trinkwasser eine Vielzahl von Stoffen aus den Installationsmaterialien aufnehmen. Am bekanntesten ist hier Blei. Das Schwermetall wurde lange Zeit aufgrund seiner guten technischen Materialeigenschaften unter anderem als Werkstoff für Wasserrohre verwendet. Blei löst sich aber zu gesundheitlich bedenklichen Konzentrationen im Wasser und ist als Werkstoff für Trinkwasserinstallationen daher nicht geeignet.

Es sollte schnellst möglich und vollständig durch besser geeignete Materialien ausgetauscht werden. Bereits seit 1. Dezember 2013 gilt ein neuer Grenzwert von 10 µg/l für Blei im Trinkwasser. Dieser Wert wird zum 12. Januar 2028 weiter auf 5 µg/l abgesenkt, wodurch sogar einige bisher als trinkwasserhygienisch geeignet eingestufte bleihaltige Legierungen ihre Verwendungserlaubnis verlieren werden. Außerdem sieht die am 24. Juni 2023 in Kraft getretene, novellierte Trinkwasserverordnung ein Verbot von Bleileitungen vor. Demnach sind bis zum 12. Januar 2026 alle Bleileitungen und auch Teilstücke zu entfernen oder stillzulegen.

Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser

Im Bereich der Trinkwasserinstallation kommen eine Vielzahl an Werkstoffen und Materialien – wie Kunststoffe und Metalle für Rohre, Dichtungsmaterialien und Armaturen – zur Anwendung, aus denen sich Stoffe im Trinkwasser lösen und so dessen Qualität beeinträchtigen können. Besonders organische Stoffe können zudem das Wachstum von Bakterien begünstigen und zu einer mikrobiellen Verkeimung des Trinkwassers führen.

Ausführung und Planung der Trinkwasserinstallation

Aber auch Planung, Ausführung und Betrieb einer Trinkwasserinstallation sind für die Qualität des Wassers entscheidend. Unnötig lange Rohrleitungen, nicht durchflossene „tote“ Leitungsstränge, wenig genutzte Rohrabschnitte, schlecht wärmeisolierte Rohre und zu niedrige Temperaturen bei der Warmwasserbereitung verschlechtern die Qualität des Trinkwassers.

Planung und Ausführung einer Trinkwasserinstallation sollte unbedingt durch Fachbetriebe erfolgen.

Erhalt der Trinkwasserqualität durch Nutzerinnen und Nutzer

Als Nutzerin und Nutzer können Sie auch einiges für den Erhalt der Trinkwasserqualität tun, in dem Sie abgestandenes Wasser (Stagnationswasser) ablaufen lassen, wenig genutzte Leitungsabschnitte regelmäßig durchspülen und den Betreiber (Eigentümer, Verwaltung) auf Missstände aufmerksam machen.

Anforderungen an Materialien und Werkstoffe

Das Umweltbundesamt hat mit der im Dezember 2012 geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die Aufgabe erhalten, die Anforderungen an Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser in Form von verbindlichen Bewertungsgrundlagen festzuschreiben.

Zuvor hatte das Umweltbundesamt verschiedene Leitlinien und Empfehlungen ohne Rechtverbindlichkeit für organische Materialien veröffentlicht.

Die bisherigen nationalen Regelungen werden ab dem 31. Dezember 2026 durch einen neuen EU-Rechtsrahmen für Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser abgelöst.

Zertifizierung der Produkte im Kontakt mit Trinkwasser

Das Umweltbundesamt lässt keine Produkte zu und führt auch keine Zertifizierung durch, sondern erarbeitet die grundlegenden und speziellen Anforderungen zur hygienischen Beurteilung von Werkstoffen und Materialien. Neben den hygienischen Anforderungen müssen die Bauteile der Wasserversorgungsanlagen auch technische Ansprüche erfüllen. Die Einhaltung der Anforderungen kann durch ein Zertifikat eines für den Trinkwasserbereich akkreditierten Zertifzierers erbracht werden.

Nickelabgabe von verchromten Trinkwasserarmaturen und anderen Bauteilen

Verchromte Trinkwasserarmaturen und andere Bauteile können Nickel in das Trinkwasser abgeben. Dies kann zu einer Überschreitung des Nickelgrenzwertes in der S1-Probe entsprechend der Probennahmeempfehlung führen.

Probennahmeempfehlung

Für die Bewertung der metallenen Verunreinigungen des Trinkwassers, die aus Werkstoffen stammen, sind die einschlägigen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung zu berücksichtigen. Zur Ermittlung des Wochenmittelwertes für die Parameter Kupfer, Blei und Nickel der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gab das Umweltbundesamt eine Probennahmeempfehlung heraus.

Für die Beurteilung weiterer materialbürtiger Kontaminationen des Trinkwassers hat das Umweltbundesamt die Empfehlung „Beurteilung materialbürtiger Kontaminationen des Trinkwassers“ herausgegeben.

Quelle: Umwelt Bundesamt / gw

Anzeige

Warmwasserspeicher – Ein Vierteljahrhundert ohne Wartung

Warmwasserspeicher - Ein Vierteljahrhundert ohne Wartung
Der Warmwasserboiler war knapp ein Vierteljahrhundert in einer Arztpraxis installiert. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Schadenkette in einer Arztpraxis: An einem undichten 10-Liter-Speicher in einem Behandlungsraum tritt Wasser aus. Der Boiler befindet sich in einem Unterschrank, in dem auch eine Abwasserleitung installiert ist.

Entlang dieser gelangt das austretende Wasser durch die Bodendurchführung in die darunter liegende Praxis des Ärztehauses, wo sich der Schaden fortsetzt. Aufgabe des IFS war es, die Ursache für die Undichtigkeit an dem Warmwasserspeicher zu finden. Sie lag an einer Dichtung zwischen dem Innenbehälter und dem darin eingesteckten Flansch mit dem Heizelement und der Anode.

Das Heizelement (Pfeil) ist zur Hälfte mit Korrosionsprodukten, zur Hälfte mit „Kesselstein“ belegt, und die Anode ist praktisch nicht mehr vorhanden (kleines Bild). Foto: https://www.ifs-ev.org/

Wie auf dem Bild links zu sehen, sind die Komponenten des Speichers nicht in bestem Zustand: Das Heizelement ist zur Hälfte mit braunen Korrosionsprodukten und zur Hälfte mit Ablagerungen von Wasserinhaltsstoffen – sogenanntem Kesselstein – bedeckt. Die Anode ist praktisch nicht mehr vorhanden. Wo sie sein sollte, befinden sich nur noch Korrosionsprodukte. Dabei stand auf dem Typenschild des Boilers „Anode alle 2 Jahre warten“.

Die rissige, poröse Dichtung hat zwischen Innenbehälter und Flansch gesessen. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Das war ganz offensichtlich nicht geschehen, wie der Gutachter nicht nur an deren spärlichen Resten, sondern auch an der Dichtung sehen konnte, die zwischen dem Innenbehälter und dem Flansch mit dem Heizelement und der Anode gesessen hatte. Sie war vollkommen porös und rissig und nicht mehr in der Lage, ihre Funktion zu erfüllen.

Eine Dichtigkeitsprüfung im Labor bestätigte dies: 5,6 Liter Wasser pro Stunde traten an dieser Stelle aus.

Bei der Wartung hätte die Dichtung entfernt werden müssen, und sicher hätte kein Monteur versucht, sie wieder einzusetzen. Vielmehr sah es so aus, als wäre der Warmwasserspeicher in seinen fast 25 Dienstjahren nie gewartet worden.

Ein Gastbeitrag des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, IFS e.V. Weitere Informationen unter www.ifs-ev.org/

Anzeige

Starkregen – Aus Schaden klug werden

Starkregen - Aus Schaden klug werden
Die Eigentümerin hat die Lichtschächte ertüchtigen und höher setzen lassen. Wasser soll ihr nicht mehr in den Keller laufen. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Mittlerweile ist es leider fast schon Routine: Im Sommer kommt es in Süddeutschland zu schadenträchtigen Starkregenereignissen, die Bäche zu Flüssen werden lassen und ganze Stadtteile unter Wasser setzen.

In diesem Schadensfall war das Wohnhaus zwar weit weg von fließenden Gewässern, doch eine kleine Böschung in der Nachbarschaft reichte, dass sich nach heftigen Niederschlägen das Wasser angestaute und schließlich den Keller bis zur Geschossdecke flutete.

Die nicht verankerten Heizöltanks im Keller des Hauses schwammen auf, und das auslaufende Heizöl kontaminierte die Gebäudesubstanz.

Bodenanker verhindern das Aufschwimmen von Heizöltanks. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Die Eigentümerin hat die Lichtschächte ertüchtigen und höher setzen lassen. Wasser soll ihr nicht mehr in den Keller laufen.

Nachdem Wasser und Schlamm wieder draußen waren, wurde erst einmal der Putz abgeschlagen. Danach lag jedoch immer noch ein penetranter Heizölgeruch in der Luft.

Durch eine umfassende Beprobung konnte ein IFS-Gutachter die belasteten Bauteile ermitteln und ein Sanierungskonzept erarbeiten. Teilweise mussten tragende Ziegelwände vollständig abgebrochen werden. Schließlich war die Bausubstanz frei von Heizölgeruch.

Bodenanker verhindern das Aufschwimmen von Heizöltanks.

Die Eigentümerin war sich sicher, so etwas will Sie nicht mehr erleben. Sie ließ daher die Lichtschächte erhöhen und abdichten und wird die neuen Heizöltanks mit Hilfe von Bodenankern fixieren. (Sc)

Ein Gastbeitrag des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, IFS e.V. Weitere Informationen unter www.ifs-ev.org/

Anzeige

Blick in den Pumpenschacht – Den Fehlerfall einplanen

Blick in den Pumpenschacht - Den Fehlerfall einplanen
Die Hebeanlage ist in einem Schacht im Keller installiert. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Etwa ein Jahr nach dem Einzug in ein neu gebautes Einfamilienhaus bemerkten die Bewohner aufsteigende Feuchtigkeit an den Wänden. Die Suche nach der Ursache führte zur der Hebeanlage, die sich in einem Schacht im Keller befand. Als der Pumpenschacht geöffnet wurde, zeigte sich, dass er vollgelaufen war.

Weil die Abdichtung des Schachts nicht bis zur Oberkante des Fußbodens reichte, konnte Wasser in den Fußbodenaufbau eindringen und sich über das Kellergeschoss verteilen. Aber warum war der Schacht überhaupt geflutet? Eine Ursachensuche erfolgte an der Schadenstelle und im IFS-Labor:

Bei der Prüfung der Hebeanlage im IFS lief diese einwandfrei. Allerdings fand der Gutachter eine Undichtigkeit an der Verbindung zwischen der Rückschlagklappe der Anlage und der Guss-Gehäuseplatte, auf der sie montiert war. Ablagerungen zeigten, dass an dieser Stelle über einen längeren Zeitraum Wasser ausgetreten war. Der Schaden war folgendermaßen entstanden: Aus der undichten Verbindung drang Wasser vom Sammelbehälter der Hebeanlage in den Schacht.

Die Anlage besteht unter anderem aus dem gelben Sammelbehälter sowie aus der Pumpe (1) und der Rückschlagklappe (2), die auf einer Guss-Gehäuseplatte montiert sind. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Mit jedem Anspringen der Pumpe wurde der Sammelbehälter entleert; die Rückschlagklappe verhinderte, dass es wieder in den Sammelbehälter und von dort in die Abwasserleitungen gelangen konnte. Aus Sicht der Anlage gab es kein Problem – der Sammelbehälter war leer, und der darin installierte Schwimmschalter löste keinen Alarm aus. Allerdings füllte sich der Pumpenschacht allmählich.

Die Verbindung zwischen Gehäuseplatte und Rückschlagklappe ist undicht, wie Ablagerungen an der Dichtfläche verraten. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Mehrere Faktoren haben zu diesem Schaden geführt: zum einen die undichte Verbindung zwischen Rückschlagklappe und Gehäuse. Sie ist bei der Herstellung entstanden und ein klarer Produktfehler. Zum anderen gab es mehrere planerische Mängel. Der Schacht war nicht bis ganz oben abgedichtet. Nur darum konnte das Wasser direkt in den Fußbodenaufbau gelangen. Auch wäre eine Alarmeinrichtung, die Wasser im Pumpenschacht detektiert, sinnvoll gewesen ein Störfall wurde bei der Planung nicht berücksichtigt.

Nicht zuletzt wurden die Betreiberpflichten verletzt, die sowohl in der Betriebsanleitung der Hebeanlage als auch in der Norm (DIN EN 12056-4) formuliert sind: Die Anlage hätte monatlich inspiziert werden müssen. Tatsächlich wurde nicht einmal eine Wartung durchgeführt. Nach dem Einzug der Bewohner in das neue Einfamilienhaus wurde der Pumpenschacht verschlossen und die Anlage sich selbst überlassen.

Ein Gastbeitrag des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, IFS e.V. Weitere Informationen unter www.ifs-ev.org/

Anzeige

Abwasser – Lose Leitungen, ungehaltene Kunden

Abwasser - Lose Leitungen, ungehaltene Kunden
Die getrennte Abwasserleitung aus dem zweiten Schadenbeispiel. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Wenn Abwasserleitungen nicht fachgerecht befestigt werden, entstehen früher oder später Leckagen – in der Regel in einem nicht einsehbaren Bereich…

Die Trink- und Abwasserinstallationen im dritten Stockwerk eines Bürogebäudes waren fast auf den Tag genau ein Jahr alt, als ein umfangreicher Schaden bemerkt wurde: Um die Gemeinschaftsküche herum und im Stockwerk darunter gab es eine großflächige Durchfeuchtung.

Auf der Suche nach der Quelle stieß man auf eine getrennte Rohrverbindung im Spülenunterschrank. Hier hatte der Installateur zwei Formstücke auf kreative Weise verbunden. Die Komponenten sind auf dem Bild unten zu sehen: Der 87,5°-Bogen (1) und der 45°-Bogen (2) stammen vom selben Hersteller, aber aus unterschiedlichen Systemen; ihre Durchmesser unterscheiden sich um 6 mm. Um zwischen solchen Komponenten eine kraftschlüssige Verbindung herzustellen, bietet der Hersteller passende Übergangsverbinder an.

Links: Der Spannverbinder (3) konnte die Rohrbögen (1+2) nicht kraftschlüssig verbinden. Rechts: Die Abwasserleitung wurde mit einer Schelle an der Trinkwasserleitung befestigt. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Der Installateur entschied sich aber, stattdessen einfach einen Spannverbinder zu verwenden. Außerdem befestigte er die Abwasserleitung nicht an der Wand, sondern über Rohrschellen an der parallel verlaufenden, „fliegend“ verlegten Trinkwasserleitung. Bei jeder Benutzung kam darum Bewegung in die Trink- und die Abwasserleitung.

Die Verbindung zwischen den beiden Rohrbögen hat sich wahrscheinlich schon kurz nach der Inbetriebnahme vollständig getrennt. Eine kraftschlüssige Verbindung hat es von Anfang an nicht gegeben.

Bewusste Fehlentscheidung oder mangelnde Fachkenntnisse?

Ein Problem von Leitungswasserschäden ist, dass sie häufig in verdeckten Bereichen entstehen und darum erst bemerkt werden, wenn die Auswirkungen bereits ein großes Ausmaß angenommen haben. Bei Leckagen an Abwasserleitungen geht mit der Durchfeuchtung oft auch eine Kontamination mit Keimen einher, die die Sanierung erschwert. Sorgfalt bei der Installation ist also unerlässlich.

Wenn Leitungen, wie im geschilderten Fall, nicht befestigt werden, liegt kein schlichtes Versehen vor, sondern eine bewusste Fehlentscheidung oder mangelnde Fachkenntnis. Ein Einzelfall ist dies keineswegs. Im IFS häufen sich zurzeit Schäden durch nicht oder nicht ausreichend befestigte Abwasserleitungen.

In einem anderen Fall zeigte sich ein gravierender Installationsfehler nach zwölf Jahren: Im Keller des betroffenen Vereinsheims wurde Schimmel im Bereich des Herren-WCs festgestellt. Die Suche nach der Ursache führte zu einer getrennten Abwasserleitung an einem Pissoir. Beim Öffnen der Wand kam eine getrennte Steckverbindung zwischen dem 90°-Bogen, an den die Keramik angeschlossen war, und dem Übergang zur horizontal verlaufenden Sammelleitung zum Vorschein (Titelbild). Die Sammelleitung hatte keine Befestigungspunkte; sie ließ sich mehrere Zentimeter nach oben und unten bewegen und rutschte einfach von dem 90°-Bogen ab. Der Schadeneintritt war auch in diesem Fall programmiert. (is)

Ein Gastbeitrag des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, IFS e.V. Weitere Informationen unter www.ifs-ev.org/

Anzeige

Ein gar nicht so stilles Örtchen – 10 Urteile zum Themenkreis Bad und WC

Ein nicht stilles Örtchen – 10 Urteile zum Themenkreis Bad und WC

Ärger um das Badezimmer steht nicht gerade im Vordergrund der Immobilien-Rechtsfälle. Aber dennoch gibt es auch in diesem Bereich immer wieder Streitigkeiten, die vor den Schranken des Gerichts landen.

Das kann vom Schimmelbefall in den Nasszellen bis zu schlecht ausgeführten Fugen zwischen den Fliesen reichen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige solcher Fälle vor.

Kleinreparaturklausel – Dichtung am Abflussrohr der Toilette

Ein Wohnungseigentümer und sein Mieter stritten darum, ob die Reparatur der Dichtung am Abflussrohr der Toilette unter die Kleinreparaturklausel fällt. Das heißt, ob der Mieter dafür aufkommen muss oder nicht.

Das Amtsgericht Berlin-Mitte (Aktenzeichen 15 C 256/19) befand, ein Mieter wirke nicht unmittelbar auf die Dichtung am Abflussrohr ein und habe damit auch keine Möglichkeit, den Verschleiß durch schonenden Umgang zu reduzieren. Deswegen handle es sich hier nicht um eine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes.

Lockere Duschabtrennung – Wer zahlt?

Mit dem regelmäßigen Gebrauch einer Duschabtrennung durch die Mieter ist von Seiten des Vermieters zu rechnen. Schließlich duscht jeder Bewohner in der Regel einmal täglich.

Kommt es wegen einer Lockerung dieser Abtrennung zu Schäden an der Badewanne, so liegt nach Meinung des Amtsgerichts Saarbrücken (Aktenzeichen 36 C 306/12) keine schuldhafte Verletzung der Wohnungssubstanz vor und der Mieter muss keinen Schadenersatz leisten.

Mieter baute Badezimmer um – ohne zu Fragen – Kündigung

Manche Mieter neigen dazu, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen, wenn sie mit etwas unzufrieden sind. So baute ein nicht fachkundiger Mann ohne Zustimmung des Eigentümers eine Badewanne und einen Boiler ein, verlegte zu dem Zweck Wasserleitungen und brachte Fliesen an der Wand an.

Das war eine nicht unerhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten, befand das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg (Aktenzeichen 13 C 285/18). Eine ordentliche Kündigung sei deswegen gerechtfertigt.

Badezimmermodernisierung durch Mieter Fall 2

Eine etwas andere Fallkonstellation lag bei einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 64 S 31/23) vor. Der ursprüngliche Eigentümer hatte es dem Mieter gestattet, das Badezimmer in Eigenregie zu modernisieren. Etwa zwei Jahrzehnte später nahm der Mieter eine erneute Modernisierung vor.

Die neue Vermieterin, die es inzwischen gab, sprach deswegen (und wegen einiger anderer Gründe) die Kündigung aus. Doch sie scheiterte damit, denn der Mieter sei berechtigt gewesen, die von ihm selbst eingebrachten Einbauten zu entfernen und durch eine neue Badezimmerausstattung zu ersetzen.

Badezimmer wie Arbeitszimmer – steuerlich Absetzbar?

Manchmal wird das Bad auch zum Thema einer steuerrechtlichen Debatte. Ein Steuerberater nutzte für seine Tätigkeit ausschließlich das häusliche Arbeitszimmer. Als er das Badezimmer grundlegend renovierte, machte er einen 8-Prozent-Anteil der Kosten geltend, was der entsprechenden Fläche des Arbeitszimmers an der Gesamtfläche der Immobilie entsprach. Der Fiskus lehnte ab, das Finanzgericht hingegen stimmte zu. Das Arbeitszimmer sei Teil des Betriebsvermögens und durch den Umbau sei der Wert des gesamten Wohnhauses erhöht worden.

Dies sah der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VIII R 16/15) anders, da die Kosten nicht im häuslichen Arbeitszimmer selbst, sondern im Badezimmer und damit in einem Raum angefallen sind, der ausschließlich oder mehr als nur in untergeordnetem Umfang privaten Wohnzwecken dient.

Gaststättenerlaubnis und behindertengerechte Toiletten

Eine Gaststättenerlaubnis darf nicht in jedem Fall verweigert werden, weil in dem Objekt entgegen landesrechtlicher Vorschriften behindertengerechte Toiletten fehlen. Die von Gastwirten zu erfüllenden Vorgaben sind bundeseinheitlich durch das Gaststättengesetz geregelt.

Eine Verschärfung auf Landesebene hinsichtlich der Ausstattung darf nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin (Aktenzeichen 4 K 169.15) nur für solche Gaststätten vorgenommen werden, für die nach dem Jahr 2002 Baugenehmigungen erteilt wurden.

WC-Sitz mit spezieller Nano-Beschichtung – Rückgabe möglich?

Auch im Bad kommt die technische Innovation zum Tragen. Ein Kunde bestellte sich einen WC-Sitz mit spezieller Nano-Beschichtung, die Wasser und Schmutz abweisen sollte. Als er ihn wieder zurückgeben wollte, wurde dies abgelehnt, weil es sich um einen Hygieneartikel handle und die Bestellung kundenspezifisch gewesen sei (Nano-Beschichtung als individuelle Zuwahl).

Das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 12 O 357/15) gestattete die Rückgabe, da beide Ablehnungsgründe der Firma nicht zuträfen und daher das Verbraucherwiderrufsrecht nicht ausgeschlossen war.

Stehend duschen in der Badewanne – Schimmel

Es kann einen Verstoß gegen den Mietvertrag darstellen, im Stehen zu duschen. Eine Mietpartei hatte genau das getan und regelmäßig stehend in der Badewanne geduscht, obwohl dieser Raum nur bis zu einer geringen Höhe gefliest war. Weil es zudem nur einen Luftabzug und kein Fenster gab, bildete sich Schimmel.

Das hätten die Mieter bedenken müssen, urteilte das Landgericht Köln (Aktenzeichen 1 S 32/15). Deswegen mussten sie für die Beseitigung des Schimmels aufkommen.

Und wieder die Silikonfuge

Ist die Fuge zwischen der Duschwanne und der angrenzenden Wand undicht, sollten Immobilieneigentümer schnellstens dagegen einschreiten. Denn wenn es deswegen zu einem Wasserschaden kommt, dann muss die Wohngebäudeversicherung keine Leistungen erbringen.

Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen IV ZR 236/20) stellte fest, es handle sich hier nicht um einen vertragsgemäßen Nässeschaden.

Siphon undicht – Ist das ein Rohrbruch?

Bei einem „Rohrbruch“ handelt es sich schon dem Wortlaut nach um einen sogenannten Sachsubstanzschaden. Ist hingegen ein Rohr lediglich undicht, ohne dass die Substanz betroffen wäre, tritt kein Versicherungsfall wegen „Rohrbruchs“ ein.

Mit diesem Argument lehnte das Landgericht Hanau (Aktenzeichen 9 O 1398/23, nicht rechtskräftig) die Leistung an einen Versicherten ab. Außerdem wurde in dem Urteil klargestellt, dass ein Siphon nur ein Geruchsverschluss ist und kein Rohr der Abwasserleitung.

Dr. Ivonn Kappel

Anzeige

Digitalisierung bringt Trennung von Asset-, Facility- und Property-Management auf den Prüfstand

Trennung Asset-, Facility- und Property-Management auf Prüfstand
Effiziente Immobilienbewirtschaftung statt Dreifachverwaltung: Die Überschneidung von Aufgaben führt zu fehlerhafter oder gar keiner Bearbeitung und verursachen zusätzliche Kosten. Foto: Wohnungswirtschaft heute Gerd Warda

Die Strukturen im Immobilien-Management haben sich im Laufe der Zeit enorm verändert, sind komplex geworden und überschneiden sich sogar. Das bleibt nicht ohne Folgen für das operative Geschäft.

Wo nicht klar abgegrenzt wird, kann es zu doppelter, fehlerhafter oder gar keiner Bearbeitung kommen – und damit zu programmierten Konflikten mit der Kundschaft. Nicht zuletzt durch unnötige Mehrkosten. Wie kann man diese Gemengelage an Problemen in den Griff bekommen? Sollten die gewachsenen Strukturen grundsätzlich überdacht und neu geordnet werden? Und wie könnte das im Einzelnen aussehen?

Auf Einladung von Rueckerconsult diskutierten fünf Expertinnen und Experten im Rahmen der Online-Panel-Reihe „Asset und Property Management konkret“, ob die Trennung von Facility-, Property- und Assetmanagement noch zeitgemäß sei: Dominik Barton, CEO der Barton Group, Carolin Brandt, Managing Director of Asset Management bei HIH Real Estate, Jürgen Hau, Geschäftsführer der INDUSTRIA Immobilien, Thomas Junkersfeld, Geschäftsführer von B&L Property Management, sowie Marc Mockwitz, Geschäftsführender Gesellschafter von Cloudbrixx.

Asset Manager – der unbekannte Job

„Einst hieß der heutige Facility Manager schlicht ‚Hausmeister‘, der Property Manager war der Immobilien-, Haus- oder Liegenschaftsverwalter“, erinnert sich Thomas Junkersfeld, Geschäftsführer von B&L Property Management. „Als sich Anfang der 90er Jahre ein junger Mann bei mir als ‚Asset Manager‘ vorstellte, musste ich erst einmal recherchieren, was das genau ist.“

Bis dahin sei ihm der Begriff vollkommen unbekannt gewesen. Die Arbeitsfelder waren klar definiert, so dass kaum Überschneidungen in den Aufgabenbereichen gab. „In den vergangenen drei Jahrzehnten hat sich die Welt mit ihren Vehikeln, Regularien und technologischen Entwicklungen jedoch so rasant verändert, dass auch die Immobilienbewirtschaftung ganz anders funktioniert.“

Häufig verschwänden Daten auf dem Weg vom Facility Manager zum Property Manager, so dass sie den Asset Manager gar nicht mehr erreichten, Carolin Brandt. Foto: HIH Real Estate

Für Carolin Brandt, Managing Director of Asset Management bei der HIH Real Estate, erläutert die derzeitige Situation: „Trotz Fachkräftemangels erlauben wir uns eine Vielzahl von Kontroll- und Überlappungsthemen, sodass es auf der Wertschöpfungskettenebene zu wenig Menschen gibt, die sich tatsächlich verantwortlich fühlen. Auf der Kostenseite wiederum müssen wir überlegen, ob und an welcher Stelle eine gewisse Abschichtung und Konsolidierung sinnvoll ist.“

Brandts Beispiel: Es sei problematisch, wenn etwa ein Vollservice-Facility-Dienstleister von einem technischen Property Manager kontrolliert werde, der wiederum vom Asset Manager überwacht werde.

In der Immobilienwirtschaft muss man viele Fakten und Daten zunächst mühselig zusammentragen, um eine Informationsgrundlage zu schaffen, klagt Dominik Barton. Foto: Barton Group

Die Barton Group hat sich dazu entschieden, alle drei Ebenen intern abzudecken – ein Ansatz, der historisch gewachsen ist. Ihrem CEO, Dominik Barton, in dritter Generation verantwortlich für das Geschäft, geht es darum, die gesamtheitliche Immobiliendienstleistung abzubilden.

Als institutioneller Asset Manager mit Schwerpunkt Wohnen in Deutschland, benötige man den Zugriff auf sämtliche relevanten Daten, ist Barton überzeugt. Um effizienter an der Qualität der Objekte arbeiten zu können, habe man eine eigene IT aufgebaut, die alle Bereiche abdeckt. „Der Hausmeister ist die Visitenkarte des Asset Managers. Also müssen wir genau wissen, was vor Ort wie läuft, um gegebenenfalls gegensteuern zu können“, sagt Barton.

Warum Standards scheitern…

Bereits vorhandene Standards, die Rechte und Rollenkonzepte definieren, sind aus Sicht der Expertenrunde auch deshalb nicht zielführend bei der Abgrenzung von etwa Facility- und Propertymanagement, weil sie individuell interpretiert würden. Und so entstünden Überschneidungen oder Unterlassungen. Die Konsequenz daraus: Entweder wird eine Aufgabe doppelt gezahlt oder gar nicht erledigt – eine Maximalkatastrophe.

Wie sich die mangelnde Standardisierung der Rollenverteilung auf Digitalisierung und Softwarelösungen auswirkt, schilderte Marc Mockwitz, Geschäftsführender Gesellschafter von Cloudbrixx. Im Vertrieb und der Beratung hat er täglich mit zahlreichen Kunden – vom Corporate Real Estate Owner, über KVGs und Family Offices bis zum Property Manager – zu tun, die Portfolios mit unterschiedlichen Assetklassen bewirtschaften. Hinzu kommen die vielfältigen Lebenszyklen im Immobilienmanagement.

Die unterschiedlichen Anforderungen der unterschiedlichen Protagonisten machen es schwierig, Workflows und Prozesse zu standardisieren, erklärt Marc Mockwitz Foto: Cloudbrixx

„Faktisch machen zwar alle das Gleiche: Sie entwickeln, bewirtschaften und managen Portfolios. Tatsächlich macht es aber jeder Kunde dann doch ein wenig anders. Mal gibt es interne Property- bzw. Facility Manager, mal externe, mal eine Mischung aus beidem“, erklärt Mockwitz.

„Die unterschiedlichen Anforderungen der unterschiedlichen Protagonisten machen es schwierig, Workflows und Prozesse zu standardisieren. Daher müssen die Softwarelösungen hochgradig konfigurierbar sein, welches Softwareentwicklung aufwendig und teuer macht und Onboardingzeiten verlängert. In der Praxis erleben wir, dass Kunden nur ungern von geliebten Prozessen Abschied nehmen und sich auf Standards einlassen.“

Die Überschneidung von Aufgaben führt zu fehlerhafter oder gar keiner Bearbeitung

Carolin Brandt sieht darüber hinaus grundsätzliche Schwierigkeiten, die mit der Digitalisierung einhergehen: Einen Datentransport von A bis Z gäbe es nur selten. Vielmehr würden Datenbrüche dazu führen, dass Automatismen nicht funktionierten und damit durchgängige Qualität nicht zu sichern sei.

Häufig verschwänden Daten auf dem Weg vom Facility Manager zum Property Manager, so dass sie den Asset Manager gar nicht mehr erreichten. „Ich habe den Eindruck, jeder kämpft für sich allein. Wir sollten unternehmensübergreifend in der Lage sein, so verzahnt zusammenzuarbeiten, dass wir in einem Stück produzieren“, so Brandt.

Ich wünsche mir, dass wir uns einfach als Branche verstehen, die als Einheit in der Gemeinschaft leistungsstark ist. Wenn jeder seine Stärken einbringen und sie in einem digitalen Prozess verbinden könnte, wären wir sehr erfolgreich.“

Transparenz unerwünscht?

Ursächliche Probleme erkennen die Diskutanten darin, dass häufig vollkommene Transparenz gar nicht gewünscht werde, denn so könnten mangelnde Kenntnisse und nicht vorhandene Daten besser versteckt werden. Etwa, wenn die Dokumentation des technischen Gebäudemanagements nicht vollständig sei und man nicht wisse, welche Anlagen überhaupt verbaut sind.

„Die Implementierung technisch durchgängiger Prozesse wird ausgebremst. Einerseits weil Daten und System dafür häufig schlichtweg fehlen, andererseits weil Intransparenz schlecht oder nicht durchgeführte Leistungen verschleiert“, bemängelt Marc Mockwitz.

Die Misere beginnt aus Sicht von Dominik Barton allerdings schon beim Ankauf einer Immobilie. In London bekäme man sämtliche Daten zur Immobilie, während man hierzulande froh sein könne, wenn die Mieterliste stimme. „In der Immobilienwirtschaft muss man viele Fakten und Daten zunächst mühselig zusammentragen, um eine Informationsgrundlage zu schaffen. Da müssen wir ansetzen und unsere Erwartungshaltung stärker in den Vordergrund stellen.“ Schließlich funktioniere das in der Automobilindustrie auch. „Da kann das Facility Management exakt sagen, wo welche Maschine wie läuft, und wann sie gewartet wurde.“

Es gibt Tätigkeiten und Leistungen, die einer klareren Zuordnung bedürfen, sagt Thomas Junkersfeld Foto: B&L Gruppe

Aussitzen oder handeln?

Wie kann man Überschneidungen verhindern, qualitativ hochwertige Arbeit leisten, Kosten sparen und Kommunikationswege verschlanken? Alle Protagonisten halten es für wünschenswert, sogenannte Leistungsverzeichnisse aufzuräumen und effizientere Bearbeitungsprozesse für die Immobilie, aber auch in Zusammenhang mit der Mieterkommunikation zu etablieren. Thomas Junkersfeld sagt: „Es gibt Tätigkeiten und Leistungen, die einer klareren Zuordnung bedürfen. Ich bin sicher, dass so mancher sogar froh wäre, Aufgaben abgeben zu können.“

Alles, was mit wiederkehrendem Aufwand verbunden ist, wird durch Digitalisierung und KI abgedeckt sein, meint Jürgen Hau. Foto: INDUSTRIA Immobilien

Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) gehören zur Zukunft, können aber dem Menschen die Verantwortung nicht abnehmen. Es mangele zurzeit weniger an technischem Fortschritt als vielmehr an Mitarbeitenden, die Entscheidungen treffen, Risiken abwägen und Innovationen voranbringen können.

Jürgen Hau, Geschäftsführer der INDUSTRIA Immobilien geht davon aus, dass sich das Rollenbild in den kommenden fünf bis acht Jahren verändern wird. „Die Dreiteilung wird es weiterhin geben, aber mit geändertem Aufgabenbild“, so Hau. „Alles, was mit wiederkehrendem Aufwand verbunden ist, wird durch Digitalisierung und KI abgedeckt sein. Dafür kann man sich mehr auf die Wertentwicklung der Immobilie, die Koordination der eingebundenen Dienstleister sowie die Kommunikation mit Mietern und Eigentümern konzentrieren.“

Dr. Kathrin Dräger / Christiane Schacht

Anzeige

Glasfaser und Cybersicherheit – Zwei Säulen der digitalen Zukunft

Gerd Warda. Foto: krimiwa

Liebe Leserinnen, liebe Leser.

Wer über Digitalisierung spricht, darf nicht nur an Bandbreite denken – er muss auch an Sicherheit denken. Der Glasfaserausbau in Deutschland ist unstrittig das notwendige Rückgrat jeder modernen Infrastruktur. Doch ebenso entscheidend ist der Schutz dieser digitalen Adern vor Ausfällen, Angriffen und struktureller Intransparenz.

Der Fachverband Rundfunk- und Breitband-Kommunikation (FRK) bringt es auf den Punkt: Digitalisierung gelingt nur im Einklang mit marktwirtschaftlicher Vernunft, nicht mit Subventionskeulen oder Technologiedogmen. Der neue Bundesdigitalminister Karsten Wildberger steht vor der Aufgabe, bürokratische Hürden zu beseitigen und dem Prinzip „Markt vor Staat“ zur Durchsetzung zu verhelfen. Es geht nicht nur darum, Glasfaser zu verlegen – es geht darum, klug und effizient anzuschließen, Kooperationen zu ermöglichen und funktionierende Hybridnetze nicht blind zu überbauen.

Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Digitale Infrastruktur ist nur so wertvoll, wie sie verlässlich ist. Und hier zeigt sich eine massive Sicherheitslücke: In Rechenzentren wird bis zu 40 % des Energiebedarfs für Kühlung verbraucht, und moderne KI-Anwendungen erhöhen diesen Bedarf drastisch. Der technologische Fortschritt erzeugt paradoxerweise ein neues Risiko – den Energiehunger der Digitalisierung. Lösungen wie Direct Liquid Cooling zeigen, dass Innovation auch nachhaltig sein kann – wenn man sie politisch und wirtschaftlich unterstützt.

Parallel offenbart eine Umfrage des TÜV-Verbands in Kooperation mit dem BSI eine gefährliche Schieflage im Bewusstsein deutscher Unternehmen: Viele halten ihre Cybersicherheit für ausreichend, unterschätzen aber die reale Bedrohungslage. Die schleppende Umsetzung der NIS-2-Richtlinie verschärft diese Situation. Gerade in der Wohnungswirtschaft, wo Daten über Immobilien, Mieter und technische Anlagen zentrale Betriebsmittel sind, ist der Schutz digitaler Systeme existenziell.

Die digitale Transformation der Branche wird zudem durch mangelnde Standardisierung, individuelle Prozesse und fehlende Schnittstellen gehemmt – wie Stimmen aus der Praxis eindrucksvoll belegen. Die Konsequenz: Ineffiziente Workflows, Datenverluste und verzögerte Entscheidungen. Digitalisierung heißt nicht nur Software einführen, sondern Prozesse neu denken – gemeinsam, nicht isoliert.

Die Lösung ist klar: Glasfaser bis in jedes Gebäude, Standardisierung mit Augenmaß und eine Cybersicherheitsstrategie, die auch kleine und mittlere Unternehmen erreicht. Die Wohnungswirtschaft darf nicht Zaungast der Digitalisierung sein – sie muss Akteur und Treiber werden.

Juni 2025 – Wohnungswirtschaft digital. Ausgabe 42 – mit vielen neuen Anregungen.

Klicken Sie mal rein.

Bleiben Sie zuversichtlich, virenfrei und nachhaltig.

Ihr Gerd Warda

Anzeige