Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur sogenannten Kundenanlage sorgt für erhebliche Verunsicherung in der Energiewirtschaft. Viele bestehende Modelle der dezentralen Stromversorgung – insbesondere Mieterstrom-Projekte – stehen plötzlich vor regulatorischen Herausforderungen, die ihre Wirtschaftlichkeit und Umsetzung in Frage stellen.
Doch was genau bedeutet das Urteil, welche Folgen hat es und wie kann die dezentrale Energieversorgung dennoch weitergehen?
Rechtsunsicherheit stoppt den Fortschritt
Am 28. November 2024 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die deutsche Regelung zur Kundenanlage nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Konkret geht es um die Frage, wann eine Stromverteilung innerhalb eines Gebäudes oder Quartiers als Kundenanlage und wann sie als reguliertes Stromnetz gilt. Bisher konnten Betreiber von Mieterstrom-Projekten kleine, abgeschlossene Stromnetze betreiben, ohne als Verteilnetzbetreiber eingestuft zu werden.
Durch das EuGH-Urteil besteht nun das Risiko, dass viele dieser Modelle künftig als regulierte Netze gelten – mit allen entsprechenden Pflichten und Kosten. Insbesondere Mehrfamilienhäuser sind betroffen – genau dort, wo Mieterstrom-Modelle bislang eine wichtige Rolle in der Energiewende spielten. Und während in Einfamilienhäusern weiterhin günstiger Solarstrom vom eigenen Dach fließt, stehen Mieter möglicherweise bald im Regen.
Die unmittelbaren Folgen des Urteils sind gravierend. Mieterstrom-Projekte könnten durch die Verpflichtung zur Zahlung von Netzentgelten und Umlagen ihre Wirtschaftlichkeit verlieren. Darüber hinaus würde eine Umwandlung von Kundenanlagen in regulierte Netze zu einem erheblichen Anstieg des bürokratischen Aufwands führen.
Betreiber müssten nicht nur neue administrative Aufgaben übernehmen, sondern auch komplexe regulatorische Anforderungen erfüllen. Insgesamt könnte diese Entwicklung den dringend benötigten Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere in urbanen Gebieten, erheblich bremsen.
Pionierkraft als rechtskonforme Alternative
Während klassische Mieterstrom-Modelle von Unsicherheiten betroffen sind, bietet Pionierkraft eine zukunftsorientierte und rechtskonforme Lösung. Warum? Weil Pionierkraft gemäß des §3 Abs. 12 des EnWG auf Direktleitungen zwischen der Erzeugungsanlage und den Verbrauchern setzt. Eine juristische Prüfung durch spezialisierte Energierechtler bestätigt, dass das Pionierkraftwerk nicht in den Geltungsbereich des EuGH-Urteils fällt.
Andreas Eberhardt, CEO von Pionierkraft, sieht im Urteil des EuGH eine große Herausforderung für die Energiewirtschaft in Deutschland: „Gleichzeitig zeigt sich, dass innovative Ansätze wie das Pionierkraft -System gut aufgestellt sind, um den sich wandelnden rechtlichen Rahmen zu erfüllen. So bleibt die Energiewende in Mehrfamilienhäusern weiterhin möglich – mit den richtigen Technologien und Konzepten.“
Für Wohnungsunternehmen bedeutet das: Keine rechtlichen Unsicherheiten, keine zusätzlichen Netzentgelte, keine teuren Bürokratiehürden.
Gerade in der Wohnungswirtschaft ist die Nachfrage nach wirtschaftlichen und rechtssicheren Lösungen zur Eigenstromnutzung groß. Pionierkraft bietet Vermietern und Wohnungsunternehmen eine Alternative, mit der sie trotz regulatorischer Änderungen wirtschaftlich und nachhaltig agieren können.
Kooperationen mit Installationsunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften sollen weiter ausgebaut werden, um die dezentrale Energieversorgung zu fördern.
Technologie mit Zukunft
Seit der Gründung im Jahr 2019 verfolgt Pionierkraft das Ziel, Solarstrom in Mehrfamilienhäusern wirtschaftlich und einfach nutzbar zu machen. Die Kombination aus intelligenter Hardware, Software und Dienstleistung ermöglicht es, selbst erzeugte Solarenergie direkt zwischen den Parteien eines Gebäudes zu teilen.
Mit über 800 verkauften Pionierkraftwerken hat sich das Unternehmen erfolgreich am Markt etabliert. Der nächste Innovationssprung steht kurz bevor: Die dritte Generation des Pionierkraftwerks wird noch leistungsfähiger, effizienter und benutzerfreundlicher.
Handeln, bevor die Energiewende ins Stocken gerät
Die Wohnungswirtschaft kann durch den Einsatz intelligenter Technologien weiterhin von dezentraler Energieversorgung profitieren, ohne sich neuen regulatorischen Unsicherheiten auszusetzen.
Die Branche braucht dringend Klarheit. Bis der Gesetzgeber nachzieht und das EnWG novelliert, um dezentrale Energieversorgung wieder sicherzustellen, könnte wertvolle Zeit verloren gehen. Die Bundesnetzagentur muss jetzt schnellstmöglich Rechtssicherheit schaffen, damit bestehende Anlagen Bestandsschutz genießen und neue Investitionen nicht auf Eis gelegt werden.
Bis dahin zeigt Pionierkraft, dass es auch anders geht: rechtssicher, wirtschaftlich und ohne unnötige Bürokratie. Denn die Energiewende darf nicht an Paragrafen scheitern – erst recht nicht dort, wo sie am meisten gebraucht wird: in unseren Städten.