Stetig steigende Betriebskosten belasten nicht nur die Mieter, sondern auch die Unternehmen der Wohnungswirtschaft, denn nicht alle Betriebskosten können auf die Mieter umgelegt werden.
Die Betriebskosten für Wohnen in Deutschland sind in den letzten Jahren aufgrund gestiegener Kosten für Heizung, Wasser, Warmwasser, Hauswartleistungen und Versicherungen etc. ein wesentlicher Bestandteil der Wohnkosten geworden. Deshalb wird bei den Betriebskosten gerne auch von der „zweiten Miete“ gesprochen.
Nach den Erhebungen des Deutschen Mieterbundes sind die Betriebskosten im Abrechnungsjahr 2024 gegenüber dem Jahr 2023 durchschnittlich um mehr als 6 Prozent gestiegen. Ein Ende des Preisanstiegs, insbesondere bei den Energiekosten, ist auch in Zukunft nicht absehbar. Im Gegenteil: auch in Zukunft muss von weiter steigenden Betriebskosten ausgegangen werden. Wohnen wird also immer teurer werden.
Aus Sicht der Wohnungsunternehmen verringern die hohen Betriebskosten den Spielraum für Mieterhöhungen und erschweren letztlich notwendige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Dem Betriebskostenmanagement in den Wohnungsunternehmen kommt daher eine zunehmend gewichtige Rolle zu.
Mit der „Geislinger Konvention“ haben Vertreter der Wohnungswirtschaft einen Meilenstein entwickelt, der hilft, kostenintensive Schwachstellen in den Betriebskosten zu erkennen und Einsparpotenziale aufzudecken. Von einer Verringerung der Betriebskosten profitieren die Mieter und die Attraktivität der angebotenen oder vermieteten Wohnungen wird erhöht.
Im ONLINE-Lehrgang „Geprüfte/r Betriebskostenmanager/in nach „Geislinger Konvention (HfWU)“ wird folgendes vermittelt:
- die nach der „Geislinger Konvention“ gelisteten Betriebskostenarten und deren Unterkostenarten
- welche Unterkostenarten auf Wohnen/Gewerbe umgelegt werden können
- den Anteil der einzelnen Betriebskostenarten an den Gesamtbetriebskosten
- technische Neuerungen und ihre Abrechnung sowie aktuelle Rechtsprechung
- durch erfahrene Fachleute aus der wohnungswirtschaftlichen Praxis.
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