Kommunale Wärmeplanung – Bezahlbarkeit muss im Vordergrund stehen

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft im GdW begrüßt einige erfolgte Änderungen im Gesetzentwurf und die grundsätzliche Verzahnung der kommunalen Wärmeplanung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). „Der Gesetzentwurf zur Wärmeplanung wurde bereits verbessert, es herrscht aber weiterhin deutlicher Anpassungsbedarf.

Die Bezahlbarkeit der Vorhaben muss viel stärker im Vordergrund stehen und die Wohnungsunternehmen müssen bei den Wärmeplanungen von Anfang an beteiligt werden“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Die Bezahlbarkeit der Vorhaben muss viel stärker im Vordergrund stehen und die Wohnungsunternehmen müssen bei den Wärmeplanungen von Anfang an beteiligt werden

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
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Nur Wohnungsunternehmen kennen den Sanierungsbedarf und das Effizienzpotenzial des Gebäudebestands

Es sind an allererster Stelle die Wohnungsunternehmen, die den Sanierungsbedarf und das Effizienzpotenzial des Gebäudebestands sowie die Leistungsfähigkeit der Mieter am besten kennen. Deshalb muss die sozial orientierte Wohnungswirtschaft als einer der wichtigsten Akteure in diesem Bereich dringend in die Prozesse einbezogen werden.

Besonders bedenklich ist, dass bei der Wärmeplanung die planungsverantwortliche Stelle die Potenziale zur Energieeinsparung durch Verminderung des Wärmebedarfs in Gebäuden ohne Beteiligung der Gebäudeeigentümer ermitteln können soll.

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Lösungen, die vor Ort auch sozial umsetzbar sind

Die Bezahlbarkeit der im Rahmen einer Wärmeplanung vorgesehenen Maßnahmen muss gleichwertig zur Kosteneffizienz gesetzt werden. „Die Bezahlbarkeit wird der entscheidende Punkt bei der Umsetzung der Wärmeplanung und der Energiewende insgesamt sein“, sagt Gedaschko.

Bei der Erstellung von Wärmeplänen müssen die Grenzen der Belastung der Haushalte mit mittleren und kleinen Einkommen deshalb unbedingt berücksichtigt werden. „Kommunale Wärmepläne müssen Lösungen finden, die vor Ort auch sozial umsetzbar sind“, sagt der GdW-Präsident.

Angemessene Preise, Preistransparenz und eine bundesweite Preisaufsicht

Anschluss- und Benutzungszwänge sind allgemein nicht vertretbar, solange nicht angemessene Preise, Preistransparenz und eine bundesweite Preisaufsicht bzw. Preiskontrolle für Fern- und Nahwärmenetze garantiert werden. Zudem muss Transparenz für den Energiemix und die Effizienz der Netze sichergestellt werden.

Hinzu kommt, dass die Fristen für die Wärmepläne der Kommunen und für die Dekarbonisierungspläne der Wärmenetze zu eng gesetzt sind. Für einen realistischen Umsetzungspfad in der Praxis muss hier mehr zeitlicher Spielraum gewährt werden. 

Bezahlbarer Effizienzstandard von EH 100 bis 115

Ein besonderes Augenmerk muss bei der kommunalen Wärmeplanung auf eine praktikable und bezahlbare Gebäudeeffizienz gelegt werden. „Die Klimaziele können nur dann erreicht werden, wenn nicht einseitig auf immer höhere und extrem teure Effizienzstandards bei Gebäuden gesetzt wird“, sagt Gedaschko.

Wenn einseitig eine hohe Gebäudeeffizienz verfolgt wird, gibt es keine Chance auf Zielerreichung, denn die hierfür notwendigen riesigen finanziellen Mittel sind weder bei den Unternehmen noch bei den Bürgern vorhanden. Ein bezahlbarer Effizienzstandard von EH 100 bis 115 in Kombination mit einer CO2-armen bzw. -freien Wärmeversorgung ist hier der insgesamt effizienteste und gleichzeitig sozialste Weg.

Andreas Schichel

Lesen Sie auch die Stellungnahme des GDW zum 2. Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz– WPG) vom 21.07.2023

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