Ja zur kommunale Wärmeplanung, aber mit der Wohnungswirtschaft

Kommentar von VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner

Alle Kommunen in Deutschland sollen nach dem Willen der Bundesregierung in den kommenden Jahren Pläne für klimafreundliches Heizen vorlegen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Bundeskabinett vor wenigen Tagen.

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In der örtlichen Wärmeplanung sollen die Kommunen angeben, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist, wo Nahwärme zum Beispiel über Biomasse verfügbar sein wird oder ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll.

Hauseigentümer sollten dadurch erfahren, ob sie selbst sonst etwa über eine Wärmepumpe für klimafreundliche Heizungen sorgen müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch.

Die sozialen Vermieter unterstützen den Vorschlag des schleswig-holsteinischen Gemeindetages, ein von den Kommunen getragenes Kompetenzzentrum für die kommunale Wärmeplanung einzurichten.

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Bedenkenswert ist diese Idee auch für Mecklenburg-Vorpommern. Schließlich stehen die Kommunen in den kommenden Jahren vor einer Herkulesaufgabe, die sie ohne Fachpersonal zur Beratung und Unterstützung nicht erfüllen können.

Die sozialen Vermieter sehen in der Lieferung fossilfrei erzeugter Fernwärme den erfolgversprechendsten Weg, die ambitionierten Klimaschutzziele innerhalb kurzer Zeit und zu vertretbaren Kosten zu erreichen.

Für uns spielen die Kosten der Wärmewende eine wichtige Rolle, weil unsere Mieterinnen und Mieter finanziell nicht überfordert werden dürfen.

Kompetenzzentrum mit der Wohnungswirtschaft

Die Wohnungswirtschaft muss deshalb fester Bestandteil des Kompetenzzentrums sein, damit von Anfang an bei der Planung und Installation von Fernwärme effizient und sinnvoll zusammengearbeitet werden kann.

Für die sozialen Vermieter sind bei der Fernwärme drei Dinge essentiell: Planbarkeit, Verbindlichkeit und Verlässlichkeit.

Um die Wärmeversorgung der Wohngebäude zu dekarbonisieren, sind hohe Investitionen seitens der Wohnungsunternehmen nötig. Dazu müssen sie vorher wissen, welche Gebäude an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden – und welche nicht. So werden Fehlinvestitionen verhindert.

Gemeinnützigkeitsgebot – wie in Dänemark

Die Politik sollte zudem darüber nachdenken, die Fernwärme einem Gemeinnützigkeitsgebot zu unterlegen. Wie in Dänemark sollte auch hierzulande der Preis für Fernwärme nur den Betrag decken, der für die Herstellung und Verteilung benötigt wird.

Über den Erhalt des Eigenkapitals und die dazu erforderliche geringe Eigenkapitalverzinsung hinausgehende Gewinne dürfen nicht zu Lasten der Mieterinnen und Mieter erwirtschaftet und müssen untersagt werden.

Andreas Breitner
Vorstand und Verbandsdirektor
Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)

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