Rauchwarnmelder auf dem Dashboard und Gemeinnützigkeitsgebot für Fernwärme

Liebe Leserinnen und Leser,

ein Planer hat mir einmal gesagt: Bevor wir Entscheidungen fällen, sollten wir diese Fragen stellen: Was passiert dann? Welche Folgen hat die Entscheidung? Sind die Antworten schon schadenpräventives Denken? Er meinte „Ja“ und nachhaltig sei es auch, gerade wenn es um das Bauen geht.

So gedacht, ist ja auch der Rauchwarnmelder, der mittlerweile in allen unseren Wohnungen Leben retten soll, ein wichtiger Helfer. Der Einbau ist die eine Seite, aber meldet er auch den Rauch, wenn das Bratenfett auf den Küchenherd beginnt zu brennen. Die andere Seite ist, wer kontrolliert die Millionen Lebensretter, die festgeschraubt an den Decken hängen. Am Anfang war es schwierig, mal der Hausmeister, dann die Messdienste.

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Nun aber, in der neuen Digital-Zeit, meldet er sich selbst. Per Funk sendet er Signale an eine Zentrale, meist bei den beauftragten Dienstleistern. Digital und schadenpräventiv gedacht war dies aber noch nicht. Der Weg vom Rauchwarnmelder zum Entscheider ist zu lang.

Ei Electronics hat sich dafür eine Lösung ausgedacht. Hat der Rauchwarnmelder ein Problem, meldet er dieses an das Softwaretool „Rauchwarnmelder-Manager“, das entweder bei Ei Electronics liegt oder besser noch bei den Wohnungsunternehmen direkt. Dort blinkt die Schadenmeldung auf und kann schnell behoben werden.

Wie und warum der „Rauchwarnmelder-Manager“ ein nachhaltiger Weg ist, beschreibt Norman Sahl Poynor. Er ist Geschäftsführer der SV Gebäudeautomation GmbH, einem Tochterunternehmen der Thelen Gruppe, die gerade konsequent auf Gebäudeautomation setzt und dazu gehört auch der Rauchwarnmelder.

Und nun ein Wort zum Dauerthema Fernwärme.

Hier fordert auch Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke faire Bedingungen bei der Fernwärme für Mieter: „Wer teils tausende Euro nachzahlen muss, ist schnell finanziell überfordert. Hinzu kommt, dass Mieterinnen und Mieter die Preise, die die Fernwärmeversorgungsunternehmen verlangen, oft gar nicht nachvollziehen können. Daher müssen die Bedingungen bei der Fernwärme dringend reformiert werden. Dazu braucht es einen Dreiklang aus klareren Regelungen, welche Kosten durch Preisänderungsklauseln weitergeben werden dürfen, eine starke staatliche Missbrauchsaufsicht und eine Schlichtungsstelle, die Verbraucherbeschwerden annimmt und Verbraucherrecht durchsetzt. Und zudem braucht es einen starken Schutz vor Wärmesperren, damit niemand im Winter die Heizung abgedreht bekommt.“ 

Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) wird da schon deutlicher und verbraucherfreundlicher. Er schreibt in einen Beitrag in dieser Ausgabe: „Die sozialen Vermieter fordern zudem, die Fernwärme einem Gemeinnützigkeitsgebot zu unterlegen. Wie in Dänemark sollte hierzulande der Preis für Fernwärme nur den Betrag decken, der für die Herstellung und Verteilung benötigt wird. Über den Erhalt des Eigenkapitals und die dazu erforderliche geringe Eigenkapitalverzinsung hinausgehende Gewinne müssen untersagt werden.“

März 2024 – Wohnungswirtschaft technik. . Eine neue Ausgabe mit vielen neuen Blickwinkeln. Klicken Sie mal rein.

Bleiben Sie zuversichtlich und nachhaltig

Ihr Gerd Warda

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