Erbbaurecht 2: Hamburgs Linke wollen Erbbaurechte statt Verkauf. Ist das sinnvoll für die bestandshaltende Wohnungswirtschaft, Herr Breitner?

Die Hamburgische Bürgerschaft hat den Antrag (21/14440) von Hamburgs Linke an den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen. In dem Antrag fordert die Linke, dass die Hansestadt ihre Grundstücke künftig nicht mehr verkauft, sondern nur noch im Wege des Erbbaurechts vergibt. Zudem sollten städtische Wohnungsbaugrundstücke ausschließlich an Akteure des Wohnungsmarkts vergeben werden, die langfristig günstige Mieten anbieten und ihre Wohngebäude im Bestand behalten. Wohnungswirtschaft heute fragte Andreas Breitner, Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen: Sind Erbbaurechte sinnvoll für die bestandshaltende Wohnungswirtschaft?

„Wenn ich daran denke, wie beinhart Hamburgs Finanzsenator bei auslaufenden Erbpachtverträgen um die Ablösungssummen feilscht, habe ich Zweifel daran, dass Unternehmen, die Mitglied im VNW sind, Erbpachtverträge sinnvoll finden. „Baust und sanierst Du schon oder pachtest Du noch?“, fragen sich viele. Die im VNW organisierten Unternehmen sind Bestandshalter. Sie behalten die Grundstücke über viele Jahrzehnte. Namen wie Schiffzimmerer- und Buchdruckergenossenschaft belegen das. Sie sind auch noch da, wenn die Erbpachtverträge auslaufen. Deshalb müssen sie über den Tag hinaus denken.

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Grundstückspreise überdurchschnittlich gestiegen

In den vergangenen Jahren sind die Grundstückspreise in Hamburg überdurchschnittlich gestiegen, vor allem weil die Gewinnfantasie von Verkäufern und Käufern dabei eine bedeutsame Rolle spielen. Die VNW-Unternehmen sind daran nicht beteiligt. Als Bestandshalter profitiert man nicht von der Marktentwicklung und den steigenden Immobilienpreisen.

Im Falle der Ablösung von Erbbau- und Wiederkaufsrechten sind VNW-Unternehmen jedoch von den hohen Grundstückswerten direkt betroffen. Als Unternehmen, die bezahlbaren Wohnraum anbieten, sind sie kaum in der Lage ‚überteuerte Marktpreise‘ zu bezahlen.

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Dadurch, dass die Ablösung von Erbbau- und Wiederkaufsrechten vor allem auf dem jeweils aktuellen Bodenrichtwert beruht, profitiert die Stadt von der Immobilienspekulation und von der galoppierenden Wertentwicklung am Immobilienmarkt. Das geht zu Lasten der ‚kleinen Leute‘, die diese Gewinne über höhere Mieten bezahlen müssen. Die Stadt gefährdet damit ihre eigene Politik, die darauf gerichtet ist, verstärkt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Ablöse der Stadt treibt die Mieten

In Winterhude steht beispielsweise ein Mehrfamilienhaus auf einem Erbpachtgrundstück. Unser Mitgliedsunternehmen will jetzt nach 80 Jahren das Erbbaurecht ablösen. Die Stadt verlangt dafür den Verkehrswert von aktuell 5,23 Millionen Euro. Auf dem Grundstück stehen runde 250 Wohnungen. In der Wohnanlage liegt die Netto-Kaltmiete pro Quadratmeter derzeit zwischen 6,10 Euro und 8,40 Euro. Die Durchschnittskaltmiete beträgt 7,19 Euro pro Quadratmeter. Diese Mieten wären nicht zu halten, wenn das Unternehmen den von der Stadt geforderten Ablösebetrag auf Basis des Verkehrswertes bezahlen würde.

In Eimsbüttel wiederum sollen für den Wiederkauf von zwölf Erbbaurechtsgrundstücken…

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