Das Auslaufen von Erbbaurechtsverträgen hat für einige Münchner Wohnungsgenossenschaften gravierende negative Auswirkungen. Betroffen sind vor allem Eisenbahnergenossenschaften. „Die vom Bundeseisenbahnvermögen (BEV) geforderten Preise für den Erwerb der Erbbaugrundstücke sind so hoch, dass die Genossenschaften dies nur stemmen könnten, indem sie ihre Mieten stark anheben. Alternativ bleibt bei den aktuellen Verträgen nur die Wahl ihre Wohnungen zurückzugeben und damit ihren genossenschaftlichen Versorgungsauftrag gegenüber ihren Mitgliedern nicht mehr erfüllen zu können, sagt Dr. Klaus-Michael Dengler, Vorstand der Vereinigung Münchener Wohnungsunternehmen.
Aktuell sind zwei Wohnanlagen einer Genossenschaft
Ursprünglich waren die Erbbauverträge, die ihnen die Deutsche Bahn gewährte, sinnvoll für die Wohnungsgenossenschaften. Sie konnten ihre Mitglieder – zumeist Beschäftigte der Bahn – dadurch mit bezahlbaren Wohnungen versorgen. „Das Problem kommt nun leider mit dem Auslaufen der Erbbauverträge bzw. mit dem Erwerb der Erbbaurechtsgrundstücke“, erklärt Dr. Dengler. Denn das beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur angesiedelte BEV bietet die Grundstücke bislang zu einem Preis an, der auch noch zukünftig erwartete Bodenpreissteigerungen antizipiert. In Deutschlands teuerster Stadt ist dieser für die Mitglieder der Wohnungsgenossenschaften nahezu unerschwinglich.
Aktuell sind zwei Wohnanlagen einer Genossenschaft mit 500 Wohnungen betroffen. Bis 2050 werden sich insgesamt sieben Genossenschaften mit diesem Thema beschäftigen müssen. Deshalb fordert die Vereinigung Münchener Wohnungsunternehmen für die betroffenen Genossenschaften sozial verträgliche Kaufpreise. Alternativ kann sich die Vereinigung auch eine Verlängerung der Erbbauverträge zu wirtschaftlich darstellbaren Konditionen vorstellen, da diese das wohnen zu fairen Mieten ermöglichen. Viele Genossenschaftsmitglieder können sich starke Mietsteigerungen nicht leisten.
Erst Ende September 2018 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags eine Richtlinie erlassen, die es der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ermöglicht, bundeseigene Grundstücke stark vergünstigt abzugeben, wenn dort bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Eine ähnliche Regelung erwartet sich die Vereinigung Münchener Wohnungsunternehmen…