Ein Versicherungsvertrag, der Kosten i.H.v. 0,36 – 0,45 Euro/m²/Monat verursacht, obwohl in Berlin durchschnittlich nur 0,23 Euro pro Quadratmeter anfallen, verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Das hat das AG Schöneberg mit Urteil vom 20. Januar 2026 ( Az.: 11 C 357/25) entschieden.
Die seit 2021 zum Vonovia-Konzern gehörende GSW Immobilien AG muss einer Mieterin insgesamt rund 500 Euro aus den Betriebskostenabrechnungen 2021, 2022 und 2023 zurückzahlen.
Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung wurden von der Mieterin erfolgreich angezweifelt.
Das Gericht sah in den drei Abrechnungen einen Verstoß gegen das mietrechtliche Gebot der Wirtschaftlichkeit. Vonovia hatte die Berliner Sammelversicherung über eine Versicherungsmaklerin abgerechnet. Das Versicherungspaket umfasste eine Absicherung gegen Elementarschäden von Asbest über Erdbeben, Lawinen und Vulkanausbrüchen; umgelegt wurden auch Kosten der Versicherungsmaklerin. Eine Kostenaufteilung gegenüber der Mieterschaft unterblieb. Auf die Mieterin umgelegt wurden für 2021 0,36 Euro, für 2022 bereits 0,39 Euro und für 2023 sogar 0,45 Euro je Quadratmeter.
Das Gericht verglich die Kosten mit den Berliner Betriebskostenspiegeln 2022 und 2023, die für Versicherungskosten nur durchschnittlich 0,23 Euro je Quadratmeter vorsehen. Die Differenz zwischen den verlangten und diesen Durchschnittskosten ist der Mieterin nun als Schadenersatz zugesprochen worden.
In der Urteilsbegründung heißt es dazu: „Im Hinblick auf ihren großen Wohnungsbestand, die Möglichkeit, Vergleichsangebote einzuholen und den Umfang der Leistungen, die teilweise nicht den Wohnraummietern zugutekommen, hat das Gericht keinen Zweifel, dass die Klägerin bei der Berücksichtigung eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses einen Vertrag zum Durchschnittswert hätte abschließen können.“
Das Urteil ist rechtskräftig.
Dr. Peter Hitpaß / VNW Beauftragter für Partnermitglieder


