Wo viel Rauch ist… Neun Gerichtsurteile zum Thema Schornstein und Feuerstelle

Nur wenige Beeinträchtigungen von außen empfinden Nachbarn als unangenehmer, als wenn Rauch auf ihr Grundstück oder in ihre Wohnräume dringt. Außerdem können durch falsch eingestellte Kaminanlagen größte gesundheitliche Gefahren entstehen. Deswegen gibt es in diesem Bereich strenge gesetzliche Vorschriften.

Der Infodienst Recht und Steuern der LBS fasst in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte zusammen – von der Gestattung eines Kaminanschlusses innerhalb einer Eigentümergemeinschaft bis zu den Anforderungen an einen Holzofen.

- Anzeige -

Kaminfeuer, wie oft?

Das Argument, ein Kamin werde nur höchst selten genutzt, bewahrt einen Immobilienbesitzer nicht vor der Kehrpflicht. Das musste ein Betroffener erfahren, der behauptete, den Kamin lediglich zwei bis drei Mal pro Jahr in Anspruch zu nehmen. Eine jährliche Reinigung hielt er deswegen für unnötig.

Asche in den Müll

Doch das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen 6 S 1089/07) sah das anders. Die Juristen bestätigten eine Zwangsgeldandrohung in Höhe von 500 Euro, falls der Mann den zuständigen Schornsteinmeister seine Anlage nicht prüfen und kehren lasse.

- Anzeige -

Mieter dürften sich im Regelfall darüber freuen, wenn ihnen der Eigentümer eine Wohnung mit offenem Kamin zur Verfügung stellt. Doch dieser geht damit auch ein gewisses Risiko ein. Im konkreten Fall entsorgte ein Besucher des Mieters 20 Stunden alte Asche in einem Mülleimer – und verursachte dadurch einen Brandschaden.

Das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 209 C 456/15) ging von einem fahrlässigen Verhalten aus, für das der Eigentümer hafte, denn er habe ja durch das Einrichten des Kamins auch eine erhöhte Betriebsgefahr geschaffen. Hier sei die Instandsetzungspflicht des Vermieters für das vermietete Objekt entscheidend.

Wie oft darf „gefegt“ werden?

Der „Segen“ für einen Kamin und dazugehörige Anlagen erfolgt durch den sogenannten „Feuerstättenbescheid“. Dabei handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der die Unbedenklichkeit der Einrichtung bestätigt bzw. erforderliche Maßnahmen festlegt. Ein Immobilienbesitzer wurde dazu verpflichtet, Schornsteinfegerarbeiten künftig zweimal jährlich und nicht mehr nur einmal durchführen zu lassen…

Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe

Lesen Sie Artikel zum selben Thema