Winterdienst: Sicher durch Eis und Schnee, Hausverwalterin Doris Wittlinger rät

Der erste Schnee ist bei Kindern ein willkommenes Vergnügen. Doch spätestens, wenn Straßen und Gehwege zur Rutschpartie werden, zeigt der Winter auch seine anderen Seiten. Dann müssen Hauseigentümer und Mieter zu Schneeschieber und Besen greifen, um für Sicherheit vor ihrer Haustür zu sorgen. Für die Schnee- und Eisbeseitigung auf Fahrbahnen ist die Stadtreinigung verantwortlich – auf Gehwegen sind es die Anlieger.

Das gilt fast überall in deutschen Städten von der kleinsten Wohnstraße bis hin zur Fußgängerzone. Die Schneeräumpflicht ist Teil der Straßenreinigungspflicht der Gemeinden. Diese übertragen ihre Pflichten in der Regel auf die Grundeigentümer, die das Schneeräumen durch eine Vereinbarung im Mietvertrag wiederum auf den Mieter übertragen können.

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