Urteile zum Winterbeginn: Laubfall, umknickende Bäume, Stürme und anderes

Die kältere Jahreszeit bringt für Immobilienbesitzer manche Probleme mit sich: Das Wetter wird unsicherer, es regnet und stürmt mehr, die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht werden höher.

Auf manche Dinge kann und muss man sich im Vorfeld einstellen – zum Beispiel durch die Kontrolle der Bäume, die von Herbst- und Winterstürmen gefährdet sein könnten. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS berichtet in seiner Extra-Ausgabe über einige Fälle, die von Gerichten entschieden werden mussten.

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Streit wegen Blätter

Zu ständigen Streitereien unter Nachbarn kommt es wegen Blättern und Tannenzapfen, die auf ein fremdes Grundstück herabfallen. Kaum jemand sammelt gerne Laub auf, das gar nicht von seinen eigenen Bäumen stammt.

Doch wenn die Äste nicht über die Grenze hinausgewachsen sind und von dort Laub auf das Grundstück fällt, kann der Nachbar verlangen, dass die Äste zurückgeschnitten werden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen V ZR 102/18) widerspricht es den Grundsätzen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung, Äste über die Grundstücksgrenze hinaus wachsen zu lassen.

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Kümmerlicher Rasen im Winter – Mietminderung?

Im Herbst und im Winter sieht der Rasen in der Regel nicht mehr so attraktiv aus wie in der wärmeren Jahreszeit. Das störte die Mieter eines Grundstücks, die vom Eigentümer deswegen eine Mietminderung forderten. Doch das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 422/10) wies die entsprechende Klage ab. Dieses eher kümmerliche Erscheinungsbild des Rasens sei jahreszeitlich bedingt und nicht vom Vermieter zu verantworten.

Mieter vom Vermieter wg. Schlechter Rasenpflege verklagt

Umgekehrt sind aber auch immer wieder Eigentümer nicht damit zufrieden, wie Mieter den Rasen auf ihrem Grundstück pflegen. In einem Fall wurde deswegen im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt, die Grünflächen seien von den Mietern „in Ordnung“ zu halten…

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