Bei Haus- und Wohnungskäufen gilt seit Oktober eine neue Regelung zur Einhaltung der Prüffrist für Kaufverträge: Bei Verträgen zwischen Privatleuten und Unternehmen wie zum Beispiel Bauträgern muss der Notar dem Käufer den Kaufvertrag zwei Wochen vor Beurkundung aushändigen. Zwar galt auch bisher eine Zwei-Wochen-Frist, doch lag die Aushändigung des Kaufvertragsentwurfs in der Praxis oft in der Hand des Maklers beziehungsweise Verkäufers.
„Wir haben es in der Vergangenheit immer wieder erlebt, dass Vertragsentwürfe dem Käufer nur wenige Tage vor dem Notartermin vorlagen“, berichtet Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG, und ergänzt: „Die Käufer bekommen mit dieser Neuregelung deutlich mehr Rechts- und Planungssicherheit. Schließlich gilt es, in dieser Frist nicht nur den Vertrag zu prüfen, sondern auch offene Finanzierungsfragen zu klären und sich um die Finanzierungszusage der Bank zu bemühen.“ Interhyp hat wichtige Tipps zur Prüffrist zusammengestellt.