Wenn der Winter Einzug hält, machen Schnee- und Eisglätte die Straßen, aber auch die Gehwege und Zuwege zu Wohnhäusern und Garagen unsicher. Verantwortlich für die Sicherheit auf Wegen ist bei Schnee und Eis zwar der Hauseigentümer. Laut Mietvertrag für den Winterdienst zuständig ist in der Regel jedoch der Mieter.
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Winterdienst, Schnee- und Eisglätte – Das muss der Mieter tun!
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