Schleswig-Holstein fördert Photovoltaik-Anlagen am Balkon, aber es gibt Hürden. VNW-Direktor Andreas Breitner zeigt sie auf.

Für Photovoltaik-Anlagen am Balkon und Heizungssysteme auf Grundlage erneuerbarer Energien können Schleswig-Holsteiner jetzt Zuschüsse vom Land bekommen. Anträge im Zuge des Förderprogramms «Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger» können vom 16. Januar an online gestellt werden, wie das Umweltministerium am Donnerstag mitteilte. Demnach gibt es für Photovoltaik am Balkon bis zu 200 Euro. Bei Heizungen sind es für Wärmepumpen maximal 2000 Euro, für Solarkollektoranlagen und Biomasseheizungen jeweils bis zu 900 Euro sowie für einen Anschluss an ein Wärmenetz 500 Euro. Maximal 50 Prozent der Gesamtkosten sind förderfähig. Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen erklärt dazu.

Förderprogramm ist eine vertane Chance

„Die am Gemeinwohl orientierten Unternehmen unterstützen alles, was hilft die Emission von Kohlendioxid zu mindern. Insofern ist es sinnvoll, wenn das Kieler Umweltministeriums sich Gedanken darüber macht, wie Mieterinnen und Mieter selbst aktiv werden können.

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Allerdings drängt sich bei dem Förderprogramm ‚Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger‘ der Verdacht auf, dass es sich vor allem um eine PR-Aktion des Umweltministers handelt. Das jetzt vorgelegte Förderprogramm ist eine vertane Chance. Das Geld hätte – zumindest aus Sicht jener Menschen, die in Mehrfamilienhäusern leben, anderswo größere Effekte auslösen können.

Auch beim Klimaschutz auf Effizienz achten

Auch bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen muss auf Effizienz geachtet werden. So bringt eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Balkon, für deren Herstellung ja auch nicht unerheblich CO2 emittiert wird, deutlich weniger Ertrag als der Kieler Umweltminister die Öffentlichkeit glauben machen will.

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Laut Gesetz ist zudem die maximal erlaubte Leistung eine Anlage pro Jahr auf 600 Watt beschränkt. Ferner reduzieren schon geringe Verschattungen den Ertrag erheblich. Da muss die Frage erlaubt sein, ob eine staatliche Förderung derartiger Anlagen wirklich dem Klimaschutz dient.

Balkonkraftwerke sind (zu) teuer

Abgesehen davon, dass so eine Anlage allein rasch 800 und mehr Euro kostet, sind bei einer Installation einige wichtige Dinge zu beachten, das Ganze noch teurer machen, was der Umweltminister verschweigt. Sie amortisieren sich – wenn überhaupt – erst nach vielen Jahren und sind unwirtschaftlich.

Sogenannte Balkonkraftwerke dürfen zudem nur an dafür geeignete Steckdosen angeschlossen werden, was zu weiteren Kosten führen kann. Da, wo ‚wilde Leitungen‘ gelegt werden, steigen die Brandgefahr und das Risiko technischer Defekte.

Besonders problematisch wird es, wenn bei der Anbringung der Anlage die Fassade des Gebäudes inklusive der Dämmung beschädigt wird., Dadurch können für die Mieterin oder den Mieter erhebliche Rückbaukosten entstehen.

Förderprogramm bietet für Mieterinnen und Mieter wenig Nutzen

Die weiteren vorgestellten Fördermaßnahmen eignen sich zudem kaum für Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern. Der Einbau von Wärmepumpen, die Installation Solarkollektoranlagen und Biomasseheizungen oder der Anschluss an ein Wärmenetz sind für eine Mieterin und einen Mieter allein kaum umsetzbar.

Tipp: Die Richtlinien für das Förderprogramm finden Sie hier zum Nachlesen.

Es wäre dem Klimaschutz mehr förderlich, wenn das Kieler Umweltministerium zusammen mit der Wohnungswirtschaft eine Förderung für wirklich sinnvoll Projekte entwickelt. Quartierslösungen können mit sinnvoll eingesetzten Fördermitteln einen große Einspareffekt hervorrufen.“

Oliver Schirg

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