Ratseinigung zur EPBD – Emissionsfrei bis: Alle öffentlichen Gebäude bis 2028, alle neuen Gebäude bis 2030 und alle bestehenden Gebäude bis 2050

Der EU-Rat erzielte am 25. Oktober 2022 eine Einigung über den Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD). Diese legt Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer und bestehender Gebäude fest, die saniert werden. Ziel der Überarbeitung ist es, dass alle öffentlichen Gebäude bis 2028, alle neuen Gebäude bis 2030 und alle bestehenden Gebäude bis 2050 emissionsfrei sind.

Was macht eigentlich der Europäische Rat? Was entscheidet er, wer sind die Mitglieder, und was ist der Unterschied zum „Rat der Europäischen Union“? Antworten finden Sie hier unter diesem Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/europa/wie-funktioniert-europa/der-europaeische-rat

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Für bestehende Wohngebäude wurden Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz festgelegt, die auf einem nationalen Zielpfad zur Dekarbonisierung bis 2050 basieren. Der nationale Zielpfad entspräche dem Rückgang des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs des gesamten Wohngebäudebestands im Zeitraum von 2025 bis 2050 mit zwei Kontrollpunkten:

  • bis 2033 das Niveau der Energieeffizienzklasse D für den Durchschnitt des nationalen Gebäudebestands,
  • bis 2040, ein national festgelegter Wert, der sich aus einer schrittweisen Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2033 bis 2050 ergibt.

Der Rat bestätigt in dem Vorschlag die Energiezertifizierung von Gebäuden, bei der Gebäude auf einer Skala von A bis G nach ihrer Energieeffizienz eingestuft werden. Neu allerdings ist, dass darüber hinaus eine neue Kategorie ‚A0‘ für Energieausweise eingeführt werden, die Null-Emissions-Gebäuden entspricht, sowie eine neue Kategorie ‚A+‘ für Gebäude, die nicht nur Null-Emissions-Gebäude sind, sondern auch vor Ort erneuerbare Energie in das Energienetz einspeisen. Jedoch sollen die nationalen Energieausweise beibehalten werden.

Mit Blick auf erneuerbare Energien wird folgender Fahrplan für die Installation von Solaranlagen festgelegt:

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  • bis zum 31. Dezember 2026 für alle neuen öffentlichen Gebäude und Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m2;
  • bis zum 31. Dezember 2027 für alle bestehenden öffentlichen Gebäude und Nichtwohngebäude, die einer größeren oder umfassenden Renovierung unterzogen werden, mit einer Nutzfläche von über 400 m2;
  • bis zum 31. Dezember 2029 für alle neuen Wohngebäude.

Bei den Intelligenzfähigkeitsindikatoren (Smart Readiness Indicators-SRI) schlägt der Rat vor, diese bis 2026 durch die EU-Kommission zu testen und im Erfolgsfall bei Nichtwohngebäuden einzuführen…

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