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Heiße Zeiten, heißer Streit – Urteile deutscher Gerichte zum Thema Sommer und Immobilien

Urteile deutscher Gerichte zum Thema Sommer und Immobilien
Urteile deutscher Gerichte zum Thema Sommer und Immobilien So heiß der Sommer von den meisten Menschen erwartet wird, so sehr bringt er gelegentlich auch zusätzliche Streitpunkte im Immobilienrecht mit sich. Häufig geht es dabei um die Gartennutzung oder das Planschen im eigenen Pool. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seinen Extradienst einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Themenkomplex gesammelt.

So heiß der Sommer von den meisten Menschen erwartet wird, so sehr bringt er gelegentlich auch zusätzliche Streitpunkte im Immobilienrecht mit sich. Häufig geht es dabei um die Gartennutzung oder das Planschen im eigenen Pool. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seinen Extradienst einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Themenkomplex gesammelt.

Blumenkästen nach innen oder nach außen am Balkon?

Blumenkästen sind eine gute Möglichkeit, auch auf dem Balkon seinen eigenen kleinen „Garten“ anzulegen. Doch einzelne Wohnungseigentümer müssen es akzeptieren, wenn ihre Gemeinschaft beschlossen hat, dass diese Kästen nur an der Innen- und nicht an der Außenseite des Balkongeländers angebracht werden dürfen.

Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 1293 C 12154/24) entschied, dies entspreche ordnungsgemäßer Verwaltung.

Nachbars Laub und Äste im Pool, was nun?

Poolbesitzer fürchten unter anderem eines: dass ihnen ständig Blätter, Früchte, Laub und Äste ins Wasser geweht werden. Ein Betroffener forderte deswegen von seinem Nachbarn eine Kostenbeteiligung für den erhöhten Reinigungsbedarf.

Doch das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 19 U 67/23) verweigerte dies mit der Begründung, der Pool sei ohne Einhaltung des Grenzabstandes in der Nähe von zwei bereits vor 90 Jahren gepflanzten Eichen errichtet worden.

Mängel am Pool – Rücktritt möglich?

Wer in seinem Garten einen Pool von einer Fachfirma neu errichten lässt, der hat natürlich Anspruch auf eine korrekte Ausführung der Arbeiten.

Doch kleinere Mängel berechtigen den Auftraggeber nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin (Aktenzeichen 21 U 20/23) nicht, angesichts eines bereits errichteten Pools vom Vertrag zurückzutreten. Hier hatte die Überdachung des Beckens nach Ansicht des Eigentümers nicht einwandfrei funktioniert. Das Gericht verweigerte einen kompletten Rücktritt vom Vertrag, sondern beschränkte sich auf eine Reduzierung der zu leistenden Zahlungen.

Split-Klimagerät auf dem Dachboden – Muss WEG-Gemeinschaft zustimmen?

Wenn ein Wohnungseigentümer – hier: im Dachgeschoss – ein Split-Klimagerät einbauen lassen will, so sollte er der Gemeinschaft eine schlüssige, nachvollziehbare Begründung dafür liefern.

Sonst kann der Einbau des Klimageräts nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt/Main (Aktenzeichen 2-13 S 5-23) verweigert werden. Die bloße Behauptung, die Hitze könne zu gesundheitlichen Belastungen führen, sei zu pauschal.

Gartenpflege- Wer macht was und wo?

Der Sommer ist auch die Zeit der Gartenpflege. Doch manchmal wird um den Geltungsbereich gestritten, für den ein Mieter zuständig ist.

In einem Fall, der vor dem Amtsgericht Nürtingen (Aktenzeichen 17 C 3483/21) verhandelt wurde, war die zu pflegende Gartenfläche vertraglich nicht exakt bestimmt. Deswegen durfte sich der Betroffene auf den durch eine Steinmauer abgegrenzten Bereich unmittelbar vor seiner Erdgeschosswohnung beschränken.

Tierhaltung im Garten

Immer wieder gibt es Streit darüber, ob bestimmte Tierarten auf zugewiesenen Gartenflächen gehalten werden dürfen oder nicht.

Ein Prozess vor dem Amtsgericht Bottrop (Aktenzeichen 20 C 7/23) drehte sich um drei Laufenten. Den betroffenen Mietern wurde deren Haltung untersagt, weil die Exkremente der Enten unangenehme Gerüche verursachen und ihr Schnattern eine Ruhestörung darstellen könnte.

Terrasse im Regen

Der Reiz an einer überdachten Terrasse ist es, sich auch bei schlechtem Wetter dort aufhalten zu können.

Wird ein Hausgrundstück mit einer Terrasse verkauft und tritt durch das Dach regelmäßig Regenwasser ein, so stellt das nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen V ZR 43/23) einen Sachmangel dar. Der Verkäufer hätte darüber informieren müssen.

Bienenvölker auf der Loggia

Das Halten mehrerer Bienenvölker auf einer Loggia ist dem unmittelbar daneben wohnenden Nachbarn nicht zuzumuten.

Das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 24 U 109/19) entschied dies in einem Fall, in dem sechs Völker für einen erheblichen Bienenflug sorgten. Ein Sachverständiger hatte bestätigt, dass es durchaus immer wieder zu unerwünschten Begegnungen der Nachbarn mit den Insekten kommen könne.

Gartenteiche müssen gesichert werden

Eine der größten Gefahren im Garten stellen für Kleinkinder Teiche dar. Deswegen müssen sie gesichert werden.

Dies trifft nach Meinung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Aktenzeichen 3 U 30/22) ganz besonders dann zu, wenn sich der Teich in einer Wohnanlage befindet, die in offener Bauweise errichtet wurde und über einen allgemein zugänglichen Garten verfügt. Hier war ein zweijähriges Kind ins Wasser gefallen und hatte sich schwerste Verletzungen zugezogen, so dass es seit diesem Tag zu 100 Prozent schwerbehindert war.

Dr. Ivonn Kappel

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Nach den Sommerstürmen Schäden schnell beheben!

Nach dem Sturm sollten alle Dachflächen genau auf Schäden untersucht werden. Fehlende oder verschobene Ziegel schützen das Dach nicht mehr vor Regen. Eindringendes Wasser kann die Bausubstanz schnell schädigen. Nasse Dämmstoffe erfüllen nicht mehr ihren Zweck; feuchte Baustoffe können schimmeln und stellen schnell eine Gefahr für Bausubstanz und Gesundheit der Hausbewohner dar. Foto: Verband Privater Bauherren (VPB) - Regionalbüro Bonn

In manchen Regionen haben heftige Sommerstürme verbunden mit Starkregen gewütet. Der Herbst, für seine starken Winde bekannt, steht noch bevor. Aufgrund des Klimawandels werden Extremwetterereignisse häufiger auftreten. Baupraxis und Bauregulierung werden zwar alle paar Jahre an die sich verschärfende sogenannte Windlast angepasst. Aber je älter das Haus ist, je länger die letzte gründliche Sanierung her, desto veralteter ist die Ausführung – und das ist der Großteil im Bestand.

„Generell sollten Besitzer nach einem Sturm Dach und Fassade ihres Hauses nicht nur aus eigenem Interesse gründlich auf Schäden überprüfen“, raten Experten des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Sie sind auch in der Pflicht, ihre Immobilie in Ordnung zu halten, damit nichts geschieht.“ Passiert etwas, müssen Eigentümer vor Gericht beweisen, ihr Haus ordnungsgemäß unterhalten und den baulichen Zustand regelmäßig überprüft zu haben.

Potenzielle Schäden sind für den ungeübten Blick oft nicht erkennbar

Solche Kontrollen lassen sich nicht nebenbei erledigen. Laien sollten einen unabhängigen Bausachverständigen mit der Prüfung auf Sturmschäden beauftragen, weil potenzielle Schäden für den ungeübten Blick oft nicht erkennbar sind. Schnell zu erkennen ist, wenn sich Schindeln, sogar Bretter aus dem Giebelfeld oder von Gauben lösen.

Dies gefährdet nicht bloß Passanten. Dabei entstandene Lecks lassen zudem Regenwasser ins Hausinnere. Solche Feuchteschäden sind oft der erste Schritt zum Schimmelbefall.

Starker Regen treibt Wasser auch in intakte Dachkonstruktionen

Was Laien oft zu spät bemerken: Stürmischer Wind gepaart mit starkem Regen treibt Wasser auch in intakte Dachkonstruktionen. Sieht man nach einer Weile hässliche Flecken an vormals blütenweißen Dachschrägen, hat die Feuchtigkeit das Gebäude bereits erheblich beeinträchtigt. Das kann auch Dächer treffen, in die es noch nie hineingeregnet hat.

Grund dafür ist die Mischung aus extrem viel Regen und starken Windböen. „Während auch größere Mengen Regenwasser normalerweise auf der lückenlos geschlossenen Oberseite des ordentlich gedeckten Daches ablaufen“, so VPB-Experten, „kann starker, böiger Wind die Wassermassen entgegen der Schwerkraft nach oben und unter die geschlossene Ziegeldecke drücken.“

Nasser Dämmstoff isoliert nicht mehr

Solche einmaligen Wassereinbrüche sollten untersucht und repariert werden. Andernfalls kann das eingedrungene Wasser Schäden im Dachaufbau verursachen. „Nasser Dämmstoff isoliert nicht mehr, sondern wird sogar zum Wärmeleiter, an feuchten Stellen geht Energie verloren“, wissen VPB-Experten.

Noch gravierender ist: „Bleibt das Holz länger nass, kann es faulen und wird zum Nährboden für Pilze.“ Schimmel kann dann über Risse und Lücken in der inneren Wandverkleidung in die Raumluft gelangen. Das wird unter Umständen gefährlich, denn Schimmel schadet der Gesundheit der Bewohner. Deshalb rät der VPB: „Feuchte Stellen immer schnell reparieren lassen!“

Lars Klaaßen VPB-Pressestelle

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Aareon Forum 2025 – KI in der Praxis

Blick ins Plenum des Aareon Forum 2025. Foto: Philipp Kirschner | PK Fotografie, Leipzig

Beim Aareon Forum, dem zentralen Anwendertreffen für wohnungswirtschaftliche ERP-Systeme von Aareon, stand praxisnahe KI im Fokus. Vorgestellt und diskutiert wurden neue Entwicklungen sowie deren konkrete Einsatzmöglichkeiten.

Das Aareon Forum 2025, das zentrale Anwendertreffen für wohnungswirtschaftliche Aareon-ERP-Systeme, fand vom 3. bis zum 4. September 2025 im Penta Hotel Leipzig statt. Neben verschiedenen neuen Funktionalitäten in den ERP-Systemen stand insbesondere der praxisnahe Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Fokus.

Oliver Luttmann, Geschäftsführer Aareon Deutschland GmbH, sagte zum Auftakt der Veranstaltung: „KI hebt die Arbeitswelt auf ein neues Niveau. Mitarbeitende werden insbesondere bei repetitiven Aufgaben entlastet, Effektivität und Kundenservice können gesteigert werden.“ Aareon hat ihr KI-Angebot unter der Dachmarke Aareon.ai zusammengefasst. Erst vor wenigen Wochen hat das Unternehmen die KI-Assistenzen AAVA Kommunikation, AAVA Wissensmanagement und AAVA ERP eingeführt.

Oliver Luttmann, Geschäftsführer Aareon, mit dem Avatar AAVA. Foto: Philipp Kirschner | PK Fotografie, Leipzig

Hierzu betonte Luttmann: „Wir entwickeln unser Produktangebot mit und für unsere Kundinnen und Kunden weiter. In dem KI-Pilotprojekt AAVA in Wodis Yuneo konnten sie im Sinne eines Co-Creation-Prozesses die neuen Funktionalitäten mitgestalten.“

Wie die neuen KI-Funktionalitäten Prozesse vereinfachen und die Anwendenden entlasten, konnten die Teilnehmenden der Veranstaltung sowohl in den Sessions als auch in der Ausstellung erleben – am besten durch direktes Ausprobieren. Ebenso präsentierten zahlreiche innovative Partnerunternehmen ihre – teilweise ebenfalls KI-gestützten – Lösungen.

Weitere Impulse zum Thema KI gaben die beiden Experten Benjamin B. Bargetzi, Neurowissenschaftler und Tech-Unternehmer, und Lars Michaelis, CEO der Innovationsberatung robotspaceship, in ihren Keynotes. Sie gingen aus unterschiedlichen Perspektiven darauf ein, wie Unternehmen die anstehenden Veränderungen aktiv gestalten, neue Potenziale nutzen und ihre Teams unterstützen können – ohne technologische Überforderung.

Karin Veyhle

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Bauliche Veränderungen nur nach WEG-Beschluss

Der Bundesgerichtshof ist in mehreren Gebäuden auf einem parkähnlichen, knapp vier Hektar großen Gelände im Karlsruher Stadtzentrum untergebracht. In Bild das Weibrennergebäude - Teile der Verwaltung und einige wissenschaftliche Mitarbeiter sind im hier untergebracht. Foto: © 2025 Bundesgerichtshof

Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer dürfen bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum nur vornehmen, wenn ihnen das mit einem Beschluss der Eigentümergemeinschaft gestattet wurde. Andernfalls müssen sie damit rechnen, dass sie die Veränderungen wieder rückgängig machen müssen.

Das gilt auch, wenn Mieterinnen und Mieter oder Pächterinnen und Pächter die baulichen Veränderungen vornehmen. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH V ZR 1/24) hin.

Der Pächter einer gewerblichen Einheit wollte eine Shisha-Bar betreiben und führte dazu verschiedene baulichen Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum einer größeren Wohnanlage mit Wohnungen und Gewerbeeinheiten durch. Die Eigentümerin der verpachteten Einheit hatte jedoch keinen entsprechenden Beschluss der Eigentümergemeinschaft herbeigeführt. Diese verklagte daraufhin die Eigentümerin, den seitherigen Zustand wieder herzustellen.

Der BGH gab der Eigentümergemeinschaft Recht, soweit die baulichen Veränderungen ab Juli 2021 vorgenommen wurden. Zu diesem Zeitpunkt war nämlich eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, aufgrund derer zwingend bei jeder baulichen Veränderung ein Beschluss einzuholen ist.

Die Eigentümerin konnte sich nicht damit rechtfertigen, dass die baulichen Veränderungen nicht von ihr, sondern von ihrem Pächter durchgeführt wurden. Sie hatte nämlich entweder dem Pächter die Baumaßnahmen erlaubt oder musste zumindest mit ihnen rechnen. Sie hätte daher den Pächter darauf hinweisen müssen, dass er mit den baulichen Veränderungen erst beginnen durfte, wenn der Beschluss der Eigentümergemeinschaft vorliegt.

Laut dem BGH ist ein Beschluss auch dann notwendig, wenn die Gemeinschaft nach § 20 des Wohnungseigentumsgesetzes den gewünschten Maßnahmen zustimmen muss. Dadurch sei sichergestellt, dass die Gemeinschaft über alle baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums informiert wird.

 Außerdem werde für bauwillige Mitglieder der Gemeinschaft Rechtssicherheit geschaffen. Stimme die Gemeinschaft nicht zu, habe man in solchen Fällen die Möglichkeit, den Beschluss gerichtlich ersetzen zu lassen.

Dörte Lochner

Quelle: W&W-Gruppe

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Falsche Selbstauskunft, Ladesäule hat Vorrang, Fliesen durchbohren?… etc.. – Vier neue Urteile rund ums Wohnen, Bauen und Finanzieren

Falsche Selbstauskunft, Ladesäule Vorrang, Fliesen durchbohren

Der LBS Infodienst Recht & Steuern wird von den Landesbausparkassen herausgegeben und erscheint einmal monatlich mit vier Urteilen rund ums Wohnen, Bauen und Finanzieren. Die Karikaturen stammen von Jürgen Tomicek.

Gerade noch davongekommen – Mieter hatten bei Selbstauskunft falsche Angaben gemacht

Wer eine Wohnung mieten möchte, der sollte tunlichst keine falschen Anga­ben zu seinen Einkommensverhältnissen machen. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS droht schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung. In einem Verfahren in Hessen konnte sie nur wegen ganz besonderer Umstände vermieden werden.

Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 42 C 273/21

Der Fall: Ein Paar gab in seiner Selbstauskunft an, monatlich 3.900 Euro netto aus einem Beamtenverhältnis und 2.200 Euro netto aus einem Arbeitsverhältnis in der freien Wirtschaft zu erzielen. Ersteres entsprach den Tatsachen. Letzteres war nicht korrekt, denn diese Tätigkeit wurde zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht mehr ausgeübt. Der Vermieter kündigte dem Paar fristlos, als dies herauskam. Seine Begründung: Hätte er das gewusst, dann wäre er den Vertrag erst gar nicht eingegangen.

Das Urteil: Das Gericht ließ keinen Zweifel daran, dass die Vorspiegelung falscher Tatsachen als „erhebliche Verletzung vorvertraglicher Pflichten“ zu bewerten sei. Bei einer Interessensabwägung müsse man allerdings feststellen, dass die 3.900 Euro aus dem Beamtenverhältnis mehr als ausreichten, um die monatliche Bruttomiete von 1.500 Euro zu bezahlen. Die Bonität der Mieter sei also nie in Frage gestanden. Sie durften bleiben.

Fliesen durchbohren? Das dürfen Mieter nur dann, wenn es nicht anders geht

Auch in gefliesten Räumen wie Bad oder Küche müssen Mieter gelegentlich Schränke und Regale an den Wänden anbringen. Doch dabei sollten sie nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Fliesen selbst allerdings nur dann durchbohren, wenn es gar nicht zu vermeiden ist.

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen 51 C 135/23

Der Fall: Ein Mieter durchbohrte in der Küche seiner Wohnung vier Fliesen und im Badezimmer zwei. Der Eigentümer betrachtete das als einen nicht vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, denn ein solches Vorgehen sei dem Betroffenen ausdrücklich untersagt gewesen. Durch sein Verhalten sei die Sachsubstanz des Objekts beschädigt worden.

Das Urteil: Es lägen keine Hinweise darauf vor, dass unter den gegebenen Umständen die Fliesen zwingend durchbohrt werden mussten und man nicht stattdessen die Löcher in den Fugen hätte platzieren können. Zu diesem Ergebnis kam das Amtsgericht nach der Beweisaufnahme. Dem Eigentümer stehe deswegen ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 150 Euro zu.

Statische Berechnung – Keine Handwerkerleistung im Sinne des Steuerrechts

Ein Statiker ist grundsätzlich nicht handwerklich tätig. Seine Leistungen sind deshalb nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch steuerlich nicht als Handerkerleistungen zu bewerten.

Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 29/19

Der Fall: Ein Hausbesitzer beauftragte einen Fachbetrieb mit dem Aus­tausch schadhafter Dachstützen. Die Experten wiesen jedoch darauf hin, dass im Vorfeld unbedingt eine statische Berech­nung nötig sei, um die Arbeiten korrekt durchführen zu kön­nen. Der Eigentümer machte in seiner Steuererklärung sowohl die Ausgaben für den Statiker als auch für die ausführende Firma als Handwerkerleistungen geltend.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof widersetzte sich der Steuerermäßigung. Auch wenn es sich bei den Arbeiten des Statikers um eine Vorleistung für die Tätigkeiten der Baufirma handle, könne man sie nicht als Handwerkerleistung betrachten. Denn ein Statiker sei ausschließlich im Bereich der Planung und der rechneri­schen Überprüfung von Bauwerken tätig.

Ladesäule hat Vorrang – Es handelt sich um eine zumutbare Belastung

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 1 S 28/22

Ein Hauseigentümer war nicht damit einverstanden, dass vor seinem Grundstück – am öffentlichen Straßenrand – eine E-Ladesäule errichtet werden sollte. Der Betroffene fürchtete erhebliche Lärmbelästigungen durch das An- und Abfahren von PKW, Türenschlagen sowie Gespräche der Fahrgäste – und das auch mitten in der Nacht.

Das alles störe in einem reinen Wohngebiet über das zumutbare Maß hinaus. Aber in zwei Verwaltungsgerichtsinstanzen sahen es die Richterinnen und Richter anders. Sie hatten nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Errichtung einer Ladesäule und verwarfen den Eilantrag des Grundstückseigentümers. Es handle sich hier um eine sozialadäquate Belastung.

Dr. Ivonn Kappel

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Private Vermieter – Umfrage zeigt Wissenslücken rund um den Energieausweis

Umfrage zeigt Wissenslücken rund um den Energieausweis
Erste Bilanz der Heizsaison 2024-25. Bildquelle: Techem.

Eine aktuelle Marktumfrage von Techem offenbart signifikante Informationsdefizite rund um den Energieausweis. Während Geschäftskunden vergleichsweise gut informiert sind (87 % der Befragten gaben an, sich gut bzw. sehr gut informiert zu fühlen), zeigt sich besonders bei privat Vermietenden ein gravierender Aufklärungsbedarf, speziell im Hinblick auf rechtliche Rahmenbedingungen und Gesetzesänderungen.

Die Umfrage des Energiedienstleisters macht deutlich: Ein Großteil der privat Vermietenden (57 %) wünscht sich mehr Informationen darüber, wie oft ein Energieausweis erneuert werden muss (56 %), wann er genau erforderlich ist (55 %), welche Dokumente für die Erstellung notwendig sind (53 %) und wie sich gesetzliche Änderungen auswirken (52 %). Zudem sind sich viele über die Konsequenzen bei fehlendem Ausweis, die üblichen Kosten für die Erstellung oder die verschiedenen Arten von Energieausweisen im Unklaren.

Fehlt der richtige Energieausweis, drohen Vermietenden empfindliche Geldstrafen

Der Energieausweis kann als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ausgestellt werden. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohnenden über einen Zeitraum von drei Jahren und ist relativ einfach zu erstellen, da er auf vorhandenen Daten basiert.

Der Bedarfsausweis hingegen wird auf Grundlage einer detaillierten Analyse der Bausubstanz, der Heizungsanlage und anderer Faktoren erstellt. Er gibt Auskunft über den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes, unabhängig vom Nutzendenverhalten. Der Bedarfsausweis ist zwar aufwendiger in der Erstellung, bietet aber eine objektivere Bewertung des energetischen Zustands des Gebäudes. Erfüllen Vermietende nicht die gesetzlich geforderten Ausweispflichten, können empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro fällig werden – selbst bei Unwissenheit.

Änderungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Seit 2021 gelten neue Regeln für den Energieausweis

Es fällt auf, dass bei privat Vermietenden ein Großteil nicht ausreichend über aktuelle rechtliche Entwicklungen informiert ist – insbesondere über Änderungen, die im Mai 2021 auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten sind. Im Zuge dessen wurden die Anforderungen an die Datenerhebung für Energieausweise verschärft, die Nachweispflichten konkretisiert und in bestimmten Fällen die Fotodokumentation des Gebäudes verpflichtend.

Ziel war es, die Genauigkeit der Angaben zu verbessern und den Ist-Zustand des Gebäudes genauer zu dokumentieren. Standardwerte dürfen seitdem nur noch unter bestimmten Bedingungen verwendet werden, um die Qualität und Aussagekraft des Energieausweises zu gewährleisten.

Quelle: Techem

„Im Kontext der Energiewende spielt der Energieausweis eine zentrale Rolle. Er ermöglicht es, den energetischen Zustand einer Immobilie transparent darzustellen und Potenziale für Sanierungen und Energieeffizienzmaßnahmen zu identifizieren. Dies kann nicht nur den Wert der Immobilie steigern, sondern auch dazu anhalten, Maßnahmen zu ergreifen, welche langfristig die Betriebskosten senken können“, kommentiert Nicolai Kuß, CSO von Techem.

Dynamisches Marktumfeld durch starke Konkurrenz und hohe Wechselbereitschaft

Durch die Offenlegung des Energiebedarfs werden Anreize für Investitionen in energieeffiziente Technologien geschaffen und das Bewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen gefördert. Der Markt für die Erstellung von Energieausweisen ist durch eine Vielzahl von Anbietern aus verschiedenen Branchen gekennzeichnet, darunter unter anderem Messdienstleister, Energieberatungen, Energiedienstleister und Online-Anbieter.

Der hohe Konkurrenzdruck im Zusammenspiel mit einer hohen Wechselbereitschaft auf Seiten der Vermietenden – eine große Offenheit gegenüber eines Anbieterwechsels war bei 69 % der privat Vermietenden zu verzeichnen, bei Geschäftskunden lag dieser Wert sogar bei 84 % – schaffen ein wettbewerbsintensives, dynamisches Marktumfeld.

„Die Ergebnisse unserer Umfrage haben deutlich gemacht, dass Vermietende dringend verlässliche Informationen und ein höheres Maß an Transparenz benötigen, um den gesetzlichen Verpflichtungen rund um den Energieausweis gerecht zu werden“, betont Nicolai Kuß. „Wir von Techem bieten sowohl gewerblich Vermietenden bzw. Verwaltenden als auch privat Vermietenden ein umfangreiches Informations- und Beratungsangebot. So kann zum Beispiel direkt über unser Online-Portal ein verbrauchsorientierter Energieausweis einfach und schnell erstellt werden.”

Quelle: Techem

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Abschaltung des 2G-Netzes: Herausforderung und Chance für Aufzugsbetreiber

Abschaltung des 2G-Netzes: Herausforderung für Aufzugsbetreiber
Klassische Bedienelemente kombiniert mit moderner Technik (c) Schindler Aufzüge

von Ralf Schlüter, Digitalisierungsexperte bei Schindler Deutschland

Am 30. Juni 2028 ist es so weit: Die Deutsche Telekom schickt das 2G/GSM-Netz endgültig in den Ruhestand. Was für Mobilfunknutzer ein Zeichen des Fortschritts bedeutet, ist für Betreiber von Aufzugsanlagen ein dringender Weckruf zur Modernisierung. Denn zahlreiche Notrufsysteme in Aufzügen sind noch immer auf die über drei Jahrzehnte alte 2G-Technologie angewiesen.

Mit der Abschaltung des Netzes wird eine Aufrüstung auf gängige Verbindungsstandards erforderlich, damit der Notruf weiterhin funktioniert. Ein rund um die Uhr funktionierendes 2-Wege-Kommunikationssystem zählt gemäß der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 zu den sogenannten Betreiberpflichten und ist Voraussetzung dafür, dass der Aufzug überhaupt benutzt werden darf. Damit sind Betreiber verpflichtet, ihre Systeme auf neue Mobilfunkstandards umzustellen, bevor das aktuell verwendete Mobilfunknetz abgeschaltet wird.

Der VDMA-Fachverband für Aufzüge und Fahrtreppen schätzt ein, dass zirka 400.000 Aufzüge in Deutschland betroffen sind, die bis zum Stichtag der Netzumstellung aufzurüsten sind.

Die 2G-Abschaltung ist damit eine Herausforderung, auch was die Kapazitäten von Fachfirmen und deren Lieferketten betrifft. Vor allem aber ist es eine Chance, die Anlage bereits jetzt ohne Einschränkungen ins digitale Zeitalter zu überführen und sich damit sinnvolle Innovationen zunutze zu machen.

Warum Handlungsbedarf besteht

In Sachen Digitalisierung gibt es im Bereich der Aufzugsanlagen erheblichen Nachholbedarf. So beträgt etwa der durchschnittliche Zeitraum, bis eine Aufzugsstörung gemeldet wird, bei konventionellen Anlagen aktuell rund drei Stunden. In Einzelfällen kann es aber auch erheblich länger dauern.

Manche Wohnungsgesellschaften erlauben es Mietern zwar, Störungen selbst direkt zu melden, die meisten tun dies jedoch nicht. So kommt es häufig vor, dass eine abends bei der Wohnungsgesellschaft eingegangene Störungsmeldung erst am darauffolgenden Tag bearbeitet wird. Dies kann den Stillstand erheblich verlängern.

In dieser Zeit kann der Aufzug nicht genutzt werden, was erhebliche Nachteile für den Betreiber haben kann: Die reduzierte Mobilität von Nutzern mit körperlichen Einschränkungen, Beschwerden unzufriedener Mieter, Umsatzrückgänge in Shoppingcentern oder Imageschäden bei Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Es gibt auch Fälle, in denen die Störung während der Bearbeitungsdauer bereits wieder behoben ist, sodass der Besuch eines Technikers überflüssige Kosten verursacht.

Remote-Monitoring in Echtzeit

Das sind Situationen, die sich mit der Digitalisierung bestehender Aufzugsanlagen über die bloße Umstellung der Notruftechnik hinaus effektiv vermeiden lassen. Noch weiter gehen die Möglichkeiten mit dem sogenannten Remote Monitoring. Schon wenn die dafür eingesetzten Sensoren Auffälligkeiten im Betrieb feststellen, kann ein Techniker- oder eine Technikerin gezielt die richtigen Maßnahmen einleiten, ohne dass es zum Stillstand kommt.

Diese Lösung steigert die Verfügbarkeit von Aufzügen, darüber hinaus automatisiert sie viele Wartungs- und Instandsetzungsprozesse. Die Mehrheit der Neuanlagen ist bereits mit umfangreichen digitalen Möglichkeiten ausgestattet, die die Betreiber über ihre Wartungsfirma nutzen können. Bestandsanlagen lassen sich im Zuge der 2G-Umstellung problemlos digital aufrüsten.

Mit dem Remote Monitoring ist der Experte praktisch 24/7 vor Ort. Die digitale Aufzugssteuerung überträgt die Anzahl der Türöffnungen pro Etage, Statusmeldungen, Warnungen, Störungen, Verschleißdaten, Service-Bedarf und andere Informationen direkt an eine technische Leitwarte, bei großen Wartungsfirmen zum Beispiel Technical Operation Center genannt, die entsprechend darauf reagiert und direkt Maßnahmen einleiten – oder mit der digitalen Fernentstörung sogar selbst umsetzen kann.

Fehlerbehebung per Digitaler Fernentstörung

Dieses Verfahren führt in vielen Fällen bereits zur Fehlerbehebung, ohne dass sich ein Techniker auf den Weg machen muss. Erweist sich der Einsatz eines Technikers als erforderlich, beanspruchen die Reparaturen weniger Zeit, da er auf dem Weg zum Einsatzort detaillierte Informationen über die Ursache erhält. Zudem sucht er die Fehlerquelle vor Ort zielgerichtet und kann die Anlage schneller Instand setzen.

Die permanente Überwachung des Aufzugs erlaubt es außerdem, den individuellen Verschleiß der Anlage zu messen. Entsprechend können Inspektionsbesuche daraufhin angepasst werden. Der Techniker kann sich vorbereiten und die benötigten Ersatzteile rechtzeitig beschaffen. Anschließend bewertet er die Vorschläge des Systems. Mit diesem wichtigen Feedback aus tausenden Einsätzen erhöht sich die Intelligenz des Systems Tag für Tag.

Digitale Personenbefreiung

Eine weitere wichtige Funktion, die eine Digitalisierung der Aufzugsanlage erschließt, ist die digitale Personenbefreiung. Eingeschlossene Personen in einem defekten Aufzug – das ist auch aus Sicht des Betreibers kein wünschenswertes Szenario. Mittels digitaler Steuerung können solche Situationen deutlich entschärft werden: Hier wird die Fehlermeldung unverzüglich an die Wartungsfirma übertragen, die die Ursache in vielen Fällen über eine 4G-Internetverbindung beheben kann.

Anstatt im Schnitt 30 Minuten oder mehr auf die Befreiung warten zu müssen, werden eingeschlossene Personen in vielen Fällen bereits innerhalb von nur fünf Minuten befreit. Zudem ist der Aufzug danach oft sofort wieder betriebsbereit. Das reduziert Ausfallzeiten, erhöht die Sicherheit sowie den Nutzungskomfort erheblich.

Cyber-GBU für maximale Sicherheit

Ein gelegentlich geäußerter Einwand in puncto Digitalisierung von Aufzügen ist das Thema Cybersicherheit. Um Risiken in diesem Bereich auf ein Minimum zu reduzieren, fordert die Technische Regel zur Betriebssicherheit (TRBS) 1115-1 von Betreibern ihre Anlagen auf Cybersicherheit zu bewerten. Hersteller wie Schindler Deutschland bieten ihren Kunden eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung (GBU) inklusive der Überprüfung der Cybersicherheit (Cyber-GBU) an.

Diese Dienstleistung enthält eine umfassende Bewertung zu möglichen Risiken durch potenzielle Cyberbedrohungen. Die Experten erstellen, sofern erforderlich, einen Maßnahmenplan, der auf den optimalen Schutz der Anlage abzielt.

Anlagen, die jetzt im Zuge der 2G-Umstellung digital nachgerüstet werden, sind bereits bestmöglich gegen Cyber-Gefahren geschützt. Die Vorlage einer Cyber-GBU ist dennoch gesetzlich verpflichtend und kann im Zuge der Umrüstung mit erstellt werden.

Auch nicht-digitale Aufzüge zur Cyber-GBU verpflichtet

Wichtig zu wissen: Der Gesetzgeber verpflichtet Betreiber nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) alle auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige Maßnahmen für das sichere Verwenden von Arbeitsmitteln abzuleiten. Die vorgenannte technische Regel TRBS 1115-1 fordert den Schutz gegen Cyberbedrohungen – das betrifft auch nicht digitalisierte Aufzugsanlagen. Fehlt der Aufzugsanlage eine Cyber-GBU, bewerten die zugelassenen Überwachungsstellen dies als Mangel im Prüfprotokoll.

Fazit: Die Zukunft beginnt jetzt

Die Abschaltung des 2G-Netzes ist eine notwendige Weichenstellung auf dem Weg in eine digitalisierte Zukunft. Für Aufzugsbetreiber bedeutet dies mehr als nur eine technische Anpassung: Es ist die Gelegenheit, den Betrieb zu optimieren, die Sicherheit und Verfügbarkeit der Anlage zu erhöhen und die Nutzerzufriedenheit zu steigern. Mit innovativen Lösungen wie Remote-Monitoring, digitaler Fernentstörung, Personenbefreiung und Cyber-GBU ist der Weg für die digitale Ära des Aufzugsmanagements geebnet.

Aufgrund des zu erwartenden Ansturms im Zuge der näher rückenden 2G-Abschaltung sind Aufzugsbetreiber gut beraten, die Umstellung ihrer Anlage jetzt zügig anzugehen. Auf diese Weise vermeiden Sie Fristüberschreitungen und profitieren zeitnah von den Vorzügen des digitalen Aufzugs.


Ralf Schlüter ist für das Service Fulfillment bei Schindler Deutschland verantwortlich und zudem Head of Digital Service Products. Seit mehr als 30 Jahren ist er bei Schindler in unterschiedlichen operativen Verantwortungen in den Bereichen Neuanlage, Modernisierung und Service tätig.

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Digital? Ja. Sicher? Noch lange nicht. – Warum wir jetzt klare Linien für die digitale Zukunft ziehen müssen

Gerd Warda, Foto: krimiwa

Liebe Leserinnen und Leser.

Von der Cybersicherheit über die Abschaltung des 2G-Netzes bis hin zum Glasfaserausbau – Deutschland steht an einem digitalen Scheideweg. Doch wenn aus Potenzialen keine praxistauglichen Lösungen werden, droht der Fortschritt zur Farce zu verkommen.

Deutschland ist digital – zumindest auf den ersten Blick. Wir kommunizieren per Mail, posten in sozialen Netzwerken und steuern unsere Heizung per App. Doch der digitale Alltag im Jahr 2025 zeigt vor allem eines: Wir bewegen uns auf einem fragilen Fundament. Die digitale Transformation ist in vielen Bereichen zu schnell für die Strukturen, zu langsam für den Wettbewerb und vor allem: zu wenig sicher für eine moderne Gesellschaft.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bringt es auf den Punkt: Cybersicherheit muss menschzentriert gestaltet sein – oder sie findet schlicht nicht statt. In seinem aktuellen Whitepaper fordert das BSI, Sicherheitsmaßnahmen endlich so zu denken, dass sie nicht nur technisch brillant, sondern vor allem nutzerfreundlich sind. Denn was nicht verstanden oder genutzt wird, schützt niemanden. Sicherheit muss sich in der Lebensrealität der Menschen verankern – von der Wohnungswirtschaft bis zur Verwaltung. Mehr im Artikel Usable Security: Menschzentrierte Cybersicherheit als zentrales Qualitätsmerkmal

Die 2G-Abschaltung – Modernisierung mit Ansage

Ein weiteres Beispiel, wie digitale Infrastruktur zur Herausforderung wird, zeigt sich am Horizont des Mobilfunks: Die Deutsche Telekom schaltet 2028 das 2G-Netz ab. Was für Smartphone-Nutzer kaum bemerkbar ist, ist für Betreiber von Aufzugsanlagen eine kleine technische Revolution mit großem Handlungsdruck.

Rund 400.000 Aufzüge in Deutschland kommunizieren im Notfall derzeit über das GSM-Netz – und stehen damit vor dem digitalen Aus, wenn nicht rechtzeitig modernisiert wird. Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, funktionierende Zwei-Wege-Notrufsysteme sicherzustellen. Wer jetzt nicht plant und handelt, riskiert nicht nur Betriebsausfälle, sondern auch Haftungsrisiken.

Doch die 2G-Abschaltung ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance zur umfassenden Digitalisierung bestehender Anlagen. Wer in neue Kommunikationssysteme investiert, kann gleichzeitig Fernwartung, Diagnosefunktionen und Energieverbrauchsmonitoring integrieren. Damit wird die Anlage nicht nur sicherer, sondern auch effizienter – und das ist im Gebäudebestand die wahre Währung der Zukunft. Lesen Sie den Beitrag Die Abschaltung des 2G-Netzes: Herausforderung und Chance für Aufzugsbetreiber.

Glasfaser für alle – aber bitte nicht gegen alle

Parallel zur technischen Infrastrukturdebatte um Aufzüge und Notrufsysteme sorgt auch die Digitalstrategie des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) für Kritik – insbesondere bei der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Die Eckpunkte für einen beschleunigten Glasfaserausbau stoßen bei den drei maßgeblichen Branchenverbänden auf einhelligen Widerspruch.

Kai Warnecke von Haus & Grund warnt vor einem „Eingriff zulasten der Eigentumsrechte“. Eine Ausweitung der Duldungspflichten, wie sie derzeit im Raum steht, schafft laut Warnecke keine Klarheit, sondern Konfliktpotenzial – und das in einer Phase, in der Investitionen und Kooperationen gefördert werden müssten, nicht erschwert.

Axel Gedaschko vom GdW kritisiert ebenfalls die geplante Regulierungswut. Statt praktikabler Anreize sieht er eine gefährliche Tendenz zur Überregulierung. „Wir brauchen keine Zwangsmaßnahmen, sondern investitionsfreundliche Rahmenbedingungen“, so sein deutliches Fazit.

Und auch Dirk Salewski vom BFW stellt klar: „Kontraproduktive Eingriffe in Grundrechte und Wettbewerb gefährden die Investitionsbereitschaft unserer Unternehmen.“ Wer Glasfaser erzwingen will, statt Partnerschaften zu fördern, torpediert die Grundlagen des bisherigen Ausbaus. Mehr in dieser Ausgabe.

Deutschland digital – aber nur mit den richtigen Bedingungen

Deutschland ist auf dem Weg in die digitale Zukunft – doch dieser Weg ist noch lange nicht gepflastert. Ob bei Cybersicherheit, beim Mobilfunknetz oder beim Glasfaserausbau: Es braucht eine Strategie, die nicht nur auf Geschwindigkeit, sondern auf Qualität, Sicherheit und Kooperation setzt.

Was wir jetzt brauchen, sind klare Leitplanken: Cybersicherheit muss zur Alltagskompetenz werden. Technische Modernisierung darf nicht aufgeschoben werden – gerade im Bestand. Glasfaser muss im Dialog mit Eigentümern und Betreibern entstehen, nicht gegen sie.

Denn eines ist klar: Der digitale Fortschritt kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten eingebunden, ernst genommen und unterstützt werden. Nur so wird aus der Vision einer smarten Infrastruktur Wirklichkeit – und Deutschland tatsächlich digital.

September 2025 – Wohnungswirtschaft digital. Ausgabe 43 – mit vielen neuen Anregungen.

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Ihr Gerd Warda

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KI und Nachhaltigkeit: Antworten, wenn Effizienz auf Energiehunger trifft

Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung: Starkes Signal für den Ausbau, schwaches Signal für die Nachhaltigkeit
Philip Grawe, Geschäftsführer bei Prior1. Foto: Bildrechte: Prior1

Von Philip Grawe, Teamkoordination und Beratung bei Prior1

Generative KI bringt spürbare Effizienzgewinne. Gleichzeitig verbraucht eine ChatGPT-Anfrage bis zu zehn Mal mehr Energie als eine Google-Suche. (1) Für Unternehmen entsteht damit ein komplexes Spannungsfeld zwischen Produktivitätsvorteilen und Nachhaltigkeitszielen. Der Rechenzentrumsspezialist Prior1 zeigt, wie mit diesem Dilemma konstruktiv umgegangen werden kann. Als Gemeinwohl-bilanziertes Unternehmen steht der Mittelständler vor der Herausforderung, KI-Potenziale zu nutzen, ohne die eigenen Klimaziele zu konterkarieren.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Eine Studie von Harvard und der Federal Reserve Bank of St. Louis zeigt, dass Nutzer generativer KI in den Stunden, in denen sie KI nutzen, 33 % produktiver sind. (2) Die Zeitersparnis beträgt im Schnitt 5,4 % der Arbeitszeit. Das entspricht etwa 2,2 Stunden bei einer 40-Stunden-Woche. Intensive Nutzer berichten von noch größeren Effekten: 33,5 % der täglichen KI-Anwender sparen vier Stunden oder mehr pro Woche ein. (3) McKinsey schätzte bereits 2024 das globale jährliche Produktivitätspotenzial durch GenKI auf 2,4 bis 4,1 Billionen Euro. (4) Besonders in wissensintensiven Branchen wie IT und Datenanalyse sind größere Produktivitätsgewinne messbar.

Doch diese Effizienz hat ihren Preis: Während eine Google-Suche etwa 0,3 Wattstunden benötigt, schlägt eine Chatbot-Anfrage, je nach Komplexität der Anfrage, mit bis zu 2,9 Wattstunden zu Buche. (5) Anders ausgedrückt: Eine Google-Suche verursacht etwa 1,5 Gramm CO₂, eine ChatGPT-Anfrage je nach Infrastruktur zwischen 2,5 und 5 Gramm CO₂. Bei ungünstigem Strommix kann der Wert sogar auf 80 Gramm pro Anfrage steigen. (6) Auf Milliarden täglicher Prompts gerechnet, ergibt sich ein relevanter Klimafußabdruck.

Weniger Klicks, mehr Wirkung: Wie Effizienz die Bilanz verbessert

Tatsächlich gibt es Argumente, die Hoffnung machen. Eine vergleichende Studie von Xu et al. (2023) untersuchte drei typische Wissensaufgaben – von der Faktenfrage bis zur komplexen Analyse – und zeigte: Mit ChatGPT lassen sie sich im Schnitt 40 % schneller erledigen als mit einer klassischen Websuche (7).

Die Details sprechen für sich:

  • Faktenfrage: 1,8 Min (ChatGPT) vs. 3,4 Min (Google)
  • Komplexe Aufgabe: 7,1 Min vs. 11,8 Min
  • Gesamtdauer: 11,4 Min vs. 18,8 Min

Hinzu kommt: ChatGPT-User formulieren deutlich präzisere Prompts als Google-Suchende. Sie verwenden im Schnitt 37 statt 12 Zeichen für eine Suche. Das führt zu gezielteren Ergebnissen, weniger Klickpfaden, weniger Seitenaufrufen. Und damit: geringerer Rechenlast auf Nutzerseite. Weniger Umwege sparen nicht nur Zeit, sondern auch Energie.

Auch bei Prior1 zeigt sich dies im Alltag: Pro- und Contra-Analysen für Nachhaltigkeitsentscheidungen oder thematische Dossiers für Kundentermine werden mit ChatGPT in Minuten erstellt – früher dauerten solche Aufgaben oft Stunden. Die direkte Nutzbarkeit der Antworten senkt die kognitive Belastung und ermöglicht schnellere Entscheidungen, etwa bei der Bewertung neuer Technologien im Rechenzentrumsbetrieb.

So wird KI zum echten Effizienzhebel, bei gleichbleibend hohem Qualitätsanspruch. Zugleich ist ein kritischer Blick erforderlich: Untersuchungen weisen darauf hin, dass KI-generierte Inhalte zwar schneller verfügbar, aber mitunter oberflächlicher sind. Prior1 nutzt die gewonnene Zeit daher gezielt für die inhaltliche Prüfung und Qualitätssicherung, denn Effizienz darf nicht auf Kosten der Substanz gehen.

Lebenszyklusbasierte CO₂-Bilanz generativer KI: Einflussfaktoren und Einsparpotenziale (8)

Die CO₂-Bilanz generativer KI ergibt sich nicht allein aus dem Stromverbrauch pro Anfrage, sondern vor allem aus den Emissionen über den gesamten Lebenszyklus der eingesetzten Rechenzentrumsinfrastruktur. Studien zeigen, dass ein großer Anteil der sogenannten Scope-3-Emissionen durch die Herstellung und den Betrieb der IT-Hardware verursacht wird. So entfallen etwa 50 bis 85 % der embodied carbon-Emissionen in Rechenzentren auf die IT-Hardware selbst, also Server, Speicher und Netzwerkkomponenten. Weitere relevante Anteile entfallen auf Kühlsysteme und andere Gebäudetechnik, die für den Betrieb der Rechenzentren notwendig sind.

Eine Verlängerung der Lebensdauer von Servern hat dabei einen erheblichen Effekt auf die Gesamtemissionen: Wird die durchschnittliche Nutzungsdauer von vier auf acht Jahre verdoppelt, können die jährlichen CO₂-Emissionen durch die Herstellung neuer Hardware deutlich reduziert werden. Konkrete Berechnungen zeigen, dass bei einem mittelgroßen Rechenzentrum mit mehreren hundert Servern dadurch Einsparungen von mehreren Dutzend Tonnen CO₂ pro Jahr möglich sind.

Zusätzlich bietet der Einsatz von Low-Carbon-Hardware, etwa energieeffizienterer Komponenten oder wiederaufbereiteter Geräte, weitere signifikante Einsparpotenziale. Solche Maßnahmen können die embodied carbon-Emissionen um bis zu 40 % verringern. Zusammen mit einer längeren Lebensdauer und effizienteren Kühlsystemen trägt dies maßgeblich dazu bei, den ökologischen Fußabdruck von KI-Infrastrukturen nachhaltig zu senken.

Hardware-Revolution: 99,8 % weniger Energie möglich

Der Energiebedarf eines KI-Modells hängt zudem maßgeblich von der eingesetzten Hardware, der Modellarchitektur und der Trainingsstrategie ab. Die technische Entwicklung macht dabei rasante Fortschritte: Spezialisierte KI-Chips wie die NVIDIA H100-GPU bieten bis zu 30 % höhere Energieeffizienz und bis zu doppelte Rechenleistung gegenüber ihren Vorgängern.

Noch deutlicher sind die Einsparungen durch neue Chiplet-Architekturen: Das chinesische Cambricon-LLM-Design reduziert laut Hersteller den Energiebedarf pro Token um bis zu 99,8 % im Vergleich zu klassischen GPU-Setups für GPT-3. Auch auf Software-Ebene gibt es große Fortschritte: Der Algorithmus FlashAttention 3 steigert die GPU-Auslastung von etwa 35 % auf 75 %. Mixture-of-Experts-Architekturen aktivieren pro Anfrage nur rund 20 % der Modellparameter und sparen so bis zu 60 % Energie – ohne Qualitätsverlust. (9)

Der Strommix entscheidet über die Klimabilanz

Auch die effizienteste Hardware nützt wenig, wenn sie mit Kohlestrom betrieben wird. Entscheidender als die reine Energieeffizienz ist daher der Strommix: Bei 100 % erneuerbarer Energie sinken die Emissionen einer GPT-4-Anfrage auf etwa 1,2 Gramm CO₂. Bei kohledominierten Stromnetzen steigen sie auf bis zu 80 Gramm (10).

Die Unterschiede zwischen den Ländern sind dramatisch: Frankreichs Strommix verursacht nur 44 Gramm CO₂ pro Kilowattstunde, Deutschland liegt bei durchschnittlich 400 Gramm (11). Zu berücksichtigen ist jedoch, dass Frankreichs niedrige CO₂-Emissionen maßgeblich auf den hohen Anteil der Kernenergie im Strommix zurückzuführen sind.

Prior1: Governance statt Verbote

Als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat Prior1 ein strukturiertes und wertebasiertes Governance-Modell für den KI-Einsatz etabliert. Dabei verfolgt das Unternehmen einen proaktiven, chancenorientierten Ansatz: Generative KI soll nicht verboten oder ausgebremst, sondern verantwortungsvoll gestaltet werden. Die KI-Richtlinie des Unternehmens regelt den internen Einsatz generativer Systeme wie ChatGPT und orientiert sich an ethischen Grundwerten wie Transparenz, Fairness, ökologischer Verantwortung und Gemeinwohlorientierung.

Um dies in der Praxis umzusetzen, verfolgt Prior1 ein mehrstufiges Konzept. Vier zentrale Säulen bilden das Rückgrat der KI-Governance:

  • KI-Bootcamps vermitteln allen Mitarbeitenden nicht nur technische Grundlagen, sondern auch kritische Perspektiven auf den KI-Einsatz im Unternehmenskontext.
  • „Hop-On“-Begleitungen helfen Teams dabei, KI in reale Prozesse zu integrieren. Erfahrene Kolleginnen und Kollegen begleiten die ersten Schritte, geben Feedback und machen konkrete Potenziale sichtbar.
  • Ein interner Kompetenzkreis entwickelt die unternehmensweite KI-Nutzung weiter, bewertet neue Anwendungsfälle und sorgt für kontinuierliche Qualitätskontrolle sowie ethische Reflexion.
  • Mitarbeitende werden für mögliche Risiken sensibilisiert und dazu angehalten, KI-generierte Inhalte nicht ungeprüft zu verwenden.

Diese Struktur ist nötig, denn die Risiken unkritischer KI-Nutzung sind real: Drei Viertel der Nutzer übernehmen KI-Vorschläge ohne Prüfung (12). Andere Untersuchungen sprechen von einem „Kompetenzvakuum“: KI ersetzt Denkprozesse, statt sie zu unterstützen. Daher warnen Experten vor einem kollektiven Kompetenzverlust, bei dem Fähigkeiten verloren gehen, sobald sie nicht mehr von Menschen selbst aus- bzw. eingeübt werden (13). Prior1 begegnet dieser Entwicklung mit aktiver Aufklärung und institutionalisierter Reflexion, nicht zuletzt, um die eigene Innovationsfähigkeit langfristig zu sichern.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem „Human-in-the-Loop“-Prinzip: Entscheidungen mit ethischer Tragweite bleiben grundsätzlich in menschlicher Verantwortung. Prior1 versteht KI nicht als Ersatz, sondern als Verstärker menschlicher Kompetenz. Die aktive Gestaltung dieses Spannungsfelds zwischen Innovation und Verantwortung macht das Unternehmen zu einem glaubwürdigen Vorreiter für nachhaltige KI-Nutzung im Mittelstand, weit über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus.

Rechenzentrum mit Klimaschutz-DNA

Prior1s eigene Infrastruktur zeigt, wie sich Rechenzentren nachhaltiger betreiben lassen. Das Unternehmen nutzt 100 % zertifizierten Grünstrom durch direkte Abnahmeverträge mit regenerativen Erzeugern.

Für Wartung und Service der Kundenrechenzentren bietet das Unternehmen mit Prior1-360 ein KI-unterstütztes System, das den Stromverbrauch analysiert sowie CO₂-Emissionen und thermische Lasten in Echtzeit misst. KI-gestützte Mustererkennung identifiziert Anomalien und glättet Lastspitzen – ein direkter Beitrag zur Effizienzsteigerung im Rechenzentrumsbetrieb.

EU AI Act gibt Rückenwind

Ab August 2026 sind für Hochrisiko-KI-Anwendungen technische Dokumentationen über Energieverbrauch und CO₂-Emissionen erforderlich. Vollständige Compliance-Prozesse greifen ab August 2027.

Zwar gelten für kleine und mittlere Unternehmen vereinfachte Verfahren – etwa durch sogenannte Regulatory Sandboxes oder schlankere Formulare. Doch auch sie müssen bei bestimmten Anwendungen Transparenzberichte und Lifecycle-Daten vorlegen. Damit wird Nachhaltigkeit nicht nur ethisch, sondern regulatorisch relevant. Für Unternehmen wie Prior1, die schon heute auf Monitoring, Grünstrom und Governance setzen, bietet der AI Act Rückenwind: Pioniere werden gesetzlich bestätigt.(14)

Realitätscheck: Kein Patentrezept in Sicht

Der Energiebedarf von KI-Modellen hängt stark von der eingesetzten Hardware, der Architektur des Modells und der Trainingsstrategie ab. Fortschritte in der Hardwareentwicklung, wie spezialisierte KI-Chips, und algorithmische Verbesserungen tragen dazu bei, die Energieeffizienz kontinuierlich zu steigern. So können moderne KI-Chips im Vergleich zu älteren Generationen deutlich weniger Strom verbrauchen und gleichzeitig mehr Leistung bieten.

Trotz dieser Effizienzgewinne bleibt der Energieverbrauch von KI-Anwendungen im Vergleich zu klassischen IT-Anwendungen und Suchmaschinen deutlich höher. Schätzungen zufolge kann der Energiebedarf pro Token durch algorithmische Verbesserungen in den kommenden Jahren um 30 bis 50 Prozent sinken. Dennoch verursachen KI-Systeme weiterhin ein Vielfaches an CO₂-Emissionen im Vergleich zu traditionellen Suchanfragen, abhängig vom Strommix und der Infrastruktur.

Entscheidend für Unternehmen wird sein, wie sie diese Effizienzgewinne nutzen: Werden KI-Technologien als Ersatz für bestehende Arbeitsweisen eingesetzt, können sie den Mehrverbrauch rechtfertigen und zu Produktivitätssteigerungen führen. Werden sie jedoch zusätzlich zu bisherigen Prozessen verwendet, steigt der Gesamtenergieverbrauch weiter an.

Fazit: Technik mit Haltung

Generative KI stellt Unternehmen vor ein komplexes Optimierungsproblem: Die Produktivitätsgewinne sind messbar und real, der Energiemehrverbrauch aber ebenso. Es gibt keine einfachen Antworten, aber durchdachte Ansätze für den Umgang mit diesem Spannungsfeld.

Prior1 zeigt als GWÖ-zertifiziertes Unternehmen einen möglichen Weg: durch technische Optimierung, verantwortungsvolle Governance und konsequenten Einsatz erneuerbarer Energien. Das Prinzip lautet: Technik mit Haltung, Effizienz mit Verantwortung.

Quellen:

1 https://energynewsmagazine.at/2025/06/06/gen-ki-energiehunger-mit-folgen/
2 https://www.nber.org/papers/w31161
3 https://www.stlouisfed.org/on-the-economy/2025/feb/impact-generative-ai-work-productivity
4 https://ki-marketing.com/mckinsey-studie-milliarden-potenzial-von-generative-ai
5 https://de.euronews.com/my-europe/2025/03/17/chatgpt-deepseek-co-wie-viel-energie-verbrauchen-ki-gestutzte-chatbots
6 https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/strom-verbrauch-ki-effizienz-umwelt-klima-100.html
7 https://arxiv.org/pdf/2307.01135
8 https://www.techcarbonstandard.org/technology-categories/lifecycle/example/server
| https://nordiccomputer.com/resources/blog/carbon-emissions-generated-by-server-production-and-how-to-reduce-them/
| https://www.3ds.com/sustainability/decarbonization/decarbonizing-industry-operations/data-center-innovation
| https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/40307558/
| https://scope3magazine.com/scope-1-2-and-3/data-centres-must-balance-ai-growth-and-sustainability
9 https://www.nvidia.com/en-us/data-center/h100/  
| https://arxiv.org/abs/2409.15654
| https://arxiv.org/pdf/2405.02863.pdf
| https://arxiv.org/pdf/2305.14618.pdf

10 arXiv:2307.03214
11 https://www.iea.org/reports/co2-emissions-in-2023
12 https://www.handelsblatt.com/technik/ki/kuenstliche-intelligenz-laut-einer-umfrage-ueberprueft-nur-jeder-vierte-ki-ergebnisse/100125485.html
13 https://hochschulforumdigitalisierung.de/publikationen/diskussionspapier-25-deskilling-durch-kuenstliche-intelligenz/
14 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689

Die Prior1 GmbH ist der Experte bei allen Fragen rund um ein betriebssicheres und effizientes Rechenzentrum, unabhängig von Branchen oder Unternehmensgröße. Das 80 MitarbeiterInnen starke, inhabergeführte Unternehmen mit Hauptsitz in Sankt Augustin sowie weiteren Niederlassungen in Berlin, Karlsruhe, München und Weitefeld hat sich nicht nur auf die Planung, den Bau, die Wartung und die Ausstattung von Rechenzentren und Serverräumen spezialisiert.

Vielmehr ist es auch die erste Wahl, wenn es um Betriebsoptimierungen und Strategien bezüglich Outsourcing und Colocation geht. Netzwerkplanungen und -verkabelung, Zertifizierungen wie Blauer Engel oder verschiedene Workshops zu Energieeffizienzanalysen oder umfassender RZ-Check gehören ebenso in das Aufgabengebiet. Parallel dazu leistet das eigene Montage- und Serviceteam seinen Beitrag zum ausfallsicheren Betrieb der IT-Infrastruktur. Dank der jahrzehntelangen Erfahrung werden so passgenaue Lösungen für den physikalischen IT-Schutz ermittelt.

Die Errichtung des Rechenzentrums als schlüsselfertige Umsetzung erfolgt als Generalunternehmer oder Bauherrenvertreter unter anderem für Raum-in-Raum-Systeme, Container, IT-Safe, Klimatisierung und Brandschutz. Konform der Unternehmensmission „Prior1 strebt nach unternehmerischer Freiheit durch nachhaltiges und menschliches Wirtschaften!“ nimmt neben höchster Qualität in Umsetzung und Service auch der verantwortungsvolle Umgang mit der Umwelt einen hohen Stellenwert ein.

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Messe Heikom – Mit fast 60 Aussteller ausgebucht – Gebäudedaten in den Fokus

Messe Heikom - ausgebucht - Gebäudedaten in den Fokus
Volle Stände und fachlicher Austausch, wie hier bei der letzten Heikom. Zur Heikom 2025 in Erfurt erwarten die fast 60 Aussteller über 1.000 Besucher. Dies nicht ohne Grund wie Deumess-Vorstand Hartmut Michels sagt: „Die Heikom entwickelt sich exakt so, wie wir es uns erhofft haben: als ein zentraler Event für digitales Energie- und Gebäudemanagement in Deutschland.“ Foto: DEUMESS

Die neue Fachmesse Heikom für digitales Energie- und Gebäudemanagement stößt in der Branche auf viel positive Resonanz. Mit annähernd 60 Ausstellern ist die Fläche der Messe, die am 22. und 23. Oktober 2025 in Halle 1 der Messe Erfurt stattfindet, komplett ausgebucht. Veranstalter ist der Deumess e.V., das Netzwerk mittelständischer Unternehmen der Energie- und Immobilienbranche.

Die Messe richtet sich an Entscheider und leitende technische Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen und -verwaltungen, Facility-Management, großen Architektur- und Planungsbüros und natürlich Sub- und Smart-Metering-Anbietern. Der Event bringt etablierte Anbieter und Startups rund um die Nutzung von Gebäude- und Energiedaten zusammen und bietet ein umfangreiches Rahmenprogramm mit Fachvorträgen, Diskussionen, virtuellen Technologien und einer Abendveranstaltung. Die Veranstalter erwarten über 1.000 Gäste auf der Heikom.

Unterstützt wird die Messe von zwei starken Premium-Sponsoren: Qundis und Engelmann Sensor. Beide Unternehmen zählen zu den technologischen Größen für Messtechnik und Digitalisierung im Immobilienbereich in Deutschland.

Digitale Innovationen stehen im Zentrum

Passend zum Leitthema Digitalisierung ist der politische Impulsvortrag: Steffen Schütz, Thüringer Minister für Digitales und Infrastruktur, spricht am ersten Messetag zur Rolle von Daten und Digitalisierung im Gebäudebereich.

Smart Cave zeigt auf der Heikom, wie sich Gebäude und Gebäudetechnik digital veranschaulichen und präsentieren lassen. Foto: Smart Cave Solutions KG

Wie das in der Praxis aussehen kann, präsentiert das Startup Smart Cave am Stand des Fraunhofer Instituts Fokus: Das sogenannte Heikom-Haus ist ein virtuell begehbares Mehrfamilienhaus, das moderne Messtechnik und die Integration eines zukunftsfähigen Energiesystems zeigt. Die immersive Virtual-Reality-Installation erlaubt einen praxisnahen Einblick in die Gebäudetechnik der Zukunft – ganz ohne VR-Brille.

Darüber hinaus präsentieren die Aussteller Entwicklungen rund um Sensorik, Erfassung und Messgeräte, Abrechnung und Transparenz von Energieverbrauch und -flüssen, die Digitalisierung von Anlagen zur Wärme- und Warmwassererzeugung, die Einbindung von Mieterstromkonzepten sowie Rauchwarnmelder.

Breites Bühnenprogramm und Startup-Area

Das begleitende Bühnenprogramm der Messe gliedert sich in fünf thematische Schwerpunkte mit insgesamt 20 Vorträgen und mehreren Diskussionspanels. Im Fokus stehen dabei Mieterstrom, innovative Softwarelösungen, die intelligente Datenerfassung und Aufbereitung, intelligente Technologien für Steuerung und Auftragsabwicklung sowie die Proptech-Pitches am Ende des ersten Messetages.

Dort setzen Startups einen weiteren Innovationsfokus auf der Heikom: Mit dabei sind Termios, Othermo, Metr, Oracom, Sensaru, Thop Energie Innovationen, Messmonteure, Hosenso und Triowatt. Ihre Lösungen aus dem Proptech-Bereich drehen sich unter anderem um die thermisch-hydraulische Optimierung, die digitale Steuerung von Heizungsanlagen sowie um intelligente Sektorenkopplung.

Deumess-Vorstand Hartmut Michels: „Die Heikom entwickelt sich exakt so, wie wir es uns erhofft haben: als ein zentraler Event für digitales Energie- und Gebäudemanagement in Deutschland.“ Bildrechte: DEUMESS

„Die Heikom entwickelt sich exakt so, wie wir es uns erhofft haben: als ein zentraler Event für digitales Energie- und Gebäudemanagement in Deutschland. Das breite Interesse zeigt, wie sehr der Bedarf an Austausch, Innovation und Vernetzung in diesem Bereich gewachsen ist“, sagt Hartmut Michels, Vorstandsmitglied bei Deumess. „Wir bringen hier Akteure zusammen, die bisher oft getrennt gedacht haben: Sensorik, Datenlieferanten und Softwareunternehmen, Wärme- und Stromversorgung und Mobilität. Genau diese Integration ist der Schlüssel für moderne, energieeffiziente und lebenswerte Immobilien.“

Weitere Informationen sowie Tickets zur Heikom Fachmesse für digitales Energie- und Gebäudemanagement

Über DEUMESS e.V.


Der DEUMESS e.V. ist Interessenvertretung und Netzwerk für rund 220 zumeist eigentümergeführte mittelständische und regionale Unternehmen der Energie- und Immobilienbranche. Gemeinsam gestalten sie durch das Erheben und Nutzbarmachen von Verbrauchsdaten für Wärme, Strom und Wasser die Energiewende in mehr als 4,7 Millionen Wohnungen aktiv mit. Sie installieren dazu Sensorik-Infrastruktur und ermöglichen dadurch Verbrauchstransparenz, die Steuerung von Gebäudetechnik und Energieströmen und die beschleunigte Digitalisierung der Immobilien in ihrer Region. DEUMESS ist der mitgliederstärkste Verein für die digitale Erfassung und Verarbeitung energetischer Daten in Deutschland. Jede fünfte Wohnung in Deutschland erhält Energiedienstleistungen eines Mitgliedes von DEUMESS. Gemeinsam leisten die Mitglieder einen wichtigen Beitrag, Deutschland bis 2045 weitestgehend klimaneutral zu machen.

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