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Systemische Legionellen-Untersuchung: Bedeutung und Durchführung

Legionellen-Untersuchung: Bedeutung und Durchführung
Legionellen sind Bakterien, die im Wasser vorkommen und sich z.B. durch fehlerhafte Trinkwasserinstallationen oder deren fehlerhaften Betrieb exponentiell vermehren können. Dann kann es durch Einatmen von Aerosolnebeln zu schweren Atemwegserkrankungen, wie der Legionärskrankheit, kommen. Foto: adobestock/sonja kury/EyeEm

Von Dr. Georg Scholzen

Das Hauptziel der systemischen Legionellen-Untersuchung ist es, die Präsenz von Legionellen in Wasserquellen zu überprüfen, um potenzielle Gesundheitsrisiken zu identifizieren und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dies ist besonders relevant in Einrichtungen, die vulnerable Bevölkerungsgruppen betreuen, da diese einem höheren Risiko für Infektionen ausgesetzt sind. Dazu zählen dann insbesondere Altenheime, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, aber auch Kindergärten. Allerdings gibt es eine große Dunkelziffer hinsichtlich der tatsächlichen Erkrankten.

Zur Erinnerung: Legionellen sind Bakterien, die im Wasser vorkommen und sich z.B. durch fehlerhafte Trinkwasserinstallationen oder deren fehlerhaften Betrieb exponentiell vermehren können. Dann kann es durch Einatmen von Aerosolnebeln zu schweren Atemwegserkrankungen, wie der Legionärskrankheit, kommen. Daher ist die systemische Legionellen-Untersuchung ein wichtiger Schritt zur Frühdiagnose und Prävention von Legionellen Ausbrüchen in verschiedensten Einrichtungen.

Hintergrund

Die Legionärskrankheit wurde erstmals 1976 während eines Kongresses in Philadelphia identifiziert. Diese pneumonische Erkrankung wird vor allem durch die inhalative Aufnahme von Legionellen aus kontaminiertem Wasser verursacht. Legionella pneumophila finden in warmem Wasser (25 – 45 °C) optimale Wachstumsbedingungen und können beim Einatmen eines aerosolierten Wassers (z.B. beim Duschen) Infektionen auslösen.

Die Bakterien finden sich daher häufig in Warmwasseranlagen, Kühltürmen und größeren Rohrleitungssystemen.

Aber wie groß ist das Problem in Deutschland und welche validen Zahlen von Erkrankungen gibt es dazu?

Bilanz über Legionellen

Seit 2001 ist die Legionellose eine meldepflichtige Erkrankung. Die Zahlen Infizierter sind niedrig, die Dunkelziffer ist allerdings hoch, weil nicht alle Pneumonien auf eine Legionellen-Infektion getestet werden. 2015 rechnete das Robert Koch-Institut unter Berücksichtigung der Untererfassung mit bis zu 30.000 Fällen pro Jahr, diese Zahl dürfte sich mittlerweile auf ca. 60.000 verdoppelt haben (Quelle: https://www.management-krankenhaus.de/news/die-im-dunkeln-sieht-man-nicht).

Klinische Aspekte im Jahr 2023 nach dem Robert Koch Institut in Deutschland.

  • Gesamtfälle mit Krankheitsverlauf angegeben: 2.160
  • Todesfälle: 113 (78 Männer, 35 Frauen). Dies entspricht einer Letalität von 5,2%.
  • Im Vergleich zum Vorjahr sank die Letalität von 6,6% (2022; 96 Todesfälle von 1.454 Erkrankten) auf 5,2% (2023).

Bild 1: Legionellosen nach Meldequartal in Deutschland von 2018-1023 (Quelle: Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2023 (RKI))

Im Fall von 60 % der Infizierten konnte eine Infektionsquelle nachgewiesen werden. Dies waren Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen mit ca. 6 %, Hotelübernachtungen oder ähnliche Unterkünfte 19 % sowie privates/berufliches Umfeld mit 35 %. Betrachtet man zudem noch den Anteil, der keiner Expositionskategorie zugeordnet werden konnte, mit 40 % die größte Gruppe, dann entfällt eine Kontamination im privaten bzw. beruflichen Umfeld als der größte Anteil für eine Infektionsquelle. Hierbei hat das RKI diese Gruppe dem privaten/beruflichen Umfeld zugeordnet. Damit wird ein Anteil von ca. 70 – 75 % der Infektionen im privaten/beruflichen Umfeld laut RKI erworben.

Diese Zahlen zeigen, dass also die Kontamination aus dem privaten/beruflichen Umfeld nicht zu unterschätzen ist.

Untersuchung von Trinkwasserversorgungsanlagen

Daher ist die wiederkehrende Untersuchung auf Legionellen in den Trinkwasserversorgungsanlagen gesetzlich vorgeschrieben. Legionellenuntersuchungen sind in Wasserversorgungsanlagen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mindestens alle 3 Jahre entsprechend den Vorgaben § 14 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung durchzuführen.

Ziel ist eine systemische Untersuchung mit Festlegung repräsentativer Entnahmestellen (DVGW W 551, UBA-Empfehlung 2018,2022). Bei Installationen mit vielen Steigesträngen sind primär Bereiche mit Duschen zu berücksichtigen. Die Festlegung der Probenahmestellen ist durch hygienisch-technisch kompetentes Personal mit nachgewiesener Qualifikation (VDI 6023, DVGW-Schulung, …) zu ermitteln (siehe Bild 2). Alternativ könne auch alle Steigestränge beprobt werden, was aber einen großen Unterschied bei Aufwand und Kosten für Untersuchungen bedeuten.

Durchführung der Untersuchung

  1. Probenahme:
    • Wasserproben: Proben werden aus verschiedenen Wasserquellen, wie Duschanlagen, Trinkwasser sowie Warmwassersystemen, entnommen.
    • Standorte: Besonders zu beachten sind Warmwasserboiler, Kühltürme und hygienesensiblen Einrichtungen.
  2. Laboruntersuchung:
    • Kultivierung: In einem Labor werden die Wasserproben kultiviert, um die Legionellen nachzuweisen. Dies geschieht in der Regel in speziellen Nährmedien, die für die Bakterien optimal sind.
    • Molekularbiologische Verfahren: Neben der Kultivierung können auch PCR-Tests eingesetzt werden, um die Bakterien direkt nachzuweisen.
  3. Bewertung der Ergebnisse:
    • Zulässige Grenzwerte: Die Ergebnisse werden mit den gesetzlichen Grenzwerten verglichen. Übersteigt die Anzahl der Legionellen eine bestimmte Schwelle, müssen sofortige Maßnahmen ergriffen werden.
    • Risikobewertung: Die Ergebnisse werden im Kontext des spezifischen Gesundheitsschutzes der betroffenen Einrichtung interpretiert.

Bild 2: Schema für Probenahme nach Empfehlung des Umweltbundesamtes (Quelle: Gebr. Kemper GmbH & Co.KG)

Wenn der Grenzwert für Legionellen überschritten wird, sind umgehende Maßnahmen erforderlich:

  1. Anzeige an das Gesundheitsamt
  2. Ursachenuntersuchung
  3. Schriftliche Risikoabschätzung
  4. Durchführung von Korrekturmaßnahmen gemäß allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T).

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens sollten in den Umgang mit Legionellen und der Sicherstellung von Hygienestandards geschult werden. Ein Hygienefahrplan ist zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität aufzustellen. Beispielsweise zeigt Bild 3 einen Sanitär Hygiene-Fahrplan für die Trinkwassererwärmung von der Fa. Gebr. Kemper & Co.KG.

Bild 3: Trinkwassererwärmung im Durchlaufprinzip mit KEMPER KTS: geringste Wasservolumen – höchste Trinkwasserhygiene (Quelle: Gebr. Kemper & Co.KG)

Gesundheit der Verbraucher zu schützen und Legionellen-Risiken zu minimieren

Die Trinkwasserverordnung legt klare Regeln fest, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und Legionellen-Risiken zu minimieren. Betreiber von Wasserversorgungsanlagen müssen die geltenden Anforderungen genau einhalten und regelmäßig Untersuchungen durchführen, um die Sicherheit des Trinkwassers zu gewährleisten. Die Untersuchungsstellen sind ebenfalls verpflichtet, Überschreitungen des Grenzwertes direkt zu melden, was den Verbraucherschutz stärkt.

Die systemische Legionellen-Untersuchung ist ein unverzichtbares Instrument zur Gewährleistung der Wasserqualität und zum Schutz der Gesundheit von Menschen in gefährdeten Umgebungen. Regelmäßige Überprüfungen und proaktive Maßnahmen können dazu beitragen, Legionellen-Infektionen wirkungsvoll zu verhindern und Ausbrüche zu vermeiden.

Mit der Sensibilisierung und Schulung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit der Materie können Einrichtungen der Wohnungswirtschaft die Sicherheit für ihre Mieter gewährleisten und das Risiko von Legionellen-Infektionen minimieren.


Dr. Georg Scholzen ist Diplom-Chemiker mit über 20 Jahren Erfahrung in der Verhütung von Leitungswasserschäden. Er war u.a. Sprecher der Projektgruppe „Leitungswasser“ des GDV, Mitglied im Projektkreis „Betrieb und Wartung“ beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.), Autor des Fachbuches „Leitungswasserschäden: Vermeidung – Sanierung – Haftung“ und ist der Experte im FORUM LEITUNGSWASSER der AVW Unternehmensgruppe.

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Präventiver Gebäude-Check im Herbst erspart Kosten im Frühjahr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

Oktober ist Herbstzeit – und damit Prüfungszeit für Gebäude. Während sich die Natur von ihrer leuchtenden Seite zeigt und Meteorologen zwischen Altweibersommer, goldenen Oktobertagen und ersten Bodenfrösten schwanken, beginnt für Wohnungsunternehmen die eigentliche Belastungsprobe: der Übergang in die kalte Jahreszeit.

Denn mit fallenden Blättern und sinkenden Temperaturen steigt die Anfälligkeit der Gebäudehülle für Schäden. Kleine Risse in der Fassade, marode Dachziegel oder undichte Fenster mögen im Spätsommer noch harmlos erscheinen – ab Oktober jedoch kann daraus rasch ein teurer Wasserschaden oder Wärmeverlust werden. Jetzt ist also der richtige Moment, um das Gebäude systematisch zu überprüfen. Nicht als freiwillige Kür, sondern eher als präventive Pflichtmaßnahme. Lesen Sie in dieser Ausgabe den Beitrag von FORUM LEITUNGSWASSER-Chefredakteur Gerd Warda: Jetzt handeln: Warum ein präventiver Gebäude-Check im Herbst unverzichtbar ist?

Die Erfahrung zeigt: Wer vorausschauend handelt, spart langfristig. Das gilt nicht nur für große Wohnungsunternehmen, sondern auch für private Immobilieneigentümer. Die AVW-Unternehmensgruppe und die Plattform Wohnungswirtschaft-heute haben das Thema bereits 2012 mit der „Initiative Schadenprävention“ in den Fokus gerückt – heute ist daraus ein anerkannter Standard geworden. Schadenvermeidung ist kein Randthema mehr, sondern ein ökonomischer Erfolgsfaktor. Lesen Sie hierzu das Gespräch – Über 10 Jahre Schadenprävention – Wie Wohnungsunternehmen durch aktive Vorsorge profitieren – mit Stefan Schenzel, Schadenberater der AVW.

Wie wichtig professionelle Schadenprävention ist, zeigen die alltäglichen Fälle der IfS-Experten: Woher kommt plötzlich die Feuchtigkeit an der Wand? Warum muffiger Geruch im Bad? Wie im Krimi arbeiten sich die Sachverständigen vor – bis zur undichten Whirlpool-Wanne mit Kerzenständer-Romantik und versteckten Druckluftauslässen. Es sind diese Details, die über Schaden oder Sicherheit entscheiden. Und sie zeigen: Auch gepflegte Technik ist nicht automatisch sichere Technik. Die Auflösung lesen Sie in dieser Ausgabe im Beitrag: Großer Wasserschaden durch Whirlpool-Wanne – Was ist passiert?

Ein weiteres Beispiel für strukturelle Prävention bietet die Legionellen Problematik. In dieser 30. Ausgabe von FORUM LEITUNGSWASSER hat Dr. Georg Scholzen einen akuten Fall aus Münster aufgearbeitet. In der aktuellen Ausgabe geht er nun auf die „Systemische Legionellenuntersuchung“ ein – eine Thematik, die noch zu oft unterschätzt wird, aber gerade in der kalten Jahreszeit an Bedeutung gewinnt.

Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Anfang Februar 2026 lädt das VdS zur Fachveranstaltung „Verhütung von Leitungswasserschäden“ nach Köln ein – mit klarem Fokus auf die Wohnungswirtschaft. Die AVW-Gruppe ist mit ihrem FORUM LEITUNGSWASSER Schirmherr dieser Veranstaltung. Hier erfahren Sie mehr.

Der Oktober ist also mehr als nur ein schöner Monat. Er ist ein Weckruf zur Vorsorge. Für Gebäude, für Bewohner – und für eine Wohnungswirtschaft, die heute schon an morgen denkt. Dies und mehr erwartet Sie in dieser Ausgabe von FORUM LEITUNSGWASSER.

Ich wünsche Ihnen eine hilfreiche Lektüre!

Ihr

Hartmut Rösler

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Großer Wasserschaden durch Whirlpool-Wanne – Was ist passiert?

Großer Wasserschaden durch Whirlpool-Wanne – Was ist passiert?
Ansicht der Wannenunterseite mit den gebrochenen Verbindungsstellen (Pfeile). Foto: https://www.ifs-ev.org/

Liebevoll gestaltet sah es aus auf den Bildern, die der Gutachter zusammen mit dem Untersuchungsauftrag zu einem umfangreichen Wasserschaden erhielt. Kerzenständer und Rosen standen auf dem Rand der Whirlpoolwanne, die nun einen Wasserschaden verursacht hatte.

Man hatte sie wohl gern genutzt und dementsprechend auch regelmäßig gepflegt. Picobello war die Wanne sauber, ihre mehrjährige Betriebszeit sah man ihr nicht an, trotz der kleinen Ecken und Spalten, die sich insbesondere im Bereich der Druckluftauslässe am Wannenboden befanden.

Ein weniger schönes Bild zeigte sich unter der Wanne. Hier hatte sich durch eine langanhaltende Feuchtigkeitseinwirkung ordentlich der Schimmel breit gemacht. Woher das Wasser kam, war auch sofort klar: An der Unterseite der Wanne waren an den Verbindern zwischen den Druckluftschläuchen und den Einlässen mehr als die Hälfte der Kunststoffstützhülsen gebrochen, auf denen die Schläuche mittels Einohrschellen befestigt waren.

Die Frage war nun, warum waren so viele der Stützhülsen gebrochen? Hatte man beim Einbau die Wanne falsch abgestellt?

Detailansicht eines Verbinders mit einem gebrochenen Anschluss. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Nein, an der Unterseite befand sich ein stabiles Metallgestell, das auch die Leitungen und Anschlussteile vor einer großflächigen mechanischen Einwirkung schützte.

Gab es einen Produktmangel durch einen Fehler im Spritzgussverfahren? An so vielen Teilen gleichzeitig? Äußerst unwahrscheinlich. Oder lag ein Fehler bei der Erstellung der Verbindung mit den Ohrenklemmen? Den Spuren an der Klemmstelle zufolge waren die Verbindung nach den Vorgaben des Schellenherstellers erfolgt. Was nun?

Die Bruchflächen zeigten alle fast identische Bruchmerkmale; sie waren spröde gebrochen. Erst ein Blick in das Schlauchinnere sollte die Lösung bringen. Hier waren die Schläuche schwarz verfärbt, und diese Verfärbungen befanden sich auch im Bereich der Bruchstellen. Es musste zu einer Chemikalieneinwirkung auf die Stützhülsen gekommen sein. Diese hatte den Kunststoff derart geschwächt, dass er die sonst üblichen Belastungen nicht mehr ausgehalten hatte.

Ansicht der Wannenunterseite mit den gebrochenen Verbindungsstellen (Pfeile). Foto: https://www.ifs-ev.org/

Um welche Chemikalie es sich handelte, ist aufgrund der Flüchtigkeit oft nicht mehr zu ermitteln. Klar war aber, dass die Substanz „auf dem Wasserweg“ an die spätere Schadenstelle gekommen war. Die Vermutung liegt nahe, dass es sich hierbei um ein ungeeignetes Reinigungsmittel gehandelt hatte, das dem Zustand der Wanne zufolge wohl auch öfter verwendet wurde. Beim Reinigen gelangte es durch die Whirlpooldüsen an die Schlauchanschlüsse und damit an die Stützhülsen. Es konnte längere Zeit in den Schläuchen verbleiben und sein Unheil anrichten, da diese nur langsam abtrocknen.

Reinigungsmittel sollten stets nur für den vorhergesehenen Zweck und in der korrekten Dosierung verwendet werden, sonst können Oberflächen und Bauteile nachhaltig beschädigt werden und versagen. (SBO)

Ein Gastbeitrag des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, IFS e.V. Weitere Informationen unter www.ifs-ev.org/

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ROT statt GRAU – Planer vernachlässigten besondere Anforderungen

Das Bild zeigt die betroffene Abwasserleitung. Der durchfeuchtete Fußboden und die unteren Wandbereiche wurden bereits entfernt. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Nach Leitungswasserschäden entsteht neben den Kosten für die Sanierung oft ein erheblicher Aufwand, weil die betroffenen Gebäude oder Gebäudeteile zunächst nicht mehr genutzt werden können. In einem Krankenhaus waren davon mehrere Behandlungsräume betroffen, nachdem eine erst knapp zehn Jahre alte Abwasserleitung undicht wurde.

IFS-Gutachter untersuchten den Schaden und stellten fest, dass Innenkorrosion zu dem Loch in der Rohrwand geführt hatte. Einen Produktfehler an dem gusseisernen Abwasserrohr konnten sie ausschließen.

Nahaufnahme des Wanddurchbruchs; außen sind an dem Rohr keine Korrosionsspuren zu sehen. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Auf die Schadenursache wies unter anderem dessen Farbe hin: Es handelte sich um ein SML-Rohr, wie es für die gewöhnliche Hausentwässerung verwendet wird. Diese Rohre sind rot. KML-Rohre hingegen sind grau. Durch eine andere Innenbeschichtung sind sie chemikalienbeständig und damit zum Beispiel für aggressive Laborabwässer geeignet.

Fachleuten ist die Bedeutung der Rohrfarben bekannt. Die betroffene Abwasserleitung gehörte zur Sterilisationsanlage der Klinik. Der mögliche pH-Wert der Abwässer konnte daher zwischen 2 und 13, oder auch „sehr sauer“ und „stark alkalisch“ schwanken. Für die gesamte Leitung hätten aus diesem Grund KML-Rohre verwendet werden müssen.

In Teilbereichen war dies auch geschehen, nämlich direkt unter der Sterilisationsanlage. Dieser Leitungsabschnitt wurde allerdings von einer anderen Firma erstellt als der betroffene. Eine Erklärung fanden die Gutachter in den Unterlagen.

Während die Firma, die die Anlage selbst und die unmittelbar darunter liegenden Rohre installiert hatte, sich der besonderen Anforderungen bewusst war, fehlte diese Information der Firma, die den Auftrag für die Erstellung der Entsorgungsleitung bekommen hatte. Schon in deren Angebot waren lediglich SML-Rohre aufgeführt. Doch auch im Preisspiegel für die Leitung, der von den Planern erstellt wird, wurde keine Eignung für die aggressiven Laborabwässer erwähnt.

In diesem Teil der Abwasserleitung sind sowohl die roten SML-Rohre als auch die grauen KML-Rohre verbaut. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Dem Planungsbüro oblag auch die Bauleitung, und einem Protokoll nach hatte ein Mitarbeiter des Büros die Leitung abgenommen. Die besonderen Anforderungen durch die Laborabwässer wurden vom Planungsbüro nicht an das ausführende Unternehmen weitergeleitet. Möglicherweise waren sie den Planern nicht bewusst.

Ein Gastbeitrag des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, IFS e.V. Weitere Informationen unter www.ifs-ev.org/
 

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Jetzt handeln: Warum ein präventiver Gebäude-Check im Herbst unverzichtbar ist

Warum ein präventiver Gebäude-Check im Herbst unverzichtbar ist
Zwischen Hauswand und Fenster fehlt etwas Mörtel. Nicht der Schlagregen kann hier leicht eindringen, auchs Mäuse, Hornissen oder Bienen. Foto: Wohnungswirtschaft heute Gerd Warda

Mit dem Einzug des Herbstes beginnt nicht nur die Zeit der fallenden Blätter und kürzeren Tage – es ist auch der ideale Moment für Wohnungsunternehmen und Immobilieneigentümer, ihre Gebäude auf den Winter vorzubereiten. Der präventive Gebäude-Check sollte dabei nicht als Kür, sondern als Pflicht verstanden werden.

Denn: Wer frühzeitig potenzielle Schwachstellen erkennt und behebt, schützt nicht nur die Bausubstanz, sondern auch seine Mieter*innen vor unangenehmen Überraschungen und unnötigen Folgekosten.

Witterung als Belastungsprobe: Warum Vorbeugen so wichtig ist

Die Außenhülle eines Gebäudes – bestehend aus Dach, Fassade, Fenstern und Türen – ist ganzjährig enormen Belastungen ausgesetzt. Besonders im Wechselspiel zwischen Hitze, Trockenheit, Wind, Regen und Frost werden Baumaterialien stark beansprucht.

Risse in der Fassade, marode Dachziegel oder undichte Fenster sind nicht nur optische Makel – sie können schnell zu ernsthaften Schäden führen, wenn etwa Feuchtigkeit eindringt, Rohre platzen oder Wärmeverluste entstehen.

Ein vernachlässigter Zustand zieht im Winter häufig teure Reparaturen nach sich – von Schimmelbildung bis hin zu strukturellen Schäden an der Bausubstanz. Daher gilt: Ein rechtzeitiger Check zahlt sich immer aus.

In fünf Schritten zum winterfesten Gebäude

Die Vorbereitung auf die kalte Jahreszeit ist eine systematische Aufgabe. Sie bietet die Chance, den technischen Zustand des Gebäudes zu bewerten und präventiv Maßnahmen zu ergreifen. Die folgenden fünf Schritte bieten eine strukturierte Orientierung für Wohnungsunternehmen, Hausverwaltungen und private Eigentümer.

Schauen Sie genau hin: Ja, hinter der schmucken Wandfarbe macht sich Feuchtigkeit breit. Worstcase wäre ein Rohrbruch, aber das ist vor dem Winter zu klären. Foto: Wohnungswirtschaft heute Gerd Warda

1. Dach, Fassade und Regenwasserabfluss inspizieren

Dach prüfen: Lose oder fehlende Dachziegel sind ein Einfallstor für Nässe. Besonders gefährdet sind Übergänge zu Schornsteinen oder Gauben. Spätestens im Herbststurm wird jede Schwachstelle zum Risiko. Wer selbst nicht auf das Dach steigen kann oder darf, sollte eine Fachfirma beauftragen. Auch Befestigungen von Satelliten- oder Solaranlagen müssen geprüft werden.

Regenrinnen und Fallrohre reinigen: Verstopfte Rinnen führen zu Wasserrückstau – im Winter droht Vereisung und damit langfristiger Schaden an Fassade und Dach. Laub und Schmutz müssen regelmäßig entfernt werden, idealerweise auch aus den Fallrohren. Eine stabile Befestigung ist essenziell, um Schneelasten zu tragen.

Fassade kontrollieren: Risse und abgeplatzter Putz sind typische Schäden, die sich durch Frost schnell verschlimmern. Besonders kritisch: Feuchtigkeit, die in Risse eindringt und beim Gefrieren das Material sprengt. Kleine Schäden können mit wenigen Handgriffen ausgebessert werden, bevor sie großflächige Sanierungen nach sich ziehen.

Bruch in der Regenrinne, das Wasser tropft, fällt nach unten. Im frostigen Winter können es Eiszapfen werden, dann wird es gefährlich, dann greift die Verkehrssicherungspflicht. Hier muss ein Fachbetrieb schnell Abhilfe schaffen. Foto: Wohnungswirtschaft heute Gerd Warda

2. Wasserleitungen und Außenarmaturen sichern

Wasserleitungen im Außenbereich und in unbeheizten Räumen (z. B. Keller, Garagen oder leerstehenden Wohnungen) sollten unbedingt entleert und abgesperrt werden. Restwasser birgt die Gefahr des Einfrierens – das führt nicht selten zu Rohrbrüchen. Wasserhähne mit Rücklaufventil abbauen, Dichtungen einfetten, Leitungen entleeren: ein kleiner Aufwand mit großer Wirkung.

3. Fenster und Türen abdichten, damit keine Feuchte eindingt

Undichte Fenster und Türen sind energetische Schwachstellen. Zugluft, Wärmeverlust und steigende Heizkosten sind die Folge. Die Dichtungen sollten jährlich überprüft und bei Bedarf ersetzt oder gepflegt werden. So kann Feuchte nicht eindringen. In Altbauten kann der Austausch gegen moderne Wärmeschutzverglasung langfristig wirtschaftlich sein.

4. Heizungsanlage warten und Brennstoffvorräte prüfen

Ein funktionierendes Heizsystem ist im Winter essenziell. Eine jährliche Wartung durch Fachpersonal erhöht nicht nur die Effizienz, sondern senkt auch die Ausfallrisiken. Heizkörper sollten regelmäßig entlüftet werden – „gluckernde“ Heizungen sind ein deutliches Warnsignal. Auch der Füllstand von Heizöl oder Pellets sollte frühzeitig kontrolliert werden, da Lieferengpässe im Winter keine Seltenheit sind.

5. Sicherheit und Beleuchtung nicht vergessen

Die dunkle Jahreszeit bringt ein erhöhtes Unfall- und Einbruchsrisiko mit sich. Außenbeleuchtungen sollten überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Bewegungsmelder erhöhen die Sicherheit und schrecken potenzielle Einbrecher ab. Auch Gehwege, Treppen und Hauszugänge müssen rutschfrei und gut beleuchtet sein – eine wichtige Maßnahme für den Unfallschutz.

Prävention spart Kosten und Nerven

Ein systematischer Gebäude-Check im Herbst ist keine Nebensächlichkeit, sondern ein aktiver Beitrag zur Werterhaltung und Betriebssicherheit. Gerade für Unternehmen der Wohnungswirtschaft bedeutet ein rechtzeitiges Handeln weniger Notfalleinsätze, weniger Mietminderungen – und zufriedenere Mieter*innen.

Wer jetzt vorbeugt, kommt gut durch den Winter. Denn wie beim Auto gilt auch fürs Gebäude: Sicherheit und Funktionalität haben immer Saison.

Gerd Warda


Hinweis für die Praxis: Wohnungsunternehmen sollten ihre Hausmeisterdienste und technischen Mitarbeiter regelmäßig für solche saisonalen Wartungsroutinen sensibilisieren. Diese einfache Checkliste kann helfen, die wichtigsten Punkte effizient abzuarbeiten.

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Leitungswasserschäden – Gemeinsam an schadenpräventive und nachhaltige Lösungen arbeiten

Leitungswasserschäden - Schadenpräventive Lösungen
Diese Grafik stammt aus der Broschüre „Datenservice zum Naturgefahrenreport 2025“: Quelle: GDV Gesamtverband der Versicherer

Seit 2017 steht das Forum Leitungswasser für den praxisorientierten Austausch rund um die Prävention von Wasserschäden in Bestandsgebäuden und Neubau. Experten der Schadenprävention und technische Entscheider aus Wohnungsunternehmen berichten aus ihrer Erfahrung, identifizieren Schwachstellen in Planung und Betrieb und entwickeln gemeinsam Lösungsansätze.

Seit 2020 erscheint unser Online-Magazin FORUM LEITUNGSWASSER alle zwei Monate. Es bereitet diese Erkenntnisse aus Workshops und von Partnern wie VdS, dem Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung Kiel (IFS) auf und macht die Beträge der gesamten Wohnungswirtschaft zugänglich.

Das IFS erfasst seine Untersuchungsergebnisse zu Leitungswasserschäden in der Schadendatenbank. Die vorliegende Statistik berücksichtigt die Untersuchungen der vergangenen zehn Jahre, also von 2015 bis 2024. Grafik und Quelle: IFS

Schauen wir heute in die Branche, so haben sich aus dieser gemeinsamen Arbeit fünf zentrale Handlungsfelder herauskristallisiert, die für die technische Instandhaltung und Modernisierung im Bestand unverzichtbar sind. Aber damit ist es nicht genug. Neue technische Möglichkeiten, wie digitale Helfer, suchen den Eingang in die technische Gebäude Ausrüstung.

Die Modernisierung alter Anlagen erfordert vorausschauende Planung

Ein Blick auf die verbauten Materialien und Fügetechniken zeigt die Entwicklungen in der Haustechnik der letzten 50 Jahre. Fotos: Zentralverband Sanitär Heizung Klima

Ein zentrales Thema ist die Erneuerung der Haustechnik in Gebäuden, die älter als 50 Jahre sind. Auch wenn Warmwasseranlagen auf den ersten Blick noch funktionstüchtig erscheinen, birgt die Materialermüdung nach Jahrzehnten im Einsatz erhebliche Risiken – insbesondere bei veränderten Druckverhältnissen im Leitungssystem. So können Kunststoffrohre mit der Zeit spröde werden, da sich Weichmacher im Laufe der Jahre verflüchtigen.

Bei plötzlichen Druckschwankungen kann es dann zu Rohrbrüchen kommen. Oder der Rost nagt an den verschiedenen Metallleitungen. Viele Unternehmen haben die Erkenntnisse des Forums längst in ihren technischen Regelbetrieb integriert. Die Devise lautet: Technische Anlagen nicht nur auf Sicht prüfen, sondern auf Alterungsprozesse vorbereitet sein. Nur ein Fachmann kann einen Sanierungsplan erstellen.

Ein Havarieplan schafft Klarheit im Notfall

Im Schadensfall zählt jede Minute – sowohl aus Sicht der Gebäudesubstanz als auch im Interesse der Mieterzufriedenheit. Ein strukturierter Havarieplan ist deshalb ein zentrales Instrument zur Schadenminimierung. Zwei Aspekte stehen dabei im Vordergrund: Zum einen lässt sich durch schnelles Eingreifen der Komfortverlust für die Bewohner begrenzen, zum anderen verringert sich das Ausmaß des Schadens erheblich.

Wichtig ist dabei, dass es im Unternehmen klare Verantwortlichkeiten gibt – intern wie extern. Vom sofortigen Stopp der Leckage über die Koordination mit der Versicherung bis hin zur Absprache mit Gutachtern: Jeder Schritt muss klar definiert und trainiert sein.

Die Kontrolle von Reparaturen ist Teil der Prävention

Wird ein Schaden behoben, ist damit der Prozess nicht abgeschlossen. Vielmehr beginnt hier die nächste Phase der Qualitätssicherung – durch engmaschige Kontrolle der Reparaturarbeiten. FORUM LEITUNGSWASSER empfiehlt, dass die Bauüberwachung durch das Wohnungsunternehmen selbst erfolgen sollte, nicht durch Dritte. So lassen sich frühzeitig Mängel erkennen, etwa bei der Brandabschottung oder bei Druckprüfungen.

Die Teilnahme an Baubesprechungen und unangemeldete Zwischenabnahmen ist dabei unerlässlich. Wer kontinuierlich hinsieht, entdeckt nicht nur Schadstellen, sondern lernt auch für zukünftige Projekte.

Materialauswahl und Rohrverlegung beeinflussen die Schadensanfälligkeit

Quelle: Forum Leitungswasser Ausgabe 2 2020, Dipl.-Ing. Lars Gomolka, GEWOBA

Ein oft unterschätzter Aspekt in der Schadensprävention liegt in der vorausschauenden Planung von Rohrsystemen – insbesondere im Versorgungsschacht, wo Trinkwasser-, Heizungs- und Abwasserleitungen auf engem Raum verlaufen. Hier gilt es, Wärmeübertragungen zu vermeiden, um beispielsweise die Gefahr der Legionellenbildung durch erwärmte Kaltwasserleitungen zu reduzieren. Vorgefertigte Register vereinfachen die fachgerechte Verlegung und sichern notwendige Abstände zwischen den Leitungen.

Zudem muss auf hygienische Standards geachtet werden, etwa durch das Verschließen offener Rohrenden mit Schutzkappen. Die Berücksichtigung von Durchflussmengen, Druckverhältnissen und Fließgeräuschen gehört heute zur fachlich sauberen Planung ebenso wie der passende Rohrdurchmesser.

Kommunikation ist ein Baustein der technischen Prävention

Seit ca. 10 Jahren stellen die neu auf den Markt gekommenen Microfasertücher (Feuchttücher) neue Herausforderungen: Die Tücher lösen sich anders als Toilettenpapier auf dem Weg in die Klärwerke nicht auf, sondern „verzopfen“. Denn die nahezu reißfesten Vliese verstopfen Rohre in der Kanalisation und den Rechenanlagen in den Klärwerken. Oder sie verwinden sich zu oberschenkeldicken Zöpfen, vor denen selbst PS-starke Pumpwerke kapitulieren. Foto: Berliner Wasserbetriebe

Technik allein verhindert keine Schäden – Kommunikation spielt eine ebenso zentrale Rolle. Im Unternehmen selbst muss sichergestellt sein, dass relevante Informationen fließen und Zuständigkeiten geklärt sind. Gleichzeitig sollten auch Mieterinnen und Mieter regelmäßig in die Präventionsstrategie eingebunden werden. Informationskampagnen über Mieterzeitungen oder gezielte Hinweise zum Umgang mit Abflüssen und Armaturen können dazu beitragen, das Schadensrisiko deutlich zu senken. Statt nur im Krisenfall zu kommunizieren, braucht es eine proaktive Ansprache mit klarer Botschaft: Prävention ist Gemeinschaftsaufgabe.

Gerd Warda

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Wasser in Schaft der Elektroverteilung – eine Spurensuche

Wasser in Schaft der Elektroverteilung – eine Spurensuche
Der Fußbodenaufbau muss komplett entfernt werden. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Als in einem Schacht der Elektroverteilung im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses Wasser entdeckt wurde, machte man sich auf die Suche nach der Leckage. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich bereits ein umfangreicher Schaden entwickelt, der früher hätte entdeckt und mit besserer Planung stark hätte begrenzt werden können.

Die Suche nach der Quelle des Wassers führte zu den Heizungsleitungen im Schlafzimmer der Wohnung im vierten Obergeschoss. Als hier der Fußboden geöffnet wurde, kamen stark korrodierte C-Stahl-Rohre zum Vorschein.

Im Schlafzimmer wurde der Fußboden bis auf den Rohbeton zurückgebaut. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Die Leckage an den Leitungen, die zu den Heizkreisverteilern führten, waren nicht – wie es durch Installationsmängel häufig vorkommt – an einer Verbindungsstelle im Fußboden entstanden. Die Laboruntersuchung des betroffenen Leitungsabschnittes zeigte, dass Außenkorrosion hier zum Bruch geführt hatte.

Das Wasser war durch eine Undichtigkeit im Bereich der Fenster in den Fußboden eingedrungen und hatte dort monatelang unbemerkt auf die C-Stahl-Rohre eingewirkt. Dieses Material ist für Heizungsleitungen üblich, allerdings nicht korrosionsbeständig. Das ist bei Heizungsleitungen, anders als bei Trinkwasserleitungen, nicht notwendig, weil sich kaum Sauerstoff darin befindet.

Dass Wasser durch eine unvollständige Abdichtung in den Fußboden eindringt, ist nicht ungewöhnlich. Das kann zum Beispiel auch bei Wischwasser vorkommen. Auch das eindringende Regenwasser hätte in diesem Fall keinen großen Schaden verursacht, wenn die Heizungsleitungen nicht im Fußboden gelegen hätten. Dann hätte eine einfache Trocknung des Fußbodens genügt.

Hier musste der gesamte Fußbodenaufbau bis auf den Rohbeton entfernt werden, um die geschädigten Leitungen erreichen und austauschen zu können. Bei der Planung von wasserführenden Leitungen sollte darum berücksichtigt werden, sie im Sinne der Schadenbegrenzung möglichst zugänglich zu halten.

In dem hier geschilderten Fall wurde außerdem eine lautes Warnsignal überhört: Weil der Sprossenheizkörper im Badezimmer der betroffenen Wohnung nicht mehr warm wurde, hatte der Fachbetrieb, der die Installation vier Jahre zuvor ausgeführt hatte, mehrfach Wasser in die Anlage nachgefüllt.

Die C-Stahlrohre der Heizungsleitungen sind zum Teil massiv von außen korrodiert. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Schon als es mehrfach notwendig wurde, Wasser nachzufüllen, hätte man nach einer möglichen Leckage suchen müssen. Das enorme Ausmaß von Leitungswasserschäden entsteht meistens durch die späte Schadenentdeckung. Jede unerwartete Veränderung des Betriebes ist darum ein Hinweis, dem man auf den Grund gehen sollte. (is)

Ein Gastbeitrag des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, IFS e.V. Weitere Informationen unter www.ifs-ev.org/

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AG Berlin Wedding: Berliner Betriebskostenübersicht belegt nicht immer Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot

Berliner Betriebskostenübersicht belegt nicht immer Verstoß
Amtsgericht Berlin-Wedding. Foto: https://www.kosp-berlin.de/

Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot kann nicht durch die Bezugnahme auf die Berliner Betriebskostenübersicht belegt werden. Die darin enthaltenen Durchschnittswerte bieten aber einen ersten Anhaltspunkt für ein unwirtschaftliches Handeln des Vermieters. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding mit Urteil vom 17. Januar 2024, Az. :7 C 554/22 entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte im Jahr 2022 die Mieterin einer Wohnung vor dem Amtsgericht Berlin-Wedding auf Rückzahlung von Betriebskosten. Sie warf der Vermieterin ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vor und verwies zur Begründung auf die Betriebskostenübersicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Berliner Betriebskostenübersicht). Die darin enthaltenen Durchschnittswerte wurden durch die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 erheblich überschritten.

Das Gericht entschied gegen die Mieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskosten zu. Denn ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot habe die Mieterin nicht nachweisen können.

Für den Nachweis des Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot genüge nicht die Bezugnahme auf die Berliner Betriebskostenübersicht, so das Amtsgericht. Diese trage den unterschiedlichen tatsächlichen Gegebenheiten des jeweils in Rede stehenden Anwesens nicht hinreichend Rechnung, so dass den dort ausgewiesenen Durchschnittswerten im Einzelfall kein Anhaltspunkt für ein unwirtschaftliches Handeln des Vermieters entnommen werden könne.

Dies gelte auch bei einem vielfachen Überschreiten der Durchschnittswerte. Jedoch könne anhand der Durchschnittswerte ein erster Anhaltspunkt für den Mieter für eine unwirtschaftliche Verhaltensweise des Vermieters erkennbar werden.

Quelle: Amtsgericht Berlin-Wedding, ra-online (zt/GE 2024, 453/rb)

Dr. Peter Hitpaß

VNW Beauftragter für Partnermitglieder

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Volksentscheid in Hamburg erfolgreich: Klimaneutralität kommt fünf Jahre früher

„Doppelter“ Volksentscheid in Hamburg - Klimaneutralität 2040
VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner. Foto: VNW, Bertold Fabricius, Hamburg

Von VNW-Direktor Andreas Breitner

Knapp 25 Prozent der Hamburger Wahlberechtigten haben entschieden. Die Stadt muss Klimaneutralität bereits im Jahr 2040 – also fünf Jahre früher als bislang geplant – erreichen. Bei einem Volksentscheid am 12. Oktober entschieden sich mehr als 300.000 Bürgerinnen und Bürger für strengere Klimaschutzziele. Mehr als 267.000 votierten dagegen. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 43,6 Prozent. Das teilte das Landeswahlamt mit.

Das Abstimmungsergebnis ist aus Sicht der sozialen Vermieter enttäuschend. Wir befürchten, dass durch ideologisch motivierte Regelungen der Klimaschutz an sich Schaden nimmt. Gut gemeint ist leider nicht gut. Neben der Hansestadt stehen jetzt die Bundesregierung und die Europäische Union (EU) in der Pflicht, entsprechende Voraussetzungen für Klimaneutralität 2040 zu schaffen.

So stellen der Volksentscheid und der Hamburger Senat das Vorziehen von Klimaneutralität um fünf Jahre ausdrücklich unter den Vorbehalt bundes- und europarechtlicher Regelungen. Mit anderen Worten: Wenn die Bundesregierung und die EU nicht liefern, werden die Gesetzesvorgaben in Hamburg nicht umzusetzen sein.

Klimaschutz und Bezahlbarkeit sind eine Einheit

Klimaschutz und die Bezahlbarkeit von Wohnungen gehören zusammen. Das aber zu gewährleisten, setzt gesetzliche Regelungen voraus, die nicht in der Kompetenz der Hansestadt liegen. Dieser Umstand ist ausgesprochen wichtig, weil angesichts der langwierigen Prozesse in Berlin und Brüssel unsere Wohnungsunternehmen über Jahre hinaus keine verlässliche Planungsgrundlage haben werden.

Deshalb ist das Versprechen der Initiatoren des Volksentscheids, nun gebe es „endlich“ Planbarkeit, schlichtweg irreführend gewesen. Einen Plan, nämlich Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen, gab es bereits. Auf den hatten sich Wohnungsunternehmen bei ihren Investitionsplanungen verlassen. Jetzt müssen sie umplanen, ohne dass sie wissen, was denn ab 2040 wirklich Gesetz sein wird.

Mieten werden stärker als geplant steigen

Zugleich ist es nicht so, dass sich unsere auf Fakten beruhenden Rechnungen durch das Abstimmungsergebnis in Luft auflösen. ‚Follow the facts!‘ bleibt für uns auch weiterhin Handlungsmaxime. Deshalb fürchten wir weiterhin, dass die Mieten durch das Vorziehen von Klimaneutralität im Durchschnitt um einen Euro pro Quadratmeter Wohnfläche stärker steigen werden als ohnehin geplant.

Die Verschärfung des Hamburger Klimaschutzgesetzes wird vor allem für Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen eine große finanzielle Belastung werden. Auch wenn der Vorsitzende des Hamburger Mietervereins nicht müde wird, einfachste ökonomische Regeln zu ignorieren, führt an einer Erkenntnis kein Weg vorbei: Wenn sich der Zeitraum für Investitionen verkürzt, steigen die Kosten.

Während wohlhabende Haushalte diese Mehrkosten werden tragen können, gilt das für Menschen, die schon heute jeden Euro zwei Mal umdrehen müssen, eher nicht. „Ihnen werden jene, die wider besseres Wissen die finanziellen Folgen klein geredet haben, künftig einiges erklären müssen.“

Zivilisierte Debatte in den vergangenen Wochen

Allerdings hat die Debatte der vergangenen Wochen auch gezeigt, dass die demokratische Mitte selbst eine hoch strittige Frage ernsthaft und zivilisiert diskutieren kann. Die politischen Ränder haben in der Debatte kaum eine Rolle gespielt. Das lässt mich hoffen, dass wir auch bei anderen Herausforderungen, vor denen unser Land steht, Lösungen in der demokratischen Mitte finden können.

Andreas Breitner
Vorstand und Verbandsdirektor Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)

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Volksentscheid – Hamburg bis 2040 klimaneutral – aber zu welchem Preis?

Volksentscheid: Hamburg bis 2040 klimaneutral, zu welchem Preis?
Ein klarer Blick auf Hamburg. Nur am Horizont zeigt sich eine Rauchfahne. Ist es das noch das aktive Heizkraftwerk, mit Kohle befeuert? Nun ist es aber amtlich: Hamburg soll fünf Jahre früher als bislang geplant klimaneutral werden - nämlich bereits 2040. Laut Statistikamt Nord stimmten 303.936 Hamburgerinnen und Hamburger für den "Zukunftsentscheid", das entspricht 53,2 Prozent. 46,8 Prozent oder 267.495 Menschen sprachen sich dagegen aus. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 43,6 Prozent. Foto: Wohnungswirtschaft heute. Gerd Warda

Politischer Paukenschlag durch den Zukunftsentscheid – Hamburg will beim Klimaschutz einen Gang höher schalten: Beim Volksentscheid „Hamburger Zukunftsentscheid“ hat sich am 12. Oktober 2025 eine knappe Mehrheit für eine Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 ausgesprochen – fünf Jahre früher als bisher geplant.

Damit wurde der Gesetzentwurf einer zivilgesellschaftlichen Initiative angenommen, die unter anderem von Fridays for Future und NABU getragen wird. Die Beteiligung lag bei 43,6 Prozent – ein beachtlicher Wert für einen Volksentscheid in der Hansestadt.

Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) kündigte umgehend an, den Entscheid umzusetzen: „Der Senat wird den Hamburger Klimaplan an die neuen Vorgaben anpassen.“ Doch was für Klimaschützer ein Durchbruch ist, sorgt in der Wohnungswirtschaft, bei Wirtschaftsverbänden und in der Opposition für große Sorge: Sie warnen vor massiven Kosten, steigenden Mieten und strukturellen Nachteilen für die Stadt.

Der Inhalt des Entscheids: Klimaneutralität mit verbindlichen CO₂-Grenzen und Sofortprogrammen

Die Initiative „Hamburger Zukunftsentscheid“ sieht neben dem vorgezogenen Klimaziel auch konkrete Maßnahmen vor. Dazu zählen:

  • Verbindliche jährliche CO₂-Obergrenzen
  • Regelmäßiges Monitoring mit Pflicht zu Sofortprogrammen, wenn Zwischenziele verfehlt werden
  • Stärkere Reduktion des Autoverkehrs, inklusive Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit
  • Energetische Sanierung im Gebäudebestand
  • Förderprogramme für Vermieter
  • Kostenbremse für Mieterinnen und Mieter

Die Umsetzung soll innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist starten. Bürgermeister Tschentscher betonte, dass das Ziel nur erreicht werden könne, wenn auch auf Bundesebene und EU die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen würden.

Politische Reaktionen: Zwischen Zustimmung, Mahnung und deutlicher Kritik

Während SPD und Grüne das Votum anerkennen und auf eine „sozialverträgliche Umsetzung“ setzen, warnen Oppositionsparteien und Wirtschaftsvertreter vor erheblichen Nebenwirkungen.

Katharina Fegebank (Grüne), Hamburgs Umweltsenatorin, sieht den Entscheid als Signal: „Es ist gut, dass sich so viele Menschen für den Klimaschutz einsetzen. Wir müssen schneller und präziser werden – aber es gibt keinen Grund für Aktionismus.“

Deutlicher äußerte sich CDU-Fraktionschef Dennis Thering: „Der sogenannte Zukunftsentscheid schlägt einen Kurs ein, der unserer Stadt in vielerlei Hinsicht schadet.“ Er warf dem Senat vor, strategisch naiv gehandelt zu haben, in der Hoffnung, das nötige Quorum werde nicht erreicht. Die AfD sprach gar von einer „irrsinnigen Klima-Ideologie“.

Wohnungswirtschaft warnt: 54 Milliarden Euro Sanierungskosten

Besonders kritisch zeigt sich die Wohnungswirtschaft. Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), der in Hamburg über 700.000 Wohnungen vertritt, warnt vor gravierenden finanziellen Folgen.

Laut einer Studie des Pestel-Instituts werden allein für die energetische Sanierung dieser Wohnungen Investitionen von rund 54 Milliarden Euro notwendig – das entspricht rund 57.000 Euro pro Wohnung. Die Sanierung umfasst unter anderem Dämmmaßnahmen, den Austausch fossiler Heizsysteme und den Einbau von Wärmepumpen.

VNW-Direktor Andreas Breitner äußerte sich klar: „Ich habe Sorge, dass sich der Erfolg der Initiatoren als Scheinsieg herausstellen wird, dessen Kosten am Ende die Mieterinnen und Mieter der Stadt tragen müssen.“ Die soziale Schieflage sei vorprogrammiert, so Breitner weiter: „Wohlhabende Haushalte werden die Mehrkosten tragen können. Menschen, die schon heute jeden Euro zwei Mal umdrehen müssen, eher nicht.“

Er sieht auch keine realistische Chance, die Investitionslast vollständig durch Förderprogramme abzufedern. Steigende Mieten seien die logische Folge – trotz gegenteiliger politischer Beteuerungen.

IVD Nord: Schwarzer Tag für Hamburgs Mieter, Eigentümer und Wirtschaft

Der Ausgang des Hamburger „Zukunftsentscheids“ ist nach Angaben des IVD Nord kein Fortschritt, sondern ein Pyrrhussieg. Die Hansestadt hat sich mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 Verpflichtungen auferlegt, deren Kosten weder Stadt noch Bürgerinnen und Bürger tragen können.

Carl-Christian Franzen, stellvertretender Vorsitzender des IVD Nord für Hamburg, dazu: „Ohne zusätzliche Einnahmen wird der Senat die milliardenschweren Mehrausgaben nicht stemmen. Doch woher soll das Geld kommen, wenn nicht aus den Taschen der Hamburgerinnen und Hamburger – über höhere Steuern, Gebühren oder Abgaben?“

Industrie warnt vor Arbeitsplatzverlusten und Investitionsstau

Auch aus der Hamburger Wirtschaft kommen kritische Stimmen. Andreas Pfannenberg, Vorsitzender des Industrieverbands Hamburg, sieht den Standort in Gefahr: „Produktionsverlagerungen und Arbeitsplatzabbau unserer im weltweiten Wettbewerb stehenden Unternehmen lassen sich nun nicht mehr ausschließen.“

Die Handelskammer warnt vor einem Rückfall im Standortwettbewerb, die Handwerkskammer sieht in der Umsetzung des Entscheids „hemmende Unsicherheit“ für Investitionen.

Machbarkeit: Studien zeigen technisches Potenzial – bei drastischen Maßnahmen

Ein Gutachten des Hamburg Instituts und des Öko-Instituts kommt zu dem Schluss, dass Klimaneutralität bis 2040 grundsätzlich machbar ist. Voraussetzung dafür sei jedoch ein radikaler Umbau der Energieinfrastruktur. Dazu zählen:

  • Der vollständige Austausch aller Gas- und Ölheizungen
  • Die Stilllegung des Gasnetzes
  • Eine drastische Beschleunigung der energetischen Sanierung
  • Der Ausbau von Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien
  • Der Verzicht auf fossile Brennstoffe in Industrie und Hafenlogistik

Eine umfassende Kosten-Nutzen-Abschätzung fehlt bisher – allerdings verdeutlichen die Sanierungskosten aus der Pestel-Studie bereits den finanziellen Kraftakt.

Hinweis: Die Karte stellt die Ergebnisse in den Abstimmbereichen (Urnen- und Briefwahl) dar. Da Abstimmungsberechtigte, anders als bei Wahlen, in jeder Abstimmungsstelle der Stadt an der Urnenwahl teilnehmen können, geben die Ergebnisse nicht zwangsläufig das Abstimmungsverhalten der ortsansässigen Bevölkerung wieder. Quelle: Statistikamt Nord

Stadtbild und Mobilität: Tempo 30 und Umweltzonen als mögliche Konsequenzen

Auch der Verkehr steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Um CO₂-Ziele zu erreichen, müsste laut dem Zukunftsentscheid unter anderem:

  • Tempo 30 flächendeckend eingeführt werden
  • Der motorisierte Individualverkehr reduziert werden
  • Der Hafen strengeren Umweltzonen unterworfen werden

Besonders umstritten ist dabei die Balance zwischen Klimaschutz und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit.

Initiative sieht Politik in der Pflicht

Annika Rittmann, Sprecherin der Initiative „Hamburger Zukunftsentscheid“, wertete das Ergebnis als klares Mandat der Bevölkerung: „Die Mehrheit der Hamburgerinnen und Hamburger hat den Senat in die Pflicht genommen, sozialen Klimaschutz umzusetzen.“ Die Initiative setzt darauf, dass Klimaschutz nicht nur technisch, sondern auch sozial und demokratisch gestaltet wird – ein Anspruch, der in der Praxis auf harte Realitäten treffen dürfte.

Ein Auftrag mit weitreichenden Folgen

Mit dem Ausgang des Volksentscheids hat Hamburg ein ambitioniertes Ziel ins Gesetz geschrieben – und sich gleichzeitig ein umfangreiches Maßnahmenpaket auferlegt. Die Umsetzung wird Jahre dauern, Milliarden kosten und massive gesellschaftliche Debatten mit sich bringen. Zwischen Klimaschutz, sozialer Verantwortung und wirtschaftlicher Vernunft wird die Stadtpolitik künftig eine noch sensiblere Balance finden müssen.

Ob die frühere Klimaneutralität zur Erfolgsgeschichte wird – oder zu einem Beispiel für politisch gewollte, aber praktisch kaum tragbare Transformation – wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen.

Quellen: diverse Meldungen / gw

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