Die Gesetze, Verordnungen, Regelwerke, Richtlinien, also die Anforderungen für die Erstellung eine Trinkwasserinstallation, werden regelmäßig überprüft und dem Stand der Technik angepasst. Durch diese bestehenden Verschärfungen und gesetzlichen Anforderungen wird es kurz- und mittelfristig notwendig werden, dass alle Bestandsgebäude Stück für Stück überprüft werden müssen, nahezu alle Gebäude haben einen gewissen Sanierungsbedarf. Hier sind die Gebäudebetreiber und Eigentümer in der Pflicht, ihre Anlagen auf Stand zu halten und angemessen zu sanieren.
Im professionellen Gebäudemanagement von Genossenschaften und anderen Mietdienstleistern werden hierfür entsprechende Budgets vorgehalten und eingesetzt. Für ältere Bestandsgebäude wird eine Vermietung oder der Verkauf von Wohneigentum ohne vorhergehende Sanierung oder Renovierung zunehmend schwieriger.
Für den Fachmann viele Auffälligkeiten erkennbar
Betrachten wir die Installationen in Mehrfamilienhäusern, wie sie in den Jahren zwischen 1970 und 1990 erstellt wurden, fallen viele Gemeinsamkeiten. Reparatur wurden nach Bedarf ausgeführt und Investition für Modernisierung wurden nur gelegentlich durchgeführt.
Das Mieterklientel kann man als gut bezeichnen. In diesen meist nach Bedarf gut gepflegten Mehrfamilienhäusern sind für den Fachmann viele Auffälligkeiten zu erkennen, die jedoch so, oder so ähnlich, nahezu überall vorkommen können.
Neben geschweißten und gebogenen Heizungsleitungen, teils noch intakten oder bereits stark korrodierten Absperrungen, sind hart- und weichgelötete Kupferrohre und auch Abwasserrohre aus Eternit zu finden.

Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage ist an einigen Stellen nicht ohne größere Umbauarbeiten möglich. Der Abgleich der Trinkwasserzirkulation lässt sich relativ einfach durch den Austausch der Absperrventile in der Zirkulationsleitung erreichen.
Anders sieht es bei den Abwasserleitungen aus Eternit aus. Asbesthaltige Werkstoffe sind als Sondermüll zu entsorgen, der Ausbau hat unter besonderen Schutzbedingungen zu erfolgen. Eine Reparatur der undichten Abwasserleitung ist lediglich provisorisch durch das Umwickeln mit Dichtbinden möglich. Dies stellt aber lediglich eine kurzfristige Maßnahme bis zur Sanierung dar.

Auch im Bereich der Bäder muss auf Alterungserscheinungen geachtet werden. So sind Sammelsicherungen längst nicht mehr zulässig. Ebenso ist gemäß dem Minimierungsgebot dafür zu sorgen, dass funktionslose Bauteile wie alte Wärmemengenzähler entfernt werden.
Die vorgestellten Auszüge sind aktuelle Bilder aus ganz regulär im Betrieb befindlichen Gebäuden. Es ist davon auszugehen, dass der Großteil im Bestandswohnungsbau ähnliche Modernisierungsrückstände aufweist.

Nur ein Fachmann kann einen geeigneten Sanierungsfahrplan zu erstellen. Der ZVSHK stellt unter anderem Arbeitshilfen wie die Betriebsanleitungen Gas, Wasser, Abwasser und Heizung zur Verfügung. In der Regel kennt der zuständige Installationsbetrieb seine Anlagen recht genau und berät gerne über die notwendigen Maßnahmen.
Andreas Braun
Zentralverband Sanitär Heizung Klima
www.wasserwaermeluft.de
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