Mieterstrom: Klimaschutz wird ohne Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke (BHKW) in den Wohnquartieren nicht funktionieren

Mit dem Mieterstromgesetz sollten Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern kostengünstig mit Solarstrom versorgt werden. Die Bundesregierung stellte am 18. September 2019 in ihrem Mieterstrombericht jedoch fest, dass das Mieterstrommodell „weit hinter den Erwartungen“ zurückbleibt. Damit wurde das Ziel, die Solarenergie in die Städte zu bringen, verfehlt. Ein Bündnis aus zwölf Verbänden macht Vorschläge, wie es besser geht.

„Klimaschutz wird ohne Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke (BHKW) in den Wohnquartieren nicht funktionieren. Solange die Stromerzeugung vor Ort und der direkte Verbrauch in den Quartieren durch die Mieter für die Wohnungsunternehmen den Verlust der Gewerbesteuerbefreiung für die Vermietungstätigkeit bedeutet, bleibt die urbane Energiewende aus.

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Voraussetzung für die Wirksamkeit des Mieterstromgesetzes sind damit Folgeänderungen im Gewerbesteuergesetz dahingehend, dass auch der Betrieb von Solaranlagen auf Hausdächern grundsätzlich wie der Betrieb von Heizungsanlagen anerkannt wird. Damit auch Quartierslösungen funktionieren, muss dies auch für Blockheizkraftwerke gelten“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Sieben-Punkte-Plan für ein besseres Mieterstromgesetz

Zwölf Verbände haben sieben konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen Mieterstrom endlich attraktiver werden kann. Dazu gehört, dass die Förderung von Mieterstrom und Eigenstrom der Hauseigentümer gleichgestellt wird und dass ein großer Anteil der Mieterstromvergütung auch bei den Haushalten ankommt…

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