Seit dem 1. Januar 2020 erhalten einkommensschwache Familien mehr Wohngeld. Zu Jahresbeginn trat das sogenannte Wohngeldstärkungsgesetz des Bundes in Kraft. Einem Zwei-Personen-Haushalt stehen im Durchschnitt monatlich etwa 190 Euro zur Verfügung. 145 Euro waren es bisher. Künftig soll das Wohngeld alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden.
In Schleswig-Holstein können Bürger seit 18. Dezember ihre Wohngeldanträge online stellen. Ein entsprechendes Internetangebot wurde als Pilotverfahren im Kieler Rathaus für zunächst sechs Kommunen freigeschaltet – Kiel, Flensburg, Lübeck, Neumünster, Pinneberg und Reinbek. Das Verfahren soll ausgereift später bundesweit eingeführt werden.
Letztes Jahr haben rund 592.000 Haushalte in der Bundesrepublik Wohngeld bezogen und wurden dabei von über 1300 Wohngeldbehörden beraten. Die Beantragung ist bislang umfangreich und kompliziert: Für die 6-8 seitigen (länderspezifischen) Papieranträge benötigen Antragsstellerinnen und Antragsteller im Schnitt bis zu 120 Minuten. Ein digitalisierter, leicht verständlicher Antrag mit zusätzlichen Informationen erleichtert den Prozess erheblich.
Senkt nun die Hürden der Antragstellung für Wohngeldberechtigte
Das betonte auch Hans-Joachim Grote, Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration in Schleswig- Holstein: „Wir sind stolz, bei der Digitalisierung der Leistung Wohngeld so ein gutes Zwischenergebnis vorweisen zu können“, sagte er. „Der gesamte Prozess wurde stark vereinfacht und nutzerfreundlicher gestaltet. Bislang haben in Schleswig-Holstein viel zu wenige Berechtigte Wohngeld beantragt. Der Online- Antrag senkt nun die Hürden der Antragstellung für Wohngeldberechtigte.“
Dr. Ulf Kämpfer, Oberbürgermeister der Pilotkommune Kiel, wies darauf hin, dass der digitale Antrag auch Erleichterungen für die Verwaltung mit sich bringt : „Rund 3.500 Familien beziehen in Kiel Wohngeld und der Aufwand, die umfangreichen Anträge auszufüllen und zu bearbeiten, ist sowohl für Antragstellerinnen und Antragsteller als auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich. Wir freuen uns, dass es nun online einfacher geht, zumal wir mit dem neuen Wohngeldstärkungsgesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt, mit noch mehr wohngeldberechtigten Haushalten in Kiel rechnen.“
Pilotkommunen in NRW beginnen in diesem Monat
Der Online-Wohngeldantrag wird in den nächsten Monaten geographisch, inhaltlich und technisch erweitert. Zunächst folgen der Weiterleistungsantrag auf Mietzuschuss, der Antrag auf Lastenzuschuss, sowie weitere Funktionen, wie die Möglichkeit zum nachträglichen Upload von Nachweisen. Weitere Bundesländer wollen den Onlinedienst übernehmen. Pilotkommunen in Nordrhein-Westfalen beginnen damit im Januar 2020, weitere Länder folgen noch in 2020.
Im föderalen Programm des OZG setzen einzelne Länder bestimmte Leistungen federführend initial um, die dann von anderen Ländern teils, oder komplett, nachgenutzt werden können…