Gutachten zu Kappungsgrenze – jetzt 62 statt 16 Gemeinden

Die schwarz-grüne Kieler Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Wiedereinführung der 2019 abgeschafften Kappungsgrenzenverordnung verabredet. Jetzt hat das zuständige Innenministerium zur Festlegung angespannter Wohnungsmärkte in Schleswig-Holstein ein Gutachten vorgelegt. In die erste Kappungsgrenzenverordnung von 2014 waren 16 Gemeinden aufgenommen worden. In dem nun vorliegenden Entwurf zur Wiedereinführung wurden 62  Gemeinden aufgenommen.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die Politik versucht seit vielen Jahren mit Eingriffen in das Mietrecht den Wohnungsmarkt zu entspannen. Damit wird regelmäßig das angestrebte Ziel – eine Entspannung auf der Mietwohnungsmarkt – nicht erreicht. Stattdessen steigen die Kosten, die vor allem Wohnungssuchende zu tragen haben.

- Anzeige -

Auch der erneute Versuch wird am Ende lediglich zu Kostensteigerungen führen. In der Folge werden Wohnungsunternehmen geplante Neubauten zurückstellen. Als Folge werden Menschen, die dringend auf eine bezahlbare Wohnung angewiesen sind, weitersuchen müssen.

Das Problem: Angesichts hoher bürokratischer Hürden, des Mangels an bebaubaren Grundstücken und gestiegener Baukosten ist bezahlbarer Wohnraum in den vergangenen Monaten ist nicht verfügbarer, sondern knapper geworden.

- Anzeige -

Höhere Ansprüche und wachsende Auflagen treiben die Baukosten

Neu gebaute Wohnungen müssen nicht nur gestiegenen Ansprüchen der Mieterinnen und Mieter genügen, sondern auch wachsende staatliche Vorgaben, beispielsweise zum Klimaschutz erfüllen. In der Folge werden diese Wohnungen schon bei ihrer Errichtung teurer.

Neubaukosten liegen inzwischen bei mehr als 4000 Euro pro Quadratmeter.

Derzeit gehen Experten davon aus, dass in Schleswig-Holstein bei einer Neubauwohnung mit Kosten von mehr als 4000 Euro pro Quadratmeter kalkuliert werden muss. Ohne öffentliche Förderung müssen in der Regel pro Quadratmeter zwischen 17 und 18 Euro Nettokaltmiete genommen werden, damit am Ende wenigsten eine ‚schwarze Null‘ steht. Eine ähnliche Entwicklung erleben wir bei der Sanierung von bestehenden Wohnungen.

Viele Menschen, die in einer günstigen Wohnung leben, geben diese kaum mehr auf. Teilweise machen Mieter sogar mit der Untervermietung zu ‚Marktkonditionen‘ aus der Not anderer ein für sich einträgliches Geschäft. Der Bundesgerichtshof hat erst unlängst Rechte des Mieters gestärkt (VIII ZR 109/229).

Das heutige Mietrecht verhindert die Schaffung bezahlbaren Wohnraums

Ein Mietrecht aber, das Wohnungsnutzer vor Kosten schützen will, die entstehen, wenn Dritte in den Neubau, die Bestandssanierung, die lfd. Instandhaltung investieren und den Anforderungen der laufenden Bewirtschaftung/Verwaltung nachkommen, verhindert die Entstehung eines besseren Angebots. Es untergräbt die Möglichkeiten und Voraussetzungen, selbst das bereits vorhandene Angebot dauerhaft zu erhalten.

Benachteiligt werden vor allem Menschen, die eine bezahlbare Wohnung suchen.

Es zwingt ausgerechnet die Wohnungsmarktakteure, die sich einer sozialen Mietpreispolitik verschrieben haben, zu einer Anpassung an die politischen Rahmensetzungen. Deren Mieter und sie sind die Verlierer dieser Politik.“

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 432 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 740.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

Oliver Schirg

Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe

Lesen Sie Artikel zum selben Thema