Liebe Leserin, lieber Leser, Telekommunikationsgesetz – Wer zahlt denn was?

Bezahlbares Wohnen steht jetzt im Wahljahr ganz oben auf dem Themenzettel der Bundespolitiker. Man formuliert Hürden in Gesetze, wenn es um die Energieeffizienz geht, verschärft Auflagen bei Neubau und Modernisierung… alle mit dem Stempel „Wohnen wird bezahlbarer“. Oft ist die Stempelfarbe schon verblichen, wohnen wird nicht günstiger sondern teurer.

Und nun schleicht sich bei der laufenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes der Stempel „Wir machen Wohnen teuer“ ein. Dieser Stempel ist zwar im Entwurf mit Stand vom 14. Dezember kaum sichtbar. Trotzdem beschloss das Bundeskabinett diese Vorlage. Man rechnet ja nicht bis zu Ende… Aber immerhin! Noch mal: „Ein Wegfall der Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses dagegen würde für Mieter, darunter viele mit geringen Einkommen, eine deutlich höhere finanzielle Belastung von 100 bis 200 Euro pro Jahr bedeuten“, rechnet GdW-Präsident Axel Gedaschko vor.

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Und gehen wir mal zu einem Beispiel in die Regionen.

In Mecklenburg-Vorpommern beziehen derzeit rund 260.000 Mieterhaushalte bei VNW-Unternehmen über in den Wohngebäuden installierten Breitbandnetzen eine Fernsehgrundversorgung frei empfangbarer TV-Sender wie ARD, ZDF, RTL oder Pro7. Die Mieterinnen und Mieter kostet das im Durchschnitt rund sechs Euro im Monat. Bezahlt wird das über die vom Vermieter gestellte Nebenkostenabrechnung.

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Wer von dem Opt-out-Recht Gebrauch machen will, muss mindestens mit einer Verdopplung der Gebühren für einen Kabelanschluss rechnen, berichten VNW Direktor Andreas Breitner und Kai-Uwe Glause, Geschäftsführer des DMB Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern und des Mietervereins Rostock.

Wir sind immer noch im Wahljahr 2021. Was ist eigentlich mit den Transferleistungsempfängern? Bisher werden Kabelgebühren als Kosten der Unterkunft übernommen, weil die Betriebskostenumlage für den Mieter unausweichlich anfällt. Übernimmt dann das „Amt“ die Kosten „unter Kosten der Unterkunft“ oder als Bestandteil des dann entsprechend zu erhöhenden Regelbedarfs? Wie GdW-Präsident Axel Gedaschko und Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten zu bedenken geben. Wir werden genau hinschauen… Mehr ab Seite 4.

Januar 2021. Ein neues Technik-Heft.
Klicken Sie mal rein.

Ihr Gerd Warda

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