Leckage auf der Dachterrasse – Schaden am Gebäude und plötzlich geht es auch um die Verkehrssicherungs-Pflicht

Immer wieder zum Jahresende werden wir von Blitzeis auf der Straße und starken Nachtfrösten überrascht. Als Autofahrer haben wir schon längst Winterreifen aufgezogen und sind vorsichtig auf der Straße. Aber was ist mit Haus und Wohnung? Sind die wasserführenden Leitung frostsicher? Was müssen wir beachten, wenn doch mal ein Wasserrohr einfriert?

Viele gefährdeten Stellen sind bekannt und schon bei den Winterchecks durch die Hausmeister „unter Beobachtung“. Neu hinzu kommen durch den Bau-Boom mehr und mehr Gebäude, bei denen das Dachgeschoss mit Wohnungen und Terrassen aufgestockt werden.

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Aufstockung mit Dachterrasse. Nach einem extremen Temperatursturz, mit einigen Tagen um die minus 15 Grad, kam es unbemerkt zu einer Leckage. Die Folge: Das austretende Wasser gefror und bildete einen Eiszapfen am Fallrohr über vier Etagen hinweg.

Zweifacher Alarm bei dem Hauseigentümer. Leckage mit Schaden am Haus und Lebensgefahr für Menschen. Das Wohngebäude liegt an einer belebten Straße. Der Bürgersteig verläuft direkt am Gebäude entlang. Die ersten Schritte galten der Verkehrssicherungs-Pflicht: Gefahrengebiet sichern, Polizei, Feuerwehr. Ebenso nach Alarmplan Gebäude sichern, Leckage trockenlegen etc.

Was ist zu beachten?

  • Schon bei der Planung ist präventiv darauf zu achten, dass keine Kältebrücken bei den Übergängen zwischen Altgebäude und Aufstockung entstehen. Besonders dort, wo wasserführende Leitungen verlegt wurden.
  • Versorgungschächte möglichst innen planen…

Forum Leitungswasser erscheint in Kooperation mit der Initiative Schadenprävention und  der AVW Gruppe

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