Ein paar Wochen nach dem Erstbezug einer Dachgeschosswohnung klagten die Mieter über Schimmel an der Rückseite der Leichtbauwand, die an die Badewanne und die Dusche grenzte. Beim Öffnen der Wand kam großflächiger Schimmelbefall zum Vorschein.
Auf der Suche nach der Feuchtigkeitsquelle stieß man bei der Leckageortung auf eine undichte Abwasserleitung, die in der Leichtbauwand hinter dem WC lag. Nach dem Öffnen der Wand zeigte sich eine bemerkenswerte Fehlerstelle. Die von der Waschmaschine kommende Leitung hätte in diesem Bereich an die nachfolgende Abwasserleitung angeschlossen werden müssen.
Da die Rohre jedoch unterschiedlich dimensioniert waren, wäre dafür ein Reduzierstück notwendig gewesen. Vielleicht war das Bauteil während der Installation nicht zur Hand, in jedem Fall klaffte an der Stelle, an der die beiden Leitungen hätten verbunden werden sollen, eine Lücke.
In der Folge konnte bei jeder Benutzung der Waschmaschine und bei jeder Benutzung des WC Abwasser austreten und in den Fußbodenaufbau der Dachgeschosswohnung gelangen.
Da die Undichtigkeit in einer Vorwandinstallation lag, wurde sie zunächst nicht bemerkt. Das Abwasser verteilte sich unbemerkt im Fußbodenaufbau, und nach ein paar Wochen fielen schließlich die an den Leichtbauwänden aufsteigende Feuchtigkeit und der darauf folgende Schimmelbefall auf…