Mit jedem Jahresbeginn gibt es neue Bestimmungen, Pflichten und Gesetze, auf die Bürger und Verbraucher sich einstellen müssen. Im Immobilienbereich ändern sich im Jahr 2015 die Vorgaben für alte Heizungen und Kaminöfen, es gibt ein neues Mess- und Eichgesetz, das elektronische Grundbuch kommt, Rauchwarnmelder sind jetzt fast überall Pflicht und das neue Mindestlohngesetz betrifft auch Immobilieneigentümer. Bei der Maklerprovision geht es um die Einführung des sogenannten Bestellerprinzipes.
Mieter und Vermieter sind von der „Mietpreisbremse“ sowie vom neuen Meldegesetz betroffen. Was sich für Vermieter und Vermieter verändert hat erklären Doris und Axel Wittlinger von Stöben Wittlinger, Immobilienmakler & Hausverwaltung aus Hamburg: