Seit dem 1. Januar 2009 müssen, Planer, Bauherren, Vermieter, Immobilienbesitzer, Handwerker und Energieberater neue Verordnungen bzw. ein neues Gesetz beachten: die neue Fassung der Heizkostenverordnung (HeizKV) auf der Grundlage des Energieeinspargesetzes und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG).
Zusätzlich liegt die Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, die am 1. Oktober 2009 in Kraft tritt. Hans Jürgen Krolkiewicz beleuchtet die Verordnungen.