Wärmepumpe geplant – aber reicht der Stromanschluss?

Warum der Hausanschluss im Mehrfamilienhaus zum Kostenrisiko werden kann – und wie Wohnungsunternehmen früh gegensteuern

Die Wärmepumpe ist ausgewählt, Heizlast und Aufstellort sind geklärt – und dann zeigt sich, dass der vorhandene Stromanschluss nicht ausreicht. Im Mehrfamilienhaus kann daraus ein fünfstelliger Kostenblock und monatelanger Zeitverlust werden. Ein neues Whitepaper des Fraunhofer IEE zeigt zugleich: Wie kritisch ein Anschluss bewertet wird, hängt heute teilweise davon ab, in welchem Netzgebiet das Gebäude steht und nach welcher Methode die Haushaltslast berechnet wird. Für Bestandshalter heißt das: Der Netzanschluss gehört ganz an den Anfang der Wärmepumpenplanung.

Bei der Umstellung eines Mehrfamilienhauses auf Wärmepumpe steht zunächst meist die thermische Seite im Mittelpunkt: Heizlast, Vorlauftemperatur, Heizflächen, Warmwasser und Aufstellort.

Aber eine Wärmepumpe braucht nicht nur ein geeignetes Gebäude. Sie braucht auch einen Stromanschluss, der die zusätzliche elektrische Leistung aufnehmen kann.

Gerade im Bestand ist das keineswegs selbstverständlich. Das Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE hat untersucht, warum Wärmepumpenprojekte im Mehrfamilienhaus beim Netzanschluss auf sehr unterschiedliche Bedingungen treffen. Das Ergebnis ist bemerkenswert: Für vergleichbare Projekte können je nach Netzgebiet und Berechnungsmethode keine zusätzlichen Anschlusskosten oder fünfstellige Beträge entstehen.

Entscheidend ist nicht die Wärmepumpe allein

Der Netzbetreiber betrachtet nicht lediglich die elektrische Leistung der neuen Wärmepumpe. Entscheidend ist die mögliche Gesamtleistung am Netzanschluss:

Haushaltslast + Wärmepumpe + Zusatzheizer + weitere elektrische Verbraucher.

Und hier beginnt das Problem. Denn schon die Frage, wie hoch die Haushaltslast eines Mehrfamilienhauses angesetzt werden soll, wird in Deutschland nicht einheitlich beantwortet. Das Fraunhofer IEE weist darauf hin, dass häufig die DIN 18015-1 herangezogen wird. Diese wurde ursprünglich zur Dimensionierung von Hauptleitungen innerhalb von Gebäuden entwickelt. Für die Beurteilung eines Netzanschlusses kann sie gegenüber messdatenbasierten Verfahren deutlich höhere Leistungswerte ergeben. In den vom IEE betrachteten Fällen lagen die Annahmen teilweise um einen Faktor von bis zu 2,5 auseinander.

Einige Netzbetreiber arbeiten deshalb bereits mit eigenen Werksnormen, die auf real gemessenen Lasten und realistischeren Gleichzeitigkeiten basieren. Für den Gebäudeeigentümer ist dieser Unterschied keineswegs akademisch. Er entscheidet möglicherweise darüber, ob der bestehende Hausanschluss ausreicht.

Dasselbe Haus: null Euro oder neue Anschlusskosten

Das Whitepaper rechnet ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen durch. Vorhanden ist ein Netzanschluss von 50 kW. Hinzukommen soll eine Wärmepumpe mit einschließlich Zusatzheizer 20 kW elektrischer Anschlussleistung. Wird die Haushaltslast anhand der untersuchten messdatenbasierten Werksnorm angesetzt, ist der bestehende Anschluss im ersten Beispiel ausreichend: keine Verstärkung – keine zusätzlichen Netzanschlusskosten.

Wird dagegen die DIN-basierte Last angesetzt, ergibt sich eine Gesamtanforderung von 70 kW. Der Netzanschluss muss verstärkt werden. Das Fraunhofer IEE kalkuliert für diesen Fall Netzanschluss und Baukostenzuschuss mit bis zu rund 5.100 Euro.

Noch drastischer wird der Unterschied, wenn elektrische Warmwasserbereitung hinzukommt. Bei Elektro-Kleinspeichern kommt die betrachtete Werksnorm für die Haushaltslast einschließlich Warmwasser auf 26 kW. Die DIN-basierte Betrachtung setzt dagegen 98 kW an. Im Beispiel führt die eine Berechnung weiterhin zu keiner Anschlussverstärkung, die andere zu einer Kapazitätserhöhung von 68 kW und möglichen Kosten von 15.000 Euro aufwärts.

Das Beispiel zeigt: Vor der Investitionsentscheidung sollte nicht nur geklärt werden, wie groß die Wärmepumpe sein muss, sondern auch, wie der zuständige Netzbetreiber die Gesamtlast des Gebäudes bewertet.

Auch die Postleitzahl kann über die Kosten entscheiden

Hinzu kommt ein zweiter Unterschied. Netzbetreiber definieren nicht einheitlich, bis zu welcher Anschlussleistung ein Gebäude noch als Standardfall behandelt wird. Bei drei vom Fraunhofer IEE untersuchten Netzbetreibern lagen die Grenzen bei etwa 43, 100 und 156 kW. Unterhalb einer solchen Grenze erfolgt die Bearbeitung in der Regel über standardisierte Verfahren und Pauschalen.

Oberhalb davon beginnt möglicherweise die Einzelprüfung. Dann können nicht nur ein größerer Hausanschlusskasten oder eine stärkere Anschlussleitung notwendig werden. Im ungünstigsten Fall muss auch das öffentliche Netz verstärkt, ein weiter entfernter Anschlusspunkt verwendet oder sogar zusätzliche Netzinfrastruktur geschaffen werden.

Das Whitepaper unterscheidet deshalb drei Fälle:

Fall 1: vorhandener Anschluss reicht aus – nur geringe oder keine zusätzlichen Netzanschlusskosten.

Fall 2: eine standardisierte Verstärkung ist möglich, etwa durch stärkere Hauptanschlusssicherungen oder eine neue Anschlussleitung.

Fall 3: individuelle Verstärkung des öffentlichen Netzes wird erforderlich.

Für diesen dritten Fall nennt das Fraunhofer IEE in seinen betrachteten Szenarien Größenordnungen von 15.000 bis 120.000 Euro und Bearbeitungs- beziehungsweise Realisierungszeiten von sechs bis 24 Monaten. Das sind keine pauschalen Preise für eine Wärmepumpe. Sie zeigen aber, wie groß das Projektrisiko werden kann, wenn der Netzanschluss erst spät geprüft wird.

Ein Hauseingang oder fünf können einen Unterschied machen

Eine weitere Besonderheit betrifft gerade typische Bestände der Wohnungswirtschaft: Zeilenbauten. Das Fraunhofer IEE zeigt ein Beispiel mit insgesamt 50 Wohnungen. Werden sie nach den technischen Anschlussbedingungen als ein Gebäude mit einem Hauseingang behandelt, ergibt sich im dargestellten Fall eine Anschlussleistung von 95 kVA.

Verteilen sich dieselben 50 Wohnungen dagegen auf fünf Hauseingänge, können daraus fünf rechnerische Gebäude und insgesamt 275 kVA werden – fast das Dreifache. Grund dafür ist, dass Gleichzeitigkeitsfaktoren jeweils innerhalb der definierten Gebäude angewendet werden.

Gerade Wohnungsunternehmen mit größeren Zeilenbeständen sollten deshalb nicht nur Wohnungseinheiten zählen. Sie sollten wissen, wie ihre konkrete Anschlussstruktur vom Netzbetreiber bewertet wird.

§ 14a löst nicht jedes Anschlussproblem

Seit Anfang 2024 gelten für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen besondere Regeln nach § 14a EnWG. Wärmepumpen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW gehören grundsätzlich dazu. Auch Zusatz- und Notheizungen werden berücksichtigt.

Ein wesentlicher Vorteil: Ein Netzbetreiber darf eine neue Wärmepumpe nicht allein deshalb ablehnen oder ihren Anschluss verzögern, weil das lokale Stromnetz möglicherweise überlastet werden könnte. Im Engpassfall darf er dafür den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung temporär begrenzen. Im Gegenzug erhalten Betreiber eine Reduzierung der Netzentgelte. Das ist für Wärmepumpenprojekte wichtig – darf aber nicht mit der Dimensionierung des Hausanschlusses verwechselt werden.

§ 14a hilft beim Umgang mit Engpässen im öffentlichen Niederspannungsnetz. Er macht einen technisch zu kleinen Anschluss im Gebäude nicht automatisch größer.

Ein Mehrfamilienhaus kann also grundsätzlich Anspruch auf Anschluss seiner steuerbaren Wärmepumpe haben und trotzdem vor der Frage stehen, ob seine vorhandene Anschlussleistung erweitert werden muss.

Lastmanagement kann Ausbau vermeiden

Genau deshalb hält das Fraunhofer IEE ein dynamisches Lastmanagement für einen wichtigen Lösungsbaustein. Nicht alle elektrischen Geräte müssen jederzeit gleichzeitig mit maximaler Leistung arbeiten. Wärmepumpe, Heizstab, elektrische Speicher und thermische Speicher können koordiniert werden. Seltene Spitzen müssen dann nicht zwangsläufig die Dimension des gesamten Anschlusses bestimmen.

Das ist insbesondere dort interessant, wo nur wenige Stunden im Jahr eine rechnerische Leistungsspitze erzeugen würden, die ansonsten einen größeren Netzanschluss erforderlich machte.

Für Wohnungsunternehmen verschiebt sich damit die Planungsfrage. Nicht allein: „Welche Anschlussleistung brauchen alle Geräte zusammen?“ Sondern: „Welche maximale Leistung müssen diese Geräte tatsächlich gleichzeitig aus dem Netz beziehen?“ Dieser Unterschied kann erheblich sein.

Welche Daten Wohnungsunternehmen früh zusammentragen sollten

Für die erste Vorprüfung eines Gebäudes braucht es deshalb keinen vollständigen Elektroplan. Aber einige Informationen sollten verfügbar sein, bevor Wärmepumpe und Ausschreibung endgültig festgelegt werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • vorhandene Netzanschlussleistung und Hauptsicherung,
  • Zahl und Struktur der Wohnungen beziehungsweise Hauseingänge,
  • tatsächliche Verbrauchs- oder – besser – Lastgangdaten, soweit vorhanden,
  • Art der Warmwasserbereitung,
  • elektrische Anschlussleistung der geplanten Wärmepumpe einschließlich Heizstab,
  • bereits vorhandene oder geplante weitere große Verbraucher wie Ladeinfrastruktur,
  • Speicher, PV und Energiemanagement,
  • sowie die Berechnungsmethode und Standardgrenzen des zuständigen Netzbetreibers.

Gerade die Warmwasserbereitung darf nicht nur als Ja-Nein-Feld erfasst werden. Das Fraunhofer IEE zeigt, dass elektrische Durchlauferhitzer wegen ihrer hohen Momentanleistung für den Anschluss ganz anders wirken können als Kleinspeicher.

Netzanschlussprüfung wird zur Portfolioaufgabe

Für größere Bestandshalter liegt deshalb derselbe Schritt nahe wie bei der Wärmepumpeneignung selbst: nicht jedes Gebäude sofort einzeln vollständig planen, sondern zuerst das Portfolio screenen. Fraunhofer IEE empfiehlt ausdrücklich, Verbrauchsdaten auszuwerten, Lastgangmessungen zu nutzen und Gebäude frühzeitig auf kritische Netzanschlüsse zu prüfen.

Daraus lässt sich für Wohnungsunternehmen ein einfaches Raster entwickeln:

Grün: Anschlussleistung und Reserve sind voraussichtlich ausreichend.

Gelb: Berechnungsmethode, Warmwasser, Gleichzeitigkeiten oder geplante Zusatzverbraucher müssen genauer untersucht werden.

Rot: Anschlussverstärkung oder Eingriff ins öffentliche Netz wahrscheinlich – Netzbetreiber sofort einbinden.

Damit wird der Hausanschluss zu einem weiteren Datenpunkt der Portfoliostrategie.

Für Entscheider: Sieben Fragen vor der Wärmepumpenbestellung

  1. Welche elektrische Leistung steht am Gebäude heute tatsächlich zur Verfügung?
  2. Welche Gesamtlast setzt der Netzbetreiber nach der Umrüstung an?
  3. Nach welcher Methode wird die Haushaltslast berechnet?
  4. Wie beeinflusst die Warmwasserbereitung die Leistungsspitze?
  5. Fällt die geplante Anschlussleistung noch unter die Standardgrenze des Netzbetreibers?
  6. Kann ein Lastmanagement seltene Leistungsspitzen begrenzen?
  7. Ist der Netzanschluss geprüft, bevor Wärmepumpe und Bauleistungen verbindlich vergeben werden?

Der vielleicht wichtigste Punkt liegt im letzten Schritt. Eine technisch passende Wärmepumpe kann im falschen Projektablauf trotzdem teuer werden. Wer erst nach der Bestellung prüft, ob der Stromanschluss genügt, macht eine Infrastrukturfrage zum Nachtragsrisiko. Der Netzanschluss gehört deshalb nicht ans Ende der Wärmepumpenplanung. Er gehört zusammen mit Heizlast, Vorlauftemperatur und Aufstellort an deren Anfang.

Das Whitepaper zum Download

Kristof Warda

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