Die Gewobag hat eine bindende Vereinbarung mit Ado Properties S.A. über den Erwerb von 5.894 Wohneinheiten und 70 Gewerbeeinheiten in Berlin Spandau und Reinickendorf unterzeichnet.
Der Kaufpreis für das Portfolio beträgt 920 Mio. €. Der Erwerb durch die Gewobag erfolgt ohne Zuschüsse des Landes Berlin. Der Aufsichtsrat der Gewobag und die Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin haben dem Ankauf zugestimmt.
Markus Terboven, Vorstandsmitglied der Gewobag: „Mit dem Kauf vergrößern wir unseren Wohnungsbestand auf rund 68.000 Wohnungen und sichern so bezahlbaren Wohnraum für mehr als 10.000 weitere Berliner Mieterinnen und Mieter. Der Erwerb der Immobilien ist für die Gewobag in einem sich sehr dynamisch entwickelnden Markt wirtschaftlich gut darstellbar. Er zeigt zudem, dass wir sehr gut aufgestellt sind, um auf dem Berliner Immobilienmarkt auch in Zukunft im Sinne unseres öffentlichen Auftrags zu agieren.“
Mit der heute geschlossenen Vereinbarung setzt die Gewobag ihren Wachstumskurs fort. In den nächsten zehn Jahren soll der Bestand auf über 80.000 Wohnungen steigen, rund 12.000 Wohnungen entstehen durch Neubau. Im Jahr 2019 hat die Gewobag bereits über 1.100 Wohnungen erworben.
Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin: „Anfang des Jahres habe ich gesagt, dass wir dort, wo es finanziell möglich und sinnvoll ist, auch Wohnungsbestände kaufen wollen, um die Mieten stabil zu halten und den Bestand an öffentlichem Wohnraum in Berlin weiter zu erhöhen. Es freut mich sehr, dass wir jetzt weitere fast 6.000 Wohnungen und Gewerbeeinheiten übernehmen werden. Das dient dem Ziel, die Mieten in Berlin stabil zu halten und den Mieterinnen und Mietern Sicherheit zu geben. Die Investition der Gewobag ist für das Land ein Gewinn. Gleichzeitig werden wir weiter neue Wohnungen bauen und den Mietendeckel rechtssicher machen. Unsere Strategie ´Bauen, Kaufen, Deckeln´ zeigt Wirkung.“
Dr. Matthias Kollatz, Senator für Finanzen von Berlin: „Selektiver Zukauf ergibt insbesondere dort Sinn, wo Sozialwohnungen bestehen oder bestanden und dauerhaft Wohnen zu preiswerten Mieten gesichert werden kann. Die Gewobag beweist, dass ein solcher Erwerb zugunsten der öffentlichen Hand auch ohne öffentliche Mittel auskommt. Das ist erfreulich.“…