Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform hat das Bundesministerium der Justiz neue Regelungen zur Verbändeanhörung vorgelegt, mit denen die Digitalisierung bei Genossenschaften gefördert, die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform weiter gesteigert und die Rechtsform vor Missbräuchen geschützt werden soll.
Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft begrüßt in ihrer Stellungnahme die Ziele und viele Vorschläge des Entwurfs, kritisiert jedoch vor allem, dass die grundlegenden Zielsetzungen durch zwei Vorschläge konterkariert werden.
Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Insgesamt sind die Ziele des Entwurfs zu begrüßen. Es ist richtig, das Genossenschaftsrecht weiter zu modernisieren und zu digitalisieren. Sehr erfreulich ist zudem, dass der Entwurf verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Rechtsform gegen unseriöse Genossenschaften enthält. Insoweit wurden viele und teils seit Jahren vorgebrachte Vorschläge des GdW und seiner regionalen Prüfungsverbände im Referentenentwurf berücksichtigt.
Sehr kritisch sind allerdings die im Entwurf enthaltenen Vorschläge zur Anhebung der Schwellenwerte in Bezug auf die Jahresabschlussprüfung zu bewerten. Eine damit verbundene weitere Aufweichung des genossenschaftlichen Prüfungssystems würde die wichtigen und richtigen Bestrebungen zum Schutz der Rechtsform konterkarieren. Dies könnte zu einem erheblichen Reputationsschaden für die Rechtsform der Genossenschaft führen. Aus diesem Grund sind diese Vorschläge strikt abzulehnen.
Rechtsform der Genossenschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit würden massiv leiden
Ein weiterer Vorschlag aus dem Entwurf würde einen massiven und nicht erklärbaren Eingriff in die Struktur der genossenschaftlichen Rechtsform bedeuten: Danach soll die Satzung künftig regeln können, dass der Vorstand an Weisungen der Generalversammlung oder eines aus der Mitte der Generalversammlung gebildeten Entscheidungsgremiums gebunden ist.
Fakt ist: Das Genossenschaftsgesetz enthält seit langem sehr ausgewogene Regelungen zum Schutz der Rechte der Mitglieder. Das ist auch gut so und macht die allseits bekannte Stabilität und Attraktivität der Rechtsform aus. Wenn es aber um die Leitung des operativen Geschäfts geht, dann ist dies die zentrale Aufgabe des Vorstandes. Wenn dies aufgeweicht würde, dann würden die gesamte Rechtsform der Genossenschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit massiv leiden. Alle berechtigten und begrüßenswerten Bemühungen im Referentenentwurf, die Rechtsform attraktiver zu machen, würden so konterkariert und gefährdet. Deshalb darf dieser Vorschlag keinesfalls weiter verfolgt werden.“
Andreas Schichel
Die Stellungnahme zum Download
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.