Die Bundesregierung verabschiedete am 16. Oktober 2013 die Novelle der Energieeinsparverordung (EnEV) mit den vom Bundesrat geforderten Änderungen. Ab 2016 sollen Neubauten 25 Prozent weniger Primärenergie benötigen als momentan vorgeschrieben. Bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien erhält der Energieausweis einen höheren Stellenwert. Die Anforderungen für Sanierungen ändern sich durch die Novelle nicht. Die neue EnEV soll voraussichtlich im Frühsommer 2014 in Kraft treten.