Die blockierte Quartierswende – Warum das neue „Energy Sharing“ die Wohnungswirtschaft im Stich lässt

Von Julian Schulz

Am 1. Juni 2026 tritt mit dem neuen § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eine Reform in Kraft, die auf dem Papier wie der lang ersehnte Befreiungsschlag für die urbane Energiewende wirkt: das „Energy Sharing“. Erstmals dürfen Nachbarschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und Wohnungsbaugenossenschaften lokal erzeugten Solarstrom virtuell über das öffentliche Netz miteinander teilen.

Ohne teure Extraleitungen, direkt vom Dach des einen Gebäudes in die Steckdosen des gesamten Quartiers. Doch was politisch als Meilenstein für die 44 Millionen Mieter in Deutschland gefeiert wird, droht in der Realität der Wohnungswirtschaft zu einem krachenden Fehlstart zu werden. Das Gesetz ist gut gemeint, aber in der regulatorischen Praxis so mangelhaft umgesetzt, dass es Wohnungsunternehmen nicht entlastet, sondern vor unkalkulierbare Hürden stellt. Statt des versprochenen Raketenstarts für die Quartiersversorgung erleben wir ein administratives Stolpern, das die Akteure der Wohnungswirtschaft eiskalt im Stich lässt.

Wer die tägliche Praxis an der Schnittstelle von Immobilienbetrieb, Netzkopplung und Messwesen kennt, weiß: Ein neuer Paragraph im Bundesgesetzblatt senkt noch keine Betriebskosten und baut keine Solaranlagen. Zwischen der progressiven Theorie in Berlin-Mitte und der starren Realität in den Heizungskellern und Zählerschränken der Republik klafft eine gewaltige Umsetzungslücke. Dabei ist die wohnungswirtschaftliche Logik bestechend: Große Dachflächen im Bestand könnten genutzt werden, um bezahlbaren, dezentralen Ökostrom dorthin zu bringen, wo er gebraucht wird – direkt zum Mieter, um gleichzeitig die CO2-Bilanz des Portfolios zu verbessern. Doch statt die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (gGv) sinnvoll zu ergänzen, baut das Energy Sharing vier neue Mauern vor den Gebäuden auf.

1. Der digitale Offenbarungseid: Das Smart-Meter-Nadelöhr Energy Sharing basiert zwingend auf einer viertelstündlichen, synchronisierten Messdatenübertragung aller teilnehmenden Erzeuger und Verbraucher. Ohne sogenannte Smart Meter (iMSys) ist das Modell schlicht nicht durchführbar. Dass die aktuelle deutsche Einbauquote für diese intelligenten Zähler bei gerade einmal rund 5,5 Prozent liegt, ist für ein Industrieland ein digitaler Offenbarungseid. Für ein Wohnungsunternehmen bedeutet dies: Selbst wenn die Bereitschaft da ist, ein Quartiersprojekt zu starten, scheitert es im ersten Schritt am schleppenden Rollout der Messstellenbetreiber. Die Unternehmen werden technisch ausgebremst.

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2. Das Bürokratie-Bollwerk der 900 Verteilnetzbetreiber: Selbst wenn die Zähler vorhanden sind, rennen Wohnungsunternehmen gegen eine Wand aus analoger Bürokratie. In Deutschland gibt es rund 900 eigenständige Verteilnetzbetreiber. Bis heute existieren keine standardisierten, durchgängig digitalen IT-Prozesse, um gemeinschaftlich geteilten Strom unkompliziert anzumelden, bilanziell zuzuordnen und abzurechnen. Die entscheidenden Regeln für die Marktkommunikation hinken dem Gesetz hinterher. Für die Wohnungswirtschaft, die auf standardisierte, skalierbare Prozesse in der Verwaltung angewiesen ist, ist dieser Flickenteppich ein administrativer Albtraum. Bis die Netzbetreiber ihre Softwarelandschaften angepasst haben, vergehen erfahrungsgemäß Jahre.

3. Das finanzielle Absurdum: Netzentgelte fressen die Rendite Die wirtschaftlich bitterste Blockade ist das System der Netzentgelte. Während der klassische Eigenheimbesitzer den Strom vom eigenen Dach komplett abgabenfrei verbraucht, bittet der Staat beim Energy Sharing im Quartier voll zur Kasse. Obwohl der Strom physikalisch oft nur wenige Meter vom Dach des einen Mietshauses in das Nachbargebäude fließt, müssen in Deutschland die vollen Netzentgelte, Steuern und Umlagen gezahlt werden – so, als käme der Strom aus einem Offshore-Windpark in der Nordsee. Diese staatlich induzierten Kosten machen rund 60 Prozent des Haushaltsstrompreises aus. Das bedeutet im Klartext: Die Marge für das Wohnungsunternehmen schrumpft gegen null, und für den Mieter bleibt kaum eine spürbare Ersparnis übrig. Das Gesetz zwingt das Energy Sharing in die wirtschaftliche Sinnlosigkeit.

Ein Blick nach Österreich zeigt, wie es im Mietwohnungsbau funktionieren kann: Dort wurde der Durchbruch für Energiegemeinschaften durch drastisch reduzierte Netzentgelte für lokal geteilten Strom ermöglicht. Strom, der im selben Quartier bleibt, belastet die großen Überlandnetze nicht. Wer diesen ökologischen und lokalen Vorteil in Deutschland nicht finanziell honoriert, verhindert die wirtschaftliche Dekarbonisierung des urbanen Raums.

4. Das Haftungs- und Vermarktungsdilemma Dazu kommt ein massives regulatorisches Risiko: Ab einer bestimmten Anlagengröße greift beim Energy Sharing die gesetzliche Direktvermarktungspflicht für Überschussstrom über die Strombörse. Die kleinteiligen, volatilen Strommengen einer lokalen Mietergemeinschaft passen jedoch überhaupt nicht in die Portfolios der klassischen Direktvermarkter. Wohnungsunternehmen werden hier mit Pflichten und Risiken aus der Energiewelt konfrontiert, die sie mangels passender Marktprodukte gar nicht erfüllen können.

Fazit: Die Energiewende braucht Skalierbarkeit statt Symbolpolitik

Für die Wohnungswirtschaft ist die Prognose für die kommenden Monate ernüchternd: Das Jahr 2026 wird kein Jahr des großflächigen Rollouts von Quartiersstrom, sondern ein Jahr der isolierten, hochsubventionierten Pilotprojekte, in dem sich einige wenige Unternehmen durch bürokratische Grauzonen kämpfen.

Ein echter Massenmarkt, der der Wohnungswirtschaft Rechtssicherheit und den 44 Millionen Mietern bezahlbaren Solarstrom garantiert, ist unter diesen Bedingungen erst Richtung 2029 realistisch.

Damit das Gesetz nicht als zahnloser Tiger endet, muss das Bundeswirtschaftsministerium dringend nachbessern. Die Wohnungswirtschaft braucht keine gut gemeinten Absichtserklärungen, sondern eine radikale Reform der Netzentgelte für den Nahbereich und eine gesetzliche Verpflichtung der Netzbetreiber zu standardisierten, digitalen Schnittstellen.

Solange diese Hausaufgaben in Berlin nicht erledigt sind, bleibt der 1. Juni 2026 ein rein symbolisches Datum – und die Energiewende ein Versprechen, das an den Zählerschränken der deutschen Wohnungswirtschaft scheitert.

Unser Autor Julian Schulz ist einer der Gründer von metergrid. Das Unternehmen revolutioniert die Mieterstromversorgung durch innovative Technologien.

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