2021 fallen die ersten Photovoltaikanlagen aus der Solarförderung. Was ist dann zu tun? Gibt es noch Einspeisevergütung?

Am 1. Januar 2021 fallen die ersten Photovoltaikanlagen aus der EEG-Einspeisevergütung. Nach 20 Jahren plus den Monaten des Inbetriebnahmejahres endet für sie die Förderung. Eigentümer der ersten Generation von Hausdachanlagen müssen ihre Solaranlage danach aber nicht stilllegen. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin.

Um die Anlage weiter profitabel betreiben zu können, sollten die Eigentümer unter anderem auf den Eigenverbrauch des Solarstroms umstellen. Auch Batteriespeicher sind hier sehr bald eine wirtschaftliche Option. Was nicht selbst verbraucht werden kann, können die Eigentümer an spezialisierte Stromabnehmer verkaufen, so Franz Pöter vom Solar Cluster. Erste Anbieter auch für die Vermarktung von Strom aus Kleinanlagen gibt es bereits.

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Eigentümer, die zu Beginn der 2000er-Jahre eine Photovoltaikanlage errichtet haben, speisen ihren gesamten Strom in das öffentliche Stromnetz ein. Die Solaranlagen waren damals recht teuer, die hohe Vergütung von rund 50 Cent pro Kilowattstunde ermöglichte einen gewinnbringenden Betrieb trotz der hohen Anschaffungskosten. Nun wird für diese alten Anlagen bald die Einspeisevergütung wegfallen: 2021 werden es laut Bundesverband Solarwirtschaft gut 10.000 Photovoltaikanlagen sein. Bis 2026 steigen die Zahlen um den Faktor 20.

In den Jahren 2029 bis 2032 fallen dann noch einmal besonders viele Anlagen aus der Förderung. Bis 2033 läuft die Vergütung für insgesamt mehr als eine Million Solaranlagen aus. Ein massenhafter Abbau der klimafreundlichen Stromerzeugungsanlagen wäre nicht nur für die Betreiber ein Verlust, sondern auch ein ökologischer Unsinn.

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Für Betreiber von Ü20-Photovoltaikanlagen stellt sich daher die Frage, ob und wie sie die Anlagen nach Förderende wirtschaftlich weiterbetreiben können. Technisch sind die Anlagen dazu allemal in der Lage – Solarstrommodule haben meist eine Lebensdauer von 30 Jahren oder sogar mehr.

Auf Eigenverbrauch umstellen und ihn erhöhen

Bei kleineren Dachsolaranlagen, deren Stromerzeugung in einer ähnlichen Größenordnung liegt wie der Stromverbrauch der Bewohner, lohnt sich ein Weiterbetrieb in der Regel. „Betroffene Hauseigentümer sollten den Solarstrom zuallererst selbst verbrauchen“, rät Franz Pöter vom Solar Cluster. Dafür ist in der Regel nur ein kleiner Umbau am Zählerschrank nötig. In Wohnhäusern wird dauerhaft Strom benötigt, etwa für Kühlschränke und andere elektrische Geräte. Diesen Verbrauch kann die Solaranlage tagsüber oft abdecken.

„Je nach Größe der Anlage und des Stromverbrauchs können typischerweise rund 20 bis 30 Prozent des Solarstroms ganz einfach genutzt werden“, so Pöter. „Wer den Anteil noch erhöhen will, verlagert den Stromverbrauch von Geschirrspülmaschine oder Waschmaschine ebenfalls in die Mittagszeit.“ So kann man 30 bis 40 Prozent des Solarstroms selbst verbrauchen. Viele Wechselrichter und deren Auswerteplattformen zeigen auch per App an, wann Stromüberschuss aus der Solaranlage zu erwarten ist und größere Stromverbraucher im Haus angeschaltet werden können.

Warum lohnt sich das? Solarstrom vom Dach kostet bei den abgeschriebenen Kleinanlagen nur noch netto rund zwei bis vier Cent pro Kilowattstunde – es sind ja lediglich Ausgaben für Zähler und gegebenenfalls Wartung, Reparaturen und Versicherung aufzuwenden. Hinzu kommen rund 2,7 Cent pro Kilowattstunde anteilige EEG-Umlage: Solaranlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung, die noch die Einspeisevergütung erhalten, sind von dieser Regelung verschont.

Auf den erzeugten Strom aus Anlagen dieser Größe, die aus der Förderung gefallen sind, sind jedoch 40 Prozent der EEG-Umlage fällig. Wer nun den insgesamt rund 5,5 Cent pro Kilowattstunde kostenden Solarstrom für die Elektrogeräte im Haus nutzt und dafür keinen Netzstrom für aktuell netto 26 Cent pro Kilowattstunde kaufen muss, spart also etwa 20 Cent pro Kilowattstunde.

Batterien werden sich bei Ü20-Anlagen bald lohnen

Den lukrativen Eigenverbrauch kann man mit Batteriespeichern weiter erhöhen. Anteile bis 70 Prozent sind dann möglich. Ob ein Speicher für aus der Förderung gefallene Solaranlagen wirtschaftlich ist, können Hauseigentümer ganz einfach berechnen: Ersetzt der Solarstrom aus dem Speicher den Bezug von Netzstrom, ergibt sich derzeit…

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