Zahnärzte mögen keine Bakterien – Zweitmeinung vom IFS war hilfreich

Eigentlich handelte es sich um einen Routineschaden: Wegen eines geplatzten Flex-Schlauches war es zum Frischwassereintritt in die Räume einer Zahnarztpraxis gekommen.

In dem durchfeuchteten Fußboden war als Dämmmaterial expandiertes Polystyrol verbaut, dem Laien auch besser bekannt als Styropor®. Aus trocknungstechnischer und mikrobiologischer Sicht wäre diese Geschichte kurz und einfach: durch den Bodenbelag und den Estrich bohren und über die geschaffenen Löcher die Dämmschicht trocknen. Fertig.

Die Sanierungsfirma veranlasste hier jedoch eine Untersuchung der Estrichdämmschicht durch ein Ingenieurbüro. Dazu wurden Estrichdämmschichtproben aus dem Bodenaufbau entnommen und kultivierend untersucht. Wegen der teilweise gefundenen hohen Bakteriengehalte (> 1 Millionen KBE/g) wurde das Abbrechen des Bodenaufbaus als Sanierungsmaßahme gefordert. Man wollte – um im Bild der Zahnärzte zu bleiben – gleich den „ganzen Zahn“ ziehen, da dieser bakteriell belastet sei.

Blick in die Räume der Zahnarztpraxis: Der Bodenaufbau hätte abgebrochen werden sollen. Untersuchungen des IFS und die abschließende Freimessung zeigen, dass das Trocknen als Sanierungsmaßnahmen ausreichend war. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Der Zahnarzt, der seine Praxis nicht unnötig lange schließen wollte, holte daraufhin – wie in der Medizin ja nicht unüblich – eine Zweitmeinung ein, und zwar beim IFS. Dem erfahrenen Gutachter fiel sofort auf, dass nie eine direktmikroskopische Untersuchung der Proben veranlasst wurde.

Das zielführende Vorgehen in einem solchen Fall wäre, zunächst eine direktmikroskopische Untersuchung vorzunehmen, um festzustellen, ob überhaupt eine relevante Belastung mit Schimmelpilzbestandteilen vorliegt. Durch Anfärben werden hier Schimmelpilzstrukturen für die Betrachtung unter dem Mikroskop direkt sichtbar gemacht. Ergänzend können die Proben kultivierend untersucht werden, um eine mögliche Schimmelpilzbelastung zu verifizieren.

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Eine erhöhte Belastung durch Bakterien ist in einem solchen Fall nicht relevant und rechtfertigt schon gar nicht das Abbrechen des Bodenaufbaus, denn die Bakteriengehalte korrelieren mit der Feuchte im Bodenaufbau. Durch die Trocknung sterben die Bakterien ab, und sie haben keine relevante Biomasse. Dies spiegelt sich auch in der VdS 3151, den „Richtlinien zur Schimmelpilzsanierung nach Leitungswasserschäden“ in der es heißt: „Auch können Werte von 106 KBE/g in nassem Estrich schnell erreicht werden. Es reicht dann aber erfahrungsgemäß aus, abzusaugen und zu trocknen.“

Der IFS-Gutachter entnahm frische Proben aus dem Bodenaufbau, die direktmikroskopisch untersucht wurden. Ein Schimmelpilzbefall wurde dabei nicht festgestellt, allenfalls eine Verunreinigung mit Schimmelpilzen.

In den Räumen des Zahnarztes war also das Trocknen des Fußbodenaufbaus ausreichend; die Substanz an sich konnte erhalten werden. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der Sanierungserfolg mit eine Freimessung belegt. (Sc)

Ein Gastbeitrag des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, IFS e.V. Weitere Informationen unter www.ifs-ev.org/

Forum Leitungswasser erscheint in Kooperation mit der Initiative Schadenprävention und  der AVW Gruppe

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