Es ist leider durchaus nicht ungewöhnlich, dass es im Schadenfall zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer kommt. Eher ungewöhnlich ist allerdings ein Streit zwischen den Parteien nicht über die Einstandspflicht oder Höhe der Entschädigung sondern über die Einsicht in ein vom Versicherer beauftragtes Sachverständigengutachten, so wie in einem im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Singen entschiedenen Fall (Urteil vom 08. Juni 2012, Az.: 3 C 15/12).