Untreue, Missmanagement, Vetternwirtschaft – Stichworte, die in der letzten Zeit wieder vermehrt in Verbindung mit Eigentumswohnungen und deren Verwaltung in den Medien präsent waren. Nicht zuletzt lässt die Ermittlung der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen einen Unternehmer aufhorchen, der Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften in Höhe von über 1,6 Millionen Euro veruntreut haben soll.
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) beobachtet diese Entwicklungen mit großer Sorge und drängt auf die Einführung von Mindestanforderungen für die Tätigkeit als Immobilienverwalter.