Rauchwarnmelder müssen jährlich gewartet werden

Mittlerweile gilt in 13 Bundesländern eine Rauchwarnmelderpflicht, in zwei weiteren, Berlin und Brandenburg, ist sie in Planung. Neben der Ausstattung der Wohnungen ist die jährliche Überprüfung der Rauchwarnmelder fester Bestandteil der Pflicht. Mit dem Funk-Rauchwarnmelder „Mino- protect 3 radio“ bietet Minol jetzt eine nutzerfreundliche und sichere Möglichkeit, die Betriebsbereitschaft der Geräte zu garantieren: Der Melder lässt sich ohne Betreten der Wohnung aus der Ferne inspizieren.

„Mit dem Minoprotect 3 radio erfüllen Vermieter ihre rechtliche Verpflichtung. Gleichzeitig ist es für Hausbewohner eine besonders komfortable Lösung, weil Terminabsprachen rund um den jährlichen Prüftermin entfallen“, sagt Eberhard Wendel, Produktmanager für Rauchwarnmelder bei Minol.

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